LAZARD GLOBAL HEXAGON EQUITY FUND

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1 Bei Fragen zum Inhalt dieser Prospektergänzung wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanzberater. Der Verwaltungsrat der Lazard Global Investment Funds plc (die Gesellschaft ), dessen Mitglieder unter der Überschrift Unternehmensleitung und Verwaltung im Prospekt der Gesellschaft vom 2. September 2013 (der Prospekt ) namentlich aufgeführt sind, übernimmt die Verantwortung für die im Prospekt und in dieser Prospektergänzung veröffentlichten Informationen. Der Verwaltungsrat hat diese Angaben mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats entsprechen diese Angaben den Tatsachen, und es wurden keine für das Verständnis dieser Angaben erforderlichen Informationen ausgelassen. LAZARD GLOBAL HEXAGON EQUITY FUND (ein Fonds der Lazard Global Investment Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) PROSPEKTERGÄNZUNG Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen. Diese Prospektergänzung ersetzt die Prospektergänzung Nr. 9 vom 31. Oktober Das Datum dieser Prospektergänzung Nr. 9 ist der 10. Oktober 2014.

2 INHALTSVERZEICHNIS BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 LAZARD GLOBAL HEXAGON EQUITY FUND... 6 EINLEITUNG... 6 ANLAGEZIEL UND ANLAGEPOLITIK... 7 ANLAGE- UND KREDITAUFNAHMEBESCHRÄNKUNGEN ANLEGERPROFIL UNTERNEHMENSLEITUNG UND VERWALTUNG VERMÖGENSBEWERTUNG AUSSCHÜTTUNGEN ZAHLUNGSWÄHRUNG UND DEVISENGESCHÄFTE ZEICHNUNG ZEICHNUNGSVERFAHREN ZAHLUNG VON ZEICHNUNGSBETRÄGEN MINDESTZEICHNUNG/MINDESTBESTAND RÜCKNAHME VERFAHREN ZAHLUNG VON RÜCKNAHMEERLÖSEN MINDESTRÜCKNAHME FONDSWECHSEL ANSPRECHPARTNER ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN GEBÜHREN UND KOSTEN GRÜNDUNGSKOSTEN VERWALTUNGSGEBÜHREN PERFORMANCEGEBÜHR GEBÜHREN DES WÄHRUNGSMANAGERS GEBÜHR DES LIQUIDITÄTSMANAGERS SONSTIGE AUFWENDUNGEN AUSGABEGEBÜHR RÜCKNAHMEGEBÜHR UMTAUSCHGEBÜHR RISIKOFAKTOREN

3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thesaurierende Anteilklassen : die Anteilklassen US$ Institutional Accumulating, US$ Institutional Accumulating L, US$ Institutional Accumulating EA, US$ Advised Retail Accumulating, Hedged Institutional Accumulating, Hedged Institutional Accumulating L, Hedged Institutional Accumulating EA, Hedged Advised Retail Accumulating, Stg Hedged Institutional Accumulating, Stg Hedged Institutional Accumulating EA, CHF Hedged Institutional Accumulating, CHF Hedged Institutional Accumulating L, CHF Hedged Institutional Accumulating EA und CHF Hedged Advised Retail Accumulating. Anteilklassen Advised Retail : die Anteilklassen US$ Advised Retail Accumulating, Hedged Advised Retail Accumulating und CHF Hedged Advised Retail Accumulating. Geschäftstag : ein Tag, der sowohl in Dublin als auch in London und New York regelmäßig als Geschäftstag gilt. Liquiditätsmanager : Lazard Asset Management LLC oder eine andere gemäß den Vorschriften der irischen Zentralbank mit dem Liquiditätsmanagement des Fonds (mit Ermessensspielraum) beauftragte Stelle. Die Anteilklasse CHF Hedged Advised Retail Accumulating : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger, die im Hinblick auf ihre Anlagen Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben (Advised). Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Accumulating : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Accumulating L : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse L für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Accumulating EA : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Distributing EA : die in CHF abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Währungsmanager : State Street Bank Europe Limited oder eine andere gemäß den Vorschriften der irischen Zentralbank mit der Währungsabsicherung (ohne Ermessensspielraum) für bestimmte Anteilklassen des Fonds beauftragte Stelle. Ablauf der Annahmefrist : der Zeitpunkt an einem Geschäftstag, bis zu dem Anträge auf Zeichnung, Umtausch, Übertragung und Rücknahme von Anteilen angenommen werden, d. h Uhr (irischer Zeit) am dritten Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag. Handelstag : der jeweils erste Geschäftstag in einer Woche und/oder ein anderer Geschäftstag, den der Verwaltungsrat mit Zustimmung der Depotbank festlegen und den Anteilinhabern vorab mitteilen kann, vorausgesetzt, dass in jeden Vierzehntageszeitraum mindestens ein Handelstag fällt. Ausschüttende Anteilklassen : die Anteilklassen US$ Institutional Distributing EA, Hedged Institutional Distributing EA, Stg Hedged Institutional Distributing EA, CHF Hedged Institutional Distributing EA und die Anteilklassen X. Anteilklassen EA : die Anteilklassen US$ Institutional Accumulating EA, US$ Institutional Distributing EA, Hedged Institutional Accumulating EA, Hedged Institutional Distributing EA, 3

4 Stg Hedged Institutional Accumulating EA und Stg Hedged Institutional Distributing EA, CHF Hedged Institutional Accumulating EA und CHF Hedged Institutional Distributing EA. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged Advised Retail Accumulating : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger, die im Hinblick auf ihre Anlagen Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben (Advised). Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating EA : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating L : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse L für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged Institutional Distributing EA : die in Euro abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged X : die in Euro abgesicherte (hedged) Anteilklasse X. Fonds : der Lazard Global Hexagon Equity Fund. Erstausgabezeitraum : der Zeitraum, in dem die Anteile einer bestimmten oder bestimmter Anteilklassen des Fonds erstmals angeboten werden, wie in dieser Prospektergänzung beschrieben, bzw. ein früherer oder späterer Zeitraum, der vom Verwaltungsrat jeweils nach seinem Ermessen festgelegt und der irischen Zentralbank mitgeteilt wird. Erstausgabepreis : der Preis, zu dem die Anteile einer bestimmten Anteilklasse während des betreffenden Erstausgabezeitraums gezeichnet werden können. Anteilklassen für institutionelle Anleger : US$ Institutional Accumulating, Hedged Institutional Accumulating, Stg Hedged Institutional Accumulating, CHF Hedged Institutional Accumulating, die Anteilklassen L und die Anteilklassen EA. Anlageverwalter : Lazard Asset Management LLC und/oder eine andere gemäß den Vorschriften der irischen Zentralbank mit der Anlageverwaltung für den Fonds beauftragte Stelle. Anlegervereinbarung : eine zwischen dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen und einem Anleger geschlossene Vereinbarung, mit der der Anleger den Anlageverwalter bzw. das betreffende mit Lazard verbundene Unternehmen damit beauftragt, für ihn Anlageverwaltungs- oder Anlageberatungsdienste zu erbringen. mit Lazard verbundenes Unternehmen : ein Unternehmen, dessen Konzernobergesellschaft die Konzernobergesellschaft des Anlageverwalters ist, oder ein Unternehmen, an dem die betreffende Konzernobergesellschaft eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 50 % hält. Anteilklassen L : die Anteilklassen US$ Institutional Accumulating L, Hedged Institutional Accumulating L und CHF Hedged Institutional Accumulating L. Verwaltungsgesellschaft : Lazard Fund Managers (Ireland) Limited. Anteil(e) : Anteil(e) des Fonds. 4

5 Die Anteilklasse Stg Hedged Institutional Accumulating : die in Pfund Sterling abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Hedged Institutional Accumulating EA : die in Pfund Sterling abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Hedged Institutional Distributing EA : die in Pfund Sterling abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Hedged X : die in Pfund Sterling abgesicherte (hedged) Anteilklasse X. Die Anteilklasse US$ Hedged Advised Retail Accumulating : die in US-Dollar abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger, die im Hinblick auf ihre Anlagen Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben (Advised). Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating EA : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating L : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse L für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Distributing EA : die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ X : die auf US-Dollar lautende Anteilklasse X. Bewertungstermin : Uhr (New Yorker Zeit) an dem Geschäftstag vor dem jeweiligen Handelstag. Anteilklassen X : die Anteilklassen US$ X, Hedged X und Stg Hedged X. 5

6 LAZARD GLOBAL HEXAGON EQUITY FUND EINLEITUNG Die Gesellschaft ist in Irland von der Central Bank of Ireland ( irische Zentralbank ) als OGAW im Sinne der OGAW-Vorschriften zugelassen. Die Erstzulassung des vorliegenden Fonds durch die irische Zentralbank erfolgte am 31. Oktober Diese Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist in Verbindung mit den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft im aktuellen Prospekt (sowie den jüngsten Jahres- und Halbjahresberichten) zu lesen. In ihrer Struktur entspricht die Gesellschaft einem Umbrella-Fonds, d. h. dass das Anteilkapital der Gesellschaft in mehrere Anteilklassen aufgeteilt werden kann, die jeweils allein oder zusammen mit anderen Anteilklassen einen eigenständigen Fonds der Gesellschaft bilden. Jeder Fonds darf mehr als eine Anteilklasse auflegen. Diese Prospektergänzung enthält Angaben zu den nachstehend aufgeführten Anteilklassen des Fonds: Anteilklassen US$ Institutional Accumulating US$ Institutional Accumulating L US$ Institutional Accumulating EA US$ Institutional Distributing EA US$ X US$ Advised Retail Accumulating Währung US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar Hedged Institutional Accumulating Euro Hedged Institutional Accumulating L Euro Hedged Institutional Accumulating EA Euro Hedged Institutional Distributing EA Euro Hedged X Euro Hedged Advised Retail Accumulating Euro Stg Hedged Institutional Accumulating Stg Hedged Institutional Accumulating EA Stg Hedged Institutional Distributing EA Stg Hedged X CHF Hedged Institutional Accumulating CHF Hedged Institutional Accumulating L CHF Hedged Institutional Accumulating EA CHF Hedged Institutional Distributing EA CHF Hedged Advised Retail Accumulating Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Zum Datum dieser Prospektergänzung umfasst der Fonds ausschließlich die vorstehend genannten Anteilklassen; es können jedoch künftig im Einklang mit den Vorschriften der irischen Zentralbank noch weitere Anteilklassen aufgelegt werden. Ein potenzieller Anleger ist zum Besitz von Anteilen der Anteilklassen X nur berechtigt, wenn er eine Anlegervereinbarung abgeschlossen hat, mit der er den Anlageverwalter oder ein mit Lazard verbundenes Unternehmen damit beauftragt, für ihn Anlageverwaltungs- oder Anlageberatungsdienste zu erbringen. 6

7 Ein potenzieller Anleger ist zum Besitz von Anteilen der Anteilklassen Advised Retail nur zugelassen, wenn er im Hinblick auf seine Anlagen in die betreffende(n) Anteilklasse(n) Beratungsleistungen eines Vermögensberaters, einer Privatbank oder eines sonstigen professionellen Beraters in Anspruch genommen hat. Es ist beabsichtigt, dass alle Anteilklassen EA und L nur für einen befristeten Zeitraum nach Veröffentlichung dieser Prospektergänzung für Anleger zur Verfügung stehen werden (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Anteilklassen mit befristeter Verfügbarkeit in dieser Prospektergänzung). Anleger sollten eine Anlage in den Fonds als mittel- bis langfristige Anlage ansehen; eine solche Anlage sollte keinen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Anlageziel Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist langfristiger Kapitalzuwachs. Anlagepolitik Der Anlageverwalter wird zur Umsetzung des Anlageziels des Fonds in erster Linie in ein diversifiziertes Portfolio von Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren (d. h. Stammaktien, Vorzugsaktien und Einlagenzertifikate (ADRs und GDRs)) von Unternehmen weltweit (in Industrieund Schwellenländern) anlegen. Der Fonds kann Engagements in Aktien und aktienbezogenen Wertpapieren eingehen, und zwar entweder unmittelbar durch den Erwerb der betreffenden Wertpapiere oder aber mittelbar durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ( Finanzderivate ) zu Direktanlagezwecken durch Eingehen synthetischer Long-Positionen und/oder synthetischer Short-Positionen. Short-Positionen können nur in synthetischer Form durch den Einsatz von Finanzderivaten eingegangen werden, zu denen u. a. Swaps, Aktienindex-Futures und Differenzkontrakte sowie Optionen und Terminkontrakte auf Aktien zählen (wie nachstehend unter der Überschrift Anlagen in Finanzderivaten näher beschrieben). Während Long-Positionen in Titeln von Gesellschaften eingegangen werden, die nach Auffassung des Anlageverwalters eine nachhaltig hohe bzw. zunehmende Finanzproduktivität aufweisen oder ausgesprochen attraktiv bewertet sind, werden Short-Positionen in Titeln von Gesellschaften eingegangen, die gegenteilige Merkmale aufweisen. Der Anlageverwalter wird zur Erkennung geeigneter Anlagechancen bei der Auswahl von Einzelwerten für das Portfolio voraussichtlich nach dem Bottom-up -Grundsatz vorgehen. Einen wesentlichen Faktor im Rahmen des Anlageprozesses bildet die Fundamentalanalyse, mit der sich beispielsweise das Wachstumspotential einer Aktie ermitteln und eine möglicherweise bevorstehende Neubewertung ihres Kurses erkennen lässt (z. B. bei zu niedrigen Gewinnprognosen der Gesellschaft). Die Fundamentalanalyse beinhaltet beispielsweise die Analyse der Qualität und Erfahrung des Managements der Gesellschaft sowie ihrer Wettbewerbsposition und ihrer Abhängigkeit von Konjunktur-/Marktzyklen. Die Länderallokationen und branchen- bzw. sektorspezifischen Engagements sind nicht primär ausschlaggebend für das Aktienauswahlverfahren, sondern ergeben sich vielmehr daraus. Da der Fonds einen weltweiten Fokus hat, sollten Anleger beachten, dass der Fonds zu mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts an Schwellenmärkten engagiert sein kann. 7

8 Da das Portfolio des Fonds hauptsächlich aus Aktienwerten bestehen wird, wird der Nettoinventarwert des Fonds wahrscheinlich erhebliche Schwankungen aufweisen. Der Fonds kann daneben in Units oder Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen (einschließlich anderer Teilfonds der Gesellschaft) anlegen, sofern eine solche Anlage ein Aktienengagement im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds ermöglicht. Die Anlagen des Fonds in offene OGA dürfen insgesamt 10 % seines Nettoinventarwerts nicht übersteigen. Der Fonds kann darüber hinaus in börsennotierte REITs (Real Estate Investment Trusts), börsengehandelte Fonds ( ETFs ), börsengehandelte Schuldscheine ( ETNs ) und geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Anlagen in ETFs ermöglichen dem Fonds Engagements in Aktienindizes und können entweder als Organismen für gemeinsame Anlagen strukturiert sein oder als übertragbare Wertpapiere eingestuft werden, sofern sie die in den OGAW- Vorschriften vorgesehenen einschlägigen Voraussetzungen erfüllen. Des Weiteren kann der Fonds zu gegebener Zeit einen wesentlichen Teil seines Nettoinventarwerts in Barmitteln halten, die im Einklang mit der nachstehend unter Liquidität und Liquiditätsmanagement näher beschriebenen Liquiditätsmanagementstrategie angelegt werden. Zur Erreichung seines Anlageziels wird der Fonds ein diversifiziertes Portfolio bestehend aus den nachstehend aufgeführten Vermögenswerten aufbauen und aufrecht erhalten: Aktien und aktienbezogene Wertpapiere, Finanzderivate (wie nachstehend näher beschrieben), Units oder Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen, sowie Barmittel und bargeldnahe Anlagen. Die Wertpapiere (einschließlich REITs, ETFs, ETNs und geschlossener Organismen für gemeinsame Anlagen), in die der Fonds anlegt, sind in erster Linie an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten notierte oder gehandelte Wertpapiere, und die Anlagen des Fonds unterliegen den in Anlage III des Prospekts aufgeführten Anlagebeschränkungen. Anlagen in Wertpapiere, die an den Geregelten Märkten Russlands notiert sind oder gehandelt werden, dürfen zu keinem Zeitpunkt 20 % des Nettoinventarwerts des Fonds übersteigen. Unter normalen Marktbedingungen wird erwartet, dass das maximale Engagement in Short-Positionen weniger als 100 % des Nettoinventarwerts des Fonds und das maximale Engagement in Long- Positionen weniger als 200 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen wird. Diese Bandbreiten verstehen sich jedoch vorbehaltlich von Änderungen in Abhängigkeit von den Marktbedingungen. Anlagen in Finanzderivate Der Fonds kann vorbehaltlich der von der irischen Zentralbank festgelegten Bedingungen und Beschränkungen Techniken und Instrumente in Bezug auf übertragbare Wertpapiere einsetzen (einschließlich des Abschlusses von Transaktionen mit Finanzderivaten) und die Absicherungszwecken (Hedging) (z. B. zum Schutz der Vermögenswerte gegen Schwankungen der Marktkurse oder Währungsrisiken bzw. zur Minimierung von daraus resultierenden Verbindlichkeiten) oder einem effizienten Portfoliomanagement dienen (d. h. der Risikominimierung oder Kostenreduzierung bzw. Kapital- oder Ertragssteigerung im Rahmen des Risikoprofils des Fonds) und/oder für Zwecke der Direktanlage eingesetzt werden (im Hinblick auf die Generierung von Erträgen insbesondere im Bereich der Short-Engagements des Fonds). Diese Finanzderivate können außerbörslich (OTC) gehandelt werden oder an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten gehandelt werden oder notiert sein. Anlagen in Finanzderivate erfolgen nach Maßgabe der Bestimmungen in Anlage II des Prospekts. Bei den Basiswerten der Finanzderivate wird 8

9 es sich zwar in erster Linie um Aktien und aktienbezogene Wertpapiere handeln, es können jedoch auch Währungen als Basiswerte dienen, wie nachstehend näher beschrieben. Legt der Fonds in zulässige Wertpapiere an, in die Derivate (z. B. ETNs) eingebettet sind, wird das Wertpapier nach seinen Bestandteilen aufgeschlüsselt, und die Auswirkungen des eingebetteten Derivat-Engagements werden in der Risikomanagementtechnik erfasst, die zur Berechnung des Gesamtrisikos nach Maßgabe der OGAW-Vorschriften eingesetzt wird. Der Anlageverwalter setzt zur Messung des Marktrisikos des Fonds eine Risikomanagementtechnik (die so genannte Absolute Value-at-Risk -Methode) ein, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Finanzderivaten durch den Fonds innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen erfolgt. Der Value-at- Risk für das Portfolio des Fonds bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von einem Tag darf an einem Tag 4,47 % nicht übersteigen. Dem Value-at-Risk -Modell liegen historische Daten hinsichtlich der täglichen Marktbewegungen über einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde. Durch die Verwendung des Value-at-Risk -Ansatzes für die Risikomessung wird die Hebelung (Leverage) nicht automatisch begrenzt. Der Fonds kann jedoch über seine Anlagen in Finanzderivate gehebelt sein. Ausgehend von einer Berechnung des Leverage aus dem Einsatz von Derivaten im Einklang mit den Vorgaben der Zentralbank als der Summe der Nominalwerte aller den Finanzderivatpositionen des Fonds zugrunde liegenden Basiswerten, wird die erwartete Höhe der Hebelung des Fonds (ausgedrückt als Prozentsatz des Nettoinventarwert des Fonds) 350 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen. Ein höherer Leverage ist möglich, wird jedoch erwartungsgemäß zu keinem Zeitpunkt 475 % des Nettoinventarwerts des Fonds überschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus diesem Ansatz zur Berechnung des Leverage bei bestimmten Handelsstrategien Leverage-Werte ergeben könnten, die erheblich von den Risikopositionen abweichen. Anlagen in die nachstehend beschriebenen Finanzderivate kann der Fonds tätigen, während der Einsatz von Unfunded Swaps einen wesentlichen Bestandteil der Anlagepolitik des Fonds darstellt. Unfunded Swaps Der Fonds kann Unfunded Total Return Swaps ( Unfunded Swaps ) mit der JP Morgan Chase Bank, N.A. ( Kontrahentin ) schließen (siehe den nachstehenden Abschnitt Einsatz von Unfunded Swaps ). Der Abschluss von Unfunded Swaps ermöglicht dem Fonds ein Engagement in ein synthetisches Portfolio von Vermögenswerten. So kann der Fonds den wirtschaftlichen Nutzen aus diesen Vermögenswerten ziehen, ohne sie direkt erwerben zu müssen. Dies ermöglicht dem Fonds ein unter zeit- und kostentechnischen Gesichtspunkten effizienteres Engagement in dem synthetischen Portfolio sowie einen leichteren Zugang zu bestimmten Märkten, als dies bei einem Direkterwerb der Basisvermögenswerte der Fall wäre. Das synthetische Portfolio von Vermögenswerten, welches das Referenzportfolio des Unfunded Swap bildet, ist dahingehend konzipiert, dass es dem Fonds ein Engagement in Gesellschaften ermöglicht, in Bezug auf die der Anlageverwalter sowohl Long- als auch Short-Positionen eingehen kann, und welches in der Regel internationale Aktien und aktienbezogene Wertpapiere, ETFs, ETNs, Differenzkontrakte auf Einzelaktien und Aktienindizes und sonstige Finanzderivate beinhaltet (wie nachstehend beschrieben). Im Rahmen des Unfunded Swap werden die Kontrahentin und der Fonds in regelmäßigen Abständen Zahlungen in bar austauschen; dabei erhält der Fonds eine Zahlung in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des zugrunde liegenden synthetischen Referenzportfolios und die Kontrahentin eine Zahlung in Abhängigkeit von der Wertentwicklung der vom Fonds unmittelbar gehaltenen Vermögenswerte. Einsatz von Unfunded Swaps 9

10 Die Kontrahentin und die Gesellschaft, die im Namen des Fonds handelt, haben einen Rahmenvertrag (einschließlich Besicherungsanhang) abgeschlossen und werden entsprechende Einzelabschlüsse tätigen, denen die Unfunded Swaps unterliegen werden, darunter auch Regelungen hinsichtlich der Kündigung. Nach dem Auflegungsdatum des Fonds können in Bezug auf Rücknahmen und Zeichnungen von Anteilen zusätzliche Einzelabschlüsse getätigt werden, um den Nennwert des zugrunde liegenden Engagements anzupassen. Die Kontrahentin hat keinerlei Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Zusammensetzung des Portfolios des Fonds oder des synthetischen Portfolios von Vermögenswerten, welches das Referenzportfolio der Unfunded Swaps bildet. Der Fonds wird sicherstellen, dass jeden Tag zwischen dem Barmittelkonto des Fonds und der Kontrahentin Einschusszahlungen erbracht werden, um zu gewährleisten, dass das Risiko des Fonds in Bezug auf die Kontrahentin (das sich durch Gewinne oder Verluste aus dem Unfunded Swap ergibt) in dem durch die Vorgaben der irischen Zentralbank oder den OGAW-Vorschriften festgelegten Umfang reduziert wird. Die Unfunded Swaps können nach Eintritt bestimmter Ereignisse in Bezug auf den Fonds oder die Kontrahentin gekündigt werden, insbesondere bei Eintritt eines Kündigungsgrunds (wie z. B. nicht geleisteter Zahlungen, eines Verstoßes gegen Vertragsbedingungen oder einer Insolvenz) oder eines Kündigungsereignisses (ohne Vorliegen eines Verschuldens seitens einer der beiden Parteien, z. B. Gesetzeswidrigkeit oder steuerliche Ereignisse). Im Falle einer Kündigung der Unfunded Swaps werden Marktquotierungen für sie eingeholt. Sodann wird ein Betrag in Höhe der entsprechenden Marktquotierung nach Maßgabe der Bedingungen der Unfunded Swaps zwischen der Kontrahentin und dem Fonds abgerechnet. Danach kann der Fonds mit anderen Kontrahenten neue Finanzderivate in Form von Unfunded Swaps eingehen. Siehe hierzu auch Risikofaktoren Risiko der Kündigung eines Unfunded Swap. Futures (auf Aktien, Währungen und Aktienindizes) Futures beinhalten die vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf einer standardisierten Menge eines bestimmten Vermögenswerts (oder in einigen Fällen zum Erhalt oder zur Leistung von Barzahlungen basierend auf der Performance des zugrunde liegenden Vermögenswerts, Instruments oder Indexes) an einem vorab bestimmten künftigen Datum und zu einem vereinbarten Preis/Kurs im Wege einer Börsentransaktion. Der Fonds kann in Futures anlegen, um sich gegen Markt- oder Währungsrisiken des Portfolios abzusichern oder um im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds ohne eine Direktanlage ein Engagement im Referenzmarkt bzw. Referenzwert einzugehen. Der Einsatz von Futures zur Umsetzung einer bestimmten Strategie anstelle einer Direktanlage in den zugrunde liegenden Wert oder Index kann zu niedrigeren Transaktionskosten für den Fonds führen. Differenzkontrakte ( CFDs ) (auf Einzelaktien und Aktienindizes) Ein CFD ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, wonach eine Partei der anderen Partei die Differenz zwischen dem Wert eines Referenzvermögenswerts, -instruments oder -index im Zeitpunkt des Abschlusses des Kontrakts und dem Wert des betreffenden Vermögenswerts, Instruments oder Index im Zeitpunkt der Glattstellung des Kontrakts zu zahlen hat. Der Betrag, den die eine Partei an die andere Partei zu zahlen hat, hängt von der Richtung und Stärke der jeweiligen Kursentwicklung ab. Wurde eine Long-Position eingegangen und ist der Wert des Referenzvermögenswerts im Zeitpunkt der Glattstellung des Kontrakts höher als im Zeitpunkt des Abschlusses, so zahlt der Verkäufer des Kontrakts dem Käufer die Differenz. Umgekehrt muss der Käufer dem Verkäufer die Differenz zahlen, wenn der Wert des Referenzvermögenswerts im Zeitpunkt der Glattstellung des Kontrakts niedriger ist als im Zeitpunkt des Abschlusses. Da CFDs keine feste Laufzeit haben, entscheidet der Käufer des Kontrakts, wann er seine Position glattstellt. 10

11 Optionen (auf Währungen, Aktien und Aktienindizes) Bei einem Optionskontrakt wird dem Käufer das Recht gewährt (ohne ihn zu verpflichten), eine Bedingung der Option auszuüben, wie den Kauf einer bestimmten Menge eines bestimmten Produkts, Vermögenswerts oder Finanzinstruments an oder bis zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Termin (einschließlich) (dem Ausübungstermin). Der Verkäufer der Option ist verpflichtet, die vereinbarte Laufzeit des Optionskontrakts einzuhalten. Da die Option dem Käufer ein Recht gewährt und dem Verkäufer eine Verpflichtung auferlegt, zahlt der Käufer an den Verkäufer eine Optionsprämie. Put-Optionen sind Kontrakte, bei denen der Optionskäufer das Recht erhält, an den Verkäufer der Option den Basiswert, d. h. das Produkt oder Finanzinstrument, zu einem festgelegten Preis an oder vor dem Ausübungstermin zu verkaufen. Call-Optionen sind Kontrakte, bei denen der Optionskäufer das Recht erhält, vom Verkäufer der Option den Basiswert, d. h. das Produkt oder Finanzinstrument, zu einem festgelegten Preis an oder vor dem Ausübungstermin zu kaufen. Optionen können auch in bar abgewickelt werden. Der Fonds kann börsengehandelte oder außerbörslich (OTC) gehandelte Put- und Call-Optionen kaufen oder verkaufen (gewähren). Der Fonds kann in Optionen anlegen, um im Einklang mit seiner Anlagepolitik eine Position in Bezug auf bestimmte Asset- Klassen, Asset-Körbe oder Märkte bzw. um das Portfolio gegen mögliche Risiken abzusichern, ohne eine Direktanlage in den Referenzwert oder -markt tätigen zu müssen. Forwards (Devisentermingeschäfte einschließlich Non-Deliverable Forwards (d. h. Devisentermingeschäfte ohne tatsächlichen Währungstausch)) Durch ein Termingeschäft wird der Preis festgeschrieben, zu dem ein Vermögenswert zu einem in der Zukunft liegenden Termin ge- oder verkauft werden kann. Bei einem Devisentermingeschäft sind die Kontrahenten zum gegenseitigen Kauf bzw. Verkauf einer bestimmten Währung zu einem festgelegten Preis (Wechselkurs) in einer anderen Währung an einem zuvor festgelegten in der Zukunft liegenden Termin verpflichtet. Devisentermingeschäfte können glattgestellt werden, indem ein entsprechendes Gegengeschäft abgeschlossen wird. Der Fonds kann Devisentermingeschäfte einsetzen, einschließlich Non-Deliverable Forwards, um sich gegen Fluktuationen des relativen Werts seiner Portfoliopositionen aufgrund von Änderungen der Wechselkurse zu schützen und/oder um direkt von Änderungen der Wechselkurse zu profitieren. Liquidität und Liquiditätsmanagement Es ist möglich, dass der Fonds einen erheblichen Teil seines Nettoinventarwerts in liquiden Mitteln hält, sei es aufgrund des Einsatzes von Finanzderivaten durch den Fonds und/oder weil der Anlageverwalter dies aus anderen Gründen für angemessen erachtet. In diesen Fällen erfolgt eine aktive Verwaltung der Liquidität des Fonds (d. h. der liquiden Mittel, die nicht im Rahmen einer Direktanlage oder über einen Unfunded Swap investiert wurden) durch den Liquiditätsmanager, dessen Ziel es ist, den Wert dieser Barmittelbestände des Fonds möglichst zu maximieren, indem er in Schatzbriefe und eine große Bandbreite anderer Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds anlegt, die den Anforderungen der irischen Zentralbank für Anlagen eines OGAW genügen. Währungsabsicherungspolitik Der Fonds kann Techniken und Instrumente (einschließlich Anlagen in Finanzderivate) einsetzen, um für eine Absicherung gegen Währungsrisiken sowohl auf der Ebene des Portfolios als auch auf der Ebene der Anteilklassen zu sorgen. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungstransaktionen erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Erfolg erzielen werden. Finanzderivate, die der Fonds für Zwecke der Währungsabsicherung einsetzen kann, sind im Abschnitt Anlagen in Finanzderivate in dieser Prospektergänzung beschrieben. Absicherung (Hedging) auf Ebene des Portfolios 11

12 Der Fonds kann Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um den Wert bestimmter Portfoliopositionen zu schützen oder in Erwartung von Änderungen des relativen Werts der Währungen, in denen derzeitige oder künftige Bestände des Fondsportfolios denominiert oder notiert sind bzw. sein werden. Beispielsweise kann der Fonds dann Währungsabsicherungstransaktionen abschließen, um das Währungsrisiko auszugleichen, das sich daraus ergibt, dass Investments des Portfolios auf andere Währungen als seine Basiswährung (US-Dollar) lauten, oder um sich gegen Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Anlageverwalter eine vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers eingeht, und dem Abrechnungstag für den Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers zu schützen, oder um den Gegenwert einer Dividende oder Zinszahlung in einer anderen Währung festzuschreiben. Absicherung (Hedging) auf Ebene der Anteilklassen Der Währungsmanager wurde mit der Währungsabsicherung (ohne Ermessensspielraum) für die abgesicherten (hedged) Anteilklassen des Fonds beauftragt. Der Fonds kann Währungsabsicherungstransaktionen eingehen, um sich gegen Bewegungen der Währung, auf die eine Anteilklasse lautet, gegenüber der Basiswährung des Fonds (US-Dollar) zu schützen, sofern diese Währungen nicht identisch sind. Soweit diese Hedging-Transaktionen erfolgreich sind, wird sich die Performance der betreffenden Anteilklasse voraussichtlich parallel zu der Performance der Anlagen des Fonds bewegen, und die Absicherungsstrategie wird den Umfang beschränken, in dem Anteilinhaber der abgesicherten Anteilklasse ggf. von einem Wertverfall der Währung der Anteilklasse gegenüber der Basiswährung des Fonds oder gegenüber den Währungen, auf die die Vermögenswerte des Fonds lauten, profitieren. Zwar kann der Fonds Währungsabsicherungstransaktionen in Bezug auf die Anteilklassen eingehen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, und soweit er Strategien zur Absicherung bestimmter Anteilklassen einsetzt, kann es keine Zusicherung dafür geben, dass diese Strategien erfolgreich sein werden. Die Kosten und verbundenen Verbindlichkeiten/Vorteile aus Instrumenten, die für Zwecke der Absicherung von Währungsrisiken zugunsten einer bestimmten Anteilklasse des Fonds eingegangen wurden, werden ausschließlich dieser Anteilklasse zugerechnet. Das mit Währungspositionen verbundene Risiko wird 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Sämtliche Transaktionen werden eindeutig der betreffenden abgesicherten Anteilklasse zuordenbar sein, und die Währungspositionen unterschiedlicher Anteilklassen werden nicht kombiniert oder gegeneinander aufgerechnet. Die Gesellschaft setzt Verfahren zur Überwachung abgesicherter Positionen ein und um sicherzustellen, dass überbesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Verfahren überprüft die Gesellschaft die abgesicherten Positionen, die 100 % des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse überschreiten, mindestens einmal im Monat, um sicherzustellen, dass sie nicht von Monat zu Monat fortgesetzt werden. Auch wenn die Gesellschaft dies nicht beabsichtigt, können überbesicherte oder unterbesicherte Positionen aufgrund von Faktoren außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft entstehen. Fondswährung Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Der Nettoinventarwert je Anteil wird in US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Schweizer Franken veröffentlicht. Sofern keine außerordentlichen Umstände vorliegen, erfolgen die Abrechnung und der Handel ausschließlich in der Währung, auf die die betreffende Anteilklasse lautet. Weitere Informationen sind im Kapitel Zahlungswährung und Devisengeschäfte in dieser Prospektergänzung ausgeführt. 12

13 Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen OGAW. Entsprechend finden auf den Fonds die Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen in den OGAW-Vorschriften und den OGAW- Verlautbarungen der irischen Zentralbank Anwendung. Diese Beschränkungen sind in Anlage III des Prospekts im Einzelnen ausgeführt. Anlegerprofil Der Fonds ist für Anleger geeignet, deren Ziel ein langfristiger Kapitalzuwachs in erster Linie (wenn auch nicht ausschließlich) durch Anlagen in börsennotierte Aktienwerte weltweit ist und die bereit sind, die damit einhergehende mittlere bis hohe Volatilität zu akzeptieren. Unternehmensleitung und Verwaltung Der Prospekt enthält ausführliche Angaben zum Verwaltungsrat und zu Dienstleistern der Gesellschaft. Lazard Asset Management LLC wurde als Anlageverwalter für den Fonds bestellt. Vermögensbewertung Der Nettoinventarwert des Fonds und der einzelnen Anteilklassen wird jeweils zum Bewertungstermin eines Handelstages nach Maßgabe der Satzung von der Verwaltungsstelle ermittelt. Einzelheiten hierzu werden im Kapitel Gesetzlich vorgeschriebene und sonstige Informationen im Prospekt ausgeführt. Ausschüttungen Ausschüttungen auf die Ausschüttenden Anteilklassen werden, sofern eine Auszahlung erfolgt, normalerweise im April und Oktober eines jeden Jahres gezahlt. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel Ausschüttungspolitik im Prospekt. Für die Thesaurierenden Anteilklassen werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Etwaige einer Thesaurierenden Anteilklasse zurechenbare Erträge und Gewinne werden thesauriert und im Namen der Anteilinhaber dieser Thesaurierenden Anteilklasse in den jeweiligen Fonds wieder angelegt; diese Erträge und Gewinne spiegeln sich dann im Nettoinventarwert der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse wider. Zahlungswährung und Devisengeschäfte In Ausnahmefällen können Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Rücknahme von Anteilen oder Ausschüttungszahlungen in einer anderen als der Nennwährung der betreffenden Anteilklasse des Fonds angeboten oder verlangt werden. In diesen Fällen veranlasst die Verwaltungsstelle die erforderlichen Devisentransaktionen für Rechnung und auf Risiko des Anlegers, und zwar bei Anteilzeichnungen in dem Zeitpunkt, in dem frei verfügbare Mittel eingegangen sind, bei Rücknahmen in dem Zeitpunkt, in dem der Rücknahmeantrag eingegangen ist und angenommen wurde, und bei Ausschüttungen im Zeitpunkt der Auszahlung. Die Kosten dieser Devisentransaktionen trägt der Anleger. Der für diese Transaktionen maßgebliche Wechselkurs ist der von den Bankern der Verwaltungsstelle angegebene Wechselkurs. 13

14 ZEICHNUNG Zeichnungsverfahren Anlegervereinbarung Ein Anleger in eine der Anteilklassen X ist zur Anteilzeichnung nur berechtigt, wenn zwischen ihm und dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen eine aktuelle Anlegervereinbarung besteht. Anteilklassen mit befristeter Verfügbarkeit Die jährliche Verwaltungsgebühr und Performancegebühr, die sowohl für Anteile der Anteilklassen L als auch für Anteile der Anteilklassen EA erhoben werden, wurden mit dem Ziel festgelegt, möglichst hohe Mittelzuflüsse für den Fonds zu erzielen. Es ist jedoch vorgesehen, dass sowohl die Anteilklassen L als auch die Anteilklassen EA nur für einen befristeten Zeitraum zur Anlage zur Verfügung stehen werden (die Anteile können aber jederzeit unter Einhaltung der üblichen Rücknahmeverfahren, die im Abschnitt Rücknahme in dieser Prospektergänzung näher beschrieben sind, zurückgegeben werden). Die Zeichnung erfolgt dann gemäß den nachstehenden Vorschriften: Anteilklassen L Nach Ende des Erstausgabezeitraums der ersten aufzulegenden Anteilklasse L ( Erste Anteilklasse L ) werden Zeichnungsanträge für Anteile aller Anteilklassen L ausschließlich von Anteilinhabern der Ersten Anteilklasse L angenommen, und dies auch nur innerhalb eines Zeitraums von 12 Kalendermonaten nach dem Tag, an dem die Erste Anteilklasse L aufgelegt wurde (bzw. innerhalb eines längeren oder kürzeren Zeitraums, der jeweils vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen festgelegt und den betreffenden Anteilinhabern mitgeteilt wird). Anteilklassen EA Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen einzelne oder sämtliche Anteilklassen EA für weitere Zeichnungen schließen (unabhängig davon, ob es sich um Zeichnungsanträge von Anteilinhabern oder Neuanlegern handelt), sobald der Nettoinventarwert des Fonds ein Volumen von US$ 100 Mio. (oder ein anderes jeweils vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen festgelegtes Volumen) erreicht hat. Nach Ausübung seiner Ermessensbefugnis im Hinblick auf die Schließung der Anteilklassen EA für weitere Zeichnungen wird der Verwaltungsrat umgehend eine entsprechende Mitteilung auf der Website des Promoters unter veröffentlichen. Zeichnungsantrag Die Antragsteller müssen den vom Verwaltungsrat für den Fonds vorgeschriebenen Zeichnungsantrag ( Zeichnungsantrag ) ausfüllen und den Anforderungen im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche unverzüglich nachkommen. Ein Zeichnungsantrag, aus dem die Zahlungsmodalitäten und der Empfänger der Zeichnungsbeträge hervorgehen, liegt dieser Prospektergänzung bei. Zeichnungsanträge sind (sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt) unwiderruflich und können der Verwaltungsstelle auf Gefahr des Antragstellers per Telefax übersandt werden. Das Original des Zeichnungsantrags muss binnen vier Geschäftstagen nach Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Zeichnungsantrag bei der Verwaltungsstelle eingehen. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche sollten dem Original des Zeichnungsantrags im Original beiliegen. 14

15 Gehen das Original des Zeichnungsantrags sowie die erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche nicht innerhalb dieser Frist ein, so kann die Verwaltungsgesellschaft die betreffenden Anteile nach ihrem Ermessen zwangsweise zurücknehmen. Eine Rückgabe von Anteilen durch die Antragsteller auf eigenen Wunsch ist erst möglich, wenn das Original des Zeichnungsantrags sowie die angeforderten Unterlagen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind. Folgezeichnungen durch die Anteilinhaber sind auch per Telefax an die Verwaltungsstelle oder auf elektronischem Wege oder über ein anderes Kommunikationsmittel möglich, das die Gesellschaft im Einklang mit den Anforderungen der irischen Zentralbank genehmigt hat. Erstausgabezeitraum Der Erstausgabezeitraum für die Anteilklasse Stg Hedged Institutional Accumulating EA und die Anteilklassen Advised Retail beginnt um 9:00 Uhr (irischer Zeit) am 13. Oktober 2014 und endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 6. April 2015, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Der laufende Erstausgabezeitraum für die Anteilklassen US$ Institutional Distributing EA, Hedged Institutional Accumulating, Hedged Institutional Distributing EA, Stg Hedged Institutional Accumulating, Stg Hedged Institutional Distributing EA, CHF Hedged Institutional Accumulating, CHF Hedged Institutional Accumulating EA, CHF Hedged Institutional Distributing EA und für die Anteilklassen X des Fonds endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 6. April 2015, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Anträge für die Zeichnung von Anteilen während des Erstausgabezeitraums müssen (zusammen mit dem Zeichnungsbetrag in frei verfügbaren Mitteln und den erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche) innerhalb des Erstausgabezeitraums eingehen. Alle Anleger, die während des Erstausgabezeitraums Anteile zeichnen, müssen den Zeichnungsantrag ausfüllen (bzw. zu vom Verwaltungsrat genehmigten Bedingungen ausfüllen lassen). Erstausgabepreis Für die Anteile aller auf US-Dollar lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf US$ 100. Für die Anteile aller auf Euro lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf 100. Für die Anteile aller auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf Stg 100. Für die Anteile aller auf Schweizer Franken lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf CHF 100. Ausgabe von Anteilen nach dem Erstausgabezeitraum Sämtliche nach Ablauf des betreffenden Erstausgabezeitraums eingegangenen Zeichnungsanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin für den betreffenden Handelstag ermittelten Zeichnungspreises dieser Anteile. Nach dem Ablauf des betreffenden Erstausgabezeitraums eingegangene Zeichnungsanträge für Anteile müssen vor dem Ablauf der Annahmefrist (d. h. bis Uhr irischer Zeit am dritten Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag) eingegangen und angenommen worden sein. 15

16 Diese nach dem Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Handelstag eingehenden Zeichnungsanträge werden normalerweise zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch in Ausnahmefällen nach ihrem Ermessen Anträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin für den betreffenden Handelstag eingehen, zur Abwicklung an diesem Handelstag zulassen. Nach dem Bewertungstermin eingehende Zeichnungsanträge werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Ist die Zahlung für eine Zeichnung innerhalb der geltenden Frist nicht vollständig in frei verfügbaren Mitteln eingegangen, so ist die Gesellschaft berechtigt (und, wenn diese Mittel nicht frei verfügbar sind, verpflichtet), die Zuteilung rückgängig zu machen und/oder den Antragsteller für Kosten in Anspruch zu nehmen, die dem Fonds auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung oder der nicht frei verfügbaren Mittel entstanden sind. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung dieser Kosten die Anteile des Antragstellers an dem Fonds oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw. zurückzunehmen. Zeichnungs- und Ausgabepreis Der Zeichnungspreis je Anteil wird festgestellt durch: (a) (b) (c) Bestimmung des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungstermin für den Handelstag, an dem die Zeichnung erfolgen soll; Teilung des gemäß (a) bestimmten Betrags durch die Anzahl der an dem betreffenden Bewertungstermin umlaufenden Anteile der jeweiligen Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrags, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen den Zeichnungspreis um einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren erhöhen, sofern ein umfangreicher Zeichnungsantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber der betreffenden Anteilklasse ist. Der Verwaltungsrat kann nach seinem freien Ermessen für jeden Zeichnungsantrag für Anteile der Anteilklassen für institutionelle Anleger (Institutional Classes) und der Anteilklassen Advised Retail eine Ausgabegebühr in Höhe von bis zu 3 % des Zeichnungspreises erheben. Für die Anteilklassen X wird keine Ausgabegebühr erhoben. Der Ausgabepreis entspricht also dem Zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen Ausgabegebühr. Der jeweils aktuelle Nettoinventarwert je Anteil wird zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters bekannt gemacht und auf der Website des Promoters unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile Zeichnungsbeträge, deren Höhe unter dem Ausgabepreis für einen Anteil liegt, werden nicht an den Antragsteller zurückgezahlt. Vielmehr werden für jeden Teil der Zeichnungsbeträge, der unter dem Ausgabepreis für einen ganzen Anteil liegt, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch nicht kleiner als ein Tausendstel eines Anteils sein dürfen. Zeichnungsbeträge, deren Höhe weniger als einem Tausendstel eines Anteils entspricht, werden dem Antragsteller nicht zurückgezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Deckung von Verwaltungskosten 16

17 einbehalten. Zahlung von Zeichnungsbeträgen Zahlungsweise Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in Höhe des Zeichnungsbetrags ohne Abzug von Bankgebühren in der Währung der Orderplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum Handelszeitpunkt angegebene Bankkonto erfolgen. Zahlungszeitpunkt Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in aller Regel vor Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Handelstag eingehen. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch nach ihrem alleinigen Ermessen eine spätere Zahlung akzeptieren, sofern die Abwicklung aller Zeichnungen noch am selben Handelstag erfolgt. Erstzeichnung Mindestzeichnung/Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, muss die Erstzeichnung von Anteilen mindestens in Höhe der nachstehend genannten Beträge erfolgen: Anteilklassen für institutionelle Anleger (Institutional Classes) US$ oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken Folgezeichnungen Anteilklassen X US$ oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken Anteilklassen Advised Retail US$ oder der entsprechende Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile der einzelnen Anteilklassen (mit Ausnahme der Anteilklassen Advised Retail) einen Betrag von US$ oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken nicht unterschreiten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile der Anteilklassen Advised Retail einen Betrag von US$ oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, Pfund Sterling oder Schweizer Franken nicht unterschreiten. Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Mindestbestand zulässt, muss der Anteilbestand eines Anteilinhabers nach der teilweisen Rückgabe oder anderweitigen Veräußerung von Anteilen noch mindestens dem vorstehend für die betreffende Anteilklasse bestimmten Mindesterstzeichnungsbetrag entsprechen. 17

18 RÜCKNAHME Verfahren Rücknahme Jeder Anteilinhaber ist (außer in Zeiten, in denen die Berechnung des Nettoinventarwerts infolge der im Kapitel Vorübergehende Aussetzung des Prospekts beschriebenen Umstände ausgesetzt ist) berechtigt, bei der Verwaltungsstelle die Rücknahme seiner Fondsanteile durch die Gesellschaft an einem Handelstag zu beantragen. Die Rücknahme von Anteilen bedarf der Antragstellung bei der Verwaltungsstelle. Sämtliche Rücknahmeanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin für den betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreises der Anteile. Rücknahmeanträge werden nur angenommen, wenn für die ursprünglich gezeichneten Anteile die Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist und die vollständig ausgefüllten Unterlagen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Zeichnung der Anteile vorliegen. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt erst, wenn das Original des Zeichnungsantrags und sämtliche von der Verwaltungsstelle geforderten Unterlagen (einschließlich der Unterlagen im Zusammenhang mit den Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche) eingegangen und die Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche abgeschlossen sind. Rücknahmeanträge für Anteile des Fonds müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor Uhr irischer Zeit am dritten Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag) eingehen. Die Anteilrücknahme erfolgt zu dem am Bewertungstermin für den betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreis (nach Abzug von Steuern und Gebühren bzw. etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren, soweit diese nach dem Ermessen des Verwaltungsrats erhoben werden). Geht der Rücknahmeantrag nach dem jeweiligen Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin ein, so wird er (sofern nicht in Ausnahmefällen abweichend durch die Verwaltungsgesellschaft bestimmt) als Antrag auf Rücknahme von Anteilen am darauf folgenden Handelstag behandelt; in diesem Fall gilt für die zurückzunehmenden Anteile der Rücknahmepreis dieses Tages (nach Abzug von Steuern und Gebühren bzw. etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren, soweit diese nach dem Ermessen des Verwaltungsrats erhoben werden). Nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehende Rücknahmeanträge werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Soweit nicht abweichend von der Verwaltungsgesellschaft festgelegt, sind Rücknahmeanträge unwiderruflich und können auf Gefahr des betreffenden Anteilinhabers per Telefax, per Post, auf elektronischem Weg oder über andere von der Gesellschaft im Einklang mit den Vorschriften der irischen Zentralbank zugelassene Kommunikationsmittel erfolgen. Rücknahmepreis Der Rücknahmepreis je Anteil wird festgestellt durch: (a) (b) (c) Bestimmung des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungstermin für den Handelstag; Teilung des gemäß (a) bestimmten Betrags durch die Anzahl der an dem betreffenden Bewertungstermin umlaufenden Anteile der jeweiligen Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrags, der jeweils zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. 18

19 Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren vom Rücknahmepreis abziehen, sofern ein umfangreicher Rücknahmeantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber der betreffenden Anteilklasse ist. Der Verwaltungsrat kann für einzelne Anteilklassen des Fonds nach seinem Ermessen eine Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat Grund zu der Annahme hat, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als unangemessen angesehen werden, nicht im Interesse der Anteilinhaber sind oder bei denen der Verwaltungsrat Grund zu der Annahme hat, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. Der jeweils aktuelle Nettoinventarwert je Anteil wird zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters bekannt gemacht und auf dessen Website unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile Gibt ein Anteilinhaber nicht seine gesamten Anteile an einem Fonds zurück, so (a) (b) werden in dem Fall, dass ein Teilbetrag des Rücknahmeerlöses niedriger ist als der Rücknahmepreis für einen Anteil, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch jeweils mindestens einem Tausendstel eines Anteils entsprechen müssen; werden Rücknahmeerlöse, deren Höhe weniger als einem Tausendstel eines Anteils entspricht, dem Anteilinhaber nicht zurückgezahlt, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten vom Fonds einbehalten. Zwangsrücknahme Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Anteile zum Rücknahmepreis zwangsweise zurückzunehmen oder die Übertragung von Anteilen auf einen Qualifizierten Inhaber zu verlangen, wenn nach ihrer Einschätzung (i) die Anteile nicht im Besitz eines Qualifizierten Inhabers sind oder (ii) sich durch die Rücknahme bzw. Übertragung die Gefahr steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher Nachteile für die Gesellschaft oder die Anteilinhaber ausschließen oder verringern lässt. Zahlungsweise Zahlung von Rücknahmeerlösen Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt durch telegrafische Überweisung auf Kosten des Anteilinhabers auf das im Zeichnungsantrag genannte Konto oder ein anderes der Verwaltungsstelle zu einem späteren Zeitpunkt durch schriftliche Mitteilung im Original mitgeteiltes Bankkonto. Zahlungszeitpunkt Sofern der Verwaltungsstelle die erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Überprüfungen (z. B. von Kontoangaben) erfolgt sind, gelangt der Rücknahmeerlös spätestens fünf Geschäftstage nach dem Handelstag zur Auszahlung, an dem die Rücknahme erfolgt. Bei einer Teilrücknahme des Anteilbestands eines Anteilinhabers teilt die Verwaltungsstelle dem betreffenden Anteilinhaber mit, wie viele Anteile in seinem Besitz verbleiben. 19

20 Mindestrücknahme Mindestrücknahme Der Wert der zur Rücknahme vorgelegten Anteile darf je Anteilklasse und Rücknahmevorgang US$ oder den entsprechenden Gegenwert in Euro (bzw. einen von der Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen bestimmten geringeren Betrag) nicht unterschreiten. Fondswechsel Ausführliche Angaben zum Umtausch von Fondsanteilen finden sich im Kapitel Fondswechsel des Prospekts. Ansprechpartner Die relevanten Angaben zu den Ansprechpartnern für Anteiltransaktionen sind im Folgenden aufgeführt: Lazard Global Investment Funds plc Teilfonds: Lazard Global Hexagon Equity Fund Lazard Fund Managers (Ireland) Limited c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited Transfer Agency Department 78 Sir John Rogersons Quay Dublin 2 Irland Tel.: Telefax: LazardTA@statestreet.com Übertragung von Anteilen Eine Übertragung von Anteilen der Anteilklassen X ist nur möglich, wenn der vorgesehene Übertragungsempfänger eine Anlegervereinbarung mit dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen geschlossen hat. Die übrigen für eine Übertragung von Anteilen geltenden Bedingungen sind im Prospekt ausgeführt. GEBÜHREN UND KOSTEN Gründungskosten Sämtliche Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gründung des Fonds sowie die Gebühren der Berater des Fonds (Gründungskosten), die einen Betrag von US$ nicht überschreiten, werden vom Fonds getragen. Soweit diese Gebühren und Aufwendungen vom Fonds getragen werden, werden sie über die ersten 60 Monate des Bestehens des Fonds oder einen anderen vom Verwaltungsrat jeweils festgelegten Zeitraum abgeschrieben und den verschiedenen Klassen des Fonds, die von der Gesellschaft innerhalb der Abschreibungsperiode errichtet werden, in der Form belastet, die der Verwaltungsrat (mit Zustimmung der Depotbank) jeweils als recht und billig ansieht, wobei jede Klasse ihre eigenen unmittelbaren Gründungskosten trägt und der Anteil der Gründungskosten, der jährlich abgeschrieben wird, dem nachstehend im Abschnitt Sonstige Aufwendungen beschriebenen Höchstsatz für jährliche Aufwendungen unterliegt. Sollten die Auswirkungen dieser Buchführungspraxis in Zukunft erheblich werden und sollte sich das Erfordernis 20

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