Detektei AC Dienstleistungsvertrag zwischen

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1 Detektei AC Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmer: Detektei AC RISK Service Ltd. & Co. KG Verwaltung: Kölnstr. 29, Jülich Büro: Lousbergstr.2, Aachen Festnetz: +49 (0) Mobil: +49 (0) Internet: und Auftrageber: Herr / Frau / Firma Seite 1 von 5 - Detektei AC Dienstleistungsvertrag

2 Der Detektei AC wird nachfolgender Dienstleistungsauftrag erteilt: Auftragsziel: 1 Voraussetzung ist die Anerkennung unserer Geschäfts- und Honoarbedingungen, wobei der Einsatz von folgenden Kräften erforderlich/empfohlen ist/wird: 1 Detektive pro Tag und Einsatz. Es werden Detektive (wie vereinbart) benötigt, die voraussichtlich Tage, davon Tage pro Woche tätig sind. 2 Pro Einsatz/Wagen/Detektiv ist der Stundensatz Euro. 3 Gefahrene Auftragskilometer / Einsatzkilometer ab / Einsatzort = 1,18 /km* Preise 19% MwSt., incl. MwSt. 0,18 / Std. (An- und Abfahrt vom bzw. zum Auftragsort) Es werden mindestens für die An- und Abfahrt berechnet und nur zu unserem nächsten tatsächlichen oder virtuellen Büro sowie Einsatzkilometer) für den Endverbraucher Letztverbraucher. Auslagen, Spesen, Flugkosten trägt der Auftraggeber (auf Vorlage von Originalbelegen). 4 Verwaltungs-Grundhonorar pro Tag und je Mitarbeiter 195,00 5 Spesen/Barauslagen 25,--. Pro Tag 6 Rahmenvertrag 7 es wird kein Erfolgshonorar vereinbart: 8 es wird kein Limit von Euro vereinbart, ca. Netto. Der Auftraggeber kann mündlich oder schriftlich das Limit erweitern, wonach die Detektei gem. der 1 bis 7 abrechnen kann. 9 Die Preise in den 1 bis 8 sind Nettopreise und verstehen sich Plus 19% der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 10 Es wird ein Vorschuss vereinbart in Höhe von Euro in Form von Barzahlung/V.- Scheck / Überweisung, die der Auftraggeber heute zahlt / am zahlt/überweist. Die Detektei behält sich vor, nicht vor Eingang bzw. Gutschrift der Vorschusszahlung den Auftrag zu bearbeiten. Seite 2 von 5 - Detektei AC Dienstleistungsvertrag

3 Überweisungen an die Detektei AC: Commerzbank Bank Konto Nr.: BLZ: Konto Inhaber: Risk Service Ltd.& Co. KG IBAN:DE BIC: COBADEFFXXX 11 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme bei Aushändigung bzw. Zusendung der Abrechnung zu zahlen. 12 Reklamationen befreien nicht von der Verpflichtung der Zahlung, müssen jedoch der Detektei spätestens 8 Tage nach Berichterstattung mit entsprechender Begründung eingeschrieben vorliegen. Später eingehende Reklamationen sind unwirksam. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so werden bankübliche Zinsen berechnet. 13 wird der Auftrag - gleich von welcher Partei gekündigt, werden Grundhonorar, Spesen, Auslagen sowie Stundenhonorare für bis dahin geleistete Innen- und Außendiensttätigkeiten inkl. Beratungsgespräche fällig. 14 Die Detektei schließt aus, den Erfolg zu schulden. Verlangt der Auftraggeber außerhalb der Zentrale oder Agentur der Detektei Auftragsentgegennahme oder Besprechungen, hat er den Zeitaufwand gem. 1 bis 8 zu vergüten. Dem Auftraggeber wurde wunschgemäß eine Vertragsdurchschrift ausgehändigt. Mündliche Vertragsvereinbarungen haben nur Gültigkeit hinsichtlich Auftragsumfang oder Termine. Ausländische Auftraggeber erkennen mit Unterzeichnung deutsche Gerichtsbarkeit an. Für geleistete Zahlungen wird eine separate Quittung entgegengenommen. 15 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten gilt Aachen als Gerichtsstand als vereinbart. Jülich, den Unterschrift der Vertragspartner: Hans Erkelenz, Dienstleiter Auftraggeber/Beauftragte Hinweis: Der Auftraggeber bekundet hiermit ausdrücklich sein berechtigtes Interesse gem. 32 Abs. 2 BDSG, auf Grund dessen, die Detektei den Auftrag ausführt und Bericht erstattet. Seite 3 von 5 - Detektei AC Dienstleistungsvertrag

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug) Die Detektei ist verpflichtet, dem von Ihnen erteilten Auftrag nach besten Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Detektei gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des Auftrages bestimmt allein die Detektei nach Pflichtgemäßem Ermessen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und der Detektei ist - hinsichtlich der Leistung der Detektei- Dienstvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Detektei. Der Auftraggeber kann jederzeit die Detektei, nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Die Detektei ist an die Schweigepflicht gebunden und die Inhalte von Beratungsgesprächen sind vertraulich. Die Weitergabe von Informationen bedarf der Zustimmung der beteiligten Personen. Die Fa. Risk Service Ltd.& Co KG ist (Nur bei Schriftlicher zusage des Auftragsgebers)) berechtigt, zwecks Qualitätssicherung ihrer Arbeit die Auftragssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren und den Namen des Auftraggebers in seine Referenzliste (nur nach schriftlicher Zusage der Mandanten/Kunden) aufzunehmen. 1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Auftragnehmerin gefasst werden. 2. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Sachbearbeitern. 3. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die Auftragnehmerin unterliegt der Schweigepflicht. 4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter abzuberufen und durch andere zu ersetzen. Durch Krankheit ausfallende Mitarbeiter können durch die Auftragnehmerin ersetzt werden. 5. Die Auftragnehmerin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. 6. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. 7. Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt, so darf die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben. 8. Der Auftraggeber kann jederzeit der Auftragnehmerin kündigen. Die bis dahin durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, sind voll zu begleichen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Seite 4 von 5 - Detektei AC Dienstleistungsvertrag

5 Auftragnehmerin zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluss plus dem Grundhonorar. 9. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen. 10. Die Erledigung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden. 11. Die Rechnungen können 14tägig erstellt werden und sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Verzug wird 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch bei genehmigten Stundungen, sofern die Auftragnehmerin einen Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist. Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt unberührt. 12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Auftragnehmerin, in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Auftragnehmerin weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages, als Detektiv im weiteren Sinne - auch nicht aushilfsweise - zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche eine Vertragsstrafe von 2.500,- Euro als vereinbart. 13. Wird die Auftragnehmerin oder eine mit ihr verbundene Person infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren auf direkte oder indirekte Veranlassung des Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Auftragnehmerin zu vergüten. 14. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. 15. Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen werden. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden. 16. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist Aachen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Seite 5 von 5 - Detektei AC Dienstleistungsvertrag

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