Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels
|
|
- Klara Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels OcCC 4. Symposium Anpassung an den Klimawandel 21. September 2012, Uni-S, Bern Cornel Quinto, Fürsprecher, LL.M.
2 Auswirkungen des Klimawandels Zunahme Starkregen / Überschwemmungen häufigere und heftigere Stürme vermehrte Felsstürze / Murgänge / Rutschungen häufigere und intensivere Hagelereignisse Zunahme grossflächiger Elementarschäden Anstieg Gebäudeschäden Seite 2 25
3 Folgen für die Elementarschaden-Versicherung (ESV) Schadenpotentiale steigen Wiederkehrperioden werden verkürzt zufälliges / unvorhersehbares = versicherbares Ereignis? Seite 3 25
4 Folgen für die ESV Verbesserung Risikoeinschätzung Gefahrenkarten Gefahr der negativen Auslese steigt Seite 4 25
5 Folgen für die ESV Die Versicherbarkeit von Elementarschäden stösst an ihre Grenzen falls es heute überhaupt ein Angebot gibt Seite 5 25
6 Folgen für die ESV Der Bedarf nach Schutz vor Elementarschäden wird in Zukunft stark steigen welche Anforderungen muss ein Schutzsystem angesichts des Klimawandels in Zukunft erfüllen? Seite 6 25
7 Folgen für die ESV BILD GEBÄUDE UNTER WASSER Seite 7 25
8 Folgen für die ESV Mögliche Antworten auf den Klimawandel Freiwillige Versicherung gemäss Marktangebot ad-hoc-staatshilfe Versicherungspflicht (Obligatorium) Pflichtversicherung (Obligatorium & Monopol) Seite 8 25
9 Zukünftige Anforderungen Wiederaufbau innert nützlicher Frist gewährleistet flächendeckender, umfassender, für alle auch schlechte Risiken zahlbarer Schutz Schadenausmass begrenzen Prävention Seite 9 25
10 Zukünftige Anforderungen Deutschland Hochwasser Sachsen August Seite 10 25
11 Zukünftige Anforderungen Ad-hoc-Staatshilfe erfüllt Anforderungen NICHT: fehlende Ansprüche der Geschädigten keine erprobte Schadenregulierungsorganisation knappe öffentliche Mittel Wiederaufbau scheitert charity hazard ungerechte Verteilung öffentlicher Mittel Seite 11 25
12 Zukünftige Anforderungen Versicherungslösung erforderlich Versicherbarkeit Risikoausgleich zwischen guten und schlechten Risiken nötig je grösser das Risikokollektiv, desto eher Prämien für alle zahlbar wird negative Auslese vermieden Prävention integrieren Rückversicherungsdispositiv verstärken Seite 12 25
13 Zukünftige Anforderungen Quelle: Swiss Re, Flood an underestimated risk Inspect, inform, insure, Zürich 2012, S Seite 13 25
14 Zukünftige Anforderungen Versicherungspflicht (Obligatorium) und Pflichtversicherung (Obligatorium & Monopol) als taugliche Antworten auf den Klimawandel Seite 14 25
15 Kurze Länderübersicht D keine Versicherungspflicht Marktangebot / ZÜRS ad-hoc-staatshilfe Seite 15 25
16 Kurze Länderübersicht Staatliche Rückversicherung F Caisse Centrale de Réassurance Quote 50% CCR staatliche AG Stop-Loss Rückversicherung ESV zwingende Deckungserweiterung SachV / BU-V Grundvertrag Privatversicherung Erstversicherung freiwillig Seite 16 25
17 Kurze Länderübersicht Staatliche Pflichtversicherung mit Monopol E staatliche Anstalt Erstversicherer Consorcio de Compensación de Seguros Monopol ESV zwingender Zuschlag für ESV zwingende Deckungserweiterung ESV SachV / BU-Vers Grundvertrag Privatversicherung freiwillig Seite 17 25
18 Kurze Länderübersicht Staatliche Pflichtversicherung mit Monopol Versicherungspflicht; gesetzliche Markt- und Preisordnung CH IRG Interkantonale Risikogemeinschaft Elementar Schweizer ES-Pool notfalls gesetzlich vorgeschrieben öffentlichrechtliche interkantonale Körperschaft IRV Interkantonaler Rückversicherungsverband ESV staatliche Prämienkalkulation zwingende Deckungserweiterung staatliche Anstalten ESV Kantonale Gebäudeversicherungen Monopol obligatorisch SachV / BU-V Privatversicherung Grundvertrag teils obligatorisch ~ 80% Gebäudewerte 19 Kantone ~ 20% Gebäudewerte 7 Kantone Seite 18 25
19 Kurze Länderübersicht Marktangebot & staatliche Intervention National Flood Insurance Fund N F I F USA Federal Emergency Management Agency FEMA Rückversicherung Erstversicherung freiwillig Gemeinde NFIP angeschlossen (National Flood Insurance Program) freiwillig Seite 19 25
20 Kurze Länderübersicht USA/Katrina 2005 doppelte Freiwilligkeit sehr tiefe Versicherungsdichte USA ad-hoc-staatshilfe kein genügender Wiederaufbau Bevölkerungsrückgang New Orleans 500k 300k (2009) Seite 20 25
21 Kurze Länderübersicht Versicherungsdichte ESV für Wohngebäude in der EU Quelle: Natural Catastrophes: Risk - beim Kreis: Anzahl EU-Mitgliedstaaten relevance and Insurance Coverage - unten: Versicherungsdichte in the EU, EC Joint Reserch Centre, V1 January Seite 21 25
22 Art. 196 AEUV (Vertrag von Lissabon) "Katastrophenschutz" (1) Die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten. Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele: a) Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene im Hinblick auf die Risikoprävention, auf die Ausbildung der in den Mitgliedstaaten am Katastrophenschutz Beteiligten und auf Einsätze im Falle von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen in der Union; b) [...] c) [...] (2) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäss dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die erforderlichen Massnahmen zur Verfolgung der Ziele des Absatzes Seite 22 25
23 Seite 23 25
24 Fazit Mit dem Klimawandel wird ein flächendeckender, umfassender und kostengünstiger Versicherungsschutz zu einem Grundbedürfnis. Es gilt, die Versicherbarkeit zu erreichen und zu erhalten Seite 24 25
25 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ihre Ansprechperson bei Lustenberger Rechtsanwälte Cornel Quinto Fürsprecher, LL.M. Lustenberger Rechtsanwälte Wiesenstrasse 10 Postfach 1073 CH-8032 Zürich T +41 (0) F +41 (0) quinto@lustenberger.pro Seite 25 25
Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels
Versicherungssysteme in Zeiten des Klimawandels Elementarschaden-Versicherung von Gebäuden Cornel Quinto Fürsprecher, LL.M. Schulthess 2010 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrBrauchen wir eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden?
Brauchen wir eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden? Photo: Clemens Pfurtscheller Prof. Dr. Reimund Schwarze, UFZ Leipzig Prof. Dr. Gert G. Wagner, DIW Berlin Übersicht Klimawandel und Elementarschäden
MehrNaturgewalten & Risikoempfinden
Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung
MehrVersicherungen. Klimaänderung und die Schweiz 2050
OcCC Klimaänderung und die Schweiz 2050 Beratendes Organ f ür Fragen der Klima änderung Versicherungen Dörte Aller, Aller Risk Management Jan Kleinn, PartnerRe Roland Hohmann, OcCC OcCC Klimaänderung und
MehrRVK. Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse. 14. Juni 2013. Pascal Strupler, Direktor BAG
RVK Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse 1 Vernehmlassung Die Vernehmlassung fand vom 27. Februar bis am 3. Juni 2013 statt Mehr als 100 Stellungnahmen sind eingegangen Der Vernehmlassungsbericht
MehrDie Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz
Die Versicherung gegen Naturgefahren in der Schweiz Gaspare Nadig Präsident der Elementarschadenkommission des Schweizerischen Versicherungsverbandes Projekt «schutz.wald.mensch.»: Engagement der Versicherer
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
MehrSynopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte
Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen
MehrKolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel, 19. Oktober 2011. Constantin Fabricius Referent im Geschäftsbereich Europäische Union
Überlegungen zum Einspruchs- und Widerrufsrecht nach Artikel 290 Absatz 2 AEUV am Beispiel des Richtlinienvorschlages über Wohnimmbilienkreditverträge (WIK) Kolloqium Wer ist Koch, wer ist Kellner? Brüssel,
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE
MehrRegelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen
Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale
MehrRückversicherung. Technik und Arten der Rückversicherung. Definition Rückversicherung. Wozu wird eine Rückversicherung gebraucht?
Technik und Arten der Definition Die Weitergabe von Risiken an andere Versicherer (Rückversicherer), soweit die Risiken ein im Wert normales Maß übersteigen. Definition ist die Versicherung der Versicherung
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrProfessionelles Versicherungs managementfür
Professionelles Versicherungs managementfür Institutionen Professionelles Versicherungs management für Institutionen Dienstleistung für Sie Heime und ihre angeschlossenen Betriebe sind wie Unternehmen
MehrAVB für Unfallversicherung gemäss UVG
AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
Mehr075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15
075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes
MehrVersicherung gegen Elementarschäden. Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015
Versicherung gegen Elementarschäden Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015 Wer bin ich? Sylvine Löhmann Dipl.-Kffr. (FH) Schadenexpertin bei der Zuständig für Grundsatzfragen Sachschaden
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
MehrVersicherungen als Element der finanziellen Risikovorsorge für Naturereignisse Perspektiven vor dem Hintergrund des Klimawandels
Versicherungen als Element der finanziellen Risikovorsorge für Naturereignisse Perspektiven vor dem Hintergrund des Klimawandels Dr. Robert König, VGH Versicherungen 2012 VGH Versicherungen Anreize zur
MehrDigital Insights Industrie 4.0. Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v.
Digital Insights Industrie 4.0 Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Prognostizierte Auswirkungen der Industrie 4.0 auf die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen Die internationale Wettbewerbsfähigkeit
MehrDie Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung I. Zusammenfassung Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhabe und Gebäuden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz,
MehrGrundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.
ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass
MehrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Klimawandel und Klimaanpassungsstrategien aus Sicht der Versicherungswirtschaft n Fachaustausch Geoinformation 16.11.2011 Print Media Academy Heidelberg
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrSichern und Versichern
Sichern und Versichern Aargauische Gebäudeversicherung Aargauische Wir versichern Gebäudeversicherung Ihre Sicherheit Gebäudeversicherung Unfallversicherung Gegenwärtig stehen rund 215 000 Gebäude mit
MehrAsymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5
1 A 7.3 Erläutern Sie mögliche Probleme asymmetrischer Informationsverteilung auf a) einem Kreditmarkt. b) einem Versicherungsmarkt. c) dem Arbeitsmarkt. Lösungsskizze (ACHTUNG: Mit Hilfe der Stichpunkte
MehrHochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005
Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Rudolf Müller Projektleiter Referat an der Fachmesse Sicherheit 2015 Altdorf, 12.11.2015 1. Hochwasser 2005; was passierte am 22. / 23. August
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrVersicherungsberatung und Schadenmanagement
und Schadenmanagement für öffentlich- rechtliche Körperscha:en und Anstalten sowie kommunale Unternehmen Koopera@on Wilhelm Rechtsanwälte & Elmar SiFner 2013 Wilhelm Rechtsanwälte / Elmar SiFner 1 Inhalt
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrDen Schaden von morgen heute vermeiden
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Herausforderung Klimawandel Antworten und Forderungen der deutschen Versicherer Welche Schadenpräventionsmaßnahmen jetzt sinnvoll und notwendig
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrElementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referentin
Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referentin Sabine Leipziger VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Die Bayerische Staatsregierung investiert
MehrPRESSEINFORMATION. Hochwasser auch in vermeintlich sicheren Lagen
Haus und Wohnung versichern: Umfassender Versicherungsschutz gegen Hochwasser und Überschwemmung in allen Wohnlagen notwendig Hochwasser auch in vermeintlich sicheren Lagen Stuttgart, 09. 07. 2013: Die
MehrAnpassen statt vermeiden. Business as usual Welche Folgen und Kosten entstehen?
Anpassen statt vermeiden Business as usual Welche Folgen und Kosten entstehen? Inhaltsverzeichnis Welches Szenario unterstellen wir, wenn wir von Business as usual sprechen? Beobachtete Klimaveränderungen
MehrNiederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
Mehr5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrAirbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung
Willis GmbH & Co. KG Nymphenburger Str. 5 80335 München Airbus Group Zulieferer Versicherungsprogramm Luftfahrt Produkthaftpflichtversicherung Sie erhalten diese Information als Zulieferer von Materialien,
MehrElementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referent
Elementarschäden- das Risiko der Zukunft? SB, Erdbebendeckel, Kappungsgrenzen- was ist zu beachten? Referent Sabine Leipziger VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Bund und Länder investieren jährlich mehrere
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrKluger Mann baut vor...
Kluger Mann baut vor... Hochwasser-Versicherung Stand: 06.10.2009 Seite 1 Kluger Mann baut vor... Seite 2 Hochwasser-Versicherung... und versichert sich rechtzeitig und ausreichend! Seite 3 Die existenzgefährdenden
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
Mehrgemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten
EU-Verordnungsentwurf für Medizinprodukte Europaweit fordern Krankenversicherungen gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten Berlin (2. November 2012) Brustimplantate mit hauchdünnen Hüllen, die
MehrAn das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.
~; //'; 4,, '': < 76/ME XIX. GP - Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl.20.588/1-11/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz
Mehriwp Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln
Die Bedeutung des Staates für den Klimaschutz in der Sozialen Marktwirtschaft Wie die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft bei der Lösung globaler Probleme helfen können Vortrag anlässlich der Konferenz
MehrNote conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich
Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Einführung eines einheitlichen Adhoc-Formulars (Informationsschreiben BAG vom 2. Mai 2013) ERFA-Tagung GE KVG
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrStaatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte
Staatliche Hilfen für Hochwassergeschädigte Zweck der staatlichen Hilfen Staatliche Finanzhilfen sollen Hilfe zur Selbsthilfe bei akuten Notlagen leisten. Dabei handelt es sich um keine Schadensersatzleistungen.
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrCatNet Services: Naturgefahreninformationen in der Versicherungsindustrie. Tina Schlenther, GEOCOM User Conference, 2015
CatNet Services: Naturgefahreninformationen in der Versicherungsindustrie Tina Schlenther, GEOCOM User Conference, 2015 Agenda Swiss Re Was ist Rückversicherung? Naturgefahren & Schäden Lokation Schlüssel
MehrHochwasser und Starkregen. Risikovorsorge Gut versichert!
Risikovorsorge Gut versichert! Folie 1 Folie 2 Folie 3 Elementargefahren Erdbeben, Erdsenkung Sturm/Hagel Überschwemmung, Rückstau Erdrutsch Schneedruck, Lawinen Vulkanausbruch Folie 4 Folie 5 Überschwemmung
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrWeiterempfehlen & profitieren. Das «Kunde wirbt Kunde» Bonus-Programm
Weiterempfehlen & profitieren. Das «Kunde wirbt Kunde» Bonus-Programm www.myhelvetia.at/kunde-wirbt-kunde www.myhelvetia.at/kunde-wirbt-kunde Gleich ausfüllen & über Prämie freuen! In 3 Schritten zu Ihrem
MehrPar tner der Feuerwehr
Par tner der Feuerwehr Rundum-Schutz mit Elementar für Feuerwehrdienstleistende Info für Gebäudeeigentümer und Mieter. Besonders günstig: 20 % Nachlass Das Klima verändert sich wir passen Ihren Versicherungsschutz
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrPUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrVORSICHT. (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende. Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr
VORSICHT (VERSICHERUNGS) FALLE!!! Risikomanagement für Studierende Workshop mit Helmut Mojescick / Tibor Nehr THEMEN Ihr persönliches Risikomanagement Die ÖH-Studierendenversicherung Was ist enthalten?
MehrHerzlich willkommen zur Einführungsveranstaltung Elektronische Pensenmeldung
Herzlich willkommen zur Einführungsveranstaltung Elektronische Pensenmeldung #620 985 1 Themen Generelles zum Projekt Elektronische Pensenmeldung aktuelle Version Einführung Support für die Schulleiter
Mehr1.7.2016 A8-0068/1/Rev. ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS * zum Vorschlag der Kommission
1.7.2016 A8-0068/1/Rev. Änderungsantrag 1/Rev. Alain Cadec im Namen der PPE-Fraktion Renata Briano im Namen der S&D-Fraktion Ian Duncan im Namen der ECR-Fraktion Norica Nicolai im Namen der ALDE-Fraktion
MehrHochwasserrisiko und Hochwasserschutz in Bingen-Gaulsheim
Quelle: SPD Bingen Hochwasserrisiko und Hochwasserschutz in Bingen-Gaulsheim Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser im Donau-
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrÜberschwemmungen Kooperation von Wasserwirtschaft und Versicherungswirtschaft?
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Überschwemmungen Kooperation von Wasserwirtschaft und Versicherungswirtschaft? Alles im Fluss Wasserwirtschaftliche Fachtagung Artur Kubik Gesamtverband
MehrVerordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung
Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die
MehrStark reduzierte Versicherungsprämien durch Verbandskraft
Stark reduzierte Versicherungsprämien durch Verbandskraft 1. Was ist die Idee? Es ist bekannt, dass Grösstunternehmen tiefere Prämiensätze bei umfassenderen Deckungskonzepten vereinbaren können als KMU-Betriebe.
MehrFragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während
MehrFreie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen
Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten
MehrDas Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung
Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
Mehrvom 26. November 2004
705.3 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2005 Nr. 20 ausgegeben am 28. Januar 2005 Gesetz vom 26. November 2004 über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversiche-
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrIndividuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter
Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Die Situation Immer mehr Jugendliche benötigen beim Übergang zwischen Schule und Beruf zusätzliche Unterstützung.
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrModul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung
Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Besprechung der Klausur vom 23.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Folie 2 Aufgabe: Verletzung des A in seiner Niederlassungsfreiheit Das staatliche
MehrSo schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser
So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser Was Sie über Überschwemmung und Hochwasser wissen sollten Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie ein bestehendes Gebäude wirkungsvoll
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrDas Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?
Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter
MehrPrivatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts
Zivilistisches Seminar, Schanzeneckstrasse 1, Postfach 8573, CH-3001 Bern Rechtswissenschaftliche Fakultät Departement für Privatrecht Zivilistisches Seminar Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrPrivate Altersvorsorge
Private Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte im Alter von 18 bis 65 Jahren, bundesweit Erhebungszeitraum: 10. bis 16. November 2009 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: HanseMerkur,
MehrZukunft der Call-Center mitbestimmen
Zukunft der Call-Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte Fachtagung für Interessenvertretungen und Interessierte 25. - 27. Oktober in Berlin Forum 2 Betriebliche Herausforderungen Folie
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr