Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter ( Qualified Clearing Staff QCS)

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1 Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter ( Qualified Clearing Staff QCS) Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Eurex Clearing AG

2 Eurex Clearing 2015 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die Eurex-Börsen bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50 Index Futures, EURO STOXX 50 ex Financials Index Futures, EURO STOXX Select Dividend 30 Index Futures, EURO STOXX Index Futures, EURO STOXX Large/Mid/Small Index Futures, STOXX Europe 50 Index Futures, STOXX Europe 600 Index Futures, STOXX Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures (EUR & USD), DAX -/MDAX -/TecDAX -Futures, SMIM -Futures, SLI Swiss Leader Index -Futures, MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging Markets EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan Index-Futures, TA-25 Index-Futures, Daily Futures auf TAIEX-Futures, VSTOXX -Futures, Gold- und Silber-Futures sowie Eurex Agrar-, Immobilien- und Zinsderivate). Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl, DAX, DivDAX, eb.rexx, Eurex, Eurex Bonds, Eurex Repo, Eurex Strategy WizardSM, Euro GC Pooling, FDAX, FWB, GC Pooling, GCPI, MDAX, ODAX, SDAX, TecDAX, USD GC Pooling, VDAX, VDAX-NEW und Xetra sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Sämtliche MSCI Indizes sind Dienstleistungsmarken und exklusives Eigentum von MSCI Barra. ATX, ATX five, CECE und RDX sind eingetragene Handelsmarken der Wiener Börse AG. IPD UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch Eurex für Derivate lizensiert worden. SLI, SMI und SMIM sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex sind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM und Dow Jones Sector Titans IndexesSM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Dow Jones & Company, Inc. sichert in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Bloomberg Commodity IndexSM und alle dazugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken von Bloomberg L.P. Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und keinerlei Verantwortung für einen Basiswert übernehmen, auf den sich Fixing-Preise beziehen könnten. PCS und Property Claim Services sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc. Taiwan Futures Exchange und TAIFEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Futures Exchange Corporation. Taiwan Stock Exchange, TWSE und TAIEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Stock Exchange Corporation. BSE und SENSEX sind Handels- bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte gesetzlicher oder sonstiger Natur verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen. Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein..

3 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 126 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Abkürzungen 6 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test 8 1 Einleitung Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung Ansprechpartner/Anmeldung 10 2 Rechtliche Grundlagen Kontrahentenfunktion der Eurex Clearing Abschluss von Transaktionen Transaktionskategorien Markttransaktionen OTC-Transaktionen Clearing-Lizenz Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen Vorgeschriebene Geschäftszeiten Interne Konten Beitrag zum Clearing-Fonds Outsourcing von Clearing-Funktionen Outsourcing-Rahmenbedingungen Musterfragen 25 3 Clearingmodelle (Client Asset Protection) Omnibus Segregated Accounts (OSA) Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model - ECM) Wertbasierte Zuordnung Gegenstandsbasierte Zuordnung Berechnung von Margin-Anforderungen Porting Net Omnibus Clearingmodell (NOCM) Individual Segregated Accounts (ISA) - Individual Clearingmodell (ICM) Porting Fondmanager Set-Up Clearingmodelle auf einen Blick Musterfragen 35 4 Liefermanagement Mitgliederspezifische Standardeinstellungen Settlement Netting-Unit 38

4 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test Inhaltsverzeichnis Seite 4 von Weitere Settlement Netting-Optionen Handhabung und Disposition im Liefermanagement-System Abfrage von Transaktionen Kennzeichnung von Transaktionen zur Bruttoverarbeitung Kopplung von Transaktionen Sperrung/Freigabe von Transaktionen Settlement Day Netting Clean-up-Verfahren Netting-Algorithmus und Priorisierung von Transaktionen Handhabung bei Lieferverzug/Nichtlieferung Feststellung von verspäteten Lieferungen innerhalb von CBF Eindeckungsverfahren Buy-in-Plan für ISINs, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen Buy-in-Plan für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen Income Events Kupon-Kompensation Non-Income Events Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen Reporting Musterfragen 53 5 Risikomanagement Risk-Based Margining (RBM) Grundlagen des Risk-Based Margining Überblick Margin-Arten Zeitrahmen zurückblickend Zeitrahmen vorausschauend Prisma Liquidationsgruppen Margin-Komponenten Überblick Zurückblickende Komponenten Vorausschauende Komponenten Initial Margin (für alle Produkte) Margin Reports/Enhanced Risk Solution Überblick Clearing System-Fenster Musterfragen 77 6 Sicherheitenmanagement Überblick zugelassene Sicherheiten Sicherheitenmanagement Wertpapiersicherheiten 84

5 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test Inhaltsverzeichnis Seite 5 von Risikoabschläge (Haircuts) Verarbeitung von Wertpapiersicherheiten Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten Individual-Clearingmodell Direkte Übertragung von Sicherheiten Individual-Clearingmodell Annahmeschluss für Wertpapiersicherheiten Wertpapierkonten Sicherheitenmanagement über Clearstream Sicherheiten-Management Geldsicherheiten Verarbeitung von Geldsicherheiten Direkte Übertragung von Geldsicherheiten im Individual-Clearingmodell Annahmeschluss für Geldsicherheiten Anlagepolitik und Zinszahlungen auf Geldsicherheiten Reportauswahl zum Thema Sicherheiten Liquiditätsmanagement Intraday Margin Calls Intraday Margin Call-Verfahren Übernacht-Zahlungen Prozessablauf Permanent Cash Balance Musterfragen Default Management-Prozess Überblick Beendigungsgründe Default Management Committees Definition und Aufgabe der DMCs Zusammensetzung der DMCs Hedging Unabhängiger Verkauf Auktion Durchführung von Auktionen Auktionsergebnis Bereinigung der Asset-Klasse Lines of Defense Überblick: Pflichten von Clearing-Mitgliedern Musterfragen 124

6 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test Abkürzungen Seite 6 von 126 Abkürzungen Abkürzung AM CASCADE CBF CBL CCP CHF CFS CLM CSD DCM DMC DvP EB ECM EoD EoM EUR FoP GBP GCM ICM ICSD IM ISIN MEZ NCM NTP Bedeutung Additional Margin Elektronische Abwicklungsplattform von Clearstream Banking Frankfurt (Central Application for Settlement, Clearing And Depository Expansion) Clearstream Banking Frankfurt CSD Clearstream Banking Luxemburg ICSD Central Counterparty / Zentraler Kontrahent Schweizer Franken Clearing-Fonds-Segmente Current Liquidating Margin Zentralverwahrer (Central Securities Depository) Direkt-Clearing-Mitglied Default Management Committee Lieferung gegen Zahlung (Delivery versus Payment) Euroclear Bank ICSD Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model) Tagesendverarbeitung (End of day) Monatsende (End of month) Euro frei von Zahlung (Free of payment). Bezeichnung für eine Wertpapiertransaktion, bei der nur Wertpapiere geliefert aber kein Gegenwert gezahlt wird Britische Pfund General-Clearing-Mitglied Individual-Clearingmodell Internationaler Zentralverwahrer ((International Central Securities Depository) Initial Margin International anerkannte Kennnummer zur eindeutigen Identifizierung von Wertpapieren (International Securities Identification Number) mitteleuropäische Zeit Nicht-Clearing-Mitglied Nachtverarbeitung (Night time processing)

7 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test Abkürzungen Seite 7 von 126 Abkürzung OTC Bedeutung außerbörslich (Over-the-Counter) PAI Price Alignment Interest, ausführliche Erklärung siehe Kapitel PM RBM RK RvP S SDN SDS SDS1 SDS2 STD TDN Premium Margin Risk Based Margining Registrierter Kunde Receive versus Payment - Erhaltinstruktion Settlement Date - Abwicklungstag Settlement Day Netting Same Day Settlement 1. Same-Day-Settlement - Erste Tagesverarbeitung bei CBF für das gleichtägige Settlement (Erfüllungstag = Heute) 2. Same-Day-Settlement - Zweite Tagesverarbeitung bei CBF für das gleichtägige Settlement (Erfüllungstag = Heute). Nachtverarbeitung bei CBF Trade Day Netting

8 Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Seite 8 von 126 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Datum Version Kapitel Änderung Überarbeitet Überarbeitet Überarbeitet Überarbeitet (Änderung in 6.1 Konzentrationslimit Aktien seit April 1 %) Unterscheidung zwischen Multi Unit und Single Unit Auktion

9 1 Einleitung Seite 9 von Einleitung Dieses Handbuch dient der Vorbereitung auf das des Clearer-Tests. Das Handbuch bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den Clearing Prozess und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben und das Vorbereitungsmaterial für die Marktmodule als ergänzende Informationen zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an detaillierteren Informationen interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs finden Sie unter: Bitte beachten Sie, dass das Dokument regelmäßig aktualisiert wird. 1.1 Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung Der Clearer-Test ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 60 Fragen aus einem Gesamtfragenpool ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden. Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen: Richtig/Falsch-Aussagen (TF) 2 Punkte Multiple Choice (MC) 2 Punkte Multiple Response/mehrere Antworten möglich( MR) 4 Punkte MC/MR Fragen ohne Antworten werden nicht gewertet (0 Punkte). Bei MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein. Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt: für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es einen Punkt für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein Punkt abgezogen Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl und Art Fragen, die pro Thema ausgewählt werden: Nr. Thema TF MC MR Anzahl der Fragen 1.0 Allgemein Clearingmodelle Liefermanagement Risikomanagement Sicherheitenmanagement Default Management Gesamt Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür stehen dem Testkandidaten 60 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung.

10 1 Einleitung Seite 10 von Ansprechpartner/Anmeldung Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG ( Clearing Bedingungen ) jedes Clearing-Mitglied mindestens einen ausreichend qualifizierter Mitarbeiter (Qualified Clearing Staff - QCS) haben muss. Dieser QCS muss den Clearer-Test bestanden haben, der sich aus dem und einem Marktmodul für die jeweilige Clearing-Lizenz zusammensetzt. Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und weitere Informationen zu den verschiedenen Modulen des Clearer-Tests finden Sie unter folgendem Link: Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung Capital Markets Academy der Gruppe Deutsche Börse Tel: Fax: Homepage: deutsche-boerse.com/cma academy@deutsche-boerse.com Um sich als QCS anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (exas). Der exas-service findet sich im Mitglieder-Bereich der Webseite von Eurex Clearing oder unter folgendem Link: member.eurexclearing.com. Für Fragen in Bezug auf den Zugang zur Member Section von Eurex Clearing steht Ihnen das Member Section-Team, Tel.: +49-(0) oder per an member.section@deutsche-boerse.com zur Verfügung. Alle Fragen zu den Funktionen von exas beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission-Teams: Standort Telefon Zürich +41-(0) eurexzuerichag@eurexchange.com Paris +33 (0) paris.admission@deutsche-boerse.com London +44 (0) uktraderadmission@deutsche-boerse.com Chicago customer.support.chicago@deutsche-boerse.com Frankfurt +49 (0) person.admission@deutsche-boerse.com

11 2 Rechtliche Grundlagen Seite 11 von Rechtliche Grundlagen 2.1 Kontrahentenfunktion der Eurex Clearing Die Eurex Clearing AG ( Eurex Clearing ) tritt für mehrere Märkte in Europa als zentrale Gegenpartei ein. In den Clearing-Service sind börsliche und außerbörsliche Transaktionen in Derivaten, Aktien, Anleihen, Repos und Wertpapierdarlehens-Transaktionen einbezogen. Für jeden Markt ist eine eigene Clearing- Lizenz erforderlich. Abbildung2-1: Überblick der Eurex Clearing Märkte Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht so, den beteiligten Parteien Entscheidungen unabhängig voneinander zu treffen und die jeweiligen Kontrahentenrisiken auf einen einzelnen Vertragspartner einzugrenzen. Nur Clearing-Mitglieder können als Vertragspartner von Eurex Clearing auftreten. Wird ein Kauf- oder Verkaufsauftrag für ein Nicht-Clearing-Mitglied (Non-Clearing Member, NCM) oder einen Registrierten Kunden (RK) ausgeführt oder eine OTC-Transaktion abgeschlossen, entsteht eine Transaktion zwischen dem NCM/RK und seinem CM sowie eine entsprechende Transaktion zwischen Eurex Clearing und dem CM. Die nachfolgenden Tabellen bieten einen Überblick über die unterschiedlichen Mitgliedsarten und Teilnehmer, die den Clearing-Service von Eurex Clearing nutzen. Zusätzlich gibt es spezielle Lizenzarten für Eurex Repo und Wertpapierdarlehns-Transaktionen. Details zur Specific Repo Licence sowie der Specific Lender Licence sind im Vorbereitungsmaterial für die entsprechenden Marktmodule des Clearer-Tests enthalten.

12 2 Rechtliche Grundlagen Seite 12 von 126 Arten der Mitgliedschaften General-Clearing- Mitglied (GCM) Direkt-Clearing-Mitglied (DCM) Hauptmerkmale Clearing-Vereinbarung mit Eurex Clearing Clearing Service Angebot für Dritte (NCM, RK, Kunden) möglich Verpflichtende Kapitalanforderungen Beitrag zum Clearing-Fonds Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing oder Outsourcing-Vertrag Clearing-Vereinbarung mit Eurex Clearing Clearing Service nur für konzernverbundene Unternehmen möglich Verpflichtende Kapitalanforderungen (geringer als GCM) Beitrag zum Clearing-Fonds Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing oder Outsourcing-Vertrag Märkte Alle Nicht für EurexOTC Clear IRS Service Abbildung 2-2: Arten der Clearing-Mitgliedschaften Kundentypen von Clearing-Mitgliedern Nicht-Clearing-Mitglied (NCM) Registrierter Kunde (RK) Kunde Hauptmerkmale Dreiparteien-Vereinbarung mit dem jeweiligen CM sowie Eurex Clearing Keine verpflichtenden Kapitalanforderungen Handelsteilnehmer an einem Markt, in dem Eurex Clearing zentrale Gegenpartei ist Technische Anbindung an Systeme von Eurex Clearing oder Outsourcing-Vertrag Dreiparteien Vereinbarung mit dem jeweiligen CM sowie Eurex Clearing Keine verpflichtenden Kapitalanforderungen Keine Handelszulassung an einem Eurex Clearing Markt (eine Member-ID wird für systeminterne Zwecke zugeteilt) Juristische Person Kunde eines CM Systemzugriff ist optional, Zugang zur Common Report Engine (Plattform zum Empfang der Berichte) ist verpflichtend Vereinbarung mit dem jeweiligen CM, keine Beziehung mit Eurex Clearing Endkunde eines CM (kein NCM oder RK), Identität gegenüber Eurex Clearing nicht offengelegt Märkte Nicht für EurexOTC Clear IRS Service oder Securities Lending Nur: Eurex Börsen EurexOTC Clear IRS Service Alle Abbildung 2-3: Kundentypen von Clearing-Mitgliedern

13 2 Rechtliche Grundlagen Seite 13 von 126 Eurex Clearing bietet die folgenden Services für den Clearing-Prozess an. Clearing-Services Life Cycle/Transaktionsmanagement Funktion Abhängig von den unterschiedlichen Produkten: Detaillierte Erklärungen sind in den jeweiligen Vorbereitungsunterlagen für die unterschiedlichen Marktmodule der Clearer-Tests enthalten. Liefermanagement Risikomanagement Sicherheitenmanagement Brutto-Liefermanagement Netting-Modelle Handhabung bei Lieferverzug Handhabung von Kapitalmaßnahmen Risk-Based-Margining Portfolio-basiertes Risikomanagement (Prisma) Geld- & Wertpapiersicherheiten Handhabung von Margin Calls Intraday- und Overnight-Margining Abbildung 2-4: Clearing-Services

14 2 Rechtliche Grundlagen Seite 14 von Abschluss von Transaktionen Transaktionskategorien Gemäß der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG ( Clearing-Bedingungen ) und der Clearingmodelle von Eurex Clearing (siehe Kapitel 3) werden in den genannten Märkten (siehe Abbildung 2-1) abgeschlossene Transaktionen zwischen Eurex Clearing und einem Clearing-Mitglied folgendermaßen kategorisiert: Transaktions-Kategorie Grund- Clearingmodell Net Omnibus Clearingmodell Individual Clearingmodell Eigentransaktion Abgeschlossene Transaktion des jeweiligen Clearing-Mitgliedes Kundentransaktion Entsprechende Transaktion mit einem Kunden eines Clearing-Mitgliedes, der kein Nicht- Clearing-Mitglied oder Registrierter Kunde ist NCM-bezogene Transaktion Transaktion zwischen einem Clearing-Mitglied und einem Nicht-Clearing-Mitglied Elementary Omnibus- Transaktion Net Omnibus- Transaktion Einbezogene- Transaktion RK-bezogene Transaktion Transaktion zwischen einem Clearing-Mitglied und einem Registrierten Kunden Abbildung 2-5: Transaktions-Kategorien Markttransaktionen Wird eine Order oder ein Quote von einem Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied im Handelssystem eines Marktes ausgeführt, so wird jeweils eine Markttransaktion mit identischen Bedingungen zwischen der Eurex Clearing und den entsprechenden Clearing-Mitgliedern abgeschlossen. Abbildung 2-6: Ein Schritt zur Open Offer

15 2 Rechtliche Grundlagen Seite 15 von 126 Dies erfordert den Zugang des CCP zur Handelsinfrastruktur und wird auch als Open Offer bezeichnet. Die folgenden Transaktionsarten sind möglich: Matching von Orders/Quotes in Handelssystem von Transaktionsart Clearing- Bedingungen Futures/Optionen Kontrakten Eurex Deutschland und Eurex Zürich (Eurex Börsen) Eurex-Transaktionen Kapitel II Wertpapieren Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) Eurex Bonds-Transaktionen Kapitel III Wertpapieren Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) Eurex Repo-Transaktionen Kapitel IV Wertpapieren Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) FWB-Transaktionen Kapitel V n Wertpapieren Irish Stock Exchange (ISE Dublin) ISE-Transaktionen Kapitel VI Abbildung 2-7: Markttransaktionen mit Open Offer OTC-Transaktionen OTC-Transaktionen werden durch Novation in das Clearing einbezogen. Die Novation von ursprünglichen OTC- Geschäften unterliegt den in den Clearing- Bestimmungen festgelegten Novationsverfahren, Novationskriterien und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die aufgrund der Novation entstandenen OTC-Transaktionen sind vom Bestand des ursprünglichen OTC- Geschäfts unabhängig (abstrakte Novation). Abbildung 2-8: Zwei Schritte zur Novation

16 2 Rechtliche Grundlagen Seite 16 von 126 Durch Novation der ursprünglichen OTC-Transaktionen entstehen bei Eurex Clearing die folgenden Transaktionsarten: Novation von Transaktionsart Clearing- Bedingungen Geschäften, die außerbörslich abgeschlossen und über die OTC Trade Entry-Funktionalität in das Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) eingegeben werden Off-Book Geschäfte, die außerbörslich abgeschlossen und über den Trade Entry Service in das Handelssystem von Eurex Deutschland und Eurex Zürich (Eurex Börsen) eingegeben werden FWB-Transaktionen Kapitel V Teil 2 Eurex-Transaktionen Kapitel II Part 4 OTC-Transaktionen in Zinsderivaten Wertpapierdarlehens-Transaktionen OTC-Derivat- Transaktionen Wertpapierdarlehens- Transaktionen Kapitel VIII Teil 2 Kapitel IX Abbildung 2-9: OTC-Transaktionen mit Novation 2.3 Clearing-Lizenz Für die Teilnahme am Clearing der betreffenden Transaktionen als Clearing-Mitglied ist für jede Transaktionsart jeweils eine durch die Eurex Clearing erteilte Lizenz erforderlich. Mit Abschluss einer Clearing-Vereinbarung wird eine Clearing-Lizenz für die betreffende Transaktionsart erteilt. Die allgemeinen Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen werden in Kapitel 1, Abschnitt 2.1 der Clearing- Bedingungen näher erläutert. Wie in der jeweiligen Clearing-Vereinbarung näher geregelt, werden die folgenden Clearing-Lizenzen erteilt:

17 2 Rechtliche Grundlagen Seite 17 von 126 Alle Märkte (außer EurexOTC Clear IRS Service) EurexOTC Clear IRS Service General-Clearing-Lizenz (GCM) Direkt-Clearing-Lizenz (DCM) OTC Clearing-Lizenz (CM)* Für das Clearing von Eigentransaktionen Kundentransaktionen RK-bezogenen Transaktionen NCM-bezogenen Transaktionen Für das Clearing von Eigentransaktionen Kundentransaktionen RK-bezogenen Transaktionen ausschließlich solchen NCM-bezogenen Transaktionen, die sich auf Transaktionen von konzernverbundenen Nicht- Clearing-Mitgliedern beziehen Für das Clearing von Eigentransaktionen Kundentransaktionen RK-bezogenen Transaktionen *Eine DCM Lizenz wird nicht angeboten, daher gibt es keine Unterscheidung zwischen GCM und DCM. Abbildung 2-10: Clearing-Lizenzen In einer Transaktion kann nur ein Clearing-Mitglied Kontrahent von Eurex Clearing sein. Daher werden Rechtsverhältnisse zwischen Eurex Clearing und dem Clearing-Mitglied und wiederum zwischen dem jeweiligen Clearing-Mitglied und dem dazugehörigen NCM oder RK geschlossen. So erfolgt beispielsweise die Hinterlegung der Margin oder Gebührenzahlungen immer zugunsten des Clearing- Hauses über das vertraglich bestimmte Clearing-Mitglied. Hierbei können NCMs ihre eigenen Orders sowie die ihrer Kunden selbstständig in die Handelssysteme der jeweiligen Märkte eingeben. Abbildung 2-11: Arten von Mitgliedschaften

18 2 Rechtliche Grundlagen Seite 18 von Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen Für die Erteilung einer Clearing-Lizenz müssen Clearing-Mitglieder eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Um sicherzustellen, dass die Clearing-Mitglieder im Falle veränderter Marktbedingungen ausreichend kapitalisiert sind, ist die Erteilung einer Clearing-Lizenz an bestimmte Eigenmittel geknüpft. Märkte General-Clearing-Mitglied/ Minimum in Millionen EUR Direkt-Clearing-Mitglied Minimum in Millionen EUR Eurex-Börsen 30 7,5 EurexOTC Clear IRS Service 30 Nicht zutreffend Eurex Bonds 30 7,5 Eurex Repo Wertpapierleihe Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) 15 3,75 Irish Stock Exchange (ISE) 15 3,75 Abbildung 2-12: Eigenmittel-Anforderungen für Clearing-Lizenzen Die erforderlichen Eigenmittel für mehrere Lizenzen in verschiedenen Anlageklassen sind additiv. Für Lizenzen innerhalb der gleichen Anlageklasse gilt dies nicht, so beträgt die Kapitalanforderung für eine General-Clearing-Lizenz für die Frankfurter Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange zusammen15 Millionen EUR. Außerdem berechnet Eurex Clearing eine dynamische Komponente für die erforderlichen Eigenmittel. So sollen die Anforderungen dem Risiko entsprechend abgestuft werden, je nachdem, welches Risiko für Eurex Clearing von dem jeweiligen Clearing-Mitglied ausgeht. Unabhängig von den Mindestbeträgen ist der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, den ein Clearing-Mitglied nachweisen und vorhalten muss, der jeweils höhere Betrag von: 20 Prozent des 30-Tage-Durchschnitts der Initial 1 Margin 20 Prozent des 250-Tage-Durchschnitts der Initial Margin der in der Tabelle oben genannten Mindestanforderung Die Höhe der Eigenmittel wird vierteljährlich für das folgende Quartal berechnet, jeweils Ende März, Juni, September und Dezember. 1 Die Initial Margin im Risk-Based Margining-System entspricht der Summe aus Additional Margin und Futures Spread Margin sofern zutreffend.

19 2 Rechtliche Grundlagen Seite 19 von 126 Außerdem benötigt ein CM die folgenden Konten: Geldkonten für Prämien, Margin, Entgelt, Strafzahlungen und andere Zahlungsverpflichtungen Für die Clearing-Währungen EUR und CHF: für Zahlungen in EUR ein TARGET2-Konto bei einer Zentralbank des Eurosystems für Zahlungen in CHF ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB-Konto) und ein Konto bei der SIX Interbank Clearing AG (beide Konten zusammen SIC-Konto) Für Produktwährungen: Fremdwährungskonten (USD*, GBP, mit einer anerkannten kontoführenden Bank wie erforderlich für die jeweilige Lizenz Zweckbestimmte Wertpapierdepotkonten (Sicherheitenhinterlegung) Bei Clearstream Banking AG Frankfurt (CBF), Clearstream Banking Luxemburg (CBL) oder SIX SIS AG (SIS). Gemäß den Clearing- Modellen: Pfanddepot und Elementary Omnibus-Pfanddepot (optional) bei CBF, CBL und/oder SIS (Grund- Clearingmodell) Wertpapier-Margin-Konto bei CBF (Individual-Clearingmodell) Net Omnibus-Pfanddepot bei CBF, CBL und/oder SIS (Net Omnibus Clearingmodell) Wertpapierabwicklungskonten Konto bei von Eurex Clearing anerkanntem (I)CSD, das für die physische Lieferung von Wertpapieren, für die betreffenden Transaktionen erforderlich ist *Zwingend erforderlich für EurexOTC IRS-Lizenz Abbildung 2-13: Für Clearing-Lizenzen erforderlichen Konten Ein Clearing-Mitglied ist nicht verpflichtet, Wertpapierdepotkonten zu unterhalten, sofern es Margin ausschließlich in Form von Geld liefert. Außerdem muss das CM auch einen Nachweis über die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen erbringen: Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing und entsprechenden Anschlussvertrag Back-Office-Infrastruktur, um die Erfüllung der Clearing-Verpflichtungen sicherzustellen Mindestens einen hinreichend qualifizierten Mitarbeiter für die ordentliche Erfüllung der Clearing- Verpflichtungen Mindestens einen Notfallkontakt für Eurex Clearing, der in der Lage ist, in Notfällen die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Zahlung des Beitrages zum Clearing-Fonds (weitere Einzelheiten dazu in Kapitel 2.5)

20 2 Rechtliche Grundlagen Seite 20 von 126 Gewährung einer Vollmacht für Eurex Clearing gegenüber der jeweiligen Abwicklungsstelle zur Erteilung, Freigabe und Übermittlung der Lieferinstruktionen, soweit für das Clearing von Transaktionen des jeweiligen Transaktions-Typs erforderlich. Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der US-amerikanischen Quellensteuer im Falle des Clearings von Wertpapiertransaktionen, die nach Definition der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) der US-amerikanischen Quellensteuer unterliegen. Die Aufzählung oben stellt einen Auszug aus den Clearing-Bedingungen dar. Lizenzspezifische Voraussetzungen sind im Vorbereitungsmaterial für die jeweiligen Marktmodule des Clearer-Tests aufgeführt Vorgeschriebene Geschäftszeiten Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden sind verpflichtet sicherzustellen, dass sie an Geschäftstagen (für Clearing-Mitglieder von 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)) zur Durchführung clearingbezogenen Geschäfts zur Verfügung stehen, um unter anderem ihrer Pflicht zur Prüfung von Reports und Mitteilungen nachzukommen. 2.4 Interne Konten Eurex Clearing führt für jedes Clearing-Mitglied interne Konten, auf denen die Transaktionen, Geldbeträge und Margin des jeweiligen Clearing-Mitgliedes verbucht werden: Transaktionskonten (siehe Abbildung unten) Geldkonten Margin-Konten Entgeltkonten Abbildung 2-14: Überblick Transaktionskonten

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