Konzept für die Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern. Zur Vorgeschichte dieses Konzeptentwurfes
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- Louisa Rothbauer
- vor 7 Jahren
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1 Zur Vorgeschichte dieses Konzeptentwurfes Grundlage dieses Konzeptes sind die Ergebnisse eines Forschungsprojektes von Prof. Dr. Albert Lenz, Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Paderborn zur Situation von Kindern als Angehörige psychisch kranker Eltern. Die Jugendämter des Kreises und der Stadt Paderborn erhoben im Zusammenhang mit der Beteiligung an diesem Forschungsprojekt die Zahl der Kinder von psychisch kranken Eltern, denen im Zeitraum von Oktober 2002 bis März 2003 Jugendhilfe gewährt wurde. Die Erhebungsdaten zeigten, dass Kinder psychisch kranker Eltern auch im Kreis Paderborn für die Jugendhilfe eine relevante Gruppe darstellen. Im Rahmen des Forschungsprojektes fand sich eine Arbeitsgruppe diverser Fachdisziplinen zusammen, um die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Hilfeplanung für diese Kinder auszuloten. Prof. Dr. Lenz stellte dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am die Forschungsergebnisse und die erstem Ergebnisse der Arbeitsgruppe vor. Der Ausschuss beauftragte daraufhin die Verwaltung des Kreisjugendamtes Paderborn mit der Entwicklung eines Konzeptes für die Arbeit mit Kindern von psychisch kranken Eltern. Unter Federführung des Kreisjugendamtes Paderborn begann die Arbeitsgruppe am mit der Entwicklung eines Konzeptes für die Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern im Kreis Paderborn. Folgende Kooperationspartner sind beteiligt: Gesundheitsamt: - Sozialpsychiatrischer Dienst - Kinder- und jugendärztlicher Dienst Psychologische Beratungsstelle für Schule, Jugend und Familie Stadt Paderborn: Jugend- und Sportamt Westfälisches Zentrum für Psychiatrie Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Caritas-Verband Paderborn: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Freies Beratungszentrum Paderborn Katholische Fachhochschule Paderborn Sozialpädagogische Familienhilfe der AWO Der folgende Konzeptentwurf ist das Ergebnis intensiver Überlegungen der Vertreter dieser Institutionen Wege für die Wahrnehm i ung der betroffenen Kinder zu eröffnen, ein Netz für die effiziente Unterstützung der Kinder und ihrer Familien aufzubauen sowie Präventionsmodelle zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, dass die Arbeitsgruppe das Konzept unter wissenschaftlicher Begleitung durch Prof. Dr. Lenz fortschreiben wird. Entwurf Stand: April
2 1. Ausgangssituation: Kinder psychisch kranker Eltern sind keine Randgruppe unserer Gesellschaft. Gemäß den Ergebnissen aktueller Untersuchungen haben ca. ein Viertel der stationär behandelten psychisch erkrankten Erwachsenen Kinder. Laut Bundesamt für Statistik wurden im Jahr 2002 bundesweit Patienten und Patientinnen zwischen 20 und 55 Jahren stationär psychiatrisch behandelt, was einem Anteil von ca Müttern und Vätern entspricht. Dies wiederum führt zu der Annahme, dass allein von einer stationären psychiatrischen Behandlung eines Elternteils in einem Jahr mindestens Kinder betroffen sind. In einem Forschungsprojekt am Institut für Sozialpädagogik der TU Berlin zum Thema Kindeswohl zwischen Jugendämtern und Gerichten (vgl. Münder et al., 2000) zeigte sich im Rahmen einer Fallerhebung bei 16 Jugendämtern aus dem gesamten Bundesgebiet, dass bei 27 % der Kinder, für die ein Sorgerechtrechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet war, erhebliche bis gravierende Belastungen der Eltern durch psychische Krankheit eine Rolle gespielt haben. Vom Kreisjugendamt Paderborn wurde im Zeitraum von Oktober 2002 bis einschließlich März 2003 insgesamt 139 Kindern von psychisch kranken Eltern Jugendhilfe g ii ewährt. 2. Erkrankungsrisiko und Prävention Die Ergebnisse der High-Risk-Forschung zeigen, dass Kinder psychisch kranker Eltern in besonderer Weise gefährdet sind, im Laufe ihres Lebens selbst psychisch zu erkranken. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Drittel der Kinder mit einem psychisch kranken Elternteil später selbst unter einer psychischen Erkrankung leidet. Studien in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zeigen einen deutlich erhöhten Anteil von Kindern mit einem psychisch kranken Elternteil in diesen Einrichtungen. Jedoch nicht alle Kinder erkranken; die Reduzierung des Gefährdungspotentials hängt zu einem wesentlichen Teil von der Unterstützung ab, die diese Kinder erfahren. Die empirischen Befunde der Resilienzforschung liefern hierzu bedeutsame Ansatzpunkte. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle betroffenen Kinder dem Jugendamt bekannt werden. Zur Reduzierung des Erkrankungsrisikos insbesondere dieser teilweise still leidenden Kinder sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung (Primärprävention) von besonderer Bedeutung. Im Hinblick auf die dem Jugendamt bekannten Kinder kann davon ausgegangen werden, dass eine angemessene Unterstützung für die betroffenen Kinder und ihre Familien langfristig die Notwendigkeit kostenintensiver Jugendhilfemaßnahmen wie etwa Heimunterbringungen reduziert. Eine erfolgreiche Prävention erfordert eine enge Kooperation zwischen Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem. In der engen Verzahnung zwischen den behandelnden Ärzten und Therapeuten einerseits und den Fachkräften der Jugendhilfe vor Ort andererseits liegen große Potentiale zur Vermeidung von sozialen und gesundheitlichen Problemen von betroffenen Kindern und Jugendlichen. - - Stand: April 2006 Entwurf 2
3 3. Gesetzliche Grundlagen: Aufgabe der Jugendhilfe ist es, gemäß 1 SGB VIII das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sicherzustellen. Das beinhaltet o junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, o Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, o Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Gemäß diesem Auftrag bedürfen Kinder psychisch kranker Eltern der besonderen Aufmerksamkeit der Jugendhilfe. 4. Lebensumstände der betroffenen Kinder: Die psychische Erkrankung eines Elternteils bedeutet für die Familie häufig die Auflösung eingespielter Beziehungsmuster und den Verlust der emotionalen Stabilität. Dies äußert sich auf verschiedene Weise: ½ Orientierung und Halt für die Kinder können verloren gehen, weil die Eltern ihre Aufgaben nicht oder nur noch eingeschränkt wahrnehmen können. 1 ½ Die häufige Tabuisierung der psychischen Erkrankung innerhalb der Familie verstärkt das Gefühl der Verunsicherung der Kinder. ½ Gefühle der Angst und Verwirrung überwiegen, weil das krankhafte Verhalten der Eltern nicht eingeordnet werden kann und den Kindern unberechenbar erscheint. ½ Die Kinder entwickeln Schuldgefühle, weil sie nach Gründen für das Verhalten der Eltern suchen und die Ursache vielfach bei sich selbst suchen. ½ Kinder übernehmen die Verantwortung für die Gesundung der erkrankten Eltern und überfordern sich damit. ½ Häufig kommt es zur Rollenumkehrung innerhalb des Familiensystems, da die Kinder elterliche Funktionen etwa gegenüber jüngeren Geschwistern übernehmen (Parentifizierung). ½ Das Kind gerät in eine Isolation, weil es Spielkameraden aus Scham nicht mit nach Hause nehmen will. ½ Freunde und Bekannte der Eltern ziehen sich zurück. Es kommt zum Verlust der Unterstützung durch das soziale Netzwerk. ½ Immer wieder erleben die Kinder in ihrem sozialen Umfeld die Abwertung der eigenen Person oder der Eltern (Stigmatisierung). 1 Diese Einschränkung bezieht sich nicht nur auf den erkrankten Elternteil, sondern auch auf den gesunden. Die Aufgaben, die mit der Versorgung eines psychisch kranken Elternteils verbunden sind, können je nach Krankheitsbild einen Zeitaufwand von bis zu 32 Stunde pro Woche mit sich bringen. Infolgedessen müssen vielfache die Bedürfnisse der Kinder in den Hintergrund treten. Dies wirkt sich hemmend auf eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung aus. Entwurf Stand: April
4 ½ Kommt es zur Trennung der Eltern, erfolgt die Abwertung des erkrankten Elternteils oft durch den gesunden. Der Loyalitätskonflikt des Kindes in der Trennungssituation wird verschärft. ½ Jugendliche vermissen den Halt und die Vorbildfunktion des erkrankten Elternteils. ½ Bei ihnen entsteht ein Konflikt zwischen dem Verantwortungsgefühl für den erkrankten Elternteil einerseits und dem entwicklungsbedingten Bedürfnis nach Ablösung von den Eltern andererseits. ½ Betroffene Jugendliche beschäftigt häufig die Frage, inwieweit sie selbst psychisch krank werden können. Insgesamt hat die konkrete Belastung von Kindern mit einem psychisch kranken Elternteil hat zugenommen. Ursachen dafür sind beispielsweise die geringere Familiengröße, das Abnehmen der Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb der Verwandtschaft und des Freundeskreises (u. a. aufgrund der zunehmenden Mobilität), aber auch die Tendenz, psychisch kranke Menschen aufgrund von Sparmaßnahmen frühzeitig aus den Kliniken zu entlassen und ambulant weiter zu behandeln. Die Kinder werden dann mit den Belastungen der ersten Stabilisierungsphase nach der stationären Behandlung konfrontiert. Es wurde festgestellt, dass der Stress, dem Kinder psychisch kranker Eltern ausgesetzt sind, der Belastung kurz vor einer Staatsexamensprüfung entspricht. Je jünger ein Kind ist, desto belastender wirkt die Erkrankung des Elternteils. Mädchen reagieren eher introvertiert, Jungen stärker extrovertiert. All diese Aspekte sind im Rahmen der Prävention und der Hilfeplanung zu berücksichtigen. 5. Zielgruppen: Die Arbeit ist auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtet: Kinder psychisch kranker Eltern Psychisch kranke Eltern und deren gesunde Partner Bezugspersonen/-gruppen 6. Ziele: Übergeordnetes Ziel ist die Etablierung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung des Erkrankungsrisikos der betroffenen Kinder: ½ Durchführung von speziellen, auch sozialraumbezogenen, fallübergreifende Projekten im Sinne von Gesundheitsförderung ½ Einzelfallprävention im Rahmen der Hilfeplanung 36, 37 SGB VIII ½ Installation eines Kooperationsnetzwerkes professioneller Hilfen ½ Aktivierung und Bündelung vorhandener Ressourcen ½ Enttabuisierung des Themas Psychische Erkrankungen in der Öffentlichkeit - - Stand: April 2006 Entwurf 4
5 ½ Die ausreichende alters- und entwicklungsgemäße Aufklärung betroffener Kinder und Jugendlicher über die Erkrankung des Elternteiles (Information über Entstehung, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der psychischen Krankheit) ½ Ein unterstützendes soziales Netzwerk für die betroffenen Kinder und Familien ½ Die Bereitschaft des erkrankten Elternteils zur aktiven Krankheitsbewältigung ½ Die Sensibilisierung der Eltern für die Situation der Kinder ½ Die Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme professioneller Unterstützung für ihre Kinder 7. Umsetzung: Die Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker Eltern hat seit ihrer Konstituierung im Jahr 2002 erste Ansätze für eine engere Kooperation im Sinne der formulierten Zielsetzung geschaffen: Als erstes Arbeitsergebnis wurde eine Broschüre Hilfen für Helfer mit Informationen zur Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen und Kontaktadressen für Hilfen entwickelt. Im Verlauf der weiteren Zusammenarbeit wurde deutlich, dass eine effiziente Kooperation gegenseitige Kenntnisse über das Angebotsprofil, Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume der einzelnen Einrichtungen voraussetzen. Infolgedessen wurde die Broschüre aktualisiert und mit Informationen zu den Leistungsangeboten der verschiedenen Dienste versehen. Die meisten dieser Angebote der Jugend- und Gesundheitshilfe sind für alle Hilfe suchenden Kinder, Jugendliche und Familien konzipiert. Sie können auch von den Kindern psychisch kranker Eltern genutzt werden. Es fehlen aber spezifische, auf die Zielgruppe abgestimmte Hilfs- und Präventionsangebote. Wesentliche Säulen für die Prävention sind die Erwachsenenpsychiatrie und der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes. Diese sind die beiden wesentliche Zugangswege zur Zielgruppe. Von hier aus werden angemessene Hilfen koordiniert. Die Koordination der Hilfen erfolgt über konkrete Ansprechpartner in der jeweiligen Institution, die in der Arbeitsgruppe vertreten sind. Für das Jugendamt bedeutet das, dass zwei Mitarbeiterinnen in der Arbeitsgruppe vertreten sind. Diese Fachkräfte stellen innerhalb des Jugendamtes die Schnittstelle im Sinne einer Clearingstelle dar. Wird ein Jugendhilfebedarf festgestellt, erfolgt in Zusammenarbeit mit den Betroffenen die Hilfeplanung gem. 36, 37 SGB VIII. Dabei steht die Fachkompetenz des Netzwerkes als Ressource im Hintergrund zur Verfügung. Sehen Eltern die Notwendigkeit der Hilfegewährung für die gesunde Entwicklung des Kindes nicht ein, so dass sie die Hilfe ablehnen, ist das Jugendamt verpflichtet, zur Sicherung des Kindeswohls gem BGB das Familiengericht anzurufen. Eine Trennung des Kindes von der Herkunftsfamilie ist nur zulässig, wenn die Gefahr für das Kindeswohl auf anderem Wege nicht beseitigt werden kann. Grundsätzlich gilt auf hier: Familienunterstützende Hilfe haben Vorrang vor Familien ersetzenden Hilfen. Entwurf Stand: April
6 Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internet, Gesprächsforen) wird auf die Situation der betroffenen Kinder und Hilfsangebote aufmerksam gemacht. Die Broschüre Hilfen für Helfer wird an die Bezugsgruppen von Kindern und psychisch kranken Eltern verteilt. Im Rahmen der sozialraumorientierten Ausrichtung der Jugendhilfe ist auch die Problemlage der betroffenen Kinder zu berücksichtigen. Dabei stellt die Aktivierung sozialer Netzwerke eine wichtige Ressource im Sinne der Gesundheitsförderung dar. Sowohl für die einzelfallbezogene als auch für die fallunabhängige Prävention wird psychotherapeutisches, psychiatrisch- medizinisches und sozialarbeiterisches Wissen miteinander verknüpft. 8. Qualitätssicherung/ Qualitätskontrolle: Eine erfolgreiche Präventionsarbeit für Kinder psychisch kranker Eltern erfordert die Entwicklung von Standards für Ergebnisse, Prozesse und Strukturen. Erste Ansätze sind bereits vorhanden: Die Arbeitsgruppe trifft sich 2-mal pro Jahr. Zweck dieser Treffen ist der Erfahrungsaustausch. Ein wesentlicher Aspekt für die Wirksamkeit der präventiven Arbeit ist die Flexibilität der unterstützenden Hilfen. Sie müssen den sich ständig ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe aus den Vertretern der verschiedenen Fachgebiete garantiert die regelmäßige Überprüfung dieser Rahmenbedingungen und erleichtert die notwendigen Anpassungsprozesse. Erforderlich für eine reibungslose Kooperation ist die regelmäßige Aktualisierung der Broschüre Hilfen für Helfer durch die Arbeitsgruppe. Die Kommunikation in der fallbezogenen Zusammenarbeit kann durch das Internet optimiert werden. Kurzfristige Treffen der Arbeitgruppe bzw. einzelner Mitglieder zur Fallbesprechung sind möglich. Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes fungieren innerhalb ihrer Institution sowohl als Ansprechpartnerinnen für Kollegen im Rahmen der Einzelfallhilfe, als auch als Multiplikatorinnen. Neben der Kooperation zwischen den verschiedenen Helfersystemen ist die Fortbildung der verantwortlichen Mitarbeiter erforderlich. Eine Sammlung von Informationsmaterialien ist für alle Mitarbeiter des Jugendamtes verfügbar. Die Evaluation der Arbeit geschieht einzelfallbezogen im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplanung gem. 36,37 SGB VIII, die schriftlich dokumentiert wird. Hier werden Zielformulierungen und Ergebnisse verglichen. Die Steuerung der Hilfen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenpsychiatrie. Zur Überprüfung der Effizienz der eingeleiteten Hilfen sollen geeignete Messverfahren entwickelt werden. - - Stand: April 2006 Entwurf 6
7 Abschließend ist darauf hin zu weisen, dass eine qualifizierte Präventionsarbeit im Sinne dieses Konzeptes nur möglich ist, wenn den Mitarbeiterinnen innerhalb ihrer Einrichtung die entsprechenden Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung konkreter Präventionsprojekte wird den Einsatz finanzieller Mittel erfordern. i ii Entwurf Stand: April
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