Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Berufkolleginnen und kollegen,

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1 Schuldnerberatung in Deutschland Ein Lagebericht anlässlich des 5. Fachgespräches der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin am 28. November 2007 zum Thema Überschuldete Haushalte in Deutschland Ursachen und Ausmaß der Überschuldung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Berufkolleginnen und kollegen, Was die Zukunft betrifft, so ist es nicht unsere Aufgabe, sie vorauszusehen, sondern sie zu ermöglichen (Antoine de Saint-Exupéry). Ein Lagebericht der Schuldnerberatung macht nur Sinn, wenn wir bereit sind, daraus Schlussfolgerungen für unser Denken und Handeln zu ziehen. Wir, die wir hier versammelt sind, nehmen unterschiedliche Rollen wahr. Wahrscheinlich führt ein Lagebericht daher auch zu verschiedenen Schlussfolgerungen. Lassen Sie uns versuchen, diese anzunähern, um gemeinsam Blockaden zu überwinden und Entwicklungen zu erschließen. Ich möchte meinen Bericht zur Lage der Schuldnerberatung in Deutschland in vier Bereiche aufzuteilen. Zunächst möchte ich und das nicht ohne Grund über die Situation der Schuldnerinnen und Schuldner in diesem Lande sprechen, bevor ich zur Darstellung der Situation der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland komme. In einem dritten Abschnitt möchte ich Ihnen meine Sichtweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen darlegen, die naturgemäß mit den politischen Rahmenbedingungen in Verbindung stehen, auf die ich dann in einem vierten Abschnitt eingehen möchte. Die Schuldner In diesen Tagen erreichte mich folgende Ich habe einen zwei Jahre älteren Bruder, der mir nun gestanden hat, dass er in enormen finanziellen Schwierigkeiten steckt. Er ist 47 Jahre alt und geschieden. Er war mehr als 15 Jahre für einen Feinkostgroßhändler erfolgreich tätig als freiberuflicher Mitarbeiter. Dieser Betrieb ging im letzten Herbst in Konkurs. Mein Bruder fand einen neuen Arbeitsplatz, wo ihm aber im April diesen Jahres auch gekündigt wurde. Offensichtlich hat er versäumt seine Steuern abzuführen; das Finanzamt hat ein Steuerhinterziehungsverfahren gegen ihn geführt. Er ist verurteilt worden und ein riesiger Schuldenberg hat sich angehäuft. Hinzu kommt, dass er keine neue Arbeit hat, keine Wohnung er ist zur Zeit bei Freunden untergekommen. Wie lange diese seinen Aufenthalt noch dulden weiß ich nicht. Ohne Geld, ohne Arbeit und ohne Krankenversicherung. Ich habe eine Kiste voller Zahlungsaufforderungen, Strafzettel etc. nichts ist sortiert.... Wir machen uns alle große Sorgen, weil wir das Gefühl haben, dass er keinen Ausweg mehr sieht und sich immer mehr zurückzieht... Wohin können wir uns wenden? Ich hoffe, Sie können mir einen Rat geben. So oder ähnlich würden, sofern sie es denn könnten oder sich trauen würden, alle Menschen, die in einer Überschuldungsproblematik stecken, bzw. von solchen Menschen wissen, sich (schriftlich) äußern... Dass sie es in diesem Maße nicht tun, hängt vor allem damit zusammen, dass auch heute noch 2007 das Thema verschuldet sein ein gesellschaftliches Tabuthema ist. Nur in äußerster, existenzieller Not vertrauen sich die Betroffenen anderen Menschen, der eigenen Familie an. Schuld zu sein, Schuld zu haben, keinen Ausweg zu sehen, lässt die überschuldeten Menschen oft den Kopf in den Sand stecken. Dies Beispiel zeigt aber auch deutlich auf, dass Überschuldung für die Betroffenen eine völlige Destabilisierung ihrer Existenz bedeutet. Dies trifft auf Einzelpersonen wie im Beispiel aber zunehmend und in besonderem Maße auf Familienhaushalte zu. Frank Bertsch und Werner Just (beide hier anwesend) haben dies in ihrem Beitrag für den Nachrichtendienst des Deutschen Vereins im Mai 2005 treffend skizziert. Zitat: Überschuldete büßen ein ganzes Stück Alltagsbewältigungskompetenz ein und verlieren die eigenständige Kontrolle über ihr wirtschaftliches Handeln. Sie sind wirtschaftlichen Restriktionen unterworfen und ge-

2 2 raten in Unterversorgungslagen. Sie sind Stress und psychischem Druck ausgesetzt und häufig gesundheitlich beeinträchtigt. Materielle und immaterielle Belastungen verstärken sich gegenseitig. Die kritischen Verhältnisse belasten die Partnerschaft schwer und beschädigen die Entwicklung der Kinder. In öffentlichen Diskussionen wird Überschuldung regelmäßig auf wirtschaftliche Sachverhalte reduziert. Die Folgen für die Partnerbeziehung und die Entwicklungschancen für die Kinder auch für seelische und körperliche Gesundheit finden jedoch kaum Erwähnung. Vor einem Monat hat das Staatliche Bundesamt erstmalig Angaben von überschuldeten Privatpersonen veröffentlicht. Auf Grundlage einer mit den Bundesländern, der Wissenschaft und der Schuldnerberatung entwickelten Basisstatistik haben im vergangenen Jahr 124 (von insgesamt 933) Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Angaben zu Ihrem Klientel und Ihrer Arbeit online nach Wiesbaden gemeldet. Demnach waren mehr als die Hälfte aller beratenen Personen arbeitslos; dies war bei einem Drittel der Befragten der Auslöser für ihre finanzielle Misere. Bei 36 % der untersuchten Fälle waren Familien mit Kindern betroffen. In den letzten Wochen wurden wieder verschiedene Zahlen zur Höhe der Überschuldungssituation in Deutschland vorgelegt. Die Creditreform meldete mit ihrem Schuldenatlas Deutschland 2007 einen neuen Höchststand allerdings sei der Anstieg der verschuldeten Privatpersonen schwächer als im Vorjahr. Der Schuldenkompass der Schufa gestern erschienen spricht vor dem Hintergrund anderer Indikatoren von leichter Entspannung bei der Überschuldung von Privathaushalten. Für die Situation der überschuldeten Menschen in Deutschland ist dieser ich nenne es mal Wettstreit um Medienaufmerksamkeit wenig hilfreich. Nicht nur dass die jeweiligen Indikatoren und auch das Hintergrundmaterial überhaupt keine vergleichenden Aussagen über die Höhe der Überschuldung zulassen. Aus meiner Sicht müsste vielmehr darüber nachgedacht werden (und ich hoffe, das geschieht in dieser Runde) wie den betroffenen Personen und Haushalten nachhaltig geholfen werden kann. Und um einen weiteren Aspekt in die Diskussion zu bringen wie vorbeugend verhindert wird, dass so viele Menschen in die Schuldenfalle tappen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die RTL-Sendung Raus aus den Schulden mit dem Schuldnerberater Peter Zwegat hier aus Berlin ein Quotenrenner. Bereits im Jahre 2005 damals bei RTL II unter der Überschrift Endlich schuldenfrei, dem sich der Finanzcoach des dritten deutschen Fernsehens anschloss, haben die Medienanstalten erkannt, dass mit dem Thema Millionen Menschen an die Bildschirme zu locken sind. Es gibt bisher keine wissenschaftliche Studie die beleuchtet, warum sich so viele Menschen zu diesem Thema vor dem Bildschirm versammeln. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass viele der Zuschauer selbst mit Schulden zu tun haben. Auch wenn die Darstellung nicht immer mit der Wirklichkeit der Schuldnerberatung übereinstimmt (z.b. Hausbesuche) so besteht doch die begründete Hoffnung, dass Betroffene über diese Sendung den Mut bekommen, sich selbst an eine Beratungsstelle zu wenden. Die Schuldnerberatung Die rotgrüne Bundesregierung hat bereits in ihrem ersten Armuts- und Reichtumsbericht im April 2001 darauf hingewiesen, dass der Schuldnerberatung eine Schlüsselrolle im Entschuldungsprozess zukommt und sie sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Infrastruktur entwickelt habe. Es wird heute von niemandem mehr bestritten, dass die Beratung überschuldeter Menschen eine dringend notwendige und sinnvolle Hilfe ist. Eine zunehmende Zahl überschuldeter Menschen hat ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung (bitte denken Sie an das Beispiel zu Beginn dieses Beitrages) kaum mehr eine Chance, ihre aus Überschuldung resultierenden Probleme alleine zu lösen. Die Schuldnerberatung, die im Wohlfahrtsbereich deshalb als Sozi-

3 3 alberatung für Schuldner bezeichnet wird, hat die Funktion einer wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Existenzsicherung, dem Schuldnerschutz und der psychosozialen Beratung nicht zuletzt auch die Schuldenregulierung. Dass die Schuldnerberatung das geeignete Instrument ist, um den Folgen von Überschuldungsproblemen entgegen zu wirken und die wirtschaftliche und soziale Handlungskompetenz wieder herzustellen, wurde durch verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung bestätigt. Von einer solchen Studie hören wir ja später noch im Beitrag von Frau Kuhlemann und Herrn Walbrühl. Derzeit gibt es in Deutschland ca Beratungsstellen mit etwa Beraterinnen und Beratern. Gemessen an der Zahl der überschuldeten Haushalte ( rund 3,1 Mio. mit durchschnittlich Schulden) ist der Bedarf jedoch bei weitem nicht gedeckt; das zeigt sich u.a. auch an den langen Wartezeiten bis zu einem ersten Gesprächstermin. Häufig können Beratungsstellen nur eine Kurzberatung durchführen, um eine erste, oftmals existenzielle Hilfestellung anzubieten. Etwa die Hälfte der Beratungsstellen verfügt über nur eine Beratungskraft und weitere 10 % sind lediglich mit einer Teilzeitkraft besetzt. Wegen der ungenügenden Beratungskapazitäten, ist es derzeit nur 10 % 15 % der überschuldeten Menschen möglich, in einer Schuldnerberatungsstelle Hilfe zu erhalten. Die langen Wartezeiten bei den seriösen Beratungsstellen machen sich unseriöse gewerbliche Schuldenregulierer zunutze. Sie werben damit, dass es bei ihnen keine Wartezeiten gebe. Oftmals tappen Schuldner in diese Falle; sie sind nicht in der Lage auf den ersten Blick zu erkennen, dass diese Firmen häufig nichts anderes tun, als gegen hohe Gebühren lediglich einfachste Bürodienste zu erledigen (z.b. das Erfassen der Gläubiger und deren Forderungen in einer EDV-Akte) oder sie vermitteln einen Anwalt, der dann zusätzlich ein Honorar verlangt. Die derzeitige Finanzierung der Beratungsstellen wird von den Bundesländern (InsO-Finanzierung), den Kommunen (SGB II und XII Finanzierung) und vor allem durch erhebliche Eigenmittel der Wohlfahrts- oder Verbraucherverbände gewährleistet. Die InsO-Finanzierung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In Hessen gibt es seit 2005 überhaupt keine Landesmittel für die Insolvenzberatung mehr und vor allem in den beiden südlichen Ländern (Baden-Württemberg und Bayern) ist der Finanzbeitrag äußerst unbefriedigend. In einigen Bundesländern ist es gelungen, die Sparkassen- und Giroverbände in die Finanzierung einzubinden. Bereits 1996 hat die damalige Kohl-Regierung in ihrer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion (DS 13/5282 Frage Nr. 14) erkannt, dass es auch eine ergänzende finanzielle Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen durch die Wirtschaftsverbände geben sollte. Sie forderte die Beteiligten dazu auf, wegen einer möglichen finanziellen Unterstützung der Beratungsarbeit aber auch bei präventiven Maßnahmen Gespräche zu führen. Zum selben Zeitpunkt wurde auf internationaler Ebene durch die Generaldirektion 14 (Verbraucherpolitik der europäischen Kommission) die Notwendigkeit der Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaftsverbände gesehen. Die Bundesverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung als berufsständige Vertretung der Schuldnerberatung haben sich 1995 als übergreifende Partner der Träger von Schuldnerberatungsstellen und der Schuldnerberater, in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zusammen geschlossen hat die AG SBV den Vorschlag der Kohl- Regierung aufgegriffen und mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums und dem Bundesjustizministerium ein Gesprächsforum mit den Verbänden der Kreditwirtschaft, der Versicherungen und des Handels ins Leben gerufen. Das Gesprächsforum entwarf u.a. eine Reihe von Modellen einer möglichen Zusammenarbeit zwischen Kreditinstituten und Schuldnerberatungsstellen. Die Umsetzung des einen oder anderen Modells hätte Entscheidungen

4 4 auf den Führungsebenen der Wohlfahrtsverbände und der Verbände der Kreditwirtschaft erfordert und eine engagierte Moderation der Politik. Die ehemalige Bundesfamilienministerin Schmidt hat mir als damaligem Sprecher der AG SBV noch im Juni 2005 in einem persönlichen Schreiben eine Moderationszusage gegeben, damit der mittlerweile festgefahrene Diskussionsprozess im Gesprächsforum weiter geführt werden kann. Es ist auf Grund politischer Änderungen weder zu einer vermittelnden Moderation auf der Führungsebene noch zur Entwicklung einer Strategie zur finanziellen Sicherung der Schuldnerberatung (wie sie ebenfalls in diesem Schreiben angekündigt war) seitens des Bundesfamilienministeriums gekommen. Rechtliche Rahmenbedingungen A) Verbraucherinsolvenzverfahren Seit der Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO) am haben nahezu alle überschuldeten Personen eine realistische Perspektive von Restschuldbefreiung. Seit durch eine erste Novelle der Insolvenzordnung Ende 2001 eine Stundungsmöglichkeit für die Gerichtskosten eingeführt wurde, hat sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für viele Schuldner zu einem Weg entwickelt, aus einer perspektivlosen Lebenssituation heraus zu kommen und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu haben. In den letzten Jahren hat es sich aber auch gezeigt, dass das Verfahren effizienter und kostengünstiger gestaltet werden kann. Dies ist der Grund für die aktuelle Reformnovelle, an deren Vorbereitung die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung von Anfang an engagiert beteiligt war. Letztlich mit Erfolg, denn es konnte das bereits in Augenschein genommene Zwei-Klassen-Entschuldungssystem für arme und reiche Schuldner verhindert werden. Im Großen und Ganzen ist die Schuldnerberatung mit dem im August vorgelegten Regierungsentwurf zufrieden; lediglich die vorgesehene pauschale Kostenforderung in allen Fällen und jeweils gleicher Höhe wird nicht nur von den Schuldnerberatungsverbänden kritisiert, hier besteht die Gefahr, dass wie vor Inkrafttreten der InsO-Änderungsgesetze 2001, der Zugang zum Verfahren den Personen die SGB II oder SGB XII beziehen, wieder verwehrt wird. Hier ist aus unserer Sicht eine Härtefallregelung unverzichtbar. B) SGB II und XII Mit dem im Rahmen der Agenda 2010 neu gestalteten Sozialgesetzbuch II und den dazugehörigen flankierenden bzw. sozialintegrativen Leistungen des 16 SGB II sollen die Eingliederungschancen hochverschuldeter bzw. überschuldeter erwerbsfähiger Personen in den Arbeitsprozess verbessert sowie das Abgleiten von noch im Arbeitsprozess stehenden überschuldeten Personen in die Arbeitslosigkeit durch Schuldnerberatung vermieden werden. Aus dem Wissen um die Bedeutung der Schuldnerberatung für die Arbeitsmarktintegration hat der Gesetzgeber also die Schuldnerberatung als flankierende Eingliederungsmaßnahme in den genannten 16 Abs. II SGB II aufgenommen. Die Finanzierung obliegt den kommunalen Trägern ( 6 I Nr. 2 SGB II). Schuldnerberatung ist somit keine neue Leistung. Neu ist lediglich, dass ihre Rolle und Funktion als Instrument der Arbeitsmarktintegration nun gesetzlich verankert wurde, und damit die Bedeutung der Schuldnerberatung für den Erhalt und die Erlangung eines Arbeitsplatzes unterstrichen wird. Die ersten Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Schuldnerberatungsstellen und den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) auf der lokalen Ebene zeigen, dass nicht alles reibungslos läuft und vieles sich noch einspielen muss. Das Zusammenwirken der Schuldnerberatungsstellen mit dem Fallmanagement der lokalen Arbeitsverwaltung ist häufig noch geprägt durch Bedenken und Einwände,

5 5 die wohl erst nach und nach mit einer klärenden Rechtsprechung und der Herausbildung praktikabler Routinen befriedigt werden können. C) Kontopfändung/Girokonto für jedermann Vor nun mehr als 12 Jahren hat der Zentrale Kreditausschuss der Banken (ZKA) nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender Gesetzgebungsinitiativen seine Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, Girokonten für jedermann, d.h. Konten die auf Guthabenbasis ohne Überziehungskredit geführt werden, auf Anfrage zu eröffnen. Seitdem herrscht zwischen den Bankenverbänden und der Schuldnerberatung Streit darüber, ob dieses Ziel erfolgreich umgesetzt wurde. Die Bankenseite sieht nur wenige regelbare Problemfälle; aus Sicht der Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen stellt sich die Situation völlig anders dar. Täglich werden in den Beratungsstellen Fälle bekannt, in denen der Zugang zum Konto verwehrt bzw. das Konto gekündigt wurde. Wir haben aktuell (im Oktober 2007) auf Grund einer Nachfrage aus dem Finanzministerium über das Internet die Beratungsstellen gebeten, uns eine aktuelle Rückmeldung zu geben. Innerhalb einer Woche sind mir dann Schilderungen aus der Praxis zugegangen, die deutlich machen, dass die Kreditwirtschaft - auch 12 Jahre nach Einführung der ZKA-Empfehlung - nicht sicher stellen kann, dass allen Bürgern und Bürgerinnen in Deutschland, die keinen der Unzumutbarkeitsgründe erfüllen, der Zugang zu einem Girokonto auf Guthabenbasis ermöglicht wird. Es ist in diesem Zusammenhang zwar zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Kontopfändungsschutzes ein Pfändungsschutzkonto P-Konto vorsehen will, welches gewährleisten soll, dass den Inhabern ein Betrag von 985,15 Euro zur Verfügung steht, der nicht gepfändet werden darf. Im Prinzip besteht nur ein Anspruch auf Umstellung eines bereits vorhandenen Girokontos in ein P-Konto, wobei sich der Gesetzentwurf nicht dazu äußert, ob die Umstellung für den Kontoinhaber kostenneutral erfolgt. Ganz abgesehen von den offenen Kontoführungsgebühren für ein P-Konto. Zudem wird der Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung des Schuldnerschutzes wegen der Entlastung von Banken und Gerichten meiner Ansicht nach nicht in vollem Umfang gerecht. Ohnehin reicht eine Kontopfändungsreform egal wie gut sie ausfällt alleine nicht aus, um allen Menschen, die jetzt ohne Konto sind, wieder Zugang zu diesem Zahlungsinstrument zu verschaffen. Auch die bisherigen Erfahrungen im Umgang der Banken mit der auferlegten Verpflichtung jedem Bürger ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, lassen befürchten, dass ein effektiver Kontopfändungsschutz des Schuldners dadurch unterlaufen wird, dass die Pfändungsschutzkonten nicht oder zu unattraktiven Konditionen eingerichtet werden. Politische Rahmenbedingungen Die Politik, insbesondere die der Bundesregierung, hat eine zentrale Bedeutung für die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Schuldnerberatung. Seit Anfang der neunziger Jahre hat sich vor allem das Bundesfamilienministerium engagiert um die Belange ver- und überschuldeter Menschen/Familien gekümmert. Die vielfältigen Aktivitäten haben dazu beigetragen, das Thema in der Öffentlichkeit seriös zu diskutieren, die Öffentlichkeit für die Belange zu sensibilisieren und die Arbeit der Schuldnerberatung zum Wohle der Betroffenen voranzutreiben. Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Schuldnerberatung, dass sich mit Beginn der Merkel-Regierung hier eine Desorganisation trotz zunehmender Überschuldungsproblematik in der Politik breit macht. Auf der Bundesebene verliert sich die Verantwortung für Fragen der Überschuldung und Schuldnerberatung in einer Reihe von Teilzuständigkeiten einzelner Ministerien (berührt sind u.a. Zuständigkeiten für Familie, Jugend und Verbraucher, Soziales, Wirtschaft und Finanzen und nicht zuletzt der Justiz). Ein politisches Gesamtkonzept ist nicht mehr zu erkennen. Gar nicht mehr zu denken ist an eine vermittelnde Modera-

6 6 tion z.b. in Gesprächen mit der Finanzwirtschaft, wie noch von der Bundesministerin Schmidt vor einem Jahr angeboten wurde. Die Beantwortung der an die Bundesregierung gerichteten kleinen Anfrage der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Organisation der Schuldnerinsolvenzberatung im Mai 2005 schreibt noch eine Zuständigkeitsverteilung in Fragen der Überschuldungsprävention und Überschuldungsbekämpfung sowie der Schuldnerinsolvenzberatung auf 6 Bundesministerien fest. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich in der laufenden Legislaturperiode von einer bisher wahrgenommenen federführenden Koordinationstätigkeit fast vollständig verabschiedet. Das zuständige Fachreferat des Ministeriums, das viele Jahre erster Ansprechpartner für alle Belange der Schuldner- und Insolvenzberatung war, wurde aufgelöst. Fasst man im Bundeskanzleramt oder in anderen Ressorts nach, wird auf die Zuständigkeit des Bundesfamilienministeriums verwiesen; das aber seine Ressortzuständigkeit beharrlich nicht wahrnimmt. Ich denke, dies muss in einem demokratisch verfassten Land als ganz außergewöhnlicher Vorgang gewertet werden. In dieser Situation wird auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seiner sozialstaatliche Verantwortung nicht voll gerecht. Wohl bereitet es den dritten Armuts- und Reichtumsbericht vor, auch ist zu erwarten, dass über die Lebensverhältnisse in Deutschland kompetent und sachlich berichtet wird; zu erkennen ist jedoch, dass das Ministerium an einem Zusammenwirken mit Akteuren der Zivilgesellschaft in Fragen der Armutsprävention und Armutsbekämpfung wenig Interesse zeigt. Es verlässt sich da wohl eher auf große soziale Systeme. Schlussbemerkung Die Lagebeschreibung der Schuldnerberatung ergibt ein geteiltes Bild. Einerseits.. ist ihre soziale Beratung professionell und leistungsfähig verändert sie ihr Leistungsprofil mit dem Wandel der Zivilgesellschaft passt sie sich veränderten Rahmenbedingungen an erfüllt sie im Rahmen der sozioökonomischen Bildung und Beratung eine wesentliche Rolle flankiert sie die marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung leistet sie zur Integration der Gesamtgesellschaft einen wichtigen Beitrag Anderseits... findet der Leistungsbeitrag ihrer sozioökonomischen Beratung im gesamtgesellschaftlichen Gefüge wohl Anerkennung, - gerade auch durch die Sozialwissenschaften -, aber viel zu wenig Unterstützung von Seiten des Bundes und der Länder, von Seiten der Wirtschaft und hier besonders der Kreditwirtschaft und des Handels entspricht heute die Bereitstellung finanzieller Mittel für ihre Beratungsarbeit aus verschiedenen Quellen in keiner Weise mehr dem langfristig gewachsenen Beratungsbedarf bildet der erzwungene Abbau von Beratungskapazitäten in den letzten Jahren einen Affront gegenüber der Zivilgesellschaft und den Grundanliegen einer demokratischen Gesellschaft.

7 7 In der gegebenen schwierigen Lage fehlt es der sozialen Schuldnerberatung und ihren zentralen Fachorganisationen, vor allem der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), an moderationsbereiten Dialogpartnern die mithelfen, die politische Diskreditierung und die bedrohliche finanzielle Schwächung der sozialen Schuldnerberatung zu überwinden. Die Schuldnerberatung muss aus einer gesellschaftspolitisch durch nichts gerechtfertigten Isolierung wieder herausgeführt werden. Sie vertraut dabei auf die eigenen Trägerverbände, auf die Unterstützung maßgeblicher Teile der Sozialwissenschaft und der Rechtswissenschaft, auf gesellschaftspolitische Moderatoren wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, auf verantwortliche politische Kräfte wie die SPD-Bundestagsfraktion und auf Partner in der Kreditwirtschaft. Die Schuldnerberatung ist auf der Suche nach Dialogpartnern und nach Moderationsverfahren, die die soziökonomische Bildung und Beratung der Bevölkerung im Transformationsprozess wirklich unterstützen und deshalb auch dazu beitragen, die Schuldnerberatung aus der Defensive herauszuführen. Nachdem das Gesprächsforum von Schuldnerberatung und Finanzdienstleistern vor einigen Jahren ohne Ergebnisse seine Gespräche beendete, möchte ich für die Schuldnerberatung klar der Erwartung Ausdruck geben, dass es zu einem erneuerten ernsthaften Dialog zwischen der Kreditwirtschaft und der Schuldnerberatung kommt. Köln den 27. November 2007 Marius Stark

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