Maßnahmenkatalog des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg e.v.

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1 LV der Gehörlosen BW, Hohenheimer Str.5, Stuttgart Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Frau Katrin Altpeter Schellingstraße Stuttgart Heidelberg, den Maßnahmenkatalog des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg e.v. Sehr geehrte Frau Ministerin, der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg gratuliert Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Ernennung als Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Wir wünschen Ihnen viel Kraft, Energie und gute Gesundheit für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Der Wechsel beginnt so lautet der Titel Ihrer Koalitionsvereinbarung, in der Sie die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte... volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zum vorrangigen Ziel der neuen Landesregierung erklären. Der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.v. (LV GL BW) setzt große Hoffnung in diesen Wechsel. Wir möchten uns im wahrsten Sinne des Wortes so früh wie möglich Gehör bei der neuen Regierung verschaffen. Nachdem wir mit unseren Anliegen in den letzten Jahren erste wichtige Fortschritte erzielen konnten, gibt uns der grün-rote Paradigmenwechsel Anlass zur Hoffnung auf Intensivierung unserer bereits bestehenden Kooperation mit dem Kultus- und Sozialministerium sowie auf ein zügiges Vorankommen. Dass gerade für uns Hörbehinderte spezielle Maßnahmen dringend erforderlich sind, hat einen ganz einfachen Grund: Während Lautsprache/Sprechen und Hören an sich als selbstverständliche Fähigkeiten gelten, ist vielen von uns die mündliche Kommunikation nur eingeschränkt oder sogar völlig unmöglich. Folglich ist uns der Zugang zu und die Teilhabe an unzähligen Bereichen gesellschaftlichen Lebens erheblich erschwert. Neben der selbstverständlichen Forderung nach Anerkennung -- d.h. Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Akzeptanz, der Gebärdensprache und unserer besonderen

2 2 Kommunikationsbedürfnisse sowie der Gehörlosenkultur im Allgemeinen -- gibt es ganz konkrete Maßnahmen, die für uns Menschen mit Hörbehinderung von zentraler Bedeutung sind und deren Umsetzung wir vor allem auch vor dem Hintergrund der UN- Behindertenrechtskonvention einfordern. Dabei gibt es Forderungen, die bundesweit gelten und die der Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. am 18. März 2011 in seinem Aktionsplan formuliert hat (Anlage 1 und 2). Zudem hat sich der Deutsche Gehörlosen- Bund am 16. Mai 2011 erneut zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des UN-Übereinkommens geäußert (Anlage 3). Den in diesen Papieren formulierten Forderungen schließt sich der LV GL BW weitgehend an. Darüber hinaus besteht in Baden-Württemberg konkreter Handlungsbedarf in bestimmten Punkten, die wir im Folgenden benennen werden. Dabei beziehen wir uns auf die Bereiche 1. Teilhabe 2. Barrierefreiheit 3. Bildung 4. Sonstiges 1. Teilhabe Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion, also die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, ist ein vorrangiges Ziel der neuen Landesregierung, so heißt es in der Koalitionsvereinbarung. Die aktive und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung basiert auf einer grundlegenden Voraussetzung: auf der Teilhabe an den kommunikativen Prozessen der Gesellschaft und damit am Dialog und Austausch mit unseren hörenden Mitmenschen. An diesem entscheidenden Kriterium setzen unsere Forderungen zum Bereich Teilhabe an. a) Kostenübernahme für Gebärdensprach- und Schriftsprachdolmetscher Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Eltern hörender Kinder Das Ministerium für Arbeit und Soziales bewilligt zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern seit 2008 einen freiwilligen Zuschuss mit dem Ziel, dass sich gehörlose Eltern hörender Kinder barrierefrei über die schulische Entwicklung ihrer Kinder informieren können. Kostenerstattungen für den Bereich Kindergarten, Schulkindergarten und Frühförderung sind ausdrücklich ausgenommen. Der Zuschuss wird an den LV GL BW ausbezahlt, der die Einsätze der Gebärdensprachdolmetscher und die Ausbezahlung der Honorarrechnungen organisiert. Die im Jahr 2010 bewilligte Summe von Euro reichte bei weitem nicht aus, um auch nur den Bedarf im schulischen Bereich zu decken. Darüber hinaus besteht die dringende Notwendigkeit einer Kostenübernahme für den Bereich der Kindergärten und der Frühförderung, um hörgeschädigten Eltern von Anfang an gut informierte Entscheidungen über den Bildungsweg ihrer Kinder zu ermöglichen.

3 3 Unsere Mindestforderung lautet, die Garantie für die Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für Elternveranstaltungen und -gespräche in Kindergarten, Kita, Frühförderung und Schule gesetzlich zu verankern. Hierzu ist eine Nachbesserung des Landesgleichstellungsgesetzes erforderlich. Was den schulischen Bereich betrifft, kann die bayerische Kommunikationshilfeverordnung als Beispiel dienen. Jedoch sind auch in Bayern Frühförderung und Vorschulbereich bislang nicht abgedeckt, was unserer Ansicht nach unabdingbar ist. Übernahme der Kosten für Schriftdolmetscher und Taubblindenassistenzen Hörgeschädigte, Schwerhörige und Spätertaubte, die über wenig Gebärdensprachkompetenz verfügen, benötigen statt Gebärdensprachdolmetschern die Unterstützung durch Schriftdolmetscher. Daher fordern wir die Kostenübernahme mit freier Wahlmöglichkeit zwischen Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher. Für Taubblinde sind darüber hinaus spezifische Taubblindenassistenzen für die spezielle Kommunikation mit Lormen nötig. Auch die Kostenübernahme für diese Optionen muss gesetzlich verankert werden. Insgesamt ist wichtig, die Antragstellung für die Nutzer organisatorisch so einfach wie möglich zu gestalten und die Bewilligung einkommensunabhängig zu erteilen. Die Teilhabe durch Kommunikation soll und darf nicht durch das Einkommen entschieden werden. Und darüber hinaus... Darüber hinausgehend ist der selbstverständliche Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bei Veranstaltungen aller Art sowie die Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, insbesondere im privaten und ehrenamtlichen Bereich, wie vom Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. gefordert, für Menschen mit Hörbehinderung in Baden-Württemberg ein zentrales Anliegen. Nur so können wir gleichberechtigt an Gesellschaft, Kultur und Politik teilhaben. b) Einsatz von selbst Betroffenen (speziell: Hörbehinderten) an den Schnittstellen zur Politik Wir wollen Baden-Württemberg zum Musterland demokratischer Beteiligung machen, so lautet eine der in der Präambel zum Koalitionsvertrag genannten fünf Leitlinien. Bis Menschen mit Hörbehinderung aktiv an demokratischen Prozessen teilhaben können, ist noch einiges an Umdenken und an entsprechenden Maßnahmen erforderlich. Um unseren Stimmen, Bedürfnissen und Meinungen Gehör zu verschaffen, halten wir es in einem ersten Schritt für äußerst sinnvoll und für dringend erforderlich, als Schwerbehindertenbeauftragte(n) eine Person einzusetzen, die selbst behindert ist, wie dies bereits in Schleswig-Holstein der Fall ist, bzw. als Schnittstelle für Menschen mit Hörbehinderung eine hörbehinderte Kontaktperson mit Gebärdensprachkompetenz einzusetzen.

4 4 Echte Führungsstärke entspringt der Bereitschaft zuzuhören... Wir wollen mit Ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren, wie in der Präambel formuliert. Doch wer gehört werden will und soll, braucht zunächst eine authentische Stimme. c) Aufbau eines Netzwerks unter Leitung von Hörgeschädigten (!) Um eine gute Basis für die aktive Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben in Baden-Württemberg zu schaffen, schlagen wir die Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle vor. Ein detailliertes Konzept haben wir bereits ausgearbeitet; es trägt den (Arbeits-)Titel Vikom : Zentrum für visuelle Kommunikation für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg (Anlage 4). Ein ähnliches Konzept existiert bereits in Österreich (siehe Dreh- und Angelpunkt des Konzepts Vikom ist die Gestaltung des Netzwerks durch Hörbehinderte selbst. Nur der Einsatz und die intensive Beteiligung selbst Betroffener gewährleistet, dass die Anliegen von Menschen mit Hörbehinderung punktgenau verstanden und bearbeitet werden können. Zudem eröffnet sich Hörbehinderten dadurch die Möglichkeit zur Kommunikation auf Augenhöhe, ein erheblicher Beitrag zur Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstvertretung. Vikom sieht die Verzahnung bereits vorhandener Stellen und damit die enge Kooperation hörbehinderter und hörender Fachkräfte vor. Ein Ziel besteht darin, Hörenden, die in ihrem Arbeitsalltag immer wieder mit Hörgeschädigten zu tun haben, die nötige Hilfestellung zu geben. Für den Aufbau dieses Netzwerks benötigen wird dringend finanzielle Unterstützung von Seiten des Sozial- und Kultusministeriums. Nachdem eine Landtagsanfrage in dieser Angelegenheit im Jahr 2009 negativ beschieden worden war (siehe Drucksache 14/5347 v der Landtagsabgeordneten Krüger/CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales), stellten wir das Projekt bei der letzten Sitzung der Landeskommission im Januar 2011 vor und trafen damit auf mehrheitliche Zustimmung. Nun soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Dabei haben wir als ersten Schwerpunkt das Thema Elternberatung/Frühförderung gewählt. Bis Vikom letztlich so steht und funktioniert, wie wir uns das wünschen, wird noch einiges an Zeit und Engagement erforderlich sein. Hier hoffen wir auf breitflächige Unterstützung und Offenheit für den Dialog. 2. Barrierefreiheit In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention wird Menschen mit Behinderungen die Etablierung geeigneter Maßnahmen zugesagt, die ihnen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie

5 5 bereitgestellt werden gewährleisten sollen. Hier herrscht erheblicher Handlungsbedarf, wobei wir uns im Folgenden auf die Bereiche beschränken, die uns in Baden-Württemberg aktuell am dringlichsten erscheinen. a) Einrichtung eines SMS-Notrufs Menschen mit Hörbehinderung, die in eine Notsituation geraten, haben in Baden- Württemberg bislang kaum eine Möglichkeit, selbst schnell Hilfe anzufordern. Zwar gibt es einen Fax-Notruf, aber ein Faxgerät ist in den wenigsten Fällen zugänglich. Deshalb fordern wir dringend die Etablierung eines SMS-Notruf-Systems, wie es beispielsweise in Berlin eingeführt wurde. b) 100% Untertitelung der vom SWR produzierten Fernsehsendungen Im Jahr 2010 wurden nur ca Prozent der vom SWR produzierten TV-Sendungen mit Untertiteln ausgestrahlt. Damit lag Baden-Württemberg zwar über dem Bundesdurchschnitt von 12 Prozent, erfüllte jedoch bei weitem noch nicht unser Bedürfnis an selbstverständlichem Zugang zu Informationen und Unterhaltung. Der SWR-Intendant Peter Boudgoust hat gerade vor Kurzem Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft signalisiert, weist jedoch gleichzeitig auf finanzielle Hürden hin. Laut UN-Konvention haben Menschen mit Hörbehinderung Anspruch auf barrierefreies Fernsehen, und eine Aufstockung der Untertitel darf nicht an finanziellen Mitteln scheitern zumal nicht im reichen Baden-Württemberg mit seinem sprichwörtlichen Einfallsreichtum (siehe Präambel der Koalitionsvereinbarung). Selbst der WDR bietet für Hörgeschädigte erheblich mehr untertitelte Sendungen (vgl. Anlage 5). c) Barrierefreie Gestaltung behördlicher Internetseiten Da viele Hörgeschädigte nicht über ausreichend Lesekompetenz verfügen, können sie die Informationen auf behördlichen Internetseiten häufig nur schlecht verstehen. So sind beispielsweise die Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg, der Bürgerdienste der Landkreise (Landratsamt/Stadtverwaltung) oder auch poltische Informationen der Landesregierung in diesem Sinne nicht barrierefrei. Hier ist der Einsatz von Gebärdenvideos erforderlich. Hilfestellung zur Einrichtung barrierefreier Internetseiten für Behörden und andere öffentliche Institutionen könnte künftig Vikom (siehe 1c) bieten. d) Barrierefreies Wohnen im Alter Menschen mit Hörbehinderung benötigen selbstverständlich auch im Alter barrierefreie Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg gibt es bislang zwei Seniorenheime speziell für Hörgeschädigte bzw. Gehörlose (Hörgeschädigtenzentren St. Vinzenz Schwäbisch Gmünd und St. Antonius Rottweil), darüber hinaus ein gemeinsames Heim für Senioren mit und ohne Hörbehinderung (Karl-Wacker-Heim Stuttgart-Botnang). Auf die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbehinderung eingestellte Einrichtungen für

6 6 betreutes Wohnen existieren in Baden-Württemberg bislang nicht. Um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass Hörbehinderte auch im Alter familiennah untergebracht und versorgt werden können, fordern wir die breitflächige Bereitstellung von Senioren-/Pflegeheimplätzen und betreutem Wohnen über ganz Baden-Württemberg hinweg. Dazu gehört zum einen der Einsatz von AltenpflegerInnen mit Gebärdensprachkompetenz, zum anderen die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Hörbehinderten, um auch innerhalb der Einrichtung Vereinsamung zu verhindern. Desweiteren müssten die Gebäude mit visuellen Signalanlagen (Klingel, Alarm, Rauchmelder, Sprechanlage, Faxgerät, Bildtelefon/Videokonferenz) ausgestattet werden. 3. Bildung Die Schaffung bester Bildungschancen für alle benennt die neue Regierung als eine ihrer vier zentralen Aufgaben. Auch hier hoffen wir auf einen echten Wechsel, bei dem unsere besonderen Bedürfnisse Berücksichtigung finden. a) Frühförderung und schulische Bildung Konsequente Sprachförderung von Anfang an Sprache ist der Schlüssel für Bildungsbeteiligung und gesellschaftliche Teilhabe, so heißt es im Koalitionsvertrag. Unseren Forderungen zum Bereich Bildung haben wir bereits mehrfach Ausdruck verliehen und beziehen uns im Folgenden auf unser Positionspapier (Anlage 6) sowie auf das Positionspapier der Arbeitsgruppe Schule Integration Inklusion der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten e.v. (Anlage 7). Der neue Bildungsplan für die Schule für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg liegt inzwischen vor und soll ab Schuljahr 2011/2012 umgesetzt werden. Im Sommer 2010 wurde die Arbeitsgruppe DGS-Handreichung ins Leben gerufen, die Hilfestellungen und Empfehlungen für die Umsetzung des neuen Bildungsplans mit dem Schwerpunkt Deutsche Gebärdensprache (DGS) gibt. Folgende Forderungen haben nach wie vor höchste Dringlichkeit: - Ermöglichung einer bilingualen Erziehung, d.h. Vermittlung von und Unterrichtung in Gebärdensprache gleichwertig zur Lautsprache und von Geburt an. In der Frühförderung hörgeschädigter Kinder fordern wir die Übernahme der Kosten für Familienhilfe. So sollen beispielsweise hörende Eltern mithilfe hörbehinderter Fachkräfte die Gebärdensprache erlernen können, um die Kommunikation mit ihrem Kind zu erleichtern. Diese Option besteht in Baden- Württemberg bislang nur sehr eingeschränkt, unter anderem aufgrund der

7 7 Ablehnung der Kostenübernahme für die Dolmetscher, die zur Ermöglichung der Kommunikation zwischen hörenden Eltern und hörbehinderten Trainern erforderlich sind. Hier verweisen wir auf die in der Koalitionsvereinbarung zugesagte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung der Kleinsten und auf die hohe Priorität, die die neue Regierung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung beimisst. So heißt es in diesem Zusammenhang: Für uns geht es um Bildungsgerechtigkeit von Beginn an: Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, seine Fähigkeiten und Potenziale zu entfalten. Dies kann nur gelingen, wenn mit einer frühen Förderung im häuslichen Umfeld die Kommunikation von Geburt an konsequent aufgebaut wird eine entscheidende Grundlage für die weitgehend ungestörte soziale, emotionale und kognitive Entwicklung hörgeschädigter Kinder (siehe Anlage 6). - Einführung von DGS als Pflichtstudienfach in der Hörgeschädigtenpädagogik, Umsetzung durch anerkannte Gebärdensprachdozenten. - Spezielle Weiterbildungsangebote zum Thema DGS für Lehrkräfte an Schulen für Hörgeschädigte, um die Umsetzung des Bildungsplans für Hörgeschädigte zu gewährleisten. - Prüfung (Monitoring) der Umsetzung der DGS an den Schulen; Unterstützung der LehrerInnen bei der Umsetzung (Doppelbesetzung, individuelle Förderung) durch die Schulleitung. b) Lebenslanges Lernen ermöglichen Des Weiteren herrscht großer Verbesserungsbedarf im Bereich Lebenslanges Lernen. Diese bildungspolitische Forderung ist für Hörgeschädigte bislang kaum umsetzbar, für bildungsinteressierte Gehörlose bleibt sie reine Utopie. Klassische private wie berufliche Weiterbildungs- wie auch kulturelle Angebote sind für uns aufgrund der Kommunikationsbarrieren kaum geeignet, die Kosten für Dolmetscher für Einzelpersonen nicht tragbar. Folglich steht für Hörgeschädigte vor der Teilhabe durch Bildung zunächst die Forderung nach einer Teilhabe an Bildung. Eine Teilhabe an Bildung setzt voraus, dass Gehörlose ebenso schnell und mühelos über Informationen verfügen können wie Hörende. Nur durch Informationen in DGS kann für Gehörlose eine Ausgangsposition entstehen, in der sie Hörenden gleichgestellt sind. Auf dieser Basis geht es darum, Ansätze zu entwickeln, wie Dolmetscher eingebunden und finanziert werden können, und Ideen für ein eigenes Beratungs-, Qualifikations- /Schulungs- und Kompetenzzentrum für Hörgeschädigte und Hörende, die mit Hörschädigung zu tun haben, zu generieren. Eine wichtige Basis zur Lösung dieser Problematik stellt Vikom (siehe oben) dar.

8 8 c) Beibehaltung der Sonderschule für Hörgeschädigte Kinder mit Hörbehinderung benötigen eine Lernumgebung, die ihren ganz spezifischen Kommunikationsanforderungen entspricht. Grundvoraussetzung ist hier ein bilinguales Konzept, in dem Gebärden und Lautsprache den gleichen Stellenwert haben. Solche Konzepte sind nur dann umsetzbar, wenn die LehrerInnen gebärdenkompetent sind, was zusätzlich eine Änderung der Lehrerausbildung erfordert (siehe dazu unsere Ausführungen unter 3a). Eine ausführliche Begründung für unsere Forderung der Beibehaltung der Sonderschule für Hörgeschädigte liefern das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten (Anlage 7, Seite 7 ff.) sowie unsere Stellungnahme zum Beschluss des Ministerrats vom Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung (Anlage 8). 4. Sonstige a) Kostenübernahme Da Hörgeräte für Menschen mit Hörbehinderung eine unabdingbare Notwendigkeit darstellen, gleichzeitig jedoch laufend hohe Kosten für die NutzerInnen produzieren, fordern wir die komplette und nicht nur teilweise Kostenübernahme für Geräte und Batterien durch die Krankenkassen. b) Aufklärungsarbeit an den Behörden Für Menschen mit Hörbehinderung sind Behördengänge oder -kontakte häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden, da die beteiligten Hörenden meist nicht entsprechend geschult sind. Dadurch kommt es häufig zu Missverständnissen und unzureichendem Informationsaustausch, ganz zu schweigen von negativen Gefühlen (Ablehnung, nicht verstanden werden etc.). Auch in diesem Punkt verweisen wir auf unser Konzept Vikom ; eine weitere wichtige Maßnahme ist die Einstellung von ausreichend Dolmetschern (siehe 4c). c) Behebung des Dolmetschermangels in Baden-Württemberg Vor ca. 10 Jahren plante das baden-württembergische Sozialministerium die Einstellung von 400 Gebärdensprachdolmetschern in Behörden. Tatsächlich gibt es landesweit momentan lediglich 50 Dolmetscher, die Menschen mit Hörbehinderung in Behörden zur Verfügung stehen. Dies liegt unter anderem daran, dass Baden-Württemberg nicht ausreichend Gebärdensprachdolmetscher ausbildet: Im ganzen süddeutschen Raum (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern) gibt es keine einzige Hochschule für Dolmetscher. Vor dem Hintergrund, dass zunehmend staatlich geprüfte oder diplomierte Dolmetscher verlangt werden, lässt sich dieser Missstand mit der berufsbegleitenden Ausbildung in Winnenden leider nicht beheben.

9 9 Vollzeitstudiengänge im Bereich Gebärdensprachendolmetschen gibt es bislang nur in Nord- und Ostdeutschland. Dies reicht zum einen nicht aus, um den Bedarf zu decken, zum anderen wandern an diesem Fach interessierte Studierende aus Baden-Württemberg ab, was einen bedauerlichen Verlust an Potenzial bedeutet. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der LV GL BW bereits mehrere Gespräche mit der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Standort Germersheim geführt, um ein länderübergreifendes Projekt anzubahnen. Die Universität hat bereits ihre Bereitschaft zur Kooperation signalisiert (Anlage 9), ebenso das Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz; allerdings wird eine finanzielle Beteiligung Baden-Württembergs an diesem Projekt erwartet. Das Konzept für den Studiengang wird derzeit in einer Arbeitsgruppe, in der der LV GH BW, die Hochschule Germersheim und die bayerische Dolmetscher-Firma ProSign vertreten sind, erarbeitet. Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass wir den Wechsel in Baden- Württemberg als echte Chance betrachten auch und vor allem für uns Menschen mit Hörbehinderung. Auf eine enge Kooperation mit Ihnen freuen wir uns, für Gespräche sind wir selbstverständlich jederzeit bereit. Damit bieten wir unsere aktive Mitwirkung an Entscheidungsprozessen nicht nur an, wir fordern unsere Einbeziehung auch nachdrücklich ein damit Entscheidungen jetzt und in Zukunft mit uns und nicht über uns getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Markus Fertig (im Namen des gesamten Vorstands ) stellvertr. Vorsitzender Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg Geschäftsstelle Hohenheimer Str Stuttgart Homepage: Ein Schreiben gleichen Wortlauts erhält Frau Ministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Da bereits entsprechende Kontakte bestehen, werden wir dieses Schreiben nachrichtlich an Frau Bärbl Mielich, MdL Grünen/Bündnis schicken; darüber hinaus geht eine Kopie des Schreibens an die Fraktionen der Grünen und der SPD.

10 10 Anlagen 1. Deutscher Gehörlosen-Bund e.v.: Aktionsplan/Maßnahmenkatalog zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung 2. Deutscher Gehörlosen-Bund e.v.: Begleitbrief zum Aktionsplan des Deutschen Gehörlosen-Bundes 3. Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zum Aktionsplan der Bundesregierung 4. Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.v.: Vikom 5. Untertitel im Regionalfernsehen Statistik 6. Positionspapier zur Frühförderung hörgeschädigter Kinder 7. Positionspapier der Arbeitsgruppe Schule Integration Inklusion der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten e.v. 8. Stellungnahme des Landesverbandes GL BW Regelungen zum Beschluss des Ministerrats vom Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung 9. Schreiben Prof. M Schreiber, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

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