Von den Lawinen zum Hochwasser

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3 Schadenbilanz der Privatversicherer Milliarden Franken ( Schadenfälle) davon: Hausrat und übrige Fahrhabe: 700 Millionen Franken ( Schadenfälle) Gebäude: 250 Millionen Franken (4 483 Schadenfälle) Betriebsunterbrechung: 200 Millionen Franken (2 150 Schadenfälle) Motorfahrzeugkasko: 90 Millionen Franken (6 000 Schadenfälle) Übrige Sachschäden: 95 Millionen Franken (2 100 Schadenfälle) In diesen Zahlen nicht eingeschlossen sind die Gebäudeschäden, die die kantonalen Feuerversicherungen decken. Ebenfalls nicht enthalten sind Schäden an der Infrastruktur wie Strassen oder Bahnen sowie Flurschäden. Schadenursachen Von den Lawinen zum Hochwasser Die eigentliche Geburtsstunde der privaten Elementarschadenversicherung in ihrer heutigen Form war Unter dem Eindruck des katastrophalen Lawinenwinters 1950/51 suchte man nach Wegen, der Bergbevölkerung eine Möglichkeit zur Versicherung gegen die materiellen Folgen von Lawinenniedergängen zu bieten. Ein solcher Schutz zu verkraftbaren Bedingungen war indessen nur möglich, wenn auch die Unterländer einen Solidaritätsbeitrag leisteten. So entwickelte man das heute noch gültige Konzept der Koppelung einer umfassenden Deckung gegen Elementargefahren mit der Feuerversicherung. Solidarität gross geschrieben Um die Solidarität der Unterländer mit der Bergbevölkerung zu gewinnen, durfte man nämlich nicht einfach nur Lawinen versichern, sondern es musste ein ganzes Deckungspaket geschnürt werden. Dieses umfasst Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Man integrierte also die Deckung von Elementarschäden in die Feuerversicherung. Damit erhielt der Versicherungsnehmer grundsätzlich den gleichen Entschädigungsanspruch wie bei Feuerschäden, andererseits wurde aber auch erstmals eine Prämie für Elementarschäden erhoben. 2.6 % Schneedruck 1.2 % Steinschlag 9.4 % Hagel 3.7 % Lawinen 2.1 % Erdrutsch 0.7 % Felssturz 19.7 % Sturmwind 60.6 % Hochwasser & Überschwemmung Überschwemmungen häufen sich War die Elementarschadenversicherung zu Beginn eine Art Solidaritätsakt zugunsten der von Lawinenniedergängen heimgesuchten Bergbevölkerung, so überwiegt in der Zwischenzeit das Hochwasser: Rund 60 % der in den vergangenen 30 Jahren bezahlten Schäden wurden durch Hochwasser bzw. Überschwemmung verursacht, fast 20 % durch Sturm, über 9 % durch Hagel und lediglich 3.7 % durch Lawinen. Für jedermann zahlbare Prämien Beim breiten Fächer der gedeckten Elementarschaden-Gefahren konnte und wollte man bei der Prämienbemessung nicht auf die konkrete Gefährdung abstellen. Es gelangte also nicht eine eigentliche Risikoprämie zur Anwendung, sondern ein gesamtschweizerischer Einheitsprämiensatz, der einen integrierenden Bestandteil des Feuerprämiensatzes bildete. Mit diesem Prinzip wird sichergestellt, dass sich jedermann die Versicherung gegen Elementarschäden leisten kann, wo immer er auch lebt in den Bergen, an einem Flussufer oder in einer Stadt. Seit 1993 ist dieser Grundsatz sogar gesetzlich verankert. Die Einheitsprämiensätze betragen heute 0.45 für Gebäude, 0.20 für Hausrat und 0.30 für übrige Fahrhabe. Elementarschaden-Pool gleicht aus Zum besseren Risikoausgleich haben die privaten Versicherungen den Elementarschaden- Pool gegründet. Mit der Poolung werden die Schadensätze der einzelnen Versicherungsgesellschaften nivelliert. Die Privatversicherer versichern die Gebäude in den Kantonen Obwalden, Uri, Schwyz, Appenzell Innerrhoden, Genf, Tessin und Wallis. Sie versichern Hausrat und übrige Fahrhabe in allen Kantonen mit Ausnahme von Waadt und Nidwalden. ASA SVV Eine Publikation des Schweizerischen Versicherungsverbandes Nr. 4 / November 2005

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7 AHV: Konsolidieren statt ausbauen In der AHV wird seit über 50 Jahren bewusst von Jung zu Alt umverteilt. Finanziert werden die Renten der Pensionierten durch Lohnprozente der Erwerbstätigen (und der Arbeitgeber). Weil die Zahl und Lebenserwartung der Rentner gestiegen sind, nimmt der Finanzierungsdruck zu. Heute werden noch 70 % der AHV-Renten durch Lohnabzüge gedeckt, 30 % stammen aus allgemeinen Bundesmitteln (Steuern). Da sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten in den nächsten zwanzig Jahren weiter verringert von heute 4:1 auf 2:1, wächst auch die Finanzierungslücke weiter an. Und unter gleich bleibenden Bedingungen auf der Leistungs- und Finanzierungsseite wird sie in 20 Jahren 14 Milliarden Franken pro Jahr betragen. Aus diesem Grund verbietet sich ein Ausbau der AHV von selbst. Zusätzliche Belastungen Aktien sind volatil. Brechen die Börsenkurse erneut ein und bleiben die Zinsen tief, dann vergrössern sich die Deckungslücken vieler autonomer und staatlicher Pensionskassen mit zu hohen Aktienquoten. Wer dann finanziell am meisten belastet wird, ist klar: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neben der Sanierung der AHV und allenfalls ihrer eignen Pensionskasse als Steuerzahler zusätzlich die Sicherung der Renten der öffentlichen Hand mittragen müssen. SVV-Standpunkt Hoher Mindestzins weniger Renditechancen Man kann es drehen und wenden, wie man will: unter den herrschenden Gegebenheiten sind in der beruflichen Vorsorge die Erwerbstätigen die Dummen. Das Fatale daran: Je jünger eine Arbeitskraft ist desto ungünstiger läuft es für sie. Für die Jungen steht am meisten auf dem Spiel. Ihnen im Gegenzug eine bewusst (zu) hohe Mindestverzinsung in der beruflichen Vorsorge zu verkaufen, mag gut gemeint sein, bewirkt aber genau das Gegenteil. Natürlich ist eine hohe Mindestverzinsung populär. Wer freut sich nicht, wenn ihm die Pensionskasse im Voraus, also ohne die künftige Zinsentwicklung zu kennen, eine Jahresrendite von 2,5% garantiert, wo er doch auf der Bank weniger als 1% für sein Geld bekäme. Die Krux ist: Je höher eine Garantie desto geringer die Renditechancen. Denn um die Garantie auf keinen Fall zu verfehlen, muss man das Geld ja möglichst sicher anlegen oder Schwankungsreserven haben, die mögliche Verluste abfedern. Ist weder das eine noch das andere gegeben, spielt man auf gut Glück. Was passiert, wenn sich das Risiko nicht auszahlt, ist klar: die Milliardenlöcher werden noch grösser. Keine leeren Versprechungen Wer sichere Renten verspricht, darf kein Glückspiel betreiben. Darum muss auch der Mindestzins deutlich unter dem Satz risikoarmer Anlagen liegen. Das erhöht die Renditechancen für die Versicherten und schafft die Voraussetzungen für die Sanierung der vielen Pensionskassen in Schieflage. Dies liegt im Interesse aller. Denn so lange Vorsorgeeinrichtungen nicht voll ausfinanziert sind, so lange ist deren Mindestzinsgarantie nicht mehr als ein leeres Versprechen. Und damit kann man sich im Alter nichts kaufen. Ein Mindestzinssatz ist unnötig. Mit der Einführung eines separaten, dynamisch betriebenen Sicherungsfonds und einer wirksamen Legal Quote partizipiert der Versicherte angemessen am Anlageergebnis. Damit verliert der Mindestzins seine Berechtigung. Wenn aber ein Mindestzinssatz festgelegt wird, vertritt der SVV folgenden Standpunkt: Die Höhe des Mindestzinssatzes muss planbar sein. Deshalb braucht es eine transparente Formel, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Als Basis kann der rollende Durchschnitt von Bundesobligationen für eine Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes dienen, beispielsweise 70% des rollenden Durchschnitts von siebenjährigen Bundesobligationen. ASA SVV Eine Publikation des Schweizerischen Versicherungsverbandes Nr. 4 / November 2005

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