Erster Rheinhessen-Tag in Gau-Odernheim

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr Donnerstag, den Juli April Jahrgang Erster Rheinhessen-Tag in Gau-Odernheim Eröffnung durch Bürgermeister Steffen Unger Am 23. und 24. April hatte die Verbandsgemeinde Alzey-Land im Rahmen des 200-jährigen Rheinhessen-Jubiläums zum ersten Rheinhessen-Tag nach Gau-Odernheim eingeladen. Rund um die Petersberghalle stand zwei Tage lang alles unter dem Motto Rheinhessen erleben. Und das konnte man mit allen Sinnen. Neben einer Genießermesse mit Weinpräsentation boten zahlreiche rheinhessische Direktvermarkter ihre regionalen Spezialitäten zur Verkostung an. Daneben gab es interessante Informationen und Vorführungen zum Thema Essen und Genießen sowie ein buntes Kinderprogramm mit Betreuung für die kleinen Gäste. Trotz der eher winterlichen Temperaturen fanden ca. 300 Besucher am Samstagvormittag den Weg nach Gau- Odernheim. Darunter auch zahlreiche Ehrengäste, wie Landrat Ernst-Walter Görisch, die amtierende rheinhessische Weinkönigin berten mit ihrer ganz eigenen Hymne Sabrina Becker, an Rheinhessen. Zu den Klängen des Sarah-Elisa I., Queen-Klassikers We will rock you Weinkönigin der stampfte und klatschte die ganze Halle zu Wir lieben unser Rheinhessen. VG Alzey Land, MdL Heiko Sippel und MdB Jan Metzler. Umrahmt wurde Im Anschluss an die musikalischen die Veranstaltung von einem unterhaltsamen musikalischen Programm, durch das Verbandsbürgermeis - ter Steffen Unger führte. Nicht nur die Tanzsocieteens begeis - terten das Publikum mit Showtanz höchstem Niveau, auch die kleinen Künstler des Kinderchores Pus- Die rheinhessische Weinkönigin Sabrina Becker teblume aus Nieder-Wiesen verzau- bei der Weinverkostung Darbietungen hatten die Besucher dann Gelegenheit, sich kulinarisch verwöhnen zu lassen. Vom Kräutergott, flanierte man direkt in die Schweinothek, um durch die herrlich duftende VG-Weinfest: Winzer gerufen an Probe teilzunehmen Ein Höhepunkt des Verbandsgemeinde-Weinfestes wird auch in diesem Jahr die Weinprobe sein. Diese wird in Bechtolsheim am Samstag, dem 25. Juni, ab 15 Uhr stattfinden. Es werden circa 15 Weine ausgeschenkt, zu denen ausgewählte Speisen serviert werden. Die Verbandsgemeinde bietet allen Weingütern und Winzern, die am Weinfest mit einem Wein vertreten sein werden, die Möglichkeit, aus ihrem Sortiment verschiedene Flaschen zur Probe anzustellen. Bitte geben Sie diese Proben bis spätestens 13. Mai 2016 in der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey im Zimmer 203 ab. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Weiskopf unter Telefon: oder per an: weinfest@alzey-land.de Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Genießermesse Gut besuchte Petersberghalle Die rheinhessische Weinkönigin Sabrina Becker bei der Weinverkostung Seifensiederei mit dem wohlklingenden Namen Ars lavendi direkt ins Paradies der süßen Köstlichkeiten entführt zu werden, wo man sich bei Trüffel, petit fours und Torten allerfeins - ter Machart im wahrsten Sinne des KUNST IM RATHAUS Einladung zur Ausstellungseröffnung von Ehrhard Hütz In der Reihe Kunst im Rathaus zeigt Ehrhard Hütz seine Zeichnungen aus Orten der Verbandsgemeinde in den Räumen der VG-Verwaltung. Die Ausstellung ist vom 9. Mai bis zum 1. Juli während den Öffnungszeiten der Verwaltung in der Weinrufstraße 38 in Alzey zu sehen. Seit 1988 zeichnet Hütz bekannte Ortsmotive für die Plakate der Verbandsgemeinde-Weinfeste. Diese Zeichnungen präsentiert er nun in seiner Ausstellung Die Weinfeste der Verbandsgemeinde Alzey- Land gezeichnet von Ehrhard Hütz. Zu sehen gibt es außerdem Weinfest-Gläser und Weinfestführer der vergangenen Weinfeste, die einen Rückblick genau 30 Jahre Weinfest-Geschichte liefern. Die Ausstellung wird am Montag, 9. Mai, um 18 Uhr von Bürgermeister Steffen Unger gemeinsam mit Ehrhard Hütz eröffnet. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen. Ihre VG Wortes wie Gott in Frankreich fühlen konnte. Ergänzt wurden die kulinarischen Genüsse mit einer Weinverkos - tung von insgesamt 76 hochwertigen Weinen heimischer Winzer aus der Verbandsgemeinde. Auch wenn der Frühling nicht vorbeischaute an diesem Wochenende, war der erste Rheinhessen-Tag in Gau- Odernheim eine rundum gelungene Veranstaltung. Text/Fotos: S.Sie.

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Tel / an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene Minute Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Tel / Rhh. Fachklinik Alzey Tel / 500 N O T D I E N S T E Polizeiinspektion Alzey Tel /9110 Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Tel /9110 Pariser Straße 76 Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel / und rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich / Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey Tel / für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Stromversorgung EWR Netz GmbH Tel / bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser) Tel / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Tel /730 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Tel / Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / Aktion Leben für Alle e.v. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Schloßgasse 41, Alzey oder Tel / Ambulanter Krankenpflegedienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Tel / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey Tel / oder / ASH-Jugendscouts Kostenfreie Beratung für Jugendliche bis 25 Jahre zu Ausbildung, Arbeit, ALG, Bewerbungen und allgemein Dienstag, Uhr und Mittwoch, Uhr: Ulli Koblischeck, Dipl.-Sozialarbeiterin Tel / Mittwoch, 9-12 Uhr: Axel Ruckert, Dipl.-Sozialarbeiter Tel / Mainzer Straße 22, Alzey jugendscouts@ash-alzey.de, Facebook: Ash Alzey AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.v. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel / Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr, Angehörige: jeden 1. u. 3. Mi., Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen; in geraden Kalenderwochen Do Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel / Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel / Haus- und Familienpflege Tel / Betreuungsangebot in der Sonnenblume Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim - Do Uhr Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Rosendahl Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Tel / Ernst Wilhelm von der Au Tel / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel / Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di Uhr Tel.: Di. u. Do Uhr Tel / Evang. Sozialstation Alzey Josselinstr. 3 Tel / und Fax / Fibromyalgiegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. im Monat Mittagsgruppe: Uhr, Abendgruppe: Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch unbedingt anmelden) Info: Daniela Destradi Tel / oder Marlene Rothenmeyer Tel / B Ü R G E R S E R V I C E Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Tel / Europaring 18, Frankenthal Fax / info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Tel / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel / Fax / Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil 01 75/ hospiz@drk-kh-alzey.de Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / ,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Tel / Öffnungszeiten: Mo. - Mi Uhr, Fax: / Do Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: 0180/ für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Tel / Malteser Hilfsdienst e.v. Stadt Alzey Tel / Fax / Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel / Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Carmen Eichert und Heike Yalcin Tel / und -72 carmen.eichert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax / heike.yalcin@pflegestuetzpunkte.rlp.de Schaffhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Tel / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung Tel / Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Tel / Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Tel / Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel / Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey Tel / (neben kath. Kirche) oder / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreis verwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel / Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr Terminvereinbarung Tel / u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Tel / Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria VdK Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Tel / Do Uhr Fax / Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Hilfsverein Rheinhessen e.v. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do Uhr, Fr Uhr Tel / WEISSER RING e.v. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms Tel / g.fleissner@netwag.de Mobil / Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. u. Do Uhr Di. u. Do Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. und Do Uhr Di. und Do Uhr Uhr Gau-Odernheim April - Sept. Okt. - März Sa. (ganzjährig) Di. und Do Uhr Di. und Do Uhr Sa Uhr Sa Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 28. April 2016 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Öffentliche Ausschreibung Die Ortsgemeinde Flomborn schreibt aus: Erneuerung der Bodenbeläge im Betreuungsraum des Kindergartens Art und Umfang der Leistung: Ca. 105 m² alten Linoleum bzw. PVC-Belag entfernen inkl. aller erforderlicher Reinigungs- und Spachtelarbeiten, Lieferung und Verlegung des neuen Bodenbelags inkl. aller erforderlichen Arbeiten, Sockelleisten liefern und montieren. Die Ausführung findet in der Zeit vom bis statt. Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Mittwoch, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey Besprechungszimmer Nr. 101, 1. OG Abl der Zuschlags- und Bindefrist: Nachprüfstelle: Kommunalsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey, gez. Rainer Thomas Ortsbürgermeister Öffentliche Ausschreibung Die Verbandsgemeinde Alzey-Land schreibt aus: Erneuerung der Bodenbeläge in den Klassentrakten 2 und 3 Grundschule und Realschule plus Flomborn Art und Umfang der Leistung: Ca. 560 m² alten Linoleum bzw. PVC-Belag entfernen inkl. aller erforderlicher Reinigungs- und Spachtelarbeiten, Lieferung und Verlegung des neuen Bodenbelags inkl. aller erforderlichen Arbeiten, Sockelleisten liefern und montieren. Die Ausführung findet in der Zeit vom bis statt. Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Mittwoch, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße Alzey Besprechungszimmer Nr. 101, 1. OG Abl der Zuschlags- und Bindefrist: Nachprüfstelle: Kommunalsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey, gez. Steffen Unger Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Die Verbandsgemeinde Alzey-Land schreibt aus: Malerarbeiten im Klassentrakt 2 Grundschule und Realschule plus Flomborn Art und Umfang der Leistung: ca. 367 m² Wandanstrich (1x Grundanstrich und 1x Endanstrich) herstellen ca. 80 m² Deckenanstrich (1x Grundanstrich und 1x Endanstrich) herstellen ca. 10 m Elektrowandschlitze zuputzen und spachteln ca. 10 m Heizungsrohre lackieren 4 Türzargen deckend umlackieren ca. 33 m² Sperrgrundanstrich für Pinwand Die Ausführung findet in der Zeit vom bis statt. Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Mittwoch, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße Alzey Besprechungszimmer Nr: 101, 1. OG Abl der Zuschlags- und Bindefrist: Nachprüfstelle: Kommunalsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey, gez. Steffen Unger Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Die Verbandsgemeinde Alzey-Land schreibt aus: Sanierung von Außengeländer an der Schule am Adelberg in Flonheim Schlosserarbeiten Art und Umfang der Leistung: Die Verbandsgemeinde Alzey-Land plant die Sanierung der bestehenden Geländer- und Toranlagen im Grundschulbereich. Dabei handelt es sich um Schwarzrohrmaterial mit schadhaftem Farbanstrich. Geländerteile sollen teilweise demontiert und seitlich gelagert werden. Teilweise sollen Geländer sandgestrahlt, feuerverzinkt und mit neuen Befestigungspunkten bzw. Ergänzungen wieder montiert werden. Vorhandene Toranlagen sollen demontiert, seitlich gelagert und durch neue, feuerverzinkte Toranlagen ersetzt werden. Die Ausführung findet in den Sommerferien ( bis ) statt. Die Angebotsunterlagen können ab beim Subreport unter ID-Nr. E heruntergeladen werden. Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektronischer Form ist erwünscht, eine Zusendung ist aber auch noch schriftlich möglich an die Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey. Submission: Mittwoch, , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße Alzey Besprechungszimmer Nr. 101, 1. OG Abl der Zuschlags- und Bindefrist: Nachprüfstelle: Kommunalsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Alzey, gez. Steffen Unger Bürgermeister Sitzung des Hauptausschusses Am Montag, dem 2. Mai 2016 um Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Bedarfsplanung Generalsanierung Petersberghalle 2. Ferienspiele 2016; Betragung der Beförderung 3. Information über die künftige Renaturierungsmaßnahme des Böllenbaches in der Ortsgemeinde Eppelsheim 4. Geografisches Informationssystem (GIS) 5. Generalsanierung der Schule am Adelberg Flonheim und der Turnhalle Betragung weiterer Fachplaner 6. Energieprojekte der Verbandsgemeinde Alzey- Land, Anstalt des öffentlichen Rechts Entwicklung der AöR 7. Anschaffung eines Verkehrsstatistikgerätes / Geschwindigkeitsmessgerätes 8. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 9. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land - Änderung Nr. 32/22 (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr westlich der B 271 in Ober-Flörsheim) 10. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land - Teilfortschreibung 11. Vergabe von Aufträgen 12. Naherholungsgebiet Vorholz 13. Breitbandausbau (schnelles Internet) 14. Liegenschaftsangelegenheiten 15. Sanierung von Heizungsanlagen 16. Aufnahme von Fundtieren 17. Kommunales Investitionsprogramm 3.0 (KI 3.0) 18. Personalangelegenheiten 19. Mitteilungen und Anfragen Steffen Unger Bürgermeister Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch einsehbar. Sitzung des Sozialausschusses Am Dienstag, dem 3. Mai 2016 um Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung Nichtöffentlicher Teil: 1. Ferienspielprogramm Bericht über den Girls Day 3. Seniorenarbeit in der Verbandsgemeinde Alzey- Land 4. Asylbewerber in der Verbandsgemeinde Alzey-

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 28. April 2016 Land 5. Mitteilungen und Anfragen Steffen Unger Bürgermeister Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch einsehbar. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimerstr Bad Kreuznach Keine Unkrautvernichtungsmittel befestigten Flächen sonst droht Bußgeld! Die feuchte Witterung und die ansteigenden Temperaturen fördern die Vegetation auch dort, wo sie nicht erwünscht ist. Das neue Pflanzenschutzgesetz stellt unmissverständlich fest: Die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist nur landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzen Flächen zulässig. Insbesondere befestigten Flächen ist der Einsatz verboten. Dazu zählen Wege und Plätze, wie Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Grund ist die mögliche Abschwemmung der Wirkstoffe mit dem Regen in die Kanalisation und damit letztlich in die Oberflächengewässer. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um zugelassene Herbizide (selbst wenn sie als biologisch abbaubar beworben werden) oder Hausmittel wie Essig, Streusalz oder Chlorreinigern handelt. Anträge Ausnahmegenehmigung können bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier gestellt werden (add.rlp.de/landwirtschaft, /Agrarsicht /Pflanzenschutzdienst/ Pflanzenschutzrechtliche Genehmigungen_Antragsformular nach 12/2:). Derzeit werden keine erforderlichen Genehmigungen erteilt. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu Dem Unkrautgeplagten bleiben daher nur die meist arbeitswändigeren Verfahren: Vorbeugend: Schon bei der Anlage von Flächen ist einen möglichst geringen Fugenanteil zu achten und unkrauthemmendes Fugenmaterial zu verwenden. Regelmäßiges Kehren wirkt spontanem Pflanzenwuchs entgegen. Mechanisch: Fugenkratzer und -bürste sind gegen einjährige Arten erfolgversprechend. Mehrjährige Arten, wie Löwenzahn oder Wegerich müssen dagegen mit der Wurzel ausgezogen werden. Thermisch: Arbeitssparend, aber energiewändig sind diverse Geräte, die mit offener Flamme, Infrarotstrahlen, Heißluft oder dampf gegen unerwünschten Pflanzenwuchs zum Einsatz kommen können. Alternativ: Auch grüne Fugen können schön sein, dies gilt besonders im privaten Bereich, wo keine öffentliche Verkehrssicherungspflicht besteht. Hierzu eignen sich verschiedene trittfeste Gräser und Stauden, wie z.b. rotes Straußengras und Thymian. Nähere Informationen zur Unkrautbekämpfung im Siedlungsbereich bekommen Sie einer der zahlreichen Sachkunde-Weiterbildungsveranstaltungen für Pflanzenschutzmittelanwender, die teilweise speziell für kommunale Mitarbeiter gestaltet worden sind (Termine im Sachkundeportal unter oder im Grünen Blatt 1/2015 (Beilage in der Verbandszeitung des Gemeinde- und Städtebundes Nr. 4/2015). Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Gewerbegrundstücke zu verken Die Ortsgemeinde Albig verkt zwei Grundstücke im Gewerbegebiet Lietzelwiese. Beide Grundstükke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet II Lietzelwiese der Ortsgemeinde Albig. Grundstück 1: Flur 11, Nr. 172 = 1661 Quadratmeter Grundstück 2: Flur 11, Nr. 184 = 3293 Quadratmeter Auf einem Teil des Grundstückes 2 verläuft eine Wassertransportleitung mit Abstandsflächen und ist in diesem Bereich von einer Bebauung freizuhalten. Die Wasserleitung ist durch Eintrag im Grundbuch gesichert. Die Grundstücke sind sofort bebaubar. Die Erschließungskosten kommen zum Kpreis hinzu und werden mit den künftigen Grundstücksbesitzern abgerechnet. Interessenten für die Grundstücke werden um Abgabe eines schriftlichen Kangebotes bis 9. Mai 2016 an die Gemeindeverwaltung Albig, Langgasse 25, Albig gebeten. Günther Trautwein Ortsbürgermeister Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Albig für das Jahr 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresfehlbetrag ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen ,-- Euro die ordentlichen Auszahlungen ,-- Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,-- Euro die außerordentlichen Einzahlungen -,-- Euro die außerordentlichen Auszahlungen -,-- Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite -,-- Euro verzinste Kredite ,-- Euro zusammen ,-- Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt -,-- Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite genommen werden müssen, beläuft sich -,-- Euro. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 300 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 30,-- Euro - für den zweiten Hund 60,-- Euro - für jeden weiteren Hund 80,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: 27,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 10,-- Euro/ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Albig, den gez. Günther Trautwein Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den 2-5 der Haushaltssatzungen sind mit Genehmigungsdatum vom erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107), Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Alzey, den gez. Steffen Unger Bürgermeister

5 Donnerstag, den 28. April 2016 Amtlicher Teil Seite 5 Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 Bechtolsheim@ewr-internett.de oder gemeinde-bechtolsheim@ewr-internett.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bechtolsheim für das Jahr 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresfehlbetrag ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen ,-- Euro die ordentlichen Auszahlungen ,-- Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,-- Euro die außerordentlichen Einzahlungen -,-- Euro die außerordentlichen Auszahlungen -,-- Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite -,-- Euro verzinste Kredite ,-- Euro zusammen ,-- Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt -,-- Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite genommen werden müssen, beläuft sich -,-- Euro. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 330 v.h. - Grundsteuer B 400 v.h. - Gewerbesteuer 375 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 60,-- Euro - für den zweiten Hund 80,-- Euro - für jeden weiteren Hund 80,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: -,-- Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: -,-- Euro/ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Bechtolsheim, gez. Harald Kemptner Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den 2-3 der Haushaltssatzung sind mit Genehmigungsdatum vom erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 106), Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Alzey, gez. Steffen Unger Bürgermeister Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / info@bermersheim-vdh.de Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de kiga-biebelnheim@gmx.de Bornheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / Fax / buergermeister@bornheim-rheinhessen.de Dintesheim Ortsbürgermeister Arnd Stegemann Freitag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon / dintesheim@t-online.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 28. April 2016 Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / kontakt@gemeinde-esselborn.de Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / 2 34 Privat / Öffentliche Ausschreibungen Siehe unter VG Alzey-Land. Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / info@flonheim.de Kindertagesstätte: kita@flonheim.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Öffentliche Ausschreibung Siehe unter VG Alzey-Land. Sitzung des Gemeinderates Am Mittwoch, den um Uhr, findet im Gemeindesaal, Marktplatz 12, eine Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung wollen Sie bitte den Aushängen entnehmen. Ute Beiser-Hübner Ortsbürgermeisterin Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Sprechstunde im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20: Donnerstag Uhr Telefon / (nur donnerstags) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Helmut Matthäi Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / gau-heppenheim@ewr-internett.de Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde montags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Mittwoch und Freitag von Uhr Rathaus, Obermarkt 5 Telefon / 4 03 Fax / rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon / Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@lonsheim.net Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Kita) Telefon / (Gemeindebüro) Mobil / buergermeister@mauchenheim-online.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mauchenheim für das Jahr 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge ,-- Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen ,-- Euro der Jahresfehlbetrag ,-- Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen ,-- Euro die ordentlichen Auszahlungen ,-- Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,-- Euro die außerordentlichen Einzahlungen -,-- Euro die außerordentlichen Auszahlungen -,-- Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite -,-- Euro verzinste Kredite ,-- Euro zusammen ,-- Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt -,-- Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite genommen werden müssen, beläuft sich -,-- Euro. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 300 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 40,-- Euro - für den zweiten Hund 60,-- Euro - für jeden weiteren Hund 70,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: 61,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 25,-- Euro/ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

7 Donnerstag, den 28. April 2016 Amtlicher Teil Seite 7 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Mauchenheim, den gez. Udo Arm Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den 2-5 der Haushaltssatzungen sind mit Genehmigungsdatum vom erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 106), Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Alzey, den gez. Steffen Unger Bürgermeister Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nack vom 3. Februar 2016 Der Gemeinderat von Nack hat Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Nack gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl. 7 BestG (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die rechtliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelen ist, Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten soweit möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde ihre Kosten entsprechend den Grabstätten dem gehebenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 5 Verhalten dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere ausgenommen Blindenhunde mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung ihm vereinbar sind. i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Dienstleistungserbringer (Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter, usw.) haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen zu beachten. (2) Tätig werden dürfen nur solche Dienstleistungserbringer, die fachlich geeignet und in betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig sind. 3) Dienstleistungserbringern kann die Ausübung ihrer Tätigkeit von der Friedhofsverwaltung Zeit oder Dauer untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer nach vorheriger Mahnung gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßen hat. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich. (4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen dem Friedhof nur vo - rübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung Anderer ausgeschlossen ist. Die Dienstleis - tungserbringer dürfen dem Friedhof keinen Abraum lagern. Geräte von Dienstleistungserbringern dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (5) Dienstleistungserbringer haften gegenüber dem Friedhofsträger für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit dem Friedhof schuldhaft verursachen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15 Abs. 2. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden. 8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,20 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,60 m breit sein. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Betragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.

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