MAV MAV 2016/I. Veranstalter: BGV Trier SB 2 MAV-Seminare in Kooperation mit:

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1 AV MAV MAV MAV Seminare 2016/I Veranstalter: BGV Trier SB 2 MAV-Seminare in Kooperation mit: Ihr Ansprechpartner: Dr. Günter Gehl, Tel.: / guenter.gehl@bistum-trier.de

2 AVMAV MAV MAV-Seminare im 1. Halbjahr 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Fortbildungsangebot für das 1. Halbjahr 2016 sollen einerseits neue Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter in die MAV-Arbeit eingeführt und andererseits die Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter insgesamt unterstützt werden, ihre MAV-Arbeit erfolgreich und effizient durchzuführen. Aktuelle Entwicklungen, und somit neue Themen, finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die Klärung grundlegender Fragen. Hierzu gehören Themen wie zum Beispiel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsund Gesundheitsschutz. Wir laden Sie herzlich ein. Dr. Günter Gehl BGV Trier SB 2 MAV-Seminare Die Seminare sind als geeignet nach 23 Absatz 1 MAVO Bistum Trier anerkannt. Tagungsort Der Seminare Der Tagungsort ist bei den einzelnen Seminaren angegeben. Leitung aller Seminare Dr. Günter Gehl, BGV SB 2 MAV-Seminare Zur Vermeidung von Stornokosten bei zu geringer Teilnehmerzahl bitten wir um Anmeldung bis spätestens 3 Wochen vor dem Seminartermin. Anmeldungen innerhalb dieser 3-Wochen-Frist können gerne abgeklärt werden. 2

3 terminübersicht 1. HALBJAHR Unterstützung der MAV-Arbeit durch die EDV. Eine Einführung in die Grundlagen moderner Bürokommunikation 01./ Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse und die Rolle der MAV Dienstplangestaltung und Arbeitszeitregelungen in den Sozialstationen und mobilen Diensten 24./ AVR Grundsätze und Regelungen. Eine Einführung unter Berücksichtigung der Rolle der MAV Die MAV als Beistand? Zur Rolle der MAV nach 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier bei Personalgesprächen 14./ MAV-Arbeit an Schulen: Besondere Anforderungen 20./ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und die Beteiligung der Mitarbeitervertretung Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Rolle der MAV nach 30 Abs. 3 Nr / Auf den Ton kommt es an : Kommunikationstraining für MAVen Seite 5 Seite 6 Seite 7-8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14 Seite 15 3

4 Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Rolle der MAV nach 30 Abs. 3 Nr / Grundlagen der MAV-Arbeit 30./ Dienstplangestaltung und Arbeitszeitregelungen nach AVR: Die Rolle der MAV Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR 15./ Wer schreibt, der bleibt! Wirksame Formen schriftlicher MAV-Arbeit 22./ Dienstvereinbarungen nach MAVO und die Dienstvereinbarung zur Suchtprävention für Mitar beiter innen und Mitarbeiter des Bistums Trier 27./ Arbeits- und Vergütungsregelungen nach AVR Dienstplangestaltung und Arbeitszeitregelungen in den Sozialstationen und mobilen Diensten 04./ Arbeitsvertragsrecht nach KAVO. Grundsätze und Regelungen Seite 16 Seite 16 Seite 17 Seite 18 Seite 18 Seite 19 Seite 20 Seite 21 Seite 22 Seite 23 4

5 26. Januar 2016 Unterstützung der MAV-Arbeit durch die EDV. Eine Einführung in die Grundlagen moderner Bürokommunikation Warum die EDV für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung so wichtig ist Erstmaliges Arbeiten mit dem Computer. Eine Einführung Der Umgang mit Programmen Laufwerke, Ordner und Dateien Arbeiten mit Word 2013 Eine Datei als versenden Referenten: Dr. Günter Gehl, BGV SB 2 MAV-Seminare; Britta Wiesenhütter, Freie Dozentin für Bürokommunikation, Trier Tagungsort: Bischöfliches Generalvikariat Trier, EDV-Schulungsraum im Gebäude A, Raumnummer A 20, Mustorstraße 2, Trier Gebühr: Euro 90,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren Wichtiger Hinweis: Wenn der Termin am 26. Januar ausgebucht ist, wird das Seminar inhaltsgleich am 27. Januar nochmals stattfinden. 5

6 6 01. bis 02. Februar 2016 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse und die Rolle der MAV Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche basiert auf der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz am 22. September 1993 beschlossen, am 27. April 2015 novelliert und für die Diözese Trier zum 1. August 2015 als Kirchengesetz in Kraft gesetzt. Die Grundordnung gibt die Rechte und Pflichten der Einrichtungen bzw. Dienstgeber und der Mitarbeiter durch die zuständige kirchliche Autorität umfassend vor. In Art. 8 wird das Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche Betriebsverfassung definiert. Rechtliche Grundlage Einordnung der Grundordnung ins deutsche Recht Dritter Weg der Kirchen Anwendungsbereich der Grundordnung Entstehung der Grundordnung historische Herleitung Sinn und Zweck Inhalt der Grundordnung Gruppen von Mitarbeitern Loyalitätsobliegenheiten und -verletzungen Bindung der Einrichtungen an die Grundordnung Umsetzung der Grundordnung in den Einrichtungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen durch die Mitarbeitervertretungsordnung Folgen der Missachtung Referentin: RAin Christina Merkel, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DiAG MAV, Köln Gebühr: Euro 200,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren

7 23. Februar 2016 Dienstplangestaltung und Arbeitszeitregelungen in den Sozialstationen und mobilen Diensten Organisation und Gestaltung der Arbeitszeit sind zentrale Themen für Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Menschen. Dies gilt heute umso mehr, da ein kundenorientierter, ökonomischer, flexibler und zeitsouveräner Arbeitseinsatz vor allem in den ambulanten Diensten unter Berücksichtigung der oft schwierigen Wettbewerbssituation immer wichtiger wird. Es werden an praktischen Beispielen rechtssichere und praktikable Lösungsansätze zu Arbeitsvertragsinhalten, Arbeitszeitorganisation, Tourenplan- bzw. Dienstplangestaltung erarbeitet sowie Musterdienstvereinbarungen, insbesondere zu den AVR-Anlagen 5b, 32 und 33 vorgestellt. Die rechtlichen Grundlagen: allgemeine Regelungen (Arbeitsvertrag, Direktionsrecht, Mitbestimmung, Dienstvereinbarungen) AVR-Bestimmungen (zu Ausgleichszeitraum/Arbeitszeitkonten, Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst u.a) Arbeitszeitschutz (EU-Richtlinie, ArbZG, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten) Ausgestaltung von Vertragsinhalten: sinnvolle Vertragsgestaltung bei geteilten Diensten sowie bei Teilzeitbeschäftigten zu Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Nutzung von Öffnungsklauseln durch Dienstvereinbarungen, insbesondere die Ausgestaltung von Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten (AVR Anlagen 5b und 32 33) Auswirkungen des BAG-Urteils vom AZR 236/10 zum Ausgleichszeitraum; Auswirkung des BAG- Urteils vom 21. März AZR 676/11 zu Arbeitszeitkonten; Auswirkungen des BAG-Urteils vom AZR 800/11 zu Entstehung von Überstunden bei Schicht- / Wechselschichtarbeit 7

8 Personaleinsatz und Arbeitszeitorganisation: Serviceversprechen der Einrichtung (Welche Leistung wird wann mit welcher Qualität mit wie viel Personal angeboten?) Personalbedarfsberechnung und Personalbedarfsplanung Arbeitszeitorganisation - insbesondere Schichtplanung, Urlaubsplanung und Umgang mit Ausfallzeiten durch unverschuldete Arbeitsunfähigkeit, Vermeidung von Mehrarbeitszeiten und Überstunden Touren- bzw. Dienstplangestaltung, insbesondere mit Blick auf familienfreundliche Arbeitszeiten Einsatz von Tourenprogrammen / Dienstplanprogrammen Beteiligung / Mitbestimmung der MAV / Inhalte von Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeitorganisation und Arbeitszeitkonten (AVR Anlagen 5b und 32 33) Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen, Mitautor des AVR-Kompendiums Die AVR von A bis Z, Mitentwickler von Vorgaben für Dienstplanprogramme sowie Projektleiter bei Einführung von Dienstplanprogrammen und Zeiterfassungssystemen. Große Praxiserfahrung u.a. durch langjährige Tätigkeiten als Vorsitzender der MAV in der Stiftung St. Konradihaus Schelklingen und als DIAG- Vorsitzender der MAVen im caritativen Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Gebühr: Euro 110,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 8

9 24. bis 25. Februar 2016 AVR Grundsätze und Regelungen. Eine Einführung unter Berücksichtigung der Rolle der MAV Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes Die Rechtsqualität der AVR: Kein Tarifvertrag, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen Struktur und Aufbau der AVR: Wo steht was? Der Allgemeine Teil und die Anlagen Arbeitsvertrag: Einstellung, Befristung, Teilzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Dienstbezüge, Vergütung, Entgelt: Eingruppierung, Bewährungsaufstieg, Regelvergütungsstufen, Zulagen, Zeitzuschläge, Sozialbezüge etc. Weihnachtszuwendung, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt Arbeitszeit: Ausgleichszeitraum, Arbeitszeitkonten, Sonderformen der Arbeitszeit (u.a. Überstunden, Mehrarbeit), Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, Urlaub Sonstiges - u.a. Krankenbezüge, Zusatzversorgung, Beihilferegelungen etc. Mitbestimmung der MAV insbesondere bei Eingruppierung, Stufenfestsetzung, Arbeitszeiten. Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen Gebühr: Euro 210,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, Tagungsgebühren 9

10 07. März 2016 Die MAV als Beistand? Zur Rolle der MAV nach 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier bei Personalgesprächen In diesem Seminar wird das Teilnahmerecht der MAV an Personalgesprächen, ausgelöst durch die Entscheidung des/der betroffenen Mitarbeiters/Mitarbeiterin gemäß 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier, in den Blick genommen. Dabei stehen u.a. die folgenden Fragen im Mittelpunkt: Ist allen MAV Mitgliedern ihre Rolle und ihre Aufgabe in der Begleitung bei diesen Gesprächen klar? Sind alle Mitarbeitenden informiert, was die Rolle und Aufgabe des begleitenden MAV-Mitglieds konkret sein kann? Welche Gesprächsgründe müssen vorliegen, damit eine Begleitung überhaupt möglich ist? Sind allen Teilnehmenden am Gespräch die Gründe klar? Ein geregeltes Verfahren mit dem Dienstgeber im Rahmen des 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier auszuhandeln, wäre der Königsweg. Ein solches Verfahren wird miteinander ausgearbeitet. Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 95,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 10

11 14. bis 15. März 2016 MAV-Arbeit an Schulen: Besondere Anforderungen Amts- und Geschäftsführung von Schul-MAVen Anspruch auf Freistellung und Freizeitausgleich Umsetzung der Beteiligungsrechte als Schul-MAV Teilweise eingeschränkte Rechte bei Einstellungen Versetzung, Beförderung, Beurteilungen Auswirkungen unterschiedlicher Anstellungsvoraussetzungen Eingruppierung von Lehrkräften, insbesondere der sogenannten Seiteneinsteiger Zusammenarbeit mit dem Bezirks-Personalrat Referentin: Brigitte Strubel-Mattes, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Rechtsreferentin der GEW Rheinland-Pfalz, Mainz Gebühr: Euro 200,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 11

12 20. bis 21. April 2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und die Beteiligung der Mitarbeitervertretung Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten. Die gesetzlichen Grundlagen nach 84 SGB IX und die Prozessschritte Beteiligungsrechte der MAV nach 30, 41, 42 MAVO und 84 Abs. II Satz 6 und 7 SGB IX Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber Erarbeitung einer Dienstvereinbarung und deren Umsetzung Bildung eines BEM-Teams: Aufgaben, Rechte und Pflichten Information an die Mitarbeiter/-innen Beratung und Begleitung der Betroffenen Auswertung und Reflexion Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 12

13 25. April 2016 Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR Bis spätestens zum in den Visitationsbezirken Trier und Saarbrücken und bis spätestens zum im Visitationsbezirk Koblenz finden die Übergänge der katholischen Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, die noch in Trägerschaft der Kirchengemeinden sind, in die KiTa ggmbh statt. Betriebsübergänge und Betriebsteilübergänge sind durch 613 BGB gesetzlich geregelt. Beide spielen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Ausgliederung ebenso wie bei Fusionen von Einrichtungen eine wesentliche Rolle. Jedoch entstehen im Hinblick auf ihren Arbeitsvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viele, auch persönliche Fragen, so zum Beispiel: Wie wird sich der Arbeitsvertrag ändern und welche persönlichen Konsequenzen werden sich ergeben? Inhaltliche Schwerpunkte: Rechtliche Konsequenzen von Betriebsübergängen und Betriebsteilübergängen nach 613a BGB insbesondere in kirchlichen und caritativen Einrichtungen Besonderheiten der kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen nach KAVO und AVR Rechtsgeschäftliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Regelung der Arbeitsbedingungen nach einem Betriebsübergang Beteiligungsrechte und Pflichten der jeweiligen MAV? Änderung des Einrichtungsbegriffs für die Rolle der MAV, insbesondere in Kindergärten/KiTas und Kirchengemeinden Aktueller Stand der Rechtsprechung Referent: RA Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne Tagungsort: Haus Sonnental, Wallerfangen Gebühr: Euro 95,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 13

14 26. April 2016 Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Rolle der MAV nach 30 Abs. 3 Nr. 7 Die gesetzliche Unfallversicherung: Aufgaben und Leistungen Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz und die Mitbestimmung der MAV Die Organisation des Arbeitsschutzes am Dienstort Verpflichtung des Dienstgebers zur Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und die Rolle der MAV Praktische Beispiele zur Umsetzung des Arbeitsschutzes: Erste Hilfe, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Büroarbeitsplatzgestaltung Einflussnahme der MAV auf Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort Referenten: Tina Weinhold, Präventionsberaterin, GBW Bezirksstelle Mainz Dipl.Ing. Markus Henrichen, VBG Bezirksverwaltung Bergisch-Gladbach Gebühr: Euro 50,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 14

15 27. bis 28. April 2016 Auf den Ton kommt es an : Kommunikationstraining für MAVen Ein Großteil der Arbeit der Mitarbeitervertretung besteht darin, Gespräche zu führen. Seien es die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen, die Gesprächsführung während der Mitarbeiterversammlung als auch die Gespräche mit der Dienstgeberseite. Das Training bietet die Möglichkeit, sich der Botschaften, die während Gesprächen gesendet und empfangen werden, bewusst zu werden, und zielorientiert Gespräche zu führen. Methodisch stehen: die Kommunikationsmodelle nach Schultz-von-Thun sowie die Grundlagen der wertschätzenden Kommunikation nach M. Rosenberg (Gewaltfreie Kommunikation) im Mittelpunkt Theoriemodelle werden vorgestellt: das Vier-Ohren-Modell das Sender-Empfänger-Modell die Eisbergtheorie (Sach- und Beziehungsebene) Grundlagen der Gewaltfreien Kommunikation (aktives zuhören, Einfühlung in die eigene Werthaltung und Gefühle, sowie Bedürfnisse) Formulierungshilfen Ganz konkret wird an Beispielen aus der MAV-Arbeit als auch an Schulfällen gearbeitet. Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 15

16 10. Mai 2016 Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Rolle der MAV nach 30 Abs. 3 Nr. 7 Themen und Inhalte dieses Seminars siehe Seite 14 Referenten: Tina Weinhold, Präventionsberaterin, GBW Bezirksstelle Mainz Dipl.Ing. Markus Henrichen, VBG Bezirksverwaltung Bergisch-Gladbach Tagungsort: Forum Vinzenz Pallotti, Vallendar Gebühr: Euro 50,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 18. bis 19. Mai 2016 Grundlagen der MAV-Arbeit Mit wem habe ich es als MAV zu tun? Ansprechpartner für den Dienstgeber bei der MAV Was muss die MAV bei Ihrer Arbeit beachten? Hilfen, um MAV-Arbeit machen zu können Die einzelnen Beteiligungsrechte Umsetzung ihrer Rechte durch die MAV Referentin: Renate Wulf, Berufsverband der KAB, Leiterin der Rechtsstelle, Trier Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 16

17 30. bis 31. Mai 2016 Dienstplangestaltung und Arbeitszeitregelungen nach AVR: Die Rolle der MAV Organisation und Gestaltung der Arbeitszeit sind zentrale Themen für Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Menschen. Dies gilt heute umso mehr, da ein kundenorientierter, ökonomischer, flexibler und zeitsouveräner Arbeitseinsatz vor dem Hintergrund der schwierigen Refinanzierungssituation immer wichtiger wird. Es werden an praktischen Beispielen rechtssichere und praktikable Lösungsansätze zu Arbeitsvertragsinhalten, Arbeitszeitorganisation, Dienstplangestaltung erarbeitet sowie Musterdienstvereinbarungen vorgestellt. Arbeitszeitorgansation Die rechtlichen Grundlagen Ausgestaltung von Vertragsinhalten Personaleinsatz und Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung Dienstplangestaltung, insbesondere mit Blick auf familienfreundliche Arbeitszeiten, Mitarbeiterführung, Fördern und Fordern: Umgang mit Konflikten, Einsatz von Dienstplanprogrammen, Beteiligung / Mitbestimmung der MAV Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen Gebühr: Euro 210,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 17

18 01. Juni 2016 Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR Themen und Inhalte dieses Seminars siehe Seite 13 Referent: RA Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne Gebühr: Euro 95,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 08. Juni 2016 Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR Themen und Inhalte dieses Seminars siehe Seite 13 Referent: RA Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne Tagungsort: Forum Vinzenz Pallotti, Vallendar Gebühr: Euro 95,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 18

19 15. bis 16. Juni 2016 Wer schreibt, der bleibt! Wirksame Formen schriftlicher MAV-Arbeit Eine Mitarbeitervertretung ist gut beraten, immer wieder das alte Sprichwort Wer schreibt, der bleibt! anzuwenden. Denn auch für die MAV-Arbeit gilt: nicht nur produzieren, sondern auch dokumentieren ist wichtig. Erfolg und Wirkung hängen dabei wesentlich von Form und Stil des jeweiligen Schreibens ab. Die Schulung soll helfen, Sicherheit in der Formulierung zu finden, zu reflektieren und im Miteinander den richtigen Ton für die Schriftform zu finden. Die formale Gestaltung eines Schreibens Anlässe für schriftliche Kommunikation konkrete Vorgehensweise: Beschlussfassung, Entwurf, Formulierung Inhalt und Stil Nachhaltigkeit der schriftlichen Kommunikation: Wiedervorlage und Beschlusskontrolle Vorgehen bei ausbleibender Antwort Fallbeispiele der Teilnehmenden Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 19

20 22. bis 23. Juni 2016 Dienstvereinbarungen nach MAVO und die Dienstvereinbarung zur Suchtprävention für Mitar beiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier Die Dienstvereinbarung nach MAVO Die MAV als Partner beim Abschluss einer Dienstvereinbarung Rechtliche Wirkungen einer Dienstvereinbarung Auf dem Weg zu einer Dienstvereinbarung: eine praktische juristische Anleitung Vorstellung der Dienstvereinbarung zur Suchtprävention für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier Sucht: Wie entstehen Abhängigkeiten? Anmerkungen aus medizinischer Sicht Drogen und ihre Wirkungen auf die Konsumenten Erkennen: Situation im Betrieb; Co-Abhängigkeit; Mögliche Auffälligkeiten bei alkoholkranken Mitarbeitern Ansprechen: Betroffene Mitarbeiter ansprechen? Pro und contra; Wie spreche ich an? Gesprächsführung Handeln: Innerbetriebliche Reaktionsformen Referenten: Renate Wulf, Berufsverband der KAB, Leiterin der Rechtsstelle, Trier Dr. Günter Gehl, BGV SB 2 MAV-Seminare, Trier PD Dr. Alexander Marcus, Chefarzt Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Trier Diplom-Sozialarbeiterin Helga Thiel, Fachdienstleitung Sucht, Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V., Geschäftsstelle Wittlich Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 20

21 27. bis 28. Juni 2016 Arbeits- und Vergütungsregelungen nach AVR Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars sind das Arbeitsvertragsrecht nach AVR, insbesondere alles zu Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie das Thema Arbeitsentgelt. Die MAV ist hier über ihre Beteiligungsrechte in einer sehr verantwortungsvollen Position, da sie u.a. darauf zu achten hat, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In diesem Seminar sollen speziell für Mitarbeitervertreter/- innen umfassend alle Fragen zum Arbeitsvertrag und zur Vergütung behandelt werden. Einstellung, Befristung, Teilzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Auflösungsvertrag, Kündigung (personenbedingt / verhaltensbedingt / betriebsbedingt), Abmahnung, Interessenausgleich, Sozialauswahl MAV-Beteiligung bei Einstellung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Grundsätze zu Eingruppierung / Umgruppierung auf der Grundlage von Tätigkeitsmerkmalen, Umgang mit den in den AVR nicht erfassten Tätigkeiten Regelvergütung / Tabellenentgelt sowie Kinderzulage, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen, Konkurrenzregelungen Vergütung der geringfügig Beschäftigten Leistungsvergütung, Stellenzulagen Zulagen und Zeitzuschläge Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld / Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit und Urlaub Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen Gebühr: Euro 210,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 21

22 29. Juni 2016 Dienstplangestaltung und Arbeitszeitregelungen in den Sozialstationen und mobilen Diensten Organisation und Gestaltung der Arbeitszeit sind zentrale Themen für Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Menschen. Dies gilt heute umso mehr, da ein kundenorientierter, ökonomischer, flexibler und zeitsouveräner Arbeitseinsatz vor allem in den ambulanten Diensten unter Berücksichtigung der oft schwierigen Wettbewerbssituation immer wichtiger wird. Es werden an praktischen Beispielen rechtssichere und praktikable Lösungsansätze zu Arbeitsvertragsinhalten, Arbeitszeitorganisation, Tourenplan- bzw. Dienstplangestaltung erarbeitet sowie Musterdienstvereinbarungen, insbesondere zu den AVR-Anlagen 5b, 32 und 33 vorgestellt. Themen und Inhalte dieses Seminars siehe Seite 7-8 Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen Gebühr: Euro 110,- Leistungen: Verpflegung und Tagungsgebühren 22

23 04. bis 05. Juli 2016 Arbeitsvertragsrecht nach KAVO. Grundsätze und Regelungen Die KAVO und ihre Stellung im Arbeitsvertragsrecht Die KAVO und der Dritte Weg Der Aufbau der KAVO Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden und des Dienstgebers: Haupt- und Nebenpflichten, Weisungsoder Direktionsrecht, Fürsorgepflicht, Treuepflicht, Loyalitätspflichten Arbeitszeitregelungen in der KAVO: Regelmäßige Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit, Arbeitszeitkonten Grundlagen der Eingruppierung nach KAVO Festsetzung der Eingruppierung durch den Dienstgeber Praxisbeispiele zur Eingruppierung nach KAVO Stellenbeschreibung und Stellenbewertung Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Urlaub und sonstige Ansprüche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach KAVO Beteiligungsrechte der MAV Referentin: Renate Wulf, Berufsverband der KAB, Leiterin der Rechtsstelle, Trier Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension und Tagungsgebühren 23

24 wichtige hinweise Hinweise zu den zweitägigen Seminaren: Am 1. Seminartag: bis Uhr Anreise, Anmeldung, Stehkaffee Uhr Beginn der 1. Arbeitseinheit Uhr Mittagessen Uhr weitere Arbeitseinheiten Uhr Abendessen Am 2. Seminartag: Uhr Fortsetzung des Seminars Uhr Mittagessen Uhr weitere Arbeitseinheit Uhr Ende des Seminars Hinweise zu den eintägigen Seminaren: bis Uhr Anreise, Anmeldung, Stehkaffee Uhr Beginn der 1. Arbeitseinheit Uhr Mittagessen Uhr weitere Arbeitseinheit Uhr Ende des Seminars Gebühr: wie jeweils bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Hinweis: Da es sich um einen pauschalisierten Tagungsbeitrag handelt, kann eine nicht in Anspruch genommene Leistung nicht vergütet werden. Anmeldung: Abmeldung/Stornobedingungen: Sollten Sie nach erfolgter Bestätigung durch uns kurzfristig an der Teilnahme doch noch verhindert sein, so teilen Sie dies bitte umgehend mit. Wenn bei einer Abmeldung im Zeitraum ab einer Kalenderwoche vor Tagungsbeginn ein Teilnehmerplatz nicht mehr belegt werden kann, müssen wir für die uns entstandenen Kosten 50% der Seminargebühr berechnen. Bei Absagen am Tag des Seminarbeginns und bei unentschuldigtem Fernbleiben stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung.

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