Serviceentgeltvereinbarung Finanzierung

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1 Serviceentgeltvereinbarung Finanzierung Zwischen Name, Vorname (bei Eheleuten bitte Daten des Ehegatten/in zusätzlich angeben) (im Folgenden Kunde ) Straße, Hausnr. PLZ Ort und BSC Die Finanzberater BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH, Kronachallee 8, Kronach repräsentiert durch Berater: Name, Vorname (im Folgenden Auftragnehmer ) wird folgende Entgeltvereinbarung geschlossen: 1. Vertragsgegenstand Mit diesem Vertrag beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit der projektbezogenen Beratung mit folgendem Schwerpunkt (Projektauftrag): 2. Zeitraum der Leistungserbringung Der Auftragnehmer erbringt die in Ziffer 1 genannte Tätigkeit ab dem. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, längstens bis zum Abschluss des Projekts. Das Vertragsverhältnis kann beidseitig mit einer Frist von 8 Tagen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Falle der Kündigung ist der Kunde berechtigt, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung weiter zu verwenden. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf das vereinbarte Serviceentgelt für die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen. Seite 1 von 7

2 3. Pflichten und Haftung des Auftragnehmers a) Gegenstand dieses Auftrages ist die Beratung des Kunden in dem zur Erfüllung des Projektauftrages notwendigen Umfang. Eine über diese Leistungen hinausgehende Pflicht zur Beratung, Aufklärung oder Verwaltung ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Es findet keine Steuer- oder Rechtsberatung statt sowie keine Beratung, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich wäre. b) Der Anspruch des Kunden, aus dem zwischen ihm und dem Berater bestehenden Vertragsverhältnisses auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit beschränkt auf die zu Gunsten des Beraters bestehende Haftungshöchstsumme der Berufshaftpflichtversicherung des Beraters, zurzeit min. 1,3 Mio. pro Versicherungsfall. Für eigene vorsätzliche Pflichtverletzungen haftet der Berater nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche des Kunden auf Ersatz eines durch einfache oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schadens verjähren in drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Beratung an. Eine Haftung des Beraters besteht nur gegenüber dem Kunden selbst, Dritten gegenüber haftet der Berater nicht, auch wenn der Dritte die Arbeitsergebnisse des Beraters berechtigterweise und / oder mit Zustimmung des Kunden nutzt. 4. Pflichten des Kunden/Mitwirkungspflicht Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer alle für die Analyse, Auswertung, Vorbereitung und Abschluss von gewünschten und erforderlichen Finanzverträgen und Finanzkonzepten, die notwendigen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Sollten die erforderlichen Informationen des Auftragnehmers nicht zur Verfügung gestellt worden sein und aus dieser Situation ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Schaden entstehen, begründet dies keine Haftung des Auftragnehmers. 5. Zusatzpflichten Der Auftragnehmer ist unabhängig und an keinen Produktgeber, insbesondere an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Durch diesen Vertrag werden seitens des Auftragnehmers folgende unentgeltlichen Verpflichtungen übernommen: 6. Serviceentgeltvereinbarung Der Auftragnehmer erhält für die zu erbringende Dienstleistung ein Serviceentgelt in Höhe von zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer (aktuell 19 %) pro Dienstleistungs-Stunde des Auftragnehmers. Abweichend zum Stunden-Serviceentgelt wurde ein pauschales Serviceentgelt in Höhe von zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer (aktuell 19 %)vereinbart. Seite 2 von 7

3 Das Serviceentgelt ist fällig unmittelbar nach Abschluss des definierten Projektauftrages, sofern nichts anderes in diesem Vertrag schriftlich vereinbart wird. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Fälligkeit des vereinbarten Serviceentgelts unabhängig von einer finalen Umsetzung des empfohlenen Finanzkonzepts Bestand hat und immer zur Zahlung fällig ist. Über die Höhe des Serviceentgelts erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung. Der zu vereinbarende Stundensatz für eine Finanzberatung ist abhängig vom Aufwand und der Komplexität des Auftrages. Die Preisspanne beläuft sich zwischen 75,00-150,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (aktuell 19%). Das vereinbarte Serviceentgelt ist zum Zwecke der Abrechnung auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: BSC GmbH IBAN: DE Kontonummer: Bankleitzahl: Institut: VR-Bank Bayreuth eg 7. Fälligkeit des Serviceentgelts Die Fälligkeit des Serviceentgelts bleibt von dem Schicksal des definierten Finanzkonzepts unberührt. Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch für den Fall, dass das vorgeschlagene Konzept nicht umgesetzt werden soll oder beim Produktgeber nicht zu Stande kommen sollte aus welchem Grund auch immer, für den Kunden die Pflicht zur Zahlung des insgesamt fälligen Serviceentgelts besteht. Der Kunde bestätigt mit einer zusätzlichen Unterschrift, dass er auf diese Unabhängigkeit des Serviceentgelts im Verhältnis zu den Verträgen explizit hingewiesen wurde (s. Anlage 2 zu dieser Vereinbarung). Nebenabreden zum vereinbarten Serviceentgelt: Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass das unter 6. vereinbarte pauschale Serviceentgelt entfällt, wenn die erfolgreiche Finanzierungsvermittlung über die BSC erfolgt. Die Beratungsleistung wird in diesem Fall über die Bankpartner entlohnt. 8. Verzugsfolgen Ab Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ist die restliche Forderung des Auftragnehmers mit dem jeweiligen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck entspricht. 10. Bestätigung Der Kunde bestätigt, eine Kopie dieser Serviceentgeltvereinbarung, inklusive der Belehrung über das Widerrufsrecht in Schriftform erhalten zu haben (s. Anlage 1 zu dieser Vereinbarung). Der Kunde bestätigt mit einer zusätzlichen Unterschrift ferner, dass er darüber informiert wurde, dass das fällige Serviceentgelt auch für den Fall zu leisten ist, wenn die vorgeschlagene Lösung nicht umgesetzt wird. Seite 3 von 7

4 Anlage 1 zur Serviceentgeltvereinbarung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: BSC Die Finanzberater BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH, Kronachallee 8, Kronach Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt worden ist. (Unterschrift Auftragnehmer) Seite 4 von 7

5 Anlage 2 zur Serviceentgeltvereinbarung Kundenbestätigung Über die Verpflichtung zur Zahlung des Serviceentgelts auch bei Nichtzustandekommen des final vorgeschlagenen Finanzkonzeptes wurde ich informiert (vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen). Seite 5 von 7

6 Anlage 3 zur Serviceentgeltvereinbarung Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung Die in dieser Vereinbarung enthaltenen sowie sonstige, im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personenbezogenen Daten, werden von dem Auftragnehmer sowie sonstigen beteiligten Dritten gespeichert, genutzt, ausgewertet, abgerufen und übertragen (Datenverarbeitung), sei es auf elektronischen oder auf schriftlichen Weg. Ich willige ein, dass der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus dieser Vereinbarung oder deren Durchführung ergeben, zur Beurteilung meiner Bonität an Wirtschaftsauskunftsunternehmen: z. B. SCHUFA Holding AG zur Antragsverarbeitung und Abwicklung des Auftrages an damit beauftragte Unternehmen und Banken übermittelt und/oder mit diesen in gemeinsamen Datensammlungen führt. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen eines Vermittlungs- und Honorarvertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragtem Tätigwerden des Auftragnehmers im Rahmen der Beratung und/oder Vermittlung weiterer Versicherungsverträge und bei künftigen Anträgen. Vom Inhalt des bereits erhaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung, das mir vor Unterzeichnung dieser Einwilligung ausgehändigt wurde, habe ich Kenntnis nehmen können. Das Merkblatt ist zudem Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Auftragnehmer stellt durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Drittunternehmen sicher, dass sämtliche für den Auftragnehmer geltenden und anwendbaren Datenschutzbestimmungen sowie das Bankgeheimnis in gleicher Weise für ein zuverlässiges Drittunternehmen gelten. Seite 6 von 7

7 Anlage 4 zur Serviceentgeltvereinbarung Merkblatt zur Datenverarbeitung: Allgemein Versicherungsvermittler und Versicherungsberater können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsangebote korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Die Verarbeitung der bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlauben oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stätte erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwillige Interesse des Betroffenen an dem Abschluss der Vereinbarung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung hat Ihr Versicherungsvermittler eine ausdrückliche Einwilligungserklärung nach dem BDSG entwickelt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen oder nicht ausgefüllt, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerrufs oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann die Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen der Vorbemerkung erfolgen. Ihr Versicherungsvermittler, sowie die in der Einwilligungserklärung genannten weiteren Unternehmen speichern die Daten, die für den beantragten Versicherungsschutz sowie den Vermittlervertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben zur Person und Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum. Um eine Adressverifizierung, eine Bonitätsprüfung sowie die Erstellung von Auskunftei-Scores vornehmen zu können, werden die Daten des Weiteren an die insoweit betroffenen bzw. Daten verarbeitenden Unternehmen, die in der Einwilligungserklärung benannt sind, weitergeleitet. Die in der Einwilligungserklärung genannten Firmen, das betroffene Versicherungsunternehmen und der Versicherungsvermittler erhalten diese, um die jeweiligen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Alle genannten Parteien, die über relevante Daten informiert werden, sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten zu beachten. Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Seite 7 von 7

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