Dipl.-Ing. Hans Jürgen Bacher Frühjahrestagung Alles neu macht der APRIL/MAI

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1 Dipl.-Ing. Hans Jürgen Bacher Frühjahrestagung Alles neu macht der APRIL/MAI

2 Agenda Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

3 Agenda Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

4 Die Bedingungen für WP sind ideal! EFH - Neubau EFH - Sanierung Energieförderung (max. 30%) Wohnbauförderung Energieförderung (max. 30%) Wohnbauförderung Sanierungsscheck SonnenBonus Plus SonnenBonus Plus SonnenBonus Plus SonnenBonus Plus bis zu bis zu bis zu bis zu Anmerkung: oben angeführte Förderhöhen basieren auf exemplarische Kalkulationen und können je Gebäude und Kriterien erheblich abweichen Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

5 Die neuen Landesförderungen Im Überblick Energieberatung Salzburg DI Georg THOR Fanny-von-Lehnert-Straße Salzburg Tel.: 0662 / Fax: 0662 / energieberatung@salzburg.gv.at Homepage: salzburg.gv.at/energieberatung

6 Energieberatung Salzburg Das Team Georg Thor Blasius Bernhofer Andrea Mulrenin Barbara Kaserer Anneliese Eibl

7 Die Energieberatung Salzburg 40 Berater/innen Kooperation von Salzburg AG und Land Salzburg

8

9 Wohnbauförderung 2015

10 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

11 Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse

12 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

13 Ökologische Bewertung (Blätter) Gesamtenergieeffizienz + Baustoffwahl Zuschlagspunkte LEK P +LEK CO2 +LEK PEI +LEK GWP Summe der LEK-Kennwerte LEK P +LEK CO2 +LEK PEI +LEK GWP

14 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

15 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

16 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

17 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

18 Wohnbauförderung NEU ab Direktzuschüsse Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung

19 Energieförderung des Landes

20 Fördergegenstand: Was wird gefördert? Förderbar sind ausschließlich EINZELMASSNAHMEN (Sanierung/Neubau) Errichtung/Erweiterung thermische Solaranlagen Errichtung von PV-Anlagen (Sanierung/Erweiterung im Rahmen der WBF) Errichtung von Biomasseanlagen: Pellets Hackgut Scheitholzkessel MIT Pufferspeicher Errichtung Fernwärmeanschluss Bioenergie Errichtung von Mikronetzen ohne Fremdverkauf Errichtung von Wärmepumpen Mögliche Anlagenkombinationen Thermische Solaranlage mit PV Solaranlagen mit Biomasseheizung Solaranlagen mit Wärmepumpen 20

21 Wer ist förderberechtigt? Förderberechtigte Personen: Private Personen und Haushalte (keine Unternehmen) Nur am Hauptwohnsitz Förderbare Objekte: Einzelhäuser (einzeln, freistehend, max. 2 Wohnungen) Doppelhäuser (2 Liegenschaften, aneinander gebaut, max. 2 Wohnungen) Reihenhäuser Bauernhäuser 21

22 Förderhöhe Typ Förderung in Thermische Solaranlagen PV-Anlagen m2 300 pro m m2 150 pro m m2 75 pro m2 Max. 3 kw 1.800,00 Nachgeführt Max. 2 kw 900 pro kw 1.800,00 Hackgut Bei Mikronetzen ohne 4.500,00 Pellets Fremdverkauf pro 3.000,00 Scheitholz m. Puffer Anschluss 2.600,00 Fernwärmeanschluss 2.000,00 Wärmepumpe 2.000,00 22

23 Förderbonus für Energieberatung Typ Thermische Solaranlagen Pelletsheizungen Scheitholzanlagen Hackgutheizungen Zusätzliche Bestimmungen Inanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung (Kesseldimensionierung): Förderung erhöht sich um 100 EUR Wärmepumpen Energieberatung ist verpflichtend! Kein Förderbonus WICHTIG: Energieberatung darf bei Antragstellung max. 6 Monate alt sein und muss den Fördergegenstand nachvollziehbar enthalten haben. Die Beratung muss eine Jahresarbeitszahl von > 3 ausweisen. 23

24 Weitere Bestimmungen Bestimmungen der Richtlinie Energieeffizienz finden auch hier Anwendung. Solarpflicht bei Luft-WP bleibt. Befristung: Förderaktion läuft bis 12/2016 Anlagen müssen bis 11/2016 errichtet und abgerechnet sein Keine Doppel-Landes-Förderungen Umstellung im Ablauf: Förderangebot muss unterzeichnet an Förderstelle gesandt werden

25 Förderantrag für die Energieförderung

26 Energieförderungen

27 Organisatorische Hinweise für die Energie-WP-Förderung Stellvertreterfunktion gibt es noch nicht Heizlast muss normgemäß ermittelt und eingetragen werden Automatische Prüfung in der Deklaration ist derzeit deaktiviert Für WP-Förderung ist eine kostenlose und produktneutrale Beratung der Energieberatung Salzburg verpflichtend. Jahresarbeitszahl > 3 ist einzuhalten Der Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. WP: 2000,-

28 Energieförderung oder Wohnbauförderung besser? Frage lässt sich sachlich korrekt erst NACH Abrechnung der Maßnahme und bei Vorlage eines Energieausweises Beantworten. Als Richtschnur folgende Musterberechnung: 28

29 Vergleichsrechnung Energieförderung / Wohnbauförderung Musterhaus: 16m², 3 kwp PV, 15kW Heizlast Kosten GEQ in : Energieförderung in : Wohnbauförderung Sanierung (15%) in : Wohnbauförderung Sanierung (25%) in : Thermische Solaranlage PV-Anlage Hackgut Pellets Scheitholz mit Puffer Fernwärmeanschluss (Bioenergie) Wärmepumpe (Luft/Wasser)

30 Technische Richtlinien für Förderungen und in der Energieberatung

31 Wärmepumpe Luft/Wasser I Wärmepumpendimensionierung nach Heizlastberechnung (max. 40 % Überdimensionierung nach Energieausweis oder nach exakter Berechnung gemäß ÖNORM H 7500) Auf EHPA (European Heat Pump Association) Gütesiegel achten COP-Wert (A2/W35) mindestens 3,6 Jahresarbeitszahlen (JAZ) von mindestens 4 anstreben (eventuell garantieren lassen) Wärmemengenzähler einbauen lassen (Effizienzkontrolle, Energiebuchhaltung) Heizungsvorlauf möglichst unter 35 C (zb. Fußbodenheizung, Wandheizung, Niedertemperatur-Heizkörper) Warmwasserbereitung möglichst unter 55 C (Puffer-/Lastausgleichsspeicher mit Frischwasserbereitung)

32 Wärmepumpe Luft/Wasser II Bei Wärmepumpen ohne automatische Leistungsanpassung (modulierender Betrieb) ist ein wärmepumpentauglicher Puffer-/Lastausgleichsspeicher sinnvoll Schallemissionen gegenüber Nachbarn berücksichtigen Bivalenzpunkt möglichst niedrig auslegen Dokumentierte Inbetriebnahme (Inbetriebnahmeprotokoll aushändigen und erklären lassen) Rohrleitungen dämmen (Empfehlung: Dämmstärke = Rohrdurchmesser) Anlagenschema im Heizraum aushängen Bauanzeige notwendig In der Produktdatenbank können Sie gezielt nach Produkten suchen, die den technischen Empfehlungen der Qualitätskriterien entsprechen. Scannen Sie den QR-Code, um auf die Seite zu gelangen.

33 Wärmepumpe Sole/Wasser (Flächenkollektoren) I Wärmepumpendimensionierung nach Heizlastberechnung (max. 30 % Überdimensionierung nach Energieausweis oder nach exakter Berechnung gemäß ÖNORM H 7500) Auf EHPA (European Heat Pump Association) Gütesiegel achten COP-Wert (B0/W35) mindestens 4,6

34 Sonnenbonus Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

35 Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

36 GEQ-EBS Beratungstool für die Vor-Ort-Beratung

37 Berechnungsgrundlage Ökonomie Bauteile: ÖNORM B8110 Teil 4 Berechnung nach Barwertmethode Angabe der Lebensdauern Haustechnik: ÖNORM M 7140 (2013) Berechnung nach Barwertmethode (genauer Methodenspiegel) Angabe Lebensdauern und Anfangsinvestitionskosten (detailliert)

38 Darstellung Haustechnik-Vergleich im GEQ- Programm

39 Zuschlagspunkte Ökologische Bewertung Gesamtenergieeffizienz + Baustoffwahl LEK P +LEK CO2 +LEK PEI +LEK GWP Summe der LEK-Kennwerte LEK P +LEK CO2 +LEK PEI +LEK GWP

40 Protokoll der Energieberatung

41 Informationsquelle

42 GET- Die Produktdatenbank

43

44 Energieausweisverwaltung und Assistentensystem Z E U S - Plattform Z E U S - Assistent Zentrale Energieausweis Umgebung Salzburg

45 Ihre Zusammenfassung: Kriterienkatalog Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

46 Kriterienkatalog: BTV-E und WBF Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

47 Kriterienkatalog: Energieförderung, SonnenBonus u. Sanierungsscheck Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

48 Kriterienkatalog: Empfehlungen Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

49 Beispielkalkulation Zuschlagspunkte: Einfamilienhaus (Gebäudezone: Erdgeschoß Dachgeschoß) BGF = 244 m² WNFl = 174 m² LEK T = 19,85 Kein ökologischer Baustoff 4 Personen im HH 90m² gefördert LEK P LEK CO2 LEK PEIN LEK GWP Primärenergiebedarf Kohlendioxidemission LEK Primärenergiegehalt nicht erneuerbar Ökoindikator LEK Global Warming Potential Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

50 Vergleich Zuschlagspunkte: Neubau Sanierung Wärmepumpe keine PV PV 3 kw p PV 6 kw p PV 9 kw p Zuschlagspunkte Förderhöhe Anmerk.: ZPx5 x90m² Förderhöhe/kW p Sockelförderung /kwp 975 /kwp 1000 /kwp Zuschuss 29% 32,5% 35,5% 39% Anmerk.: 20%+0,5/ZP Max. förderbare Maßnahme /kwp /kwp /kwp Max. Förderung /kwp 710 /kwp 780 /kwp Anmerkung: oben angeführte Förderhöhen basieren auf exemplarische Kalkulationen und können je Gebäude und Kriterien erheblich abweichen Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

51 Agenda Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

52 Einstiegsseite Landesförderungen

53 Auswahl der Fördersparten und Kontakt zu Energieausweisersteller (optional)

54 Start des Förderansuchens aus System- vom Berechner

55 Zugang zum individuellen Förderformular anfordern Stellvertreter kann Antrag befüllen

56 Angaben der Sanierungsmaßnahmen Wärmepumpe und Photovoltaik

57 Angabe weiterer Sanierungsmaßnahmen

58 Angabe persönlicher Daten

59 Angabe persönlicher Daten

60 Bestätigung der Gemeinde

61 Wohnverhältnis des Förderwerbers

62 Angaben zur zu sanierenden Wohnung

63 Anzahl der Wohnungen im Haus

64 Einzelne Sanierungsmaßnahmen

65 Angaben der Kontonummer

66 Ausdrucken des Förderansuchens

67 Nutzen auch Sie den Rückenwind der neuen Förderungen! Energieberatung Salzburg DI Georg THOR Fanny-von-Lehnert-Straße Salzburg Tel.: 0662 / Fax: 0662 / energieberatung@salzburg.gv.at Homepage: salzburg.gv.at/energieberatung

68 Agenda Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

69 Akustik und Schall: Gemeinden erlassen vermehrt Verordnungen bzw. eine Bewilligungspflicht für Luft-WP Status: Lt. Baupolizeigesetz 2 bzw. Bautechnikgesetz 1 besteht eine Bewilligungspflicht Um einem Wildwuchs unterschiedlichster Anforderungen (je Gemeinde) an die Akustik für Luft-WP entgegenzuwirken, werden durch das Land bereits Veranstaltungen durchgeführt: einheitliches Beiblatt für Bauverhandlung in Salzburg (Gerätetyp, Positionierung und einen Verweis auf Norm) Auf Basis dieses Dokumentes wird eine Baubewilligung erteilt daraus folgt: kein einzelner Grenzwert Somit besteht Rechtssicherheit nicht nur für Gemeindevertreter sondern auch für Professionisten Etwaige Nachbarschaftsstreitigkeiten werden bereits vor Installation der Anlage abgearbeitet Abweichungen mittels Schallgutachten möglich Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

70 Akustik und Schall Das Beiblatt Achtung Ergänzung Achtung Ergänzung Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

71 Akustik und Schall ÖNORM S 5021:2010 Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

72 Akustik und Schall so geht s Einstieg Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

73 Akustik und Schall so geht s Adresse Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

74 Akustik und Schall so geht s? Handbuch Raumordnung S. 112 Teil 10 Kap.10.4: Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

75 Akustik und Schall so geht s Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

76 Akustik und Schall Details Bewertet wird der geringste Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn Die Distanz zum RH- Nachbarn ist im Neubau (eine Bauwerber) n.r. Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

77 Akustik und Schall Das Beiblatt Anmerkung: teilweise abgeänderte Formulare in Umlauf Original verwenden! Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

78 Agenda Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

79 Geschlossen in eine effiziente Zukunft Das Hauptziel und die Partner des SQWP Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

80 Status Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe 50 Mitglieder Wer noch nicht Mitglied ist Beitrittserklärungen liegen auf Zugang zu Know-How des SQWP Beratung, Weiterbildung, Fachvorträge bei SQWP-Tagungen Bündelung von Interessen der Partner des SQWP Bewerbung Ihres Unternehmens auf der Homepage des SQWP Nutzung des SQWP-Partnerbetrieb-Logos kostenlose Mitgliedschaft Die Homepage und der Finder gehen in Kürze online Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

81 Daraus folgend die Darstellung auf Homepage: Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe 14. AG Meeting,

82 Deliverables des SQWP: Zonenausweisung 2 stufiges Projekt: Vorstudie mit Geologischer Bundesanstalt Informationsoffensive Oberflächennahe Geothermie für das Land Salzburg durch Landesrat freigegeben Teilnahme durch Landesgeologischer Dienst, wasserwirtschaftliche Planung, Grundwasserexperten der Referate Gewässerschutz, hydrographischer Dienst und Wasserinformationssystem Projektende: Okt Zonenausweisung durch SQWP Aufbauend auf Oberflächennahe Geothermie 3 Layer für mit Ausweisung der Zonen für geeignete Gebiete und Gebiete mit besonderen Anforderungen für Luft/Wasser WP, Wasser/Wasser WP Sole Wasser WP Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

83 Das Salzburger Qualitätsnetzwerk Ihr Unterstützer bei Wärmepumpen Das Salzburger Qualitätsnetzwerk unterstützt und berät Sie bei der Planung von Wärmepumpen DI Hans Jürgen Bacher Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation Bereich Netze - Netzvertrieb Bayerhamerstraße 16 A-5020 Salzburg Tel. +43/662/ Mobil +43/676/ hans-juergen.bacher@salzburg-ag.at Salzburger Qualitätsnetzwerk Wärmepumpe Frühjahrstagung

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Die Bedingungen für WP sind ideal! Die Bedingungen für WP sind ideal! EFH - Neubau EFH - Sanierung 1 2 3 4 Energieförderung 2.000 (max. 30%) Wohnbauförderung 8.100 Energieförderung 2.000 (max. 30%) Wohnbauförderung 7.250 Sanierungsscheck

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