Aufgaben und Bereiche des industriellen Rechnungswesens

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1 A UFGABEN DES RECHNUNGSWESENS A A Aufgaben und Bereiche des industriellen Rechnungswesens 1 Aufgaben des Rechnungswesens Das industrielle Rechnungswesen muss das gesamte Unternehmensgeschehen, insbesondere die n Beschaffung der Werkstoffeund Betriebsmittel (Maschinen u. a.) sowie die n Fertigung (Produktion) der Erzeugnisse und deren n Absatz (Verkauf) zahlenmäßig erfassen, überwachen und auswerten. Industrielles Rechnungswesen Die Hauptaufgaben des Rechnungswesens im Industriebetrieb sind somit: n Dokumentationsaufgabe Zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsfälle aufgrund von Belegen, die die Vermögenswerte, das Eigen- und Fremdkapital sowie den Jahreserfolg (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens verändern. n Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe Aufgrund gesetzlicher Vorschriften jährliche Rechenschaftslegung und Information der Unternehmenseigner, der Finanzbehörde und evtl. der Gläubiger (Kreditgeber) über die Vermögens-, Schulden- und Erfolgslage des Unternehmens (Jahresabschluss). n Kontrollaufgabe Ausgestaltung des Rechnungswesens zu einem aussagefähigen Informations- und Kontrollsystem, das der Unternehmensleitung jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse sowie der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens ermöglicht. n Dispositionsaufgabe Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle Planungen und Entscheidungen, z. B. über Investitionen. 2 Bereiche des Rechnungswesens Die Verschiedenheit der Aufgaben bedingt eine Aufteilung des Rechnungswesens: Bereiche des Rechnungswesens Buchführung Kosten- und Leistungsrechnung Statistik Planung 2.1 Buchführung Die Buchführung erfasst Höhe und Veränderungen der Vermögens- und Kapitalteile des Unternehmens sowie alle Arten von Aufwendungen (Werteverbrauch) und Erträgen (Wertezuwachs) für eine bestimmte Rechnungsperiode: Geschäftsjahr, Quartal, Monat. Sie ist also eine Zeitrechnung. Die Buchführung dient in erster Linie der Dokumentation (Aufzeichnung) aller Geschäftsfälle, die zu einer Veränderung des Vermögens und des Eigen- und Fremdkapitals des Unternehmens führen. Sie erfasst also primär alle Zahlen, die im Unternehmen aufgrund von Belegen anfallen, und zeichnet sie zeitlich und sachlich geordnet entsprechend auf. Die Buchführung, in der Regel auch als Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung bezeichnet, ist damit der wichtigste Zweig, der das Zahlenmaterial für die drei übrigen Bereiche des Rechnungswesens liefert. Im gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) hat die Buchführung Rechenschaft abzulegen über Höhe und Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals sowie den Erfolg des Unternehmens im Geschäftsjahr Zeitrechnung Dokumentation Rechenschaftslegung 7

2 A A UFGABEN UND BEREICHE DES INDUSTRIELLEN RECHNUNGSWESENS 2.2 Kosten- und Leistungsrechnung Betrieb Kostenund Leistungen Überwachung der Wirtschaftlichkeit Im Gegensatz zur Buchführung, die mehr unternehmensbezogen ist, indem sie alle wirtschaftlichen Vorgänge des gesamten Unternehmens festhält, ist die Kosten- und Leistungsrechnung betriebsbezogen. Sie befasst sich lediglich mit den wirtschaftlichen Daten des Betriebes als Stätte des Leistungsprozesses: n Beschaffung von Werkstoffen, Betriebsmitteln, Arbeitskräften, n Produktion und n Absatz der Erzeugnisse. Die Kosten- und Leistungsrechnung erfasst somit nur den Teil des Werteverbrauchs (= Kosten) und des Wertezuwachses (= Leistungen), der durch die Erfüllung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit verursacht wird, und ermittelt daraus das Betriebsergebnis (Betriebsgewinn oder Betriebsverlust). Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Leistungsprozesses ist die wichtigste Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Auf der Grundlage der ermittelten Selbstkosten ist erst eine Kalkulation des Angebotspreises für das einzelne Erzeugnis (Stückrechnung) möglich. 2.3 Statistik Aufgaben Vergleichsrechnung Die betriebswirtschaftliche Statistik befasst sich mit der Aufbereitung und Auswertung der Zahlen der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung mit dem Ziel der Überwachung des Betriebsgeschehens und der Gewinnung von Unterlagen für die unternehmerische Planung und Disposition. Beschaffungs-, Lager-, Umsatz-, Personal-, Kosten-, Bilanz- und Erfolgsstatistiken werden übersichtlich in tabellarischer und grafischer Form dargestellt. Durch Vergleich der statistisch aufbereiteten Daten mit früheren Zeitabschnitten (Zeitvergleich) oder mit Unternehmen der gleichen Branche (Betriebsvergleich) ergeben sich für die Unternehmensleitung wichtige Erkenntnisse. 2.4 Planungsrechnung Vorschaurechnung Teilpläne Die Planungsrechnung basiert auf den Zahlen der Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung und Statistik. Ihre Aufgabe ist es, die zukünftige betriebliche Entwicklung in Form von Voranschlägen zu berechnen. Teilpläne werden im Rahmen der Planungsrechnung nach entsprechenden Funktionen erstellt: Investitionsplan, Beschaffungsplan, Absatz- und Finanzplan. Ein Vergleich der in den Plänen vorgegebenen Zahlen (Sollzahlen) mit den tatsächlichen Ergebnissen (Istzahlen) vermittelt aussagefähige Erkenntnisse über Abweichungen und deren Ursachen. Damit wird die Planungsrechnung zu einem echten Führungs- und Kontrollinstrument. Organisation des Rechnungswesens Die vier Bereiche des Rechnungswesens unterscheiden sich zwar in ihrer speziellen Aufgabenstellung, sie stehen aber in enger Verbindung zueinander und ergänzen sich gegenseitig. Diese enge Verzahnung bedarf daher einer entsprechenden Organisation des gesamten Rechnungswesens. Sie trägt entscheidend zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit bei. DasbetrieblicheRechnungswesengliedertsichinvierBereiche: n Buchführung: n Kosten- und Leistungsrechnung: n Statistik: n Planungsrechnung: Zeitrechnung Stück- und Zeitrechnung Vergleichsrechnung Vorschaurechnung

3 B EDEUTUNG DER BUCHFÜHRUNG B B Einführung in die Industriebuchführung 1 Bedeutung der Buchführung 1.1 Aufgaben der Buchführung In einem Industriebetrieb werden täglich vielfältige Arbeiten ausgeführt: Werkstoffe werden eingekauft, gelagert und zu fertigen Erzeugnissen verarbeitet, Rechnungen werden geschrieben, eingehende Rechnungen werden bezahlt, Löhne und Gehälter werden überwiesen usw. Sofern diese Tätigkeiten n Vermögenswerte und Schulden der Unternehmung verändern, n zu Geldeinnahmen oder Geldausgaben führen, n Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen, nennt man sie Geschäftsfälle. Jedem Geschäftsfall muss ein Beleg zugrunde liegen, der über Vorgang, Datum und Betrag Auskunft gibt. Der Beleg (Rechnungen, Bankauszüge, Quittungen u. a.) ist der Nachweis für die Richtigkeit der Aufzeichnung (Buchung). Geschäftsfälle Beleg Bereich Geschäftsfall Beleg Beschaffung Einkauf von Spanplatten Eingangsrechnung Fertigung Verbrauch von Spanplatten Materialentnahmeschein Absatz Verkauf von fertigen Erzeugnissen Ausgangsrechnung Zu jedem Geschäftsfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Die Buchführung muss alle Geschäftsfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet nach Materialeinkäufen, Verkaufserlösen (Umsatzerlösen), Verbindlichkeiten gegenüber Lieferern, Forderungen an Kunden usw. erfassen und aufzeichnen (buchen). Ohne eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsfälle würde die Unternehmensleitung in kürzester Zeit den Überblick über die Vermögens-, Schulden- und Erfolgslage sowie das gesamte Betriebsgeschehen verlieren. Außerdem fehlten ihr dann die zahlenmäßigen Grundlagen für alle Planungen, Entscheidungen und Kontrollen. Aufgaben der Buchführung Die Buchführung im Industriebetrieb erfüllt wichtige Aufgaben: n Siestellt den Stand des Vermögens und der Schulden fest. n Sie zeichnet alle Veränderungen der Vermögens- und Schuldenwerte lückenlos und sachlich geordnet auf. n Sie ermittelt den Erfolg des Unternehmens, also den Gewinn oder den Verlust, indem sie alle Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wertezuwachs) erfasst. n Sieliefert die Zahlen für die Preisberechnung (Kalkulation) der Erzeugnisse. n Sie stellt Zahlen für innerbetriebliche Kontrollen zur Verfügung, die der Steigerungder Wirtschaftlichkeit dienen. n Sieist die Grundlage zur Berechnung der Steuern. n Sie ist wichtiges Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferern, Banken, Behörden (Finanzamt, Gerichte) u. a. n Die Buchführung ist die sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen. n Die Buchführung, auch Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung genannt, liefert auch die Zahlen für die übrigen Zweige des industriellen Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planung

4 B E INFÜHRUNG IN DIE INDUSTRIEBUCHFÜHRUNG Buchführungspflicht 238 [1] HGB 140 AO 1.2 Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Die Buchführung erfasst aufgrund von Belegen alle Ausgaben und Einnahmen, Aufwendungen und Erträge des Unternehmens, ermittelt daraus den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres und schafft damit wichtige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen und die zu zahlenden Steuern. Eine ordnungsmäßige Buchführung dient zugleich der Information und dem Schutz der Gläubiger des Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch ( 238 [1] HGB) und die Abgabenordnung ( 140 AO) verpflichten daher den Kaufmann zur Buchführung. Jeder Kaufmann istverpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfteund die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 238 (1) HGB 241 ahgb 141 AO Rechnungslegungsvorschriften nach HGB Die Vorschriften zur Buchführungspflicht betreffen den Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist. Befreit von der Buchführungspflicht des 238 (1) HGB sind Einzelkaufleute (e. K., e. Kfm., e. Kffr.), die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als ,00 Jahresumsatz und nicht mehr als ,00 Jahresgewinn erzielen ( 241 a HGB). Sie dürfen den Gewinn bzw. Verlust des Geschäftsjahres durch einfache Einnahmenüberschussrechnung (Betriebseinnahmen Betriebsausgaben) ermitteln. Neben der o. g. steuerrechtlichen Buchführungspflicht nach 140 AO sind nach 141 AO auch Nichtkaufleute (Handwerker, Landwirte u. a.) zur Buchführung verpflichtet, wenn deren Jahresumsatz ,00 oder Jahresgewinn ,00 einmalig übersteigt. n Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute, Personengesellschaften (OHG, KG) 1 und Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) 2 unterliegen der Buchführungspflicht nach 238 (1) HGB und 140 AO. n Die Schwellenwerte Jahresumsatz und/oder Jahresgewinn sind nach 241 a HGB und 141 AO von besonderer Bedeutung. Die handelsrechtlichen Vorschriften über die Buchführung und den Jahresabschluss enthält das Dritte Buch im Handelsgesetzbuch in sechs Abschnitten: n Der 1.Abschnitt ( HGB) 3 enthält Vorschriften, die auf alle Kaufleute anzuwenden sind. Zu diesen grundlegenden Vorschriften zählen die Buchführungspflicht, die Führung von Handelsbüchern, das Inventar, die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), die Bewertung der Vermögensteile und Schulden sowie die Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen u. a. m. n Der 2. Abschnitt ( bhgb) 3 enthält ergänzend zum 1. Abschnitt spezielle Vorschriften für alle Kapitalgesellschaften, insbesondere über die Gliederung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses der AG, KGaA und GmbH. Die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechen zugleich den Rechnungslegungsvorschriften aller EU-Mitgliedstaaten aufgrund des Bilanzrichtlinien-Gesetzes. n Der 3. Abschnitt ( HGB) enthält ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften. n Die Abschnitte 4 bis 6( e HGB) enthalten ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige (Banken, Versicherungen u. a.). Rechtsformspezifische Vorschriften Steuerrechtliche Vorschriften Rechtsformspezifische Vorschriften der jeweiligen Unternehmensform sind im Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) und Genossenschaftsgesetz (GenG) enthalten. Steuerrechtliche Vorschriften über die Buchführung enthalten die Abgabenordnung (AO), das Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen (EStDV, KStDV, UStDV), Richtlinien (EStR, KStR) und Erlasse (z. B. UStAE 4 ). 1 Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft 3 Siehe HGB-Rechnungslegungsvorschriften, S. 538 f. 2 Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, 4 Umsatzsteueranwendungserlass Gesellschaft mit beschränkter Haftung

5 B EDEUTUNG DER BUCHFÜHRUNG B 1.3 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Buchführung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie so beschaffen ist, dass sie einem sachverständigen Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer des Finanzamtes) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und Lage des Unternehmens vermitteln kann ( 238 HGB, 145 AO). Die Buchführung muss deshalb allgemein anerkannten und sachgerechten Normen entsprechen, und zwar den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Quellen der GoB sind vor allem Wissenschaft und Praxis, die Rechtsprechung sowie Empfehlungen der Wirtschaftsverbände. Zahlreiche Grundsätze haben ihren Niederschlag in handelsund steuerrechtlichen Vorschriften gefunden. Aufgabe der GoB ist es, Unternehmenseigner sowie Gläubiger des Unternehmens vor falschen Informationen und Verlusten zu schützen. Ordnungsgemäße Buchführung GoB Quellen der GoB Aufgabe der GoB Die wichtigsten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) n Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein. Sachgerechte und überschaubare Organisation der Buchführung Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses ( 243 [2], 266, 275 HGB) Keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten und Schulden sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen ( 246 [2]HGB) Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden ( 239 [3] HGB). n Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsfälle. Die Geschäftsfälle sind fortlaufend und vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet zu buchen, damit sie leicht überprüfbar sind ( 238 [1], 239 [2] HGB). Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen ( 146 [1]AO). n Keine Buchung ohne Beleg! Sämtliche Buchungen müssen anhand der Belege jederzeit nachprüfbar sein. Die Belege müssen fortlaufend nummeriert und geordnet aufbewahrt werden ( 257 [1] HGB). n Ordnungsmäßige Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen. Alle Buchungsbelege, Buchungsprogramme, Konten, Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen sowie Jahresabschlüsse einschließlich Anhang und Lagebericht sind zehn Jahre geordnet aufzubewahren ( 257 [4] HGB, 147 [3] AO). Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses können alle Buchführungsunterlagen auf einem Bildträger (Mikrofilm) oder auf einem anderen Datenträger (CD-ROM, DVD u. a.) aufbewahrt werden. Grundsatz ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS 1 ):Die gespeicherten Daten müssen jederzeit durch Bildschirm oder Ausdruck lesbar zu machen sein ( 239, 257 HGB, 147 AO). Nur eine ordnungsmäßige Buchführung besitzt Beweiskraft ( 258 f. HGB). Verstöße gegen die GoB sowie die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften können eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (Umsatz, Gewinn) durch die Finanzbehörden zur Folge haben ( 162 AO). Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Jahresabschlüsse unrichtig wiedergibt oder verschleiert ( 331 HGB, 370 f. AO). Im Insolvenzfall können Verstöße gegen die GoB Strafverfolgung (Freiheitsstrafe) nach sich ziehen ( 283 Strafgesetzbuch). 1. Nennen Siemindestens drei wichtige Aufgaben der Buchführung. 2. Nennen Siemindestens vier Geschäftsfälle mit den zugehörigen Belegen. 3. Welche Bedeutung hat die Buchführung fürdie übrigen Zweige des Rechnungswesens? 4. Welchen Sinn haben die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung? Verstöße gegen die GoB Aufgabe 1 1 Siehe auch S

6 B ESCHAFFUNGSBEREICH C C Berechnungen und Buchungen in wichtigen Sachbereichen des Industriebetriebes 1 Beschaffungsbereich Der Einkauf von Werkstoffen, also von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Fertigprodukten und Fremdbauteilen, kann buchhalterisch entweder auf Bestandskonten oder direkt auf Aufwandskonten erfasst werden, je nachdem, ob die Werkstoffe zunächst gelagert oder sofort nach Eingang in der Fertigung verarbeitet werden. Im ersten Fall spricht man deshalb von einer bestandsorientierten, im zweiten von einer aufwandsorientierten Buchung. Beide Buchungsverfahren, die auch bei Handelswareneinkäufen anzuwenden sind, werden im Folgenden erläutert. Einkauf von Werkstoffen 1.1 Bestandsorientierte Buchung des Werkstoffeinkaufs und des Werkstoffverbrauchs 1 Der Werkstoffeinkauf wird beim bestandsorientierten Verfahren wie bisher als Mehrung des Lagerbestandes im Soll des entsprechenden Bestandskontos gebucht: Mehrung des Lagerbestandes n 2000 Rohstoffe n 2020 Hilfsstoffe n 2010 Vorprodukte/Fremdbauteile n 2030 Betriebsstoffe Die Eingangsrechnung ER 4567 lautet im Metallwerk Matthias Hein e. Kfm. über 8 tstahlblech SB 3001 je 750,00 netto , %Umsatzsteuer ,00 Beispiel Rechnungsbetrag ,00 Buchung: 2000 Rohstoffe , Vorsteuer ,00 an 4400 Verbindlichkeiten a. LL ,00 S 2000 Rohstoffe H ,00 S 4400 Verbindlichkeiten a. LL H 2000/ ,00 S 2600 Vorsteuer H ,00 Die Ermittlung des Werkstoffverbrauchs wird beim bestandsorientierten Verfahren n fortlaufend aufgrund von Materialentnahmescheinen (ME) oder n nachträglich aufgrund einer körperlichen Inventur am Schluss einer Rechnungsperiode (Monat u. a.) 2 vorgenommen: Bestandsorientiertes Verfahren Anfangsbestand an Werkstoffen + Werkstoffeinkäufe Schlussbestand lt. Inventur = Verbrauch vonwerkstoffen 1 Das aufwandsorientiertebuchungsverfahren wirdimkapitel C, 1.7, S. 139 f.,behandelt. 2 Siehe Erläuterungen auf Seite

7 C B ERECHNUNGEN UND BUCHUNGEN IN WICHTIGEN SACHBEREICHEN DES INDUSTRIEBETRIEBES Buchung des Werkstoffverbrauchs Die Buchung des Werkstoffverbrauchs erfolgt beim bestandsorientierten Verfahren wie bisher als Aufwand im Soll des entsprechenden Aufwandskontos und zugleich als Minderung des Lagerbestandes im Haben des zugehörigen Bestandskontos: 6000 Aufwend. für Rohstoffe an 2000 Rohstoffe 6010 Aufwend. für Vorprodukte/Fremdbauteile an 2010 Vorprodukte/Fremdbauteile 6020 Aufwend. für Hilfsstoffe an 2020 Hilfsstoffe 6030 Aufwend. für Betriebsstoffe an 2030 Betriebsstoffe Lagerbuchhaltung Die Lagerbuchhaltung (Lagerkartei) ist eine Nebenbuchführung der Finanzbuchhaltung. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Zu- und Abgänge der Vorräte (Werkstoffe, eigene Erzeugnisse und Handelswaren) nach Art, Menge und Wert zu erfassen. Zugänge werden aufgrund von Lieferscheinen erfasst, die entsprechenden Abgänge, also z. B. der Werkstoffverbrauch, mithilfe von Materialentnahmescheinen, die bei jedem Lagerabgang unter Angabe der empfangenden Kostenstelle und der Auftragsnummer ausgestellt werden. Der art-, mengen- und wertmäßige Nachweis des Werkstoffverbrauchs ist Voraussetzung für die Richtigkeit der Buchführung und der Kalkulation der Materialkosten. Beispiel Laufende Fortschreibung Die laufende Fortschreibung (Skontration) der Lagerzu- und -abgänge kann für die einzelne Werkstoffart mithilfe der Lagerkarte manuell oder EDV-mäßig durchgeführt werden. 1 So kann der Lagerbestand eines Artikels buchmäßig permanent nachgewiesen werden. Dieser Sollbestand muss allerdings einmal jährlich durch eine körperliche Inventur überprüft werden (siehe auch Seite 13). Durch Vergleich des Soll-Bestandes mit dem Ist-Bestand zeigt sich dann der Lagerverlust durch Schwund und Diebstahl. Somit bildet die Lagerbuchhaltung nicht nur die Grundlage für die Erfassung des Werkstoffverbrauchs, sondern auch für den Nachweis des Inventurbestandes der Vorräte an Werkstoffen, eigenen Erzeugnissen und Handelswaren in Inventar und Bilanz. Beispiel Lagerkarte des Metallwerks Hein Bereich: HilfsstoffeL Artikel: Lack LS 200 Lieferer: Glöckner GmbH Mindestbestand: 110 Gebinde Artikel-Nr.: LS 101 Höchstbestand: 300 Gebinde Datum Beleg Preis je Gebinde Zugang Abgang Bestand Anfangsbestand 60, Lieferschein L 01 60, Materialentnahmeschein Lieferschein L 02 60, Materialentnahmeschein usw. 1 Inmodernen Lagersystemen istdie Lagerbuchführung mit der automatischen Lagersteuerung mit Buchungen synchronisiert

8 B ESCHAFFUNGSBEREICH C Bestandsorientierte Buchung der Werkstoffbeschaffung und des Werkstoffverbrauchs S 2000 Rohstoffe H S 6000 Aufwendungen für Rohstoffe H Anfangsbestand Rohstoffverbrauch lt. ME Rohstoffaufwand Einkäufe Saldo =Schlussbestand S 2000 Rohstoffe H S 6000 Aufwendungen für Rohstoffe H Anfangsbestand Schlussbestand lt. Inventur Rohstoffaufwand Einkäufe Saldo =Rohstoffverbrauch n Beim bestandsorientierten Verfahren wird der Werkstoffeinkauf aufgrund der Eingangsrechnung als Bestandsmehrung im Soll des entsprechenden Werkstoffbestandskontos der Klasse 2 gebucht. n Der Werkstoffverbrauch wird durch Materialentnahmescheine oder Inventur ermittelt und im Haben des betreffenden Werkstoffbestandskontos als Bestandsminderung sowie als Aufwand im Soll des zugehörigen Werkstoffaufwandskontos der Klasse 6 erfasst. Buchung: 6... Werkstoffaufwandskonto an 2... Werkstoffbestandskonto n Hauptaufgabe der Lagerbuchhaltung ist die mengen- und wertmäßige Bestandsführung der Lagervorräte. Buchen Sie den folgenden Beleg in der Finanzbuchhaltung des Metallwerkes Matthias Hein e. Kfm. auf den entsprechenden Konten und nennen Sieden Buchungssatz: Aufgabe 105 Auszug aus der Summenbilanz der Möbelwerke Kurz e. K. Soll Haben Aufgabe Rohstoffe Vorprodukte/Fremdbauteile Hilfsstoffe Betriebsstoffe Vorsteuer Verbindlichkeiten a. LL Aufwendungen fürrohstoffe Aufwendungen fürvorprodukte/fremdbauteile Aufwendungen fürhilfsstoffe Aufwendungen fürbetriebsstoffe Schlussbilanzkonto Gewinn- und Verlustkonto , , , , , , , , , , , , , , , ,

9 CD J AHRESABSCHLUSS Bestandteiledes Jahresabschlusses D Jahresabschluss 1 Jahresabschlussarbeiten im Überblick Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist für den Schluss des Geschäftsjahres der Jahresabschluss aufzustellen. Bei Einzelunternehmen (e. K., e. Kfm., e. Kffr.; vgl. 241 a HGB, Befreiung) und Personengesellschaften (OHG: Offene Handelsgesellschaft, KG: Kommanditgesellschaft) besteht der Jahresabschluss lediglich aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ( 242 HGB). Kapitalgesellschaften (AG: Aktiengesellschaft, KGaA: Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und bestimmte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co KG, vgl. 264 a HGB) haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. ( 264 HGB). n Die Schlussbilanz ist eine Zeitpunktrechnung. Sie weist die Höhe des Vermögens, des Eigenund Fremdkapitals zum Bilanzstichtag (z. B. 31. Dezember) aus und soll somit unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens vermitteln. Die Bilanzgliederung sollte deshalb auch 266 HGB (siehe S. 293 und Anhang des Lehrbuches) entsprechen, die zwar nur für Kapitalgesellschaften verbindlich vorgeschrieben ist, jedoch auch von Personenunternehmen beachtet werden sollte. n Die Gewinn- und Verlustrechnung ist dagegen eine Zeitraumrechnung. Sie weist alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres aus und gewährt damit Einblick in die Quellen des Jahreserfolges. Personenunternehmen können die GuV-Rechnung in Konto- oder Staffelform erstellen. Kapitalgesellschaften müssen die zu veröffentlichende GuV-Rechnung in Staffelform gemäß 275 HGB (siehe S. 296 f.und Anhang des Lehrbuches) aufstellen. n Der Anhang hat die Aufgabe, bestimmte Posten der Bilanz und der GuV-Rechnung einer Kapitalgesellschaft zu erläutern. Als Erläuterungsbericht nimmt er z. B. Stellung zur Methode und Höhe der Abschreibungen auf das Anlagevermögen (siehe S. 219 f., S. 234 f.). Aufgaben des Jahresabschlusses Jahresabschlussarbeiten Der Jahresabschluss dient vor allem der Rechenschaftslegung und Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie als Grundlage der Gewinnverteilung und der Steuerermittlung. Der Jahresabschluss bedarf einer sorgfältigen Planung (Sachplan, Terminplan, Arbeitsplan) und Organisation, denn die Salden der Bestands- und Erfolgskonten können nicht ohne Prüfung und Inventur in die Schlussbilanz und die GuV-Rechnung übernommen werden. Die wichtigsten Jahresabschlussarbeiten sind: n Zeitraumrichtige Erfassung und Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge, damit der Erfolg des Geschäftsjahres periodengerecht ausgewiesen wird. n Inventur der Vermögensteile und Schulden vor Abschluss der Konten. So sind beispielsweise Abschreibungen auf Anlagegüter und zweifelhafte Forderungen vorzunehmen und Bestandsveränderungen zu buchen. Inventurdifferenzen (z. B. Kassenfehlbetrag, Wertminderungen im Vorratsvermögen) müssen buchmäßig noch erfasst werden. Schulden sind mit ihrem Höchstwert (z. B. Fremdwährungsverbindlichkeiten) zu ermitteln. n Abschluss der Unterkonten über die entsprechenden Hauptkonten. Bezugskosten, Nachlässe, Erlösberichtigungen, Vorsteuer/Umsatzsteuer u. a. sind entsprechend umzubuchen. n Ordnungsmäßige Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss soll Anteilseignern und Gläubigern Einblick in die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens gewähren

10 A BGLEICH ZWISCHEN SOLL- UND ISTBESTÄNDEN CD 2 Erfassung von Inventurdifferenzen Die Inventur der Vermögensteile und Schulden ist die wichtigste Voraussetzung zur Erstellung des Jahresabschlusses (s. S. 12 f.). Sie dient vor allem dem Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Istbeständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur, um in Bestandskonten etwaige Inventurdifferenzen sowie deren Ursachen zu ermitteln und durch entsprechende Buchungen zu berichtigen. Inventurdifferenzen zwischen Soll- und Istbeständen entstehen vor allem durch n Buchungsfehler: Buchungen auf falschen Konten, Doppelbuchungen n Nicht erfasste Schwund, Diebstahl, nicht gebuchte Belege, nicht gebuchte Abschrei- Wertveränderungen: bungen bei Anlagen und Forderungen, Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips 1 bei Lagervorräten, Nichtbeachtung des Höchstwertprinzips bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (vgl. 256aHGB). Die buchhalterische Berichtigung der Inventurdifferenzen erfolgt jenach Ursache durch n Rückbuchung (Stornierung) mit nachfolgender Neubuchung bzw. n Nachbuchung. Das Kassenkonto der Papierwerke Schulz e. K. weist zum 31. Dez. im Soll eine Summe von 5.850,00 und im Haben 4.400,00 aus. Der Sollbestand beträgt somit 1.450,00. Das Kassenprotokoll weist das Ergebnis der körperlichen Inventur des Kassenkontos aus: 1.250,00 Istbestand. Nach Buchung des Inventurschlussbestandes ergibt sich im Kassenkonto ein Fehlbetrag von 200,00, der lt. Nachprüfung auf eine nicht gebuchte Privatentnahme zurückzuführen ist. Buchung des Inventurbestandes: W 8010 Schlussbilanzkonto an 2880 Kasse ,00 Nachbuchung: X 3001 Privatkonto... an 2880 Kasse ,00 Beispiel 1 S 2880 Kasse H 5.850, ,00 W ,00 X ,00 S 8010 Schlussbilanzkonto H W ,00 S 3001 Privatkonto H X ,00 Das Rohstoffkonto weist zum 31. Dez. im Soll ,00 und im Haben ,00 aus. Der Soll- bzw. Buchbestand beträgt somit ,00. Die Inventur ergab einen Istbestand von ,00. Die Nachforschung ergab, dass die Inventurdifferenz von 7.000,00 auf einen nicht gebuchten Materialentnahmeschein zurückzuführen ist. Buchungen zum 31. Dez.: W 8010 Schlussbilanzkonto an 2000 Rohstoffe ,00 X 6000 Aufwend. f. Rohstoffe an 2000 Rohstoffe ,00 Richten Siedie Konten 2000,6000 und 8010 ein und führen Siealle Buchungen aus. Beispiel 2 Das Kassenkonto weist zum 31.Dez. im Soll 8.700,00 und im Haben den Istbestand 1. mit 8.900,00 und 2. mit 8.200,00 aus. Die Inventurdifferenzen von + 200,00 (Fall 1) und 500,00 (Fall 2) konnten belegmäßig nicht nachgewiesen werden. Buchungen zum 31. Dez.: W 2880 Kasse an 5430 Andere sonst. betriebl. Erträge ,00 X 6940 Sonstige Aufwendungen an 2880 Kasse ,00 Richten Siezuden Fällen 1 und 2 die Konten ein und nehmen Siedie Buchungen vor. Beispiel 3 1 Zum Bilanzstichtag ist das Vorratsvermögen zum niedrigsten Tageswert anzusetzen (Niederstwertprinzip). Siehe auch S. 264 f

11 CD J AHRESABSCHLUSS Beispiel 4 Rohstoffeinkauf auf Ziel wurde irrtümlich auf dem Konto Aufwendungen für Hilfsstoffe gebucht: 8.000,00. Rückbuchung: 4400 Verbindlichkeiten a. LL an 6020 Aufwend. fürhilfsstoffe ,00 Neubuchung: 6000 Aufwend. fürrohstoffe an 4400 Verbindlichkeiten a. LL ,00 Kurze Stornobuchung: 6000 Aufwend. für Rohstoffe an 6020 Aufwend. fürhilfsstoffe ,00 Beispiel 5 Das Konto 2000 Rohstoffe weist zum 31. Dez. im Soll ,00 und im Haben ,00 aus. Der Sollbestand beträgt somit ,00. Der Inventurbestand an Rohstoffen wurde nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ,00 bewertet (siehe Fußnote auf S. 237). Buchungen zum 31. Dez.: 8010 Schlussbilanzkonto... an 2000 Rohstoffe , Aufwendungen f. Rohstoffe... an 2000 Rohstoffe ,00 Der Abgleich der Sollbestände der Finanzbuchhaltung mit den Istbeständen der Inventur führt u. U. zu Berichtigungsbuchungen auf den entsprechenden Bestands- und Erfolgskonten. Aufgabe306 Das Kassenkonto weist zum 31. Dez. im Soll ,00 und im Haben ,00 aus. Die Inventur ergab einen Istbestand von a) 232,00 und b) 406,00. Richten Sie fürdie Fälle a) und b) jeweils die Konten 2880, 8010, 5430 bzw. 6940ein. Buchen Sie zuerst den Schlussbestand lt. Inventur für die Fälle a) und b) und ermitteln und buchen Sie danach jeweils die Abweichung. Die Abweichungsursachen konnten nicht geklärt werden. Buchen Sie auf Konten und nennen Siealle Buchungssätze. Aufgabe Das Konto 2000 Rohstoffe weist zum 31. Dez. im Soll ,00 und im Haben ,00 aus. Die Inventur ergab einen Istbestand von a) ,00 und b) ,00. Richten Sie für a)die Konten 2000, 6000 und 8010 ein und für b)zusätzlich Die Abweichung bei a) ist auf einen nicht gebuchten Materialentnahmeschein zurückzuführen. Im Fall b) handelt es sich um eine irrtümlich auf dem Konto 2020 gebuchte Rohstofflieferung (bestandsrechnerisches Verfahren). Buchen Sieauf Konten. 2. Nennen Siedie entsprechenden Berichtigungsbuchungen: a) Ein Drucker im Anschaffungswert von 440,00 wurde irrtümlich auf dem Konto 0890 GWG gebucht. b) Unsere Mieteinnahme (Bankgutschrift) wurde versehentlich auf dem Konto 6700 Mieten gebucht. 3. Nennen Siemögliche Ursachen für a)kassen- und b) Lagerbestandsdifferenzen. Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgsermittlung 3 Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen/Erträge Bisher haben wir Aufwendungen und Erträge in der Periode gebucht, in der sie gezahlt wurden. Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres von uns überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als Aufwand buchen, würde der Erfolg sowohl des alten als auch des neuen Geschäftsjahres falsch ausgewiesen. Will man den Jahreserfolg zeitraumrichtig ermitteln, ist es erforderlich, Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausgabe bzw.einnahme ( 252 [1] Nr. 5 HGB). Nursokann ein periodengerechter Erfolg des Geschäftsjahres ermittelt werden

12 P ERIODENGERECHTE ABGRENZUNGEN CD 3.1 Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten Wenn Aufwendungen und Erträge des alten Geschäftsjahres erst im neuen Jahr zu Ausgaben bzw. Einnahmen führen, müssen sie zum Jahresschluss erfasst werden als Sonstige Verbindlichkeiten (Konto 4890) bzw. Sonstige Forderungen (Konto 2690). Diese Posten bezeichnet man als antizipative Posten (lat. anticipere =vorwegnehmen). Die Lagermiete für Dezember überweisen wir erst im Januar: 1.500,00. Die Dezembermiete ist Aufwand des alten Jahres, der erst im neuen Jahr zu einer Ausgabe führt. Aus Gründen einer periodengerechten Erfolgsermittlung ist sie noch in der GuV-Rechnung des alten Jahres zu erfassen und zugleich als Sonstige Verbindlichkeit gegenüber dem Vermieter in der Schlussbilanz auszuweisen. Buchungen zum 31. Dezember des alten Jahres: W 6700 Mietaufwendungen... an 4890 Sonstige Verbindlichkeiten ,00 X 8020 GuV-Konto... an 6700 Mietaufwendungen ,00 Y 4890 Sonstige Verbindlichkeiten... an 8010 Schlussbilanzkonto ,00 S 6700 Mietaufwendungen H W 1.500,00 X 1.500,00 n n S 4890 Sonstige Verbindlichkeiten H Y 1.500,00 W 1.500,00 Beispiel 1 S 8020 GuV-Konto H X 1.500,00 S 8010 Schlussbilanzkonto H Y 1.500,00 Buchungen im neuen Jahr: Nach Eröffnung des Kontos 4890 Sonstige Verbindlichkeiten ist die Mietausgabe zu buchen: W 8000 Eröffnungsbilanzkonto... an 4890 Sonstige Verbindlichkeiten ,00 X 4890 Sonstige Verbindlichkeiten... an 2800 Bank ,00 S 2800 Bank H S 4890 Sonstige Verbindlichkeiten H ,00 X 1.500,00 n X 1.500,00 W ,00 Aufwendungen des alten Jahres,die erst im neuen Jahr zu Ausgaben führen, sind auf dem Konto 4890 Sonstige Verbindlichkeiten zu erfassen. Buchung: Aufwandskonto an Sonstige Verbindlichkeiten Unser Mieter überweist die Dezembermiete erst im Januar des nächsten Jahres: 800,00. Die Dezembermiete stellt einen Ertrag des alten Geschäftsjahres dar, der erst im neuen Jahr zu einer Einnahme führt. Der Mietertrag ist deshalb der Erfolgsrechnung des alten Jahres zuzurechnen und zugleich als Sonstige Forderung zu erfassen. Buchungen zum 31. Dezember des alten Geschäftsjahres: W 2690 Sonstige Forderungen... an 5400 Mieterträge ,00 X 5400 Mieterträge... an 8020 GuV-Konto ,00 Y 8010 Schlussbilanzkonto... an 2690 Sonstige Forderungen ,00 Beispiel

13 CD J AHRESABSCHLUSS Beispiel 2 S 2690 Sonstige Forderungen H W 800,00 Y 800,00 Fortsetzung n n S 5400 Mieterträge H X 800,00 W 800,00 S 8010 Schlussbilanzkonto H Y 800,00 S 8020 GuV-Konto H X 800,00 Buchung im Januar des neuen Jahres: Mieteingang: 2800 Bank... an 2690 Sonstige Forderungen ,00 S 2690 Sonstige Forderungen H , ,00 S 2800 Bank H n ,00 Erträge des alten Jahres, die erst im neuen Jahr zu Einnahmen führen, werden zum Jahresschluss auf dem Konto 2690 Sonstige Forderungen gebucht. Buchung: Sonstige Forderungen an Ertragskonto Beispiel 3 Wir haben einem Kunden am 1. September 01 ein Darlehen in Höhe von ,00 zu 6% Zinsen gewährt. Die halbjährlich zu zahlenden Darlehenszinsen sind nachträglich fällig, erstmals am 1. März 02: 300,00. Vonder am 1. März des neuen Jahres fälligen Zinszahlung sind ertragsmäßig 200,00 dem alten und 100,00 dem neuen Geschäftsjahr zuzurechnen. Buchung zum 31. Dezember: 2690 Sonstige Forderungen an 5710 Zinserträge ,00 S 2690 Sonstige Forderungen H S 5710 Zinserträge H , ,00 n n , ,00 S 8010 Schlussbilanzkonto H ,00 S 8020 GuV-Konto H ,00 Buchung im neuen Jahr: Am 1. März 02 ist der gesamte Zinsbetrag als Einnahme zu buchen: 2800 Bank ,00 an 2690 Sonstige Forderungen (Zinsertrag des alten J.) ,00 an 5710 Zinserträge (Ertragsanteil des neuen Jahres) ,00 S 2690 Sonstige Forderungen H , ,00 n S 2800 Bank H 2690/ ,00 S 5710 Zinserträge H ,00 Buchen Siedas 3. Beispiel aus der Sicht des Kunden. Aufwendungen und Erträge, die teils das alte und teils das neue Geschäftsjahr betreffen, sind den einzelnen Geschäftsjahren entsprechend zuzuordnen

14 A UFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR DG G Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Industriebetrieb 1 Aufgaben und Grundbegriffe der KLR 1.1 Zweikreissystem des Industriekontenrahmens Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung sind die beiden Hauptbereiche des industriellen Rechnungswesens. Die Finanzbuchhaltung (FB) im Rechnungskreis I(RK I) mit den Kontenklassen 0 bis 8 des Kontenrahmens (vgl. S. 83) ist die offizielle Jahresrechnung der Unternehmung. Sie ist unternehmensbezogen, d. h. sie erfasst einerseits alle Geschäftsfälle, die zu Veränderungen der Vermögens- und Schuldenposten der Unternehmung führen. Am Ende des Geschäftsjahres finden die bewerteten Vermögens- und Schuldenposten Eingang in die Bilanz, die somit einen Überblick über die Vermögens- und Schuldensituation ermöglicht. Zum anderen werden in der FB alle Arten von Aufwendungen und Erträgen einer Rechnungsperiode aufgezeichnet ohne Rücksicht darauf, ob sie betriebsbedingt oder betriebsfremd sind, sodass sie in der Gewinn- und Verlustrechnung das Finanzbuchhaltung ausweist; dabei gilt: Gesamtergebnis der Unternehmung Erträge > Aufwendungen = Gesamtgewinn, Erträge < Aufwendungen = Gesamtverlust. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rechnungskreis II (RK II) ist die innerbetriebliche Planungs- und Kontrollrechnung. Sie ist betriebsbezogen, d. h. sie befasst sich mit den Kosten und Leistungen, die im Zusammenhang mit den geplanten betrieblichen Tätigkeiten des Industriebetriebes stehen, also mit den Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozessen. Zu den Kosten zählen n die betrieblichen Aufwendungen der FB (z. B. Werkstoffaufwendungen, Personalaufwendungen, Mieten, Pachten), n die in der KLR eigenständig entwickelten Kostenansätze, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen sinnvoll sind und die in der FB gar nicht oder in anderer Höhe vorkommen (z. B. kalkulatorische Kosten, vgl. S. 367 f.). Kosten- und Leistungsrechnung Kosten Das Schaubild auf Seite 378 verdeutlicht den Unterschied zwischen Aufwendungen der FB und Kosten der KLR. Zu den Leistungen zählen alle betrieblichen Erträge: Umsatzerlöse, Mehrbestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, aktivierte Eigenleistungen sowie unentgeltliche Entnahmen von Gegenständen und sonstigen Leistungen. Leistungen Die Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen ergibt im RK II das Ergebnis der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, nämlich das Dabei gilt: Betriebsergebnis. Leistungen > Kosten = Betriebsgewinn, Leistungen < Kosten = Betriebsverlust

15 DG K OSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG IM INDUSTRIEBETRIEB n Die Finanzbuchhaltung bildet in den Kontenklassen 0 bis 8 den Rechnungskreis I(RK I). Sie hat u. a. die Aufgabe, das Gesamtergebnis der Unternehmung zu ermitteln. n Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bildet den Rechnungskreis II (RK II). Sie hat u. a. die Aufgabe, das Betriebsergebnis zu ermitteln. n Zu den Kosten zählen die betrieblichen Aufwendungen sowie die in der KLR eigenständig entwickelten Kostenansätze. Zu den Leistungen gehören die alle betrieblichen Erträge. Wirtschaftlichkeit und Rentabilität Die Kenntnis der Kosten und der Leistungen ermöglicht es dem Unternehmer, das Betriebsergebnis zu ermitteln und daraus Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit und die Rentabilität der Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse im Unternehmen zu ziehen. Unter Wirtschaftlichkeit wird das Verhältnis von Leistungen zu Kosten verstanden. Bei der Rentabilität wird der Betriebsgewinn auf das Eigenkapital oder die Umsatzerlöse bezogen. Der Unternehmer erhält so Informationen über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals bzw. den Gewinnanteil je Euro Umsatz. Für die Steuerung des Unternehmens ist diese Kenntnis unverzichtbar. Zweikreissystem des Industrie- Kontenrahmens Abgrenzungsrechnung Organisation der KLR Die grafische Darstellung verdeutlicht die Zuordnung der Hauptbereiche des Rechnungswesens zu den Rechnungskreisen I und II. Die Verbindung zwischen ihnen stellt die sog. Abgrenzungsrechnung dar. Über sie läuft der Datenfluss aus dem RK I in den RK II. Bildhaft gesprochen ist damit Folgendes gemeint: Die FB gibt alle in ihr aufgezeichneten Aufwendungen und Erträge an die KLR ab. Bevor aber die Aufwendungen und Erträge in den KLR-Bereich einfließen, müssen sie die Abgrenzungsrechnung als Filter passieren. Aufgabe dieses Filters ist es, die nicht betrieblichen Aufwendungen und Erträge festzuhalten und nur die betrieblichen Aufwendungen und Erträge passieren zu lassen, um sie in der KLR entsprechend der dortigen Ziele weiterverarbeiten zu können. Die Kosten- und Leistungsrechnung kann kontenmäßig in der Kontenklasse 9 des Industriekontenrahmens durchgeführt werden. In der Praxis wird jedoch wegen der größeren Übersichtlichkeit die tabellarische Form außerhalb des Kontenrahmens bevorzugt (vgl. Ergebnistabelle, S. 361 f., Betriebsabrechnungsbogen, S. 392 f., Kostenträgerrechnung, S. 415 f.). n Der Industriekontenrahmen ist nach dem Zweikreissystem aufgebaut. Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung bilden je einen in sich geschlossenen Rechnungskreis. n Die Verbindung zwischen den beiden Rechnungskreisen wird über die Abgrenzungsrechnung hergestellt. Sie übernimmt den Datenaustausch zwischen den Rechnungskreisen. n Die KLR wird in der Regel außerhalb des Kontenrahmens in tabellarischer Form durchgeführt

16 A UFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR DG 1.2 Aufgaben und Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) befasst sich mit den wirtschaftlichen Daten des Betriebes und bezweckt die optimale Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung (Sachziel der Unternehmung). Siehat folgende wichtige Aufgaben fürden Industriebetrieb zu erfüllen: n Ermittlung aller Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode. Die KLR leitet das Betriebsergebnis (= Leistungen Kosten) ab und wird so zu einem hervorragenden Instrument der kurzfristigen (z. B. monatlichen) betrieblichen Erfolgsermittlung. n Ermittlung der Selbstkosten je Erzeugniseinheit. Die Selbstkosten je Erzeugniseinheit bilden die Grundlage fürdie Berechnung der Verkaufspreise, die fürden Unternehmer wirtschaftlich vertretbar sind. n Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Zunehmender Wettbewerbsdruck zwingt Unternehmen die Kosten und Leistungen laufend zu planen und zu überwachen. Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit (= Verhältnis zwischen Leistungen und Kosten) ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der KLR. n Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse in der Jahresbilanz. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften verlangen eine Bewertung der Schlussbestände an Erzeugnissen zu Herstellungskosten, die nur mithilfe einer Kostenrechnung ordnungsgemäß hergeleitet werden können. n Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf der Basis der Teilkostenrechnung. Ein Deckungsbeitrag (= erzielbare Umsatzerlöse variable Kosten) zeigt an, ob ein Erzeugnis einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten bzw. zur Erzielung von Gewinn leistet (vgl. S. 447 f.). So kann entschieden werden, ob die Herstellung des Erzeugnisses kurzfristig sinnvoll ist. n Grundlage fürplanungen und Entscheidungen. Die oben genannten Aufgaben der KLR bilden gemeinsam die Grundlage für Vorhaben und Entscheidungen des Unternehmens, die systematisch geplant, durchgeführt (gesteuert) und kontrolliert werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden mehrere Kostenrechnungssysteme (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung) eingesetzt, die je nach Zielsetzung das Wertgerüst verursachungsgerecht abbilden. Die Vorstufe der Kostenrechnungssysteme (Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Prozesskostenrechnung, Plankostenrechnung) ist die Abgrenzungsrechnung, durch die zwischen dem betriebsbezogenen und dem unternehmensbezogenen Wertgerüstunterschiedenwerden kann (S. 361 f.). Die Vollkostenrechnung erfasst alle Kosten periodengerecht nach Kostenarten (S. 386 f.), teilt sie auf Kostenstellen verursachungsgemäß auf (S. 388 f.) und weist sie den Kostenträgern (z. B. Erzeugnis) vollständig zu (S. 415 f.). Die Teilkostenrechnung unterscheidet zwischen Kosten, die sich in Abhängigkeit von der hergestellten Erzeugnismenge verändern (variable Kosten) oder nicht verändern (fixe Kosten). Den Erzeugnissen werden nur die variablen Kosten zugerechnet, da nur sie kurzfristig entscheidungsrelevant sind (S. 447 f.). Die Prozesskostenrechnung ist eine moderne Variante der Vollkostenrechnung, bei der eine Kostenzurechnung gemäß identifizierter Prozesse erfolgt. Hierdurch wird den veränderten Anforderungen einer prozessorientierten Organisation begegnet (S. 506 f.). Das Controlling nutzt die Kostenrechnungssysteme, um den Leistungsprozess zu planen, zu steuern und zu überwachen. Durch z. B. den Einsatz der Plankostenrechnung (S. 485 f.) können Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt werden. Die anschließende Abweichungsanalyse liefert dann wichtige Informationen zur Unternehmensführung. Einsatz von Kostenrechnungssystemen

17 DG K OSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG IM INDUSTRIEBETRIEB 1.3 Ausgangssituation Für die nachfolgenden Darstellungen wird als Ausgangssituation der vereinfachte und verkürzte Jahresabschluss einer Personengesellschaft gewählt. Diese Ausgangssituation wird im weiteren Verlauf entsprechend der jeweiligen Problemstellung ergänzt und verändert. Am Beispiel der Personengesellschaft lassen sich alle Fragen der Kosten- und Leistungsrechnung überschaubar und nachvollziehbar behandeln, ohne dass eine Übertragung der Ergebnisse auf Einzelunternehmungen und Kapitalgesellschaften erschwert würde. Situation Das Unternehmen Schmolmann KG, Leverkusen, stellt als Zulieferer für Elektronik- Unternehmen Blechgehäuse in unterschiedlichen Größen und Ausführungen her. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat das Unternehmen das folgende vereinfachte Gewinn- und Verlustkonto sowie die unten stehende verkürzte Bilanz aufgestellt. Soll 8020 Gewinn- und Verlustkonto Haben 6000 Aufwendungen für Rohstoffe Aufwendungen fürhilfsstoffe Aufwendungen fürbetriebsstoffe Löhne Gehälter Soziale Abgaben Abschreibungen auf Sachanlagen Büromaterial Werbung Anlagenabgänge /77 Betriebliche Steuern Verluste aus Wertpapierverkäufen Zinsaufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Jahresüberschuss Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse Mehrbestand an Erzeugnissen Mieterträge Erlöse aus Anlagenabgängen Zinserträge Aktiva Bilanz Schmolmann KG zum 31. Dezember Passiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke/Gebäude TAund Maschinen Andere Anlagen /BGA B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe fertige Erzeugnisse II. Forderungen a. LL III. Wertpapiere IV. Kasse/Bankguthaben C. Rechnungsabgrenzungsposten A. Eigenkapital Jahresüberschuss B. Rückstellungen, kurzfristig C. Verbindlichkeiten 1. gg. Kreditinstituten aus Lieferungen D. Rechnungsabgrenzungsposten Leverkusen, 18. März Schmolmann Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf diese Grundlagen; sie sind so strukturiert, n dass zunächst Aufgaben und Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) geklärt, n danach ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung die Kosten als grundlegende Kategorie der KLR mithilfe der Abgrenzungsrechnung herausgearbeitet und n darauf aufbauend bedeutsame Kostenrechnungssysteme dargestellt werden

18 A UFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR DG 1.4 Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung Einnahmen und Ausgaben In einem Industriebetrieb stellt die Summe des jederzeit verfügbaren Geldes, d. h. die Summe aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, den Zahlungsmittelbestand dar. Der Zahlungsmittelbestand ist Teil des Geldvermögens. Das Geldvermögen wird darüber hinaus durch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflusst. Aufgrund der Bilanz von Seite 354 verfügt das Unternehmen Schmolmann KG zum 31. Dezember.. über folgendes Geldvermögen: Geldvermögen Beispiel Zahlungsmittelbestand ,00 + kurzfristige Forderungen (einschl. Wertpapiere) ,00 kurzfristige Verbindlichkeiten (einschl. Rückstellungen) ,00 = Geldvermögen ,00 Wird dieses Geldvermögen durch Geschäftsfälle verändert, so sprechen wir von Einnahmen und Ausgaben. Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören z. B. Barund Zielverkäufe von Erzeugnissen zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also gleich. Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer. Einnahmen Ausgaben Aufwendungen und Erträge Die Begriffe Aufwendungen und Erträge lassen sich recht anschaulich über das folgende Bild der Güter-und Werteströme verdeutlichen: n In den produzierenden Industriebetrieb strömen ständig Güter und Dienste, die für die Herstellung von Erzeugnissen benötigt werden. Güter und Dienste repräsentieren Werte, die in den zugrunde liegenden Verträgen, Eingangsrechnungen und sonstigen Belegen dokumentiert sind. Diese Werte erfasst der Buchhalter als Aufwendungen in der Buchführung. Die Aufwendungen werden jeweils für eine Abrechnungsperiode zusammengefasst. n Den produzierenden Industriebetrieb verlassen ständig fertige Erzeugnisse, die von den Kunden nachgefragt werden. Fertige Erzeugnisse repräsentieren Werte, die in den zugrunde liegenden Verträgen und Ausgangsrechnungen dokumentiert sind. Diese Werte erfasst der Buchhalter als Erträge in der Buchführung. Die Erträge werden jeweils für eine Abrechnungsperiode zusammengefasst. n Zufließende Güter und Dienste sowie abfließende fertige Erzeugnisse verändern über die mit ihnen verbundenen Zahlungsvorgänge laufend das Vermögen und das Fremdkapital des Industriebetriebs. Sie wirken damit erhöhend oder vermindernd auf das Eigenkapital ein, so wie es die folgende Aufstellung und die danach angeführten Beispiele verdeutlichen: Das Eigenkapital eines Industriebetriebes ergibt sich vereinfacht, wenn vom Vermögen das Fremdkapital abgezogen wird (vgl. Zahlen der Bilanz von Seite 354): Eigenkapital Anlagevermögen ,00 + Vorräte ,00 + kurzfr.ford. (Ford. a. LL, Wertpapiere, akt. RAP) ,00 + Zahlungsmittel ,00 = Vermögen ,00 langfristiges Fremdkapital ,00 kurzfr. Fremdk. (Verb. a. LL., kf. Rückst., pass. RAP) ,00 = Schulden , ,00 = Eigenkapital ,

19 DG K OSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG IM INDUSTRIEBETRIEB Folgende Geschäftsfälle führen neben vielen anderen zuaufwendungen: n Das Unternehmen kauft Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gegen Barzahlung. Die eingekauften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stellen bei aufwandsorientierter Buchung Werteverzehr im Produktionsprozess dar und werden als Aufwendungen für Roh-, Hilfs- bzw. Betriebsstoffe erfasst. Die mit dem Kauf verbundene Zahlung verringert die Zahlungsmittel (vgl. obige Aufstellung) und damit rechnerisch auch das Eigenkapital. n Auf einen betrieblich genutzten Pkw wird eine Abschreibung vorgenommen. Die Abschreibung stellt im Produktionsprozess einen Aufwand dar.im Anlagevermögen wirkt sich die Abschreibung als Wertminderung aus. Sie verringert damit rechnerisch auch das Eigenkapital. n Das Unternehmen zahlt für einen aufgenommenen Kredit Zinsen. Die Zinsen stellen in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen dar. Ihre Zahlung verringert den Zahlungsmittelbestand (vgl. obige Aufstellung) und damit rechnerisch das Eigenkapital. Folgende Geschäftsfälle führen neben vielen anderen zuerträgen: n Das Unternehmen verkauft fertige Erzeugnisse gegen Rechnung. Der Wert der verkauften Erzeugnisse wird in der Buchführung als Umsatzerlös (= Ertrag) gebucht. Der Zahlungsanspruch, den das Unternehmen gegenüber dem Kunden hat, erhöht die Forderungen und damit rechnerisch das Eigenkapital. n Das Unternehmen unterhält bei seiner Bank ein verzinstes Guthaben. Die Zinsgutschrift der Bank wird als Ertrag gebucht; sie erhöht zugleich den Zahlungsmittelbestand und damit rechnerisch das Eigenkapital. Aufwendungen Aufwendungen Kosten Zur vorläufigen Klärung der Begriffe Aufwendungen und Kosten ziehen wir das Gewinnund Verlustkonto von Seite 354 heran. Das GuV-Konto zeigt auf der linken Seite (Soll-Seite) die gesamten Aufwendungen des Abrechnungsjahres. Im Einzelnen ist abzulesen, wie hoch die Aufwendungen durch den Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, durch die Beanspruchung von Diensten anderer Unternehmungen und von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens, durch die Wertminderung der Anlagen, durch gesetzlich vorgeschriebene Abgaben und durch sonstige Vorkommnisse waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Aufwendungen für betriebliche oder nicht betriebliche Zwecke entstanden sind. Aufwendungen bezeichnen den gesamten Eigenkapital mindernden Werteverzehr im Unternehmen an Gütern, Diensten und Abgaben während einer Abrechnungsperiode. Kosten Beispiel Im Gewinn- und Verlustkonto der Schmolmann KG (vgl. S. 354)sind auf der Sollseite (ohne den Jahresüberschuss) Aufwendungen in Höhe von ,00 verzeichnet. Für die Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen unterschieden nach n betrieblichen Aufwendungen =Kosten und n neutralen Aufwendungen =Nichtkosten. Betriebliche Aufwendungen (= Kosten) stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie erfassen die Werte der Güter, Dienste und Abgaben, die im Rahmen der geplanten betrieblichen Leistungserstellung (= Beschaffung und Produktion) und Leistungsverwertung (= Absatz) anfallen. Diese Aufwendungen werden in der Regel als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Kosten entstehen, n wenn ein mengenmäßiger Verbrauch (kg, t, m, h) oder eine gesetzliche Abgabe vorliegen, n die zur Leistungserstellung und -verwertung getätigt werden und n die in Geldbeträgen bewertet sind

20 A UFGABEN UND GRUNDBEGRIFFE DER KLR DG Vonden Aufwendungen des GuV-Kontos der Schmolmann KG, Leverkusen, können die folgenden grundsätzlich als Kosten in die KLR übernommen werden: Beispiel 6000 Aufwendungen für Rohstoffe , Aufwendungen fürhilfsstoffe , Aufwendungen fürbetriebsstoffe , Löhne , Gehälter , Soziale Abgaben , Abschreibungen auf Sachanlagen , Büromaterial , Werbung ,00 70/77 Betriebliche Steuern , Zinsaufwendungen ,00 Gesamtkosten des Betriebes ,00 Außer den Kosten gibt es im Industriebetrieb in der Regel auch Aufwendungen, die in keinem Zusammenhang mit der Beschaffung, der Produktion und dem Absatz stehen oder dabei unregelmäßig oder in außergewöhnlicher Höhe anfallen. Sie werden als neutrale Aufwendungen bezeichnet und nicht oder nicht in der angefallenen Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen, da sie bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses und der Selbstkosten der Erzeugnisse nicht berücksichtigt werden dürfen. Neutrale Aufwendungen Neutrale Aufwendungen entstehen n bei der Verfolgung betriebsfremder Ziele (z. B. Verluste aus Wertpapierverkäufen), n durch Veränderungen in der Zusammensetzung des Vermögens (z.b. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen z.b. bei Verkauf von Sachanlagen unter Buchwert), n aus betrieblichen periodenfremden Vorgängen (z. B. Nachzahlung von Löhnen und betrieblichen Steuern), n als außerordentliche Aufwendungen aufgrund ungewöhnlicher und selten vorkommender Geschäftsfälle (z. B. Verluste aus der Insolvenz von Geschäftspartnern oder aus dem Verkauf von Betriebsteilen). Unter den Aufwendungen des GuV-Kontos der Schmolmann KG, Leverkusen, gelten die folgenden als neutrale Aufwendungen: Beispiel 6979 Anlagenabgänge , Verluste aus Wertpapierverkäufen , Außerordentliche Aufwendungen ,00 Gesamte neutrale Aufwendungen ,00 Erläuterung: Anlagenabgänge lassen sich nicht vermeiden und werden auch im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen verursacht. Ihnen fehlt aber die für Leistungsprozesse typische Planmäßigkeit, sodass sie nicht als Kosten in die Kostenrechnung eingebracht werden dürfen. Ihnen stehen Erlöse aus Anlagenabgängen gegenüber (vgl. S. 358). Die Verluste aus Wertpapierverkäufen haben betriebsfremden Charakter; sie gehören damit nicht zu den Kosten. Die außerordentlichen Aufwendungen (z. B. aus dem Verkauf eines Teilbetriebes oder aus nicht versicherten Brandschäden) gelten grundsätzlich als nicht kalkulierbar und werden daher von der KLR ferngehalten. Das Schaubild auf Seite 378 verdeutlicht den Zusammenhang zwischen den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung und den Kosten der Kosten- und Leistungsrechnung. 1 Vgl. hierzu Erläuterungen auf Seite369 zu kalkulatorischen Abschreibungen. 2 Vgl. hierzu die einschränkenden Erläuterungen auf Seite363/

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