Trainingsfragen Sozialversicherungen Lösungsvorschläge
|
|
- Helmut Schulz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Lösungsvorschläge Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Alter -> AHV / BVG / UVG / MVG/ EL Tod -> AHV / UVG / BVG/ MVG/ Invalidität -> IV / BVG / UVG / MVG Etc. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige und die entsprechenden Prozente, die Lohnabzüge bedingen. AHV/IV/EO je 5.15% Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber BU je nach Risikogruppe wird durch den Arbeitgeber bezahlt ALV je 1,1% Arbeitnehmerin/ Arbeitgeber / Solidaritätsprozent ab Jahreslohn von Fr hälftig AG und AN 1% bis zu einem Jahreslohn von Fr NBU je nach Risikogruppe wird durch den Arbeitnehmenden bezahlt, AG kann die Prämie übernehmen BVG je nach Reglement mindestens hälftig Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber
2 Seite 2 Aufgabe 3 Nennen Sie ein Beispiel, wo eine Privatversicherung eine Sozialversicherung ergänzt. Unfallversicherung und Unfall-Zusatzversicherung Krankenversicherung und Kranken-Zusatzversicherung Berufliche Vorsorge nach BVG und überobligatorische Pensionskassen Aufgabe 4 Wenn Sozialversicherungen Entscheide fällen, erfolgen diese in einer bestimmten schriftlichen Form. Wie heisst diese rechtskräftige Information? Verfügung Aufgabe 5 Nennen Sie die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungen. BSV BAG (Unfall und Krankheit) seco (Arbeitslosenversicherung)
3 Seite 3 Aufgabe 6 Bruno Wälti ist 28 Jahre alt. Er wird durch einen Unfall zu 100% erwerbsunfähig und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Bruno Wälti war vor dem Unfall in einem Vollzeitpensum als Sachbearbeiter Rechnungswesen angestellt und hatte einen Jahreslohn von Fr Zeigen Sie auf, wie an diesem Ereignis das Drei-Säulen-Prinzip funktioniert, beantworten Sie folgende Fragestellungen. a) Welche Sozialversicherungen werden jetzt Leistungen erbringen müssen? Ordnen Sie die erwähnten Zweige den entsprechenden Säulen zu. 1. Säule: IV (ev. EL) 2. Säule UV 3. Säule eher nicht, da Einkommen tief b) Nennen Sie die Ziele der drei Säulen. 1. Säule Existenzsicherung 2. Säule Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung 3. Individuelle Ergänzung
4 Seite 4 c) Wird das Drei-Säulen-Prinzip bei Bruno Wälti zum Tragen kommen? Begründen Sie Ihre Antwort. Bruno Wälti ist sehr jung und hatte eher einen kleinen Lohn. Dies hat Auswirkungen auf die 1. und 2. Säule der versicherte Verdienst ist tief. Dadurch werden die Ziele der ersten und zweiten Säule nicht erreicht. Eine dritte Säule wird er aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht abgeschlossen haben. Aufgabe 7 Es treffen sich ein Mitarbeiter einer Krankenversicherung (Paul) und eine Mitarbeiterin einer Unfallversicherung (Lea). Paul sagt folgendes: Ich bin froh, dass wir in der Krankenversicherung bei einem Unfall unsere eigene Definition des Unfallbegriffs anwenden können, somit ist es möglich, viele Fälle der Unfallversicherung abzuwälzen. Lea schüttelt den Kopf und meint, dass dies dann schon nicht richtig sei. Wer hat hier recht und warum? Seit dem ist das ATSG in Kraft. Ein Ziel dieses Gesetzes ist, die Auslegung der Begriffe innerhalb der Sozialversicherungen zu vereinheitlichen. Lea hat Recht.
5 Seite 5 Aufgabe 8 Wer kann der AHV freiwillig beitreten? Freiwillig können Personen mit Schweizer Bürgerrecht, Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA, die in einem Staat ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA wohnen, der freiwilligen AHV beitreten, sofern sie unmittelbar vorher während mindestens fünf Jahren versichert waren. Aufgabe 9 Nennen Sie die Bemessungsgrundlage der AHV für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige. Personenkreis Bemessungsgrundlage Nichterwerbstätige Vermögen Erwerbstätige Einkommen
6 Seite 6 Aufgabe 10 Ergänzen Sie folgende Tabelle. Beitragsdauer der AHV und IV-Pflicht Geburt bis 31. Dezember des 17. Altersjahres In allen Fällen nicht pflichtig Ab 18. Altersjahr bis 31. Dezember des 20. Altersjahres Pflichtig für Erwerbseinkommen Ab 21. Altersjahr bis Erreichen des Rentenalters In jedem Fall pflichtig, egal ob erwerbstätig oder nicht Rentenalter bis Tod Erwerbseinkommen über dem Freibetrag pflichtig Aufgabe 11 Einem Mitarbeiter werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 5 Ferientage ausbezahlt. Da es sich um Ferientage handelt, hat er keinen AHV-Abzug auf dieser Lohnart. Ist diese Aussage korrekt? Begründen Sie Ihre Antwort. Diese Aussage ist nicht korrekt, ausbezahlte Ferientage sind AHV-pflichtig, es ist massgebender Lohn.
7 Seite 7 Aufgabe 12 Nennen sie drei Faktoren, die bei einer Berechnung einer AHV-Rente berücksichtigt werden müssen. Für die Ermittlung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens einer rentenberechtigten Person sind folgende Faktoren massgebend: Beitragsjahre, das aufgewertete Erwerbseinkommen sowie die Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften, die während der Ehejahre erzielten Erwerbseinkommen der Ehepartner werden geteilt. (s. Einkommenssplitting) Aufgabe 13 Erklären sie stichwortartig das individuelle Konto bei der AHV. Da die Erwerbseinkommen, auf denen AHV und IV Beiträge bezahlt werden, die Höhe der späteren Rente bestimmen, führt die Ausgleichskasse für jeden Versicherten ein individuelles Konto (IK). Darauf werden jedes Jahr die Erwerbseinkommen und die Beitragsjahre eingetragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Ausgleichskasse jeweils am Jahresende zu melden, wie sich die von ihm abgelieferten Beiträge an die AHV auf seine einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Er muss zu diesem Zweck Aufzeichnungen über die von ihm ausbezahlten Löhne führen.
8 Seite 8 Aufgabe 14 Erklären Sie den Begriff Einkommenssplitting. Für die Berechnung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens einer verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Person werden die während der Ehejahre erzielten Erwerbseinkommen der Ehepartner geteilt (gesplittet) und jedem Ehepartner je zu 50% auf dem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben. Geteilt werden im Weiteren auch die während der Ehejahre erworbenen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Aufgabe 15 Nennen Sie den maximalen Frankenbetrag beider AHV-Renten eines pensionierten Ehepaars. 150 % der maximalen Einzelaltersrente = Fr Aufgabe 16 Max Bühler wird nach 22 Ehejahren mit 48 Jahren Witwer, er hat zwei Kinder Peter (16 Jahre) und Michael (19 Jahre). Nennen Sie die Leistungen, die Max Bühler aus der AHV erhält. Max Bühler erhält eine Witwerrente und eine Waisenrente für Peter.
9 Seite 9 Aufgabe 17 Pia Fröhlich ist seit über 40 Jahren Verkäuferin. Dieses Jahr wird Sie 64 Jahre alt. Sie möchte erwerbstätig bleiben. Ihr Arbeitgeber stellt Pia Fröhlich weiter an. Beantworten Sie folgende Fragen- a) Muss Pia Fröhlich eine AHV-Rente beziehen oder hat Sie eine andere Möglichkeit? Sie hat die Möglichkeit eines Aufschubs, dadurch kann sie ihre Rente erhöhen. b) Wenn Pia Fröhlich das Pensionsalter erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet. Wo ist sie gegen Unfall versichert? Als Arbeitnehmerin in der Unfallversicherung gemäss UVG. Aufgabe 18 Nennen sie drei Voraussetzungen, die müssen erfüllt sein müssen, damit die Invalidenversicherung eine Invalidität anerkennt. Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen. Es muss eine durch diesen Gesundheitsschaden verursachte bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen vorliegen. Es muss ein Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
10 Seite 10 Aufgabe 19 Ziel der Invalidenversicherung ist es, die Versicherten ins Erwerbsleben einzugliedern. Leiten Sie den Grundsatz der IV aufgrund dieses Ziels ab. Eingliederung vor Rente Aufgabe 20 Nennen Sie drei Leistungen der Invalidenversicherung. Medizinische Massnahmen Berufliche Massnahmen Schulische Massnahmen Abgabe von Hilfsmitteln Taggelder Renten Aufgabe 21 Leo Frischknecht erhält von der Invalidenversicherung eine Verfügung. Dort wird ein Valideneinkommen von Fr. 60'000 und ein Invalideneinkommen von Fr. 30'000 festgehalten. Errechnen Sie den IV Grad. 50%
11 Seite 11 Aufgabe 22 Nennen Sie die maximalen IV-Renten Betrag, den Leo Frischknecht erhalten kann. 50 % von Fr = Aufgabe 23 Die Arbeitslosenversicherung kennt verschiedene Voraussetzungen, damit überhaupt Leistungen bezogen werden können. Eine Voraussetzung ist die Vermittlungsfähigkeit. Beschreiben Sie den Begriff vermittlungsfähig sein. Anspruch auf Arbeitslosenleistungen hat, wer vermittlungsfähig ist. Die Vermittlungsfähigkeit ist gegeben, wenn der oder die Versicherte bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Erklärt sich eine arbeitslose Person nicht als einsatzfähig, kann sie auf Grund persönlicher Umstände (Kleinkinderpflege etc.) oder rechtlicher Vorschriften (Arbeitsbewilligung, Arbeitsverbot bei Schwangeren) keine Arbeit annehmen, so besteht keine Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenleistungen. Aufgabe 24 Beschreiben Sie in stichwortartig folgende Leistung der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenentschädigung Die ALE in Form eines Taggeldes. 80% des versicherten Verdienstes erhalten Personen, die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben, ein niedriges Einkommen erzielten oder invalid sind. Die übrigen Versicherten erhalten 70%. Die Höchstzahl der Taggelder ist begrenzt.
12 Seite 12 Aufgabe 25 Erklären Sie die Rahmenfristen innerhalb der Arbeitslosenversicherung. Die AL V kennt zwei Rahmenfristen. Eine für den Leistungsbezug, sie beginnt mit dem ersten Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die andere gilt für die Beitragszeit, sie beginnt zwei Jahre vor dem Beginn der Rahmenfrist Leistungsbezug. Aufgabe 26 Nennen Sie den Zweck der Beruflichen Vorsorge. Ziel des BVG ist es, die Leistungen der eidgenössischen Versicherungen (AHV und IV) so zu ergänzen, dass die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht wird. Aufgabe 27 Erklären Sie, wer im BVG obligatorisch versichert ist. Die Arbeitnehmenden ab einer Eintrittsschwelle von Fr Die Selbständigen können sich freiwillig anschliessen.
13 Seite 13 Aufgabe 28 Sonja Meister ist 22 jährig und hat einen Jahreslohn von Fr. 25' brutto. Sie hat auf Ihrer Lohnabrechnung Abzüge für die berufliche Vorsorge nach BVG. Lösen Sie folgende Aufgaben. a) Errechnen Sie den versicherten Lohn von Sonja Meister. Fr. 25'000 - Fr = Fr = minimal versicherter Lohn Fr. 3' pro Jahr. b) Für welche Risiken hat Sonja Meister BVG-Abzüge? Invalidität und Tod Aufgabe 29 Erklären Sie den Unterschied zwischen einem Altersguthaben und einer Altersgutschrift innerhalb des BVG. Die obligatorische Versicherung baut auf einem Sparprozess auf, der am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres beginnt und längstens bis zur Vollendung des 65. Altersjahres dauert. Das Altersguthaben wird durch jährliche Altersgutschriften und geleistete Einlagen (wie z.b. Freizügigkeitsleistungen) geäufnet. Das angesammelte Kapital (Altersguthaben) wird während der Zugehörigkeit zur Vorsorgeeinrichtung verzinst. Der Bundesrat setzt den Mindestzinssatz fest. Die Altersgutschriften sind in Prozenten des koordinierten oder versicherten Lohnes festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Alter und dem Geschlecht.
14 Seite 14 Aufgabe 30 Martha Wagner wird Witwe. Sie hat zwei Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren. Ihr Ehemann ist infolge einer schweren Krankheit verstorben. Nennen Sie die Leistungen, die Frau Wagner aus der beruflichen Vorsorge ihres verstorbenen Ehegatten erhält. Witwenrente (60% der Invalidenrente) Zwei Halb -Waisenrenten (20% der Invalidenrente) Aufgabe 31 Nennen Sie drei Aufgaben des Sicherheitsfonds. - Ausrichtung von Zuschüssen an jene Vorsorgeeinrichtungen, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen - Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen oder im Falle von vergessenen Guthaben liquidierter Vorsorgeeinrichtungen - Sicherstellung der über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen, soweit diese Leistungen auf Vorsorgeverhältnissen beruhen, auf die das Freizügigkeitsgesetz (FZG) vom 17. Dezember 1993 anwendbar ist.
15 Seite 15 Aufgabe 32 Sind Personen, welche eine Arbeitslosenentschädigung beziehen, in der beruflichen Vorsorge versichert? Ja, sie bleiben im BVG für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Aufgabe 33 Nennen Sie dir Durchführungsorgane (Trägerschaft) der Schweizerischen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung obliegt der SUVA und anderen privaten Versicherungsgesellschaften, die aufgrund einer Bewilligung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zugelassen sein müssen.
16 Seite 16 Aufgabe 34 Beschreiben Sie, wer in der Unfallversicherung obligatorisch versichert ist. Obligatorisch nach UVG versichert sind seit 1984 alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seit 1996 sind auch arbeitslose Personen, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben, gegen Nichtberufsunfälle versichert. Alle übrigen in der Schweiz wohnhaften Personen (Kinder, Studenten, nicht erwerbstätige Hausfrauen und -männer, Pensionierte usw.) sind nicht nach UVG, sondern nach dem KVG gegen Unfälle (nur Heilungskosten) versichert. Aufgabe 35 Wolfgang Meier arbeitet in einem Teilzeitpensum als Lagerist. Seine Arbeitszeit beträgt pro Woche 7 Stunden. Auf dem Weg zur Arbeit verunfallte er mit seinem Fahrrad und muss mit einigen Brüchen ins Spital eingeliefert werden. Ist Wolfgang Meier UVG- versichert? Begründen Sie Ihre Antwort. Ja, sein Arbeitsweg ist versichert da es sich um einen BU handelt. (weniger als 8 Stunden Arbeitszeit) Errechnen Sie sein Unfall - Taggeld (protag), wenn er ein jährliches Einkommen von Fr. 11'000 erreicht. Fr. 11'000/365 * 80 % = Fr
17 Seite 17 Aufgabe 36 Erklären Sie die Integritätsentschädigung aus der Unfallversicherung. Integritätsentschädigungen sind einmalige Geldleistungen zum Ausgleich für immaterielle Nachteile z.b. bedeutet der Verlust eines Armes Einschränkung der Lebensqualität). Für die Bemessung der Integritätsbeeinträchtigung bestehen Richtlinien im Anhang 3 zur Verordnung über die Unfallversicherung. Aufgabe 37 Die Unfallversicherung kennt zwei Prämien. Zählen Sie diese unterschiedlichen Prämien auf und beschreiben Sie diese. Berufsunfall-Prämie versichert das Risiko des Unfalls am Arbeitsplatz, diese Prämie bezahlt der Arbeitgeber Nichtberufsunfall-Prämie versichert das Risiko des Nichtberufs-Unfalls, diese Prämie bezahlt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber kann sie freiwillig übernehmen.
18 Seite 18 Aufgabe 38 Beschreiben sie den Begriff der Abredeversicherung. Durch die so genannte Abredeversicherung kann die Dauer der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung verlängert werden. Dadurch können Versicherungslücken geschlossen werden. Sie entstehen bspw. bei: Beendigung des Arbeitsverhältnisses unbezahltem Urlaub von mehr als 30 Tagen beruflicher Weiterbildung Krankheit ohne Lohnfortzahlung. Die Abredeversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn die betroffene Person bereits vorher obligatorisch gegen Nichtberufsunfall versichert war, also wöchentlich mehr als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat. Es gelten die gleichen Versicherungsleistungen wie bei der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung. Aufgabe 39 Franz Wullschleger hat am 31. August seinen letzten Arbeitstag bei der Firma Mamo AG. Er wird von seinem Vorgesetzten verabschiedet. Ausser dem Arbeitszeugnis erhält Franz Wullschleger keine weiteren Unterlagen oder Informationen. Was wurde hier aus der Sicht der Unfallversicherung unterlassen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ausscheidenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter auf die fehlende Unfalldeckung aufmerksam zu machen. Im Streitfall muss der AG diese Information belegen können, darum empfehlen sich hier standardisierte Abläufe. Der MA sollte den Empfang dieser Information schriftlich bestätigen.
19 Seite 19 Aufgabe 40 Erklären Sie aus der Sicht der Krankenversicherung den Begriff Kopfprämie. Jeder zahlt in seiner Region für die Grundversicherung gleich viel unabhängig vom Einkommen. Aufgabe 41 Erklären Sie aus der Sicht der Krankenversicherung den Unterschied zwischen der Franchise und dem Selbstbehalt. Franchise: Ist eine Kostenbeteiligung von mindestens Fr pro Jahr. Der Selbstbehalt ist eine zusätzliche Kostenbeteilung von 10% und max. Fr pro Jahr.
20 Seite 20 Aufgabe 42 Rosa Roth hat am 10. Juli 20XX eine Tochter geboren. Rosa Roth war vor der Geburt während vier Jahren zu 100% erwerbstätig und verdiente Fr pro Monat (ohne 13. Monatslohn). a) Nennen Sie die Entschädigung aus einer Sozialversicherung, die Rosa Roth anstelle ihres Lohnes erhält. Mutterschaftsentschädigung aus der EO b) Errechnen Sie diese Entschädigung in Prozent und Franken pro Tag. Fr : 30 * 80% = Fr
Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben
Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige
MehrTrainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben
Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese
MehrALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele
ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen
MehrErklärung zur Abrechnung
Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte
Mehr6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006
6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen
Mehr6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009
6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen
MehrSozialversicherungen: 2015
? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:
MehrAlters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule
Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
Mehra) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:
44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes
MehrSozialversicherungen 2013
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrLeistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen
Ausgabe 2011 Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit» Ein Leitfaden für Versicherte Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen HINWEISE Das vorliegende Info-Service
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrTrainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40
Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Sozialversicherung und Löhne Seite -1- Aufgabe 1 (AHV Abrechnung AG) 15 Punkte Die Brenoti AG, Novaggio
Mehr6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010
6.02 Stand am 1. Januar 2010 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht
MehrSVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl:
MehrCopyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Lösungen. www.rosemarie rossi consulta.ch
Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Lösungen 1 Aufgabe 1 (Soziale Sicherheit) Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage RICHTIG FALSCH Sozialversicherungen
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Seite 1a Begrifferklärung Welches sind die Beitragsbemessungsgrundlage der AHV für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige? Welche Faktoren werden bei der Berechnung einer AHV-Rente berücksichtigt? Splitting
Mehr0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)
0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz
MehrSozialversicherungen
Workshop 3 Was Frau wissen sollte zu. Welche Leistungen stehen von AHV und IV zur Verfügung? Zahno Thomas Eingliederungskoordinator IV Stelle Wallis, Zweigstelle Brig Dipl. Sozialversicherungsexperte Thomas.zahno@vs.oai.ch
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN
Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit
MehrBerufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010
Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für
Mehr1.2011 Stand am 1. Januar 2011
1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und
MehrSozialversicherungen 2014
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrRechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht
6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden
Mehr6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung
6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.
MehrTrainingsaufgaben - Lösungen
Bildungsgang Sachbearbeiter/-in Personalwesen edupool.ch Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz Trainingsaufgaben - Lösungen Autoren: edupool.ch Aktualisierungen Ausgabe Januar 2015 Seiten 116, 119,
MehrPLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen
Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite
MehrBVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz
BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG
MehrSchutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden.
37.01 Bezeichnung der Sozialversicherung Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Schutz
MehrStellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts
Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt
Mehrfür die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
Mehr1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016
1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge
MehrRentenberechnung und flexibles Rentenalter
Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
Mehraktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab
MehrDas III-Säulen System. Herzlich willkommen
Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung
MehrPersonalversicherungen
Personalversicherungen Eine Kurzorientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV/IV 1. Säule ALV Arbeitslosenversicherung BVG 2. Säule / Pensionskasse UVG Obligatorische Unfallversicherung KTG Krankentaggeldversicherung
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite
MehrWeisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,
MehrTrotz Unfall nicht gleich von der Rolle.
Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Unfallversicherung. Ab jetzt wird alles einfacher. Mit Sympany. Sympany. Die erfrischend andere Versicherung. Sympany ist die erste Versicherung der Schweiz, die
Mehr1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015
1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrBeiträge an die Arbeitslosenversicherung
2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2011
2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrVorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich
is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia
MehrBrutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix
Mehr2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb
2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung
Mehr3.03 Stand am 1. Januar 2014
3.03 Stand am 1. Januar 2014 Hinterlassenenrenten der AHV Renten für die Hinterlassenen 1 Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte,
MehrDie 1. BVG Revision im Überblick
Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold
MehrALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung
MehrSozialversicherungen 2015
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2015 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrVersicherungen und Vorsorgeeinrichtung
Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung 24.11.2011 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Sozialversicherungen AHV, IV, ALV, EO, MV... 3 3 Berufliche Vorsorge... 4 4 Unfallversicherung... 4 5 Krankentaggeldversicherung...
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
MehrAlles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage
Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2014, 10. Auflage Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.info Autoren: Andreas
Mehr3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung
3.06 Leistungen der AHV Rentenvorausberechnung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit
Mehr-BVG - aktuelle Entwicklungen
-BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
Mehr1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009
1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und
MehrMeine Pensionskasse 2015
Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche
MehrPENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten
PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2014
2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Mehr> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.
Taggelder Wer zahlt Taggelder und wieviel? > Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. AHV > «Kleines» Taggeld für erste Ausbildung ca. Fr.
MehrAnbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben
MehrBeiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen
Mehrfür die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrMEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende
MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrDie Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich.
Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.ch Autoren: Monika Dudle-Ammann, Andreas Dummermuth, Rolf Lindenmann Layout: RTK Medientechnik AG, Kloten Druck: Binkert Buag,
Mehr3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter
3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das
Mehra) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:
44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes
MehrREGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im
MehrErläuterungen zum Persönlichen Ausweis
Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich
MehrEntgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger
MehrMerkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds
Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
Mehr1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger
2.05 Stand am 1. Januar 2009 Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses AHV-Beitragspflicht 1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger
MehrInfo-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz
Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Änderungen der Kennzahlen per 1. Januar 2016 1. Säule AHV/IV/EO pro Jahr Mindestbeiträge AHV/IV/EO (unverändert) CHF 480 CHF 480 freiwillige
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
Mehr(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -
ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit
MehrSicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!
Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*
MehrDer Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
Mehrcompetenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent
competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent competenza 2012 Mehrwert bei der Personalversicherung Gebäudeversicherung; was ist mit der Erdbebendeckung
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
MehrSVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrInformationen zum. Vorsorge-System Schweiz
Informationen zum Vorsorge-System Schweiz VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Sozialversicherungssystem Schweiz Für Sie als Grenzgänger gehen wir hinab in die Abgründe des Schweizerischen Sozialversicherungssystems
Mehr1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften
1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrSozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht ZV, Fachtagung Brunnen, 7. / 8. November 2013 Grundlagen Übersicht 1. Wozu braucht es Sozialversicherungen? / Geschichte 2. Das 3-Säulen-Konzept 3. Finanzierung / Leistungen 4.
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Informationsquellen... 19 A. Unterstellung unter die Sozialversicherung... 21 1. Fragestellung...
Mehr