Rauchfrei (geni)essen in Zug Tabakprävention in Restaurants auf Erfolgskurs

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1 GESUNDHEITSDIREKTION DES KANTONS ZUG Rauchfrei (geni)essen in Zug Tabakprävention in Restaurants auf Erfolgskurs Regierungsrat Joachim Eder, Gesundheitsdirektor des Kantons Zug Wirte haben Angst um ihre Raucher, titelte die Neue Zuger Zeitung am 5. November letzten Jahres. Gross angekündigt, kleinlaut auf Eis gelegt, hiess es gar im selben Artikel. Ich bin zwar kein Prophet, aber morgen werden die Schlagzeilen anders sein, denn ein zweiter Anlauf zeigte Wirkung. Es ist äusserst erfreulich, dass 57 Wirtinnen und Wirte aus dem Kanton Zug ab heute ihren Gästen rauchfreie Räume oder Essenzeiten anbieten. Das gemeinsame Projekt der kantonalen Gesundheitsdirektion und der Stadt Zug, die in ihren Bemühungen von Gastro Zug und der Zuger Krebsliga unterstützt werden, ist nämlich ein voller Erfolg. Mit diesem freiwilligen und koordinierten Angebot wollen wir Verantwortliche aufzeigen, dass es im Bereich Nichtraucherschutz auch andere Wege gibt als gesetzliche Verbote. Unser Projekt ist - und dies scheint mir ganz wichtig - auch keine Kampagne gegen die Raucherinnen und Raucher, sondern eine für die Nichtraucherinnen und Nichtraucher, also für die Mehrheit unserer Bevölkerung. Gemäss einem von BAG-Direktor Thomas Zeltner am 25. November 2004 erstatteten Statusbericht zur Tabakprävention in der Schweiz begrüssen 61 % der Bevölkerung rauchfreie Räume in Restaurants und Bars. Generell wird in diesem Statusbericht ein Bewusstseinswandel in Öffentlichkeit und Politik festgestellt in dem Sinn, dass Tabakprävention vermehrt ein Thema ist und dass Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums heute eine erhöhte Akzeptanz finden. Die Raucherthematik ist gegenwärtig tatsächlich ein gesellschaftspolitisch heiss umstrittenes Thema. Es vergeht kaum ein Tag, ohne dass irgendwo wieder eine neue Schlagzeile gelesen werden kann. Gestern beispielsweise stand kurz nach Mittag im Teletext, dass gemäss einer Umfrage des Berufsverbands Hotel und Gastro Union 78,5% der Be- 1

2 schäftigten im Gastgewerbe und in der Hotellerie rauchfreie Restaurants und Bars wollen. Die Befragten aus Service, Hauswirtschaft, Küche und Empfang beklagten sich, dass die Diskussion um das Rauchverbot sich zu sehr auf die Sicht der Gäste beschränke und die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten weitgehend ausklammere. Damit bin ich beim ersten Thema: Passivrauchen schadet der Gesundheit Unter Passivrauchen wird das Einatmen von Tabakrauch durch Dritte verstanden. Passivrauchen ist gesundheitsschädigend, weil im Nebenstrom des Tabakrauchs viele Krebs erzeugende Stoffe in höheren Konzentrationen vorkommen als im Rauch, der von den Rauchenden inhaliert wird. Die Zahl der Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die infolge der Inhalation von Tabakrauch sterben, wird mit 400 angegeben. Das Risiko eines Hirnschlags ist bei Nichtrauchenden, welche anhaltend Tabakrauch ausgesetzt sind, doppelt so hoch wie bei Personen, bei denen dies nicht zutrifft. Nichtraucherinnen, die mit einem rauchenden Partner zusammenleben, weisen ein um 50 % erhöhtes Risiko auf, an Lungenkrebs zu erkranken. Bei Kindern von stark rauchenden Eltern treten Erkrankungen der unteren Atemwege gehäuft auf. Umgebungsrauch ist eine häufige Ursache für Asthma bei Kindern. Der Schutz der Nichtrauchenden ist also ein strategisch sehr wichtiger Bereich in der Tabakprävention. Massnahmen können am Arbeitsplatz, in den öffentlichen Gebäuden sowie im Gastgewerbe getroffen werden. Schwerpunkt des Zuger Regierungsrates Der Regierungsrat hat für die Jahre 2005 bis 2015 eine direktionsübergreifende Gesamtpolitik erarbeitet, in der die wichtigsten regierungsrätlichen Handlungsfelder in Form von Schwerpunkten mit langfristigen, strategischen Zielen festgelegt werden. Oberstes Ziel ist die nachhaltige Förderung der Lebensqualität für alle Bevölkerungsschichten in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht. In der Gesundheitspolitik wurde folgender Schwerpunkt festgelegt: Der Kanton betreibt eine innovative, ganzheitliche und qualitätssichernde Gesundheitspolitik. Er agiert als Impulsgeber bei der Gesundheitsförderung und bei 2

3 der Prävention. Alkohol- und Tabakprävention werden intensiviert. Breiten- und Jugendsport werden gefördert. Gesetzlicher Auftrag Im «Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug» vom 21. Mai 1970 heisst es unter «Gesundheitsförderung, Prävention und andere Aufgaben»: 1. Der Kanton setzt sich für gute Bedingungen ein, die der Förderung der Gesundheit dienen. Er geht dabei vom Bild des eigenverantwortlichen Menschen in der Gesellschaft aus. 2. Der Kanton unterstützt und koordiniert Massnahmen und Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention. Er kann eigene Massnahmen treffen oder Beiträge an die Kosten der Massnahmen Dritter leisten. Er kann mit öffentlichen oder privaten Organisationen zusammenarbeiten. 3. Massnahmen und Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention betreffen insbesondere die Unterstützung und Beratung der unmittelbar betroffenen Personen und Personengruppen, die Früherkennung, Verhütung und frühzeitige Behandlung von Gesundheitsproblemen sowie die Information der Bevölkerung im Hinblick auf die Gesundheit und die beeinflussenden Faktoren, mit dem Ziel, das Verantwortungsbewusstsein der Einzelpersonen und der Allgemeinheit zu fördern. Tabakpräventionsstrategie der Gesundheitsdirektion: Massnahmen zum Schutz der Nichtrauchenden Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums und zum Schutz vor Passivrauchen geniessen in diesem Rahmen somit eine hohe Priorität. Die Gesundheitsdirektion erarbeitete eine Strategie der Tabakprävention. Mit den damit verbundenen Zielsetzungen ist aufgezeigt, dass Tabakprävention für den Kanton Zug ein grosses Anliegen ist. Gemäss dieser Strategie setzt Tabakprävention im Kanton Zug auf drei Ebenen an, die zusammenwirken und sich so gegenseitig verstärken: 1. Strukturelle Prävention Entwicklung der Rahmenbedingungen zur Begrenzung des Rauchens im öffentlichen Raum und zur Verminderung der Attraktivität des Rauchens. 3

4 Bei der strukturellen Prävention ist namentlich der Schutz der Nichtrauchenden angesprochen - und dies in verschiedenen Bereichen: In Schulen, am Arbeitsplatz, in der Freizeit - und hier speziell auch in den Verpflegungsstätten. Unter den Zielen der Tabakpräventionspolitik der Gesundheitsdirektion im Bereich "Schutz der Nichtrauchenden" werden genannt: - Die Schulen sind rauchfrei - Grundsätzlich rauchfreie kantonale Verwaltung spätestens Ende Begründete Ausnahmen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Die gemeindlichen Verwaltungen planen ebenfalls rauchfrei zu sein, soweit nicht schon realisiert. - Rauchfreie Spitäler bis zum Jahr Das Zentralspital ist von Anfang an rauchfrei. - Bis zum Jahr 2008 sind mehr als 50% der Verpflegungsstätten (Restaurants, Kantinen etc.) im Kanton Zug rauchfrei, verfügen über einen rauchfreien Raum oder haben rauchfreie Essenszeiten. 2. Primärprävention Verhinderung des Einstiegs resp. Förderung des Nichteinstiegs ins Rauchen. Experiment Nichtrauchen: Im letzten Schuljahr haben sich 64'000 Jugendliche aus 3484 Schulklassen der Schweiz entschieden, für ein Jahr lang nicht zu rauchen. Ca. 70% hielten bis zum Ende durch. Aus dem Kanton Zug haben sich 82 Klassen mit ca Schülerinnen und Schülern beteiligt. Dies ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, zu dem viele Klassenlehrperson einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Die Entscheidung, nicht zu rauchen und sich in der Klasse darin zu unterstützen, ist eine gute Sache. Die Lungenliga Zug, eine Institution der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug, und unsere Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention Zug der Gesundheitsdirektion begleiten die Schulklassen jeweils. 3. Sekundärprävention Förderung des Ausstiegs aus dem Rauchen und Rückfallprävention. Nebst der Lungenliga Zug, bei der Raucherberatung und Raucherentwöhnungskurse zum Kerngeschäft gehören, bieten auch wir bei der Suchtberatung der Gesundheitsdirektion Einzelberatung für betroffene Personen an. Wir haben auch hin und wieder Personen, die sich bei uns melden, weil sie mit dem Rauchen aufhören wollen. Viele sind es 4

5 jedoch nicht. Als eines der Jahresziele 2005 ist definiert, dass wir das Angebot im Bereich Raucherentwöhnung überprüfen und anpassen und zu diesem Thema mit Aktionen und Informationsmaterial an die Öffentlichkeit gelangen. Etwas über die Initiative Stopp dem Zwang zum Passivrauchen Sicher erwarten Sie von mir natürlich, dass ich noch etwas über die Initiative Stopp dem Zwang zum Passivrauchen sage, die wenn die parlamentarische Beratung nicht zu lange Zeit beansprucht im Herbst zur Abstimmung kommen wird. Die Haltung der Regierung im Allgemeinen und jene des Gesundheitsdirektors im Speziellen wurde ja in Leserbriefen und auch in persönlichen Zuschriften kritisiert. Etwas muss ich vorausschicken: Das gemeinsame Projekt Rauchfrei (geni)essen ist keine Gegenaktion auf das von Tony Stocklin und mehr als 2000 Zugerinnen und Zugern eingereichte Volksbegehren. Der Grundstein für unsere Kampagne wurde deutlich vor der Einreichung der Initiative gelegt trotzdem gebe ich gerne und ehrlich zu, dass uns die Aktivitäten der 57 Wirtinnen und Wirte zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht ungelegen kommen. Die Stossrichtung der Initiative, Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor Beeinträchtigung durch Tabakrauch zu schützen, ist richtig. Die Initiative macht das Thema Passivrauchen zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Insofern ist aus Sicht des Regierungsrates schon ein wichtiges Ziel erreicht, indem eine zusätzlich Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik des Passivrauchens erfolgt. Bei der Einschätzung, welche Mittel und Wege besser zum Ziel eines nachhaltigeren Schutzes vor einer Beeinträchtigung durch Tabakrauch führen, gibt es aber unterschiedliche Auffassungen. Der Regierungsrat setzt nicht auf das Instrument von zusätzlichen gesetzlichen Vorschriften und Zwang. Er "geht vom Bild des eigenverantwortlichen Menschen in der Gesellschaft" ( 29 Gesundheitsgesetz) und des mündigen Konsumenten aus. Der Regierungsrat setzt auf Faktoren wie Selbstverantwortung, Motivation, Einsicht, Kooperation und auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Diese 5

6 Haltung und dieser pragmatische Zuger Weg (Freiwilligkeit, Verzicht auf neue Gesetze) werden auch vom zugerischen Wirteverband GastroZug geteilt und getragen. Darüber freue ich mich speziell! Wenn ein im Kanton gut verankerter Verband wie GastroZug für präventive und gesundheitsförderliche Anliegen gewonnen werden kann, ist dies für die Nachhaltigkeit des Gedankens rauchfrei (geni)essen äusserst wertvoll und erfolgversprechend. Der Regierungsrat setzt auch auf die Kräfte des Marktes. Die 71 % der Zuger Bevölkerung, die nicht rauchen, sind eine starke Marktmacht. Mit ihrem Verhalten können sie sehr wohl weitere Wirtinnen und Wirte dazu bringen, rauchfreie Konsumationsgelegenheiten zu schaffen. Schlussbemerkung Gesundheitsförderung und Prävention sind wichtige Eckpfeiler der Zuger Gesundheitspolitik Gesundheitsförderung und Prävention sind auch ein Schwerpunkt der Zuger Regierung. Mit der Kampagne rauchfrei (geni)essen lancieren wir als Quartett in einem sympathischen Bündnis eine nachhaltige, vernetzte und koordinierte Aktion, von der viele einen spürbaren Nutzen haben. Mit fast 60 Restaurants ist für mich ein wichtiges Zwischenziel in der kantonalen Tabakprävention erreicht. Nicht mehr nur ein paar wenige Gaststätten, sondern rund ein Fünftel der im Verband Gastro Zug zusammengeschlossenen Wirtinnen und Wirte bieten nämlich rauchfreie Essenszeiten oder Räume an! Wir lassen nicht locker, wir lassen die Mehrheit der Bevölkerung, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher sind, nicht im Stich, denn das Ziel unserer Tabakpräventionsstrategie ist, dass mittelfristig die Hälfte der Restaurants im Kanton Zug die von uns geforderten Bedingungen erfüllen. Damit steigen die Chancen, dass die Strategie des Regierungsrates, die auf Freiwilligkeit und nicht auf Verbote setzt, letztlich wirklich aufgeht. 20. Januar 2005 Für Rückfragen Joachim Eder, Regierungsrat, Gesundheitsdirektor des Kantons Zug Tel

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