Zusammenstellung: Rudolf Saria, Klagenfurt
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1 Fachverband der österr. Standesbeamten Landesgruppe Kärnten Musterbeispiele NAMENSFÜHRUNG IN DER EHE nach österr. Namensrecht Vermerke im Eintragung in der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder Zusammenstellung: Rudolf Saria, Klagenfurt
2 Beispiel 1 Guggenberger Alois Luggauer Aloisia Guggenberger Vermerke: Die Eheschließenden haben den n des Mannes als gemeinsamen n bestimmt. nach vor nach vor Vermerke Alois Aloisia Luggauer GEBURTSURKUNDE Kind Alois Aloisia 2
3 Beispiel 2 Guggenberger Franz Luggauer Franziska Guggenberger Frau stellt den bisherigen FN voran Vermerke: Die Eheschließenden haben den n des Mannes als gemeinsamen n bestimmt. Die Eheschließende hat erklärt, ihren bisherigen n dem gemeinsamen n voranzustellen. nach vor nach vor Vermerke Franz Luggauer - Franziska Luggauer Franz Luggauer - Franziska 3
4 Beispiel 3 Obernosterer Josef Unterluggauer Josefine Unterluggauer Mann stellt den bisherigen FN nach Vermerke: Die Eheschließenden haben den n der Frau als gemeinsamen n bestimmt. Der Eheschließende hat erklärt, seinen bisherigen n dem gemeinsamen n nachzustellen. nach vor nach vor Vermerke Unterluggauer - Obernosterer Unterluggauer Josef Obernosterer Unterluggauer Josefine Unterluggauer Unterluggauer Unterluggauer - Obernosterer Unterluggauer Josef Unterluggauer Josefine 4
5 gemeinsamer FN: FN der gem. Kinder: Beispiel 4 Unterluggauer - Obernosterer Josef Unterluggauer Guggenberger Josefine keiner Guggenberger Vermerke: Die Eheschließende hat erklärt, ihren bisherigen n beizubehalten. Die Eheschließenden haben den n der Frau zum n der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt. nach vor Unterluggauer - Obernosterer Unterluggauer Josef Unterluggauer - Obernosterer nach vor Josefine Vermerke: der aus der Ehe stammenden Kinder: Unterluggauer - Obernosterer Unterluggauer Josef Josefine 5
6 Beispiel 5 Schneider, geb. Schuster Franz Schmied Franziska soll Schuster werden vor der Ehe muß der Mann gem. 93a ABGB seinen früheren FN wieder annehmen der Vorehe des Mannes nach vor Schneider Franz Schuster nach vor Schneider Franziska Schneider Vermerke: Scheidung der Ehe: BG Klagenfurt, B 1 C 432/97, rechtskräftig seit: 12. Mai des Mannes durch Wiederannahme: S c h u s t e r, wirksam seit: 13. Mai Ergebnis der Wiederannahme: Schuster Franz Schmied Franziska Schuster Vermerke: Die Eheschließenden haben den n des Mannes als gemeinsamen n bestimmt. 6
7 nach vor nach vor Vermerke: Schuster Franz Schuster Schuster Franziska Schmied Schuster Schuster Franz Schuster Franziska 7
8 gem. FN Mann: gem. FN Frau: FN der gem. Kinder: Beispiel 6 Schneider - Schuster Clemens Schuster Müller - Maier Clementine Müller keiner keine Bestimmung Vermerke: Die Eheschließende hat erklärt, ihren bisherigen n beizubehalten. nach vor nach vor Vermerke: Schneider - Schuster Schuster Clemens Schneider - Schuster Müller - Maier Müller Clementine Müller - Maier Schuster Schneider - Schuster Schuster Clemens Müller - Maier Müller Clementine 8
9 gem. FN Mann: gem. FN Frau: FN der gem. Kinder: Beispiel 7 Schneider - Schuster Clemens Schuster Müller - Maier Clementine Müller keiner Müller Vermerke: Die Eheschließende hat erklärt, ihren bisherigen n beizubehalten. Die Eheschließenden haben den n der Frau zum n der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt. nach vor Schneider - Schuster Schuster Clemens Schneider - Schuster nach vor Müller - Maier Müller Clementine Müller - Maier Vermerke: der aus der Ehe stammenden Kinder: Müller Müller Schneider - Schuster Schuster Clemens Müller - Maier Müller Clementine 9
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