Geld & Rat. Die Fachgruppe wünscht einen erholsamen Sommer. Unsere Arbeitskreise stellen sich vor ab Seite 13. Streitpunkt Zinssatzänderung Seite 2

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1 P.b.b. I Verlagspostamt 3100 St. Pölten I 07Z037428M Ausgabe 2 / Juli 2015 Das Magazin für den niederösterreichischen Finanzdienstleister Die Fachgruppe wünscht einen erholsamen Sommer Streitpunkt Zinssatzänderung Seite 2 Rückblick auf den Fachgruppentag Seite 10 Unsere Arbeitskreise stellen sich vor ab Seite 13

2 Negativzinsen und Zinsgleitklausel Streitpunkt Zinssatzänderung Von Michael Holzer Viele Kreditnehmer haben in den letzten Wochen und Monaten Briefe von ihrem Kreditinstitut erhalten. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass die Bank die Anpassung der Zinsen nun anders sieht bzw. für Ihr Institut anders auslegt. Bemerkt sei: Nicht zum Vorteil des Kunden! Worum geht es? In den meisten Kreditverträgen wurden in den letzten Jahren Indikatoren als Zinsanpassungsfaktor festgelegt. So zum Beispiel folgende Indikatoren: 1-, 3- oder 6-Monats-EURIBOR mit einem Aufschlag (EURIBOR - European Interbank Offered Rate, ist ein Leitzins des Geldmarktes, der angibt, zu welchem Kreditzins die Banken einander Geld leihen). SMR (Sekundärmarktrendite, ist eine Kennzahl des Kapitalmarktes, die die Durchschnittsverzinsung von umlaufenden Anleihen anzeigt.) 1-, 3- oder 6-Monats-LIBOR (für Fremdwährungskredite) mit einem Aufschlag (LIBOR - London Interbank Offered Rate, ist ein Leitzins des Geldmarktes, der angibt, zu welchem Kreditzins die Banken einander Fremdwährungsgeld leihen.) Zinsgleitklausel mit 50 % Euribor-Bindung und 50 % Sekundärmarktrendite oder 3- bzw. 5-jähriger SWAP Satz (das dividiert durch zwei plus dem Aufschlag; oder es wurde, um den Aufschlag nicht so transparent zu machen, der Basissatz bei der Kreditaufnahme im Kreditvertrag dokumentiert und jede Änderung angepasst). Zinsgleitklausel: Unter einer Zinsgleitklausel versteht man eine vertragliche Regelung, wonach der Zinssatz eines Vertrages an eine bestimmte veränderliche Bezugsgröße gekoppelt ist, sodass sich dieser automatisch bei Veränderung der Bezugsgröße ändert. Als Bezugsgröße kommen grundsätzlich Zinssätze (z.b. Sekundärmarktrendite, EURIBOR, LIBOR) in Betracht, welche von Kreditgeber und Kreditnehmer nicht zu beeinflussen sind und außerdem leicht über öffentliche Quellen (Tageszeitungen) recherchiert werden können. Streit um Negativzinsen Zuletzt ist der LIBOR so stark gesunken, dass die Banken eigentlich Negativ-Zinsen zahlen müssten. Einige Institute Zinssatzänderungen Seit 1997 müssen Zinssatzänderungen in Kreditverträgen enthalten sein. Die Kreditzinssätze sind generell variabel und können sich während der Laufzeit des Kredits ändern. Dies führt grundsätzlich zu einer Erhöhung oder Senkung der laufenden Kreditratenrückzahlungen. Es kann auch vereinbart werden, dass statt einer Änderung der Ratenhöhe eine Anpassung der Laufzeit vorgenommen wird, was allerdings vor allem bei Zinssatzerhöhungen am Beginn der Kreditlaufzeit wirtschaftlich ungünstig ist. Die genauen Voraussetzungen für Zinssatzänderungen sind in den sogenannten Zinsgleitklauseln im Kreditvertrag festgelegt. Die Höhe des Zinssatzes darf nur an objektiven, vom Willen des Unternehmens unabhängigen Kriterien gemessen werden, wobei Kredite in der Regel an allgemeine Kapitalmarktzinssätze (z.b. EURIBOR - Euro Interbank Offered Rate, dies ist jener Zinssatz, zu dem sich Banken gegenseitig Geld leihen) gebunden sind. Steigen diese, so erhöht sich auch der Kreditzinssatz. Bei sinkenden Kapitalmarktzinssätzen verringert sich auch der Kreditzinssatz. Der Zinssatz für den Kredit wird daher wie folgt gebildet: Indikator plus Aufschlag (= Marge) ergibt den Nominalzinssatz. Der Aufschlag/die Marge ist verhandelbar. In der Zinsanpassungsklausel ist auch geregelt, wann die Zinsen angepasst werden - quartalsweise, halbjährlich oder wie z.b. bei den Bauspardarlehen nur einmal im Jahr. Es gibt aber auch Zinsgleitklauseln die vorsehen, dass sich der Zinssatz ändert, wenn der Indikator gegenüber dem Vormonat z.b. um 0,25 % steigt oder fällt. In diesem Fall kann es sogar monatlich zu einer Anpassung kommen. Diese Art der Zinsanpassung reagiert sehr rasch auf Zinsänderungen am Markt - für die Kreditnehmer ein Vorteil bei fallenden Zinsen, ein Nachteil bei steigenden Zinsen. In der Änderungsmitteilung sind der neue Nominal- sowie der neue Effektivzinssatz anzugeben. Der Nominalzinssatz ist jener Zinssatz, der auf das offene Kapital tatsächlich gerechnet wird. Er sagt nichts über die tatsächliche Kostenbelastung, weil er die Spesen (z.b. Bearbeitungsgebühr) unberücksichtigt lässt. Der Effektivzinssatz rechnet die Spesen mit ein, daher ist dieser immer höher als der Nominalzinssatz. 2

3 Titelstory wollen dies jedoch nicht akzeptieren (siehe die Musterbriefe von Banken weiter unten). In einer Stellungnahme zu Negativ-Zinsen bei Fremdwährungskrediten an den ÖISG schreibt Rechtsanwalt Dr. Andreas Rabl unter anderem: Einige österreichische Banken vertreten die Ansicht, dass eine Zinsanpassung zugunsten des Kreditnehmers unter null (d.h. Negativ-Zinssatz) nicht möglich sei. Es stellt sich damit die Frage, ob von der Bank (einseitig) Grenzen bei der Zinsanpassung gezogen werden können. Argumentiert wird auf Bankenseite unter anderem damit, dass der Kreditvertrag dem Wesen nach ein entgeltlicher Vertrag sei (...). Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass 6 Abs. 1 Z 5 KSchG zwingender Rechtsnatur ist und meines Erachtens als lex specialis der Bestimmung des 988 ABGB vorgeht. Ein Kreditvertrag, der keine Zinsobergrenze, sehr wohl aber eine Zinsuntergrenze (Null) vorsieht, führt zu einer Ungleichbehandlung des Kreditnehmers und verstößt daher gegen das Prinzip der Zweiseitigkeit. Will eine Bank vermeiden, an den Kreditnehmer Negativ-Zinsen zu zahlen, steht es ihr frei, im Kreditvertrag von Vorhinein auf Zinsanpassungsklauseln gänzlich zu verzichten. Banken sind nicht gezwungen, Zinsanpassungsklauseln zu vereinbaren. Bestehen sie auf solche Klauseln, haben sie sich an 6 Abs. 1 Z 5 KSchG zu orientieren. Als Ergebnis seiner Ausführungen empfiehlt Rabl: Kreditnehmern, die von ihren Banken ein Schreiben erhalten, in denen eine einseitige Änderung der vereinbarten Zinsanpassungsklausel angekündigt wird (zwecks Vermeidung von Negativ-Zinsen), ist dringend anzuraten, sofort schriftlich zu widersprechen. Im Rahmen einer Feststellungsklage könnte auch gerichtlich gegen die Banken vorgegangen werden, um Rechtsklarheit zu erlangen. Nach Rücksprache mit dem VKI-Experten Walter Hager wurde uns bestätigt, dass dieser ein Musterverfahren führt. Letztendlich wird es dann darauf ankommen, wie dieses entschieden wird. Die meisten Konsumentenvertreter wie VKI, AK und Juristen glauben, dass die Auslegung der Banken, der Zinssatz könne nicht unter null sinken, nicht halten werde. Vor allem deshalb, weil es eine einseitige Änderung des Vertrages wäre, was wiederum dem Gebot der Zweiseitigkeit des 6 Abs 1 Z5 KSchG widerspricht. EDITORIAL Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute liegt Ihnen die zweite Ausgabe unseres Mitgliedermagazins der niederösterreichischen Finanzdienstleister vor. Auch in diesem Heft erwarten Sie wieder interessante Themen. MICHAEL HOLZER, OBMANN DER FACHGRUPPE holzer@finanzpuls.com So beleuchten wir die aktuelle Vorgangsweise der Banken im Zusammenhang mit den Zinsgleitklauseln. Soweit es uns bis Redaktionsschluss bekannt war, gibt es nun schon mehrere Banken, die ihre Klauseln so verstehen wollen, dass sie auch bei negativer Basis immer zumindest den Aufschlag verrechnen. Ganz kann ich das nicht nachvollziehen und sehe das auch sehr kritisch. Ich bin der Meinung, dass hier die Interessen des Kunden geschädigt werden und ich bin zuversichtlich, dass eine Entscheidung im Sinne des Kreditnehmers kommt. Ein Musterverfahren ist über den VKI bereits anhängig. Ebenso haben wir für Sie das Thema Einlagensicherung aufgearbeitet. Hier kommt eine massive Veränderung gegenüber dem aktuellen System auf uns zu. Sie sollten in der Beratung bereits jetzt die richtigen Schlüsse ziehen und entsprechende Produkte nicht oder weniger anbieten. Es wird für neue Finanzierungsformen einen Schub bringen und Innovationen fördern. Ich bin der Ansicht, dass es in einigen Fällen sicher Berater geben wird, die sich da Wissen und Kompetenz aneignen und so wieder ein neues Geschäftsfeld bearbeiten können - viel Erfolg! Weiters stellen wir Ihnen die neuen Arbeitskreise in Niederösterreich, die bereits mit viel Elan und neuen Ideen an die Arbeit gegangenen sind, vor. Ich wünsche Ihnen abschließend einen schönen Sommer, gute Erholung und noch bessere Geschäfte! Ihr Auch das Alternativfinanzierungsgesetz ist beschlossen. JULI

4 Musterbriefe der Banken Im Folgenden finden Sie einige Beispiele der jüngsten Zeit für Aussendungen österreichischer Großbanken an ihre Kunden, die zur vereinbarten Zinsenanpassungsklausel zur Klarstellung folgende Ankündigung enthalten: Da der im bestehenden Vertrag vereinbarte Indikator derzeit negativ ist oder negativ werden könnte, weisen wir zur Klarstellung auf Folgendes hin: Solange der negative Indikator den Aufschlag nicht übersteigt, ändert sich an der Zinsverrechnung nichts, so dass der vom Kunden zu zahlende Sollzinssatz auch niedriger als der Aufschlag sein kann (zb. Indikator minus 0,5 % und Aufschlag 1,2 % = Sollzinssatz 0,7 %). Wird aber der Sollzinssatz rechnerisch negativ, bringen wir nicht diesen, sondern - aufgrund unserer Rechtsauffassung, dass bei Kreditverträgen prinzipiell nicht der Kreditgeber, sondern der Kreditnehmer Zinsen zu zahlen hat - einen Sollzinssatz von Null (0,00001 %) zur Anwendung. Der Kreditnehmer erhält also für den Kredit auch dann, wenn der negative Indikator rein rechnerisch den Aufschlag übersteigt, jedenfalls keine Zinszahlung von der Bank (zb. Indikator minus 1,3 % und Aufschlag 1,2 % Sollzinssatz 0,00001 %, nicht minus 0,1 %). Eine andere Bank will sogar mindestens den Indikator verrechnen: Ihr Kreditzinssatz setzt sich aus einem variablen Teil (Indikator, Referenzzinssatz) zuzüglich eines Aufschlages zusammen. Die negative Entwicklung von Referenzzinssätzen als Folge der aktuellen Veränderungen auf den Kapitalmärkten war bei Abschluss ihres Kreditvertrages nicht zu erwarten. Es war davon auszugehen, dass der Indikator jedenfalls einen positiven Wert aufweist. Ihr Kreditvertrag enthält daher keine Regelungen, wie mit negativen Indikatoren umzugehen ist. Gemäß einer uns aktuell vorliegenden rechtlichen Expertise ist diese Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung derart zu schließen, dass in solchen Fällen der Wert des Indikators zumindest mit 0 (null) anzunehmen ist. Das bedeutet konkret: Solange der Wert des Indikators zu einem Zinsanpassungstermin unter 0 % liegt, wird nur der Begriffe VIBOR: EURIBOR: Sekundärmarktrenditen: Standard-Zinsgleitklausel: Zinsgleitklausel I: Zinsgleitklausel II: Zinsgleitklausel III: Bankmäßige Soll- und Habenzinssätze: Durchschnittliche Refinanzierungskosten: Vienna Interbank Offered Rate, notiert seit 1. Juni Monatsmittel der täglich von Reuters veröffentlichen Durchschnitte aus den Briefkursangaben von 8 Wiener Kreditinstituten; der höchste und der niedrigste Zinssatz werden ausgesondert, dann wird auf die nächsthöheren 5 Basispunkte aufgerundet. Mit der dritten Stufe der WWU ersetzt der EURIBOR den VIBOR; Euro Interbank Offered Rate, wird täglich als Durchschnitt aus Briefsätzen von Zwischenbankeinlagen erstklassiger Institute auf Basis der Transaktionen von 57 Banken berechnet, wobei die jeweils 15% höchsten und niedrigsten Werte eliminiert werden. Gewichteter Durchschnitt der Renditen der an der Wiener Börse im amtlichen Handel notierten Emissionen in Schilling und Euro mit fixer Verzinsung und einer Restlaufzeit von über 1 Jahr. Die Gruppenrenditen (z. B. Bund oder inländische Banken) sind ein Durchschnitt der Sekundärmarktrenditen der Einzelemissionen der Gruppe, gewichtet mit ihrem tilgungsplanmäßigen Umlauf, die Monatsdaten ein Durchschnitt der börsetägig errechneten Werte. Arithmetisches Mittel aus EURIBOR bzw. VIBOR für Dreimonatsgeld und Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen. Arithmetisches Mittel aus EURIBOR bzw. VIBOR für Dreimonatsgeld und Sekundärmarktrendite für inländische Bankemissionen. Arithmetisches Mittel aus EURIBOR bzw. VIBOR für Dreimonatsgeld und Sekundärmarktrendite für 10-jährige Bundesanleihen. Arithmetisches Mittel aus EURIBOR bzw. VIBOR für Dreimonatsgeld und Sekundärmarktrendite insgesamt. Häufigster Zinssatz für Neugeschäfte im laufenden Monat, den 40 Kreditinstitute mit ihren inländischen Nichtbankkunden vereinbaren; die Durchschnittssätze sind ein arithmetisches Mittel der innerhalb der Bandbreite liegenden Meldungen, wobei die Bandbreite durch Eliminieren der jeweils 5 % höchsten und niedrigsten Werte ermittelt wird. Sektorweise und als Summe Universalbanken mit den analogen Beständen des Mittelaufkommens der inländischen Kreditinstitute gewichteter Durchschnitt der bankmäßigen Habenzinssätze auf Monatsbasis. Quelle: Statistisches Monatsheft der Oesterreichischen Nationalbank. 4

5 Titelstory Ihrem Vertrag zugrunde liegende Zinsaufschlag (fix für die gesamte Laufzeit) verrechnet. Ungeachtet dessen, dass aus Kulanzgründen - bisher bei Fremdwährungsfinanzierungen - in einigen Anlassfällen vorerst ein negativer Wert des Indikators bis zur Grenze eines Sollzinssatzes von 0 (null) an Sie weitergegeben wurde, gilt für künftige Zinsanpassungen - bei negativem Indikator - der Indikator mit einem Wert von 0 (null). Somit kommt jedenfalls der mit Ihnen festgelegte Aufschlag zur Verrechnung. Schuld an allem ist die Finanzkrise - so ein weiterer Bankenbrief: Bezugnehmend auf Ihr Mail vom an unser Bau und Wohn Center Wien West, möchten wir Sie informieren, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beim Handelsgericht Wien bereits gegen Bank Austria eine Verbandsklage eingebracht hat, um zu klären, ob Negativzinsen an Kreditnehmer (Verbraucher) auszuzahlen sind. Daher erachten wir es für sinnvoll, die rechtskräftige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, über welche auch in den Medien berichtet werden wird, abzuwarten; etwaige Ansprüche der Kreditnehmer können frühestens in drei Jahren, daher keinesfalls vor dem Jahresende 2017, verjähren. Wir gehen freilich nach wie vor davon aus, dass sich die Rechtsprechung unseren - Ihnen bereits bekannten - rechtlichen Argumenten anschließen wird, würden aber natürlich eine anderslautende finale höchstgerichtliche Entscheidung akzeptieren. Die Finanzkrise hat dazu geführt, dass der 3-Monats-Libor, der bekanntlich der Indikator für Ihren CHF-Kredit ist, einen negativen Wert erreicht hat. Da diese Entwicklung der Geldmärkte bei Abschluss des Kreditvertrages nicht vorhersehbar war, wurde dieser Sachverhalt bisher nicht geregelt. Wir sind der Rechtsauffassung, dass solange der Indikator 3-Monats-Libor zum Zinsanpassungstermin unter null Prozent liegt, diese Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung derart zu schließen ist, dass der mit Ihnen vereinbarte Aufschlag ab als Mindestzinssatz verrechnet wird. Erstes Einlenken? Nach hartnäckigem Briefverkehr, d.h. zweimaliger Beeinspruchung, kam nun folgender Brief - aber nicht von allen Banken: JULI 2015

6 Einlagensicherung: Stiehlt sich Staat aus der Verantwortung? In Zukunft soll die Deckung der Spareinlagen von den Banken selbst gehoben werden. Zu diesem Schritt gibt es Lob, aber auch Kritik. Von Mag. Harald Kolerus Vertrauen ist gut - Sicherheit ist besser, das gilt nicht zuletzt für Geldfragen. In Österreich werden derzeit Spareinlagen durch die altbewährte Einlagensicherung gedeckt, die bis zu pro Sparer und Bank greift. Wobei es sich konkret um fünf separate Systeme handelt: für Landeshypotheken-Banken, Aktienbanken, den Raiffeisen-Sektor, die Volksbanken und die Sparkassen. Ist ein System bei einem Banken-Crash überfordert, greift eines der anderen Sicherheitsnetze unter die Arme. Wobei die Banken selbst bis zur Summe von in der Verantwortung stehen, für die restlichen haftet der Staat. 6 Wesentliche Änderungen Diese Konzeption wird sich aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Vorjahr in Zukunft doch massiv ändern. Die wichtigste Neuerung ist, dass nicht mehr der Staat gemeinsam mit den Banken für die Sicherheit von Sparguthaben bis gerade steht, sondern alleine ein noch einzurichtender Bankenfonds. Vorgesehen ist, dass die Banken jährlich 0,8 % der gesamten Einlagen in den Fonds einzahlen. Dieser soll so langsam aufgebaut werden und bis zum Jahr 2024 komplett ausgestattet sein, insgesamt soll er dann rund 1,5 Mrd ausmachen. Bis dahin ist also reichlich Zeit, die Details werden auch noch Gegenstand von Verhandlungen sein, in Österreich liegt bis dato aber bereits eine Gesetzesentwurf zur Umsetzung vor. Geplant ist darin auch die Zusammenführung der fünf bestehenden Sicherungssysteme in ein einziges. Laut Gesetzesvorlage soll die Verwaltung der einheitlichen Einlagensicherung ab 2019 bei der Wirtschaftskammer zusammenlaufen. Ein weiterer, nicht unwesentlicher Punkt: Im Ernstfall sollen die Sparer nicht mehr so lange auf ihr Geld warten müssen wie in der

7 Einlagensicherung Vergangenheit. Statt nach spätestens 20 Tagen soll die Auszahlung bereits nach nur sieben Tagen erfolgen. Kritik vom VKI Auch wenn die Umsetzung der Einlagensicherung Neu noch auf sich warten lässt, gibt es bereits heute neben Lob auch reichlich Kritik. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) meint, dass die Neuerungen Millionen von kleinen Sparern Sorgen bereiten könnte. Der Hauptvorwurf geht in die Richtung, dass der geplante Fonds zu schwach dotiert sein könnte, um eine große Bankenpleite alleine stemmen zu können. Es fehle sozusagen der Staat als letzte stützende Instanz. Dazu meint Niederösterreichs Konsumentenschutzreferentin und Landeshauptmann-Stellvertreterin NÖ Karin Renner (SPÖ): Wenn der Staat und die Banken bis zur Höhe von geradestehen, haben die kleinen Sparer doch die Sicherheit, im Falle des Falles einer gröberen Bankenpleite oder eines Crashs nicht um ihr hart erspartes Geld umzufallen. Wie schnell so etwas eintreten kann, sahen wir in den vergangenen Jahren nicht nur in den USA, sondern auch in Europa. Sie erinnert auch an die Hypo Alpe Adria. Ein Rückzug des Staates aus der Einlagensicherung kommt für mich nicht in Frage. Kein Fonds kann alleine einen Fall ähnlich jenem in Kärnten abdecken. Da muss der Staat das Ersparte seiner Bürgerinnen und Bürger sichern, so Renner weiter. Die derzeitige Einlagensicherung wird als klarer Versicherungsschutz für die Sparerinnen und Sparer bezeichnet. Schaffen die Banken es nicht, mit ihren eigenen Mitteln die Einlagen zu gewährleisten, dann müsse der Staat einspringen. Fällt dieser Versicherungsschutz weg, ist wohl klar, dass dafür jemand zur Kasse gebeten wird. Das dürfen keinesfalls die Konsumenten sein, so AK NÖ-Präsident Markus Wieser. Bankenverband beruhigt Beim Verband österreichischer Banken & Bankiers sieht man diese Gefahr hingegen weniger dramatisch. Harald Podoschek, Geschäftsführer der Einlagensicherung des Verbandes, gibt gegenüber Auskunft: Man darf nicht vergessen, dass wenn eine Bank tatsächlich insolvent geht, ja auch noch eine Konkursmasse vorhanden ist, aus der die Ansprüche der Sparer bedient werden können. Es würde also nicht alleine der geplante Fonds in Haftung genommen werden. JULI 2015 Der Experte weist in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Bankenabwicklungsgesetz (BaSAG) hin, die festgelegt, dass gedeckte Einlagen im Insolvenzfall einer Bank bevorzugt behandelt werden. Bisher war das nicht der Fall und die gedeckten Einlagen waren mit anderen Forderungen gleich gestellt. Das ist eine eindeutige Verbesserung für die Sparer, der genannte Fonds könnte dann sozusagen als Überbrückungshilfe fungieren, um Liquidität sicher zu stellen, so Podoschek. Die Aussage, dass durch die Neuerungen bei der Einlagensicherung eine unzureichende Deckung auf Sparer zukommen könnte, hält er somit für nicht gerechtfertigt und kühn. Auch ruft er ins Gedächtnis, dass die Möglichkeit von Sonderbeiträgen der Banken vorgesehen ist. Simpel ausgedrückt funktioniert das so: Wenn der Fonds tatsächlich ausgeräumt wäre, würden die Kreditinstitute Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 0,5 % der gedeckten Einlagen pro Jahr leisten. Ein Satz, der im Ernstfall von der Finanzmarktaufsicht (FMA) auch noch erhöht werden könnte. Belastende Gebühren? Konsumentenschützer sehen aber noch eine andere Gefahr am Horizont aufkommen: Nämlich, dass durch den Mehraufwand für die Banken den Kunden massive Gebührenerhöhungen drohen. Niemand wird glauben, dass die Speisung des Fonds ausschließlich aus den Gewinnen der Banken erfolgen wird, heißt es in einer Aussendung des VKI. Podoschek kontert, dass ihm nichts von geplanten Gebührenerhöhungen im Zuge der Neuerungen bekannt sei: Gebührenerhöhungen kommen immer wieder als,keulenargument. Ich weise aber darauf hin, dass Banken natürlich auf Kundenbindung abzielen und bei ihren Konditionen schon alleine aufgrund des harten Konkurrenzkampfes vorsichtig sein müssen." Bernd Lausecker, Experte des VKI, sieht solche Aussagen im Gespräch mit allerdings skeptisch: Es entspricht einer einfachen Logik, dass Mehrkosten, die für Banken entstehen, auch wieder hereingebracht werden müssen. Am Ende der Kette steht hier immer der Konsument. Wenn es in diesem Fall es also zu keinen Mehrbelastungen für den Verbraucher kommen sollte, sei die Frage erlaubt: Waren die Leistungen der Banken vielleicht schon vorher zu teuer bezahlt? Fazit Ob nun stärkere Belastungen anfallen werden, etwa in Form von einem Tick noch geringerer Zinsen oder beim Drehen an dem einen oder anderen Schräubchen bei den Girokonto-Gebühren (Zitat Lausecker), wird erst die Zukunft zeigen. Tatsächlich ließe sich das punktgenau auch nicht nachweisen, weil solche Erhöhungen ja nicht mit einem Mascherl als Folge der Einlagensicherung versehen werden würden. 7

8 Alternativfinanzierungsgesetz im Ministerrat beschlossen Von Andreas Puchinger Mit dem AltFG hat die Regierung einen wichtigen Schritt in Richtung Wachstums- und Innovationsfinanzierung gemacht. Ein Bereich, der für Banken aufgrund der gesetzlichen Vorgaben derzeit kaum bis gar nicht möglich ist. Damit wurde eine Möglichkeit geschaffen, auch Banken wieder neue Optionen zu bieten, Unternehmen mitzufinanzieren. Die wesentlichen Änderungen sind einerseits die Möglichkeit, sich wesentlich größere Summen als bisher vom Markt zu holen und andererseits den Privatanleger entsprechend zu schützen. Schließlich befinden wir uns in diesem Bereich definitiv in einer Hochrisiko-Veranlagung. 8 Die Qualitätskriterien für die bestehenden Plattformen wurden festgelegt. Diese werden von den Plattformen noch zusätzlich durch eigene Standesregeln in naher Zukunft erhöht. Was heißt das jetzt konkret? Finanzierungssummen Bisher konnten Unternehmen über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen oder über ein Substanzgenussrecht bis maximal über den Markt lukrieren. Hier wurde die Grenze ganz massiv auf insgesamt 5, innerhalb von zehn Jahren erhöht. Damit sind einzelne Tranchen schon vorweg für ein Unternehmen gut planbar.

9 Recht Bisher war für solche Summen die Kapitalmarktprospektpflicht ein Hindernis. Die Kosten für das Kapitalmarktprospekt waren im Vergleich zum eingesammelten Kapital unverhältnismäßig hoch. Mit dem neuen Gesetz wurden die Grenzen für ein volles Kapitalmarktprospekt entsprechend erhöht. Ab ist nur ein vereinfachtes Kapitalmarktprospekt notwendig. Damit werden die Kosten des Prospektes massiv gedrückt, weil die sehr aufwendige Vorausschau und Zukunftsberechnung hier nicht notwendig sind. Dies ist bis zu einer Investmentsumme von insgesamt 1, möglich. Schutz der Privatanleger Privatanleger werden in Zukunft dahingehend geschützt, dass sie bis maximal veranlagen können. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das durchschnittliche Monatsgehalt entsprechend hoch ist bzw. nicht mehr als 10 % des Gesamtvermögens investiert werden. Zusätzlich wurde das Rücktrittsrecht gemäß dem Konsumentenschutzgesetz von 14 Tagen fix installiert. Juristische Personen können weiterhin unbegrenzt investieren. Qualitätskriterien für Plattformen Veranlagungen über Plattformen sind nun, was die Mindestinformationen betrifft, klar geregelt. Damit ist entsprechende Transparenz für Investoren vorhanden. Somit wird es noch interessanter über Plattformen zu investieren, weil hier qualitative Informationen fix verankert sind. Zusätzlich wollen die Plattformen noch einen Schritt weiter gehen und sich Standesregeln verpassen, die nochmals höhere Standards festlegen. Professionalisierung auf allen Ebenen. Banken werden flexibler Das neue Gesetz bietet auch Banken die Möglichkeit, flexibler zu agieren, was auch aus ihrer Sicht Unternehmensfinanzierung wieder möglich macht. In der Beratung bietet das dem Vermögensberater neue Möglichkeiten, in Form eines Finanzierungsmixes auch wieder interessante Unternehmensfinanzierungen in Kooperation mit Banken sicherzustellen. Sowohl das qualifizierte Nachrangdarlehen als auch das Substanzgenussrecht sind eigenkapitalwirksam und erhöhen damit die Eigenkapitalquote des Unternehmens.

10 Stellen Sie Ihre Kunden nicht nur zufrieden Von der Kundenbindung zur Kundenbegeisterung. Wie das geht, zeigte in praktischen Beispielen die Keynote-Speakerin Silvia Psaridis bei der Fachgruppentagung 2015 der Finanzdienstleister Niederösterreichs. Von Manfred Kainz Wir Kunden sind freiheitsliebender geworden. Früher waren Langzeitverträge normal, heute wird über die Bindungsdauer diskutiert. Kunden sind nicht mehr zufrieden, wenn sie nur gute Produkte bekommen, sondern haben besondere Wünsche und Anforderungen. Eine praxiserprobte Antwort auf die heutigen Herausforderungen für Finanzdienstleister gibt Silvia Psaridis: Kundenzufriedenheit reicht nicht mehr aus, Kundenbegeisterung ist gefragt. Als Vortragende bei der Fachgruppentagung 2015 der Finanzdienstleister der WKNÖ gab die jahrelang erfolgreiche Vermögensberaterin zahlreiche Tipps aus ihrem 10 Erfahrungsschatz. Begeistern könne man Kunden, wenn man ihnen mehr bietet als sie erwarten: Freude und Überraschung, etwas was sie vom Sessel haut. Psaridis zitierte eine Umfrage unter Kunden, die zeigte, welche fünf wichtigsten Kriterien aus deren Sicht für den Erfolg eines Vermögensberaters ausschlaggebend sind: 1. Die Leistung und den Nutzen darstellen zu können. 2. Verständlich zu kommunizieren: Nicht fachchinesisch sondern kundisch sprechen, nennt es Psari-

11 Fachgruppentag dis. Dem Kunden übersetzen, was er braucht, Komplexes einfach erklären. 3. Eigeninitiative zeigen: Mehr tun als erwartet, Zusatzleistungen erbringen, so die Praktikerin. 4. Beraten, servicieren, Transparenz: Der Kunde will jemanden, der ihm hilft und der Versprechen einhält. 5. Professionelles Auftreten: Dazu gehört Pünktlichkeit und authentisch sein. Erwartungen übertreffen Begeisterung macht Kunden loyal und weiterempfehlungsbereit, ist die Praktikerin überzeugt. Kundenerwartungen übertreffen könne man bei vielen Gelegenheiten. Schon in der Pre-Sales-Phase, beim Erstkontakt mit einem potenziellen Neukunden, gehe es um simple Dinge wie das zeitnahe Beantworten von Anfragen, versprochene Rückrufe auch zu machen, Einsatzbereitschaft über die Anlassfrage hinaus, eine Bedarfserhebung mit dem Neuen zu machen (nicht erst später) und ihm maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Wenn es zu einem Abschluss mit dem Neukontakt kommt, empfiehlt Psaridis für die Auftragsabwicklungphase u.a. einen Day-after-Call zum Bekräftigen des Vereinbarten und einen Neukundenbrief, um ihn willkommen zu heißen und mit praktischen Kontaktinfos zu versorgen. Und von Beginn an freuen sich die Kunden, wenn man ihnen regelmäßig Zwischenstands -Infos zukommen lässt. Das gibt ihnen das wichtige Gefühl, dass man für sie da ist. Es gehe um Einsatzbereitschaft auch nach dem Abschluss, sonst bleibt es beim One-Night-Stand. Kundentypen Individuell auf das Vis-a-vis eingehen statt 08/15 heißt aber auch, den jeweiligen Kundentyp zu erkennen. Die Praktikerin nennt vier Kundentypen: 1. Der dominante Kunde erwartet knappe Sachkompetenz und den Ferrari unter den Kapitalanlagen. 2. Der intuitive Kunde erwartet Zeitnehmen und will, was viele haben. 3. Der einfühlsame Kunde will sich wohlfühlen und sucht Bewährtes und Sicheres. 4. Der gewissenhafte Kunde will Strukturierung, viele Unterlagen und viel Zeit zum Nachlesen. Für alle gilt aber, dass Begeistern über drei Wahrnehmungsebenen läuft: Über das Sehen - also Visualisieren -, über das Hören - also Erklären - und über das Fühlen - also mittels Geschichten. Geschäft von morgen Psaridis gibt auch allgemeine Geschäftstipps mit: 1. Der heutige Informationszuwachs hat das Verkaufen JULI 2015 verändert. Die Menschen holen sich Infos im Internet, aber schließen beim Berater ihres Vertrauens ab. 2. Vermögensberater altern, so auch ihr Kundenbestand, der damit kleiner wird. Jugendliche, die Generation Y der 19- bis 30-jährigen, erreicht man über Facebook. Neukundengewinnung über Facebook-Gruppen ist eine Chance. 3. Bauchladenverkauf ist tot, Spezialisierung und Segmentierung ist besser. 4. Chancen des Markes erkennen heißt auch, zwei Zielgruppen zu erkennen: Die Jugend und die 50plus-Generation der grauen Panther. 5. Unter dem Motto Rettet die Kunden vor den Banken sei noch viel drin. Gelegenheiten im Nach-Verkauf Große Chancen liegen im After-Sales-Service. Denn nach dem Kauf ist vor dem Kauf. Für viele Unternehmen in fast allen Branchen erlischt das aktive Interesse am Kunden nach dem Bezahlen der Rechnung oder nach getätigtem Abschluss. Damit aber nimmt man sich die Chance, aus einem Neukunden einen begeisterten Stammkunden und damit einen Weiterempfehler zu machen, so Psaridis. Da Produkte und Dienstleistungen zunehmend austauschbar sind, machen die Betreuungsqualität und Zusatzleistungen, mit denen man sich unterscheidet und die den Kunden positiv überraschen, den großen Unterschied. Zum After-Sales-Service zählen regelmäßige Interaktion mit den Kunden, Zeichen der Aufmerksamkeit wie z.b. Jahresglückwunschschreiben mit der Einladung zu einem Termin (um Feedback abzufragen und um nach einer Weiterempfehlung zu fragen), mit Geburtstags- und Neujahrskontakten sich in Erinnerung rufen und dabei anders als die anderen sein. Einfach zum Wie geht s? fragen anrufen, beim Vorbeifahren Vorbeischauen ; sich bei Kindesgeburt, zu Schulbeginn, zu erfolgreichen Prüfungen mit einer kleinen Aufmerksamkeit einstellen; läuft unter dynamischer Kommunikation. Kundenseminare lohnen sich, wenn man nicht zu fachlich herangeht, sondern die Fragen Was ist das Problem, welche Lösungen gibt es, und was bringen sie den Kunden? beantwortet. Psaridis abschließende Tipps sind eigentlich recht einfach: 1. Sich selbst hinterfragen: Warum sollte ein Kunde gerade zu mir kommen? 2. Promise and deliver nach bestem Wissen und Gewissen. 3. Nicht alle Kunden gleich behandeln. 4. Und: Machen Sie Ihre Kunden zu Ihren Fans. 11

12 Fachverband Fachverband Finanzdienstleister Wolfgang K. Göltl zum Obmann wiedergewählt In der im Mai abgehaltenen konstituierenden Sitzung des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wurde Herr Wolfgang K. Göltl einstimmig zum Obmann wiedergewählt. Göltl steht seit der Gründung des Fachverbandes Finanzdienstleister im Jahr 2000 an dessen Spitze. Zu Obmann-Stellvertretern wurden Hannes Dolzer, der Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister in der WK Steiermark, und Robert Fletschberger aus Wien gewählt. Göltl zeigt sich erfreut über die Einstimmigkeit der Wiederwahl, die das in ihn gesetzte Vertrauen der gesamten Branche beweist. Er erklärt die wichtigsten Vorhaben seiner vierten und nunmehr letzten Periode: Seit ungefähr 2010 laufen massive interessenpolitische Vorhaben, die uns direkt betreffen. Seither waren wir bei den Verhandlungen immer ganz vorne dabei und insbesondere wegen der Mitgliedschaft beim europäischen Verband BIPAR wird dies auch so bleiben. Die Umsetzung der Europäischen Richtlinien MiFID II, die Wohnimmobilienkreditvertrags-Richtlinie und der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie können als die größten Herausforderungen bezeichnet werden. Deshalb ist mein Ziel, die Umsetzung nicht nur ins nationale Recht, sondern auch in die Betriebe möglichst gut zu begleiten, so Göltl. Ausblick und Stellungnahme der Fachgruppe Niederösterreich Die Belastungen durch massive EU-Richtlinien und schwierige Marktbedingungen sind für unsere vielschichtigen Berufsgruppen schon Herausforderung genug. Dafür werden wir zunehmend seriöse Standesregeln, mehr Qualifikationen und klare Berufsbilder für ein besseres Image brauchen. Eine deutliche Abgrenzung und abgestimmte Kooperation mit verwandten Gewerben wie Versicherungsvermittler wäre dazu sinnvoll. Zumindest regionale und thematische Konzentration von Fachgruppen erscheinen zur Bündelung der Kräfte auch angebracht. Latest News Die neue Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD) ist politisch beschlossen. Politische Änderungen sollte es nicht mehr geben, mit dem formellen Beschluss ist ab September 2015 zu rechnen. Die nationale Umsetzung ist daher voraussichtlich bis zum Herbst 2017 zu erwarten. Eckpunkte des letzten politischen Beschlusses: Weiterbildungsverpflichtung in der Höhe von 15 Stunden im Jahr (und daher nicht 40 Stunden wie im Vorschlag des Parlaments enthalten). Dies ist ein Erfolg für eine faire und erfüllbare Verpflichtung. Für Sachversicherungen muss nur die Art und der Geber der Vergütung bekannt gegeben werden. Es wurde daher auch für diesen Bereich keine harte Pro- 12 visionsoffenlegung beschlossen. Es gibt ein Modell für unabhängige Investmentversicherungsberatung, jedoch kein Provisionsverbot in diesem Bereich, sondern nur Qualitätsanforderungen und die Verpflichtung, dass die Vergütung keinen Interessenkonflikt erzeugt. Es gibt aber die Möglichkeit, national ein Provisionsverbot einzuführen. Unsere Fachgruppe bzw. die Redaktion von wird sich wie gewohnt kritisch und ausführlich in der nächsten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins nach der Sommerpause mit diesem für viele brisanten Thema beschäftigen, meint dazu Obmann Michael Holzer in einer ersten kurzen Stellungnahme.

13 Aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis Bildung Von Daniel Reisinger Wissen bedeutet Vorsprung und gleichzeitig Seriosität in der täglichen Arbeit! Aus diesem Grunde wurde in der Fachgruppe Finanzdienstleister der Arbeitskreis Bildung ins Leben gerufen. Gerade für die tägliche Arbeit als gewerbliche(r) Vermögensberater/in und gewerbliche(r) Wertpapiervermittler/in in einem Vertrauensgewerbe sollte das Thema Ausund Weiterbildung an oberster Stelle stehen. Täglich werden wir mit neuen Emittenten, Gesetzen und einer Flut an Informationen konfrontiert, die für das Finanzgeschäft existenziell wichtig sind. Im Arbeitskreis Bildung wurden Vorträge zu wichtigen Themen ausgearbeitet, koordiniert und speziell für die Weiterbildungspflicht der WertpapiervermittlerIn (WPV) und VermögensberaterIn (VB) aufbereitet (WPV: 40 Stunden in 3 Jahren, VB: 60 Stunden in 3 Jahren). Diese zertifizierten Tagesveranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit dem WIFI angeboten. Fehlt Ihnen nach drei Jahren der Nachweis für die Weiterbildung, droht Ihnen der Gewerbeentzug. Für diese Veranstaltungen können Sie Bildungsscheck der Wirtschaftskammer einlösen. Nutzen Sie unsere hochqualifizierten Referenten. Zur besseren Planung haben wir Ihnen hier die nächsten Termine kurz zusammengefasst - Sichern Sie sich gleich Ihren Platz bei einem der genannten Termine. Thema Referent Kurs 2 Kurs 2 Einheit Vormittag Nachmittag Neue Rechtsentwicklungen Mag. Cornelius Necas Stunden Wertpapierwissen 5 Michael Holzer Stunden Investmentfondsgesetz Neue Rechtsentwicklungen RA MMag. Dr. Johannes Neumayer Stunden Neue Marktentwicklungen Werner Painsy/DWS Uhr Dr. Christian Pabst, MBA / Fidelity Uhr JULI

14 Arbeitskreis Berufsbild Von Mag. Werner de Zordo Schärfung des Berufsbildes Zu diesem Punkt gibt es den Vorschlag der Einteilung in Finanzdienstleister (im engeren Sinn) und sonstige Finanzdienstleister, um auf dieser Grundlage ein bedarfsorientiertes Angebot für die Mitglieder zu erstellen, dem Trend zur Spezialisierung Rechnung tragend: In diesem Arbeitskreis geht es darum, ausgehend von den sehr verschiedenen Gewerbeberechtigungen der Mitglieder unserer Fachgruppe eine Schärfung des Berufsbildes zu erarbeiten, um als Fachgruppe unsere Mitglieder besser unterstützen zu können und für unsere (potenziellen) Kunden klar erkennbar zu sein mit dem Ziel, den Finanzdienstleister als persönlichen finanziellen Nahversorger der Kunden zu positionieren. Wir als Fachgruppe stehen vor der Herausforderung, dass die Fachgruppe ein Sammelbecken sehr heterogener, unterschiedlicher Gewerbeberechtigungen ist. Neben allen Spielarten des gewerbliche Vermögensberaters sind das Leasingunternehmen, Pfandleiher, Versteigerer von beweglichen Sachen, sonstige Finanzdienstleister, Bausparvermittler, Tippgeber usw. Darüber hinaus finden sich zusätzlich kreative Berufsbezeichnungen auf dem Markt wie Finanz-Coach, Financial Planner, Kreditmakler, Finanzberater, Finanzoptimierer usw. Dies führt einerseits zu einer Verwirrung unserer (potenziellen) Kunden, da dies logisch nicht nachvollziehbar ist. Andererseits erschwert bzw. verunmöglicht es die Ausrichtung der Arbeit der Fachgruppe, die sich für alle Mitglieder engagieren soll. Daraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen: Schärfung des Berufsbildes, Optimierung der Unterstützung durch die Fachgruppe für die Mitglieder, Nachvollziehbare Einteilung der Berufsbilder für Kunden. 14 Anlageberatung (z.b. Wertpapiervermittler, Crowd- Investment), Finanzierungen, Vorsorge/Versicherung. Unser Zielbild ist es, den Finanzdienstleister als den persönlichen finanziellen Nahversorger beim (potenziellen) Kunden zu positionieren. Da sich die Banken aufgrund von Filialschließungen, laufenden Reorganistions- und Umstrukturierungsmaßnahmen und der laufenden Reduktion von Dienstleistungen, die sie über neue Technologien an den Kunden auslagern, immer mehr vom Kunden entfernen, entsteht eine Lücke, die wir Finanzdienstleister nachhaltig besetzen sollten. Angesichts der bekannten Herausforderungen und Fragen, vor denen der Kunde steht wie beispielsweise Wie lese ich den Pensionskontoauszug richtig? Welche Versorgungslücken habe ich bei Berufsunfähigkeit bzw. im Alter? Was soll ich mit meinem Ersparten tun? braucht er persönliche Beratung - er braucht uns! Die weitere Vorgehensweise im Arbeitskreis wird im wesentlichen darin bestehen, Maßnahmen und Aktivitäten zu diskutieren, festzulegen und zur Umsetzung zu empfehlen, die zur Erreichung dieses Zielbilds erforderlich sind. Wenn wir Ihr Interesse an einer Mitarbeit geweckt haben, dann stehe ich Ihnen als Arbeitskreisleiter unter werner erner.dezor.dezordo@swisslif do@swisslife-select.at oder das Fachgruppenbüro gerne zur Verfügung. Unser nächstes Meeting findet am 8. September von bis Uhr in der WKO NÖ in St. Pölten statt.

15 Aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis Neue Medien & Web 2.0 Von Stefan Schauer Jetzt ist es natürlich an der Zeit, mit einer gut durchdachten Strategie und Planung in den nächsten Jahren die Fanpage noch weiter auszubauen. Ein Rückblick auf die Fanpage der Fachgruppe sieht sehr erfreulich aus, denn wir haben seit 2012 bis heute die Seite auf stolze Fans ausbauen können. hat auch eine durchschnittliche gute Interaktionsrate pro Beitrag und so erzielte der Spitzenreiter unter den Postings mit einer Reichweite von Personen eine sehr ansehnliche Breitenwirkung. Die Ankündigung und Bewerbung von vielen Veranstaltungen unserer Fachgruppe (Kronehit-Interview, Viertelsveranstaltungen usw.) war ein weiterer großer Nutzen für Sie als Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe. Denn neben der klassischen Webseite sind das Web 2.0 und die neuen Medien in keinem Unternehmen mehr wegzudenken; viele Kunden wollen sich so über die angebotene Dienstleistung und/ oder das offerierte Produkt informieren. Es wird also für jeden Unternehmer immer wichtiger werden, sich in seinem Bereich perfekt zu positionieren - und wir von der Fachgruppe wollen sie dabei unterstützen. Wir werden uns in den nächsten Arbeitskreisen intensiv damit beschäftigen, wie wir die Seite bestmöglich gestalten können, um unseren Mitgliedern immer wieder greifbare Vorteile zu bieten. Durch viele verschiedene Plug-ins, wie unseren Youtube- Channel gewerblicher Vermögensberater, kann jeder sehr schnell Informationen über die Fanpage abrufen. Bei der letzten Klausurtagung wurde dann der Arbeitskreis Neue Medien & Web 2.0 gegründet. Save the Date Sommerfest am im Ötscherreich Es besteht die Möglichkeit zu wandern bzw. einen Hochseilgarten zu besuchen. Den Abend werden wir gemütlich bei einem gemeinsamen Essen ausklingen lassen. Nähere Informationen erhalten Sie im Newsletter und mit der Post. JULI 2015! 15

16 Arbeitskreis Image & Öffentlichkeitsarbeit Von Werner Zainzinger Bewährtes beibehalten, ständig nach innovativen Lösungen am Markt suchen und mit noch mehr Nachdruck andere Bundesländer mit konstruktiven Vorschlägen zu einer gemeinsamen Imagearbeit begeistern, das hat sich unser neu gewählter Obmann Stellvertreter der Fachgruppe Finanzdienstleister aus Niederösterreich, der seit kurzem auch im Fachverband auf Bundesebene für den Bereich Image/Strategie verantwortlich ist, für die nächsten fünf Jahre als wichtigstes Ziel gesetzt. Mit der Neuauflage unserer bereits bewährten Imagebroschüre zum Berufsbild Gewerblicher Vermögensberater haben Sie wieder die Möglichkeit, Ihren professionellen Auftritt beim Kunden zu unterstreichen. Bestellungen können wie bisher kostenfrei über unser Fachgruppenbüro in der Wirtschaftskammer in St. Pölten per Telefon oder Fax angefordert werden. Gerne können Sie auch unser Imagevideo auf Ihrer Firmen-Homepage implementieren oder einfach einen Link auf unseren YouTube-Channel Gewerblicher Vermögensberater setzen, wo Sie alle drei Kurzvideos zusammengefasst finden. Erstens unser neues Imagevideo, das wir Ihnen letztes Jahr im Kino im Kesselhaus in Krems vorgestellt haben. 16 Zweitens den Kinospot, der in einigen Kinos in Niederösterreich vor dem Kinofilm abgespielt wurde und bereits positives Echo erzeugt hat, und drittens den längsten Film mit fünf Minuten und 32 Sekunden mit den Kundentestimonials für den sich dankenswerterweise Echtkunden von gewerblichen Vermögensberatern zur Verfügung gestellt haben und in dem diese von ihren Erfahrungen mit ihrem persönlichen Vermögensberater erzählen. Die Individualisierung im Nachspann mit Claim und Ihrem Firmenlogo erhalten Sie schon ab 250, einen Profisprecher obendrauf für nur (Imagefilm mit gesprochenem Claim). Wenn Sie Gebrauch von diesem Angebot machen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Filmfirma unter die Ihnen gerne Ihr persönliches Angebot erstellt.

17 Aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis Finanzprodukte & Emittenten Von Ing. Michael Veit Am 20. Mai fand in St. Pölten in einer kleinen Gruppe das erste Treffen unseres Arbeitskreises statt. Da wir in diesem Zusammenhang grundlegend davon überzeugt sind, dass der hauptsächliche Verursacher der letzten Finanzkrise nicht der gewerbliche Vermögensberater sein kann, sind wir der Meinung, uns mal genauer die Seite der Produktanbieter anzuschauen. Ziel soll es sein, dass jeder Finanzdienstleister mittels einfacher Kriterien selbständig überprüfen kann, ob ein Produkt plausibel ist und ob er dieses seinen Kunden auch anbieten kann. Dies sollte durch Checklisten in allen Produktbereichen möglich werden. Zunächst haben wir uns auch auf ein Arbeitsprogramm und die Prioritätsstufung geeinigt: Checklisten - Bestehende Checklisten - Unterstützung durch Kollegen - Allg. Checklisten für alle Produktbereiche Fragenkataloge zur Versendung an Emittenten KMG-Prozess - Kurzübersicht Lobbing & Netzwerken Umfragen Als ersten Punkt können wir allen Mitgliedern die bereits bestehenden Checklisten empfehlen: Anlageprodukte Fremdwährungskredit Kreditaufnahme Goldkauf Krisenabsicherung JULI 2015 Pensionsvorsorge Pfandleihe Diese sind abrufbar unter noe.at Als zweiten Punkt möchten wir alle Kollegen um Unterstützung bitten, uns Ihre eventuell vorhandenen Checklisten, Fragenkataloge oder Ideen zur Verfügung zu stellen! Wir ersuchen um Zusendung mit dem Betreff: Arbeitskreis - Finanzprodukte + Emittenten an die Adresse finanzdienstleister@wknoe.at. Sobald wir alle Checklisten erstellt haben, wird unser nächstes Ziel die Entwicklung eines Fragenkataloges sein. Diese Fragen wollen wir dann an die Produktanbieter aussenden und in einer Datenbank sammeln, die wieder für Sie zur Einsicht freigegeben wird. Sollte beispielsweise ein Produktanbieter diese Fragen negieren oder die Auskunft verweigern, dürfen Sie als selbständiger Vermögensberater natürlich auch selbst und ständig Ihre Schlüsse daraus ziehen. Parallel dazu wollen wir uns mehr mit anderen Interessensvertreter wie z.b. Vereinen usw. vernetzen, um gemeinsames Lobbying zu betreiben, damit es bald eine echte und ausreichende Emittentenhaftung gibt. Wir laden Sie recht herzlich zu unserem Arbeitskreis ein und hoffen auf rege Teilnahme damit wir zügiger vorankommen. Der Termin des nächsten Arbeitskreis: Finanzprodukte und Emittenten wird Ihnen rechtzeitig über den Newsletter bekanntgegeben. 17

18 Rückspiegel Erfahrungs- und Meinungsaustausch auf höchstem Niveau bei Maklersymposium in Velden Von Klaus Schweinegger Am 18. und 19. Juni war Velden am Wörthersee für zwei Tage der Nabel der heimischen Versicherungsszene. Anlässlich des alle zwei Jahre stattfindenden Internationalen Symposions für Versicherungsmakler und Führungskräfte von Versicherungsunternehmen trafen sich sich knapp 300 Versicherungsmakler, Vertreter von Versicherungen, Politiker sowie Journalisten im Casineum in Velden. Die von der Gesellschaft für Versicherungsfachwissen organisierte Veranstaltung stand diesmal ganz im Zeichen des Themas Provision bzw. Provisonsverbot. Dabei lies vor allem der finnische Experte Toivo Mäkynen aufhorchen, der aus seiner Heimat, in der seit dem Jahr 2008 keine Provisionen mehr bezahlt werden dürfen, berichtete. Die enormen Auswirkungen für die Branche: Einige haben sich auf Agenten zurückstufen lassen, einige haben zugesperrt und einige haben ihren Firmensitz in eines der Nachbarländer verlegt, um von dort im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit den finnischen Markt zu betreuen. In diesem Zusammenhang war auch die von AssCompact-Herausgeber Franz Waghubinger präsentierte Umfrage unter heimischen Maklern, nach der acht von zehn Befragte davon ausgehen, dass bei einem allfälligen Provionsverbot Kunden den unabhängigen Makler meiden würden, erschütternd. Das weitere Programm bildeten u.a. Vorträge und Diskussionen von und mit Ex-Nationalratspräsident Andreas Kohl, Buchautor Thilo Sarrazin, Migrationswissenschafter Rainer Münz sowie PVA-Generaldirektor Winfried Pingerra. Unter den vielen Teilnehmern und Fachleuten übrigens auch Obmann Michael Holzer, der für folgendes Resümee zog: Eine gelungene Veranstaltung mit interessantem nationalem und internationalem Input speziell zu den Themen Pension und Provision, garniert mit wichtigen Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, Maklerschaft und Versicherungswirtschaft! Intern Neue Geschäftsführung ab 20. Juli 2015 Mag. Michael Fuker BA, Fachgruppengeschäftsführer Nach dem Studium der Politikwissenschaften an der Universität Wien war Michael Fuker zuerst im wissenschaftlichen Bereich tätig wechselte er in die Privatwirtschaft und absolvierte berufsbegleitend ein Studium der Kommunikationswissenschaften in Eisenstadt. Ab 20. Juli 2015 übernimmt er die Fachgruppen Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Finanzdienstleister sowie die Immobilien- und Vermögenstreuhänder als Karenzvertretung von Mag. Barbara Träxler. 18

19 Service Rückspiegel Traditionelles Golfturnier in Atzenbrugg Siegerehrung Bei gutem Wetter konnte die Fachgruppe am 22. Juni im mondänen Diamond Country Club in Atzenbrugg beim jährlich stattfindenden Golfturnier auch diesmal wieder sehr viele Mitglieder aus der Finanzdienstleistungs-Community begrüßen. Rund 80 Teilnehmer machten sich in zehn Bewerben die Sieger (li.) aus. Den sportlichen Tag ließ man dann bei einem geselligen Beisammen sein ausklingen. Fazit: auch heuer wieder ein voller Erfolg! Wir danken unseren Sponsoren: Damen Brutto 1. Martina Taxer Herren Brutto 1. Manfred Huber Damen Netto 1. Manuela Krautgartner 2. Irmgard Derfler 3. Elisabeth Schörg Herren Netto A 1. Gert Rampertsreiter 2. Patrick Schörg 3. Stefan Helferstorfer Herren Netto B 1. Manfred Anton 2. Walter Rimpl 3. Michael Kolar Herren Netto C 1. Peter Hrdlicka 2. Paul Hahn 3. Lukas Schettina Putt-Competition: 1. Harald Schatz 2. Harald Bieder 3. Friedrich Rosner Nearest to the Pin: Martina Taxer / Paul Hahn Longest Drive: Regina Brandstetter / Gernot Stary Sonderwertung Manfred Huber K O N T A K T Wirtschaftskammer Niederösterreich Fachgruppe Finanzdienstleister Landsbergerstr. 1, 3100 St. Pölten Obmann: Michael Holzer, Tel.: 01/ Geschäftsführerin: Mag. Barbara Träxler, Tel.: 02742/ Sekretariat: Brigitte Matejka, Tel.: 02742/ Fax: 02742/ finanzdienstleister@wknoe.at Internet: Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Finanzdienstleister, A-3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1; Für den Inhalt verantwortlich: Michael Holzer; für namentlich gekennzeichnete Artikel der jeweilige Autor. Produktion und Koordination: FinanzMedienVerlag Ges.m.b.H., 1180 Wien, Gentzgasse 43, Druck: agensketterl Druckerei GmbH, 3001 Mauerbach, Kreuzbrunn 19 Anzeigenpreise: Es gilt der Werbetarif 2015 Fotos: S.1: Punto Studio, S.5: Minerva Studio, S.6: Andrey Popov, S.8: Coloures-pic, S.10: Robert Kneschke, S.13: Gajus, S.14: fotogestoeber, S. 16: Romolo Tavani, S. 17: Blackosaka (alle fotolia). S. 12: WKO; S. 18 (oben): Oreste Schaller. S. 3, 18 (unten), 19: WKNÖ FG FDL Offenlegung nach 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Finanzdienstleister Sitz: A-3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 Tätigkeitsbereich: Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung Blattlinie: Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches JULI

20 Fachgruppen-Ausschuss Name PLZ Ort Straße Telefon Obmann Michael Holzer 3011 Neu-Purkersdorf Sagbergstr / Stellvertreter Daniel Reisinger 5071 Wals Seeparksiedlung / Werner Zainzinger, MBA 3300 Amstetten Südtiroler Straße / Weitere Mitglieder Mag. Werner de Zordo werner.dezordo@swisslife-select.at 2483 Ebreichsdorf Gaernäckstraße / Ing. Mag. Walter Eberl, M.S. eberl@eco-finanz.at 2123 Unterolberndorf Rosenbergen / Rudolf Erdner, MAS erdner@finanzdl.at 2002 Füllersdorf Nr / Josef Kohl josef.kohl@kl-og.com 2265 Drösing Waltersdorferstr. 30 David Koppensteiner david.koppensteiner@ovb.at 3500 Krems Wiener Straße 94/Top / Anton Neumayer anton.neumayer@swisslife-select.at 3442 Asparn Neuwiesengasse /75 62 Mag. Friedrich Potolzky fritz@potolzky.at 2391 Kaltenleutgeben Doktorberg 6B/2 0664/ Silvia Psaridis silvia.psaridis@leadership-company.at 2252 Oberwaltersdorf Platanenstraße / Andreas Puchinger andreas.puchinger@apconsulting.at 2000 Stockerau Hauptstraße 86/4/7 0676/ Stefan Schauer stefan.schauer@ovb.at 2130 Mistelbach Franz-Josef-Straße / Ing. Michael Veit m.veit@utanet.at 2453 Sommerein Lindau / Finanzdienstleister Arbeitskreis Berufsbild Mag. Werner de Zordo werner.dezordo@swisslife-select.at 2483 Ebreichsdorf Gaernäckstraße / Bildung Daniel Reisinger daniel.reisinger@efs-ag.at 5071 Wals Seeparksiedlung / Neue Medien Stefan Schauer stefan.schauer@ovb.at 2130 Mistelbach Franz-Josef-Straße / Öffentlichkeitsarbeit Werner Zainzinger, MBA werner.zainzinger@ovb.at 3300 Amstetten Südtiroler Straße / Finanzprodukte und Emittenten Ing. Michael Veit m.veit@utanet.at 2453 Sommerein Lindau / Finanzdienstleisterinnen Silvia Psaridis silvia.psaridis@leadership-company.at 2252 Oberwaltersdorf Platanenstraße / Österreichweite Ombudsstelle Mag. Ing. Johann Wally (fdl.ombudsstelle@wko.at) Bezirksrepräsentanten der Finanzdienstleister Name Telefon Amstetten, Waidhofen/Ybbs, Melk Werner Zainzinger, MBA werner.zainzinger@ovb.at 07472/ Bruck an der Leitha Lorenz Gumprecht lorenz.gumprecht@wifina.at 0699/ Scheibbs Mag. Peter Brandhofer peter.brandhofer@pfb.co.at 07489/23 76 Korneuburg Mag. Eduard C. Springinsfeld eduard.springinsfeld@wifina.at 02266/ Johann Lang office@lang-keg.at 0676/ Hollabrunn Rudolf Erdner erdner@finanzdl.at 0664/ Mistelbach Josef Oppenauer oppenauer@finanzpuls.com 02572/ Mödling Mag. Friedrich Potolzky fritz@potolzky.at 0664/ Gerhard Windegger, MAS gerhard.windegger@aon.at 02238/81 88 Purkersdorf, Wien-Umgebung Michael Holzer holzer@finanzpuls.com 01/ Schwechat Harald Schatz schatz.invest@utanet.at 0676/ St. Pölten, Krems Markus Reßl m.ressl@exakt.at 0676/ Tulln Anton Neumayer anton.neumayer@swisslife-select.at 02272/75 62 Wr.. Neustadt Mag. (FH) Thomas Puchegger thomas.puchegger@avados.at 02622/

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