MA 48, Prüfung der Streusalzgebarung

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1 TO 22 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA III /11 MA 48, Prüfung der Streusalzgebarung Tätigkeitsbericht 2011

2 KA III /11 Seite 2 von 16 KURZFASSUNG Das Kontrollamt hat bei der Prüfung der Streusalzgebarung in der Magistratsabteilung 48 empfohlen, nachvollziehbare Regelungen für die Beschaffung, die Lagerhaltung und den Einsatz von Streumitteln auch für Extremsituationen auszuarbeiten.

3 KA III /11 Seite 3 von 16 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Einsatz der Streumittel im Wiener Stadtgebiet Auswahl Einsatzzeitpunkt Streumittelverbrauch Lagerhaltung Lagerkapazitäten Richtwerte für Lagerkapazitäten Künftige Entwicklung der Lagerkapazitäten Ausschreibungen Streusalz Beauftragungszeitraum der Jahre 2006 bis Beauftragungszeitraum der Jahre 2009 bis Zusätzliche Beschaffungen in der Wintersaison 2010/ Preise Bezugsmengen Empfehlungen...15 Anhang ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE...16

4 KA III /11 Seite 4 von 16 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines Der Winterdienst besteht aus der Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den Verkehrsflächen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Im Wesentlichen setzt sich der Winterdienst aus der Schneeräumung und der Streuung zusammen. Während die Schneeräumung die mechanische Beseitigung von Schnee darstellt, ist die Streuung das Auftragen von abstumpfenden oder auftauenden Streumitteln mit dem Ziel der Vermeidung, Verminderung oder Beseitigung winterlicher Glätte. Abstumpfende Streumittel sind wasserunlösliche Mittel wie insbesondere Gesteine in unterschiedlichen Korngrößen (Splitt), die geeignet sind die Rutschfestigkeit zu erhöhen. Auftauende Streumittel sind wasserlösliche Streumittel, die aufgrund ihrer chemisch-physikalischen Eigenschaften den Gefrierpunkt von Wasser herabsetzen wie z.b. Natriumchlorid (Streusalz), Calciumchlorid, Magnesiumchlorid, Ammoniumsulfat, Kaliumcarbonat bzw. trockene oder feuchte Gemische aus diesen Streumitteln. 2. Einsatz der Streumittel im Wiener Stadtgebiet 2.1 Auswahl Die Winterdienst-Verordnung 2003 regelt Verbote und Einschränkungen der Verwendung von bestimmten Auftaumitteln und bestimmten abstumpfenden Streumitteln. Generell verboten sind demnach Schlacke, Asche, Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt. Natrium- und hallogenidhaltige Substanzen dürfen nur eingeschränkt, etwa auf Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr, verwendet werden. Über die gesetzlichen Einschränkungen hinaus sollte jedenfalls aus ökologischer und ökonomischer Sicht so wenig wie möglich, aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht so viel wie nötig an Streumitteln aufgebracht werden. Eine umfassende Berücksichtigung dieser Aspekte beinhaltet aus ökonomischer Sicht neben den Preisen der Streumittel auch die Kosten für Lagerung und Streugeräte. Die

5 KA III /11 Seite 5 von 16 ökologischen Auswirkungen der Streumittel auf die Umwelt können mit dem Instrument der Ökobilanz im gesamten Lebenszyklus von der Gewinnung bis zur Entsorgung bilanziert und als Entscheidungsgrundlage verwendet werden. Natriumchlorid ist als kostengünstigste Variante das am häufigsten eingesetzte Streumittel. Zur Anwendung gelangt hier Siedesalz, welches im Vergleich zu Stein- und Meersalz aufgrund der hohen Reinheit einen höheren Wirkstoffgehalt und aufgrund der geringen Korngröße bessere Streueigenschaften aufweist. Bei der Trockensalzstreuung wird dieses trockene, rieselfähige Salz ohne Zusätze über einen Streuteller ausgebracht. Kaliumkarbonat wird aufgrund der geringeren Umweltbelastung bei Winterdiensteinsätzen im Wienerwaldbereich und auf der Ringstraße im 1. Wiener Gemeindebezirk gestreut. Als abstumpfendes Streumittel gelangt überwiegend Basaltsplitt in einer Körnung von zwei bis acht Millimeter zum Einsatz. Die Streuung von abstumpfenden Streumitteln war in den letzten Jahren im Vergleich zur Salzstreuung rückläufig, da die Verwendung von Streusplitt bei geringerer Verkehrssicherheit zu einer hohen Feinstaubbelastung führt. Feuchtsalz entsteht durch das Anfeuchten des trockenen Auftaumittels, insbesondere Streusalz, mit Sole, einer Lösung aus Wasser und Salz. Bei der Feuchtsalzstreuung wird Sole gemeinsam mit Trockensalz im Mischungsverhältnis von ca. 70 Gewichtsprozent trockenes Auftaumittel und ca. 30 Gewichtsprozent Sole gestreut. Vorteil dieser Methode ist, dass durch die Anfeuchtung mit Sole die Salzkörner besser auf der Fahrbahn haften und durch den Wind weniger stark verweht werden. 2.2 Einsatzzeitpunkt Während beim Auftragen von abstumpfenden Streumitteln lediglich ein Einsatz auf schnee- bzw. eisglatten Flächen sinnvoll ist und oftmals nach Abschluss bzw. in einem Arbeitsgang mit der Schneeräumung erfolgt, werden auftauende Streumittel überwiegend bereits vor Beginn des Niederschlags gestreut. Durch die präventive Streuung

6 KA III /11 Seite 6 von 16 entsteht ein dünner Solefilm auf der Fahrbahn, welcher bei nasser Fahrbahn Eisglätte vorbeugt, sowie bei Schneefall das Haften des Schnees auf der Fahrbahn verhindert und spätere Räumungen erleichtert. Die Streuung sollte allerdings zeitnah erfolgen, da die Sole durch den Straßenverkehr verteilt wird. In zahlreichen Studien wird daher die vorbeugende Streuung von Feuchtsalz maximal ein bis zwei Stunden vor Beginn des Niederschlagsereignisses in einer Menge von 5 g/m 2 bis 15 g/m 2 empfohlen. Die Magistratsabteilung 48 bringt im Bedarfsfall im Wiener Stadtgebiet präventiv Feuchtsalz auf. 2.3 Streumittelverbrauch In nachfolgender Tabelle sind die eingesetzten Mengen an Streumitteln vom Winter 2007/08 bis Winter 2010/11 ersichtlich: Winterperiode Streusalz in t Kaliumkarbonat in t Splitt in t Sole in hl 2007/ / / / Durchschnitt Hiebei werden die witterungsbedingt großen Unterschiede der eingesetzten Mengen und die Verlagerung von Splittstreuung auf die Aufbringung von Feuchtsalz ersichtlich. 3. Lagerhaltung 3.1 Lagerkapazitäten Zum Zeitpunkt der Prüfung durch das Kontrollamt verfügte die Magistratsabteilung 48 über 18 Streumittellagerplätze mit den nachstehend angeführten Kapazitäten: Streusalz in t Kaliumkarbonat in t Streusplitt in t 2, Dresdner Straße ,00 100,00 30,00 2, Stoffellagasse 7a 50,00 2, Freudenauer Hafenstraße ,00 10, Sonnleithnergasse ,00 150,00 55,00 11, Döblerhofstraße ,00 200,00 30,00 11, Alberner Hafenzufahrtsstraße 150,00 45,00 12, Wundtgasse 2 205, ,00 30,00 14, Zehetnergasse ,50 75,00 300,00 30,00 Sole in hl

7 KA III /11 Seite 7 von 16 Streusalz in t Kaliumkarbonat in t Streusplitt in t 14, Hauptstraße 3 700,00 28,00 16, Kendlerstraße 38b 100,00 400,00 25,00 17, Richthausenstraße 4 625,00 50,00 200,00 32,00 19, Grinzinger Straße ,00 50,00 300,00 60,00 21, Fultonstraße ,00 400,00 20,00 21, Nikolsburger Gasse 175,00 500,00 30,00 22, Mühlwasserstraße 2 700,00 75,00 425,00 55,00 22, Breitenleer Straße ,50 300,00 20,00 23, Seybelgasse 7 625,00 300,00 45,00 23, Südrandstraße 2 625,00 300,00 27,00 Summe ,00 250, ,00 562,00 Sole in hl Das Streusalz wird abhängig vom jeweiligen Lagerplatz im Silo, in Säcken oder direkt in der Halle gelagert. Die Lagerung direkt in der Halle erfolgt auf den Lagerplätzen Wien 2, Freudenauer Hafenstraße 28 (Hafen Freudenau), Wien 14, Hauptstraße 3, und Wien 19, Grinzinger Straße 151. Das größte Streusalzlager befindet sich im Hafen Freudenau und wurde im Jahr 2010 von t auf t Lagerkapazität erhöht. Einerseits erfolgte diese Änderung aufgrund der Schließung des baulich desolaten Lagerplatzes in Wien 22, Polgarstraße 30a, andererseits wurde ab dem Jahr 2009 die Anlieferung ausschließlich per Bahn oder Schiff durchgeführt, weshalb ein Ausbau des Lagerplatzes im Hafen Freudenau geboten erschien. Die im Verhältnis zum Verbrauch vergleichsweise geringen Lagerkapazitäten für Sole ergeben sich aus dem Umstand, dass Sole auf den größeren Lagerplätzen in speziellen Mischanlagen selbst hergestellt wird. Auf den kleineren Winterdienstplätzen sind lediglich Lagerbehälter für Sole vorhanden. 3.2 Richtwerte für Lagerkapazitäten Im Jahr 2010 wurde von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft und den Landesbaudirektionen der Bundesländer die RVS Schneeräumung und Streuung ausgearbeitet und für Bundesstraßen verbindlich erklärt.

8 KA III /11 Seite 8 von 16 In dieser Richtlinie wird eine Lagerkapazität von mindestens 50 % eines durchschnittlichen Jahresverbrauches bei kontinuierlicher Nachlieferung als ausreichend erachtet. Die Lagermöglichkeiten der Magistratsabteilung 48 gehen mit Ausnahme von Sole, die selbst angemischt wird, über diese Empfehlung hinaus. Ein Vergleich der zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen Lagerkapazitäten für feste Auftaumittel mit dem Durchschnitt des Streumittelverbrauchs der Winterperioden 2007/08 bis 2010/11 zeigte folgendes Bild: Streusalz Kaliumkarbonat Splitt Durchschnittlicher Verbrauch der Winterperioden 2007/08 bis 2010/11 in t Aktuelle Lagerkapazität in t Lagerkapazität im Verhältnis zum Verbrauch in % 166,0 74,0 141,0 3.3 Künftige Entwicklung der Lagerkapazitäten Wie in oben angeführter Tabelle ersichtlich, liegen die aktuellen Lagerkapazitäten für Streumittel über den, in der RVS empfohlenen Mengen und beliefen sich für Streusalz auf 166 % des Durchschnittsbedarfs der letzten drei Winterperioden. Aufgrund der witterungsbedingten Lieferprobleme in der Wintersaison 2010/11 erachtete das Kontrollamt eine großzügige Lagerhaltung für sinnvoll. Nach Angaben der Magistratsabteilung 48 wird jedoch beabsichtigt, die Lagerflächen im Hafen Freudenau weiter auszudehnen. Nach Ansicht des Kontrollamtes sollten bei diesen Überlegungen auch die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Winterperiode, die einen Streusalzeinsatz in annähernd doppelter Höhe des Durchschnittsbedarfs erfordert und in welcher außerdem ein völliger Lieferausfall eintritt, berücksichtigt und alternative Lösungen für Extremsituationen angedacht werden. Stellungnahme der Magistratsabteilung 48: Es wurden bereits entsprechende Überlegungen angestellt und die Lagerkapazität entsprechend erhöht. Dadurch kann bei völli-

9 KA III /11 Seite 9 von 16 gem Lieferausfall - wie es in den vergangenen Jahren bereits in ganz Europa vorkam - die Verkehrssicherheit auf den Verkehrsflächen erhalten werden. 4. Ausschreibungen Streusalz Im Jahr 2005 und im Jahr 2009 wurden offene Vergabeverfahren über die Lieferung von Auftausalz durchgeführt. 4.1 Beauftragungszeitraum der Jahre 2006 bis 2008 Im Vergabeverfahren über die Lieferung von Auftausalz im Jahr 2005 wurde als Leistung eine Menge von rd t Siloware inkl. Silobefüllung, rd t offene Ware, rd. 100 t Sackware und rd. 35 t Auftausalz in sogenannten Big-Bags definiert. Diese Werte wurden allerdings als statistische Durchschnittbedarfsmengen angegeben, von denen abweichend eine Verpflichtung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers zur Lieferung von darüber hinausgehenden Mengen bestand. Ein deutliches Unterschreiten war ebenfalls möglich, da kein Rechtsanspruch auf die Lieferung von Mindestmengen gegeben war. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer musste sich verpflichten, abberufene Teilmengen binnen 48 Stunden zu liefern. Bei Einzelabrufen von Siloware war eine Lieferkapazität im Ausmaß von zumindest 150 t täglich verpflichtend. Die Bestimmungen über den Lieferverzug sahen eine Vertragsstrafe in der Höhe von 100,-- EUR für jeden begonnenen Kalendertag vor. Bei einem Lieferverzug von mehr als vier Tagen konnte das zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderliche Auftausalz unter Verrechnung der Mehrkosten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer bei einer anderen, lieferbereiten Auftragnehmerin bzw. einem anderen, lieferbereiten Auftragnehmer bestellt werden. Die Ausschreibung enthielt weiters einige Details über Eignungskriterien der Bieterinnen bzw. Bieter und technische Spezifikationen der Ware.

10 KA III /11 Seite 10 von 16 Beauftragungszeitraum war das Kalenderjahr 2006, mit der Option der Auftraggeberin, die Verträge zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Zuschlagskriterien waren zu 78 % der Preis, zu 12 % die Produktqualität und zu 10 % der umweltgerechte Transport. Nach Durchführung des offenen Vergabeverfahrens erhielt unter fünf Bieterinnen bzw. Bietern die Firma A. den Zuschlag für die Teilleistungen Siloware und offene Ware und wurde mit der Lieferung in Höhe der Vergabesumme von ,50 EUR beauftragt. Die Firma B. erhielt den Zuschlag für die Teilleistungen der Lieferung von Sackware und Auftausalz im Big-Bag, mit einer Vergabesumme in Höhe von ,-- EUR. In Übereinstimmung mit der vertraglich bedungenen Verlängerungsoption wurde die Lieferung von Auftausalz auch in den Jahren 2007 und 2008 von der Firma A. durchgeführt. 4.2 Beauftragungszeitraum der Jahre 2009 bis 2011 Im Jahr 2008 erfolgte eine neuerliche Ausschreibung über die Lieferung von Auftausalz. Auftragszeitraum war das Jahr 2009 mit einseitiger Option der Auftraggeberin, die Leistung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Gegenstand der Ausschreibung war eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz und der Transport von im Wiener Hafen eingelagertem Salz auf die Mistplätze der Magistratsabteilung 48. Diese Vereinbarung enthielt keine Abnahmeverpflichtung für die Auftraggeberin, als durchschnittlicher Jahresbedarf wurde eine Menge von t Streusalz angegeben. Im Detail erstreckte sich das Leistungsverzeichnis auf t Siloware, t offene Ware, 125 t Sackware, den Transport von rd t Salz vom Wiener Hafen auf die Mistplätze sowie auf eine Pauschale für stichprobenartige Kontrollwiegungen. Die verpflichtenden Lieferkapazitäten bei Einzelabrufen von Siloware wurden im Vergleich zur Ausschreibung aus dem Jahr 2005 von 150 t auf 200 t täglich erhöht, die üb-

11 KA III /11 Seite 11 von 16 rigen Bestimmungen über Lieferfristen, Lieferverzug und Vertragsstrafen blieben unverändert. Zuschlagskriterien waren zu 65 % der Preis, zu 25 % die Produktqualität und zu 10 % der umweltgerechte Transport. Eine wesentliche Änderung bestand in der Verpflichtung für die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, offenes Auftausalz ausschließlich per Bahn oder Schiff anzuliefern. Ebenso wurde bei den übrigen Lieferfahrzeugen auf die Einhaltung von Immissionsnormen Wert gelegt. Von den beiden eingelangten Angeboten wurde die Firma A. als Bestbieterin ermittelt, welche den Zuschlag für die Lieferung von Auftausalz in Höhe von ,-- EUR erhielt. Die Verlängerungsoption aufseiten des Auftraggebers wurde in den Jahren 2010 und 2011 wahrgenommen. 4.3 Zusätzliche Beschaffungen in der Wintersaison 2010/ In der Winterperiode 2010/11 kam es aufgrund der großen Neuschneemengen in den Monaten November und Dezember 2010 in weiten Teilen Mitteleuropas zu Lieferengpässen an Streumitteln. Am 9. Dezember 2010 wurde die Magistratsabteilung 48 von der Firma A. darüber verständigt, dass aufgrund der beschränkten Streusalzvorräte eine Beschränkung der Liefermengen erfolge. Für die Monate Dezember 2010 und Jänner 2011 könnten demnach insgesamt nur t Streusalz geliefert werden. Entsprechend den Vertragsbedingungen wäre die Auftragnehmerin verpflichtet gewesen, bei zeitgerechtem Einzelabruf zumindest acht Silofahrzeuge zu je 25 t Streusalzladekapazität pro Tag, somit in Summe täglich 200 t Streusalz auszuliefern. Für den genannten Zeitraum von Dezember 2010 bis Jänner 2011 ergibt sich daher aus den Vertragsbestimmungen eine garantierte Mindestgesamtliefermenge von t, die durch die Einschränkung auf t um t unterschritten würde. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Lieferbeschränkung durch die Firma A. waren in den Lagern der Magistratsabteilung t Streusalz vorrätig. Von der zugesagten

12 KA III /11 Seite 12 von 16 Liefermenge von t war zu diesem Zeitpunkt die Lieferung von t ausständig und sollte bis Ende Jänner geliefert werden. Demnach wären t Streusalz für den Zeitraum von 9. Dezember 2010 bis 31. Jänner 2011 zur Verfügung gestanden. Die zu diesem Zeitpunkt für weniger als zwei Monate zur Verfügung stehende Menge an Streusalz liegt über dem Streusalzbedarf jeder Wintersaison des Betrachtungszeitraumes. Bemerkenswert erschien in diesem Zusammenhang außerdem, dass in dem zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Vergabevertrag aus dem Jahr 2008 von der Magistratsabteilung 48 ein Jahresdurchschnittsbedarf von t angegeben war Trotz dieser Lagermengen bemühte sich die Magistratsabteilung 48, von anderen Lieferantinnen bzw. Lieferanten Streusalz zu beziehen, wobei 28 Unternehmen kontaktiert wurden. Bei einem Großteil der Betriebe war eine Lieferung nicht möglich, in einigen Fällen entsprachen die Liefermenge oder die Spezifikation des Streusalzes nicht den Anforderungen und mit einigen Betrieben konnte aufgrund der Forderung einer Vorausbezahlung keine Einigung erzielt werden. Schließlich wurden zwei Lieferantinnen mit der Lieferung von Streusalz beauftragt. Am 21. Dezember 2010 bestellte die Magistratsabteilung t Streusalz bei der Firma C. im Weg der Direktvergabe. Die Lieferung erfolgte im Zeitraum von 10. Februar 2011 bis 18. Februar Eine weitere Bestellung der Magistratsabteilung 48 über t Streusalz erfolgte ebenfalls über eine Direktvergabe am 1. Februar 2011 bei der Firma D. Zu diesem Zeitpunkt belief sich der Lagerbestand der Magistratsabteilung 48 immerhin noch auf t Streusalz. Die Lieferungen der Firma D. wurden im Zeitraum von 3. Februar 2011 bis 3. März 2011 durchgeführt. Die Abrechnungssumme der beiden Aufträge lag über ,-- EUR netto. Nach den Bestimmungen des BVergG wird in die Berechnung des geschätzten Auftragswertes eines öffentlichen Auftrages der geschätzte Gesamtwert aller zum Vorhaben gehörigen Leistungen einbezogen. Gemäß 12 BVergG erfolgen ab einem geschätzten Auftragswert von ,-- EUR Vergabeverfahren für Lieferleistungen im Oberschwel-

13 KA III /11 Seite 13 von 16 lenbereich. Somit wäre für die zusätzliche Beschaffung von Streusalz die Durchführung eines offenen oder nicht offenen Verfahrens mit EU-weiter Bekanntmachung anzustreben gewesen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 48: Die Neuschneemengen in den Monaten November und Dezember 2010 in Verbindung mit den Liefereinschränkungen der Firma A. machten es erforderlich, Überlegungen hinsichtlich alternativer Salzanbieter anzustellen und bei vorhandenen Möglichkeiten, diese auch zu nutzen. Genau zu diesem Zeitpunkt war Salz in ganz Europa ein äußerst knappes Gut und ein Ende des Schneefalls nicht vorherzusehen. Zum Vergabevertrag aus dem Jahr 2008 möchte die Magistratsabteilung 48 mitteilen, dass der darin angegebene Jahresdurchschnittsbedarf von t ein Wert war, der keine Minimum- und auch keine Höchstabnahmemenge implizierte. 5. Preise Beide Ausschreibungen enthielten Preisgleitklauseln, die Anpassungen der angebotenen Preise bei Änderungen des Verbraucherpreisindex um mindestens 2 % vorsahen. Im Zeitraum 2006 bis 2010 waren Preissteigerungen festzustellen, welche einerseits in der Steigerung des Verbraucherpreisindex begründet waren, andererseits wurden im Vergabeverfahren des Jahres 2009 höhere Preise erzielt. Für die im Winter 2010/11 durchgeführten zusätzlichen Lieferungen den Firmen C. und D. mussten höhere Nettopreise entrichtet werden. Unabhängig von der vergaberechtlichen Problematik entstanden der Magistratsabteilung 48 durch die Bestellungen bei den Firmen C. und D. im Vergleich zu einem Bezug der gleichen Menge an Streusalz bei der Firma A. erhebliche Mehrkosten.

14 KA III /11 Seite 14 von 16 Gemäß den Vertragsbestimmungen des mit der Firma A. abgeschlossenen Vertrages über die Lieferung von Auftausalz war bei Lieferverzug eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,-- EUR für jeden begonnenen Kalendertag vorgesehen. Zusätzlich konnten bei einem Lieferverzug von mehr als vier Tagen der Auftragnehmerin jene Kosten verrechnet werden, welche der Auftraggeberin durch Streusalzbestellungen bei einer anderen Lieferantin bzw. einem anderen Lieferanten anfielen. Diese Bestimmung galt für jene Mengen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich wären. Auf Nachfrage des Kontrollamtes zur Abwicklung der Vertragsstrafen nach dem Lieferverzug in der Wintersaison 2010/11 teilte die Magistratsabteilung 48 mit, dass mit der Firma A. eine Gutschrift in Höhe von 4.000,-- EUR verhandelt wurde. Ein Grund für diese Entscheidung war, dass nach Ansicht der Dienststelle eine erfolgreiche Forderung der Vertragsstrafe mangels beweisbaren Verschuldens der Vertragspartnerin nicht zu erwarten war. Nach Meinung des Kontrollamtes war die Verrechnung einer Vertragsstrafe auch deswegen fraglich, da wie bereits erwähnt, zum Zeitpunkt der Bestellung der Ersatzlieferungen die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nicht gefährdet erschien. 6. Bezugsmengen Nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die bezogenen Mengen an Streumitteln für die Winterperioden 2007/08 bis 2010/11: Winterperiode Streusalz in t Kaliumcarbonat in t Splitt in t Sole in hl 2007/ ,72 202, , / ,49 425,32 733, / ,69 340,40 15,76 460, / ,69 267, ,12 Oben dargestellte Tabelle zeigt, dass die bezogenen Mengen witterungsbedingt großen Schwankungen unterliegen. Sole wurde nur im Jahr 2009 zugekauft, nach diesem Zeitraum wurde Sole durch eigene Mischanlagen und Transportfahrzeuge der Magistratsabteilung 48 hergestellt bzw. auf die Winterdienst-Lagerplätze verteilt.

15 KA III /11 Seite 15 von Empfehlungen Aufgrund der Ereignisse in der Wintersaison 2010/11 erachtete es das Kontrollamt als notwendig, nachvollziehbare Regelungen für die Beschaffung, die Lagerhaltung und den Einsatz von Streumitteln auch für Extremsituationen auszuarbeiten. Insbesondere sollten vor zusätzlichen Beschaffungen der aktuelle Lagerstand und die Wahrscheinlichkeit von extremen Wetterbedingungen innerhalb der restlichen Wintersaison als auch die vergaberechtlichen Bestimmungen mit einbezogen werden. Stellungnahme der Magistratsabteilung 48: Die Magistratsabteilung 48 wird die angeführten Empfehlungen umsetzen und gemäß 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien dem Kontrollamt die getroffenen Maßnahmen nach vollständiger Ausarbeitung bekannt geben. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im März 2012

16 KA III /11 Seite 16 von 16 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE BVergG...Bundesvergabegesetz EU...Europäische Union RVS...Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen Magistratsabteilung 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Es wurden schützenswerte personenbezogene Daten im Sinn der rechtlichen Verpflichtung anonymisiert sowie auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Bedacht genommen, wodurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.

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