Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Familienpolitik

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1 Hans Bertram Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Familienpolitik 1. Einleitung Im Sommer 1985 war die Novelle zur Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) weitgehend fertiggestellt, doch erklärte die neu ins Amt gekommene Familienministerin Rita Süssmuth zum Erstaunen der meisten Beteiligten, dass aus ihrer Sicht eine Novelle nicht reiche, sondern ein neues Gesetz nötig sei. Politisch war das sehr mutig, war doch die Novelle das Werk ihres Amtsvorgängers Heiner Geißler, dem Generalsekretär der damaligen Regierungspartei CDU. Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG bzw. SGB VIII), das 1990 unter Angela Merkel als Frauen- und Jugendministerin zunächst in den neuen Bundesländern und 1991 auch in den alten Bundesländern in Kraft gesetzt wurde, bedeutete einen Paradigmenwechsel in der Politik für Kinder und Familien. Denn das alte JWG von 1924, wenn auch 1963 novelliert, war vom Gedanken der staatlichen Fürsorge für benachteiligte Kinder und Kinder in schwierigen Lebenslagen geprägt, denen der Staat durch Eingriff in die Familie helfen müsse. Demgegenüber ist der Grundgedanke des neuen Gesetzes, dass die Familie, die Gemeinde und der Staat gemeinsam die kindliche Entwicklung fördern und deswegen der Staat oder die Kommune für alle Familien familienergänzende Leistungen anbietet, die die Familien freiwillig nutzen können brach der Fünfte Familienbericht mit der Vorstellung des Familienlastenausgleichs. Aus der Sicht seiner Autoren sollen sich die Unterstützungsleistung des Staates für die Familie an den Leistungen der Familie für das Humanvermögen der Gesellschaft orientieren. Nicht die Nachteile, die ökonomisch bei der Sozialisation von Kindern entstehen, sollen im Fokus stehen, sondern die Unterstützung der Leistungen der Familie für die Gesellschaft bei der Entwicklung des Humanvermögens und entsprechend die Geldleistungen des Staates für die Familien ausmachen. Konsequent wird seitdem auch nicht mehr vom Familienlastenausgleich gesprochen, sondern von Familienleistungsausgleich.

2 2005 hat der Siebte Familienbericht diese Perspektive des KJHG zur Unterstützung von Familien durch die Entwicklung einer Infrastruktur ebenso aufgegriffen wie die Idee des Familienleistungsausgleichs vom Fünften Familienbericht. Er ergänzte diese Perspektiven um ein Konzept von Familienpolitik, das den Lebenslauf und die Familienentwicklung und damit besonders die zeitlich unterschiedlich strukturierten Aufgaben von Familien thematisierte und zudem die Frage der zeitlichen Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche von Arbeit und Fürsorge für Kinder als ein zentrales Thema der Familienpolitik artikulierte. Eine familienunterstützende Infrastruktur, eine ökonomische Unterstützung der Leistungen der Familie für die Gesellschaft und die Einbettung dieser Leistungen in den Lebensverlauf und die Familienentwicklung sowie die zeitliche Vereinbarkeit der Fürsorge für Kinder und anderer Lebensbereiche führen zu einem Konzept von Familienpolitik, in der Infrastruktur, Geldleistungen und Zeitpolitiken keine separaten Einzelleistungen sind, sondern eine integrativ-vernetzte politische Perspektive darstellen, die als nachhaltige Familienpolitik zu bezeichnen ist. Am Beispiel des Betreuungsgeldes soll hier gezeigt werden, warum ein solches integratives Modell der Entwicklung von Einzelleistungen für spezifische Lebensformen überlegen ist. den im Rahmen einer nachhaltigen Familienpolitik sind Einzelleistungen nur dann akzeptabel, wenn ihre Wirkung abgeschätzt werden kann und der Zusammenhang mit anderen Leistungen hergestellt werden kann. 2. Die Ressourcen der Eltern stärken: Zur Entwicklung der Infrastruktur Bei der Diskussion um die Neufassung des Paragraphen 218 setzte die damalige Jugendministerin Angela Merkel (1991 bis 1994) den Rechtsanspruch aller Kinder ab dem 3. Lebensjahr auf einen Kindergartenplatz durch, eine Regelung, die ab 1996 galt. Weder die CSU oder irgendjemand aus der CDU forderte damals als Ausgleich für die Eltern, die diesen Rechtsanspruch für ihre Kinder nicht realisieren wollten, ein Betreuungsgeld. Dabei gab es im europäischen Ausland, etwa in Finnland (Siebter Familienbericht), schon lange eine solche Regelung. Das wäre damals auch unplausibel gewesen, weil die Perspektiven und neuen Entwicklungen des von Rita Süssmuth initiierten KJHG allen Beteiligten als Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 2 -

3 selbstverständlich und plausibel erschienen. Denn der Kindergarten wurde nicht als eine Alternative zur familiären Betreuung gesehen, sondern war und ist selbstverständlich ein Angebot an Familien, durch freie Träger und Kommunen die Entwicklung und Sozialisation der Kinder familienunterstützend und familienergänzend zu fördern, weil bestimmte Lebenserfahrungen von Kindern mit anderen Kindern, wie die Fähigkeit, sich in eine Gruppe einzuordnen oder mit anderen Erwachsenen Beziehungen aufzubauen, als wichtige Aspekte der kindlichen Entwicklung nicht allein in der Familie geleistet werden. Das gilt besonders für Kinder, die allein oder mit nur einem Geschwister aufwachsen und in der Nachbarschaft keine Spielgruppe wie möglicherweise "früher" haben. Diese Entwicklung, schon in der damaligen Diskussion mit dem Begriff der "Verinselung von Kindheit" (Zeiher/Zeiher) belegt, konnte durch ein flächendeckendes Angebot außerfamiliärer Kinderbetreuung zumindest gemildert werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist ein gutes Beispiel für die neue Perspektive des KJHG. Die Kommune und der Staat werden in die Pflicht genommen, um die Eltern bei der Sozialisation und Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen und entsprechend der geänderten gesellschaftlichen Realitäten Angebote zu entwickeln, die die Sozialisationsleistung der Eltern ergänzen und positiv beeinflussen. Denn dahinter steht eine klassisch sozialwissenschaftliche Einsicht, die im angelsächsischen Raum viel selbstverständlicher ist als bei uns, dass die Sozialisation von Kindern, und zwar von allen Kindern, nicht allein von den Eltern geleistet werden kann, sondern Eltern dabei immer von der Nachbarschaft, der Verwandtschaft und der Gemeinde unterstützt werden müssen. (Coleman 1973). In einer Gesellschaft, in der Familien mit Kindern nur eine unter vielen Lebensformen darstellen und die Kinder meist mit einem, manchmal auch mit zwei Geschwistern aufwachsen, sehen solche Unterstützungsleistungen anders aus als in Gesellschaften mit anderen familiären Lebensformen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz löste aber nicht das Problem der seit den Achtziger Jahren zunehmenden außerhäuslichen Erwerbstätigkeit der Mütter, die aufgrund der Bildungsexpansion der Siebziger Jahre zunehmend auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wurden und deren Einkommen zunehmend für die ökonomische Basis des Familienhaushalts erforderlich wurde. So war es nur konsequent, dass im Sinne solcher familienunterstützenden Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 3 -

4 Angebote durch Kommune und Staat Renate Schmidt in ihrer Amtszeit als Familienministerin das Tagesbetreuungsausbaugesetz (2005) auf den Weg gebracht hat, um solche Angebote auch für Kinder unter 3 Jahren zu ermöglichen. Das quantitative Ausbauziel bis 2010 mit Plätzen bedeutete damals schon eine große Anstrengung. Zugleich greift dieses Gesetz den Grundgedanken des KJHG wieder auf, dass es bei solchen Einrichtungen nicht darum geht, Kinder aufzubewahren, damit die Mütter arbeiten können, sondern Angebote zu entwickeln, die in Ergänzung zu den elterlichen Sozialisationsleistungen aufgrund ihrer Qualität zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Das gilt besonders in einer Gesellschaft, in der immer mehr Kinder aus ganz unterschiedlichen kulturellen Kontexten leben, die mit verschiedenen Sprachhintergründen ihrer Familien in diese Gesellschaft hineinwachsen. Dabei konnte sich Renate Schmidt nicht nur auf die Familien- und Kinder-/Jugendberichte stützen, sondern auch auf die Empfehlungen der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften, die das schrittweise Hineinwachsen von Kindern in einen kulturellen Kontext innerhalb und außerhalb der Familie als eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe interpretiert (Shonkoff et al. 2000). Ursula von der Leyen vollendete diese Politikansatz, indem sie das quantitative Angebot bis 2013 auf Plätze erhöhte und gleichzeitig den Rechtsanspruch für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren auf einen Krippenplatz durchsetzte. Es gibt eine klare Linie zwischen Rita Süssmuth und der von ihr angestoßenen Entwicklung des KJHG, über Angela Merkel mit der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz und Renate Schmidt mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz bis zu Ursula von der Leyen mit dem Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren. Denn in dieser Politik geht es darum, die Eltern in einer sich wandelnden Welt darin zu unterstützen, die Entwicklungsund Teilhabechancen ihrer Kinder möglichst gut zu verwirklichen. 3. Vom Lastenausgleich zur Leistungsunterstützung 1957 wurde die dynamische Alterssicherung in der Bundesrepublik eingeführt, deren Grundgedanke war, auch diejenigen, die nicht mehr im aktiven Berufsleben stehen, an der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik partizipieren zu lassen. Dieses Konzept der dynamischen Alterssicherung beruht auf dem "Schreiber-Plan", den Wilfrid Schreiber 1955 Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 4 -

5 vorgelegt hatte (Habisch 1999). Dieser Plan sah vor, aus den Beiträgen zur Rentensicherung zum einen eine "Vorrente" an die Kinder zu zahlen, die als Erwachsener zurückzuzahlen war, und zum anderen die Rente an die Ruheständler. Denn eine Rente als Umlagesystem könne nur dann funktionieren, wenn es für die aktive Generation, die die Beiträge für die Rentner aufbringt, selbst wieder Nachwuchs gibt; ein Rentensystem ist daher immer ein Drei- Generationenvertrag. Die Vorrente für die Kinder wurde aus wahlkampftaktischen Gründen gekippt, weil sich CDU und SPD hinsichtlich der Rentenhöhe für die Ruheständler im Wahlkampf überboten. Dieses Konzept der Vorrente formulierte bereits den Gedanke vor, dass Kinder und Familien unterstützt werden sollten, weil von ihnen auch Leistungen für die Gesellschaft erwartet werden, wie auch die Rente auch von dem Gedanken getragen ist, dass entsprechend der Leistungen, die man für die Gesellschaft erbracht hat, ein angemessener Ruhestand zu finanzieren ist. Statt diesen Leistungsgedanken fortzuentwickeln, baut das gesamte Modell der finanziellen Unterstützung von Familien bis heute auf einem Nachteilsausgleich auf, wofür das Ehegattensplitting das Paradebeispiel ist. Mit diesem Splitting wird sichergestellt, dass die Unterhaltsverpflichtung der Partner füreinander bei der steuerlichen Leistungsfähigkeit Berücksichtigung findet. Auch das Kindergeld ist im Grundsatz als Nachteilsausgleich konzipiert: Während die Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber den Kindern bei den höheren Einkommen durch Freibeträge berücksichtigt wird, wird bei denjenigen, die nicht soviel Steuern zahlen, das Kindergeld gezahlt. Die Grundidee des Nachteilsausgleichs findet sich auch im Rentenrecht bei der Anrechnung von Erziehungszeiten und in vielen anderen Leistungen für Familien wieder. Obwohl der Fünfte Familienbericht betont hat, dass es bei der Bedeutung der Familie für die Gesellschaft nicht um die abstrakte Förderung einer spezifischen Lebensform geht, sondern um handfeste und messbare Leistungen für die Schaffung des Humanvermögens der modernen Gesellschaft, ist es bis heute nicht gelungen, dieses Grundkonzept durch einen faktischen Familienleistungsausgleich zu ersetzen. Die Auswirkungen des Festhaltens an diesem Nachteilsausgleich ist heute in zweifacher Hinsicht nachzuweisen. Zwar werden erhebliche Summen familienbezogener Leistungen aufgebracht, nämlich rund 110 bis 130 Milliarden Euro jährlich (Bertram 2009), aber nichtsdestotrotz liegt das Pro-Kopf-Einkommen von jungen Familien nach der revidierten Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 5 -

6 OECD-Äquivalenzskala, wenn die Mütter jünger als 35 Jahre sind, rund 600 Euro unter dem Pro-Kopf-Einkommen gleichaltriger Paare ohne Kinder (Siebter Familienbericht 2006, UNICEF 2011). Der Grundgedanke eines Nachteilsausgleichs lässt sich dann plausibel nachvollziehen, wenn diejenigen, bei denen der Nachteil ausgeglichen werden soll, sich in der gleichen Lebensform befinden. Ein Ehegattensplitting ist sicherlich sinnvoll, wenn alle Kinder bei verheirateten Eltern aufwachsen, von denen nur einer berufstätig ist, oder aber einer ein viel höheres Einkommen erzielt als der andere Partner. Dieses Familienmodell trifft heute nicht mehr für alle Kinder zu, weil, je nach Region und Bundesland, bis zu 30 Prozent der Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit einem Elternteil aufwachsen. Zudem entfaltet der Splittingvorteil seine maximale Wirkung meist dann, wenn die Kinder ausgezogen sind, denn in der Regel erzielt dann der männliche Ehepartner sein höchstes Einkommen und die Ehepartnerin hat häufig eine Teilzeitstelle inne. Daher führt das Konzept des Nachteilsausgleichs zu immer neuen Ungerechtigkeiten. Auch bei den Freibeträgen für Kinder im Steuerrecht und beim Kindergeld gibt es je nach Einkommensentwicklung oft Ungleichgewichte, weil das Kindergeld gar nicht so schnell erhöht werden kann, wie sich die höheren Einkommen positiv entwickeln. Das Betreuungsgeld, das jetzt eingeführt werden soll, folgt nun genau diesem Konzept des Nachteilsausgleichs: Die von den Kommunen und dem Staat angebotenen Unterstützungsleistungen für Familien, wie Tagesmütter, Kinderkrippen oder andere Formen unterstützender Leistungen nach dem KJHG, sollen dann, wenn sie von einer Familie nicht in Anspruch genommen werden, zumindest in dem bescheidenen Umfang von 150 Euro ausgeglichen werden. Schon der Fünfte Familienbericht hatte die ökonomischen Kosten einer Familie bei der Betreuung eines Kindes im vierstelligen Eurobereich pro Monat beziffert, und die Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter verursacht ähnliche Kosten. Darüber hinaus ist bei einem solchen Konzept des Nachteilsausgleichs nicht sicher, ob die erhoffte Wirkung, nämlich die Förderung und Stabilisierung der Erziehung durch die Mütter zu Hause, tatsächlich erreicht wird. Der Blick auf die Einkommensverteilung von Familien in der klassischen Rollenverteilung Hausfrau/erwerbstätiger Ehemann und Kinder unter 3 Jahren zeigt, dass es in dieser Gruppe durchaus Familien mit überdurchschnittlichen Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 6 -

7 Einkommen gibt, nämlich rund 40 Prozent dieser Familien. Aber es gibt eben auch Familien, und hier vor allem Alleinerziehende und Mehrkinderfamilien (Eggen/Rupp 2006), die überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet sind. Zudem zeigen die Analysen des SOEP (Corak/Fertig/Tamm 2005), dass dies vor allem für die sehr kleinen Kinder bis zum 3. Lebensjahr zutrifft. Am Betreuungsgeld ist ebenso wie am Ehegattensplitting deutlich zu machen, dass ein im Grundsatz guter und richtiger Gedanke, nämlich die ökonomische Situation von Familien und besonders von Kindern zu unterstützen, die noch der besonders intensiven Fürsorge ihrer Eltern bedürfen. Gleichzeitig ist aber auch zu zeigen, dass gute Gedanken, die auf einem falschen Konzept basieren, nicht nur ihren Zweck nicht erreichen, weil diejenigen, die dieser ökonomischen Unterstützung für ihre Leistungen besonders bedürfen, nur teilweise erreicht werden, sondern weil darüber hinaus das Geld auch in Haushalte gelenkt wird, die es aufgrund ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit zwar gebrauchen können, es aber mit Sicherheit nicht benötigen. Inzwischen liegen in Europa eine Fülle von Vorschlägen vor, wie sich das Modell des Nachteilsausgleichs durch ein wirkungsvolles Modell der Leistungsunterstützung ersetzen lässt. Etwa hat Frankreich mit seiner Familienkasse im Grundsatz den Schreiberplan umgesetzt, oder Schweden stellt ein anderes Modell für eine viel zielgenauere Unterstützung der Familien zur Schaffung von Humanvermögen in der modernen Gesellschaft vor. Nach den Vorschlägen der Nationalen Akademie Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (Stock/Bertram/Holzgreve/Kohli/Staudinger 2012) sollte die gesamte Familienförderung, was direkte Transferzahlungen betrifft, auf eine Kinder- Grundsicherung umgestellt werden. Wenn diese Grundsicherung der Steuer unterworfen wird, sichert der Staat zum einen, wie Schreiber das vorgeschlagen hat, die ökonomische Basis zur Schaffung des Humanvermögens, und das ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nur die Eltern leisten können, die aber staatlich gesichert werden muss. Die Besteuerung dieser Grundsicherung berücksichtigt aber zugleich die Leistungsfähigkeit aller Familien. In der Lebensphase, in der es aus psychologischer und medizinischer Sicht unabdingbar ist, die Kinder von einer kontinuierlichen Bezugsperson betreuen zu lassen, also im ersten Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 7 -

8 Lebensjahr, wird diese Fürsorgeleistung durch ein einkommensabhängiges Elterngeld gesichert, wie es 2007 eingeführt wurde. Da besonders Mütter bei kleineren Kindern, vor allem bei mehreren Kindern, ihre Präsenz am Arbeitsmarkt deutlich reduzieren, weil die zeitlichen Belastungen selbst bei einer gut ausgebauten Infrastruktur doch recht groß werden, muss als dritte große Leistung, ähnlich wie in Schweden, die Gemeinschaft der Versicherten oder der Staat für diese Zeit die Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, die sich aus der Differenz zwischen Teilzeit- und Vollzeittätigkeit ergeben. Auf diese Weise haben junge Familien, besonders alleinerziehende Eltern, ein höheres Einkommen, was ihre Armutsgefährdung deutlich vermindert. Gleichzeitig wird damit, wie die schwedischen Erfahrungen zeigen, eine eigenständige Alterssicherung aufgebaut, die zudem auch Frauen im Alter über 50 Jahren motiviert, voll zu arbeiten, weil damit auch ihre Renten deutlich steigen. Eine solche Umstellung auf ein leistungsorientiertes Modell der Familienförderung setzt natürlich voraus, dass die Entscheidungen der jetzt existierenden Familien respektiert werden, was ohne Schwierigkeit über entsprechende Übergangsregelungen zu erreichen ist. In diesem Konzept, das wesentlich auf die Leistungen der Familie für das Humanvermögen der Gesellschaft fokussiert ist, haben Einzelleistungen als Nachteilsausgleich keinen Platz: Denn die politische Erfahrung in der Familienförderung hat deutlich gemacht, dass das Konzept des Nachteilsausgleichs in der aktuellen Situation möglicherweise plausibel ist, aber durch die Dynamik des Wandels der familiären Lebensformen zu einer Vergeudung von ökonomischen Ressourcen der Gesellschaft ohne jede Wirkung auf das Humanvermögen führt. 4. Zeit für Liebe - Zeit für Fürsorge Eine Zeitpolitik für Familien, die den Eltern auch unabhängig von der ökonomischen Existenzsicherung der Familie die Möglichkeit gibt, in den ersten Lebensjahren für Kinder zu sorgen, gibt es in Deutschland seit 1986, als das Bundeserziehungsgeldgesetz in Kraft trat; dieses Gesetz bot den Eltern die Möglichkeit, im Anschluss an die Mutterschutzregeln nach der Geburt des Kindes für 10 Monate Zuhause zu bleiben mit einem Anspruch auf 600 DM Erziehungsgeld. Diese gesetzlichen Regelungen hatte Heiner Geißler als Familienminister Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 8 -

9 angeregt, der sich davon eine positive Beeinflussung der demographischen Entwicklung versprach. Während der Amtszeit von Angela Merkel wurde dieser Zeitraum auf drei Jahre ausgedehnt (1993). Christine Bergmann hat in ihrer Amtszeit dafür gesorgt, dass während der Elternzeit auch vollzeitnah (bis zu 30 Stunden) gearbeitet werden konnte. Zudem wurde in ihrer Amtszeit der Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung gesetzlich geregelt (2001); dadurch können Eltern in der Elternzeit oder danach die Zeit der Fürsorge für ihre Kinder und die Zeit für die Arbeit nach den eigenen Lebensvorstellungen und den eigenen Zeitbedürfnissen mitgestalten, ohne allein auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen zu sein, sondern dieser muss eindeutige und klar nachvollziehbare Gründe für eine Ablehnung vorlegen. Diese Regelung war eine wichtige Voraussetzung für die Konzeption des Bundeselterngeldund Erziehungsgeldgesetzes. Dieses Gesetz, das Ursula von der Leyen durchsetzte (2007), hat ein Modell von Zeitpolitik eingeführt, das zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Zeit der Fürsorge und Liebe für Kinder grundsätzlich der Zeit im Berufsleben und am Arbeitsmarkt gleichstellt. Denn in diesem Gesetz wird geregelt, dass bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes 67 Prozent des letzten Nettoarbeitslohns bis maximal 1800 Euro zu Verfügung gestellt werden, um die Zeit der Fürsorge für das Kind nicht mit dem Preis eines "ökonomischen Achterbahneffekts" (Hoem) zu zahlen. Der Begriff Achterbahneffekt passt deswegen, weil die ökonomische Situation für die meisten Familien bei zwei Gehältern relativ gut ausfällt, aber bei der Fürsorge für ein Kind im ersten Lebensjahr nicht nur ein Gehalt wegfällt, sondern zugleich zusätzliche ökonomische Leistungen für das Kind anstehen. Das einkommensabhängige Elterngeld soll es den Eltern ermöglichen, den Zeitraum dieses ersten Jahres so zu gestalten, wie sie es selbst für sich und für ihr Kind als am besten empfinden. Dazu bedarf es auch des Rechtsanspruchs auf Teilzeitbeschäftigung, weil nur damit individuell zu entscheiden ist, ob man in diesem Jahr die gesamte Zeit mit dem Kind verbringt oder zusammen mit ihm schrittweise die Anpassungen für die Balance der Fürsorge für das Kind und die Berufstätigkeit entwickelt. Gleichzeitig wurde durch diesen Rechtsanspruch gewährleistet, sich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes von der Arbeit ganz freistellen zu lassen oder eine Teilzeittätigkeit auszuüben, wenn das für sinnvoll und nötig gehalten wird. Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik - 9 -

10 Diese Regelungen zur Erziehungszeit, Elternzeit und dem einkommensabhängigen Elterngeld zeigen, wie eine nachhaltige Familienpolitik auch bei den finanziellen Leistungen gestaltet sein soll. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes die Zeit für Fürsorge ermöglichen können, die zur Betreuung und Förderung von Kindern entsprechend der heutigen Kenntnis von der kindlichen Entwicklung erforderlich ist. Dieses Gesetz stellt zudem sicher, dass diese Zeit der Fürsorge der beruflichen Tätigkeit außerhalb der Familie ökonomisch gleichgestellt wird, und es ist dafür gesorgt, dass die Eltern durch entsprechende Teilzeitregelungen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wie sie in dieser Lebenszeit des Kindes Beruf und Familie zeitlich aufeinander beziehen. Darüber hinaus wird sichergestellt, was vermutlich den Erfolg dieses Gesetzes ausmacht, dass die im Gesetz vorgesehenen "Vätermonate" die Bereitschaft der Väter, einen Teil ihrer Arbeitszeit aufzugeben, um sich um ihr Kind zu kümmern, deutlich gesteigert haben. Parallel zur Einführung dieses Gesetzes wurde der Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder vorangetrieben und wird in 2013 in den einzelnen Bundesländern auch mehr oder minder angemessen umgesetzt sein. Damit wird in diesem Gesetz zum ersten Mal der Dreiklang einer nachhaltigen Familienpolitik zwischen Zeit, Geld und Infrastruktur umgesetzt, der als Maßstab für alle familienpolitischen Maßnahmen gelten sollte. Wenn für die kindliche Entwicklung im ersten Lebensjahr die feste Beziehung zu einer Vertrauensperson von besonderer Bedeutung ist, wie es das Wissen um die kindliche Entwicklung nachhaltig aufzeigt, stellt das unter einer gesellschaftlichen Perspektive eine zentrale Bedingung für die Entwicklung von Humanvermögen in der modernen Gesellschaft dar. Diese Familienleistung wird gezielt gefördert und gleichzeitig sichergestellt, dass nach diesem Zeitraum durch eine qualitativ angemessene Betreuung der Kinder die Möglichkeit besteht, unabhängig von staatlicher Fürsorge sein Leben ökonomisch eigenständig zu führen. Zudem formuliert Gesetz auch einen Gleichstellungsanspruch hinsichtlich der Geschlechter; dieser lässt sich nicht vorschreiben, sondern kann nur ermöglicht werden, wie es das Gesetz auch vorsieht. Wenn sich die Eltern entscheiden, sich auch über die Zahlung des Elterngeldes hinaus im wesentlichen der Kindererziehung zu widmen, wofür es viele gut nachvollziehbare Gründe geben kann, ist das durch die entsprechenden Rechtsansprüche auf Teilzeittätigkeit und Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik

11 Elternzeit durch Gesetze gewährleistet. Solche persönlichen Entscheidungen von Eltern hinsichtlich der Lebensführung für sich und für ihre Kinder müssen Staat und Gesellschaft respektieren und die Möglichkeiten schaffen, dass eine solche Entscheidung auch umgesetzt werden kann. Es gibt aber keinen sachlichen und fachlichen Grund dafür, diese persönlich respektable Lebensentscheidung zusätzlich durch finanzielle Mittel zu fördern. Oben wurde schon ausgeführt, dass rund 40 Prozent der Familien mit dem Modell der Hausfrauenfamilie über ein überdurchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen verfügen. Warum hier eine selbstständige und selbstbewusste Entscheidung auch von Frauen mit hoher Bildung, die als Familienfrauen im Durchschnitt 2,3 Kinder haben, mit 150 Euro unterstützt werden soll, ist unter der Perspektive der Förderung der familiären Leistungen für die Entwicklung des Humanvermögens in der Gesellschaft nicht nachzuvollziehen. 5. Perspektiven Die bisherige Argumentation führt zu dem Schluss, dass sowohl bei der Infrastruktur für Kinder wie bei der Zeitpolitik für Kinder und Familien seit Mitte der Achtziger Jahre eine Entwicklung festzustellen ist, die zu einer Systematisierung von Familienpolitik beiträgt, die die Umrisse einer nachhaltigen Familienpolitik erkennen lässt und die zudem auch dem Wandel familiärer Lebensformen Rechnung trägt. Diese Entwicklung wurde von den jeweils zuständigen Ministerinnen beider großer Parteien vorangetrieben, die offenkundig, trotz mancher klar erkennbarer Differenzen, in der Familienpolitik zu diesen systematischen Entwicklungslinien einer nachhaltigen Familienpolitik beigetragen haben. Bei den finanziellen Zuwendungen für Familie ist allerdings festzuhalten, dass die in den Fünfziger und Sechziger Jahren entwickelte Konzeption des Nachteilsausgleichs für familiale Lasten trotz einer neuen Sprachregelung bis heute nicht überwunden ist. Aber auch in den anderen Bereichen von Zeit- und Infrastrukturpolitik gibt es noch erhebliche politische Herausforderungen. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz formuliert sehr deutliche Qualitätsansprüche bei der frühkindlichen Betreuung, und die vielfältigen zeitlichen Regelungen im Kontext von Arbeitszeit, Elterngeld und Elternzeit machen deutlich, dass sich die zeitlichen Vollzüge bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserer Gesellschaft mehr oder minder individualisiert haben. Für eine angemessene qualitativ gute Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik

12 Kinderbetreuung gerade auch für die unter Dreijährigen fehlen aber Modellversuche, in denen diese Vielfalt in der Praxis erprobt wird. Denn wir wissen nicht, ob der Ausbau der Krippen allein oder eine Kombination zwischen Krippe und Tagesmutter oder auch Modelle nur bezogen auf Tagesmütter mit einer entsprechenden qualitativen Ausbildung zu einer besseren Vereinbarkeit der Fürsorge für Kinder und den beruflichen Verpflichtungen führen kann. Auch wissen wir bisher relativ wenig dazu, wie sich in einer sozial heterogenen Gesellschaft mit Familien aus vielen unterschiedlichen kulturellen Kontexten die Betreuungsangebote so entwickeln lassen, dass diese Vielfalt reflektiert und aufgegriffen wird und dadurch die Ressourcen, die in dieser Vielfalt stecken, auch angemessen genutzt werden. Solche Fragen lassen sich durch Modellprojekte, wie sie in der Jugendhilfe eine lange Tradition haben, klären. Qualität eines Bildungs- und Betreuungsangebots bemisst sich nicht allein daran, ob die Kinder später in der Schule bessere Noten erbringen, sondern vor allem daran, wie sich das Wohlergehen von Eltern und Kindern (Bertram et al. 2012) in einem solchen neuen Kontext positiv beeinflussen lässt. In der Zeitpolitik sind bisher viele Anstrengungen unternommen worden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktuell zu fördern. Jedoch wurde der Grundgedanke des Siebten Familienberichts, nämlich Familienpolitik als eine Lebenslaufpolitik zu begreifen, bisher weder in der Rentenpolitik noch in der Entwicklung von Karriereplanungen und der Vereinbarkeit von Fürsorge im Lebensverlauf realisiert. Bei den finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien wurde schon auf einige Zukunftsperspektiven verwiesen, die alle am Konzept der Förderung des familialen Leistungsvermögens für die Entwicklung ihrer Kinder und für das Humanvermögen orientiert sind. Unter einer systematischen Perspektive passt eine finanzielle Einzelleistung, wie ein Betreuungsgeld für den individuellen Verzicht auf andere Förderungsmöglichkeiten für die Kinder, nicht in eine solches Konzept politischer Maßnahmen hinein, weil mit dieser Leistung eine systematische Entwicklung in der Familien- und Kinderpolitik übersehen wird, die es seit rund 30 Jahren gibt. 6. Referenzen Bertram, Hans (2009), Zeit, Geld und Infrastruktur als Strategien nachhaltiger Familienpolitik - eine europäische Perspektive. In: Ursula von der Leyen und Vladimir Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik

13 Spidla: Voneinander lernen - miteinander handeln: Aufgaben und Perspektiven der Europäischen Allianz für Familien, Baden-Baden: Nomos, Bertram, Hans, Steffen Kohl und Wiebke Rösler (2011), Zur Lage der Kinder in Deutschland 2011, Starke Eltern starke Kinder: Kindliches Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe Unicef-Report 2012, Köln. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1995), Fünfter Familienbericht. Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland - Zukunft des Humanvermögens, Bonn, Bundesdrucksache. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2006), Siebter Familienbericht. Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven einer lebenslaufbezogenen Familienpolitik, Berlin, Bundesdrucksache. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2009), FamilienReport Leistungen, Wirkungen, Trends, Berlin. Coleman, James S. (1986), Die asymmetrische Gesellschaft, Basel: Beltz. Corak, Miles, Michael Fertig and Marcus Tamm (2005), A Portrait of Child Poverty in Germany. RWI Discussion Papers No. 26, RWI Essen Eggen, Bernd und Martina Rupp (2006), Kinderreiche Familien. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. Habisch, André (1999), Sozialpolitik als Gesellschaftsordnungspolitik - Wilfrid Schreiber als Mitarchitekt der sozialen Marktwirtschaft. Diskussionsbeiträge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt, Katholische Universität Eichstätt. Hoem, Britta and Jan M. Hoem (1996). Sweden s Family Policies and Roller-Coaster Fertility. Journal of Population Problems 52 (3-4); Shonkoff, Jack P. and Deborah Phillips (eds.) (2000), From Neurons to Neighborhoods: The Science of Early Childhood Development, Children, Youth, and Families Board on Development, Committee on Integrating the Science of Early Childhood, National Research Council, Washington, D.C.: National Academies Press. Stock, Günter, Hans Bertram, Wolfgang Holzgreve, Martin Kohli und Ursula M. Staudinger (Hrsg.) (2012), Zukunft mit Kindern - Fertilität und gesellschaftliche Entwicklung, Bericht der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Frankfurt/Main: Campus. Zeiher, Helga und Hartmut Zeiher (1994), Orte und Zeiten der Kinder. Soziales Leben im Alltag von Großstadtkindern. Weinheim/München: Beltz. Hans Bertram: Zeit - Geld - Infrastruktur: Nachhaltige Famiienpolitik

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