INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND
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1 Dezernat.V... Az INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Datum: Nr. V489/2016 Betreff Artenhilfsprogramm Feldhamster Betrifft Antrag / Anfrage: A175/2016 A199/2016 Antragsteller/in: ALFA CDU Versand an Ausschuss für Umwelt und Technik Öffentlichkeitsstatus öffentlich Stadtteilbezug: Stadtweit Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja / Nein Seite 1 von 9
2 INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Nr. V489/2016 Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: a.) Ergebnishaushalt 1) Einmalige Erträge / Aufwendungen Aufwendungen der Maßnahme Erträge der Maßnahme (Zuschüsse usw.)./. Einmalige Aufwendungen zu Lasten der Stadt 2) Laufende Erträge / Aufwendungen Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand nach Fertigstellung der Baumaßnahme, Inbetriebnahme der Einrichtung bzw. Durchführung der Maßnahme (einschl. Finanzierungskosten) zu erwartende laufende Erträge./. jährliche Belastung b.) Finanzhaushalt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Gesamtkosten der Maßnahme) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit./. Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Dr. Kurz Kubala Seite 2 von 9
3 Kurzfassung des Sachverhaltes Die biologische Diversität ist ein Schatz, den es gerade im städtischen Umfeld zu bewahren gilt. Das Artenhilfsprogramm der Stadt Mannheim für den Erhalt der regionalen Feldhamster- Population ist dabei ein Projekt von landesweiter Bedeutung. Die Stadt investiert jedes Jahr in die Wiederansiedlung von Tieren und damit den Erhalt dieses gefährdeten Tieres. Seit 2011 beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg am Mannheimer Feldhamster. Ziel ist es, eine selbstständig überlebensfähige Wildpopulation in Mannheim und im Rhein-Necker-Kreis zu erreichen. Aufgrund diverser Bauvorhaben war es notwendig, Ausgleiche für die damit verbundenen Eingriffe in den Lebensraum des europäisch streng geschützten Feldhamsters zu schaffen. Anfang der 2000er Jahre wurden daher verschiedene Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. die Einrichtung einer bundesweit einzigartigen Zuchtstation von Feldhamstern, welche sowohl für die Stadt Mannheim als auch für das Land Baden-Württemberg betrieben wird und aus der jährlich bis zu 200 Feldhamster an vier Standorten im Stadtgebiet auswildert werden. Hinzu kommen ein jährliches Monitoring sowie Kooperationen mit Landwirtinnen und -wirten zur feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung von Feldern (Anbau von Getreide, Luzernen, Klee u. a.). Von den Maßnahmen zur Stabilisierung der Feldhamsterbestände profitieren gleichzeitig auch eine Reihe anderer an die Feldlandschaft angepasster Tierarten, wie der Feldhase, die Schafsstelze, die Feldlerche und das Rebhuhn. Diese finden ausreichend Nahrung und Unterschlupf für sich und ihren Nachwuchs.. Seite 3 von 9
4 Gliederung des Sachverhaltes und Übersicht der Anlagen Einleitung... 5 Antworten zu den Fragen der ALFA Gemeinderatsfraktion A175/ Antworten zu den Fragen der CDU Gemeinderatsfraktion A199/ Seite 4 von 9
5 Sachverhalt Einleitung Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes Sportpark Bösfeld-Arena kam es zu einem Eingriff in den Lebensraum des Feldhamsters im Bösfeld. Die für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind laut Vertrag dauerhaft durchzuführen. Der Feldhamster ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und wird im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (= FFH-Richtlinie) geführt. Der Feldhamsterbestand ist stark gefährdet. Der Eingriff musste deshalb ausgeglichen werden. Dazu wurde 2002 ein Vertrag zwischen der Stadt Mannheim und dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgeschlossen, der die weiteren Verpflichtungen regelt. Als Grundlage dient das Artenhilfsprogramm Feldhamster. Wesentliche Festlegungen sind die Definition von landwirtschaftlichen Flächen, die feldhamstergerecht bewirtschaftet werden müssen, sowie die Zucht von Feldhamstern im Zoo Heidelberg. Die gezüchteten Feldhamster werden zum Zwecke der Bestandserhaltung ausgesetzt. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind laut Vertrag dauerhaft durchzuführen. Antworten zu den Fragen der ALFA Gemeinderatsfraktion A175/2016 Frage 1: Welche Haushaltsmittel haben die Stadt sowie das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2005 bis 2015 für das Artenschutzprogramm Feldhamster in Mannheim aufgewendet? Die Kosten des Artenhilfsprogramms Feldhamster für die Stadt Mannheim sind in der Vorlage 367/2002 aufgeführt. Derzeit belaufen sich die jährlichen Kosten auf insgesamt ca Die Aufwendungen des Landes Baden-Württemberg belaufen sich jährlich im Zuge des Förderprogrammes Landschaftspflegerichtlinie seit 2011 im Rahmen eines landesweiten Feldhamster- Schutzprojekts auf rund Euro. Frage 2: In welchem geschätzten Umfang sind darüber hinaus anteilige Personalaufwendungen für städtische Mitarbeiter entstanden? Die größten Personalaufwendungen ergaben sich bei der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 62/10 Sportpark Bösfeld Arena. Es fanden dazu intensive Gespräche mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Ernährung, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und dem beauftragen Gutachter zur Bestandsaufnahme des Erhaltungszustandes und zur Ermittlung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen statt. Daraufhin wurde das Artenhilfsprogramm Feldhamster für Mannheim erstellt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählte der Aufbau der Zuchtstation im Zoo Heidelberg, die Suche nach geeigneten Flächen im Bösfeld/Mühlfeld als auch intensive Gespräche mit Landwirten und Landwirtinnen, um diese von einer Teilnahme am Schutzprogramm zu überzeugen. Diese Gespräche führten zu einem Gesamtpaket, das die Grundlage für die Zustimmung des Regierungspräsidiums zum Bebauungsplan bildete. Im Vergleich hierzu ist der Personalaufwand derzeit reduziert. Bei einer groben Schätzung kann für den Vollzug des Artenschutzprogrammes aktuell von einem Zeitaufwand von ca. 60 bis 100 Stunden im Jahr ausgegangen werden. Zu Erreichung einer selbsttragenden freilebenden Population werden weitere Flächen gesucht und mit den Landwirten und Landwirtinnen für den Feldhamster optimiert. Frage 3: Welche operationalen Erfolgskriterien wurden zu Beginn des Programmes definiert, um den Erfolg oder Misserfolg des Programmes z.b. nach fünf oder mehr Jahren messen zu können? Die Voraussetzungen für die Zustimmung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Bebauungsplan Sportpark Bösfeld Arena sind durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) der euro- Seite 5 von 9
6 päischen Kommission vorgegeben. Danach ist der gute Erhaltungszustand der lokalen Population zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Um dies überprüfen zu können, werden für das Bösfeld und Mühlfeld, regelmäßig die Anzahl der Feldhamsterbaue kartiert. Außerdem werden noch die Bereiche um Sandhofen und Neuhermsheim in diese Betrachtung mit einbezogen, da die Vorhaben Stadtbahn-Ost und IKEA-Fachmarktzentrum ebenfalls einen Eingriff in den Lebensraum des Feldhamsters darstellten. Mittlerweile sind die beiden Populationen an den Standorten bei Sandhofen und Neuhermsheim aus unterschiedlichen, nicht durch die Stadt zu verantwortenden Gründen ausgestorben. Der Bestand im Mühlfeld ist stark zurückgegangen, sodass es weiterhin einer Unterstützung bedarf. Dazu werden Zuchttiere im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe dort ausgesetzt. Im Zuge der Kompensation für die weggefallenen Standorte wird zusätzlich im Landschaftsschutzgebiet um Straßenheim eine Wiederbesiedlung durchgeführt. Frage 4: Sind der Misserfolg und der Abbruch solcher Programme überhaupt als Möglichkeit vorgesehen, oder sollen sie unter allen Umständen bis zum Erlöschen des Planeten fortgeführt werden? Mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Sportpark Bösfeld Arena (SAP-Arena) wurde ein Vertrag im Oktober 2002 zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Mannheim, geschlossen, der die Stadt unbefristet dazu verpflichtet, das Artenhilfsprogramm Feldhamster als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in den Feldhamsterlebensraum umzusetzen. Demnach wird die Auffassung vertreten, dass die Erfüllung der Ausgleichsmaßnahmen solange zu erbringen sind, wie der Eingriff besteht, d. h. so lange, wie die SAP-Arena und ihre Nebenanlagen Bestand haben. Erst wenn die Ziele des Artenhilfsprogramms, d. h. ein gesicherter und selbständig lebensfähiger guter Erhaltungszustand für die Feldhamsterpopulation erreicht werden sollte, kann mit dem Regierungspräsidium über die Möglichkeit der Reduzierung der Feldhamsterschutzmaßnahmen gesprochen werden. Frage 5: Wie viele Feldhamster aus der Zucht wurden in den jeweiligen Jahren ausgewildert? Die Jahresberichte zum Artenhilfsprogramm Feldhamster der Stadt Mannheim sind unter eingestellt und können dort eingesehen bzw. herunter geladen werden. Die Wiederansiedlung begann 2007 und wird bis heute in den Gebieten um Straßenheim und im Bösfeld, mit Schwerpunkt Straßenheim durch die Stadt durchgeführt wurde dafür 103 Tiere ausgesetzt. Zusätzlich wildert das Regierungspräsidium Karlsruhe in Eigenregie im Mühlfeld, um Seckenheim und um Suebenheim aus. Durch die Stadt Mannheim wurden seit 2007 bis 2015 insgesamt 1001 Tiere ausgesetzt. Hinzu kommt die Auswilderung von 58 Tieren durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Zahl ist durch die Zucht und die Größe der feldhamstergerecht bewirtschafteten Flächen begrenzt. Frage 6: Wie lange haben die Tiere in freier Natur im Durchschnitt überlebt? Zum Zwecke des Monitoring trägt ein Teil der ausgewilderten Feldhamster einen Sender, mit dessen Hilfe sich das Schicksal der Tiere nachvollziehen lässt. Bei einer Stichprobe von 11 Tieren ergab sich, dass die Tiere zwischen 0,25 und bis zu 59 Stunden brauchen, um sich einen eigenen Seite 6 von 9
7 Bau zu graben und damit zu etablieren. Dies ist für das Überleben wichtig. Bei weitergehenden Stichproben-Untersuchungen, wurde festgestellt, dass 30 Tage nach der Auswilderung in Straßenheim und im Bösfeld ca. 29 % aller Tiere und damit die wichtige Zeit bis zum ersten Wurf überlebt haben. Auffallend ist, dass unter den frühen Verlusten wieder überwiegend männliche Feldhamster zu finden waren, was sehr wahrscheinlich auf das innerartliche Territorialverhalten und die damit verbundenen Revierkämpfe zurückzuführen ist. Insgesamt kann ein Feldhamster im Freiland bis zu zwei Jahre alt werden, in Ausnahmefälle drei Jahre. Frage 7: Gibt es eine Lernkurve hin zu längerer Lebenserwartung? Durch intensive Studien wurde als Prävention vor Fressfeinden herausgefunden, dass der Zeitpunkt des Freilassens sehr wichtig ist. Die Verlustrate ist signifikant herabgesetzt, wenn die Tiere während der Tagstunden ausgesetzt werden und nicht, wie früher üblich, in den Nachtstunden. Dadurch werden die als gute fachliche Praxis anerkannten vorgebohrten Röhren besser angenommen. Zusätzlich bekommen die Tiere eine erste Futterration. Diese Vorgehensweise wird seit 2009 vorgenommen, was zu einer signifikanten Reduktion der Verluste in den ersten Stunden nach dem Freilassen führte. Frage 8: Welche empirischen Nachweise über den Aufbau sich selbständig vermehrender Populationen gibt es bisher? Das Wiederansiedlungsprojekt in Straßenheim ist das erste derartige Projekt in Deutschland. Zusätzlich siedelt das Land Baden-Württemberg seit 2014 in weiteren Gebieten in Mannheim Feldhamster aus. Da die Projektdauer noch zu kurz ist, um verlässliche Zahlen zu liefern, kann der Nachweis einer sich selbsttragenden Population für Mannheim nicht erbracht werden. Allerdings gibt es weitere Wiederansiedlungsprojekte in Frankreich und in den Niederlanden. Besonders in der Region Limburg konnten durch umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters der ehemalige Bestand von 14 Tieren auf mittlerweile ca Tiere auf mehreren Aussiedlungsflächen erhöht werden. Die Bestände werden weiterhin beobachtet, da sie als nur bedingt stabil gelten, d. h. durch besondere Witterungsereignisse o. ä. kann es durchaus wieder, auch auf natürliche Weise, zu Bestandseinbußen kommen, die zum Erlöschen einzelner Teilbestände führen können (s. u. a. oder Frage 9: Treffen Behauptungen von Laien-Naturfreunde zu, dass sich seit Beginn des Programmes die Fressfeinde der Feldhamster, z. B. Greifvögel, in den jeweiligen Gebieten besser vermehrt hätten als Feldhamster selbst? Sofern es möglich ist, die Ursache für den Tod eines ausgewilderten Feldhamsters festzustellen, wurden die bekannten Fressfeinde identifiziert. Dies sind v. a. Fuchs und Greifvögel, wobei dort sicherlich der Mäusebussard hervorsticht. Es kann nicht objektiv festgestellt werden, dass sich die Fressfeinde stärker vermehrt haben als vor der Wiederansiedlung. Eine dahingehende Untersuchung ist nicht Gegenstand des Wiederansiedlungsprojektes. In Absprache mit den zuständigen Jagdpächtern wurde im Bereich Bösfeld/Mühlfeld und Straßenheim eine stärkere Fuchsbejagung vereinbart und durchgeführt. Greifvögel unterliegen dem Artenschutzrecht und werden schon alleine aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht bejagt. Dennoch ist der Feldhamster aufgrund seiner Vermehrungsrate in der Lage, die entstehenden Verluste durch Beutegreifer auszugleichen. Voraussetzung ist, dass die Lebensbedingungen in Bezug auf Nahrung und Deckung für ihn optimal sind, was durch das Artenhilfsprogramm gefördert wird. Frage 10: In Kenntnis der Überlebenszeit der ausgewilderten Hamster kann man die Gesamtzahl ihrer Lebenstage in einem Intervall ungefähr errechnen. Welche Kosten pro ausgewildertem Hamster und pro Hamster-Lebenstag sind durch das Programm bisher entstanden? Seite 7 von 9
8 Bei einer Stichprobe wurde festgestellt, dass bei der Auswilderung in Straßenheim und im Bösfeld nach 30 Tage noch ca. 29 % aller ausgesetzten Tiere leben. Wie in der Antwort zu Frage 1 angegeben, belaufen sich die jährlichen Kosten auf ca pro Jahr. Wenn man diese Summe durch die Anzahl der ausgewilderten Feldhamster dividiert, ergeben sich rechnerisch ein Betrag von ca pro Tier. Frage 11: Unter welchen Bedingungen wird sich die Verwaltung ggf. für einen Beendigung des Programmes einsetzen? Erst, wenn es zu einer deutlichen Erholung der Bestände kommt und damit eine sich selbstständig erhaltene Population entstanden ist, kann geprüft werden, ob das Artenhilfsprogramm reduziert oder beendet werden kann. Dies wird mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt, da eine Änderung des bestehenden Vertrages nur mit dessen Zustimmung erfolgen kann. Antworten zu den Fragen der CDU Gemeinderatsfraktion A199/2016 Frage 1: Wie lange soll das Auswilderungsprogramm Feldhamster fortgesetzt werden? Mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Sport- und Messepark (SAP-Arena) wurde ein Vertrag im Oktober 2002 zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Mannheim, geschlossen, der die Stadt unbefristet dazu verpflichtet, das Artenhilfsprogramm Feldhamster als Ausgleichsmaßnahme für den dauerhaften Eingriff in den Feldhamsterlebensraum umzusetzen. Demnach ist die Erfüllung der Ausgleichsmaßnahme solange zu erbringen, wie der Eingriff besteht, d. h. so lange, wie die SAP-Arena und ihre Nebenanlagen Bestand haben. Frage 2: Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die Auswilderung von Feldhamstern zu einem Erfolg zu führen? Das Auswilderungsprogramm besteht zunächst aus der Zucht der Tiere im Zoo Heidelberg. Die Zucht wurde soweit optimiert, dass genügend Tiere für die Wiederansiedlung zur Verfügung stehen. Diese werden auf Ackerflächen gebracht, die feldhamstergerecht bewirtschaftet werden. So werden z. B. nach der Ernte Getreidestreifen belassen oder Luzerne angebaut. Die Luzerneflächen bilden wie die Getreidestreifen eine Nahrungsgrundlage und geben darüber hinaus den Feldhamstern gleichzeitig einen Sichtschutz gegen Greifvögel. Dazu wurden Landwirte und Landwirtinnen gewonnen, die das Projekt unterstützen und auf vertraglicher Basis einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Flächen liegen verteilt im Bösfeld und Mühlfeld, mit Schwerpunkt Bösfeld. Zusätzlich wurden im Auftrag des Landes Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe weitere Flächen v. a. im Bereich Straßenheim unter Vertrag genommen. Dazu wurde das Landes-Förderprogramm Landschaftspflegerichtlinie individuell für den Feldhamsterschutz angepasst und entsprechende Ausgleichszahlungen den Landwirten und Landwirtinnen angeboten. Die Maßnahmen sind alle freiwillig. So konnten zusätzlich ca. 55 ha gefunden werden, die feldhamstergerecht angelegt werden. Die bisher durchgeführten Maßnahmen haben im Bösfeld soweit gegriffen, dass dort nur noch Tiere zum Zwecke einer genetischen Auffrischung in geringer Zahl zugesetzt werden müssen. Das Land züchtet seit 2016 selbst Feldhamster. Diese werden im Bereich Mühlfeld, Seckenheim und Suebenheim ausgesetzt. 3. Gibt es zukünftig ein Prädatoren-Management gegen natürliche Hamsterfeinde (z. B. Kunstbaue zum Überleben der ersten Tage, katzen- und fuchsdichte Einzäunungen, Netze gegen Raubvögel)? Durch intensive Studien wurde als Prävention vor Fressfeinden herausgefunden, dass der Zeitpunkt des Freilassens sehr wichtig ist. Die Verlustrate sinkt signifikant, wenn die Tiere während der Tagstunden ausgesetzt werden und nicht, wie früher üblich, in den Nachtstunden. Dadurch werden die als gute fachliche Praxis anerkannten vorgebohrten Röhren besser angenommen. Zusätzlich bekommen die Tiere eine erste Futterration. Seite 8 von 9
9 Weitere Maßnahmen wurden umfänglich erprobt. Ein Feldhamsterschutzzaun hat sich nicht bewährt, da die Feldhamster die Aussiedlungsfläche z. T. durch angelegte unterirdische Gänge wieder verlassen. Ebenfalls war ein Schutz vor Fressfeinden mittels Freigehege, wie sie für Kaninchen genutzt werden, nur sehr bedingt gegeben, da die Feldhamster sich unter das Gehege gegraben haben. Frage 4: Aus welchem Genpool stammen die nachgezüchteten und dann ausgewilderten Feldhamster? Der ursprüngliche Zuchtstamm stammt von der Universität Straßburg. Im Laufe der Jahre wurden Tiere aus verschiedenen Quellen eingekreuzt, die vorher auf ihre genetische Eignung überprüft wurden. Zum Teil stammen die Tiere auch aus abgestimmten, wissenschaftlich notwendigen Freilandfängen, z. B. aus dem Mühlfeld. So wurde die große genetische Basis geschaffen, die genetische Defekte vorbeugt. Seite 9 von 9
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