Schweiz. 1. Gefährdungssituation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schweiz. 1. Gefährdungssituation"

Transkript

1 Schweiz 1. Gefährdungssituation Aufgrund ihrer Lage in den von Jahreszeiten und Wetterwechseln geprägten mittleren Breiten sowie durch die vielfältige Topografie weite Talebenen, von engen Tälern durchfurchtes Hügelland und vor- bis hochalpine Gebirgslandschaften tritt in der Schweiz auf kleinem Raum eine Vielfalt von Naturgefahrenprozessen auf. Die als Wetterscheiden wirkenden Gebirgszüge verhindern aber in der Regel, dass ein einzelnes Grossschadenereignis die gesamte Landesfläche betrifft. Von allen in der Schweiz auftretenden Naturgefahrenprozessen fordern Lawinen die meisten Menschenleben. Die grössten Sachschäden werden jedoch durch Überschwemmungen, Hagelschlag und Sturmwinde verursacht. Sie sind im langjährigen Schnitt für gut 95 % der Elementarschadensumme verantwortlich. Aufgrund ihres räumlich und / oder zeitlich ziemlich eng begrenzten Auftretens sind die Gefahrenprozesse Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch demgegenüber relativ unbedeutend. Lawinen fordern in den Alpen jedes Jahr durchschnittlich 25 Todesopfer. Dabei ist jedoch klar zu unterscheiden zwischen Grosslawinen einerseits, die nur in Ausnahmefällen bis in bewohnte Tallagen gelangen und dort Tod und Zerstörung verursachen können und andererseits die viel häufigeren und kleineren Skifahrerlawinen. In den meisten Fällen sind dabei die Wintersportler für die Auslösung der Lawine, von der sie erfasst werden, selber verantwortlich. Im Unterschied zu den Grosslawinen wird hier der Gefährdungsraum mehr oder weniger bewusst aufgesucht. Der letzte Lawinenwinter, der neben zahlreichen Menschenleben auch verbreitet schwere Schäden an Gebäuden und Infrastruktur forderte, war jener der Saison 1998/1999. Für die höchsten Schadensummen sind im langjährigen Mittel klar Hochwasserprozesse verantwortlich. Diese können in verschiedensten Erscheinungsformen auftreten: Während im steileren Gelände vornehmlich Wasserläufe mit Murgängen, Geschiebeablagerung, lokaler Überflutung und Ufererosion, aber auch konzentrierter Oberflächenabfluss für Schäden sorgen, sind grossflächige Überschwemmungen durch Flüsse, Seen und Grundwasseraufstoss weitgehend ans Flachland gebunden. Als Auslöser kommen neben kurzen Starkniederschlägen auch langandauernde Regenfälle, durchgreifende Schneeschmelze oder eine Kombination dieser Prozesse in Frage. Die schwersten Hochwasserschäden der letzten Jahre ereigneten sich zwischen dem 21. und 23. August 2005 als Folge mehrtägiger intensiver Niederschläge. Betroffen war insbesondere der Alpennordhang mit verheerenden Murgängen, Bachausbrüchen, Ufererosion und grossflächigen Überschwemmungen der Talböden, begleitet von zahlreichen Erdrutschen. Die Sachschäden beliefen sich in der Folge auf rund 3 Mia. CHF. Damit wurde die bisherige Rekordschadensumme von gegen 1.8 Mia. CHF weit übertroffen, für die am 26. Dezember 1999 der Wintersturm Lothar in den Kantonen der Alpennordseite verantwortlich war. Gewitterstürme sorgen demgegenüber nur lokal für Sturmschäden und sind vergleichsweise unbedeutend. Beträchtliche Schäden sind schliesslich auch durch Hagelschlag möglich, insbesondere in den besonders gefährdeten Gebieten entlang den nördlichen Voralpen sowie im Südtessin. So durchzogen im Frühling und Sommer 2009 Gewitterzellen nacheinander mehrere Kanto-

2 ne und hinterliessen an Kulturen, Gebäuden und Fahrzeugen Hagelschäden in der bisher unerreichten Höhe von gegen 500 Mio. CHF. Wesentlich seltener, aber potenziell zerstörerischer sind Erdbeben. Allein in den letzten vier Jahrhunderten wurden in der Schweiz gegen dreissig Erdbeben mit einer EMS-Intensität von VII und mehr verzeichnet. Das schwerste Erdbeben in Zentraleuropa der letzten tausend Jahre ereignete sich am 18. Oktober 1356 südlich von Basel und legte die Stadt in Schutt und infolge der daraufhin ausbrechenden Brände Asche. Im Bereich des Epizentrums wurden Intensitäten bis IX erreicht. Aber noch in über 80 km Entfernung bildeten sich Risse in meterdicken Burgmauern. Ein vergleichbares Erdbeben hätte heute über tausend Todesopfer und Schäden von gegen 80 Mia. CHF zur Folge. Grob lässt sich sagen, dass Schadenbeben mit Intensitäten von VII ( Schaden verursachend ) oder höher etwa alle zehn, solche mit Intensitäten ab VIII ( starke Schäden ) alle hundert Jahre zu erwarten sind. Auch wenn die Erdbebengefahr in der Schweiz im internationalen Vergleich als mittelgross eingestuft wird, ist die potenzielle Gefährdung somit keinesfalls vernachlässigbar. 2. Erstversicherung im Elementarschadenbereich Die Schweiz verfügt über eine flächendeckende Elementarschadenversicherung für Mobiliar und Gebäude. Elementarschadenversicherung ist zwingend an die Feuerversicherung gebunden.

3 In der Schweiz besteht ein duales Versicherungssystem: a) In 19 von 26 Kantonen (Gliedstaaten) besteht ein Versicherungsobligatorium, d.h. die Hauseigentümer sind verpflichtet, bei einer Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) Versicherungsschutz zu erwerben (Monopol). Unter diesem KGV-System sind 82 % der Gebäudeversicherungswerte in der Schweiz abgedeckt. In drei Kantonen muss auch die Fahrhabe durch die Gebäudeversicherung versichert werden. b) In den übrigen sieben Kantonen 18 % der Gebäudewerte in der Schweiz umfassend wird der Gebäudebestand durch private Versicherer gewährleistet, meist auf obligatorischer Basis. Die Privatassekuranz versichert überdies die Fahrhabe in 23 Kantonen. Die Deckung ist bei den Kantonalen Gebäudeversicherungen und der Privatassekuranz insgesamt sehr ähnlich. Dies betrifft einerseits die versicherten Schadenereignisse, aber auch die Versicherungsbedingungen. So wird sowohl bei den KGV als auch bei der Privatassekuranz zum Neuwert versichert. a) Kantonale Gebäudeversicherungen - Versicherung Kantonale Gebäudeversicherungen sind selbständige, öffentlich rechtliche Anstalten. Die Gesetzgebung der KGV ist kantonal geregelt; sie unterscheidet sich somit von einer KGV zur anderen. Die KGV sind Non-Profit-Unternehmen, d.h. es wird nicht gewinnorientiert gearbeitet. Da keine Dividenden ausgeschüttet werden müssen und keine Akquirierungs- / Werbekosten anfallen, liegen die Prämien deutlich tiefer als bei der Privatassekuranz. Auch die Verwaltungskosten liegen bei den KGV tiefer. Sämtliche Gebäudebesitzer sind verpflichtet, sich bei der im jeweiligen Kanton tätigen Gebäudeversicherung zu versichern; ausgenommen sind einzig Gebäude im Besitz des Bundes. Umgekehrt sind die KGV verpflichtet, alle in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Gebäude in ihren Versicherungsschutz aufzunehmen, und zwar unabhängig von deren räumlicher Risikoexposition. Dadurch werden Anti- und Risikoselektion wirksam verhindert: Ein Kampf um gute Risiken findet nicht statt, und die gegenseitige Solidarität ist maximal. Zudem entsteht dadurch das grösstmögliche Risikokollektiv, wodurch die Prämien für alle Versicherungsnehmer erschwinglich bleiben. Versichert werden Elementarschäden als Folge von Sturm, Hagel, Hochwasser / Überschwemmung, Erdrutsch / Sturzprozesse, Schneedruck sowie Lawinen, nicht aber Erdbebenschäden. Neben Gebäuden versichern die KGV der Kantone Nidwalden, Waadt und Glarus auch Fahrhabe. Die Versicherungsdeckung der KGV ist unbegrenzt. Nur in einem Fall (Kanton Nidwalden) besteht hierfür eine Staatsgarantie. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen betrachten sich nicht als reine Versicherungsunternehmen: Unter dem Schlagwort Sichern und Versichern engagieren sie sich zugleich auch intensiv in den Bereichen Schadenverhütung (Prävention) und Schadenbekämpfung (Intervention).

4 - Prävention Durch die Monopolstruktur kommen die Präventionsanstrengungen der KGV wiederum den KGV (und ihren Versicherungsnehmern) zugute. Da Vorbeugemassnahmen zum Schutz von Gütern i.d.r. kostengünstiger sind als die Vergütung eingetretener Schäden, liegen wirksame Präventionsmassnahmen im ureigenen Interesse der KGV. Sie können so den Mitteleinsatz zwischen Prävention und Schadenzahlungen risikosteuernd optimieren. Das Spektrum an Präventionsmassnahmen im Elementarschadenbereich ist vielfältig: Verhaltensempfehlungen an die Gebäudebesitzer, Objektschutzrichtlinien bezüglich empfohlener Bauweisen und -materialien, kostenloses SMS- und Internet-Unwetter- Warnsystem, Subvention von Objektschutzmassnahmen, aktive Beteiligung im raumplanerischen Bereich (Erstellung und Umsetzung von Naturgefahrenkarten). Die gesetzlichen Grundlagen unterstützen die KGV in ihren Bemühungen zur Umsetzung von Präventionsmassnahmen. - Intervention Die KGV unterstützen die Wehrdienste, indem sie deren Ausbildung, Besoldung, Koordination und Einsatzmittel massgeblich mitfinanzieren. Damit wird sichergestellt, dass diese ihren Auftrag der Rettung und Schadenminderung wirksam erfüllen können. Dank ihrer hoheitlichen Tätigkeit insbesondere im Bereich Prävention und durch deren solidarische Ausrichtung kollidiert das Monopol der KGV nicht mit der Dienstleistungsfreiheit und dem Wettbewerbsrecht (und damit dem faktischen Monopolverbot) der Europäischen Union. Die KGV sehen sich heute weniger als Versicherungsunternehmen, sondern eher in einer Rolle als Unternehmen zur Daseinsvorsorge, indem die Kapitalwerte der Hauseigentümer flächendeckend geschützt werden. b) Privatassekuranz - Versicherung Mit Ausnahme der Kantone Glarus, Nidwalden und Waadt wird die Fahrhabe in allen Kantonen durch private Anbieter versichert, in sieben davon auch der Gebäudebestand. In den Kantonen Schwyz, Uri und Obwalden besteht ein Versicherungsobligatorium, in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Genf, Wallis und Tessin ist der Versicherungsschutz hingegen fakultativ. Das Versicherungsaufsichtsgesetz verlangt, dass private Versicherer neben Feuer- auch Elementarschäden versichern. Gedeckt sind dieselben Risiken wie bei den KGV, also Sturm, Hagel, Hochwasser / Überschwemmung, Erdrutsch / Sturzprozesse, Schneedruck sowie Lawinen. Auch der Deckungsumfang der privaten Versicherungsanbieter ist gesetzlich vereinheitlicht, um so die Solidarität unter den Versicherten zu erhöhen. Im Unterschied zu den KGV ist die Versicherungsdeckung der Privatassekuranz sowohl pro Versicherungsnehmer als auch pro Ereignis begrenzt.

5 - Prävention Dass Prävention im in einem Wettbewerbsumfeld nicht zwingend demjenigen Versicherer zugutekommt, der diese auch leistet, schränkt die Motivation für Präventionsmassnahmen bei der Privatassekuranz ein. Dennoch sind insbesondere grössere Versicherungsunternehmen im Präventionsbereich aktiv. Die Spanne reicht von Aufklärungskampagnen und Unwetteralarmierungen per SMS und Internet über Beiträge an Hochwasserschutzmassnahmen bis zu Sponsoring einer Professur im Bereich Naturgefahren und Klimawandel. Präventionsmassnahmen haben bei den Privatversicherungen nicht zuletzt den Zweck, auf die Versicherung aufmerksam zu machen und um sich von der Konkurrenz positiv abheben zu können. Sie haben somit eine wichtige Werbefunktion. 3. Rückversicherungsstrukturen a) Kantonale Gebäudeversicherungen Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen sind im Interkantonalen Rückversicherungsverband (IRV) zusammengeschlossen. Über diese Selbsthilfeorganisation decken sie ihre Rückversicherungsbedürfnisse im Brand- und Elementarschadenbereich gemeinsam ab. Dabei trägt der IRV einen Teil der gebündelten Risiken selbst mithilfe der Rückversicherungsprämien der KGV; Prämien und Rückversicherungsdeckung zwischen jeder KGV und dem IRV werden jeweils individuell ausgehandelt. Teile der übernommenen Risiken platziert der IRV auf dem nationalen und internationalen Rückversicherungsmarkt. Durch das einheitliche Auftreten über den IRV sichern sich die KGV mehr Gewicht gegenüber den Rückversicherern als wenn sie als Einzelorganisationen aufträten. Für Elementarschäden werden Stop-Loss-Verträge abgeschlossen, deren Gestaltung im Detail individuell nach Wunsch der KGV ausgestaltet wird: Alle Schäden eines Jahres werden aufsummiert und zusammen rückversichert. Dies gilt auch für den IRV in Bezug auf dessen Rückversicherungsprogramm. Mithilfe der IRG (Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar) werden Grossereignisse im Hoheitsgebiet der 19 kantonalen Gebäudeversicherungen im Elementarschadenbereich abgedeckt. Es handelt sich dabei um einen Schadenpool, an dem sich alle 19 KGV sowie der IRV beteiligen. Schäden, die für eine KGV anfallen, werden über einen Verteilschlüssel auf alle Mitglieder der IRG umverteilt und das Risiko somit solidarisch auf viele Risikoträger verteilt. Die einzelnen KGV haben hierfür gebundene Rückstellungen gebildet. Bis zu einer individuell festgelegten Grossschadengrenze trägt jede KGV ein Schadenereignis selber. Wird die Grossschadengrenze einer KGV überschritten, tragen der IRV sowie sämtliche übrigen KGV den überschiessenden Teil entsprechend ihrer dafür bestimmten Eventualverpflichtungen bei. Zusammenfassend lässt sich das Versicherungssystem von KGV und IRV vereinfacht in folgende drei Stufen unterteilen: Durchschnittliche Schäden werden durch die KGV selbst getragen. Bei grossen Schäden springt der IRV ein und übernimmt einen wesentlichen Teil der Schäden unter Beteiligung der betroffenen KGV. Dabei kann er seinerseits auf Rückversicherer zurückgreifen (Retrozession).

6 Bei ausserordentlich hohen Schäden, welche die für jede KGV definierte Schwelle (Grossschadengrenze) überschreiten, springt die IRG ein. Die verfügbare Kapazität der IRG umfasst derzeit (2010) 750 Mio. CHF. b) Privatassekuranz 15 Privatversicherer, die gemeinsam 95 % des Marktes abdecken, haben sich zum gemeinsamen Schweizerischen Elementarschadenpool zusammengeschlossen. Im Ereignisfall werden dadurch 80 % der Schadenkosten nicht durch die betroffene Versicherung allein, sondern gemeinsam über den Pool getragen; die restlichen 20 % gehen als Selbstbehalt zu Lasten der betroffenen Versicherung. Dadurch, dass sich alle am Pool beteiligten Versicherer an sämtlichen Schäden beteiligen müssen, wird die Risikostreuung verbessert und das Risiko für den einzelnen Versicherer markant reduziert. Die Rückversicherung der am Schweizerischen Elementarschadenpool beteiligten Privatversicherer wird gemeinsam organisiert. Dadurch können die beteiligten Versicherer als Einheit auftreten, was ihnen im Rückversicherungsmarkt mehr Gewicht verleiht. 4. Erdbebenversicherung Erdbebenschäden an Gebäuden der KGV sind ausgenommen jene im Kanton Zürich von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Es besteht aber ein gemeinsamer Pool der übrigen 18 Gebäudeversicherungen, der Erdbebenschäden abdecken soll. Diese Deckung wird von den KGV freiwillig, d.h. ohne Prämienerhebung, aber auch ohne gesetzlich einklagbaren Anspruch von Seiten der Versicherungsnehmer bereitgestellt und umfasst eine verfügbare Kapazität von 2 Mia. CHF. Voraussetzung für Zahlungen ist ein Erdbeben im Hoheitsgebiet der KGV mit einer Schadenintensität von mindestens VII auf der EMS-Skala. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich stellt für erdbebenbedingte Gebäudeschäden 1 Mia. CHF zur Verfügung. Voraussetzung ist auch hier eine Erdbebenintensität von VII oder höher. Anders als in den anderen 18 KGV-Kantonen, ist im Kanton Zürich der Versicherungsschutz im Erdbebenfall gesetzlich gewährleistet. In allen Kantonen mit Ausnahme von Zürich besteht für den Hauseigentümer die Möglichkeit, Erdbebenversicherung auf individueller Basis abzuschliessen. Verschiedene private Versicherungen bieten entsprechende Produkte an. Der Abschluss einer privaten Gebäude- Erdbebenversicherung bedeutet in den KGV-Kantonen automatisch den Ausschluss von einer Schadenvergütung aus dem Erdbebenpool. Um auch die Fahrhabe gegen Erdbeben zu versichern, müssen sich die Versicherungsnehmer in sämtlichen Kantonen an private Anbieter wenden. Eine gemeinsame Initiative der KGV und der privaten Versicherer zur Einrichtung einer obligatorischen flächendeckenden Gebäude-Erdbebenversicherung scheiterte. Weiterführende Informationen: Kantonale Gebäudeversicherungen: Privatassekuranz:

RISIKOEINSCHÄTZUNG UND PRÄVENTION IN DER GEBÄUDEVERSICHERUNG. Erfahrungen der kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz

RISIKOEINSCHÄTZUNG UND PRÄVENTION IN DER GEBÄUDEVERSICHERUNG. Erfahrungen der kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz RISIKOEINSCHÄTZUNG UND PRÄVENTION IN DER GEBÄUDEVERSICHERUNG Erfahrungen der kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz Entwicklung der Feuer- und Elementarschäden bei den kantonalen Gebäudeversicherungen

Mehr

Die Elementarschaden- Versicherung. weltweit einzigartig

Die Elementarschaden- Versicherung. weltweit einzigartig Die Elementarschaden- Versicherung weltweit einzigartig 2 GESCHICHTE 3 Vorwort Die Geschichte der Elementarschaden-Versicherung in der Schweiz Auch in der Schweiz richten Naturereignisse immer wieder beträchtliche

Mehr

BASIS INFO Plus // Standard // Minimum VERSICHERN

BASIS INFO Plus // Standard // Minimum VERSICHERN SICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum VERSICHERN Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen

Mehr

Die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung Die Elementarschadenversicherung I. Zusammenfassung Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhabe und Gebäuden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz,

Mehr

Fördern die Versicherer eine Gefahrenprävention und ein systematisches Risk-Management?

Fördern die Versicherer eine Gefahrenprävention und ein systematisches Risk-Management? Markus Wyss (v2) 10.01.06 Fördern die Versicherer eine Gefahrenprävention und ein systematisches Risk-Management? Beitrag zur Tagung: Das Gefährdungspotenzial bei Bauten, Anlagen und Industrieerzeugnissen

Mehr

Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz

Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz Gaspare Nadig Präsident der Elementarschadenkommission des Schweizerischen Versicherungsverbandes Projekt «schutz.wald.mensch.»: Engagement der Versicherer

Mehr

Von den Lawinen zum Hochwasser

Von den Lawinen zum Hochwasser Schadenbilanz der Privatversicherer 1.335 Milliarden Franken ( 36 000 Schadenfälle) davon: Hausrat und übrige Fahrhabe: 700 Millionen Franken (21 783 Schadenfälle) Gebäude: 250 Millionen Franken (4 483

Mehr

Ersetzen Sie die fehlenden Begriffe mit Hilfe des Lehrmittels. Folgende Begriffe fehlen (einzelne kommen mehrere Male vor!). Die

Ersetzen Sie die fehlenden Begriffe mit Hilfe des Lehrmittels. Folgende Begriffe fehlen (einzelne kommen mehrere Male vor!). Die Seite 1 Sach- und Vermögens/Haftpflichtversicherungen Aufgabe: Ersetzen Sie die fehlenden Begriffe mit Hilfe des Lehrmittels. Folgende Begriffe fehlen (einzelne kommen mehrere Male vor!). Die Begriffe

Mehr

Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels

Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels Elementarschaden-Versicherung von Gebäuden Cornel Quinto Fürsprecher, LL.M. Schulthess 2010 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Die Rückversicherung des IRV

Die Rückversicherung des IRV Die Rückversicherung des IRV Der Interkantonale Rückversicherungsverband IRV Feuerrückversicherung Der 1910 gegründete Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum

Mehr

Das Erfolgsrezept der Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz. Solidarität schafft Sicherheit

Das Erfolgsrezept der Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz. Solidarität schafft Sicherheit Das Erfolgsrezept der Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz Solidarität schafft Sicherheit Ein bewährtes System 18 Kantonale Gebäudeversicherungen arbeiten in einem solidarischen System eng zusammen,

Mehr

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum SICHERN VERSICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen

Mehr

Die Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung

Die Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung HEV Solothurn Herbstanlass 2018 SGV Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung Die Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung Markus Schüpbach, Direktor SGV Agenda

Mehr

Die Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung

Die Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung HEV Solothurn Herbstanlass 2018 SGV Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung Die Solothurnische Gebäudeversicherung mehr als eine Versicherung Markus Schüpbach, Direktor SGV Agenda

Mehr

Die einzigartige Elementarschadenversicherung. 18. Oktober 2011

Die einzigartige Elementarschadenversicherung. 18. Oktober 2011 Die einzigartige Elementarschadenversicherung 18. Oktober 2011 2 Impressum Empfänger: Interessierte innerhalb und ausserhalb der Assekuranz Herausgeber: Schweizerischer Versicherungsverband SVV C.F. Meyer-Strasse

Mehr

Naturgefahren erkennen elementar versichern Rheinland-Pfalz sorgt vor!

Naturgefahren erkennen elementar versichern Rheinland-Pfalz sorgt vor! Naturgefahren erkennen elementar versichern Rheinland-Pfalz sorgt vor! Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Klima wandelt sich. Das ist inzwischen für uns alle spürbar. Extreme Wetterereignisse nehmen zu.

Mehr

1 Dieses Gesetz will sicherstellen, dass die im Kanton Uri gelegenen Gebäude wertrichtig gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind.

1 Dieses Gesetz will sicherstellen, dass die im Kanton Uri gelegenen Gebäude wertrichtig gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind. GESETZ über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) (vom 7. März 1993) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt:

Mehr

HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT.

HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. Sinn und Zweck Der Nidwaldner Hilfsfonds Grundsatz Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt, die von der Nidwaldner Sachversicherung

Mehr

ERFA. GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer

ERFA. GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer ERFA GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer Allresto Bern 22. September 2016 obligatorische Gebäudeversicherung Bern (GVB) «Gesetzliche Grunddeckung» Welche Anlagen sind bei der

Mehr

Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz

Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz Präsentation der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Cornelius Stillhard, Dipl. Bauingenieur FH STV, Elementarschadenprävention Alan Germann,

Mehr

AGV Aargauische Gebäudeversicherung. Oktober 2011 AKTUELL. AGV Aargauische Gebäudeversicherung

AGV Aargauische Gebäudeversicherung. Oktober 2011 AKTUELL. AGV Aargauische Gebäudeversicherung AGV Aargauische Gebäudeversicherung Oktober 2011 Neue Prämienund Tarifstruktur Ab 2012 AKTUELL AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12 / 14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062

Mehr

Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden

Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden Gefahrenkarten 2013-09 Seite 1 Betroffenheit der GVTG versichert meteorologisch Hagel Sturmwind gravitativ

Mehr

Wir lassen Sie nicht sitzen.

Wir lassen Sie nicht sitzen. Wir lassen Sie nicht sitzen. Unsere Elementarschaden- Versicherung hilft. Starkregen Schneedruck Retten Sie jetzt Ihr Haus vor Naturgewalten! Hochwasser Wer sollte sich schützen? Grundsätzlich jeder, der

Mehr

Elementare Versicherungen

Elementare Versicherungen Naturgefahren 25 Elementare Die Schweiz hat es gut: Vom Bodensee bis nach Genf gibt es kaum ein Gebäude, das nicht gegen Schäden durch Naturgefahren versichert ist. Und das zu vernünftigen Preisen. Unterschiede

Mehr

SWISSOLAR, ERFA 2016 St.Gallen Wind- und Schneelasten bei Solaranlagen Erfahrungen der Gebäudeversicherung

SWISSOLAR, ERFA 2016 St.Gallen Wind- und Schneelasten bei Solaranlagen Erfahrungen der Gebäudeversicherung SWISSOLAR, ERFA 2016 St.Gallen Wind- und Schneelasten bei Solaranlagen Erfahrungen der Gebäudeversicherung Präsentation von Cornelius Stillhard, Dipl. Bauingenieur FH STV Gebäudeversicherung des Kantons

Mehr

Tagung: «Landmanagement für den Wasserbau»

Tagung: «Landmanagement für den Wasserbau» Tagung: «Landmanagement für den Wasserbau» Prävention im System der Gebäudeversicherungen: Risikosteuerung im Verbund Allein die öffentliche Hand mit ihrer Verantwortung für den Schutz vor Naturgefahren

Mehr

Elementare Gefahren für Unternehmen: Versicherungsschutz prüfen und bei Bedarf

Elementare Gefahren für Unternehmen: Versicherungsschutz prüfen und bei Bedarf Cäsar Czeremuga, LL.M. Versicherungspraxis, Juli 2016 Sachversicherung Elementare Gefahren für Unternehmen: Versicherungsschutz prüfen und bei Bedarf erweitern Elementargefahren, wie beispielsweise Hochwasser

Mehr

Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt

Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt Tiefbauamt, Sektion Naturgefahren/Talsperren Ralph Brändle Naturgefahrenprojekt Inhalt Ausgangslage Projekt Naturgefahren

Mehr

Medieninformation. Seite 1/5. Kontakt: Dr. Brian Rogers, Zürich Telefon Dr. Thomas Holzheu, New York Telefon

Medieninformation. Seite 1/5. Kontakt: Dr. Brian Rogers, Zürich Telefon Dr. Thomas Holzheu, New York Telefon Medieninformation ab Neue sigma-studie von Swiss Re: Natur- und Man-made-Katastrophen kosteten die Versicherer im Jahr 2009 26 Mrd. USD und die Gesellschaft insgesamt 62 Mrd. USD Kontakt: Dr. Brian Rogers,

Mehr

Voraus denken elementar versichern eine Kampagne der Bayerischen Staatsregierung zur Elementarschadenversicherung

Voraus denken elementar versichern eine Kampagne der Bayerischen Staatsregierung zur Elementarschadenversicherung Voraus denken elementar versichern eine Kampagne der Bayerischen Staatsregierung zur Elementarschadenversicherung Herzog-Wilhelm-Straße 10-80331 München Telefon 089 / 5 51 41-512 - Fax 089 / 5 51 41-552

Mehr

Gebäudeschäden durch Hagel

Gebäudeschäden durch Hagel Gebäudeschäden durch Hagel Erkenntnisse aus zwei Ereignisanalysen Markus Imhof Bereichsleiter Naturgefahren Interkantonaler Rückversicherungsverband IRV Bern Fachmesse für Sicherheit: Risikomanagement

Mehr

Starkregen 2016: Die unterschätzte Gefahr - Produkt- und Regulierungsansätze der VHV

Starkregen 2016: Die unterschätzte Gefahr - Produkt- und Regulierungsansätze der VHV Starkregen 2016: Die unterschätzte Gefahr - Produkt- und Regulierungsansätze der VHV Ausgangssituation Schadenbelastung Elementar Produktansätze VHV Regulierungsansätze VHV Die höchsten Elementarschadenaufwendungen

Mehr

1 NIEDERSCHLAGSMENGEN

1 NIEDERSCHLAGSMENGEN 1 NIEDERSCHLAGSMENGEN Im Kanton Solothurn fallen im langjährigen Durchschnitt etwa 1240 mm Niederschläge pro Jahr. Das sind insgesamt rund 980 Mia. Liter Regen und Schnee oder ein 225000 km langer Zug,

Mehr

Versicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050

Versicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050 OcCC Klimaänderung und die Schweiz 2050 Beratendes Organ f ür Fragen der Klima änderung Versicherungen Dörte Aller, Aller Risk Management Jan Kleinn, PartnerRe Roland Hohmann, OcCC OcCC Klimaänderung und

Mehr

Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres.

Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres. Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres. Dörte Aller, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Etablissement d'assurance

Mehr

Fakten zu Naturgefahren und Gebäudeschutz

Fakten zu Naturgefahren und Gebäudeschutz Fakten zu Naturgefahren und Gebäudeschutz Einführung ins Thema Naturgefahren wie Hagel, Sturm und starker Regen verursachen in der Schweiz regelmässig Schäden in Millionenhöhe. Dabei geht es primär um

Mehr

Rückversicherung. Technik und Arten der Rückversicherung. Definition Rückversicherung. Wozu wird eine Rückversicherung gebraucht?

Rückversicherung. Technik und Arten der Rückversicherung. Definition Rückversicherung. Wozu wird eine Rückversicherung gebraucht? Technik und Arten der Definition Die Weitergabe von Risiken an andere Versicherer (Rückversicherer), soweit die Risiken ein im Wert normales Maß übersteigen. Definition ist die Versicherung der Versicherung

Mehr

Grundsätze des Integralen Risikomanagements

Grundsätze des Integralen Risikomanagements Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Grundsätze des Integralen managements Messe Sicherheit 2013 Zürich, 13. November 2013 Informationsveranstaltung

Mehr

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Naturgefahren

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Naturgefahren Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Naturgefahren und Prävention Naturgefahrenprävention Umsetzung durch Kantonale Gebäudeversicherungen NaturgefahreNprävention innerhalb der VKF Ein Tätigkeitsbereich

Mehr

Überschwemmungen in der Schweiz ein unterschätztes Risiko

Überschwemmungen in der Schweiz ein unterschätztes Risiko Überschwemmungen in der Schweiz ein unterschätztes Risiko Überschwemmungen sind die bedeutendste Naturgefahr in der Schweiz. Und das probabilistische Modell von Swiss Re macht deutlich: Es braucht nicht

Mehr

CH als konsumentenrechtliche Insel

CH als konsumentenrechtliche Insel AVB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des BGer CH als konsumentenrechtliche Insel Die fehlende offene Inhaltskontrolle stellt das bedeutendste konsumentenpolitische Defizit des schweizerischen Rechts

Mehr

Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels

Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels OcCC 4. Symposium Anpassung an den Klimawandel 21. September 2012, Uni-S, Bern Cornel Quinto, Fürsprecher, LL.M. quinto@lustenberger.pro www.lustenberger.pro

Mehr

Einschluss - Elementarschadenversicherung

Einschluss - Elementarschadenversicherung Warum benötigen Sie eine Elementarschaden-Versicherung? Hier aktuelle Informationen! Einschluss - Elementarschadenversicherung Was kann gegen Elementarschäden versichert werden? Folgende Versicherungsarten

Mehr

Bilder für Medienarbeit

Bilder für Medienarbeit Bilder für Medienarbeit Zur aktuellen Bildübersicht: https:///promotion Thema Hagel / Gewitter von oben links nach unten rechts Dateiname Beschreibung und Quellenangabe IRV_M.Imhof_Hagel_20150606.jpg Das

Mehr

Neue Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit alpinen Naturgefahren Management von Elementarrisiken im System von Sichern und Versichern

Neue Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit alpinen Naturgefahren Management von Elementarrisiken im System von Sichern und Versichern Neue Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit alpinen Naturgefahren Management von Elementarrisiken im System von Sichern und Versichern Markus Fischer, Präsident Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen

Mehr

So schützen Sie Gebäude gegen Rutschungen und Hangmuren

So schützen Sie Gebäude gegen Rutschungen und Hangmuren So schützen Sie Gebäude gegen Rutschungen und Hangmuren Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie WAS SIE ÜBER RUTSCHUNGEN UND HANGMUREN WISSEN

Mehr

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung

Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Spitzenrisiken optimal abgesichert Typische Risikostruktur einer Vorsorgeeinrichtung 2 500 000 Risikosummen Invalidität in CHF 2 000 000 1 500 000 1 000

Mehr

Erhöhung der Versicherungsdichte gegen Naturgefahren Unterstützung durch die Landkreise und Kommunen

Erhöhung der Versicherungsdichte gegen Naturgefahren Unterstützung durch die Landkreise und Kommunen Erhöhung der Versicherungsdichte gegen Naturgefahren Unterstützung durch die Landkreise und Kommunen Bürgermeisterdienstbesprechung Landkreis Miltenberg am 11.07.2011 Harald Speil, Hauptabteilung Öffentlich-rechtliche

Mehr

Schadenpotenziale und Verantwortlichkeiten

Schadenpotenziale und Verantwortlichkeiten Schadenpotenziale und Verantwortlichkeiten Meike Müller, 18. Ruhrverbands-Forum am 9. April 2019 in Essen www.deutscherueck.de Schadenpotenziale und Verantwortlichkeiten 2 Agenda Top 1 Schadenpotenziale

Mehr

Welchen Nutzen wird die neue Gefährdungskarte Oberflächenabfluss haben?

Welchen Nutzen wird die neue Gefährdungskarte Oberflächenabfluss haben? Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Welchen Nutzen wird die neue Gefährdungskarte Oberflächenabfluss haben? Swissbau Focus-Veranstaltung

Mehr

Der Umgang mit Hangwasser und Starkregen in der Schweiz

Der Umgang mit Hangwasser und Starkregen in der Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Der Umgang mit Hangwasser und Starkregen in der Schweiz Projekt Gefährdungskarte DHI-Seminar Urbane

Mehr

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden BWE 2016 BVGMV Stand 06/2016

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden BWE 2016 BVGMV Stand 06/2016 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden BWE 2016 BVGMV Stand 06/2016 1. Vertragsgrundlage... 2 2. Versicherte Gefahren und Schäden... 2 3. Überschwemmung, Rückstau... 2 4.

Mehr

Die elementare Absicherung Ihres Unternehmens( risikos) gegen Starkregen

Die elementare Absicherung Ihres Unternehmens( risikos) gegen Starkregen Die elementare Absicherung Ihres Unternehmens( risikos) gegen Starkregen 21.09.2016 Carsten Peters RheinLand Versicherungen Fachreferent Sachversicherung Frage: Wie kann ich mich gegen die Folgen von Starkregen

Mehr

Herzlich Willkommen bei der GVB Gruppe. Unternehmen

Herzlich Willkommen bei der GVB Gruppe. Unternehmen Herzlich Willkommen bei der GVB Gruppe Unternehmen Wir versichern was Sie aufgebaut haben ohne Wenn und Aber. Und vermitteln so Sicherheit für alle Hauseigentümerinnen- und eigentümer der rund 400 000

Mehr

Volkswirtschaftlicher Nutzen der Versicherungswirtschaft

Volkswirtschaftlicher Nutzen der Versicherungswirtschaft 6 Volkswirtschaftlicher Nutzen der Versicherungswirtschaft Ohne Versicherungen geht in unserer modernen Welt nichts mehr Die Versicherungswirtschaft ist eine zentrale Stütze der gesamten schweizerischen

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis Tornados, Starkregen, Hochwasser So lassen sich Schäden durch Naturgewalten absichern Der Sommer 2016 hielt einige böse Überraschungen bereit. Schon das Frühjahr begann nass. Süddeutschland bekam die verheerenden

Mehr

Erdbebengefährdung Schweiz. Wann, wo und wie oft ereignen sich bestimmte Erschütterungen in der Schweiz?

Erdbebengefährdung Schweiz. Wann, wo und wie oft ereignen sich bestimmte Erschütterungen in der Schweiz? Erdbebengefährdung Schweiz Wann, wo und wie oft ereignen sich bestimmte Erschütterungen in der Schweiz? Gefährdung Die Gefährdungskarte bildet ab, wo wie häufig gewisse horizontale Beschleunigungen zu

Mehr

Denn die Elemente hassen das Gebild aus Menschenhand. (Schiller)

Denn die Elemente hassen das Gebild aus Menschenhand. (Schiller) Denn die Elemente hassen das Gebild aus Menschenhand. (Schiller) Sichern und Versichern Das Aargauische Versicherungsamt AVA ist das staatliche Dienstleistungsunternehmen, dem im Sinne von Sichern und

Mehr

Versicherungs-Merkblatt

Versicherungs-Merkblatt Versicherungs-Merkblatt Die Pfadi Region Basel besitzt eine Unfall-, eine Haftpflicht- und eine Materialversicherung. 1. Unfallversicherung Mit dem Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes

Mehr

Versicherungsschutz bei Elementarschäden

Versicherungsschutz bei Elementarschäden Versicherungsschutz bei Elementarschäden Informationsveranstaltung zum Thema Klimawandel und Wetterextreme Vorsorge- und Versicherungsmöglichkeiten am 23.11.2016 im Landratsamt Neumarkt (Oberpfalz) Der

Mehr

Bilanz per 31. Dezember AKTIVEN CHF CHF. Liquide Mittel Kassa, Postcheck- und Bankguthaben 442' '247.71

Bilanz per 31. Dezember AKTIVEN CHF CHF. Liquide Mittel Kassa, Postcheck- und Bankguthaben 442' '247.71 Prävention Bilanz per 31. Dezember 2009 2008 AKTIVEN CHF CHF Umlaufvermögen Liquide Mittel Kassa, Postcheck- und Bankguthaben 442'551.58 372'247.71 Forderungen 5'887.95 4'438.30 Aktive Rechnungsabgrenzung

Mehr

Stürme, Fluten, Erdbeben: Wie sich Europa gegen Naturkatastrophen versichern kann. Hintergrundinformationen zur Pressekonferenz

Stürme, Fluten, Erdbeben: Wie sich Europa gegen Naturkatastrophen versichern kann. Hintergrundinformationen zur Pressekonferenz Stürme, Fluten, Erdbeben: Wie sich Europa gegen Naturkatastrophen versichern kann Hintergrundinformationen zur Pressekonferenz 05. Februar 2009 Weltweiter Anstieg von Naturkatastrophen Die Zahl der Naturkatastrophen

Mehr

2. Teil: Mit- und Rückversicherung

2. Teil: Mit- und Rückversicherung 20 2. Teil: Mit- und Rückversicherung 1. Abschnitt: Mitversicherung 2. Abschnitt: Rückversicherung 3. Abschnitt: Pools 21 1. Abschnitt: Mitversicherung I. Definition (Vereinbarte) Mitversicherung ist im

Mehr

1. Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau

1. Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau 956. Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) vom. August 976 (Stand. Januar 00). Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau Rechtsstellung Die Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau

Mehr

Schutz vor Naturgefahren an der Swissbau Focus

Schutz vor Naturgefahren an der Swissbau Focus Schutz vor Naturgefahren an der Swissbau Focus Herzlich willkommen Wir freuen uns, Sie an unseren Veranstaltungen im Rahmen der Swissbau Focus zu begrüssen. Anreise mit dem öffentlichen Verkehr Der Bahnhof

Mehr

Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe der Raumplanung?

Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe der Raumplanung? Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention GeP Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: 16. Februar 2009, 11:30 Uhr Pressestatement des Bayerischen Staatsministers

Mehr

Resilienz. aus der Optik Naturgefahren. Wanda Wicki, Bundesamt für Umwelt BAFU, 26. Februar 2016

Resilienz. aus der Optik Naturgefahren. Wanda Wicki, Bundesamt für Umwelt BAFU, 26. Februar 2016 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention Resilienz aus der Optik Naturgefahren Wanda Wicki, Bundesamt für Umwelt

Mehr

Wegleitung zu Modulprüfung

Wegleitung zu Modulprüfung Wegleitung zu Modulprüfung Version 04.01.010 Seite 1 Richtziele Der Kandidat / die Kandidatin kann - im Bereich privater Haushalte, Landwirtschaft und Unternehmungen einen Versicherungsbedarf im Hinblick

Mehr

Bauwesen-, Sach- und Betriebs/Berufshaftpflicht-Versicherung. Kessler & Co AG, Versicherungsbroker, Zürich Hans Rudolf Altorfer und Rüdiger Nickelsen

Bauwesen-, Sach- und Betriebs/Berufshaftpflicht-Versicherung. Kessler & Co AG, Versicherungsbroker, Zürich Hans Rudolf Altorfer und Rüdiger Nickelsen Bauwesen-, Sach- und Betriebs/Berufshaftpflicht-Versicherung Kessler & Co AG, Versicherungsbroker, Zürich Hans Rudolf Altorfer und Rüdiger Nickelsen 1 Mögliche Versicherungslösungen 1. Deckungsmerkmale

Mehr

Hausratversicherung. Max Mustermann. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Wichtig für jeden Haushalt!

Hausratversicherung. Max Mustermann. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Wichtig für jeden Haushalt! Hausratversicherung Wichtig für jeden Haushalt! Max Mustermann Beratung durch: Ancora Versicherungs-Vermittlungs GmbH Grimm 14 20457 Hamburg Tel.: 040 / 30 70 88-30 Fax: 040 / 30 70 88-40 info@ancora-gmbh.de

Mehr

Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung

Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung Sehr geehrte Damen und Herren Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (GVA)

Mehr

Elementarschadenversicherung in Deutschland

Elementarschadenversicherung in Deutschland Elementarschadenversicherung in Deutschland Repräsentative Befragung 2016 GfK 2016 GDV Elementarschadenversicherung 1 Elementarschadenversicherung in Deutschland Zentrale Ergebnisse im Überblick Überschwemmungsrisiko

Mehr

Alles drin, was wichtig ist. Die Hausratversicherung der Öffentlichen.

Alles drin, was wichtig ist. Die Hausratversicherung der Öffentlichen. Alles drin, was wichtig ist. Die Hausratversicherung der Öffentlichen. Von Haus aus sicher. Die Öffentliche bietet Ihnen eine Hausratversicherung, die ganz auf Ihre Wohn- und Lebensverhältnisse abgestimmt

Mehr

Gebäudeversicherungen

Gebäudeversicherungen Gebäudeversicherungen Was ist enthalten und was ist zu beachten? Eine Gebäudeversicherung hat schon den ein oder anderen Eigentümer vor dem finanziellen Ruin bewahrt. Denn wenn das eigene Haus beschädigt

Mehr

Einen schönen Guten Tag zur Veranstaltung der Trugenberger Hausverwaltung GmbH. Altbach, 10. November 2018

Einen schönen Guten Tag zur Veranstaltung der Trugenberger Hausverwaltung GmbH. Altbach, 10. November 2018 Einen schönen Guten Tag zur Veranstaltung der Trugenberger Hausverwaltung GmbH Altbach, 10. November 2018 Mein Name: Hans-Jürgen Gierer Verheiratet, 2 Kinder und 2 Enkelkinder Seit März 2009 bei Martens

Mehr

Informationsblätter für Versicherungsprodukte

Informationsblätter für Versicherungsprodukte Informationsblätter für Versicherungsprodukte Echt-Gratis Kärntner Rohbauversicherung Feuerversicherung Echt-Gratis Rohbau Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit

Mehr

Gebäudeversicherung Luzern

Gebäudeversicherung Luzern Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Version 1.0 Gebäudeversicherung Luzern Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von JSD JSDDS Vincenz Blaser

Mehr

VERSICHERN. Wir schützen alles, was Ihnen lieb und teuer ist. VPV Hausrat-Versicherung

VERSICHERN. Wir schützen alles, was Ihnen lieb und teuer ist. VPV Hausrat-Versicherung VERSICHERN Wir schützen alles, was Ihnen lieb und teuer ist Paket- Rabatt VPV Hausrat-Versicherung Stellen Sie sich einmal vor, Sie drehen Ihr Haus um Alles, was dann herausfällt, gehört zum Hausrat.

Mehr

Die internationale Entwicklung der Gefahrenzonenplanung

Die internationale Entwicklung der Gefahrenzonenplanung Die internationale Entwicklung der Gefahrenzonenplanung >> Armin Petrascheck Bundesamt für Wasser und Geologie Biel Schweiz Kenntnis der Gefahr ist eine Voraussetzung für sinnvolles Handeln. Koordiniertes

Mehr

Abgeschlossen in Vaduz am 10. Juli 2015 Zustimmung des Landtags: 9. Juni Inkrafttreten: 17. August 2016

Abgeschlossen in Vaduz am 10. Juli 2015 Zustimmung des Landtags: 9. Juni Inkrafttreten: 17. August 2016 0.961.910.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr. 261 ausgegeben am 27. Juli 2016 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend

Mehr

Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Bernhard Fröhlich Direktor Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Liestal, im Juni 2011 Betroffenheit

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein

Mehr

Hochwasserschäden 2005 in der Schweiz

Hochwasserschäden 2005 in der Schweiz MEDIS Workshop Erfassung von Hochwasserschäden, 1./2.12.05 Hochwasserschäden 2005 in der Schweiz Ausmass und Erfassung Dr. Thomas Egli, Meteorologie Wiederkehrperiode Wiederkehrperiode (in Jahren) der

Mehr

Beantwortung der Interpellation 2002/254 vom von Landrat Roland Plattner-

Beantwortung der Interpellation 2002/254 vom von Landrat Roland Plattner- Kanton Basel-Landschaft 2002/254 Regierungsrat Vorlage an den Landrat Beantwortung der Interpellation 2002/254 vom 17.10.2002 von Landrat Roland Plattner- Steinmann betreffend Prävention Hochwasser und

Mehr

Checkliste für die Planung und Umsetzung von Gebäudeschutzmassnahmen

Checkliste für die Planung und Umsetzung von Gebäudeschutzmassnahmen Checkliste für die Planung und Umsetzung von Gebäudeschutzmassnahmen Wer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen

Mehr

ASA SVV. Abgrenzungs- und Regressabkommen. zwischen. - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und

ASA SVV. Abgrenzungs- und Regressabkommen. zwischen. - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und ASA SVV Abgrenzungs- und Regressabkommen zwischen - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und - dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) Abgrenzungs- und Regressabkommen VKF_SVV 1/5

Mehr

Risikovorsorge aus Sicht der Versicherungsichungswirtschaft

Risikovorsorge aus Sicht der Versicherungsichungswirtschaft Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Risikovorsorge aus Sicht der Versicherungsichungswirtschaft Erster Hochwassertag Baden-Württemberg Dr. Olaf Burghoff Gesamtverband der Deutschen

Mehr

«Wo liegen die Herausforderungen beim naturgefahrengerechten Bauen?» Veranstaltung Die Natur plant mit Bauen mit Naturgefahren 20.

«Wo liegen die Herausforderungen beim naturgefahrengerechten Bauen?» Veranstaltung Die Natur plant mit Bauen mit Naturgefahren 20. «Wo liegen die Herausforderungen beim naturgefahrengerechten Bauen?» Veranstaltung Die Natur plant mit Bauen mit Naturgefahren 20. Januar 2018 Hochwasser und Oberflächenabfluss Kanton Nidwalden NW Kantonales

Mehr

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung. Innovativer Schutz für Ihre umweltfreundliche

Mehr

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Änderung vom 21. Oktober 1998 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1986 1 über die Begrenzung der Zahl der

Mehr

INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN

INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN Dr. Christian Wilhelm, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden Infrastrukturtagung 2017 in Graubünden Inhalt Naturgefahren, Raumnutzung und Risiken

Mehr

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A Dem Schutz von Menschen und Sachgütern vor ist grosse Bedeutung beizumessen. Dabei ist nach folgender Reihenfolge vorzugehen: Planungsgrundsatz A 1. Erkennen und Meiden von Gefahren 2. Bewusst mit Risiken

Mehr

Versicherung gegen Schäden durch Starkregen Andreas Hahn, GDV

Versicherung gegen Schäden durch Starkregen Andreas Hahn, GDV Versicherung gegen Schäden durch Starkregen Andreas Hahn, GDV HoWaFach Fachtagung für Hochwasser- und Überflutungsschutz Hof, 12. Oktober 2017 Naturgefahrenversicherung ist Ergänzung bzw. Teil der Wohngebäudeversicherung

Mehr

Betriebsgebäudeversicherung

Betriebsgebäudeversicherung KB3, Fotolia #57618602 Betriebsgebäudeversicherung Optimaler Schutz für Betriebsgebäude. Beratung durch: FORMAT Kanzlei für Investment & Finanzen GmbH Schopenstehl 20 20095 Hamburg Tel.: 040 / 2090765-50

Mehr

Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011

Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011 Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011 Naturereignisse Wie kann ein Erstversicherer helfen? 2 Absicherungsmöglichkeiten gegen Naturereignisse Elementarversicherung

Mehr

Hausratversicherung - Ratgeber

Hausratversicherung - Ratgeber Hausratversicherung - Ratgeber Die Hausratversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Versicherung in Deutschland. Rund 75 % aller westdeutschen Haushalte sowie 85 % aller ostdeutschen Haushalte

Mehr