Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer MAV-Seminare,

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1 2 3 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer MAV-Seminare, das Jahr 2010 war für die Katholische Akademie Trier und andere Einrichtungen in unserem Bistum ein besonders bewegtes Jahr. Während zu Mitte des Jahres völlig überraschend der Plan der Einstellung der kompletten Bildungsarbeit verkündet wurde, wurden dann zu Beginn des letzten Quartals des Jahres 2010 neue Finanzdaten und darauf aufbauend ein Beratungsprozess für die zukünftige Gestaltung der Bildungslandschaft im Bistum Trier erlassen. Wir konnten in dieser schwierigen Zeit sehr viel Solidarität und Wertschätzung erfahren, für die wir uns recht herzlich bedanken. Einzelne unsolidarische Vorstöße, wie sie für ein Markt- und Konkurrenzgesellschaft auch nicht auszuschließen sind, haben diese Bilanz leider auch getrübt. Dies sind Erfahrungen, die wir sicher mit vielen Anbietern und mit vielen Vertreterinnen, Vertretern von Mitarbeiterinteressen teilen. Während die persönlichen Erfahrungen von Dienstgemeinschaft und Zusammenarbeit im kirchlichen Dienst sicherlich immer ein Bild von Licht und Schatten hinterlassen dies sind zwangsläufige Konsequenzen unterschiedlicher persönlicher und sozialer Kompetenzen und Unterschiede in der Ausstattung an Macht, so zeigt sich doch, wie wichtig ein rechtlich verbindlicher Rahmen auch in der Dienstgemeinschaft ist. Ein solcher Rahmen schützt vor weitreichenden Existenzgefährdungen für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und ihre Familien und kann zu einer sachlichen Zusammenführung von Mitarbeiter- und Dienstgeberinteressen führen, deren Ergebnis schließlich viel zukunftsfähiger ist als ein Erlass von einem grünen Planungstisch aus Fortschritte, die in unserer Gesellschaft trotz aller gewerkschaftlichen Anstrengungen längst nicht alle Beschäftigte und Betriebe genießen. Jahren stabil halten. Nach wie vor ist es so, dass wir mit den Pauschalangeboten im bundesweiten Vergleich ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Angebot ermöglichen. Kostenbewusstsein ist in der Dienstgemeinschaft wichtig auf Dienstgeber Seite und auf Mitarbeiterinnen-, Mitarbeiter-Seite. Ob Sie sich selbst anmelden oder Kollegen, Kolleginnen mit anmelden, beachten Sie deshalb bitte auch die Hinweise zu Anmeldung und Stornierung in diesem Programmheft und die Bestätigung der Daten Ihrer Anmeldung in der Anmeldebestätigung; dies hilft Ihnen und uns, Kosten zu sparen. Über die in diesem Programm ausgeschriebenen Angebote hinaus, können wir bei einem gegebenen Bedarf auch aktuelle Themen aufgreifen. Wir informieren Sie in diesem Fall über unseren Adressverteiler. DR. BERND STEINMETZ Katholische Akademie Trier Wir freuen uns also zu Beginn des Jahres 2011, dass wir unseren Auftrag weiter ausführen können und hoffen, erneut ein in Ihrem Urteil und für Ihre Bedarfe und Interessen qualitativ hochwertiges Schulungsprogramm anzubieten. Wir würden uns freuen, wenn die Angebote Ihr Interesse und das Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen finden würden. Die Kosten für unsere Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeitervertretungen können wir seit

2 Februar 2011 TAGES-SEMINAR 21. Februar 2011 Beteiligung in Fragen des individuellen Arbeitsrechts Dieses MAV-Seminar wendet sich an Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter, die noch keine Grundseminare besucht haben und / oder ihr Wissen über Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung vertiefen und ergänzen möchten. Ausgehend von den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und den Arbeitsvertrag betreffender arbeitsrechtlicher Fragen werden Entwicklung, Aufbau, Grundzüge der MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) und damit die Besonderheit der Mitarbeitervertretung im kirchlichen Dienst dargestellt und bearbeitet. Die Struktur der MAV-Arbeit und die Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung werden mit praktischen Anwendungsbeispielen eingeübt, um Sicherheit im Umgang mit der MAVO und der eigenen Themen sind u.a.: Begründung und Einordnung des kirchlichen Arbeitsrechts im System des Arbeitsrechts Besonderheit kirchlicher Arbeitsverhältnisse Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Spezielle arbeitsrechtliche Fragen: Arbeitsvertrag, befristet unbefristet, Arbeitszeit, Arbeitsort, Kündigungsrecht, Abmahnung Bezüge zu den Beteiligungsrechten der MAVO Der dritte Weg als Rahmen kirchlicher Dienstverhältnisse Die grundlegenden Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung: Dienstgemeinschaft, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Information, Anhörung und Mitberatung, Zustimmung, Antragsrecht Strukturen der Mitarbeitervertretung Umsetzung des Tarifvertrages für Sozial- und Erziehungsdienst in die KAVO Durch die 11. Ordnung zur Änderung der KAVO wurden die Ergebnisse aus dem Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die KAVO übernommen. Themen der Tagesveranstaltung sind: die Darstellung der neuen S-Gruppen die Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das neue Entgeltsystem betrieblicher Gesundheitsschutz nach 41 a KAVO und die praktische Umsetzung dieser Vorschrift in den Einrichtungen. Referentin: RENATE WULF Juristin beim Berufsverband der KAB Bistum Trier Referentin: Christina Merkel Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DIAG-MAV des Erzbistums Köln

3 März 2011 ZWEI-TAGE-SEMINAR Mai 2011 Die AVR 2011 Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat am mit weitreichenden Beschlüssen die Strukturen in den AVR für Ärzte, Pflegepersonal in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen sowie für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst grundlegend verändert. Weiterhin wurden Neuregelungen für die unteren Vergütungsgruppen und für nebenberuflich geringfügig Beschäftigte sowie die Vergütungserhöhungen für 2010 und 2011 beschlossen. Diese Veränderungen werden allerdings erst wirksam, wenn die jeweilige Regionalkommission entsprechende Beschlüsse fasst. Für Mitarbeitervertretungen stellen sich neue Aufgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Dienstvereinbarungsinhalten, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeitregelungen, Leistungsentgelt und/oder Sozialkomponente. Auch müssen die MAVen auf die neuen Strukturen und auf die Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Überleitung und Besitzstand vorbereitet sein; dazu soll diese Veranstaltung beitragen Inhalte sind u.a. die Inhalte der neuen Anlagen 30 bis 33 Überleitungsregelungen der Bestandsmitarbeiter in das neue System BesitzstandswahrungVergütungserhöhung neue Regelungen bei den unteren Vergütungsgruppen Sonderregelungen bei den nebenberuflich geringfügig Beschäftigten Beurteilung und Leistungsvergütung Auswirkungen der Arbeitszeitveränderungen auf Stellenplan und Teilzeitbeschäftigung Arbeitszeit und Dienstplangestaltung in der KAVO Für die Einrichtungen im Bereich der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft A ist die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) Grundlage der Arbeitsverhältnisse. Hier werden u.a. Arbeitszeiten und Vergütung festgelegt. Dieses Seminar wird in die Grundzüge der KAVO einführen und darauf aufbauend Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeitund Dienstplangestaltung darstellen und bearbeiten. Themen sind: Grundlagen des Arbeitsverhältnisses und Rechten und Pflichten Arbeitsvertrag Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsleistung Allgemeine Pflichten Anspruch auf Entgelt Anspruch auf Urlaub und Arbeitsbefreiung Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Referentin: RENATE WULF, Juristin beim Berufsverband der KAB Bistum Trier Referent: WOLFRAM SCHIERING, Schelklinge u.a. Mitautor des AVR-Kompendiums Die AVR von A Z

4 8 9 ZWEI-TAGE-SEMINAR Juni 2011 Beteiligung bei Abmahnung und Kündigung: Leistungsstörungen, Kündigungsschutz und sozialrechtliche Folgen Neben der Kenntnis der Rechte und Pflichten der MAV-Arbeit ist es für die Vertretung von Mitarbeiterinteressen von zentraler Bedeutung die Grundzüge des Arbeitsrechts, zum Beispiel bei Abmahnung und Kündigung, zu kennen. In diesem Seminar werden sowohl die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts als auch den Arbeitsvertrag betreffende spezielle arbeitsrechtliche Fragen bearbeitet. Themen: Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Spezielle arbeitsrechtliche Fragen: Arbeitsvertrag, befristet unbefristet, Arbeitszeit, Arbeitsort, Kündigungsrecht, Abmahnung Bezüge zu den Beteiligungsrechten der MAVO August 2011 Fit für die MAV-Arbeit: Gespräche und Verhandlungen mit dem Dienstgeber führen In diesem Seminar stehen die Beteiligungsrechte und deren Durchsetzung im Vordergrund. Themenschwerpunkte sind: Die Beteiligungsrechte in der MAVO Erarbeitung von Verhandlungskonzepten, Argumentationsaufbau, zielgerichtete Gesprächsführung und Einigung auf das Verhandlungsergebnis Fallarbeit und Training von Gesprächssituationen Referentinen: RENATE WULF Juristin beim Berufsverband der KAB Bistum Trier LILO SCHMALZRIEDT qualitat Frankfurt/Main Referentin: Christina Merkel Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DIAG-MAV des Erzbistums

5 August September Hilfe! Bei uns gibt es eine Betriebsänderung oder einen Betriebsübergang verbunden mit Versetzungen und Kündigungen Was macht MAV: Alles zu Beteiligungsrechten, Interessenausgleich und Sozialplan Betriebsänderungen (Umstrukturierungen, Teilschließungen, Funktionsnachfolgen, Betriebsschließungen) sowie Outsourcing und Betriebsübergänge sind auch für die Träger von kirchlichen Einrichtungen seit geraumer Zeit keine Fremdwörter mehr. Worauf hat die MAV im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu achten, wie sieht die korrekt durchgeführte Beteiligung der MAV im Vorfeld und während des Ablaufs dieser Maßnahmen aus, was kann die MAV für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen und erreichen? Alles Fragen, denen in diesem Kurs gezielt, umfassend und anschaulich mit Fallbeispielen aus der Praxis nachgegangen wird. Themen sind: Formen von Betriebsänderungen Teil- oder Komplettschließung von Einrichtungen Interessenausgleich nach 33 Abs. 1 Nr. 16 MAVO Trier Umsetzung, Versetzung, betriebsbedingte Kündigung Sozialplan nach 40, 41, 42 Abs. 1 Nr. 11 MAVO Trier Outplacement / Transfergesellschaft (SGB III 216a f) Betriebsübergang / Funktionsnachfolge Outsourcing und mögliche Folgen Übergabevertrag / Personalüberleitungsvertrag Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der MAV gemäß 31, 31a, 33, 34a MAVO Trier Durchsetzungsmöglichkeiten über das Kirchliche Arbeitsgericht bzw. die Einigungsstelle MAV-Arbeit ist Teamarbeit: Arbeitsorganisation, Kooperation und Teamarbeit Ausgehend von den Rechten und Pflichten im Mitarbeitervertretungsrecht wird dargestellt und eingeübt, wie eine effektive Arbeitsorganisation und Teamarbeit die Arbeitsergebnisse verbessern und die Arbeitszufriedenheit erhöhen können. Themenschwerpunkte sind: Rechte und Pflichten in der MAVO Arbeitsorganisation und Teamarbeit in der MAV Fallarbeit und Erarbeitung von Lösungen für eine effektivere Zusammenarbeit Referentin: Mechthild Alberts Langjährige Vorsitzende der DIAG-MAV des Erzbistums Köln, Supervisorin und Beraterin Referent: WOLFRAM SCHIERING, Schelklingen Er hat bisher bundesweit in über 200 Fällen Mitarbeitervertretungen bei Betriebsänderungen / Betriebsübergängen beraten und begleitet. Er ist weiterhin Mitautor der Veröffentlichungen des Ketteler-Verlages Betriebsübergang und Betriebsänderung von A bis Z sowie Hilfe mein Dienstgeber will mich loswerden!

6 12 13 ZWEI-TAGE-SEMINAR September September 2011 Arbeitszeit und Dienstplangestaltung Organisation und Gestaltung der Arbeitszeit sind zentrale Themen für Einrichtungen der Pflege und Betreuung von Menschen. Dies gilt heute umso mehr, da ein kundenorientierter, ökonomischer, flexibler und zeitsouveräner Arbeitseinsatz vor dem Hintergrund der schwierigen Refinanzierungssituation immer wichtiger wird. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung sind Mitbestimmungspartner in der Einrichtung bzw. im Unternehmen. Gerade bei Arbeitszeitfragen ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Blick auf die Verantwortung für die Einrichtung unabdingbar. Es werden an praktischen Beispielen rechtssichere und praktikable Lösungsansätze zu Arbeitsvertragsinhalten, Arbeitszeitorganisation, Dienstplangestaltung erarbeitet sowie Musterdienstvereinbarungen vorgestellt. Die Inhalte sind unter besonderer Berücksichtigung der Anlagen 30 bis 33 zu den AVR: die rechtlichen Grundlagen: allgemeine Regelungen (Arbeitsvertrag, Direktionsrecht), Ausgleichszeitraum, Arbeitszeitkonten, Überstunden, Mehrarbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Feiertag Arbeitszeitschutz, EU-Richtlinie, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz (u.a. Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten) Serviceversprechen der Einrichtung (welche Leistung wird wann mit welcher Qualität mit wieviel Personal angeboten) Personalbedarfsberechnung und Personalbedarfsplanung Vertragsgestaltung (Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Arbeit auf Abruf) Arbeitszeitorganisation, Dienstplangestaltung, Einsatz von Dienstplanprogrammen Beteiligung / Mitbestimmung der MAV / Dienstvereinbarungen Handeln bevor es zu spät ist Konfliktmoderation und Mobbingprophylaxe im Rahmen der Mitarbeitervertretung In diesem Seminar werden der theoretische Hintergrund von Konflikten und Mobbing und die Differenzierung zwischen Mobbing und Konflikt grundgelegt. Im Vordergrund steht dabei die Rolle der Mitarbeitervertretung im Rahmen der Mobbingprophylaxe und in der Reaktion und im Umgang mit Konflikten und Mobbing. Themen sind: Konflikte erkennen und lösen Mobbing erkennen und angehen Die Rolle der MAV im Rahmen der Beteiligungsrechte Die Dienstvereinbarung partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Möglichkeiten zur präventiven Arbeit von Mitarbeitervertretungen Fallorientierte Arbeit bis hin zur eigenständigen Erarbeitung einer Dienstvereinbarung Referent: JOACHIM BACH Diplom-Sozialarbeiter, Mediator Referent: WOLFRAM SCHIERING, Schelklingen

7 Oktober 2011 ZWEI-TAGE-SEMINAR November 2011 Leiten will gekonnt sein In diesem Seminar wird die Stellung der MAV-Vorsitzenden, des MAV-Vorsitzenden geklärt. Im Kontext der Mitarbeitervertretungsordnung werden die spezifischen Aufgaben in den Blick genommen, es werden Erwartungen abgeklärt, Sitzungen vorbereitet und strukturiert, ergebnisorientiertes Leiten und der Umgang mit Dienstgebern in Gesprächen und schriftlicher Form geübt. Ebenso wird die Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertetungen einbezogen (Mitarbeiterversammlungen, Veröffentlichungen in der MAV,...). Ziel des Seminares ist es, Rollensicherheit zu gewinnen und vorhandene Kompetenzen zu nutzen und zu unterstützen. Themenschwerpunkte sind: Leitung oder Ansprechpartnerin, Ansprechpartner Wieviel Einfluss haben Vorsitzende? Erwartungen von Kolleginnen, Kollegen und Dienstgebern Was sagt die MAVO dazu? Der Arbeitsvertrag und seine Grundlagen: Inhalt von Arbeitsverträgen, Einstellungsverfahren und AGG Themenschwerpunkte sind: Arbeitsvertrag, befristet unbefristet, Arbeitszeit Arbeitsort Kündigungsrecht, Abmahnung Referentin: CHRISTINA MERKEL Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DIAG-MAV des ErzbistumsKöln Referent: GABRIELE BACKENDORF Mitarbeiterin im Diözesan-Caritasverband, freiberufliche Supervisorin (DGSD)

8 16 17 ZWEI-TAGE-SEMINAR November 2011 Wichtige HINWEISE zu den Seminaren Die Entwicklung des staatlichen und kirchlichen Arbeitsrechts mit ihren Auswirkungen auf die Arbeit der Mitarbeitervertretungen In diesem Seminar wird ein Überblick über die Entwicklung des staatlichen und kirchlichen Arbeitsrechts, insbesondere des Mitarbeitervertretungsrechts vermittelt. Aktuelle Entscheidungen der kirchlichen und staatlichen Arbeitsgerichte werden in einer systematischen Darstellung und anhand von Fällen aus der Praxis erläutert und erarbeitet. Fälle aus der Praxis der teilnehmenden Mitarbeitervertretungen können eingebracht werden Referent: PROF. DR. RENATE OXENKNECHT-WITZSCH Professorin an der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt, Fakultät für Soziale Arbeit, mit Schwerpunkt im Arbeits-, Sozial- und Familienrecht; Mitherausgeberin und Schriftleiterin der Zeitschrift Die Mitarbeitervertretung (ZMV). Aus aktuellem Anlass und auf spezifischen Bedarf bieten wir zusätzliche Weiterbildungen an, über die wir Sie direkt informieren, sofern Sie in unserem Adressverteiler enthalten sind. Wir weisen Sie auch besonders auf unser aktuelles Halbjahresprogramm hin, in dem Sie ebenfalls interessante Seminare für die Mitarbeitervertretung finden und für die in Absprache mit Ihrem Dienstgeber Bildungsurlaub möglich ist. Ansprechpartner DiAG-MAV A/B im Bistum Trier: Die Geschäftsstelle der DiAG-MAV A/B können Sie folgendermaßen erreichen: Tel.: 0651/ , Fax: 0651/ ; Postadresse: Friedrich-Wilhelm-Str. 32, Trier Die festen Zeiten während der Seminare sind: Uhr 1. Arbeitseinheit Uhr Pause Uhr 2. Arbeitseinheit Uhr Mittagessen, Mittagspause Uhr 3. Arbeitseinheit Uhr Pause Uhr 4. Arbeitseinheit Uhr Abendessen Abweichend hiervon sind bei mehrtägigen Seminaren der Anreisetag, an dem die erste Arbeitseinheit um Uhr beginnt und der Abreisetag, der um Uhr endet. Eintägige Seminare beginnen um 9.30 Uhr und enden um Uhr. Ort: Robert-Schuman-Haus, Begegnungsstätte und Katholische Akademie des Bistums Trier Auf der Jüngt 1, Trier Sofern nicht anders angegebenen, finden alle Seminar im Robert-Schuman-Haus statt. Freistellung zur Weiterbildung: Bei diesen Seminaren handelt es sich um eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung gemäß 23, 24 MAVO (Kirchliches Amtsblatt vom 1. Januar 2005). Demzufolge stehen Ihnen pro Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung während der Arbeitszeit und unter Fortzahlung der Bezüge zu. Bildungsurlaubsansprüche nach den jeweiligen Landesgesetzen sind hiervon unberührt. Anmeldungen: an die Katholische Akademie Trier Postfach 2320, Trier Tagungssekretariat: Petra Gentgen Tel.: +49 (0)651/ , Fax: +49 (0)651/

9 18 19 Bitte beachten Sie bei Ihrer verbindlichen Anmeldung die Verfahrensrichtlinien, die Ihnen als Handreichung der DiAG vorliegen. Demnach erfolgt ein Beschluss der Mitarbeitervertretung über die Teilnahme an MAV-Schulungen und anschließend der Antrag nach 23 Absatz der Mitarbeitervertretungsordnung beim Dienstgeber. Auf dieser Rechtsgrundlage und den sich darauf beziehenden Urteilen der Kirchlichen Arbeitsgerichte ist festgelegt, wann einem Schulungsanspruch mit den darauf aufbauenden Folgen (Dienstbefreiung, Kostenübernahme) stattzugeben ist. Wenn Sie Ihrer Anmeldung eine Kopie der Bewilligung seitens des Dienstgebers vorlegen, erleichtert dies uns und der Bistumsverwaltung die korrekte Rechungsstellung. Bitte melden Sie sich möglichst schriftlich unter Angabe Ihrer Adresse, ob mit oder ohne Übernachtung und der Rechnungsadresse des Dienstgebers an. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung, in der Ihre Angaben bestätigt werden. Sollten Änderungen erfolgen, bitten wir ebenfalls um kurzfristige Rückmeldung, um unnötige Kosten zu vermeiden und zu verhindern, dass bei einem begrenzten Platzangebot Plätze nicht von Wartelisten belegt werden können. Bei inhaltlichen Nachfragen: Verantwortlicher Akademiedozent: Dr. Bernd Steinmetz Tel.: +49 (0)651/ Bitte melden Sie sich möglichst schriftlich unter Angabe Ihrer Adresse und der Rechnungsadresse des Dienstgebers an. Der Seminarbeitrag beträgt: 90, Euro für eintägige Schulungen 140, Euro für zweitägige Schulungen 210, Euro für dreitägige Schulungen Nichtübernachten im Tagungshaus ist nicht möglich, weil wir das günstige Pauschalangebot nur als Komplettangebot machen können. Da es sich um einen von der Diözese Trier subventionierten Pauschalpreis handelt, können nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen nicht vergütet werden. Aus inhaltlichen Gründen (Zeit für Erfahrungsaustausch, ) empfehlen wir die Übernachtung im Tagungshaus während mehrtägiger Seminare zu nutzen. Wir erstellen eine Rechnung über den Tagungsbeitrag, die vom Bistum Trier direkt an die Rechnungsadresse gesandt wird. Geben Sie hierzu bitte bereits bei Ihre Anmeldung die Rechnungsadresse an. Der Dienstgeber erstattet die Tagungskosten und die Fahrkosten, soweit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Einrichtungen von Kirchengemeinden (z.b. Kindergärten in Trägerschaft von Pfarreien) keine Sonderregelung besteht. Stornobedingungen: Wenn keine Absage wegen Überbelegung erfolgt, gilt ihre Anmeldung als angenommen; sie erhalten zusätzlich eine Anmeldebestätigung. Bitte beachten Sie, dass die in der Anmeldebestätigung genannten Leistungen (z.b. Übernachtung) verbindlich gebucht sind. Teilen Sie uns deshalb bitte umgehend mit, falls Sie Änderungen wünschen oder nicht an dem gebuchten Seminar teilnehmen können. Sollten Sie sich im Zeitraum von drei Tagen vor Tagungsbeginn abmelden müssen oder nicht zum Seminar erscheinen und wir können den Platz nicht von einer Warteliste oder mit einem von Ihnen benannten Teilnehmer, einer von Ihnen benannten Teilnehmerin besetzen, müssen wir als Erstattung für die uns entstehenden Kosten den vollen Tagungsbeitrag berechnen. Wenn bei einer Abmeldung im Zeitraum von einer Woche bis drei Tagen vor Tagesbeginn ein Teilnehmerplatz nicht mehr belegt werden kann, müssen wir für die uns entstandenen Kosten 30% des Tagungsbeitrages berechnen. Bei mehrtägigen Seminaren geben Sie bitte an, ob ein Zimmer (Einzelzimmer) gewünscht ist oder nicht. Da manchmal ein begrenztes Übernachtungskontingent zur Verfügung steht, erleichtert dies anderen interessierten Mitarbeitervertretungen die Buchung. Eine Ermäßigung der Kosten bei

10 20 So finden Sie die Katholische Akademie Trier: A 1 /A 48 Saarbrücken Koblenz Mainz Frankfurt B 53 Hauptbahnhof Nordallee Theo.-Heuss-Allee Christophstraße Zurmaiener Str. Kaiser-Wilh.-Brücke A 48 Aachen Köln Luxemburg (30 Min.) Ostallee Balduinstraße Krahnenufer Kölnerstr. Römerstr. Katholische Akademie Trier Robert-Schuman-Haus Das Robert Schuman Haus / Katholische Akademie Auf der Jüngt befindet sich auf dem Markusberg unterhalb der Mariensäule auf der linken Moselseite. # Vom Hauptbahnhof aus: Mit dem Taxi in ca. 10 Minuten. Saarbrücken Luxemburg # Mit dem Stadtbus können Sie die Akademie mit der Linie 2 ab Haltestelle Balduinsbrunnen (Nähe Hbf) Richtung Trierweilerweg bis zur Haltestelle Bitburger Straße über den Reverchonweg oder bis zur Haltestelle Römerstr. zu Fuß aufwärts erreichen. (ca. 15 bis 20 Minuten). Den aktuellen Busfahrplan finden Sie unter: (Verkehrsverbund Region Trier). # Mit dem PKW gelangen Sie zur Akademie, wenn Sie von der A 602 (aus Richtung Koblenz, Kaiserslautern, Saarbrücken) kommend bis zur ersten Moselbrücke (Kaiser-Wilhelm-Brücke) fahren und diese überqueren. Auf der Brücke links einordnen und abbiegen. Nach ca. 500 Metern rechts in die Römerstraße und der Ausschilderung Katholische Akademie folgen. Von der B 268 (Saarbrücken, Lothringen) kommend, überqueren Sie die Mosel über die Konrad-Adenauer-Brücke auf der rechten Spur. Rechts abbiegen auf B 49 Luxemburger Str. / Aachener Str. bis zum Bahnübergang. Halblinks auf Römerstraße und der Ausschilderung Katholische Akademie folgen. Kaiserstraße Römerbrücke Südallee Auf der Jüngt Barbara Ufer Konrad-Adenauer-Brücke MAV Seminare Januar Dezember 2011 In Kooperation mit: DiAG-MAV A + B im Bistum Trier

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