Fachkraft für Arbeitssicherheit

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1 Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsschutz eine anspruchsvolle Aufgabe Ziele Als Fachkraft für Arbeitssicherheit werden Sie sich künftig mit der Sicherheit und der Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeit beschäftigen. Das bedeutet, dass Sie sich Fragen widmen wie z. B.: > Wie können Arbeitsprozesse so gestaltet werden, dass die arbeitenden Menschen günstige Bedingungen vorfinden? > Wie kann im Betrieb der Stellenwert von Sicherheit und Gesundheitsschutz verbessert werden? > Wie können Unterweisungen interessant gestaltet werden? Arbeitsschutz, das ist der zeitgemäße Oberbegriff, wenn es um die Bewahrung von Leben und Gesundheit des Menschen in Verbindung mit der Berufsarbeit geht. Dem entsprechend beinhaltet der Arbeitsschutz ein sehr breit gefächertes Aufgabengebiet und umfasst alle Maßnahmen > zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit (wie z. B. Sturz von einer Leiter) > zur Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen (wie z. B. Lärmschwerhörigkeit) > einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit (z. B. durch Einsatz von Transporthilfsmitteln zur Erleichterung der Arbeit). Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zielen darauf ab, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nachhaltig zu verbessern und langfristig zu sichern. Prävention Arbeitsschutzmaßnahmen sollten in erster Linie präventiv, d. h. vorausschauend und vorbeugend, ausgerichtet sein. > So ist z. B. bei organisatorischen Maßnahmen, bei Beschaffungs- oder Baumaßnahmen schon im Planungsstadium an Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu denken. Ein solches Vorgehen verringert nicht nur gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten, es reduziert ggf. auch Kosten für eventuell nachträglich erforderliche Nachbesserungen.

2 Zuständigkeiten Für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist der Unternehmer bzw. die entsprechenden Führungskräfte verantwortlich! Um der Verantwortung und der Vielfalt der Aufgaben im Arbeitsschutz gerecht zu werden, braucht der Unternehmer und die mitverantwortlichen Führungskräfte Unterstützung durch qualifizierte Berater, wie den Betriebsarzt und eben die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Entsprechendes gilt auch für den Betriebsrat. Auch er hat vielfältige Aufgaben im Arbeitsschutz, z. B. darüber zu wachen, dass die Bestimmungen, beispielsweise aus staatlichen Gesetzen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln sowie Tarifverträgen, eingehalten werden. Auch die Betriebsräte müssen vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterrichtet werden. > Als zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt Ihnen in Ihrem Betrieb eine Schlüsselposition zu! Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Gesundheitsschutzes qualifiziert zu unterstützen. Fachkraft für Arbeitssicherheit eine anspruchsvolle Zusatzqualifikation Aufgaben Ihre generellen Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgeschrieben. Die Kernaussage dieser Rechtsvorschrift lautet: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber und die sonst für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz durch ein breit gefächertes Spektrum von Aufgaben. Sie muss > beraten, > beurteilen, > überprüfen, > beobachten und > motivieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Arbeitsschutzexperte mit technischer Qualifikation. In dieser Funktion ist sie direkt dem Leiter des Betriebes unterstellt. Als Stabstelle trägt sie keine Linien- sondern ausschließlich Unterstützungsverantwortung.

3 Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt vor allem auch bei > der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit und > der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation. Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeit erfolgt durch Vorschläge zur Verbesserung der technischen, organisatorischen und sozialen Arbeitsbedingungen einschließlich der Unterstützung bei der Qualifizierung und Motivierung der Mitarbeiter. Unterstützung bei der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation bedeutet das Entwickeln von Zielen und Leitvorstellungen, Einbinden des Arbeitsschutzes in alle betrieblichen Abläufe (von der Planung und Beschaffung bis zur Auslieferung und Entsorgung), sowie aktives Beteiligen der Arbeitnehmer am Arbeitsschutz im Sinne eines Arbeitsschutzmanagements. Kompetenzen Für diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe verfügt die Fachkraft über ein breites, betriebsübergreifendes Grundlagenwissen im Arbeitsschutz. Sie wendet dies flexibel, initiativ und kreativ auf die sich in zunehmend rascherer Folge verändernden Gegebenheiten im Unternehmen an. Sie ist darüber hinaus Spezialist für unternehmensspezifische Arbeitsschutzprobleme entsprechend dem Niveau des Unternehmens. Für ein erfolgreiches Wirken ist es außerdem ebenso wichtig, > sich mit den Zielen und Aufgaben des Arbeitsschutzes zu identifizieren, > mit innerbetrieblichen und überbetrieblichen Partnern zu sprechen und zu kooperieren, sowie nicht zuletzt > Durchsetzungsfähigkeit und Beharrlichkeit zu zeigen. Gesetzliche Voraussetzungen Um den vielfältigen Anforderungen, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit als qualifizierter Berater erfüllen soll, gerecht zu werden, fordert der Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde. Diese liegt grundsätzlich vor bei > beruflicher Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister > mindestens zweijähriger beruflicher Praxis und > erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. In der Funktion als Sicherheitsingenieur können auch Personen tätig werden, die über gleichwertige Qualifikationen verfügen, z. B. Naturwissenschaftler. Aufgrund der Tatsache, dass sich Ihr Betrieb entschlossen hat, Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit einzusetzen, stehen Sie also kurz davor, eine weitere berufliche Qualifikation zu erwerben!

4 Fachkraft für Arbeitssicherheit wir qualifizieren Sie! Ziel der Ausbildung Die Ausbildung soll Sie befähigen, die an Sie gestellten Anforderungen und Aufgaben in der betrieblichen Praxis unter dem dort gegebenen Handlungsrahmen auszufüllen. Dazu benötigen Sie > Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Fachkompetenz), > Kenntnisse von Methoden und Vorgehensweisen (methodische Kompetenz) und > Fähigkeiten im Umgang mit anderen Personen und Gruppen (soziale Kompetenz). Es ist das Anliegen der Ausbildung, Sie auf allen drei Kompetenzfeldern auszubilden. Struktur der Ausbildung Der Ablauf sowie die inhaltliche Gestaltung der gesamten Ausbildung orientieren sich > am Verständnis für die Rolle, > an den Aufgaben und > am Handeln einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für die Ausbildung bedeutet dies, dass nicht einzelne Fächer gelehrt und gelernt werden. Vielmehr ist es das Ziel, die Handlungskompetenz der zukünftigen Sicherheitsfachkräfte zu fördern. Die Ausbildung erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Stufen: > In der Ausbildungsstufe I geht es um die Vermittlung von grundlegender fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenz. > Die Ausbildungsstufe II vertieft die genannten Kompetenzen vor allem durch die Anwendung des erworbenen Wissens bei der Bearbeitung von Fallbeispielen. > Die Ausbildungsstufe III soll diese Kompetenzen um spezifische Aspekte der Branche erweitern und vertiefen. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Seminar und Selbstlernphasen (Präsenz- und Selbstlernphasen). In den Phasen des Selbstlernens werden ausgewählte Themen

5 selbstständig mit von der BG RCI bereitgestellten cbt-programmen (computer-based -training) bearbeitet. Das heißt, dass Sie einen nicht unerheblichen Teil der Ausbildung im Selbststudium, das überwiegend am Computer erfolgt, absolvieren. Zwischen den Ausbildungsstufen I und II ist ein Praktikum vorgesehen. Dabei soll das erworbene theoretische Wissen und Können bereits im Rahmen der Ausbildung unter betriebsspezifischen Bedingungen im eigenen Betrieb angewendet werden. Zum Erwerb der Fachkunde müssen im Verlauf der Ausbildung vier Lernerfolgskontrollen erfolgreich absolviert werden, wobei der schriftliche Bericht über die Praktikumsaufgabe eine der Lernerfolgskontrollen darstellt. Die gesamte Ausbildung ist innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Ausbildungsinhalte > Präsenzphase I (1 Woche) Einführung in den Arbeitsschutz und in die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit Grundlagen des Entstehens von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen Basiswissen zu Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernden Faktoren Einführung in die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen > Selbstlernphase I Erweiterung und Vertiefung der Inhalte von Präsenzphase I > Präsenzphase II (1 Woche) Vorgehensweise zur Ableitung von Zielen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme Basiswissen zur Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen Rechtliche Grundlagen zur Verantwortung im Arbeitsschutz > Selbstlernphase II Vertiefung der Inhalte von Präsenzphase II

6 > Präsenzphase III (2 Wochen) Lösungssuche und Entscheidungsvorbereitung Durch- und Umsetzung sowie Wirkungskontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen Basiswissen zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in das betriebliche Management > Selbstlernphase III Vertiefung der Inhalte von Präsenzphase III, Praktikum > Präsenzphase IV (1 Woche) Präsentation und Auswertung des Praktikums Erarbeitung einer umfassenden exemplarischen Fallstudie > Präsenzphase V (1 Woche) branchenspezifische Inhalte Ablauf der Ausbildung

7 Organisation der Ausbildung Durchführung der Seminare (Präsenzphasen) Die Präsenzphasen finden in unseren Zentren für Arbeitssicherheit statt. Einzelheiten zu den Seminaren und zu den Zentren für Arbeitssicherheit können Sie aus den jeweiligen Lehrplänen und den Hausbroschüren entnehmen, die Sie mit der Einladung erhalten. Durchführung der Selbstlernphasen Die Inhalte der insgesamt drei Selbstlernphasen müssen außerhalb der Präsenzphasen bearbeitet werden. Die BG RCI stellt Ihnen dazu als Arbeitsmaterial cbt-programme auf DVD kostenlos zur Verfügung. Der erforderliche Zeitaufwand hängt stark von Ihren Vorkenntnissen ab. Er beträgt 80 bis 120 Stunden intensiven Lernens in der Selbstlernphase I und jeweils 40 bis 60 Stunden in den Selbstlernphasen II und III. Die Inhalte der Seminare und der Selbstlernphasen sind miteinander verknüpft bzw. bauen aufeinander auf. Daher ist es zwingend erforderlich, dass jeder Teilnehmer die Lernsoftware bis zum nächsten Seminar durchgearbeitet hat. Auch wenn diese Phase Selbstlernphase genannt wird, werden Sie nicht ganz alleine gelassen. Vielmehr sorgen wir für eine Betreuung. Ziel ist es, Sie bei der Aneignung des erforderlichen Wissens so gut wie möglich zu unterstützen. Durchführung der Lernerfolgskontrollen/Prüfungen Wie bereits erwähnt, sind im Laufe der Ausbildung vier Lernerfolgskontrollen zu absolvieren. Das Bestehen der jeweiligen Prüfung ist Voraussetzung zur Fortsetzung der Ausbildung. Die erste Lernerfolgskontrolle, die sich auf die Selbstlernphase I und die Präsenzphase I bezieht, besteht in einer schriftlichen Prüfung, die nach der 1. Selbstlernphase absolviert werden muss. Die weiteren Lernerfolgskontrollen sind: > Bewertung des Berichtes zum Praktikum > Präsentation des Berichtes zum Praktikum in der Präsenzphase IV > Schriftliche Lernerfolgskontrolle am Ende der Präsenzphase V.

8 Hard- und Software Das Lernen mit einer interaktiven Lernsoftware verlangt eine zeitgemäße PC-Ausstattung. Der Rechner darf nicht in ein Netzwerk eingebunden sein. Hardware (Mindestvoraussetzungen): > Computer (internetfähig, mit installiertem TCP/IP Protokoll) Pentium III, mind. 256 MB RAM DVD-Laufwerk Grafikkarte 32 MB Mind. 15 Bildschirm Mindestauflösung: 1024 x 768 bei 72 khz Farbtiefe: 16 Bit/65000 Farben Soundkarte > Maus oder kompatibles Eingabegerät > Drucker > Lautsprecher oder Kopfhörer Betriebssysteme: > Win 2000; Win XP, MS Vista, MacOSX/MacOS9.x, Linux mit Desktop-Umgebung Software für Betriebssysteme, auf denen die genannten Browser, Plugins und Zusatzsoftware lauffähig sind/ist. Benötigte zusätzliche Software: > Neueste Generation eines Internetbrowsers (Microsoft Internet Explorer, Netscape, Mozilla, Firefox, Opera, Safari, Konqueror) > Acrobat Reader 6 oder höher Browser Plug-ins: > Macromedia Flash 10.0 oder höher > Java Script

9 Bildungszentrum Bad Münder Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Hannover e.v. Telefon: Lug ins Land 3 Telefax: Bad Münder info@bg-bildung.de Bildungszentrum Gernsbach Papierzentrum Gernsbach Telefon: Scheffelstraße 29 Telefax: Gernsbach info@papierzentrum.org Wegbeschreibungen und detaillierte Anfahrtspläne erhalten Sie als Download unter:

10 Bildungszentrum Laubach Haus Laubach Zentrum für Arbeitssicherheit Telefon: Dörrenbergweg 38 Telefax: Laubach Bildungszentrum Maikammer Haus Maikammer Zentrum für Arbeitssicherheit Telefon: Obere Mühle 1 Telefax: Maikammer ausbildung-maikammer@bgrci.de Wegbeschreibungen und detaillierte Anfahrtspläne erhalten Sie als Download unter:

11 Kontakt Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemischen Industrie Haus Maikammer Zentrum für Arbeitssicherheit Telefon: (Frau Sattel) Obere Mühle 1 Telefax: Maikammer manuela.sattel@bgrci.de

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