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2 WEITERBILDUNG Rohstoffsicherung und Rohstoffsicherungsmanagement Die Rohstoffsicherung muss aufgrund seiner Bedeutung zum einen als eine weltstrategische Aufgabe zur Versorgung der Weltbevölkerung mit dem Ziel einer gleichberechtigten Voraussetzung zur Entwicklung und zum Wohlstand aller Nationen verstanden werden, eine Aufgabe der Vereinten Nationen... TECHNOLOGIETRANSFER Schaffung einer fundierten Grundlage zur rohstoffpolitischen Entscheidung des Landes Brandenburg (Rohstoffsicherungspolitik) als Voraussetzung für eine langfristige und kontinuierliche Versorgung der Energiewirtschaft mit dem Energierohstoff Braunkohle... Nachhaltigkeitsindikatoren für ein integriertes Rohstoff- und Naturschutzmanagement - Pilotprojekt im Zementwerk Schelklingen... Pre-Feasibility Studie über die Entwicklung eines neuen Kalkstein-Tagebaus in Nord-Maryland, USA Auslandsexkursion des Instituts für Bergbau der TU Clausthal nach Kanada - ein Reisebericht NEUHEITEN & REPORTAGEN Mining-Siebe ab Werk Deutschland - Zentrale Produktion von Metso-Siebmaschinen in Europa Extec & Fintec auf der STEINEXPO Gemeinsam stark in Markt und Technik Komtrax - das satellitengestützte Maschinenmanagement-System Bell Equipment - Wirtschaftlichkeit und Sicherheit im Vordergrund Tudeshki, H. / Rebehn, T. Lehrstuhl für Tagebau und Internationaler Bergbau, TU Clausthal Deutschland Tränkle, U. AGLN Landschaftsplanung und Naturschutzmanagement, Blaubeuren Deutschland Tudeshki, H. / Roßbach, S. Mining Technology Consulting Clausthal Deutschland Roßbach, S. Lehrstuhl für Tagebau und Internationaler Bergbau, TU Clausthal Deutschland Metso Minerals Extec Fintec Komatsu Bell Equipment VERANSTALTUNGEN Der AMS-Veranstaltungskalender DIESES MAGAZIN WIRD UNTERSTÜTZT VON: AtlasCopco Komatsu Sandvik Mining & Construction ContiTech Metso Minerals VDMA

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4 Rohstoffsicherung und Rohstoffsicherungsmanagement WEITERBILDUNG Die Rohstoffsicherung muss aufgrund seiner Bedeutung zum einen als eine weltstrategische Aufgabe zur Versorgung der Weltbevölkerung mit dem Ziel einer gleichberechtigten Voraussetzung zur Entwicklung und zum Wohlstand aller Nationen verstanden werden, eine Aufgabe der Vereinten Nationen... Die Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von mineralischen Rohstoffen ist ein elementarer Bestandteil der Weltwirtschaft und bildet die Basis für die Entwicklung und den Wohlstand der Menschheit, schon seit der Steinzeit bis heute. Sie wird in ihrer Bedeutung mit fortschreitendem Wissens- und Entwicklungsstand der Weltbevölkerung zunehmen und sicherlich auch die zukünftige Weltpolitik erheblich beeinflussen. Ein solches Beispiel liefert aktuell der Einfluss der Energierohstoffe Öl und Gas. Weitere Beispiele werden unweigerlich folgen. Werden heute politische, wirtschaftliche und technische Strategien zur Sicherung und Nutzung von mineralischen Rohstoffen der Erde vorwiegend von den vergleichsweise hochentwickelten und wirtschaftlich starken Nationen vorgenommen, so werden unsere nachfolgenden Generationen die Verlagerung der politischen Rohstoffsicherung auf benachbarten Planeten erleben. Keine Vision, vielmehr sogar derzeit eine Realität, auch wenn die Überlegungen sich noch teilweise in einem Reifeprozess befinden bzw. aus strategischen Gründen noch nicht offen ausgesprochen werden. Die Rohstoffsicherung muss aufgrund seiner Bedeutung zum einen als eine weltstrategische Aufgabe zur Versorgung der Weltbevölkerung mit dem Ziel einer gleichberechtigten Voraussetzung zur Entwicklung und zum Wohlstand aller Nationen verstanden werden, eine Aufgabe der Vereinten Nationen im Sinne der Gerechtigkeit und des Friedens. Auf der nationalen Ebene jedes Landes ist Rohstoffsicherung die Aufgabe der Landesregierungen zur Entwicklung des Landes und Stärkung der Volkswirtschaft. Die nachhaltige, kontinuierliche Versorgung der Binnenwirtschaft mit Rohstoffen sichert der Wirtschaft eines Landes hohes Wachstum und führt zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit einer Nation. Die Entwicklung von strategischen Maßnahmen der Rohstoffsicherung ist jedoch keine alleinige Aufgabe der internationalen oder nationalen Politik sondern sie muss ebenfalls vielmehr von der Wirtschaft als ein Kernthema ernst genommen werden. In den Nationen mit freier Marktwirtschaft ist die nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen mit der erforderlichen Quantität und Qualität zu wirtschaftlichen Konditionen, der wichtigste Garant für das wirtschaftliche Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Die Produktion von vielen Sachgütern setzt den Verbrauch von mineralischen Rohstoffen voraus. Die auf mineralischen Rohstoffen aufbauende Sachgüterproduktion trägt zu einem erheblichen Anteil zur Wertschöpfung bzw. zum BIP eines Landes bei. Für die Industrienationen beträgt dieser Anteil bis zu einem Drittel des gesamten BIP. Der direkte Zusammenhang zwischen dem BIP und dem Beschaffungsverhältnis sowie dem damit einhergehenden Wohlstand, der Wirtschaftskraft und politischen Stärke des Landes sind eindeutig und bedürfen keiner zusätzlichen Kommentare. Rohstoffsicherungsmanagement definiert das folgerichtige Handeln im Rahmen einer Rohstoffsicherung und umfasst sämtliche Strategien, Maßnahmen und Verfahren zur Realisierung einer Rohstoffsicherung auf allen oben beschriebenen Ebenen. Bevor auf einen generellen Leitfaden zum Rohstoffsicherungsmanagement eingegangen wird, soll zunächst die Notwendigkeit der Rohstoffsicherung am Beispiel der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Industrienationen Europas vom Import mineralischer Rohstoffe eingegangen werden. Die Darstellung der regionalen Entwicklung der Rohstoffgewinnung einerseits sowie die Entwicklung der Gewinnung ausgewählter mineralische Rohstoffe andererseits bekräftigen die Stellung einer Rohstoffsicherung als elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Die folgenden Ausführungen entstammen einer gut ausgearbeiteten Veröffentlichung des österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), wobei die rohstoffbezogenen Daten aus der Urquelle WORLD MINING DATA 2007, erstellt von WEBER. L und ZSAK, G., stammen. Der Wert des Rohstoffimports der EU-Mitgliedsstaaten hat sich in den Jahren 1995 bis 2004 fast verdreifacht, also bezogen auf das Jahr 1995 alle drei Jahre eine 100%ige Steigerung. Während im Jahre 2004 der Importwert mineralischer Rohstoffe rd. 300 Mrd. betrug ist davon auszugehen, dass dieser bereits die Marke von 400 Mrd. pro Jahr übersteigt 02

5 WEITERBILDUNG Das Spektrum der Importe umfasst sämtliche mineralischen Rohstoffe mit Ausnahme von Baurohstoffen. Bei etwa 60% der importierten Rohstoffe handelt es sich um Energierohstoffe. Die Aufteilung des Importwerts nach den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten verdeutlicht, dass die wirtschaftlich stärksten Nationen Europas mit einem hohen Anteil am BIP und Warenexport den höchsten Wert der Rohstoffimporte aufweisen (Abb. 2). Die Bundesrepublik Deutschland als eine der stärksten Exportnationen Europas importierte im Jahre 2004 mit 60 Mrd. rund 20 % des Gesamtimportwertes der EU. Dieser Wert dürfte inzwischen bereits nahe bei 100 Mrd. liegen. Die Entwicklung der Rohstoffproduktion in verschiedenen Weltregionen ist in Abb. 3 dargestellt. Die Produktion von mineralischen Rohstoffen weltweit ist in den letzten 20 Jahren von 9,5 Mrd. t um 42 % auf rd. 13,5 Mrd. t gestiegen. Während die Produktion im asiatischen Raum um ein vielfaches angestiegen ist und auf dem amerikanischen Kontinent einen Zuwachs aufweist, kann ein Rückgang der Rohstoffproduktion im europäischen Raum verzeichnet werden. Westeuropa bzw. die Mitgliederstaaten der Europäischen Union, als einer der größten Rohstoff verbrauchenden Nationen der Welt, mit einer intensiven Rohstoffabhängigkeit vor allem bei der Sachgüterproduktion und im Export, tragen im weltweiten Vergleich zu keiner nennenswerten Rohstoffproduktion bei (Abb. 4). Abbildung 1: Kosten für Rohstoffimporte der EU-Mitgliedsstaaten 1995/2000/2004 in (ohne Baurohstoffe) Abbildung 2: Kosten für Rohstoffimporte in (2004), aufgegliedert nach Mitgliedsstaaten (ohne Baurohstoffe) Abbildung 3: Entwicklung der weltweiten Bergbauproduktion (in Mio t, ohne Baurohstoffe) gegliedert nach den Welt-Regionen gemäß IIASA [Quelle: WEBER, L. & ZSAK, G.: WORLD MINING DATA 2007] CAS: Zentrales Asien; CPA: China und pazifischer Bereich Asiens; EEU: Osteuropa; FSU: Frühere Sowjet-Union; LAM: Lateinamerika; MEA: Mittlerer Osten; NAF: Nordafrika; NAM: Nordamerika; PAO: OECD-Länder des pazifischen Raumes; PAS: Pazifischer Bereich Asiens; SAS: Südasien; SSA: Afrika südlich der Sahara; WEU: Westeuropa Abbildung 4: Entwicklung der weltweiten Bergbauproduktion (in Mio t, ohne Baurohstoffe) unter Gegenüberstellung der Bergbauproduktion Asiens, Europas bzw. der EU(25) [Quelle: WEBER, L. & ZSAK, G.: WORLD MINING DATA 2007] 03

6 WEITERBILDUNG Der Aspekt der Rohstoffsicherung und deren Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Wirtschaftswachstums und den Wohlstand der Bevölkerung werden durch das Beispiel EU deutlich. Nach Veröffentlichung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Österreichs (BMWA) kann sich dieser Wirtschaftsraum mit einer Bevölkerung von rd. 490 Mio. Einwohnern kaum selbst mit den mineralischen Rohstoffen versorgen. Hinzu kommt, dass die Rohstoffimporte gemäß WORLD MINING DATA 2007 (WEBER. L & ZSAK, G.) sowie die Einschätzung nach D. KAUFMANN, A. KRAAY und M. MASTRUZZI aus dem Jahre 2006 zu 75 % aus den Ländern mit extrem instabilen politischen Verhältnissen importiert werden. Die politische Dimension der Rohstoffsicherung ist an diesem Beispiel klar erkennbar. Ein EU-koordiniertes, nachhaltiges und politisch zu organisierendes Rohstoffsicherungsmanagement ist daher unausweichlich. Auch ein länderspezifisches und bilaterales Handeln der Regierungen zur Rohstoffsicherung der einzelnen Länder ist erforderlich. Darüber hinaus muss nach Jahrzehnten der Vernachlässigung der Rohstoffpolitik in den zentraleuropäischen Ländern ein Umdenkungsprozess zur Sicherung der, wenn auch aus geologischen Gründen relativ knapp bemessenen eigenen Rohstoffe, einsetzen. Dieser Prozess muss folgende Inhalte integrieren: Erhöhung der Ausgaben für die Rohstofferkundung, Umorientierung der politischen Sichtweise von rein ökologisch zu einer abgewogenen ökonomisch-ökologischen Betrachtung des Rohstoffabbaus, Erhöhung der Ausgaben zur Rohstoffforschung und Ressourcenschonung, Keinen absoluten Ausstieg aus der eigenen Kohleproduktion, Forschung und Entwicklung zur Effizienzsteigerung von Kohlekraftwerken bei gleichzeitiger Reduzierung des CO2 Ausstoßes, Stärkung des heimischen subventionsfreien Energierohstoffs Braunkohle. Die Entwicklung eines Rohstoffsicherungsmanagements bedarf zunächst u. a. der Analyse der Rohstoffwirtschaft in Form von geographischer Lage der weltweiten Produktion eines Rohstoffs, Qualität und Quantität des abgebauten Rohstoffs an den jeweiligen Standorten, Zuordnung der Gewinnungsbetriebe nach ihren Eigentümern bzw. Konzernen, mögliche Abhängigkei ten, Feststellung der Handelswege und Materialströme, derzeitige und zukünftige politische Entwicklungen hinsichtlich der Vertragstreue der Handelspartner sowie Bedarfsentwicklungen und Substitutionsmöglichkeiten von Rohstoffen. Diese Vorgehensweise soll im Folgenden am Beispiel ausgewählter mineralischer Rohstoffe kurz erläutert werden. Eisenerz und Stahlveredler Resultierend aus der Geologie der Erde und damit verbundenen Prozessen der Lagerstättenbildung konzentrieren sich die größten Eisenerzlagerstätten in Südamerika, Südafrika, Australien sowie Indien. Nach dem BMWA werden derzeit rd. 75% der Weltproduktion in den genannten Räumen gewonnen. Von den im Jahre 2005 weltweit gewonnenen Eisenerzen in der Höhe von 746 Mio. t stammten allein jeweils ca. 22% aus Brasilien und Australien. China war zu diesem Zeitpunkt mit rd. 100 Mio. t Eisenerz an 13% der Weltproduktion beteiligt. Von wesentlicher Bedeutung ist die Feststellung, dass 36,5% der gesamten Weltproduktion nur durch die drei Konzerne CVRD (Brasilien), Rio Tinto (Australien) und BHP (Australien) gewonnen und vertrieben werden. Diese drei Konzerne verfügen nach dem BMWA über 70% des weltweiten Schiffstransports. Die Analyse des Bedarfs zeigt, dass allein der Stahlbedarf in China in den letzten zehn Jahren von 100 Mio. t auf 200 Mio. t, also 10 Mio. t pro Jahr, angestiegen ist. Dabei liegt immer noch der pro Kopf Verbrauch an Stahl in China mit 22 kg gerade bei 50% des Pro-Kopf-Verbrauchs in den Ländern der Europäischen Union. Die Stahlpreise haben sich in den vergangenen 15 Jahren vervierfacht. Die wirtschaftliche Entwicklung in China, Indien und Lateinamerika wird eine Zunahme des Bedarfs an mineralischen Rohstoffen mit sich bringen. Die Folge wird ein weiterer Preisanstieg sein. Das Rohstoffsicherungsmanagement der Stahl produzierenden Konzerne muss sich dieser Entwicklung stellen und Beteiligungen an Rohstoff produzierenden Konzernen anstreben bzw. eigene Konzessionen erwerben, um eine Eigenversorgung, zumindest teilweise, sicher zu stellen. Kokskohle E ine Kopplung der Kokskohle an die Eisenerzproduktion ist unvermeidbar, da zur Produktion von einer Tonne Stahl im klassischen Hochofenverfahren rd. eine Tonne Koks benötigt wird. Die Erzeugung von einer Tonne Koks erfordert wiederum rd. 1,7 t Kokskohle. Die Analyse der weltweiten Produktion von Kokskohle zeigt, wie in 04

7 WEITERBILDUNG Abb. 5 dargestellt, ebenfalls eine starke Konzentration in Asien, speziell in China, während der Anteil Westeuropas kaum zur Deckung des eigenen Bedarfs ausreicht. Abbildung 5: Gegenüberstellung der weltweiten Bergbauproduktion / EU von Kokskohle und Stahl (in Mio t) [Quelle aus: WEBER, L. 2006] Nachstehend ist exemplarisch für die Gruppe der Nichtmetalle, Industrieminerale und Edelmetalle die Entwicklung der Produktion in den letzten 20 Jahren sowie die Verlagerung der Produktionsstandorte weltweit dokumentiert (Abb. 6 bis 9). Auch hier ist feststellbar, dass gerade die Industrienationen, beispielsweise in Europa, zur Aufrechterhaltung ihrer Wirtschaftskraft auf eine strategisch durchdachte Rohstoffsicherung angewiesen sind. Abbildung 6: Welt-Bauxit produktion (in t) nach Welt Regionen gem. IIASA [Quelle: WEBER, L. & ZSAK, G.: WORLD MINING DATA 2007]; Legende siehe Abb. 3 Abbildung 7: Welt-Kupferproduktion (in t) nach Welt Regionen gem. IIASA [Quelle: WEBER, L. & ZSAK, G.: WORLD MINING DATA 2007]; Legende siehe Abb. 3 05

8 WEITERBILDUNG Abbildung 8: Gegenüberstellung der weltweiten Bergbauproduktion / EU von Kokskohle und Stahl (in Mio t) [Quelle aus: WEBER, L. 2006] Abbildung 9: Welt-Goldproduktion (in kg) nach Weltregionen gem. IIASA [Quelle: WEBER, L. & ZSAK, G.: WORLD MINING DATA 2007]; Legende siehe Abb. 3 Grundlagen der Rohstoffsicherung Aufgrund des raum- und standort gebundenen Charakters von Lagerstätten geht ein Abbau mineralischer Rohstoffe stets mit einer Flächeninanspruchnahme einher. Dabei stehen Lagerstätten in direkter Konkurrenz zu alternativen Nutzungsarten sowie zu ebenfalls standortgebundenen Naturgütern. Im Hinblick auf eine langfristige, sichere und wirtschaftliche Versorgung der Gesellschaft mit mineralischen Rohstoffen ist möglichst frühzeitig eine Abwägung zwischen einer Abbautätigkeit und den konkurrierenden Nutzungen zu treffen. Ziel muss es sein, frühzeitig potentielle Abbaugebiete zu schützen, damit diese auch langfristig der Rohstoffgewinnung zugänglich sind. Hierzu soll der Gesetzgeber ein Raumordnungsgesetz (ROG) als Werkzeug für eine sinnvolle Sicherung heimischer Rohstoffe zur Verfügung stellen. Das europäische Raumordnungsgesetz beispielsweise nennt den Grundsatz: Für die versorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im Rahmen der Raumordnung können Vorrangsowie Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der Gewinnung von mineralischen Rohstoffen ausgewiesen werden. Das Leitbild für die räumliche Entwicklung beispielsweise in Deutschland wird im Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen sowie im ergänzenden Raumordnungsbericht dargelegt. Diese Vorgaben werden bislang von den Bundesländern im Rahmen der Landesplanungsgesetze umgesetzt. Die Landesplanung wird durch die jeweiligen Landesplanungsbehörden realisiert, die die vorgegebenen Ziele 06

9 WEITERBILDUNG und Grundsätze der Raumordnung im Hinblick auf die Gegebenheiten des jeweiligen Bundeslandes abstimmt. Zu diesem Zweck werden Landesentwicklungsprogramme und Landesentwicklungspläne erarbeitet. Unterhalb dieser Ebene werden im Rahmen der Regionalplanung Vorgaben für Teilräume eines Bundeslandes erstellt. Dabei nimmt die Regionalplanung in Form von regionalen Raumordnungsplänen (Regionalpläne) eine vermittelnde Stellung zwischen den staatlichen Vorgaben der Raumordnung und der kommunalen Ebene ein. Der Regionalplanung untergeordnet und auf kommunaler Ebene angesiedelt ist die vorbereitende Bauleitplanung in Form von Flächennutzungsplänen. Durch Flächennutzungspläne wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dargestellt, die jedoch keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern auf Behördenebene verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Eine Besonderheit stellt dabei der so genannte Regionale Flächennutzungsplan dar, der in Ballungsgebieten oder bei sonstigen raumstrukturellen Verflechtungen eine Kombination der Ebenen Regionalplan und Flächennutzungsplan in einem Planwerk ermöglicht ( 9 Abs. 6 ROG). Auf unterster Ebene steht die verbindliche Bauleitplanung in Form des Bebauungsplans, die sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuches richtet. Auf der Ebene der Regionalplanung können Lagerstätten der mineralischen Rohstoffe nach einer Systematik des Raumordnungsgesetzes ( 7 Abs. 4 ROG) als Vorranggebiet, Vorsorgegebiet oder Eignungsgebiet ausgewiesen werden. gesetzbuchs zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden (Eignungsgebiete). Um im Rahmen der Raumordnung eine Ausweisung von Lagerstätten der mineralischen Rohstoffe als Vorrangoder Vorbehaltsgebiete zu erreichen, sind detaillierte Informationen der Rohstoffvorkommen auch hinsichtlich des gesellschaftlichen Nutzens notwendig. Ohne eine Ausweisung als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete wird zunehmend ein Zugriff auf viele Lagerstätten durch andere, überwiegend fachgesetzlich geregelte Raumnutzungsansprüche, wie beispielsweise solche der Wasserwirtschaft, der Landschaftspflege und des Naturschutzes oder durch Überbauung erschwert oder gar ganz verhindert. Konkurrierende Nutzungen wie beispielsweise Schutzgebiete für den Natur- und Gewässerschutz werden durch Rechtsverordnungen festgelegt. Für den Schutz von Rohstofflagerstätten in Form einer Sicherung durch Vorrangoder Vorbehaltsgebiete stehen die Instrumente der Raumordnung und der Bauleitplanung zur Verfügung. Im Hinblick auf eine langfristige Sicherung der Gewinnung von mineralischen Rohstoffen, aber auch hinsichtlich der erforderlichen Planungssicherheit von Rohstoff gewinnenden Betrieben müssen Zielkonflikte mit anderen öffentlichen Belangen vermieden bzw. gelöst werden. Ein sinnvoller Lösungsweg liegt in einer frühzeitigen Bewertung von Rohstofflagerstätten, die im Ergebnis im Rahmen eines Rohstoffsicherungskonzeptes zu einer Aufnahme von besonders geeigneten Vorkommen in Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete führt. Dabei müssen die spezifische Standortgebundenheit der Lagerstätten sowie die besondere volkswirtschaftliche Bedeutung der Rohstoffe besonders berücksichtigt werden. Die Festlegungen [ ] können auch Gebiete bezeichnen, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind (Vorranggebiete), in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll (Vorbehaltsgebiete), die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach 35 des Bau- 07

10 WEITERBILDUNG Entwicklung eines Leitfadens zur Rohstoffsicherung Im Folgenden wird auf die Vorgehensweise der Rohstoffsicherung durch einen allgemeingültigen Leitfaden eingegangen. Grundsätzlich werden dabei die nachfolgenden Bearbeitungsschritte berücksichtigt: Erfassung geologischer und lagerstättenkund licher Daten im Rahmen der Primär- und Sekundärerkundung, Erfassung der existierenden Konfliktpotentiale, Erfassung der bergtechnischen Rahmenbedingungen, Auswahl geeigneter Rohstofflagerstätten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Randbedingungen sowie Empfehlungen zur Strategieentwicklung. Im Rahmen der Primärerkundung werden zunächst die vorhandenen geologischen Informationen in Form von geologischen Karten und Schnitten aufgenommen und ausgewertet. Ziel ist es, für eine erste Einschätzung der Lagerstätte, Informationen bezüglich der Geologie bzw. des Gebirgsaufbaus, des Lagerstättenpotentials, der Tektonik und der Hydrologie, mit relativ geringem Aufwand zu erfassen. Hierfür werden geologische und hydrologische Karten sowie Boden- und Rohstoffkarten ausgewertet. Damit stehen u.a. Informationen zu den anzutreffenden Gesteinen, dem Verlauf der Schichtgrenzen, der Lage der Schichten sowie deren Streichen und Einfallen sowie zu bruchtektonischen Störungen vor. Für eine detailliertere Erkundung im Rahmen der Sekundärerkundung werden vorhandene Aufschlüsse ausgewertet sowie geophysikalische Erkundungsverfahren angewandt. Zudem kann die Kenntnis über die vorliegende Lagerstätte durch die Einbeziehung von Bohrdaten aus Erkundungsbohrungen vertieft werden. Im Ergebnis der Lagerstättenerkundung kann für jede der untersuchten Lagerstätten eine Aussage über den vorliegenden Rohstoff, dessen Menge, Lage und Ausdehnung im Untergrund sowie die anzutreffende Qualität bzw. Qualitätsverteilung vorgenommen werden. Dabei sind Aussagen hinsichtlich dieser Parameter umso zuverlässiger, desto detaillierter die Erkundung erfolgte. Anhand der Ergebnisse der Lagerstättenerkundung können im sich anschließenden Schritt eine Potenzialschätzung sowie eine Einteilung der Lagerstätten in definierte Bonitätsklassen erfolgen. Die Einteilung in Bonitätsklassen kann dabei beispielsweise anhand der Vorratsmengen, der Rohstoffqualität oder der räumlichen Lage des Vorkommens (Teufe, Verhältnis von Deckgebirgs- zu Lagerstättenmächtigkeit) aber auch anhand der vorhandenen Infrastruktur (bereits bestehende Kraftwerke oder Aufbereitungen in der unmittelbaren Umgebung) oder der geopolitischen Lage (politische Stabilität, Konfliktregionen) vorgenommen werden (Abb. 10). Ist eine Einteilung der Lagerstätten in Bonitätsklassen erfolgt, schließt sich die Erfassung und Bewertung der existierenden Konfliktpotentiale an. Dabei werden allgemein Abbildung 10: Vorgehensweise bei der Einteilung in Bonitätsklassen zugängliche Daten hinsichtlich der raumbedeutsamen und umweltrelevanten Aspekte eines Rohstoff abbaus erfasst und ausgewertet. Ziel ist die Erstellung einer Rangfolge der Lagerstätten mit den geringsten Konfliktpotentialen. In die Konfliktanalyse gehen die Lagerstätten einer bestimmten, zu wählenden Bonitätsklasse ein. Damit stehen die zu betrachtenden potentiellen Abbaugebiete sowie die sie beschreibenden Parameter (Lagerstättenerstreckung, Mächtigkeiten, Verhältnis von Abraum- zu Rohstoffmenge, Qualität) fest, die im Anschluss einer eingehenden Untersuchung hinsichtlich ihrer verursachenden Konfliktpotentiale unterzogen werden. Die wesentliche Grundage hierfür ist das Vorhandensein einer geeigneten Datengrundlage im Hinblick auf die 08

11 WEITERBILDUNG k o n k u r r i e r e n d e n Nutzungsarten. Im Regelfall stehen diese Daten durch die Landesvermessung zur Verfügung. Zu betrachten ist dabei die räumliche Erstreckung von Siedlungsflächen (inklusive Einwohnerzahlen), Schutzgebieten und Infrastruktureinrichtungen. Darüber hinaus können weitere auftretende Konflikte beliebiger Art wie beispielsweise Gewässer oder militärische Übungsplätze berücksichtigt werden. Mit Hilfe einer geeigneten Geoinformationssoftware können die Lagerstättenbereiche im weiteren Vorgehen mit den Flächen der sonstigen Nutzungsarten verschnitten werden. Dieses Vorgehen ist in Abb. 11 exemplarisch dargestellt. Damit ist für jede Lagerstätte eine Aussage über die dort vorliegende Konfliktsituation anhand absoluter Zahlen möglich. Diese wiederum dient als Grundlage für eine Festlegung von Abbaufeldvarianten. Neben der Berücksichtigung der Konfliktflächen müssen für eine Festlegung der Abbaufeldvarianten auch bergtechnische Vorgaben hinsichtlich einer optimalen Feldesform und Feldesgröße einfließen. Für eine Festlegung von Feldesgrenzen müssen folglich neben den umweltrele- Abbildung 11: Vorgehen bei der Verschneidung von Lagerstätten und Konfliktflächen Abbildung 12: Festlegung der Feldesgrenzen vanten und raumbedeutsamen Aspekten auch Faktoren wie Tagebauzuschnitt, Mengengerüst, geologische Mächtigkeitsverhältnisse, Bilanzverhältnis, Geomechanik, Hydrogeologie und die Feldesform berücksichtigt werden. Abb. 12 zeigt beispielhaft die Festlegung der Feldesgrenzen einer Abbaufeldvariante. Während die Feldesgröße bei Lagerstätten, die eine große vertikale Erstreckung aufweisen und damit im Abbau nach der Teufe abgebaut werden (beispielsweise Erzlagerstätten) keine übermäßige Bedeutung hat, ist dies bei flözartig abgelagerten Lagerstätten (flächenhafter Abbau, beispielsweise Braunoder Steinkohle) ein sehr wichtiger Aspekt. Hier ist die Feldesgröße eng mit der abbaubaren Gesamtrohstoffmenge verknüpft. Hinsichtlich der Feldesgröße ist stets ein Kompromiss aus maximaler Lagerstättennutzung und minimaler Konfliktsituation zu treffen. Dies kann durch eine Definition verschiedener Abbaufeldvarianten vorgenommen werden, bei denen stufenweise mehr Konfliktflächen berücksichtigt und damit aus den Abbaufeldern entfernt werden. 09

12 WEITERBILDUNG Abbildung 13: Ermittlung der spezifischen Konfliktwerte Auch die Feldesform ist in Abhängigkeit des später einzusetzenden Abbauverfahrens bzw. der zum Einsatz kommenden Gewinnungsgeräte von Bedeutung. Das Verhältnis zwischen dem zu gewinnenden Lagerstätteninhalt und der dabei entstehenden Böschungslänge ist bei einer kreisförmigen Feldesform optimal und entwickelt sich in Richtung Quadrat und Rechteck zunehmend negativer. Da die mit einer zunehmenden Böschungslänge einhergehenden Abbauverluste weitestgehend zu minimieren sind, ist eine möglichst günstige Feldesform zu wählen. Bei einem Einsatz von kontinuierlich arbeitenden Gewinnungs- und Fördertechnologien wie beispielsweise einer Gerätekette Schaufelradbagger, Bandanlage und Absetzer, ist zudem darauf zu achten, das die gewählte Feldesform einen Einsatz dieser Gewinnungstechnologie ermöglicht. Das heißt, die Feldesform sollte in diesem Fall aus möglichst langen Gewinnungsfronten bestehen, die zeitlich einen maximalen Regelbetrieb ermöglichen. Kleinere Lagerstättenbereiche, die mitunter nur im Sonderbetrieb gewinnbar sind, sollten in diesem Fall ausgespart werden. Sind die gewünschten Abbaufelder unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte definiert, so kann eine Bewertung dieser Varianten erfolgen. Hierfür sind zunächst die absoluten Werte der auftretenden Konflikte innerhalb einer jeden Abbaufeldvariante notwendig (s. Abb. 12). Unter Zuhilfenahme der Erkundungsdaten kann im Anschluss die in den jeweiligen Abbaufeldvarianten gewinnbare Rohstoffmenge ermittelt werden. Dabei ist gegebenenfalls eine mittlere Mächtigkeit des Rohstoffkörpers innerhalb der Feldesgrenzen anzunehmen, falls hierfür keine exakten Lagerstättenmodellierungen vorliegen. Unter Berücksichtigung einer mittleren Rohstoffdichte und der zwangsläufig auftretenden Abbauverlusten durch Böschungen kann damit die gewinnbare Rohstoffmenge berechnet werden. Eine überschlägige Berechnung der gewinnbaren Rohstoffmenge im beschriebenen Beispiel zeigt Abb

13 WEITERBILDUNG Aus der gewinnbaren Rohstoffmenge einer Abbaufeldvariante und der für diese Variante gültigen absoluten Konfliktzahlen können im weiteren Vorgehen spezifische Konfliktwerte berechnet werden. So wird beispielsweise eine bei Realisierung der Rohstoffgewinnung notwendige Umsiedlung in Einwohner pro Mengeneinheit Rohstoff angegeben. Analog hierzu erfolgt das Vorgehen bei den Konflikten Schutzgebiete und Infrastruktureinrichtungen. Anhand der spezifischen Konfliktwerte können die Abbaufeldvarianten untereinander verglichen werden, indem eine Punktvergabe in Abhängigkeit der spezifischen Konfliktwerte erfolgt. Ein wichtiger Aspekt für eine zusammenfassende Bewertung der einzelnen Abbaufeldvarianten sowie einer darauf aufbauenden Erstellung einer Rangliste ist die Wichtung der einzelnen Konflikt arten. Als ein Wichtungsverfahren kann nachstehendes Beispiel dienen. Hierbei wird das Schutzgut Mensch mit einem Wichtungsfaktor von 10 berücksichtigt, Schutzgebiete mit dem Wichtungsfaktor 6 und Infrastruktureinrichtungen mit dem Faktor 4 (Straßen) bzw. 1 (Eisenbahn). Innerhalb der Schutzgebiete wird keine gesonderte Wichtung zwischen Naturschutz-, Wasserschutz-, oder Flora- Fauma-Habitat-Gebieten (FFH) vorgenommen, mithin haben in diesen Betrachtungen alle Schutzgebiete die Abbildung 14: Punktvergabe und Wichtung 11

14 WEITERBILDUNG gleiche Bedeutung. Innerhalb der Infrastruktureinrichtungen wird für die Straßen eine weitere Wichtung in Form von Autobahnen (Wichtungsfaktor 4), Bundesstraßen (Wichtungsfaktor 2) sowie Kreis- und Landstraßen (Wichtungsfaktor 1) definiert. Dieses Wichtungsverfahren kann für andere Rohstofflagerstätten in anderen Regionen durchaus zu variieren sein. Das prinzipielle Vorgehen bei der Bewertung der Abbaufeldvarianten ändert sich dabei nicht. Anhand der spezifischen Konfliktwerte und unter Berücksichtigung des entwickelten Wichtungssystems können die einzelnen Lagerstätten bzw. Abbaufeldvarianten mit Bewertungspunktzahlen versehen in eine Rangliste eingeordnet werden. Das Vorgehen bei der Punktvergabe ist in dieser ASM-Ausgabe im Bereich Technologietransfer anhand eines Rohstoffsicherungsprojektes erläutert. Da diese Rangliste allerdings nur Aussagen über die Konfliktsituation einer Lagerstätte trifft und verfahrensbedingt keine Angaben über die zu gewinnende Rohstoffmenge vorlegt, ist ein zweites Werkzeug zur Bewertung der Lagerstätten notwendig, da ansonsten sehr kleine Abbaufeldvarianten, die zwangsläufig sehr konfliktarm sind, zu positiv bewertet werden. Dieses zweite Werkzeug in Form einer weiteren Rangliste wird durch die gewinnbaren Rohstoffmengen gebildet. Dieser Feldesvorrat kann anhand der geologischen Untersuchungen und den zuvor geplanten Abbaufeldvarianten berechnet werden. Zu berücksichtigen ist dabei die Feldesgröße, die Teufenlage des Rohstoffes, ein definierter Böschungswinkel, die Lagerstättenmächtigkeit sowie die Dichte des zu gewinnenden Rohstoffes. Als Vorgaben für die Bildung einer Rangliste kann dann ein geforderter Mindestvorrat definiert werden. Lagerstätten bzw. Abbaufeldvarianten, die diesen Mindestvorrat nicht erreichen, können im Rahmen der sich anschließenden Gesamtbewertung abgewertet werden. Gegebenenfalls können Ausnahmen von der Mindestvorratsmenge definiert werden. Dies kann beispielsweise bei Anschlussfeldern oder bei einer unmittelbaren Nähe zu einer bestehenden Aufbereitungsanlage sinnvoll sein. Abb. 15 zeigt das beschriebene Vorgehen schematisch. Im Ergebnis können die Lagerstätten anhand dieser beiden Ranglisten bewertet und in eine Gesamtrangliste eingeordnet werden. Die Gesamtrangliste kann beispielsweise durch eine Addition der in den beiden Ranglisten jeweils erreichten Platzierungen entwickelt werden. Zudem können weitere Einflussparameter, die in den bisherigen Betrachtungen keine Berücksichtigung fanden, integriert werden, so dass gegebenenfalls eine Auf- oder Abwertung einzelner Lagerstätten bzw. Abbaufeldvarianten erfolgen kann. Abbildung 15: Erstellung einer Rangliste anhand des Feldesvorrats sowie Gesamtrangliste 12

15 WEITERBILDUNG Abbildung 16: Prioritätsklassen, Raumordnung und Versorgungszeiträume Die so erstellte Gesamtrangliste kann im Anschluss als Grundlage für eine Rohstoffsicherung dienen, indem besonders schützenswerte Rohstoffvorkommen im Rahmen eines Rohstoffsicherungskonzeptes frühzeitig dokumentiert und geschützt werden. Dies kann beispielsweise durch eine Einteilung der untersuchten Lagerstätten in Prioritätskategorien (hoch, mittel, gering) vorgenommen werden (Abb. 16). Dabei ist genau zu definieren, welche Parameter erfüllt werden müssen, damit eine Einordnung in die höchste (bzw. mittlere) Prioritätsklasse erfolgen kann. An dieser Stelle können Aspekte, die in den bisherigen Betrachtungen keine Berücksichtigung fanden (z.b. Bilanzverhältnis, spezifische Flächeninanspruchnahme) eingehen. Die Lagerstätten der höchsten Priorität können im weiteren Vorgehen beispielsweise als Vorranggebiete, die der mittleren Kategorie als Vorsorgegebiete in der Raumordnung ausgewiesen werden und damit einem besonderen Schutz gegenüber anderen Nutzungsarten unterliegen. Auf Grundlage der Einteilung in Prioritätsklassen ist zudem eine Einschätzung der Versorgungszeiträume durch die untersuchten Lagerstätten möglich. Dabei wird die insgesamt gewinnbare Rohstoffmenge durch die zu erwartende jährliche Produktion dividiert. Weitere Informationen zum Thema Rohstoffsicherung und Rohstoffsicherungsmanagement: Prof. Dr.-Ing. habil. Hossein Tudeshki Universitätsprofessor für Tagebau und internationalen Bergbau Albrecht-vonGroddeck-Str. 3 D Clausthal-Zellerfeld T +49 (0) tudeshki@advanced-mining.com 13

16 Schaffung einer fundierten Grundlage zur rohstoffpolitischen Entscheidung des Landes Brandenburg (Rohstoffsicherungspolitik) als Voraussetzung für eine langfristige und kontinuierliche Versorgung der Energiewirtschaft mit dem Energierohstoff Braunkohle Tudeshki, H. Rebehn, T. Lehrstuhl für Tagebau und Internationaler Bergbau, TU Clausthal Deutschland Einleitung und Untersuchungsmethodik Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist für die weltweite Energieversorgung von großer Bedeutung. Eine gesicherte Bereitstellung von Energie stellt dabei einen nicht zu unterschätzenden Faktor für die Funktionsfähigkeit der heutigen Gesellschaft dar. Trotz intensiver Bemühungen, den Anteil der regenerativen Energien zu erhöhen, wird der weltweite Primärenergieverbrauch gegenwärtig und auch längerfristig von den fossilen Energierohstoffen Erdöl, Erdgas und Kohle dominiert. Speziell Deutschland weist dabei eine hohe Importabhängigkeit von Energierohstoffen auf, die sich im Wesentlichen auf die Energieträger Erdöl und Erdgas beziehen lässt. Im Bereich der heimischen Energieträger Braunkohle und Steinkohle liegen in Deutschland ausreichende Reserven für die Gewährleistung einer langfristigen Energieversorgung im Rahmen eines ausgewogenen Energiemixes vor, soweit ein wirtschaftlicher Abbau dieser Lagerstätten möglich und politisch gewollt ist. Die wichtigste Voraussetzung ist in diesem Zusammenhang eine nachhaltige, effektive und wirtschaftliche Nutzung der bekannten Lagerstätten. Auch zukünftig besteht weltweit, und insbesondere in Deutschland, die Notwendigkeit, neue Großtagebaue für eine langfristige und zuverlässige Energieversorgung zu erschließen. Um diesen Bedarf decken zu können müssen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die einen Schutz bestehender Lagerstätten hinsichtlich kon-kurrierender Nutzungsarten bietet. Durch eine zunehmende Rauminanspruchnahme in Form von Siedlungsflächen, Schutzgebieten oder Infrastruktureinrichtungen wird ein Abbau von mineralischen Rohstoffen zunehmend erschwert. Daher kann ein mittel- und langfristig gesicherter Abbau von Lagerstätten nur durch eine geeignete vorausschauende Rohstoffsiche-rungspolitik erreicht werden. Hierfür müssen Lagerstätten hinsichtlich ihrer Qualität und ihrem aktuell bereits bestehenden Konfliktpotential untersucht und bewertet werden. Im Ergebnis können dann Vorkommen festgelegt werden, die im Hinblick auf eine langfristige Energieversorgung Deutschlands, eines besonderen Schutzes bedürfen. Ausgehend von den Ergebnissen einer Projektstudie zur geologisch-rohstoffwirtschaftlichen Analyse des Braunkohlenpotentials des Landes Brandenburg durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), wurde eine Rohstoffsicherungsstudie für Teile der in dieser Studie ausgewiesenen Lagerstätten unter Berücksichtigung der umweltrelevanten und raumbedeutsamen Aspekte vorgenommen. Die Vorgehensweise bei der Bearbeitung orientiert sich an der gängigen Systematik der Rohstoffsicherung. Resultierend aus bereits vorliegenden Ergebnissen der LBGR-Studie für die Lagerstätten der Bonität A im brandenburgischen Teil des Lausit-zer Reviers, wurden die Konfliktpotentiale durch eine detaillierte Aufnahme der topographischen sowie der umwelt- und raumbezogenen Informationen erfasst. Hierfür wurden zunächst Informationen derjenigen Oberflächennutzungen recherchiert, die bei einem Rohstoffabbau gegebenenfalls zu Konflikten führen können. An erster Stelle steht hier natürlich der Mensch, verbunden mit den bei einer Gewinnung von Braunkohle häufig notwendigen Umsiedlungen. Daher wurden alle in den betroffenen Gebieten gelegenen Siedlungen und Gemeinden hinsichtlich der Fläche und der Anzahl der Einwohner betrachtet. Ein zweites großes Konfliktpotential weisen traditionell die Schutzgebiete auf. Aus diesem Grund wurden Informationen zu Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Wasserschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten zusammengetragen. Das dritte große Konfliktpotential ergibt sich durch vorhandene Infrastruktureinrichtungen. Für diesen Bereich wurden detaillierte Informationen über Kreis- und Gemeindegrenzen, Eisenbahntrassen und Straßen berücksichtigt. Zudem wurden durch Integration von Bebauungs- und Flächennut-zungsplänen sowie laufenden Raumordnungsverfahren auch zukünftige Infrastruktureinrichtungen berücksichtigt. Anhand dieser Informationen zur Oberflächennutzung konnte eine Einschätzung der Konfliktpotentiale für die einzelnen Lagerstätten vorgenommen werden. Hierzu wurden alle zu berücksichtigenden Daten mit Hilfe 14

17 einer Geoinformationssoftware aufbereitet und dargestellt. Für jede der ausgewiesenen Lagerstätten konnte eine Verschneidung der dort auftretenden konkurrierenden Nutzungen vorgenommen werden, so dass detailliert erfasst werden kann, in welchen Bereichen der Lagerstätten Konfliktzonen auftreten und welcher Art diese Konflikte sind. Im weiteren Verlauf wurden in Abhängigkeit zu den Konfliktflächen die Abbauflächen festgelegt. Hierfür können verschiedene Philosophien zu Grunde gelegt werden. Zum einen können auf Grundlage der bergtechnischen Rahmenbedingungen Abbauelder definiert werden, die keinerlei Rücksicht auf die bestehenden konkurrierenden Oberflächennutzungen nehmen. Diese Gebiete weisen eine maximale Ausdehnung auf, die dem Umfang des geologisch ermittelten Lagerstättenbereichs entspricht. Zum anderen können Felder definiert werden, die die Konfliktflächen in unterschiedlicher Ausprägung berücksichtigen. Daher ist für die jeweiligen Lagerstätten ein Kompromiss zwischen diesen beiden Extremen zu finden. Aus diesem Grund werden im Regelfall für alle Lagerstätten drei Varianten der Abbaugebiete festgelegt und im weiteren Vorgehen untersucht. Variante I stellt dabei die maximale Feldesgröße dar, bei der nur größere Siedlungsflächen, die eine Nutzung der Lager-stätte von vorneherein ausschließen, berücksichtigt werden. Variante II beschreibt Abbaufelder, die unter Berücksichtung größerer Ortschaften, Schutzgebiete sowie Infrastruktureinrichtungen festgelegt wurden. In der Variante III wurde versucht, Abbaufelder mit einem minimalen Konfliktpotential zu konzipieren. Neben der Berücksichtigung der Konfliktpotenziale sind bei der Festlegung der Abbaufeldvarianten bergtechnische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Feldesform, eingeflossen. Hier ist zu berücksichtigen, dass für die, im Braunkohlenbergbau typischerweise eingesetzte, kontinuierliche Gewinnungstechnologie Mindestfeldesgrößen notwendig sind. Aus diesem Grund wurden die drei Varianten nur für diejenigen Felder vollständig vorgenommen, bei denen dieses Vorgehen auch aus bergtechnischer Sicht sinnvoll ist. Nach der Festlegung dieser Abbaufeldvarianten konnte eine detaillierte Betrachtung der verbleibenden Konfliktsituation für jede dieser Varianten vorgenommen werden. Zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise erfolgt eine spezifische Berechnung der Inanspruchnahme von Schutzgütern sowie Umsiedlungen. Für eine spezifische Angabe, die in Form eines Verhältnisses von Konfliktgröße zur abgebauten Menge Braunkohle angegeben wird, ist zunächst die Ermittlung der in den einzelnen Abbaufeldern vorhandenen und abbaubaren Menge Braunkohle notwendig. Hierfür standen hinsichtlich der Mächtigkeitsverhältnisse und Abraumüberdeckung Lagerstätteninformationen aus der Projektstudie der LBGR zur Verfügung. Unter Annahme einer Generalböschungsneigung von 22 Grad (Neigungswinkel 1:2,5) und einer angenommenen Dichte der Braunkohle von 1,15 t/m³ konnte eine Annahme über die in den einzelnen Feldern gewinnbare Braunkohle getroffen werden. In Verbindung mit den ermittelten Konfliktflächen in den Abbaugebieten, konnten in einem weiteren Arbeitschritt die folgenden spezifischen Werte ermittelt werden: spezifische Umsiedlung in Einwohner pro Mio. t Braunkohle, spezifische Inanspruchnahme von Schutzgebieten in Hektar pro Mio. t Braunkohle und spezifische Inanspruchnahme von Infrastruktur einrichtungen (Straßen, Bahnlinien) in Meter pro Mio. t Braunkohle. Parallel hierzu erfolgte eine Betrachtung der absoluten Zahlen, so dass in der Gesamtheit ein Eindruck über die Größe der Einwirkung der Rohstoffgewinnung vermittelt werden kann. Für die weiteren Ausführungen werden die ausgewählten Abbaufelder der brandenburgischen Lausitz in jeder Variante hinsichtlich der drei untersuchten Konfliktpotentiale und anhand der bestimmten spezifischen Werte eingruppiert. Dabei wurden jeweils zehn gleich große Gruppen festgelegt, deren Größe vom auftretenden Maximalwert abhängig ist. Den einzelnen Gruppen werden dann Bewertungspunkte zugeordnet, so dass ein minimales Konfliktpotential eine maximale Punktzahl ergibt. Diese Bewertungszahlen werden für die Konflikte Umsiedlung, Schutzgebiete und Infrastruktur unterschiedlich stark gewichtet. Die größte Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die spezifische Umsiedlung, gefolgt von Schutzgebieten und Infrastruktureinrichtungen. Die gewichteten Bewer-tungspunkte werden aufsummiert und die Ergebnisse in Form einer Gesamtpunktzahl in einer Rangliste zusammengestellt. Parallel hierzu werden die ausgewiesenen Abbaufelder im betrachteten Förderraum hinsichtlich des Feldesvorrates als Grundlage einer wirtschaftlichen Gewinnung und kontinuierlichen Versorgung des Energiemarktes bewertet und ebenfalls in eine Rangliste eingeordnet. Da sehr kleine, allerdings konfliktarme Felder, in der Konfliktanalyse sehr positiv bewertet werden, bedarf es eines zweiten Werkzeuges, um eine vollständige und realistische Bewertung vornehmen zu können. Dieses zweite Werkzeug wird durch eine Rangliste geschaffen, die nur die wirtschaftlich gewinnbaren Braunkohlenvorräte 15

18 hinsichtlich einer langfristigen Energieversorgung des Landes Brandenburg bewertet. Die sich anschließende Gesamtbetrachtung basiert auf der Berücksichtigung der erstellten Rangfolgen. Als Gesamtergebnis werden Empfehlungen für die Integration in die Rohstoffsicherungspolitik ausgesprochen. Hierbei werden Lagerstätten mit höchster, mittlerer und geringer Priorität definiert. Die ausgewiesenen Lagerstätten erlauben darüber hinaus eine Abschätzung der Versorgungsdauer und Versorgungssicherheit des Landes Brandenburg mit dem Energierohstoff Braunkohle. Datengrundlage Für eine vollständige Analyse des Braunkohlenpotentials des Landes Brandenburg sind detaillierte Informationen der potentiellen Lagerstätten und der konkurrierenden Oberflächennutzungen notwendig. In den sich anschließenden Abschnitten erfolgt eine nähere Betrachtung des in dieser Ausarbeitung verwendeten Datenmaterials hinsichtlich Herkunft, Qualität und Aktualität. Zusätzlich zu den beschrieben Daten zu Lagerstätten und Konflikten sind für eine ansprechende Darstellung der Ergebnisse topographische Karten (TK 25) verwendet worden. Dieses vom LBGR zur Verfügung gestellte digitale Kartenmaterial ermöglichte neben einer optimalen Orientierung, vor allem auch eine Überprüfung der Daten zur Oberflächennutzung. Durch Überlappung dieser Daten konnte überprüft werden, ob die Lage von Siedlungsflächen oder der Verlauf von Straßen korrekt erfasst wurde. Die verwendeten Informationen zu den in Brandenburg gelegenen Braunkohlenlagerstätten stammen aus einer aktuellen Projektstudie des LBGR mit dem Titel Rohstoffpotential Braunkohle in Brandenburg. Lagerstätten der Bonität A Für eine Einordnung einer Lagerstätte in die höchste Bonitätsklasse A wurden seitens des LBGR folgende Kriterien zusammengestellt. Zum einen müssen die gesamten Lagerstättenvorräte für eine Gesamtbetriebsdauer eines Großkraftwerkes (25 bis 30 Jahre) mit einem jährlichen Braunkohlebedarf von 15 bis 20 Mio. t ausreichen. Zum anderen ist eine Gewinnung mit der heute üblichen Gerätetechnik Voraussetzung, die durch ein durchschnittliches A:K- (Abraum-zu-Kohle) Verhältnis kleiner gleich 10:1 erreicht wird. Zudem sollte die durchschnittliche Lagerstättenmächtigkeit einen Mindestwert von fünf Metern nicht unterschreiten. Darüber hinaus dürfen Lagerstätten der Bonität A in keinem der drei weiteren Kriterien, hinsichtlich Rohstoffqualität, Lagerungsverhältnisse und Hydrogeologie, eine Abwertung aufweisen. Zur Bonitätsklasse A werden die folgenden Lagerstätten (in Klammern ist die von der LBGR vergebene Lagerstättennummer angegeben) gezählt: Jänschwalde-Nord (1), Jänschwalde-Süd (20), Fürstenwalde (5), Forst-Hauptfeld (8), Neupetershain (9), Klettwitz-Nord (19), Cottbus-Süd (21), Bagenz-Ost / West (22) und Spremberg-Ost (23). Für alle genannten Lagerstätten stehen Informationen über die Fläche, Teufenlage und Flözmächtigkeit sowie Angaben zu geologischen und gewinnbaren Vorräten und Kohlequalitäten zur Verfügung. Damit sind ausreichende Angaben hinsichtlich einer weiteren bergtechnischen Auswertung vorhanden. Die Lagerstätten der Bonität A sind in der Abb. 1 dargestellt. Das definierte Abbildung 1: Lagerstätten der Bonität A 16

19 Untersuchungsgebiet, die brandenburgische Lausitz, ist mit einer roten Ellipse gekennzeichnet. Als einziges Gebiet der Boni-tät A liegt die Lagerstätte Fürstenwalde au-ßerhalb dieses Untersuchungsgebietes. Daten zur Oberflächennutzung Für eine weitergehende Untersuchung der Lagerstätten hinsichtlich der umweltrelevanten und raumbedeutsamen Aspekte wurde zunächst die Betrachtung der Tagesoberfläche im Hinblick auf konkurrierende Nutzungen vorgenommen. Dazu erfolgte der Einsatz eines Geoinformationssystems (GIS) zur Darstellung und Analyse möglicher Konflikte. Über das LBGR wurden umfangreiche Daten zur Oberflächennutzung in Brandenburg zur Verfügung gestellt. Dies waren im Wesentlichen Informationen zu den Bereichen Siedlungen, Schutzgebiete, Infrastruktur und Gewässer. Über die genannten Informationen hinaus wurden Daten über Windnutzungsgebiete, Altbergbaugebiete, Berechtsams- und genehmigte Gewinnungsflächen, sowie oberflächennahe Rohstoffe verwendet. Der Datenbestand wurde durch Datenmaterial über militärisch genutzte Flächen, Kläranlagen sowie digitale topografische Karten ergänzt. Die zur Verfügung stehenden Informationen, in Form von digitalem Kartenmaterial für die GIS-Software ArcInfo, wird im Folgenden in die vier großen Bereiche Schutz-gut Mensch, Schutzgebiete, Infrastruktur und sonstige Oberflächennutzung eingruppiert und näher beschrieben. Schutzgut Mensch Dem Schutzgut Mensch wird in diesen Betrachtungen die größte Bedeutung zugemessen, da die bei einem Rohstoffabbau gegebenenfalls notwendigen Umsiedlungen das größte Konfliktpotential besitzen und den größten Aufwand sowie die höchsten Kosten verursachen können. Aus diesem Grund werden die Lage der Siedlungsflächen sowie die Anzahl der Einwohner, die diesen Siedlungsflächen zugeordnet werden können, erfasst. Das hierfür notwendige Datenmaterial wurde mit dem Stand (Januar bzw. Februar 2006) von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg bezogen. Zunächst wurden die Siedlungsflächen mit den Daten aus dem Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg kombiniert, da die Siedlungsflächen bis dato ohne Einwohnerzahlen vorlagen. Durch Kombination von Siedlungsflächen und Einwohnerzahlen können im weiteren Verlauf der Ausarbeitung Aussagen über die Anzahl der betroffenen Siedlungsflächen sowie über die dort angesiedelten Einwohner getroffen werden. Über eine Berechnung der mittleren Einwohnerdichte pro Siedlungsfläche wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, auch die Anzahl der Einwohner für betroffene Teilsiedlungen abzuschätzen. Bei der späteren Festlegung von Abbaufeldern werden bei Siedlungen, die nicht direkt durch den Rohstoffabbau betroffen sind, und für die folglich keine Umsiedlung notwendig ist, Abstände von 300 m zum Abbaufeld eingehalten. Diese Grenze wurde vom LBGR vorgegeben, da bei dieser Entfernung keine zusätzlichen Maßnahmen zum Immissionsschutz der Siedlung notwendig sind. Schutzgebiete Das zweite große Konfliktpotential bei einer Rohstoffgewinnung wird durch bestehende Schutzgebiete verursacht. Aus diesem Grund werden die bedeutendsten Schutzgebietstypen in den weiteren Betrachtungen berücksichtigt. Informationen zu den untersuchten Schutzgebieten stammen aus den Beständen des LBGR und sind von aktuellem Stand. Im Bereich der Schutzgebiete wurden Informationen hinsichtlich Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Wasserschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete berücksichtigt. Auch dieses Datenmaterial wurde in Form von digitalem Kartenmaterial für das Programm ArcInfo bereitgestellt. Die verfügbaren Daten umfassen Namen und Lage sowie die flächenmäßige Erstreckung der verschiedenen Schutzgebiete. Für die, im weiteren Verlauf der Untersuchung, festgelegten Abbaufeldern wurde ein Abstand von 250 m von bestehenden Schutzgebieten eingehalten. Konfliktanalyse D ie Konfliktanalyse der Lagerstätten erfolgt für jedes zu untersuchende Feld in vier Abschnitten. Zusätzlich zu den innerhalb des Untersuchungsraumes liegenden Feldern, wird für die Konfliktanalyse auch die Lagerstätten Fürstenwalde mit berücksichtigt. Das hier beschriebene Vorgehen der Konfliktanalyse wird exemplarisch für die Lagerstätte Klettwitz Nord (Feld. 19) detailliert beschrieben. Die Lagerstätte Klettwitz-Nord ist relativ stark zersiedelt. Vollständig innerhalb des Feldes liegen die Ortschaften Lieskau, Zürchel, Dollenchen, Klingmühl, Sallgast, Poley, Henriette, Annahütte und Herrnmühle. Zudem befindet sich die Ortschaft Klettwitz, im Süden des Feldes, fast vollständig innerhalb der Feldesgrenzen. Die Lage der Ansiedlungen sowie die Anzahl der dort registrierten Einwohner kann der Abb. 2 und Tabelle 1 entnommen werden. 17

20 Tabelle 1: Betroffene Siedlungsflächen und Einwohner im Feld Klettwitz-Nord Abbildung 2: Konfliktanalyse Feld Klettwitz-Nord Siedlungen und Infrastruktur Im Norden des Feldes verläuft die B98 für etwa 5,6 km innerhalb der Feldesgrenzen. Darüber hinaus wären etwa 32 km Land- und Kreisstraßen von einem vollständigen Abbau des Feldes betroffen. Quer durch die Lagerstätte verläuft zudem die Bahnstrecke von Finsterwalde nach Senftenberg, mit einer Länge von 10,63 km. Die betroffenen Straßenlängen werden in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Betroffene Infrastruktureinrichtungen im Feld Klettwitz-Nord Straßenart Länge [m] Autobahn 233 Bundesstraße Kreisstraße Landstraße Summe Die Lagerstätte Klettwitz-Nord ist im Hinblick auf die Überschneidung mit Schutzgebieten sehr konfliktarm. In der äußersten westlichen Spitze des Feldes kommt es zur Überschneidung mit dem FFH-Gebiet Ergänzung Grünhaus sowie mit dem teilweise flächengleichen Großschutzgebiet Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft. Ortschaft Einwohner Prozent betroffen Einwohner betroffen Schacksdorf % 239 Lieskau % 266 Zürchel % Dollenchen % 415 Lichterfeld % 261 Klingmühl % Sallgast % Luisesiedlung % Siedlung Poley % Henriette % Karl-Marx- Siedlung % Annahütte % Drochow % 239 Herrnmühle % Klettwitz % Summe Schutzgebiete, Tabelle 3 benennt die flächenmäßige Erstreckung der jeweiligen Gebiete. Die übrigen auftretenden Konfliktflächen sind in der Abb. 4 dargestellt. Im Norden des Feldes Klettwitz liegen einige kleinere Bebauungsgebiete (grau). Weitere dieser Bebauungsgebiete sind im Zentrum der Lagerstätte, in der Umgebung der Ortschaft Klingmühl, anzutreffen. Auch für den Südteil des Feldes sind mehrere Gebiete für die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehen. Militärische Nutzung (violett) tritt bis auf Randbereiche im Westen des Feldes nicht auf. Größere Flächen im Südosten sind als Altbergbaugebiete (orange) ausgewiesen. Im nordöstlichen Randbereich der Lagerstätte liegt das FFH-Gebiet Kleine Elster und Niederungsbereiche. Ein weiteres kleines FFH-Gebiet mit gleichem Namen liegt im Zentrum der Lagerstätte. Konflikte mit Naturschutz-, Vogelschutz- oder Wasserschutzgebiete werden nicht verursacht. Die nachstehende Abb. 3 zeigt die betroffenen 18

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