Anwendungsbeschreibung. Beschreibung der Programmänderungen und verbesserungen bis einschließlich Service Pack 8041
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- Ella Salzmann
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1 Anwendungsbeschreibung Beschreibung der Programmänderungen und verbesserungen bis einschließlich
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Service Pack 8040 (Januar 2012) Änderungen auf Basis behördlicher Vorschriften Änderungen der Zuständigkeiten für Hessen Änderungen der Zuständigkeiten für das Saarland Akten- und Adressverwaltung Aktenablage Notariat Notizzeilen in der Akteninfo Zentralrufnummer bei Anwaltsadressen Buchhaltung Buchhaltungsarchiv Kontoauszugsmanager Dokumentenmanagement Elektronische Kommunikation mit Versicherungen Firmenanlage Fristenprotokoll Honorarabrechnung RVG Rundungsdifferenzen nach Speichern von Zuzugspositionen im Aktenkonto Netto-Brutto-Tabelle Rechnung an ÖRAG Inkassoversion Mahnverfahren Postausgangsbuch ReNoStar Hauptmenü Umschaltung des Arbeitsbereichs Serienbrieffunktion Web-Akte Softwareerweiterungen Terminschnellerfassung (Gerichtstermin) Service Pack 8030 (Dezember 2011) Notariat Anrechnungsvorschrift 44 KostO Fallbeispiele Grundstückskaufvertrag und Löschungsbewilligung zu 44 I KostO (Gegenstandsgleichheit) zu 44 II KostO (Gegenstandsverschiedenheit) Anwendungsbeschreibung Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Löschungsbewilligung, 38 II 5 KostO Abgleich der Gebühren nach 44 I KostO Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Vertrag zugunsten Dritter, 36 II KostO Abgleich der Gebühren nach 44 II KostO Service Pack 8020 (November 2011) Seite: 2 von 37
3 3.1 Buchhaltung Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER Firmenwechsel Forderungskontoauswertung Mahnwesen Online Mahnverfahren (EGVP) Notariat Aktenhistorie Steuerpflichtige Auslagen Tabulatorreihenfolge bei Anlage von Beteiligten Rechtsschutzschadenmanager Service Pack (Oktober 2011) Buchhaltung Excel-Auswertung Zusammenfassende Meldung Elektronische Kommunikation Forderungsmanagement Hauptmenü Honorarabrechnung RVG Notariat Honorarabrechnung Pauschalabrechnung Seite: 3 von 37
4 1 Service Pack 8040 und 8041 (Januar 2012) 1.1 Änderungen auf Basis behördlicher Vorschriften Zum haben sich in den Bundesländern Hessen und Saarland gerichtliche Zuständigkeiten geändert, über die wir nachfolgend informieren Änderungen der Zuständigkeiten für Hessen Änderungen bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit Schließung des Amtsgerichts Bad Arolsen Das AG Bad Arolsen ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für Bad Arolsen Volkmarsen Diemelstadt Twistetal übernimmt ab das AG Korbach. Schließung des Amtsgerichts Nidda Das AG Nidda ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für Hungen übernimmt ab das AG Gießen, die örtliche Zuständigkeit für Echzell Kreuzquelle Nidda Schotten Ranstadt übernimmt ab das AG Büdingen. Schließung des Amtsgerichts Rotenburg an der Fulda Das AG Rotenburg an der Fulda ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für Bebra Gunkelrode Rotenburg Seite: 4 von 37
5 36208 Wildeck Bellers Alheim Nentershausen Ronshausen Cornberg Menglers übernimmt ab das AG Bad Hersfeld. Schließung des Amtsgerichts Schlüchtern Das AG Schlüchtern ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für Schlüchtern Sinntal Steinau Bad Soden-Salmünster übernimmt ab das AG Gelnhausen. Schließung des Amtsgerichts Usingen Das AG Usingen ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für Usingen Erdfunkstelle Usingen Neu-Anspach Wehrheim Grävenwiesbach übernimmt ab das AG Bad Homburg vor der Höhe, die örtliche Zuständigkeit für Weilrod Schmitten übernimmt ab das AG Königstein im Taunus. Schließung der Zweigstelle Eltville am Rhein des Amtsgerichts Rüdesheim Die Zweigstelle Eltville am Rhein des AG Rüdesheim ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für 65343, 65344, 65345, 65346, Eltville am Rhein Kiedrich übernimmt ab das AG Rüdesheim vollständig. Schließung der Zweigstelle Lauterbach des Amtsgerichts Alsfeld Die Zweigstelle Lauterbach des AG Alsfeld ist mit Ablauf des geschlossen worden. Seite: 5 von 37
6 Die örtliche Zuständigkeit für Ulrichstein Schlitz Lauterbach Grebenhain Herbstein Wartenberg Lautertal Freiensteinau übernimmt ab das AG Alsfeld vollständig. Änderungen der Arbeitsgerichtsbarkeit Schließung des Arbeitsgerichts Hanau Das ArbG Hanau ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die arbeitsrechtliche Zuständigkeit für den Amtsgerichtsbezirk Gelnhausen übernimmt das ArbG Fulda, für den Amtsgerichtsbezirk Hanau das ArbG Offenbach (Main). Schließung des Arbeitsgerichts Limburg an der Lahn Das ArbG Limburg ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die arbeitsrechtliche Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Hadamar, Limburg an der Lahn und Weilburg übernimmt das ArbG Wiesbaden. Schließung des Arbeitsgerichts Marburg Das ArbG Marburg ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die arbeitsrechtliche Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Biedenkopf, Frankenberg, Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt übernimmt das ArbG Gießen. Schließung des Arbeitsgerichts Wetzlar Das ArbG Wetzlar ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die arbeitsrechtliche Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Dillenburg, Herborn und Wetzlar übernimmt ebenfalls das ArbG Gießen. Schließung des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld Das ArbG Bad Hersfeld ist mit Ablauf des geschlossen worden. Die arbeitsrechtliche Zuständigkeit für den Amtsgerichtsbezirk Eschwege übernimmt das ArbG Kassel, für den Amtsgerichtsbezirk Bad Hersfeld das ArbG Fulda Änderungen der Zuständigkeiten für das Saarland Schließung der Zweigstelle Blieskastel des Amtsgerichts Homburg (Saar) Die Zweigstelle Blieskastel des AG Homburg (Saar) ist zum geschlossen worden. Die örtliche Zuständigkeit für Seite: 6 von 37
7 66440 Blieskastel Gersheim hat das AG Homburg (Saar) ab vollständig übernommen. 1.2 Akten- und Adressverwaltung Aktenablage Notariat Im Notariat wurde die Aktenablage modifiziert. Wenn dort eine Akte abgelegt und kein Ablagekennzeichen, sondern nur das Datum und die Ablagenummer vergeben wurde, erschien die Akte nicht bei den abgelegten Akten. Sie wurde zwar im Aktenregister als abgelegte Akte rot gekennzeichnet, die vergebene Ablagenummer suchte man jedoch in der Liste der Exmandate vergebens. Dieses Fehlverhalten wurde beseitigt Notizzeilen in der Akteninfo ReNoStar bietet in der Aktenverwaltung unter der Karteikarte Notizen die Möglichkeit, Informationen in bis zu drei Notizzeilen zu erfassen. In der Akteninfo wurden jedoch nur die ersten beiden Notizzeilen ausgegeben. Die Akteninfo wurde erweitert; die 3 Notizzeilen der Aktenverwaltung werden nun auch dort dargestellt. Seite: 7 von 37
8 Seite: 8 von 37
9 1.2.3 Zentralrufnummer bei Anwaltsadressen Bis auf den Adressdatenbestand Gegner steht bei allen übrigen Adressmasken das Datenfeld Zentralrufnummer zur Verfügung. In der Adressmaske der Anwälte wurde die scheinbar gespeicherte Zentralrufnummer jedoch tatsächlich nicht in die Datenbank übernommen, so dass das Datenfeld nach erneutem Aufruf nicht gefüllt war. Der Speicherdefekt wurde behoben. Seite: 9 von 37
10 1.3 Buchhaltung Buchhaltungsarchiv Archivierte Buchhaltungsjahrgänge können in der definierten Buchhaltungsfirma 81 jahrgangsweise wieder hergestellt werden. Nach erfolgreicher Wiederherstellung ist allerdings der Ausdruck von Sachkontosammelblättern nicht möglich gewesen, es erschien nur eine leere Seite. Nach der Korrektur können auch Sachkontosammelblätter eines zurückarchivierten Buchhaltungsjahrgangs wieder fehlerfrei angezeigt und gedruckt werden Kontoauszugsmanager Kanzleien, die ihre Geldbewegungen über den Kontoauszugsmanager automatisch verteilen und verbuchen, konnten unter Umständen beim Verbuchen des Tagesjournals eine Fehlermeldung erhalten. Im Ausdruck des Tagesjournals stand zudem in einer separaten Zeile eine unverständliche Zahlenkombination. Ursache hierfür war die Änderung einer Buchung in der Listenansicht des Kontoauszugsmanager, in der hinter dem Vorhang und für den Anwender unbemerkt die Zeilennummer an die Kontonummer Seite: 10 von 37
11 angehängt wurde. Diese lange Kontonummer war für den Tagesabschluss nicht interpretierbar und musste durch eine Indexreorganisation korrigiert werden. Wenn die Einzelbuchung im Kontoauszugsmanager jedoch in einem eigenen Fenster geöffnet und von dort aus verbucht wurde, trat kein Fehler auf. Nachdem die Ursache geklärt werden konnte, ist die korrekte Übergabe der Kontonummer aus dem Kontoauszugsmanager unabhängig von der verwendeten Verteilungsmaske nun gewährleistet. 1.4 Dokumentenmanagement In der Aktenhistorie können verschiedene Suchkriterien verwendet werden, um Dokumente aus den Datenbanken zu selektieren. Bei der Suche über Kennzeichen wurden die Einträge im Datenfeld Kurzrubrum / Bezeichnung nicht übernommen. Dieser Darstellungsfehler ist behoben. 1.5 Elektronische Kommunikation mit Versicherungen Grundsätzlich kann eine Deckungsanfrage über drebis immer nur für den Versicherungsnehmer als Einzelperson gestellt werden. Eheleute als Ehegemeinschaft sind rechtlich nicht versicherbar. Wenn bei der Aktenanlage Eheleute als separate Mandanten erfasst worden sind, wird erfahrungsgemäß nur bei einem von beiden eben dem Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsnummer hinterlegt. Bei der Übergabe an drebis kam in diesem Fall jedoch die Meldung, dass keine Versicherung zugeordnet sei. Die vorhandene Rechtsschutzversicherung des Versicherungsnehmers wurde ignoriert Seite: 11 von 37
12 und nur auf tatsächlich fehlende Versicherung und Versicherungsnehmers des zweiten Mandanten Bezug genommen. Die Übergabe der Deckungsanfrage über die Schnittstelle zu drebis wurde nun so modifiziert, dass zunächst der gewünschte Versicherungsnehmer abgefragt wird, bevor evtl. fehlende Versicherungsdaten in den Stammdaten gemeldet werden. Seite: 12 von 37
13 1.6 Firmenanlage Der Systembauplan von ReNoStar setzt sich seit Jahren aus kleinen Datenbeständen zusammen, um auch zukünftig schnelle Datenzugriffe zu gewährleisten. Bei Anlage einer neuen Firma nach Installation der notwendigen Lizenzierung werden im Normalfall alle erforderlichen Datenbestände angelegt. Dabei wurden allerdings neu hinzugekommene Sekundärdatenbestände zur Adressverwaltung wie z.b. die AMANDA2xx nicht angelegt, was im Einzelfall zu einem Fehler 22 führen konnte. Das aktuelle Service Pack unterstützt bei der Firmenanlage nun auch diese Datenbestände. 1.7 Fristenprotokoll Fristen, die bei eingerichtetem Passwortschutz über den Fristenkalender von ReNoStar angelegt und erledigt werden, werden im obligatorischen Tagesprotokoll aufgeführt. Nach einer Migration von Fristen aus einem anderen Anwaltsprogramm nach ReNoStar wurden die über ReNoStar erledigten Fristen, die ursprünglich im alten Anwaltsprogramm angelegt wurden, jedoch nicht im Tagesprotokoll angezeigt, weil der von ReNoStar während der Anlage gesetzte Kenner nicht vorhanden war. Zukünftig ist sichergestellt, dass auch über Fremdprogramme angelegte, jedoch erst in ReNoStar erledigte Fristen im Tagesprotokoll aufgeführt werden. 1.8 Honorarabrechnung RVG Rundungsdifferenzen nach Speichern von Zuzugspositionen im Aktenkonto Wenn Zuzugspositionen in einer Honorarabrechnung eingefügt wurden und diese per Option im Aktenkonto Seite: 13 von 37
14 gespeichert werden sollten, konnte es unter Umständen zu einer Rundungsdifferenz kommen, die behoben wurde. Aktenkonto nach Rechnungsstellung: Rechnungsausgleich über Tagesbelege buchen: Seite: 14 von 37
15 Rechnungsausgangsbuch: Netto-Brutto-Tabelle Bei Übernahme von Zahlungen aus dem Aktenkonto in die Netto-Brutto-Tabelle der Honorarabrechnung wurde der Bruttobetrag ohne Umsatzsteuerausweis übernommen. Die Abrechnung über die Standardansicht war hiervon nicht betroffen. Nach der Korrektur werden die Beträge wieder ordnungsgemäß angezeigt. Seite: 15 von 37
16 1.8.3 Rechnung an ÖRAG Mit dem Service Pack 8030 haben wir bereits die Übersendung einer Kostenrechnung über das Ikon Rechnung an Web-Akte ausgeliefert. Diese Rechnungsübergabe erfolgt zwar über die e.consult Web-Akte, wird seitens e.consult aktuell jedoch nur an die Versicherungsgruppe ÖRAG weitergeleitet. Die e.consult AG steht aber bereits mit vielen weiteren Versicherern in Kooperationsgesprächen, die elektronische Rechnungsübergabe auch dort zu ermöglichen. Sobald diese Gespräche positiv abgeschlossen worden sind, werden wir Sie entsprechend informieren. 1.9 Inkassoversion ReNoStar verfügt neben dem Anwaltsprogramm seit langem auch über ein Inkassomodul, so dass Inkassobüros ebenso die Vorteile von ReNoStar nutzen können. Dabei ist darauf zu achten, dass Inkassokunden Vollstreckungsgebühren nicht als Anwaltskosten bezeichnen. In den Standardtexten, die speziell auf die Bedürfnisse der Inkassokunden zugeschnitten sind, wird dieses Erfordernis auch eingehalten. Allerdings hat das Programm bei der Kostenberechnung auch in der Inkassoversion versehentlich diese Vollstreckungsgebühren als Anwaltskosten betitelt. Nach der Korrektur werden je nach lizenziertem Modul die richtigen Begriffe verwendet. Inkassoversion Anwaltsversion Seite: 16 von 37
17 1.10 Mahnverfahren Manuell im Forderungskonto gebuchte Gebühren für ein anwaltliches Mahnschreiben oder in der Bezeichnung geänderte vom Programm angelegte Buchungen wurden bei der Erstellung eines Mahnbescheids nicht als Vergütung für anwaltliches Mahnschreiben sondern als sonstige Nebenforderung interpretiert. Nach der Korrektur werden die gebuchten Gebühren auch bei nachträglicher Veränderung korrekt interpretiert. Manuelle Buchung Einstellungen Mahnbescheid Seite: 17 von 37
18 Fall 1: Aktenkopie MB-Antrag Fall 2 : Seite: 18 von 37
19 EDA-Datei-1 EDA-Datei Postausgangsbuch Bei manueller Eingabe einer Registernummer im Postausgangsbuch konnte es unter Umständen vorkommen, dass nach Aktivieren eines Dokuments und Auswahl z.b. des gegnerischen Anwalts aus dieser Akte versehentlich die Adresse einer anderen, zuvor bearbeiteten Akte zugeordnet wurde. Bei Auswahl der gleichen Akte über den Drop-Down-Pfeil aus der Datenbank ist der Fehler nicht aufgetreten. Mit dem Service Pack ist auch die manuelle Auswahl der Akte im Postausgangsbuch und Zuordnung der richtigen Adressaten sichergestellt. Seite: 19 von 37
20 1.12 ReNoStar Hauptmenü Umschaltung des Arbeitsbereichs Anwaltsnotare können über das Hauptmenü über die Tastenkombination <ALT> + <B zwischen den Bereichen Anwalt und Notariat umschalten. Wenn nach mehreren Umschaltvorgängen über die Funktionstastenbelegung z.b. die Aktenhistorie über <F9> aufgerufen werden sollte, öffnete sich diese nicht. Die Fehlbelegung wurde behoben Serienbrieffunktion Bei der Serienbrieffunktion Auswahl über Akten konnten keine Adressen mehr ausgewählt werden. Der Grund lag in einer falschen Sortierung im Hintergrund, die mit dem Service Pack behoben ist. Seite: 20 von 37
21 1.14 Web-Akte Wenn aus der Aktenhistorie heraus ein Dokument speziell über die Selektion Kennzeichen mit dem Workflowkennzeichen V an die Web-Akte versandt werden sollte, wurde der markierte Datensatz bei der Übergabe nicht an die dort hinterlegte Akte übergeben, sondern an die Akte, die als letztes im Feld Registernummer stand. Somit konnte es vorkommen, dass in den Web-Akten falsche Dokumente zugeordnet waren. In diesem Zusammenhang konnte es auch passieren, dass die als letzte Akte im Feld Registernummer geführte Akte in ReNoStar, die keine Web-Akte war, als Web-Akte angelegt wurde, wenn ein Dokument mit der Sortierung Workflow übergeben wurde. Diese Problematik wurde behoben. Die Funktion Übergabe eines Dokuments an die Web-Akte aus der Aktenhistorie über die Selektion Registernummer war davon nicht betroffen. Seite: 21 von 37
22 1.15 Softwareerweiterungen Terminschnellerfassung (Gerichtstermin) Im Bereich der Terminschnellerfassung wurde ein Verbesserungsvorschlag umgesetzt. Wenn in der Terminschnellerfassung ein Gericht ausgewählt worden ist, wurde die Gerichtsadresse nach Übernahme in den Terminkalender nicht angezeigt. Diese Funktion war bislang nicht implementiert. Jetzt wurde ein Datenfeld eingefügt, das die Adresse des Gerichts Seite: 22 von 37
23 nach Auswahl im Terminkalender anzeigt. Seite: 23 von 37
24 2 Service Pack 8030 (Dezember 2011) 2.1 Notariat Anrechnungsvorschrift 44 KostO Fallbeispiele Grundstückskaufvertrag und Löschungsbewilligung zu 44 I KostO (Gegenstandsgleichheit) Notar Max Müller beurkundet einen Grundstückskaufvertrag zwischen den Eheleuten Schlüpfer als Verkäufer und den Eheleuten Schweiß als Käufer. Als Kaufpreis haben sich die Beteiligten auf einen Preis von ,00 geeinigt. Für das Grundstück ist eine Grundschuld in Höhe von ,00 eingetragen. Um das Grundstück lastenfrei übertragen zu können, soll zudem eine Löschungsbewilligung beurkundet werden. Nach Ausfertigung der Urkunden stellt Notar Müller die Rechnung an die Käufer. In der Kostenrechnung an die Beteiligten muss Notar Müller gem. 44 I KostO die Gebühr der Löschungsbewilligung abgleichen lassen zu 44 II KostO (Gegenstandsverschiedenheit) Wie im Fallbeispiel 1 beurkundet Notar Max Müller einen Grundstückskaufvertrag mit dem Gegenstandswert ,00 zwischen den Eheleuten Schlüpfer als Verkäufer und den Eheleuten Schweiß als Käufer. Das Grundstück ist lastenfrei. Da die Eheleute Schlüpfer den Makler Willi Wucher beauftragt haben, einen geeigneten Käufer zu finden, wurde zusätzlich ein Vertrag zugunsten Dritter geschlossen, in dem sich Verkäufer und Käufer verpflichten, dessen Provision in Höhe von 10 % des Kaufpreises, also ,00, jeweils hälftig zu zahlen. Sie unterwerfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen. Nach Ausfertigung der Urkunden stellt Notar Müller die Rechnung an die Käufer. In der Kostenrechnung an die Beteiligten muss Notar Müller gem. 44 II KostO eine Vergleichsberechnung vornehmen und die für den Kostenschuldner günstigere Bewertung ansetzen Anwendungsbeschreibung Die nachfolgend dokumentierten Gebühren und Rechenbeispiele orientieren sich lediglich an der jeweiligen Aufgabenstellung. Selbstverständlich fallen bei den zugrunde gelegten Beurkundungen weitere Gebühren an, die hier allerdings als nicht fallrelevant unberücksichtigt bleiben. Seite: 24 von 37
25 Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel 1 Die Gebühren für die Beurkundungen des Kaufvertrags und der Löschungsbewilligung werden den Beteiligten in Rechnung gestellt Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Für den Grundstückskaufvertrag fällt eine doppelte Gebühr nach 36 II KostO an. Auf den Gegenstandswert in Höhe von ,00 ergibt sich demnach einen Gebührenwert von 864, Löschungsbewilligung, 38 II 5 KostO Für die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld in Höhe von ,00 berechnet Notar Müller eine Gebühr nach 38 II 5 KostO mit einem Gebührenwert von 201, Abgleich der Gebühren nach 44 I KostO 44 I KostO bestimmt: Werden in einer Verhandlung mehrere Erklärungen beurkundet, die denselben Gegenstand haben (z.b. der Kauf und die Auflassung, die Schulderklärung und die zur Hypothekenbestellung erforderlichen Erklärungen), so wird die Gebühr nur einmal von dem Wert dieses Gegenstandes nach dem höchsten in Betracht kommenden Gebührensatz berechnet. Dies gilt auch dann, wenn von mehreren Erklärungen die einen den ganzen Gegenstand, die anderen nur einen Teil davon betreffen (z.b. das Schuldversprechen und die Bürgschaft für einen Teil der Schuld); unterliegen in diesem Fall die Erklärungen verschiedenen Gebührensätzen, so werden die Gebühren gesondert berechnet, wenn dies für den Kostenschuldner günstiger ist. Aus diesem Grund muss die Gebühr nach 38 II 5 komplett entfallen. Um diesen Abgleich vorzunehmen, markieren Sie zunächst die beiden betroffenen Gebühren. Seite: 25 von 37
26 Über die Menüleiste rufen Sie den Menüpunkt Extras auf und wählen dort aus der Funktion Abgleich 44 die Option Abgleich gem. 44 Abs. 1. Die Gebühr nach 38 II 5 KostO wird in der Kostenrechnung als Abzugsbetrag gekennzeichnet. Ohne weitere Gebührenansprüche geltend zu machen ergibt sich nach Bildung der Umsatzsteuer und Endsumme ein Rechnungsbetrag in Höhe von 1.028,16. Seite: 26 von 37
27 Abrechnung der Gebühren aus Fallbeispiel 2 Die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und des Vertrags zugunsten Dritter werden den Beteiligten in Rechnung gestellt Zweiseitige Erklärung, 36 II KostO Für den Grundstückskaufvertrag fällt wie im Fallbeispiel 1 eine doppelte Gebühr nach 36 II KostO an. Auf den Gegenstandswert in Höhe von ,00 ergibt sich demnach einen Gebührenwert von 864, Vertrag zugunsten Dritter, 36 II KostO Für den Vertrag zugunsten Dritter fällt ebenfalls eine Gebühr nach 36 II KostO, hier aus einem Gegenstandswert von ,00 in Höhe von 120,00 je Ehepaar an Abgleich der Gebühren nach 44 II KostO 44 II KostO bestimmt: Haben die in einer Verhandlung beurkundeten Erklärungen einen verschiedenen Gegenstand, so gilt folgendes: a) Unterliegen alle Erklärungen dem gleichen Gebührensatz, so wird dieser nur einmal nach den zusammengerechneten Werten berechnet. b) Sind verschiedene Gebührensätze anzuwenden, so wird jede Gebühr für sich berechnet; soweit mehrere Erklärungen dem gleichen Gebührensatz unterliegen, werden die Werte zusammengerechnet; insgesamt darf in diesem Fall nicht mehr erhoben werden, als bei Zugrundelegung des höchsten der angewendeten Gebührensätze vom Gesamtwert zu erheben sein würde. In diesem Fall sind also die Gebühren nach 36 II KostO aus dem Gesamtgegenstandswert von ,00 zu berechnen, woraus sich demnach als Gebührenwert 924,00 ergibt. Die Summe der Einzelgebühren hingegen ergibt einen Gesamtgebührenwert in Höhe von 984,00, so dass gem. 44 II KostO ein Abgleich von 60,00 erfolgen muss. Um diesen Abgleich vorzunehmen, markieren Sie zunächst die beiden betroffenen Gebühren. Seite: 27 von 37
28 Über die Menüleiste rufen Sie den Menüpunkt Extras auf und wählen dort aus der Funktion Abgleich 44 die Option Abgleich gem. 44 Abs. 2. Die Gebührenabgleich nach 44 II KostO in Höhe von 60,00 wird in der Kostenrechnung als Abzugsbetrag gekennzeichnet. Ohne weitere Gebührenansprüche geltend zu machen ergibt sich nach Bildung der Umsatzsteuer und Endsumme ein Rechnungsbetrag in Höhe von 1.099,56. Seite: 28 von 37
29 3 Service Pack 8020 (November 2011) 3.1 Buchhaltung Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER Bei der Errechnung der Umsatzsteuervorauszahlung werden die verauslagten Umsatzsteuern von den vereinnahmten Umsatzsteuern in Abzug gebracht. Die Vorsteuerbeträge werden mit dem Vorzeichen "-" (Minus) vor der Zahl im Umsatzsteuersummenblatt von ReNoStar dargestellt. Allerdings wurde dieses Vorzeichen auch in die Umsatzsteuervoranmeldung von ELSTER übernommen. Nach Informationen der Finanzbehörde werden derartige Beträge in diesen ELSTER- Feldern bereits als Abzugsbeträge behandelt. Wenn das Vorzeichen "-" (Minus) davor steht, sind es für die Finanzämter streng mathematisch daher Zuzugsbeträge. Dieser Grundsatz betrifft im Elster-Formular nicht nur die Vorsteuer, sondern auch die innergemeinschaftliche Vorsteuer sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Nach der Korrektur werden die ermittelten Umsatzsteuerzahlen als absolute Beträge ohne Vorzeichen in die jeweiligen Datenfelder des ELSTER-Formulars eingetragen. Umsatzsteuersummenblatt von ReNoStar: Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER: Seite: 29 von 37
30 Seite: 30 von 37
31 3.2 Firmenwechsel Beim Wechsel der Firma (z.b. aus der Firma 01 in die Firma 02) konnte unter Umständen ein Fehler 384 auftreten, wenn die Fenstergrößen der Firmen unterschiedlich sind. Nach der Korrektur funktioniert der Firmenwechsel auch bei unterschiedlichen Fenstergrößen fehlerfrei, unabhängig davon, ob die Umschaltung über die Funktionstaste <F12> erfolgt oder direkt über das Hauptmenü gewechselt wird. 3.3 Forderungskontoauswertung Seit einiger Zeit bietet ReNoStar im Forderungskonto auch die Buchung direkt auf eine bestimmte Hauptforderung mit der Vorgangsnummer 16 an. In der Forderungskontoauswertung jedoch konnten die Vorgangsnummern bislang jedoch nur bis zur Vorgangsnummer 15 ausgewertet werden. Direktzahlungen der Gegner an den Mandanten, die auf eine bestimmte Hauptforderung gebucht wurden, konnten somit nicht aufgelistet werden. In der Erfassungsmaske der Forderungskontoauswertungen können nun auch diese Direktzahlungen als Vorgangsnummer 16 selektiert und anschließend in der Forderungskontoübersicht Seite: 31 von 37
32 ausgewertet werden. 3.4 Mahnwesen Online Mahnverfahren (EGVP) Grundsätzlich ist die Nutzung des EGVP-Online-Mahnverfahrens lizenzgeschützt. Einige findige Anwender haben jedoch eine Methodik entwickelt, diesen Lizenzschutz zu umgehen. Um vor allem diejenigen Anwender zu schützen, die über eine ordnungsgemäße Lizenzierung verfügen, haben wir den Lizenzschutz ausgeweitet. Für diejenigen Anwender, die bereits über eine ordnungsgemäße Lizenzierung für das online Mahnverfahren über EGVP verfügen, ändert sich nichts. Anwender ohne gültigen Lizenzschutz erhalten beim Aufruf des Programmbereichs EDA-Daten Seite: 32 von 37
33 nunmehr die Meldung, dass eine Lizenz für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren benötigt wird. Bei fehlender Lizenz für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren erfolgt die Abfrage vor Beantragung des Mahnbescheids selbstverständlich ebenfalls nicht mehr. 3.5 Notariat Aktenhistorie In der Aktenhistorie im Notariat erfolgte die Speicherung der Sortierreihenfolge zur Anzeige im Bildschirmfenster nicht beim ersten Mausklick. Nach der Korrektur wird die gewünschte Sortierung nach dem ersten mausklick wie gewünscht vorgenommen Steuerpflichtige Auslagen Beim Umbuchen von steuerpflichtigen Auslagen, die in der Buchhaltung ohne Umsatzsteuer erfasst wurden, hat ReNoStar die Umsatzsteuer versehentlich hinzugerechnet, also die steuerpflichtigen Auslagen wie steuerfreie Auslagen behandelt. Nach der Korrektur wird der Steuerbetrag nicht auf die Buchung aufgeschlagen, sondern aus dem Brutto herausgerechnet Tabulatorreihenfolge bei Anlage von Beteiligten Bei der Anlage von Beteiligten im Notariat konnte das Datenfeld PLZ nicht mehr mit über die Tabulatortaste angesteuert werden. Sofern der Cursor im Datenfeld Länderkennzeichen stand und mit der Tabulatortaste oder der Taste Enter das logisch nächste Datenfeld PLZ angesteuert werden sollte, positionierte der Cursor im Datenfeld Wohnort. Die Tabulatorreihenfolge wurde korrigiert, so dass auch das Datenfeld PLZ wie gewohnt über die Tabulatortaste oder die Taste Enter angesteuert werden kann. Seite: 33 von 37
34 3.6 Rechtsschutzschadenmanager Kanzleien, die das Programmmodul Web-Akte über e.consult nutzen, haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Schadensparten von Mandant und Gegner versehentlich vertauscht wurden. Nach der Korrektur werden die Datensätze wieder mit dem korrekten Inhalt dargestellt. Seite: 34 von 37
35 4 Service Pack (Oktober 2011) Dieser Teil des Dokuments enthält alle wichtigen Neuerungen seit dem ReNoStar Jahresupdate 8, die in unsere Software integriert wurden. Diese sind: 4.1 Buchhaltung Excel-Auswertung Beim Versuch, die Buchhaltungsauswertungen über die Excel-Schnittstelle in Office 2007 bzw. Office 2010 grafisch aufzubereiten, wurden inkompatible Makroanweisungen beim Öffnen bereits gespeicherter Auswertungen gemeldet. Das Erstellen neuer Auswertungen und Öffnen gespeicherter Auswertungen über die Funktion Standard-Öffnen als Workaround war hingegen möglich. Nach der Korrektur funktioniert das Öffnen gespeicherter Auswertungen für Office 2003, Office 2007 und Office 2010 wieder fehlerfrei, es erscheint jeweils der zutreffende Dateiauswahldialog Zusammenfassende Meldung Zurzeit können die Daten der zusammenfassenden Meldung nicht per ELSTER übermittelt werden, weil diese Funktionalität seitens der Finanzverwaltung noch nicht möglich ist (der Realisierungszeitpunkt ist bisher noch offen). Die Daten können jedoch Online auf den Internetseiten der Finanzverwaltung eingegeben werden. Es wird daher eine Liste erzeugt, mit deren Hilfe bis zur Fertigstellung der elektronischen Übermittlung durch ELSTER die zusammenfassende Meldung von innergemeinschaftlichen Leistungen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden kann. Weiterhin ist die Übernahme der entsprechenden EU-Erlöse durch die Nutzung eines speziellen Kontos in die Umsatzsteuervoranmeldung gewährleistet. 4.2 Elektronische Kommunikation Auf langsamen und somit den Systemvoraussetzungen der ReNoStar GmbH nicht entsprechenden Anlagen traten Timeout-Probleme bei der automatischen (z.b. Akten für das Web-Portal) sowie auch der manuellen PDF-Konvertierung auf. Die PDF-Erzeugung wurde so optimiert, dass auch bei langsameren Systemen Dokumente ins Format PDF konvertiert werden können. Seite: 35 von 37
36 4.3 Forderungsmanagement Wenn der Export aus der Firma 96 (WeGebAU) gestartet wird, wird die allgemeine Wartungsnummer um die Wartungsnummer der Firma 01 und die Arbeitsplatznummer des exportierenden Platzes verlängert. Das Programm benennt die exportierten Daten nach der Wartungsnummer und setzt diese ebenfalls wie in der bestehenden Beschreibung zur Schnittstelle AdvoPort definiert in den Export selbst ein, um eine korrekte Einsteuerung im Datenbestand von AdvoPort zu realisieren. Im Dateinamen des Exportes selbst und überall im Export, wo die normale Wartungsnummer verwendet wird, wird die erweiterte Wartungsnummer benutzt. 4.4 Hauptmenü Das neue Hauptmenü meldet sich mit ReNoStar 7 Hauptmenü, obwohl bereits die Version 8 installiert ist. Nach der Änderung wird im ReNoStar Hauptmenü nun auch nach Installation des Jahresupdates die korrekte Versionsnummer angezeigt. 4.5 Honorarabrechnung RVG Nach dem Speichern einer Honorarabrechnung RVG wurde eine Zeile mit 0,00 Umsatz in das Aktenkonto geschrieben, wenn in Rechnungen ein Abzugsbetrag existierte und gleichzeitig der Parameter Rechnungsendwert verbuchen bejaht wurde. Nach der Korrektur wird in der beschriebenen Konstellation keine Zeile mehr mit 0,00 Umsatz in das Aktenkonto geschrieben. 4.6 Notariat Honorarabrechnung Haben die in einer Verhandlung beurkundeten Erklärungen einen verschiedenen Gegenstandswert, so gilt folgendes: a) Unterliegen alle Erklärungen dem gleichen Gebührensatz, so wird dieser nur einmal nach den zusammengerechneten Werten berechnet. b) Sind verschiedene Gebührensätze anzuwenden, so wird jede Gebühr für sich berechnet. Soweit mehrere Erklärungen dem gleichen Gebührensatz unterliegen, werden die Werte zusammengerechnet; insgesamt darf in diesem Fall nicht mehr erhoben werden, als bei Zugrundelegung des höchsten der angewendeten Gebührensätze vom Gesamtwert zu erheben sein würde. Die entsprechenden Abgleiche wurden in die Honorarabrechnung im Notariat integriert. Erklärung -zweiseitig- 20/10 aus EUR ,00 gem. 32, 36 II KostO 132,00 Seite: 36 von 37
37 Erklärung -einseitig- 26,00 10/10 aus EUR 3.000,00 gem. 32, 36 I KostO Abgleich gem. 44 Abs. 2 KostO zwischen 36 II, 36 I 14,00 Abgleich gem. 44 Abs. 1 KostO zwischen 36 II, 36 I 26, Pauschalabrechnung Bei der Abrechnung mit Großmandaten über den Stapel wurden Gebühren in der Rechnung falsch ausgewiesen, im Aktenkonto jedoch richtig abgespeichert. Grund hierfür war, dass bei gebuchten Auslagen (steuerfrei) oder Honorarforderungen mit altem Umsatzsteuersatz (z.b. 16%) aktuelle Abrechnungen mit Honorarforderungen ohne Steuer oder dem veralteten Steuersatz erstellt und gespeichert wurden. Nach der Änderung wird nun immer mit dem aktuellen Steuersatz verbucht. Seite: 37 von 37
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