Erben in der Patchworkfamilie Wer zahlt Erbschaftssteuern?

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1 Erben in der Patchworkfamilie Wer zahlt Erbschaftssteuern? Praxishinweis Die Patchworkfamilie ist mittlerweile eine häufige Form der Lebensgemeinschaft, in welcher Paare, mit oder ohne Trauschein, mit Kindern aus ihrer früheren Ehen/Partnerschaften und meistens noch mit eigenen zusammenleben. Nachfolgend wird die Problematik der Besteuerung im Erbfall nicht blutsverwandter Familienmitglieder, vor allem der Konkubinatspartner und Stiefkinder, anhand verschiedener Beispiele erläutert. 1 Ehegatten und Kinder 1.1 Ausgangslage: Ehegatten ohne Die Patchworkfamilie besteht aus einem verheirateten Paar, das je ein Kind aus einer früheren Beziehung in die Gemeinschaft eingebracht hat, sowie aus einem gemeinsamen Kind. Ein Ehegatte verstirbt. Die Nachfolge folgt den gesetzlichen Bestimmungen. Rebecca Maute Treuhänderin mit eidg. FA, first.advsiory.ag, Kreuzlingen Erbfolge Es erben nur die gesetzlichen Erben: Der überlebende Ehegatte sowie die beiden direkten Nachkommen Erbschaftssteuerfolgen für die einzelnen Erben Ehegatten In der Schweiz sind die Ehegatten in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Vergessen werden darf dabei der Kanton Solothurn nicht; es fallen bei jedem Erbfall 8 bis 12 Nachlasstaxe an Direkte Nachkommen Schweizweit sind die direkten Nachkommen in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit mit folgenden Ausnahmen: Im Kanton Appenzell-Innerrhoden werden die direkten Nachkommen mit einem Satz von 1% und einem Freibetrag von CHF besteuert. Nr. 4/2013 Seite 270

2 Eine Besonderheit kennt der Kanton Luzern: Auf kantonaler Ebene werden die direkten Nachkommen nicht besteuert, für Zuwendungen ab CHF müssen Nachkommen jedoch eine Steuer von 1 bis 2% entrichten, sofern die verstorbene Person in einer von 41 der insgesamt 83 Gemeinden mit Nachkommen-Erbschaftssteuer wohnt. Erbteile an Nachkommen, die den Betrag von CHF nicht überschreiten, sind auf jeden Fall steuerfrei. Der Kanton Neuenburg besteuert mit 3% und einem Freibetrag von CHF Ebenso werden die direkten Nachkommen im Kanton Waadt mit einem Satz von 0,009 bis 3,5% und einem Freibetrag von CHF , welcher mit zunehmender Höhe des Vermögensanfalls jedoch abnimmt, besteuert. 1.2 Ausgangslage: Ehegatten mit Die Patchworkfamilie besteht aus einem verheirateten Paar, das je ein Kind aus früheren Beziehungen in die Gemeinschaft eingebracht hat, sowie aus einem gemeinsamen Kind. Ein Ehegatte verstirbt. Die Erblasserin hat ihr Stiefkind, per Definition das Kind des Ehepartners, testamentarisch begünstigt. Inhaltsverzeichnis 1 Ehegatten und Kinder 1.1 Ausgangslage: Ehegatten ohne Nachlastregelung 1.2 Ausgangslage: Ehegatten mit 2 Unverheiratete Paare mit 2.1 Ausgangslage: Unverheiratetes Paar mit 3 Halbgeschwister 4 Fazit Erbschaftssteuerfolgen für die einzelnen Erben Ehegatten Es treten die gleichen Erbschaftssteuerfolgen wie unter Ziff ein Erbfolge Da die Erblasserin ihr Stiefkind testamentarisch begünstigt hat, erbt es neben den gesetzlichen Erben, namentlich der Ehegatte und die direkten Nachkommen, ebenfalls Direkte Nachkommen Es treten die gleichen Erbschaftssteuerfolgen wie unter Ziff ein Adoptivkinder Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass die Adoptivkinder analog den eigenen Kindern behandelt werden. Nr. 4/2013 Seite 271

3 Stiefkinder Die Praxis zur Besteuerung der Stiefkinder ist in der Schweiz gespalten. Genau die Hälfte der Kantone besteuert die Stiefkinder analog der direkten Nachkommen. Somit sind Stiefkinder in diesen Kantonen, ausser im Kanton Appenzell- Innerrhoden, steuerbefreit. Die restlichen 13 Kantone besteuern die Stiefkinder entweder mit einem separaten reduzierten Steuersatz oder mit dem maximalen Satz der übrigen Personen. Die Kantone Genf und Neuenburg haben zum Beispiel die Stiefkinder in ihrem Erbschaftssteuergesetz nicht erwähnt, dort fallen sie also in die Sparte der übrigen Personen. Das heisst, sie werden mit einem Höchstsatz von bis zu 54,6% im Kanton Genf und 45% im Kanton Neuenburg besteuert. Bei den Kantonen, die die Stiefkinder zwar erwähnt haben, aber ungleich der direkten Nachkommen besteuern, schwankt der Steuersatz zwischen 2% für den Kanton Solothurn und Basel-Stadt mit 16,5%. Der Kanton Glarus hat mit CHF den höchsten Freibetrag, der Kanton Solothurn mit CHF 0. den niedrigsten. 2 Unverheiratete Paare mit 2.1 Ausgangslage: Unverheiratetes Paar mit Die Patchworkfamilie besteht aus einem unverheirateten Paar, das je ein Kind aus einer früheren Beziehung in die Gemeinschaft eingebracht hat, sowie aus einem gemeinsamen Kind. Ein Partner verstirbt. Es wurde der Lebenspartner und dessen Kind testamentarisch begünstigt Erbfolgen Da der verstorbene Lebenspartner den überlebenden Lebenspartner mit dessen Kind testamentarisch begünstigt hat, erben diese neben den gesetzlichen Erben, namentlich die direkten Nachkommen, ebenfalls Erbschaftssteuerfolgen für die einzelnen Erben Direkte Nachkommen Es treten die gleichen Erbschaftssteuerfolgen wie unter Ziff ein Lebenspartner Bei den sogenannten Lebens- und Konkubinatspartnern ist zuerst speziell auf die unterschiedlichen Definitionen der Kantone einzugehen. Nur wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, tritt die bevorzugte Besteuerung oder sogar die Steuerbefreiung ein. Den meisten Kantonen genügt es nicht, wenn man nur zum Zeitpunkt des Todes mit dem Erblasser zusammengelebt hat. Unterschiedliche Kriterien können sein: Wohngemeinschaft (gleicher ) für 5 oder 10 Jahre Wesentlicher Beitrag zum Unterhalt oder gemeinsame Mittel Mit gemeinsamen und minderjährigen Kindern in gemeinsamen Haushalt Bei der Besteuerung der Lebenspartner weicht die Praxis der Kantone sehr stark voneinander ab. In fast der Hälfte der Kantone ist keine privilegierte Besteuerung der Partner vorgesehen, da die Definition und der Begriff des Konkubinatspartners fehlen. Es werden die Steuersätze für die übrigen Personen angewandt. Spitzenreiter bei der Besteuerung ist auch hier der Kanton Genf mit einem Höchststeuersatz von 54,6% und einem geringen Freibetrag von CHF 500., dicht gefolgt vom Kanton Tessin mit einem Höchststeuersatz von 41% und einem Freibetrag von CHF 0.. Im Kanton Tessin sind pro Nachlass je- Nr. 4/2013 Seite 272

4 doch Bank und Sparguthaben im Wert von CHF steuerfrei. Die restlichen Kantone besteuern mit einem Satz zwischen 8 und 40%. Die Kantone Graubünden und Zug kennen zwar keine gesetzliche Definition des Lebenspartners, sie werden aber trotzdem bevorzugt besteuert. Im Kanton Graubünden zum Beispiel fallen auf kantonaler Ebene keine Steuern an, jedoch kann die Gemeinde einen maximalen Steuersatz von 5% erheben. Der Kanton Zug ist mit den Kantonen Ob- und Nidwalden und Uri einer der wenigen Kantone, die die Konkubinatspartner analog des Ehegatten besteuern, oder in diesen Fall eben nicht besteuern Kind des Lebenspartners Hier sind in den meisten Fällen keine gesetzlichen Antworten vorzufinden. M.E. sind folgende Lösungen möglich: Kantone, die Konkubinats - partner analog Ehegatten besteuern Diejenigen Kantone (OW, NW, Zug Uri, GR), welche die Lebenspartner analog der Ehegatten besteuern, können meiner Auffassung nach deren Nachkommen wie Stiefkinder besteuern Kantone, die Konkubinats - partner mit separatem Steuersatz besteuern Der Kanton Jura besteuert die Nachkommen des Konkubinatspartners mit demselben Satz wie den Lebenspartner. Die übrigen Kantone, welche die Lebenspartner gesondert besteueren, haben sich in ihren Steuergesetzen nicht dazu geäussert. Daher könnte die Ansicht aus dem Kanton Jura auf die anderen Kantonen übertragen werden, obwohl eine gesetzliche Grundlage fehlt Kantone, die Konkubinats - partner analog übrige Personen besteuern Die anderen Kantone, welche die Lebenspartner wie Dritte behandeln, werden wohl auch die Kinder des Lebenspartners als Dritte besteuern. 3 Halbgeschwister Eine weitere Problematik ist die Besteuerung der Halbgeschwister. In der Mehrheit der Kantone werden Halbgeschwister in den Steuergesetzen nicht erwähnt. Es ist darum davon auszugehen, dass sie dementsprechend wie die übrigen Personen mit dem maximalen Steuersatz besteuert werden. In einigen Kantonen werden die Halbgeschwister speziell erwähnt und unterliegen derselben Besteuerung wie die Geschwister. Ausnahmen sind die Kantone Glarus und Tessin, welche für die Halbgeschwister ausdrücklich einen eigenen Besteuerungssatz verwenden. 4 Fazit Abschliessend kann gesagt werden, dass sich die Praxis der Kantone bei der Besteuerung der blutsverwandten Familienmitglieder in einem Erbfall in den meisten Fällen nicht stark voneinander unterscheiden. Bei der Besteuerung der nicht blutsverwandten Familienmitglieder sind sich die Kantone jedoch noch sehr uneinig. Die folgende Aufstellung bietet eine Übersicht über die verschiedenen Steuersätze und Freibeträge der Kantone im Einzelnen. Nr. 4/2013 Seite 273

5 Übersicht Erbschaftssteuer Patchworkfamilie Erbschaftsteuer *Definition Le Kanton Ehegatten Lebenspartner* Nachkommen Stiefkinder Voraussetzung b Aargau steuerfrei 4 9%, kein Freibetrag steuerfrei steuerfrei Mind. 5 Jahre in W Appenzell - Innerrhoden steuerfrei 20%, Freibetrag CHF %, Freibetrag CHF %, Freibetrag CHF Lebenspartner nic Appenzell - Ausserrhoden steuerfrei 12%, Freibetrag CHF steuerfrei steuerfrei Mind. 5 Jahren Ha halt oder gemeins Bern steuerfrei 6 15% Freibetrag CHF steuerfrei steuerfrei Mind. 10 Jahren i Basel - Land steuerfrei 15%, Freibetrag CHF steuerfrei 7,5%, Freibetrag CHF Mind. 5 Jahre in h Basel - Stadt steuerfrei 7,5 16,5%, Freibetrag CHF steuerfrei 7,5 16,5%, Freibetrag CHF Mind. 5 Jahre im chen Freiburg steuerfrei 8,25 14,025% Freibetrag CHF steuerfrei 7,75% 15,5% Freibetrag CHF Mind. 10 Jahren i Genf 1 steuerfrei % Freibetrag CHF 500. steuerfrei 42 54,6%, Freibetrag CHF 500. Lebenspartner nic Glarus steuerfrei 4 10%, Freibetrag steuerfrei 6 15%, Freibetrag CHF Mind. 5 Jahre im Graubünden 2 steuerfrei Kanton: steuerfrei steuerfrei steuerfrei Keine gesetzliche Jura 3 steuerfrei 14%, Freibetrag CHF steuerfrei 14%, Freibetrag CHF Mind. 10 Jahre im Ex-Partner) Luzern 4 steuerfrei 6%, Freibetrag CHF %, Freibetrag CHF %, Freibetrag CHF Mind. 5 Jahre unu Neuenburg steuerfrei 20%, Freibetrag: CHF %, Freibetrag CHF %, Freibetrag Mind. 5 Jahre zus Nidwalden steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei Mind. 5 Jahre am Obwalden steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei Mind. 5 Jahre im mit gemeinsamen St.Gallen steuerfrei 30%, Freibetrag CHF steuerfrei steuerfrei Lebenspartner nic Schaffhausen steuerfrei 10 40% Freibetrag CHF steuerfrei steuerfrei Lebenspartner nic Solothurn 5 steuerfrei 12 30% Freibetrag CHF 0. steuerfrei 2 5%, Freibetrag CHF 0. Lebenspartner nic Schwyz 6 Thurgau steuerfrei 8 28% Freibetrag CHF 0. steuerfrei 4 14% Freibetrag CHF 0. Lebenspartner nic Tessin 7 steuerfrei 17,85 41% Freibetrag CHF 0. steuerfrei 5,95 15,5% Freibetrag CHF 0. Lebenspartner nic Uri steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei Mind. 5 Jahre im mit gemeinsamen Waadt 8 steuerfrei 15,84 25% 0,009 3,5% 2,64 7,5% Lebenspartner nic Wallis steuerfrei 25%, Freibetrag CHF steuerfrei 7,5%, Freibetrag CHF Lebenspartner nic Zug steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei Keine gesetzliche Zürich steuerfrei 12 36%, Freibetrag CHF steuerfrei 4 14%, Freibetrag CHF Mind. 5 Jahre im 1 Genf: Wenn der Erblasser in den letzten drei Jahren nach Aufwand besteuert wurde, sind der Ehegatte und die Nachkommen nicht mehr von der Steuer befreit. In diesem Falle liegt der Steuersatz zwischen 2 und 6% bei einem Freibetrag von CHF Graubünden: Die aufgeführten Steuersätze beziehen sich nur auf die kantonalen Erbschaftssteuern. Gemäss Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuer kann die Gemeinde eine Erbanfall- und Schenkungssteuer erheben. Ehegatten, direkte Nachkommen und Stiefkinder sind von dieser Besteuerung ebenfalls ausgenommen. Für den Konkubinatspartner fallen max. 5% Steuern an. 3 6 Jura: Wenn der Erblasser nach Aufwand besteuert wurde, sind die Nachkommen nicht mehr von der Steuer befreit. In diesem Falle liegt der Steu- erhoben. Schwyz: Es wir 7 ersatz bei 3,5% bei einem Freibetrag von CHF Tessin: Pro N 4 Luzern: Zuwendungen an Nachkommen bis CHF sind in jedem CHF ste 8 Fall steuerfrei. Für Zuwendungen ab CHF zahlen Nachkommen Waadt: Eine B eine Steuer von 1 bis 2%, sofern die verstorbene Person in einer Gemeinde banfall den Betr mit Nachkommen-Erbschaftssteuer wohnte oder bei ausserkantonalem zusätzlich zur Er der verstorbenen Person ein vererbtes Grundstück in einer Gemeinde mit Nachkommen-Erbschaftssteuer liegt. Kanton Waadt ih satz von 0 bis 10 5 Solothurn: Pro Nachlass fallen zusätzlich 8 12 Nachlasstaxe an. keit in der Schwe Nr. 4/2013 Seite 274

6 *Definition Lebenspartner Voraussetzung bei Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht Mind. 5 Jahre in Wohngemeinschaft (gleicher ) Mind. 5 Jahren Hausgemeinschaft und wesentlicher Beitrag zu Unterhalt od. gemeinsame Mittel Mind. 10 Jahren in Wohngemeinschaft mit gleichen steuerrechtlichem F Mind. 5 Jahre in häuslicher Gemeinschaft und am gemeinsamen rag CHF Mind. 5 Jahre im gemeinsamen Hauhalt und gleichem steuerrechtlichen trag CHF Mind. 10 Jahren in Wohngemeinschaft mit gleichem steuerrechtlichem trag CHF 500. HF Mind. 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt Keine gesetzliche Definition für Lebenspartner auf kantonaler Ebene Mind. 10 Jahre im gemeinsamen Haushalt zusammengelebt (ebenso Ex-Parnter) HF Mind. 5 Jahre ununterbrochene und umfassende Lebensgemeinschaft 00. Mind. 5 Jahre zusammengelebt Mind. 5 Jahre am gleichen in dauernder Wohngemeinschaft Mind. 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt oder zum Zeitpunkt des Todes mit gemeinsamen, minderjährigen Kindern HF 0. CHF 0. rag CHF 0. Mind. 5 Jahre im gemeinsamen Haushalt oder zum Zeitpunkt des Todes mit gemeinsamen, minderjährigen Kindern eheähnlich Lebenpartner nicht erwähnt übrige Person F Keine gesetzliche Definition für Lebenspartner CHF Mind. 5 Jahre im gleichen Haushalt zusammengelebt 1 Genf: Wenn der Erblasser in den letzten drei Jahren nach Aufwand besteuert wurde, sind der Ehegatte und die Nachkommen nicht mehr von der Steuer befreit. In diesem Falle liegt der Steuersatz zwischen 2 und 6% bei einem Freibetrag von CHF Graubünden: Die aufgeführten Steuersätze beziehen sich nur auf die kantonalen Erbschaftssteuern. Gemäss Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuer kann die Gemeinde eine Erbanfall- und Schenkungssteuer erheben. Ehegatten, direkte Nachkommen und Stiefkinder sind von dieser Besteuerung ebenfalls ausgenommen. Für den Konkubinatspartner fallen max. 5% Steuern an. 3 Jura: Wenn der Erblasser nach Aufwand besteuert wurde, sind die Nachkommen nicht mehr von der Steuer befreit. In diesem Falle liegt der Steuersatz bei 3,5% bei einem Freibetrag von CHF Luzern: Zuwendungen an Nachkommen bis CHF sind in jedem Fall steuerfrei. Für Zuwendungen ab CHF zahlen Nachkommen eine Steuer von 1 bis 2%, sofern die verstorbene Person in einer Gemeinde mit Nachkommen-Erbschaftssteuer wohnte oder bei ausserkantonalem der verstorbenen Person ein vererbtes Grundstück in einer Gemeinde mit Nachkommen-Erbschaftssteuer liegt. 5 Solothurn: Pro Nachlass fallen zusätzlich 8 12 Nachlasstaxe an. 6 Schwyz: Es wird weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungngssteuer erhoben. 7 Tessin: Pro Nachlass sind Bank- und Sparguthaben im Wert von CHF steuerfrei. 8 Waadt: Eine Besteuerung der Nachkommen erfolgt erst, wenn der Erbanfall den Betrag von CHF übersteigt. Die Gemeinden legen zusätzlich zur Erhebung der kommunalen Erbschaftsteuer einen Prozensatz von 0 bis 100% von der kantonalen Steuer fest. Für Ausländer, die im Kanton Waadt ihren letzten hatten und nie einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgingen, reduziert sich die Steuer auf die Hälfte. Nr. 4/2013 Seite 275

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