Die Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung in Deutschland durch Bildungsziele, -inhalte und -methoden

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1 Die Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung in Deutschland durch Bildungsziele, -inhalte und -methoden Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Deutsches Institut für Menschenrechte

2 Gliederung 1. Das Menschenrecht auf Bildung (UN-Ebene) Menschenrechte 4A-Schema hier: Fokus auf Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit Inhalte der Konventionen: Förderung von Menschenrechten, Anti-Diskriminierung und Inklusion 2. Umsetzung im deutschen Schulsystem: Bildungsziele, -inhalte und -methoden Schulgesetzgebung (Ziele) Bildungspläne (Ziele und Inhalte) Materialien und Methoden (Inhalte und Methoden)

3 Menschenrechte Menschenrechte stehen jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zu und sind unveräußerlich unteilbar/ interdependent universell teilweise unterschiedlich ausgelegt / umstritten einem Wandel unterlegen (vgl. General Comments, neue Deklarationen, Konventionen)

4 Menschenrechte Achtung der Menschenrechte durch den Staat: Der Staat ist verpflichtet, den einzelnen Menschen nicht an der Ausübung seiner Rechte zu hindern. (Grafik zu Achtung, Schutz, Gewährleistung erreichbar über html- Link unten) Schutz vor Eingriffen Dritter in die Menschenrechte: Der Staat ist verpflichtet, den einzelnen Menschen vor Eingriffen Dritter in seine Rechte zu schützen. Erfüllung / Gewährleistung der Menschenrechte durch staatliche Leistungen: Der Staat ist verpflichtet, die Ausübung der Menschenrechte durch positive Maßnahmen zu ermöglichen Bild: FIAN, Das Recht auf Nahrung. Und die Freiwilligen Leitlinien zum Menschenrecht auf Nahrung. Österreich 2007, S. 9.

5 Das Menschenrecht auf Bildung In diversen Konventionen verankert, v.a.: 1966/1976: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, WSK/ICESCR) 1979/1981: UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) 1989/1990: UN-Kinderrechtskonvention (KRK/CRC) 2006/2008: UN-Behindertenrechtskonvention (BRK/CRPD)

6 Das Menschenrecht auf Bildung Allgemeine Bemerkung zu Artikel 13 des UN-Sozialpakts & UN-Sonderberichterstattung führen das 4A-Schema ein: Availability (Verfügbarkeit) Recht auf Bildung Access (Zugänglichkeit) Acceptability (Annehmbarkeit) Adaptability (Adaptierbarkeit)

7 General Comment zum Recht auf Bildung: E/C.12/1999/10 availability (Verfügbarkeit) access acceptability adaptability (Adaptierbarkeit) Das Menschenrecht (Zugänglichkeit) (Annehmbarkeit) auf Bildung Bildungseinrichtungen und benötigte Ressourcen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und funktionsfähig sein (kontextabhängig) Nichtdiskriminierung physische Zugänglichkeit Ökonomische Zugänglichkeit: Bildung muss für alle erschwinglich sein (Grundbildung kostenlos) Form und Inhalt von Bildung müssen auf die Bedürfnisse und Lebenslagen der Kinder/ Lernenden abgestimmt sein (d.h. relevant, kulturell angemessen, von guter Qualität) Bildung muss flexibel sein: sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen und an Bedürfnisse der Lernenden mit diversen sozialen und kulturellen Hintergründen Fokus für heute

8 Das Menschenrecht auf Bildung Inhalte der Konventionen: allgemeine Bildungsziele dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen ( ) ethnischen und religiösen Gruppen fördern ( ) muss (Art. 13 WSK) dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss (Art. 13 WSK) dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen (Art. 29 KRK)

9 Das Menschenrecht auf Bildung Inhalte der Konventionen: Bildungsziele und -inhalte zu Anti-Diskriminierung Beseitigung jeder stereotypen Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann und Frau (Art. 10 CEDAW) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln (Art. 29 KRK) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen (Art. 8 BRK)

10 Inklusion & Diskriminierung

11 Inklusion & Diskriminierung Inklusion in Deutschland schwerpunktmäßig bezogen auf die Dimension Behinderung In BRK erste Erwähnung von Inklusion in einer UN- Konvention. Abkehr von Defizitorientierung, Ziel ist der Abbau von Barrieren für wirksame Teilhabe Inklusion als allgemeines menschenrechtliches Prinzip: Eng verbunden mit Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot wohnt jedem Menschenrecht inne Es werden auch andere Dimensionen wie sozio-ökonomische Aspekte, sexuelle Identität, Migrationsgeschichte u.a. betrachtet

12 Gliederung 1. Inhalte des Menschenrechts auf Bildung (UN-Ebene) Menschenrechte 4A-Schema hier: Fokus auf Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit Förderung von Menschenrechten, Anti-Diskriminierung und Inklusion 2. Umsetzung im deutschen Schulsystem: Bildungsziele, -inhalte und -methoden Schulgesetzgebung (Ziele) Bildungspläne (Ziele und Inhalte) Materialien und Methoden (Inhalte und Methoden)

13 Schulgesetzgebung Beispiel Bremen: Schulische Bildung und Erziehung ist den allgemeinen Menschenrechten, den in Grundgesetz und Landesverfassung formulierten Werten sowie den Zielen der sozialen Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit verpflichtet. Die Schule hat ihren Auftrag gemäß Satz 1 gefährdenden Äußerungen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Intoleranz entgegenzuwirken (BremSchulG 3)

14 Schulgesetzgebung Beispiel Niedersachsen: Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die BRD und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen (NSchG 2)

15 Schulgesetzgebung Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den Parlamenten der Bundesländer, in den Landesverfassungen und Schulgesetzen Menschenrechtsbildung explizit als Bildungsziel zu verankern und so zu gewährleisten, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt ( ). Formulierungen zu Heimatliebe und christlichen Werten als Bildungsziele sollten im Lichte des Diskriminierungsverbots und der staatlichen Neutralitätspflicht kritisch reflektiert werden

16 Warum expliziter Verweis auf MR? Vielzahl sinnvoller Anknüpfungspunkte/ Überschneidungen zu u.a. Demokratie-Erziehung, interkulturelle Bildung, Friedenspädagogik Aber es fehlt meist die explizite menschenrechtliche Anbindung / der rechtebasierter Ansatz (Unterschied zwischen moralischem Appell & mein gutes Recht ) Konsequenz: nur individuelle, weniger staatliche Verpflichtungen, Fehlen des Empowerment -Aspekts Ebenso wichtiger Unterschied: sprechen wir von Bürger_innenrechten oder von Menschenrechten?

17 Bildungspläne Beispiel Berlin, Fächerübergreifende Kompetenzentwicklung, Anhörungsfassung vom , Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:

18 Bildungspläne Beispiel Baden-Württemberg, Bildungsplan für Schulen für Erziehungshilfe im Bereich Leben in der Gesellschaft : Die Schülerinnen und Schüler kennen und achten die Menschenrechte und bringen diese mit ihren Lebenssituationen in Zusammenhang. ( ) [Sie] prüfen und bewerten entsprechende Alltagssituationen im Hinblick auf die Menschenrechte (2010, S. 67)

19 Bildungspläne Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den Schulministerien der Bundesländer, Menschenrechtsbildung und Kinderrechte flächendeckend in Bildungsplänen und Curricula explizit zu verankern, um zu gewährleisten, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt ( ). Dabei ist auf Formulierungen zu achten, die sämtliche Ebenen der Menschenrechtsbildung ansprechen (Bildung über, durch, für Menschenrechte), sowie darauf, dass Menschenrechtsbildung in Kernfächern, aber auch fächerübergreifend für das gesamte Schulleben verbindlich verankert wird

20 Bildungsmaterialien und -methoden Do no harm ( Schutz, weit gefasst): keine diskriminierenden Abbildungen/Inhalte in Materialien und Methoden Förderung von Menschenrechten/ Verhalten, das sich gegen Diskriminierung wendet (u.a. auch über positive Darstellung von gesellschaftlicher Vielfalt) Mögliche Dimensionen: Gender, sexuelle Orientierung, Behinderung, Rassismus, Migration, Alter,

21 Bildungsmaterialien und -methoden Na, wer ist hier der Flüchtling? (Bild erreichbar über html-link unten) UNHCR: Deutschsprachige Poster sowie englischsprachige mit Anleitung

22 Bildungsmaterialien und -methoden Beispiel: Schulbuchstudie Migration und Integration, S. 25: Migration. Eine neue große Herausforderung für die EU stellt der Zustrom Tausender afrikanischer Flüchtlinge dar, die jährlich nach Europa drängen. Von der wirtschaftlichen Not in ihren Heimatländern getrieben, versuchen sie auf abenteuerlichen Wegen Europa zu erreichen, um hier Arbeit und ein besseres Leben zu finden. (SozBDB 2 (2009), 254)

23 Bildungsmaterialien und -methoden Schulbuchstudie Migration und Integration : Eindruck bedrohlicher Migrationsströme nach Deutschland Deutsche und Migranten : schafft Hierarchie Integration als Anpassungsleistung, die in erster Linie Menschen mit Migrationshintergrund zu erbringen hätten Spiegelt gesellschaftlichen Diskurs, aber eben auch stereotypisierend/ tendenziell diskriminierend

24 Bildungsmaterialien und -methoden Möglichst inklusive & partizipative Methoden (vgl. auch UN-Deklaration zu Menschenrechtsbildung & -training), z.b. zieldifferente, kooperative Lernformen. Diese sind aber voraussetzungsvoll in Bezug auf: Ressourcen finanzieller und personeller Art Vernetzung (auch: schulisch/außerschulisch, auch zur Organisationsentwicklung) Methodik/Didaktik (Aus- & Weiterbildung!) Verständnis/Interpretation der Kernbegriffe

25 Bildungsmaterialien und -methoden Verständnis/Interpretation der Kernbegriffe Inklusion (vgl. etwa BertelsmannStiftung u.a.: Inklusionsorientierte Lehrerbildung vom Schlagwort zur Realität?! ): Integration Inklusion ( I-Klassen ) Welche Heterogenitätsdimension (Behinderung/ Beeinträchtigung oder weitere Dimensionen)? Grafik: Robert Aehnelt, Creative Commons (Wikipedia-Artikel zu Inklusiver Pädagogik) (Bild Inklusion erreichbar über html- Link unten)

26 Bildungsmaterialien und -methoden Verständnis/Interpretation der Kernbegriffe Partizipation (vgl. etwa Allgemeine Bemerkung Nr. 12 des Kinderrechte-Ausschusses, DIMR Positionen Nr. 3 Partizipation ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention ): Funktionales Verständnis oder als Recht auf Partizipation? Nur bei bestimmten Themen?? Tokenism/Scheinpartizipation oder echte Mitbestimmung?

27 Vielen Dank!

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