Plan zur Chancengleichheit.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Plan zur Chancengleichheit."

Transkript

1 Plan zur Chancengleichheit

2 Vorwort des Vorstandes: Unser Selbstverständnis 4 Grundlagen des plan zur chancengleichheit der LBS 6 Frauenförderplan 7 Ziel des Frauenförderplans 7 Analysen zur Beschäftigtenstruktur 8 Maßnahmen zur Förderung von Frauen 13 MaSSnahmen zur vereinbarkeit von Beruf und Familie für frauen und männer 14

3 Plan zur Chancengleichheit

4 Plan zur Chancengleichheit in der LBS Ziel und Verpflichtung für uns alle. Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, familienfreundliche Strukturen und zukunftsfähige Gleichstellungsarbeit fördern bestmöglich die Potenziale, die in einer chancengleichen Zusammenarbeit von Frauen und Männern liegen. Wie schon im letzten Plan zur Chancengleichheit haben wir uns nicht auf die gesetzliche Mindestanforderung beschränkt. Unser Plan zur Chancengleichheit enthält daher, auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG), zum einen den neuen Frauenförderplan. Zum anderen beschreiben wir im Plan zur Chancengleichheit auch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer. Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist und bleibt eines der wichtigsten Ziele einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind eine Grundlage für ein modernes innovatives Unternehmen. Berufstätige Frauen und Männer in der LBS erhalten gleichermaßen die Möglichkeit, sich der Erziehung ihrer Kinder oder der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen zu widmen. Flexible Arbeitszeiten, etwa um familiäre Pflichten wahrnehmen zu können, unterstreichen diesen Anspruch. Chancengleichheit setzt sich aber nicht von alleine um! Gleichstellung kann auf der einen Seite nur gelingen, wenn sich Beschäftigte und Führungskräfte aktiv für mehr Gleichstellung einsetzen. Hierfür gibt es bereits heute viele positive Beispiele. Vielen Dank für Ihren Einsatz! 4

5 Damit Frauenförderung aber wirklich funktioniert, müssen auf der anderen Seite die Frauen aktiv ein Bewusstsein für ihre Qualifikationen und Potenziale entwickeln, um ihre Handlungsoptionen zu erarbeiten und diese wahrzunehmen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir uns weiterhin zielstrebig und konsequent für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen. Lassen Sie uns zudem miteinander daran arbeiten, dass Frauen in gehobenen Fach- und Führungspositionen nicht mehr unterrepräsentiert sind. Münster, Januar 2016 Jörg Münning Dr. Franz Schlarmann Uwe Körbi 5

6 Grundlagen des Plan zur Chancengleichheit der LBS Seit dem 18. Januar 1949 enthält das Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 die Aussage: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Ergänzt wurde dieser Absatz im November 1994 um den Satz: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Unser Frauenförderplan hat daher zum Ziel, das in der Verfassung verankerte und im Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern im Verantwortungsbereich der LBS West sukzessive zu verwirklichen und berufliche Lebensrealität werden zu lassen. Die gesetzlichen Regelungen führen aber nur dann zu einer tatsächlichen Gleichstellung, wenn alle Beschäftigten sich aktiv beteiligen. Hierzu verpflichtet das LGG in besonderem Maße leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenstand des Frauenförderplans ist die Förderung der Gleichstellung. Dabei geht es insbesondere darum, Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen in solchen Bereichen zu fördern, in denen sie heute nicht oder nur unterdurchschnittlich oft vertreten sind. Hierzu zählen in der LBS z. B. Stellen in höheren Tarifgruppen oder Führungspositionen. Unser Plan zur Chancengleichheit umfasst sowohl den Frauenförderplan als auch die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die gleichermaßen für Frauen und Männer gelten. Entstanden ist er durch die Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten, Vertretern des Personalrates, der Rechtsabteilung und der Hauptabteilung Personal/Organisation. Auf der Basis einer Analyse zur Beschäftigtenstruktur und der gesellschaftspolitischen Entwicklungen wurden sinnvolle Ziele beschrieben und mögliche Lösungen bzw. Vorgehensweisen diskutiert und verabschiedet. Der vorliegende Plan zur Chancengleichheit ist für weitere drei Jahre gültig und ersetzt den bisher geltenden Plan. 6

7 Frauenförderplan Ziel des Frauenförderplans Im Vergleich zu anderen Staaten der Europäischen Union sind Frauen in Deutschland überdurchschnittlich häufig erwerbstätig. So weist das statistische Bundesamt (destatis) für 2012 in Deutschland 17,7 Millionen berufstätige Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren aus, Tendenz steigend. Frauen sind heute hervorragend ausgebildet und aus dem beruflichen Leben nicht mehr weg zu denken. Wissenschaftliche Studien haben zudem gezeigt, dass Führungsgremien, in denen Frauen und Männer gleichzeitig vertreten sind (Diversität), bessere Ergebnisse erzielen. Auch die LBS West kennt diesen Wettbewerbsvorteil und verfolgt mit den Zielen des Frauenförderplans ein ausgewogenes Geschlechter-Verhältnis in Führungspositionen und in den oberen Gehaltsgruppen. erhöht. In anderen Bereichen besteht nach wie vor Handlungsbedarf. So sind Frauen z. B. in den oberen Gehaltsklassen nach wie vor nur gering vertreten. Betrachtet man die Neueinstellungen im Zeitraum von , wird deutlich, dass höherwertige Stellen (Führungspositionen bzw. Stellen oberhalb der TG 8) nach wie vor stärker mit Männern besetzt werden. Dies ist u. a. auch damit zu begründen, dass die Geschlechterverteilung auf die Gehaltsstufen maßgeblich durch das vorhandene Bewerberportfolio bestimmt wurde. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und dem damit einhergehenden erwarteten Fachkräftemangel bedarf es auch zukünftig weiterer Anstrengungen, das Potenzial der Frauen zu heben und gewinnbringend für die LBS auf allen Ebenen und Positionen einzusetzen. Im Vergleich zum vorherigen Frauenförderplan wurden Teilziele bereits erreicht. So hat sich der Anteil der weiblichen Führungskräfte im Vergleichszeitraum um 3,2 % 7

8 Analyse zur Beschäftigungsstruktur Die Daten umfassen alle aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nur Stammkräfte). Am waren in der LBS West in den Betriebsstellen Münster, Düsseldorf und Bremen insgesamt 749 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Personalbestand weiblich 398 gesamt männlich 53 % der Beschäftigten waren weiblich, 47 % männlich. Im Vergleich zum letzten Plan zur Chancengleichheit hat sich das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Beschäftigten exakt umgekehrt. Nach wie vor ist die Verteilung aber nahezu ausgeglichen. Altersstruktur Seit dem letzten Plan zur Chancengleichheit sank das Durchschnittsalter in der LBS geringfügig von 47 (2010) Jahren auf aktuell 46,8 Jahre (2014). 140 Beschäftigte und älter weiblich männlich 8

9 Teilzeitquoten Im Vergleich zu 2010 ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten von 16 % auf 21 % gestiegen: Am arbeiteten von 749 Beschäftigten 160 in Teilzeit. Die Familienarbeit wird nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Daher sind meist sie diejenigen, die in Teilzeit arbeiten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Auch in der LBS wird das Teilzeitangebot mehrheitlich von Frauen in Anspruch genommen: 97 % der Teilzeitkräfte sind weiblich. Während 39 % der weiblichen Beschäftigten in Teilzeit arbeiten, ist dies nur bei 1 % der Männer der Fall. Vollzeit weiblich Teilzeit weiblich Teilzeit männlich Vollzeit männlich Fast 70 % der Elternzeitlerinnen nutzen die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Im Durchschnitt arbeiten sie dabei halbtags (18 Stunden/Woche). 9

10 Gehaltsstruktur Beschäftigte TG 2 TG 3 TG 4 TG 5 TG 6 TG 7 weiblich männlich TG 8 TG 9 + FG AT Von den Mitarbeiterinnen im Haus sind 67 % bis zur TG 7 eingestuft, wohingegen in diesen Tarifgruppen nur 28 % der Mitarbeiter eingestuft sind. Entsprechend umgekehrt sind die Zahlen ab der TG 8: Dort sind nur 33 % der Mitarbeiterinnen zu finden, aber 72 % der Mitarbeiter. Auffällig ist, dass mehr als 50 % aller Mitarbeiter in den obersten beiden Gehaltsgruppen zu finden sind Wegen der fehlenden Vergleichbarkeit wird die Betriebsstelle Bremen bei der Analyse der Gehaltsstruktur nicht berücksichtigt

11 Neueinstellungen Beschäftigte TG 2 TG 3 TG 4 Stammkräfte (w) TG 5 TG 6 TG 7 TG 8 TG 9 AT Stammkräfte (m) Im Berichtszeitraum ( ) gab es insgesamt 72 Neueinstellungen: davon 33 weiblich (46 %) und 39 männlich (54 %). Dabei wurden im unteren Tarifbereich (TG 2 TG 4) die Stellen überwiegend mit Frauen besetzt. In den mittleren TG Bereichen (TG 5 TG 7) erfolgte eine nahezu ausgeglichene Besetzung mit Frauen und Männern. Ab der TG 8 überwiegt die Stellenbesetzung mit Männern. Die Geschlechterverteilung auf die Gehaltsstufen wurde maßgeblich durch das vorhandene Bewerberportfolio bestimmt. Daher konnten die Neueinstellungen nicht dazu beitragen, die Ungleichverteilung innerhalb der Gehaltsstruktur zwischen Männern und Frauen auszugleichen. 11

12 Interne Wechsel Im Betrachtungszeitraum haben 172 Beschäftigte ihre Chancen auf berufliche Veränderungen in der LBS genutzt. Die internen Wechsel verteilten sich auf 77 Mitarbeiterinnen und 95 Mitarbeiter. Von den 172 Beschäftigten wechselten 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine höhere Tarifgruppe. Von den Stellenwechslern mit dann höherer Tarifgruppe waren 47 % weiblich und 53 % männlich. Durch die internen Wechsel zeigen sich strukturell keine nennenswerten Veränderungen für Frauen in den obersten Gehaltsklassen. Frauenanteil in Führungspositionen Seit dem letzten Plan zur Chancengleichheit hat sich die Anzahl der Führungskräfte um 13 auf 111 Führungskräfte verringert. Im Berichtszeitraum traten 17 Beschäftigte erstmals eine Führungsposition an, davon waren rund 1/3 Frauen. Der Gesamtanteil der Frauen in Führung stieg von 12 % auf aktuell 15 %. Obwohl die weitaus meisten Führungspositionen nach wie vor mit Männern besetzt sind, ist dennoch ein positiver Trend zu mehr Frauen in Führung erkennbar. 12

13 Maßnahmen zur Förderung von Frauen Frauenförderung als Führungsaufgabe Frauen sind in der LBS auf Stellen in den oberen Tarifgruppen und auf Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Durch gezielte Förderung und Weiterqualifizierung von interessierten und geeigneten Frauen soll eine Verbesserung ihrer Aufstiegsmöglichkeiten erreicht werden. Soweit wie möglich nutzen wir die Mitarbeit in Projekten oder die Wahrnehmung von Führungsaufgaben in der Stellvertretungsfunktion als gezielte Maßnahme zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Dies trägt entscheidend dazu bei, dass Frauenförderung dauerhaft zum Selbstverständnis werden kann. Teilzeit in Führungspositionen Zur Erreichung des Ziels, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, ermöglichen wir Teilzeitarbeit für Führungskräfte, sofern dies betrieblich darstellbar ist. Damit bietet sich auch für höher qualifizierte Kolleginnen die Möglichkeit, Berufsund Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Auswahlverfahren und Stellenbesetzung Bei der Besetzung von offenen Stellen berücksichtigen wir gleichberechtigt Frauen und Männer entsprechend ihrer persönlichen und fachlichen Eignung. Dazu dient eine geschlechtsneutrale, qualifikationsund sachorientierte Auswahl der Bewerbungen. Die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat beteiligen sich entsprechend den Regelungen in der LBS an den Bewerbungsgesprächen, Assessment-Centern oder sonstigen Auswahlverfahren. Frauennetzwerke und deren Nutzen Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin sind regional und überregional gut vernetzt. Ziel dieser Vernetzung ist die Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen. Die Netzwerke dienen zum Austausch von Informationen und Erfahrungen, die zur Weiterentwicklung und Chancengleichheit der Frauen in der LBS West genutzt werden können. 13

14 Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer Ein Blick auf die Arbeitsteilung von Elternpaaren zeigt, dass eine doppelte Erwerbstätigkeit in Deutschland Normalität ist. Junge Eltern wünschen sich beides: im gleichen Umfang erwerbstätig sein und sich gleichermaßen um Haushalt und Familie zu kümmern. Dies sagen 60 % der Eltern, deren jüngstes Kind zwischen einem und drei Jahren alt ist 2. Die hier beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, den beruflichen Alltag und die Zeit mit der Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Die Gleichstellungsbeauftragte, die Personalbetreuerinnen und Personalbetreuer, beraten gerne alle Kolleginnen und Kollegen, die eine Familienphase in Anspruch nehmen oder sich intensiver um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern wollen. Variable Arbeitszeiten Unsere variablen Arbeitszeitmodelle ermöglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, betriebliche und private Interessen in Einklang zu bringen. Diese zeitliche Flexibilität gibt insbesondere Beschäftigten mit Familienaufgaben einen größeren Gestaltungsspielraum, um beispielsweise Kinder von der Kita abzuholen, oder sich um betreuungsbedürftige Eltern zu kümmern. Betriebliche Teilzeitmöglichkeit Aktuelle gesetzliche und tarifliche Regelungen sind die Grundlage für Teilzeitvereinbarungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wenn betriebliche Belange es zulassen, werden die Teilzeitwünsche der Beschäftigten hinsichtlich der Dauer und Lage der Arbeitszeit berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte dürfen in Bezug auf ihr berufliches Weiterkommen und ihre Gehaltsentwicklung bei gleicher Qualifikation keine Nachteile im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten erfahren. Eine Ausnahme besteht, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Dossier Müttererwerbstätigkeit, 2. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2014

15 Elternzeit/Beurlaubung Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen (Elternzeit). Von dieser Elternzeit können mit Zustimmung der LBS bis zu zwölf Monate zwischen dem dritten und achten Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Über diese gesetzliche Elternzeit hinaus kann aufgrund des Manteltarifvertrages die Möglichkeit bestehen, den Zeitraum der Elternzeit um weitere sechs Monate zu verlängern. Das Landesgleichstellungsgesetz für NRW (LGG) bietet zusätzlich die Möglichkeit einer Beurlaubung: Zur Betreuung von Kindern unter 18 Jahren kann diese bis zu drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung erfolgen. Innerhalb der Elternzeit bzw. Beurlaubung und im Anschluss daran ist grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach ihrer Rückkehr gemäß den jeweils gültigen betrieblichen Regelungen grundsätzlich Anspruch auf eine ihrer letzten Tätigkeit entsprechenden qualitativ gleichwertigen Stelle. Die nachstehende Grafik zeigt deutlich, dass die Inanspruchnahme der Partnermonate für Väter in unserem Hause mittlerweile selbstverständlich ist. Beschäftigte weiblich männlich Inanspruchnahme von Elternzeit Zeitraum

16 Betriebliche Kinderbetreuung im Haus der LBS Bei akuten Betreuungsengpässen stellte Es werden aktuell folgende sich früher häufig die Frage nach der alternativen Unterbringung der Kinder. Um un- 45 Std./Woche: 7:30 16:30 Uhr Betreuungszeiten angeboten: seren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 40 Std./Woche: 8:00 16:00 Uhr hier eine weitere Unterstützung geben zu 35 Std./Woche: 8:00 15:00 Uhr können, stehen seit Juni 2013 zwei Eltern- 25 Std./Woche: 8:30 14:45 Uhr Kind-Büros im Haus zur Verfügung. Ergänzend hierzu können eigene Kinder unter 18 Jahren vergünstigt an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen. Darüber hinaus wurde im April 2014 die U3-Betreuung LBS Zwerge gestartet: Hier können bis zu 9 Kinder in den Räumen der LBS West individuell durch ausgebildete, selbstständige Tagespflegepersonen betreut werden. 16

17 Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger Das Pflegezeitgesetz, das Familienpflegezeitgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz für NRW sind die gesetzliche Grundlage für Beurlaubungen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Kernpunkte des Pflegezeitgesetzes sind die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen und die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich bietet das Landesgleichstellungsgesetz eine Beurlaubung bis zu drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Innerhalb der Pflegezeit bzw. Beurlaubung und im Anschluss daran ist grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Betreuungskosten/Urlaubsgeld Gemäß den geltenden betrieblichen Regelungen beteiligt sich die LBS an den Betreuungskosten nicht schulpflichtiger Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und zahlt darüber hinaus ein Urlaubsgeld für jedes Kind unter 18 Jahren. Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Pflege von Angehörigen Unser Vertragspartner berät in allen Fragen nimmt die LBS die Kosten für die externen zu Betreuungsmöglichkeiten pflegebedürftiger Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Angehöriger und vermittelt auch entsprechende Leistungen. Gemäß den geltenden betrieblichen Regelungen über- Weitere Informationen erhalten Sie in der Personalabteilung oder bei den Gleichstellungsbeauftragten. Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Elternzeit und Beurlaubung Damit wir auch während der Elternzeit bzw. wir regelmäßig und laden zu betrieblichen Beurlaubung mit unseren Kolleginnen und Veranstaltungen ein. Kollegen in Kontakt bleiben, informieren 17

18 Ansprechpartnerinnen Wenn Sie Fragen zum Plan zur Chancengleichheit haben, wenden Sie sich gerne an: Anne Jansen Telefon 5689 Dagmar Eckerlein Telefon 5168 Die Gleichstellungsbeauftragten erreichen Sie auch per 18

19 19

20 HA Personal/Organisation Münster, April /16

Gleichstellungsplan

Gleichstellungsplan Gleichstellungsplan. 2018 2022 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Vorstandes: Unser Selbstverständnis 1. Grundlagen und Ziele des Gleichstellungsplans der LBS 2. Analyse zur Beschäftigtenstruktur 2.1 Personalbestand

Mehr

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen

Chancengleichheitsplan der Staatsgalerie Stuttgart Analyse, Ziele, Maßnahmen Vorwort Das Chancengleichheitsgesetz konkretisiert das Verfassungsgebot Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Mehr

4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe. 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020

4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe. 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 4. Gleichstellungsplan der Deka-Gruppe 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 Vorwort. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Vorstand identifizieren wir uns sehr mit den Zielen, die wir uns im Gleichstellungsplan

Mehr

Frauenförderplan der HOWOGE

Frauenförderplan der HOWOGE Frauenförderplan der HOWOGE Inhalt Vorstellung der Frauenvertreterin Seite 5 Vorwort Seite 6 Aktuelle Situation / Zahlen und Fakten Seite 7 Zukünftige Maßnahmen Seite 10 Ansprechpartnerin Seite 12 Seite

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

STADT WALSRODE. Gleichstellungsplan

STADT WALSRODE. Gleichstellungsplan STADT WALSRODE Gleichstellungsplan 2017-2019 - 1 - Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Gleichstellungsplan 2017 2019 1. Einführung - 3-2. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur - 4-3. Maßnahmen aufgrund

Mehr

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen

Teilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben

Mehr

Der Frauenförderplan. für das Landesinstitut für Schule Bremen

Der Frauenförderplan. für das Landesinstitut für Schule Bremen Der Frauenförderplan für das Landesinstitut für Schule Bremen März 2013 1 Impressum herausgegeben von: Bremen, März 2013 Landesinstitut für Schule Am Weidedamm 20 28215 Bremen E-Mail: frauenbeauftragte@lis.bremen.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender

Mehr

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Zwischenbericht zum 30.06.2013 Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Frauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis

Frauenförderplan. der Hochschule für Bildende Künste Dresden Inhaltsverzeichnis Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die

Mehr

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept

Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept Präsident Tabellarische Datenübersicht zum Gleichstellungskonzept 2013-2018 der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern 2 3 A. Erläuterungen Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayGlG

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Saarbrücken

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Saarbrücken Vereinbarkeit von Familie und Beruf Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Saarbrücken Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die IG Metall Saarbrücken hat das Thema Vereinbarkeit von Familie

Mehr

Gleichstellungsplan 2012 bis 2014

Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 Fachbereich Planen und Stadtentwicklung 10.05.2012 Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 nach 15 Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) 1. Vorbemerkung Nach der Neufassung des NGG sind die Vereinbarkeit

Mehr

Grußwort von Innenminister Uwe Schünemann anlässlich der offiziellen Eröffnung der Großtagespflegestelle Wallmäuse in der PD Osnabrück am

Grußwort von Innenminister Uwe Schünemann anlässlich der offiziellen Eröffnung der Großtagespflegestelle Wallmäuse in der PD Osnabrück am Grußwort von Innenminister Uwe Schünemann anlässlich der offiziellen Eröffnung der Großtagespflegestelle Wallmäuse in der PD Osnabrück am 05.11.2012 Es gilt das gesprochene Wort! Zeitansatz: ca. 10 Minuten

Mehr

Frauenförderplan der Handwerkskammer zu Köln (Stand )

Frauenförderplan der Handwerkskammer zu Köln (Stand ) Frauenförderplan der Handwerkskammer zu Köln (Stand 01.01.2016) 1. Bestandsaufnahme und Analyse Mitarbeiteranzahl Gesamt Zum 01.01.2016 beschäftigte die Handwerkskammer zu Köln 106 (44%) Frauen und 134

Mehr

der Hochschule für Bildende Künste Dresden

der Hochschule für Bildende Künste Dresden Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die

Mehr

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Chancengleichheitsplan der HFT 2010-2015 Geltungsbereich und Geltungsdauer Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Regina Held Im Job alles. Veranstalter: geben in der Freizeit pflegen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als Thema für Arbeitgeber

Regina Held Im Job alles. Veranstalter: geben in der Freizeit pflegen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als Thema für Arbeitgeber Regina Held Im Job alles Veranstalter: geben in der Freizeit pflegen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als Thema für Arbeitgeber Führungskräftetraining: Informieren & Sensibilisieren Die in der Pflege

Mehr

Rahmenkonzept. zur Stärkung der. Familienfreundlichkeit. LVR-Klinikverbund

Rahmenkonzept. zur Stärkung der. Familienfreundlichkeit. LVR-Klinikverbund Anlage 2 der Vorlage 13/3378: LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen LVR- Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming Rahmenkonzept zur Stärkung der Familienfreundlichkeit

Mehr

Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh

Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Frauenförderplan 2014 Frauenförderplan der Altenzentren der Stadt Solingen ggmbh Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Statistik /Analyse der Beschäftigtenstruktur 2.1 Handlungsfelder

Mehr

Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen?

Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen? Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen? Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung Aktionstag Familie@Beruf.NRW Düsseldorf, 17.10.2011 Prof. Dr. Irene Gerlach Gliederung Familienbewusstsein

Mehr

Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche

Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Energiebranche Genderspezifische Basisdatenerhebung zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Personalpolitik in der österreichischen Energiebranche Über

Mehr

Das Grundgesetz Art. 3

Das Grundgesetz Art. 3 Das Grundgesetz Art. 3 Das Grundgesetz legt in Art. 3 nicht nur fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, sondern sagt darüber hinaus: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz)

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 75) Geändert durch Gesetz zur Neuregelung des hamburgischen

Mehr

Regionaler Aktionsplan

Regionaler Aktionsplan Landratsamt Karlsruhe Regionaler Aktionsplan Gleichstellung von Frauen und Männern Büro des Landrats Gleichstellungsbeauftragte Inhalt: Regionaler Aktionsplan Gleichstellung von Frauen und Männern A. Handlungsfelder:

Mehr

Wir sehen uns als Think-Tank und Treiber.

Wir sehen uns als Think-Tank und Treiber. GBR Diversity Lab Unsere Themen 2017 Wir sehen uns als Think-Tank und Treiber. Internationaler Frauentag 2017 Den Internationalen Frauentag am 8. März nutzen Frauen weltweit, um auf ihre Belange aufmerksam

Mehr

Beruf und Pflege. Dienstvereinbarung beim Kreis Soest

Beruf und Pflege. Dienstvereinbarung beim Kreis Soest Beruf und Pflege Dienstvereinbarung beim Kreis Soest Ausgangslage Pflege im Überblick Plus ca. 3 Millionen hauswirtschaftlich Hilfsbedürftige, die weniger als 14 Std. Pflege/ Betreuung pro Woche benötigen

Mehr

Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart

Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Ergänzungsplan zum Chancengleichheitsplan der HFT 2015-2017 Der Chancengleichheitsplan

Mehr

Zielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern

Zielvereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern vereinbarung zur beruflichen Einleitung Aus dem Frauenförderplan wurde gemäß Ratsbeschluss vom 01.02.2007 der Chancengleichheitsplan.

Mehr

LOUISA Teilprojekt. Teilprojektträger ETZ Projektmanagement GmbH Nikolaistr.38, Weißenfels. Teilprojektdauer 18 Monate bis

LOUISA Teilprojekt. Teilprojektträger ETZ Projektmanagement GmbH Nikolaistr.38, Weißenfels. Teilprojektdauer 18 Monate bis LOUISA Teilprojekt Sensibilisierung und Einbeziehung der Unternehmen der Wirtschaftsnetzwerke des Burgenlandkreises in die Zielsetzungen des Gesamtprojektes Teilprojektträger Nikolaistr.38, 06667 Weißenfels

Mehr

Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familiärer Pflege

Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familiärer Pflege Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und familiärer Pflege Die Situation in den Unternehmen 10. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie Berlin 17.09.2010 Prof Dr Gerhard Bäcker

Mehr

Bewerbung zum Margarethe-Runtinger-Preis 2018

Bewerbung zum Margarethe-Runtinger-Preis 2018 Bewerbung zum Margarethe-Runtinger-Preis 2018 Angaben zum Unternehmen Name: Straße / PLZ / Ort: Internet: Geschäftsführung / InhaberIn: E-Mail: AnsprechpartnerIn für die Bewerbung: E-Mail: Zu welcher Kategorie

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2018 2021 1. Einleitung und Geltungsbereich 2. Ist-Analyse 3. Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen

Mehr

Frauenförderung bei der Allianz Deutschland AG

Frauenförderung bei der Allianz Deutschland AG 1 Fallbeispiel 9 Fallbeispiel 9 aus dem UTB-Buch Frauenförderung bei der Allianz Deutschland AG von Brigitte Preuss, Allianz Deutschland AG 2 Fallbeispiel 9 Frauenförderung bei der Allianz Deutschland

Mehr

Frauenförderplan der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh und ihrer Tochtergesellschaften

Frauenförderplan der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh und ihrer Tochtergesellschaften Frauenförderplan der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbh und ihrer Tochtergesellschaften Aktualisierung im Januar 2019 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 Vorstellung der Frauenvertreterin...4 Analyse der

Mehr

Bericht zum. (gem. 5 a LGG NRW)

Bericht zum. (gem. 5 a LGG NRW) Bericht zum (gem. 5 a LGG NRW) Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 2 II. Ziele 2 III. Ergebnisse 2 1. Personalentwicklung allgemein 3 2. Analyse der Beschäftigten nach Statusgruppen 4 3. Analyse der

Mehr

Unser Auftrag unser Selbstverständnis

Unser Auftrag unser Selbstverständnis Unser Auftrag unser Selbstverständnis Das Leitbild der BG RCI WER SIND WIR? 2 Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Wir sind

Mehr

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg Martina Weihrauch Beauftragte für Chancengleichheit Juli 2015 1 Gesetzesziele Neu (3) Ziel des Gesetzes ist darüber hinaus die paritätische

Mehr

Bewerbung zum Margarethe-Runtinger-Preis 2016

Bewerbung zum Margarethe-Runtinger-Preis 2016 Bewerbung zum Margarethe-Runtinger-Preis 2016 Angaben zum Unternehmen Name: Telefon: Straße / PLZ / Ort: Internet: Geschäftsführung / InhaberIn: E-Mail: Telefon: AnsprechpartnerIn für die Bewerbung: E-Mail:

Mehr

F r a u e n f ö r d e r p l a n

F r a u e n f ö r d e r p l a n F r a u e n f ö r d e r p l a n der Gemeinde Fockbek Richtlinien zur Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten der Gemeinde Fockbek 1. Geltungsbereich 1 Dieser Frauenförderplan gilt für alle Mitarbeiterinnen

Mehr

Gute Arbeit Gutes Leben Gute Zukunft

Gute Arbeit Gutes Leben Gute Zukunft Projekt: Arbeitsorientierte Innovationspolitik zur Sicherung und Förderung der Frauenbeschäftigung in industriellen Branchen Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik Gute Arbeit Gutes Leben Gute Zukunft

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Lohmar

Frauenförderplan der Stadt Lohmar I/11/1 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele des s 2 Geltungsbereich 3 Geltungsdauer II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme 5 Zielvorgaben der Stadt Lohmar Inhaltsverzeichnis 6 Vergabe von Ausbildungsplätzen,

Mehr

Internes Fachkräftepotenzial erkennen!

Internes Fachkräftepotenzial erkennen! Internes Fachkräftepotenzial erkennen! Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und dem Bestreben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an das eigene Unternehmen zu binden, wird es immer wichtiger,

Mehr

Gleichstellungskonzept 2008

Gleichstellungskonzept 2008 Gleichstellungskonzept 2008 Geltungsbereich Dieses Gleichstellungskonzept findet Anwendung auf die Bediensteten im Landratsamt Ebersberg und der kreiseigenen Einrichtungen (mit Ausnahme der Kreisklinik).

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19.

Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. 2038-1 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) Vom 19. März 1991 Fundstelle: HmbGVBl. 1991, S. 75 Zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Frauendomäne Teilzeitarbeit Wunsch oder Notlösung?

Frauendomäne Teilzeitarbeit Wunsch oder Notlösung? Frauendomäne Teilzeitarbeit Wunsch oder Notlösung? Destatis, 28. April 2009 Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in steigt seit Anfang der neunziger Jahre kontinuierlich an. In der öffentlichen Diskussion

Mehr

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung Möglichkeiten zur Verringerung der Arbeitszeit René Szymkowiak 1 Themenschwerpunkt Teilzeit Gesetzliche bzw. tarifl. Möglichkeiten zur Reduzierung der AZ Begriffsbestimmung Rechtl.

Mehr

Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes

Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes Frauen in Verwaltung und Unternehmen des Landes Zwölfter Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes Ergebnisse im Überblick Vor 25 Jahren hat sich der Berliner Senat sich mit

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Die Bundeswehr will die Möglichkeiten für zeitlich mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten binnen Jahresfrist zügig und deutlich stärken. Mit Langzeitkonten

Mehr

Traditionelle Rollenbilder leben länger

Traditionelle Rollenbilder leben länger Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Führungspositionen 26.07.2017 Lesezeit 3 Min. Traditionelle Rollenbilder leben länger In der Regel reduzieren in Deutschland vor allem Frauen

Mehr

Stellungnahme des DGB Bezirk NRW

Stellungnahme des DGB Bezirk NRW Stellungnahme des DGB Bezirk NRW zur Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Endlich raus aus der Teilzeitfalle - Rückkehrrecht von unbefristeter Teilzeitin Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Frauenförderung bei den Berliner Wasserbetrieben. Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender

Frauenförderung bei den Berliner Wasserbetrieben. Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender Frauenförderung bei den Berliner Wasserbetrieben Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender Agenda 1. Geschlechterverteilung 2. Frauen in Führungspositionen 3. Frauen in der Ausbildung 4. Geschlechterverteilung

Mehr

GEMEINDE KIRCHHUNDEM. Fortschreibung des Frauenförderplans

GEMEINDE KIRCHHUNDEM. Fortschreibung des Frauenförderplans GEMEINDE KIRCHHUNDEM Fortschreibung des Frauenförderplans 3 Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... Seite 3. Einführung. Geltungsbereich. Personalstruktur... Seite. Grundsätzliches. Anteil der Frauen an der

Mehr

Stadt Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt am Main Stadt Frankfurt am Main DOSB 14.03.2014 Verfassungsauftrag Gleichberechtigung Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen

Mehr

Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Steinburg

Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Steinburg förderplan für die Kreisverwaltung Steinburg Präambel In Ausführung des 11 des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein (GStG) vom 13.12.1994 und aufgrund der Verpflichtung aus 2 Abs. 2 Mitbestimmungsgesetz

Mehr

Setzen Sie auf SIEgER.

Setzen Sie auf SIEgER. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Setzen Sie auf SIEgER. Bewerbungsbogen Einsendeschluss: Donnerstag 28. Februar 2013 (Datum des Poststempels oder E-Mail) Dies

Mehr

Sitzungsvorlage Nr.09,2016

Sitzungsvorlage Nr.09,2016 Stadt Langelsheim Der Bürgermeister Datum: 08.02.2016 Amt/Az: Innere Dienste 1.1 Sitzungsvorlage Nr.09,2016 Gremium am ~0~ NO Sitzung TOP Abstimmungsergebnis einstimmig Mehrheitsbeschluss abgelehnt abgesetzt

Mehr

Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen? Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung

Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen? Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung Familienbewusstes NRW Was tun Unternehmen? Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung Informationen für die Landespressekonferenz 11. Oktober 2011 Fragestellung und Grundlagen der Untersuchung

Mehr

in der Fassung vom 23. August 1999 (GVBl S. 498 ff.)

in der Fassung vom 23. August 1999 (GVBl S. 498 ff.) V e r o r d n u n g über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) in der Fassung vom 23. August 1999 (GVBl

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bonn Vom 3. Juli 2013 43. Jahrgang Nr. 28 11. Juli

Mehr

1/5. Teilzeitarbeit und Minijobs sind für Frauen viel bedeutender als für Männer

1/5. Teilzeitarbeit und Minijobs sind für Frauen viel bedeutender als für Männer 1/5 Teilzeitarbeit und Minijobs sind für Frauen viel bedeutender als für Männer Frauen nach Umfang der * und Alter in Deutschland (2012), in Prozent 100 70,7 75,1 73,3 71,3 71,3 71,4 68,4 61,9 56,5 50,3

Mehr

STADT NEUSTADT A. RBGE. Gleichstellungsplan. der Stadtverwaltung. Neustadt a. Rbge. Geltungsdauer:

STADT NEUSTADT A. RBGE. Gleichstellungsplan. der Stadtverwaltung. Neustadt a. Rbge. Geltungsdauer: STADT NEUSTADT A. RBGE. Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Neustadt a. Rbge. Geltungsdauer: 01.01.2014-01.01.2017 3 Grundgesetz (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen

Mehr

DGB Fachtagung 17. Dezember Workshop Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

DGB Fachtagung 17. Dezember Workshop Vereinbarkeit von Pflege und Beruf DGB Fachtagung 17. Dezember 2014 Workshop Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Beschäftigte (31.12.2013) 1.167 Stellen (laut Stellenplan 2014) 967,5 51 % Frauen 49 % Männer Durchschnittsalter (31.12.2013)

Mehr

Frauenförderplan der. 5. Fortschreibung

Frauenförderplan der. 5. Fortschreibung Frauenförderplan der 5. Fortschreibung Februar 2016 1 Inhalt: Maßnahmenkatalog Kapitel Titel Seite Präambel 3 1 Geltungsbereich 3 2 Gemeinschaftsaufgabe und Personalentwicklung 3 3 Stellenausschreibung

Mehr

Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand. Positionspapier. Frauenquote

Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand. Positionspapier. Frauenquote Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesvorstand Positionspapier Frauenquote Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesgeschäftsstelle Poststraße 4-5 10178 Berlin Fon +49 (0) 30 246 30 45-0 Fax +49 (0) 30 246

Mehr

Frauenförderplan

Frauenförderplan förderplan - 1 - förderplan 29-211 (Fortschreibung) 1. Allgemeines Der förderplan (FFP) 29-211 sieht sich als Fortführung des FFP 2. Die dort aufgestellten Richtlinien behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Mehr

Gleichstellungsbeauftragte. Nicole Schmutte Tanja Hartmann

Gleichstellungsbeauftragte. Nicole Schmutte Tanja Hartmann Gleichstellungsbeauftragte Nicole Schmutte Tanja Hartmann Diversity-Management: Vielfalt gezielt nutzen gesellschaftlicher Umbruch Auflösen von Rollenbildern und Stereotypen Demografischer Wandel Fachkräftemangel

Mehr

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei 2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege

Mehr

ZQP-Umfrage: Elterngeld für pflegende Angehörige

ZQP-Umfrage: Elterngeld für pflegende Angehörige ZQP-Umfrage: Elterngeld für pflegende Angehörige Ergebnisse einer aktuellen Repräsentativbefragung Hintergrund und Zielsetzung der Studie Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und die Einschätzung einer

Mehr

Fragebogen FAMOS für FAMILIE 2017

Fragebogen FAMOS für FAMILIE 2017 Fragebogen FAMOS für FAMILIE 2017 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultäten und der Verwaltung der RWTH Aachen, Führungskräfte können durch einen familiengerechten Führungsstil zu einer Verbesserung

Mehr

Herausforderung Pflege Wie die Wirtschaft die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt

Herausforderung Pflege Wie die Wirtschaft die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt Herausforderung Pflege Wie die Wirtschaft die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt familynet Prädikatsverleihung, Stuttgart Agenda 1 Herausforderung Pflege: heute und in Zukunft 2 Wie die Wirtschaft

Mehr

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben

Elternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres

Mehr

Einführung von mehr Frauen ins Unternehmen über die Ausbildung

Einführung von mehr Frauen ins Unternehmen über die Ausbildung Einführung von mehr Frauen ins Unternehmen über die Ausbildung Kulturwandel: Chance durch mehr Frauen in Ausbildung Kerstin Oster, Vorständin Personal und Soziales Agenda 1. Zusammenfassung Koalitionsvereinbarung

Mehr

Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018

Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten. 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 Chancengleichheitsplan Hochschule Ravensburg-Weingarten 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 I. Vorbemerkung... 3 II. Bestandsaufnahme... 3 1 Zuständigkeit... 3 2 Datenerhebung...

Mehr

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum

Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt. für den Zeitraum Frauenförderplan der Stadt Bad Bramstedt für den Zeitraum 2014-2017 I. Geltungsbereich II. III. IV. IV. 1. Ist-Analyse Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen

Mehr

Zeitverwendung von Eltern Spagat zwischen Familie und Beruf

Zeitverwendung von Eltern Spagat zwischen Familie und Beruf Zeitverwendung von Eltern Spagat zwischen Familie und Beruf Präsentation anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2012 Familienbewusste Arbeitsorganisation im Betrieb - Auftrag und Herausforderung

Mehr

Unternehmen für Familie Berlin 2014 Berliner Landeswettbewerb für Familienfreundlichkeit in Unternehmen

Unternehmen für Familie Berlin 2014 Berliner Landeswettbewerb für Familienfreundlichkeit in Unternehmen Unternehmen für Familie Berlin 2014 Berliner Landeswettbewerb für Familienfreundlichkeit in Unternehmen Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, willkommen beim Berliner Landeswettbewerb

Mehr

Keine amtliche Bekanntmachung!

Keine amtliche Bekanntmachung! Keine amtliche Bekanntmachung! Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Vom... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

Informationsvorlage öffentlich

Informationsvorlage öffentlich Informationsvorlage 2017-2701 öffentlich Bearbeitet von: Christa Albrecht, Thomas Traber Betreff Berichterstattung Chancengleichheitsplan Stadtverwaltung Fachamt Chancengleichheitsstelle, Personal- und

Mehr

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn Universitätsbibliothek Paderborn Frauenförderplan des Heinz-Nixdorf-Instituts (HNI) der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2010 urn:nbn:de:hbz:466:1-19078 Amtliche Verkündungsblatt

Mehr

Die Aufwandspauschale für die Bewerbung um das FaMi-Siegel beträgt einmalig 150,00.

Die Aufwandspauschale für die Bewerbung um das FaMi-Siegel beträgt einmalig 150,00. Bewerbungsbogen Das FaMi-Siegel wird durch die Gemeinschaftsinitiative FaMi-Siegel an Unternehmen und Organisationen in Nord-Ost-Niedersachsen vergeben, die ihre Familienfreundlichkeit dokumentieren wollen.

Mehr

Vollzeitnahe Teilzeit - ein Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Vollzeitnahe Teilzeit - ein Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vollzeitnahe Teilzeit - ein Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ergebnisse einer Befragung in Kooperation mit dem Bundesverband der Personalmanager (BPM) Berlin, 06. Dezember 2016

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 146/2014 Erfurt, 4. Juni 2014 Drei von vier Thüringer Frauen sind erwerbstätig aber weniger als ein Drittel der Führungspositionen werden von Frauen besetzt

Mehr

Die Frauenquote in deutschen Unternehmen Pro & contra

Die Frauenquote in deutschen Unternehmen Pro & contra Die Frauenquote in deutschen Unternehmen Pro & contra Marcel Rosenthal Marcel Rosenthal Frauenquote: pro & contra 9. Dezember 2015 1 / 9 Historische Benachteiligung der Frauen 1754 erste promovierte Frau

Mehr

Auslobung des Wettbewerbs Familienfreundlicher Betrieb 2009 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin

Auslobung des Wettbewerbs Familienfreundlicher Betrieb 2009 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin Auslobung des Wettbewerbs Familienfreundlicher Betrieb 2009 des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin In Zeiten zunehmender Flexibilisierung der Arbeitswelt gewinnt die Ausgestaltung eines familienfreundlichen

Mehr

F R A U E N F Ö R D E R P L A N

F R A U E N F Ö R D E R P L A N Anlage 2 4. Fortschreibung F R A U E N F Ö R D E R P L A N gem. 5 a und 6 Landesgleichstellungsgesetz STADTVERWALTUNG KÖNIGSWINTER Januar 203 bis Dezember 205 Beschluss des Stadtrates vom 08.07.203 I N

Mehr

Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer

Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University. Geltungsdauer Chancengleichheitsplan der Hochschule Furtwangen University Geltungsdauer 01.07.2011 30.06.2016 Inhalt 1 Präambel... 3 1.1 Chancengleichheitsplan... 3 2 Beschäftigungszahlen... 3 2.1 Beschäftigungszahlen

Mehr

Duisburger Netzwerk W

Duisburger Netzwerk W In Kperatin mit Duisburger Netzwerk W Fragebgen Geschäftsführung/Persnalverantwrtliche Vielen Dank, dass Sie sich an der Befragung zum betrieblichen Familienmanagement beteiligen. Das Ausfüllen des Fragebgens

Mehr

wie Beschäftigte die vorhandenen betrieblichen Maßnahmen einschätzen,

wie Beschäftigte die vorhandenen betrieblichen Maßnahmen einschätzen, Liebe Kolleginnen und Kollegen, August 2013 der Fragebogen Klimaindex Vereinbarkeit soll Euch dabei unterstützen, betriebliche nahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu überprüfen. Die Erhebung

Mehr

Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand:

Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand: Gleichstellungsplan der Stadt Borgholzhausen Stand: 01.07.2017 Vorwort Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Die Verwirklichung dieses verfassungsrechtlichen Auftrags

Mehr

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen Gemäß 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrats, die

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 39 I ausgegeben am 25. November 2014 Chancengleichheitsplan der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2019 CHANCENGLEICHHEITSPLAN

Mehr

5. Wie weit ist Ihre Wohnung vom Kirchenamt entfernt?

5. Wie weit ist Ihre Wohnung vom Kirchenamt entfernt? Sozialwissenschaftliches Institut der EKD / Frauenreferat der EKD Fragebogen "Familienfreundliches Kirchenamt" 1. Ihr Alter: 2. Ihr Geschlecht: Frau Mann 3. Ihr Familienstand: Ich bin ledig Ich bin verheiratet

Mehr

Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen BPtK-Standpunkt vom 11. Juni 2010

Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen BPtK-Standpunkt vom 11. Juni 2010 Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen BPtK-Standpunkt vom 11. Juni 2010 BPtK Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: (030) 27 87 85-0 Fax: (030) 27 87 85-44 info@bptk.de www.bptk.de Zusammenfassung

Mehr