MAV MAV 2015/I. Veranstalter: BGV Trier SB 2 MAV-Seminare in Kooperation mit:

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1 AV MAV MAV MAV Seminare 2015/I Veranstalter: BGV Trier SB 2 MAV-Seminare in Kooperation mit: Ihr Ansprechpartner: Dr. Günter Gehl, Tel.: 06 51/ guenter.gehl@bistum-trier.de

2 AVMAV MAV MAV-Seminare im 1. Halbjahr 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Fortbildungsangebot für das 1. Halbjahr 2015 sollen einerseits die neuen Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter in die MAV-Arbeit eingeführt und andererseits die Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter unterstützt werden, ihre MAV-Arbeit erfolgreich und effizient durchzuführen. Aktuelle Entwicklungen finden dabei ebenso Berücksichtigung wie die Klärung grundlegender Fragen. Ein besonderes Anliegen ist die Unterstützung der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden: Neben grundlegenden Sachverhalten geht es bei dem entsprechenden Seminar ebenso um Training von Kommunikation und Konfliktfähigkeit. Wir laden Sie herzlich ein. Dr. Günter Gehl BGV Trier SB 2 MAV-Seminare Die Seminare sind als geeignet nach 23 Absatz 1 MAVO Bistum Trier anerkannt. Tagungsort aller Seminare (mit Ausnahme der Tagesseminare am 20.4., 26.5., 1.6. und sowie des 2-Tagesseminars am 23. bis ) Robert-Schuman-Haus Auf der Jüngt Trier Die abweichenden Tagungsorte sind der Beschreibung der jeweiligen Seminare zu entnehmen. Leitung aller Seminare Dr. Günter Gehl, BGV SB 2 MAV-Seminare 2

3 03. Februar 2015 Grundlagen der MAV-Arbeit I Beginn: Uhr Die MAVO Gesetzliche Grundlage der MAV-Arbeit Ansprechpartner für die MAV auf Dienstgeberseite Ansprechpartner für den Dienstgeber bei der MAV Grundlagen, um MAV-Arbeit umsetzen zu können Aufgaben des Vorstandes Die Bedeutung der Mitgliederversammlung Organisation der MAV-Arbeit Referentin: Dorothee Bohr, Juristin, Trier Gebühr: Euro 80,- Leistungen: Verpflegung, 09. Februar 2015 Grundlagen der MAV-Arbeit II Beginn: Uhr Formen der Beteiligung Anhörung und Mitberatung Zustimmungsverfahren Umsetzung ihrer Rechte durch die MAV Referentin: Dorothee Bohr, Juristin, Trier Gebühr: Euro 80,- Leistungen: Verpflegung, 23. bis 24. Februar 2015 Grundlagen der MAV-Arbeit Die MAVO Gesetzliche Grundlage der MAV-Arbeit Ansprechpartner für die MAV auf Dienstgeberseite Ansprechpartner für den Dienstgeber bei der MAV Grundlagen, um MAV-Arbeit umsetzen zu können Aufgaben des Vorstandes 3

4 Die Bedeutung der Mitgliederversammlung Organisation der MAV-Arbeit Formen der Beteiligung Anhörung und Mitberatung Zustimmungsverfahren Umsetzung ihrer Rechte durch die MAV Referentin: RAin Christina Merkel, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DiAG MAV, Köln Tagungsort: Gästehaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, Trier Gebühr: Euro 170,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, bis 26. Februar 2015 AVR Grundsätze und Regelungen. Eine Einführung unter Berücksichtigung der Rolle der MAV Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes Die Rechtsqualität der AVR: Kein Tarifvertrag, sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen Struktur und Aufbau der AVR: Wo steht was? Der Allgemeine Teil und die Anlagen Arbeitsvertrag: Einstellung, Befristung, Teilzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Dienstbezüge, Vergütung, Entgelt: Eingruppierung, Bewährungsaufstieg, Regelvergütungsstufen, Zulagen, Zeitzuschläge, Sozialbezüge etc. Weihnachtszuwendung, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt Arbeitszeit: Ausgleichszeitraum, Arbeitszeitkonten, Sonderformen der Arbeitszeit (u.a. Überstunden, Mehrarbeit), Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, Urlaub Sonstiges - u.a. Krankenbezüge, Zusatzversorgung, Beihilferegelungen etc. Mitbestimmung der MAV insbesondere bei Eingruppierung, Stufenfestsetzung, Arbeitszeiten.

5 Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen, u.a. Mitautor des AVR-Kompendiums Die AVR von A - Z sowie weiterer Veröffentlichungen des Ketteler-Verlags, Mitglied des Vermittlungsausschusses der AK-Bundeskommission 2003 bis 2012; er war über 17 Jahre bis 2008 Vorsitzender der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereich der Diözese Rottenburg- Stuttgart. Als Arbeitszeitberater und langjähriger MAV-Vorsitzender in der Stiftung St. Konradihaus Schelklingen bringt er vor allem hohe Praxiserfahrung mit. Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 03. bis 04. März 2015 Betriebliche Mitbestimmung der Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden. Grundlagen und Strategien Rechtsgrundlage für Jugend- und Auszubildendensprecher ( 54 bis 57 MAVO Bistum Trier bzw. 43 bis 45 Rahmen-MAVO) Versammlung für Jugendliche und Auszubildende durchführen Amtsführung und Zusammenarbeit mit der MAV Antragsrecht an die MAV und in der MAV-Sitzung Kommunikationskompetenz festigen Erfolgreich verhandeln und Gespräche führen Konflikt oder Meinungsverschiedenheit? Überprüfung des eigenen Konfliktverhaltens Aufbau von Argumentationen Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 160,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 5

6 20. April 2015 Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Rolle der MAV nach 30 Abs. 3 Nr. 7 Beginn: Uhr Die gesetzliche Unfallversicherung: Aufgaben und Leistungen Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz und die Mitbestimmung der MAV Die Organisation des Arbeitsschutzes am Dienstort Verpflichtung des Dienstgebers zur Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und die Rolle der MAV Praktische Beispiele zur Umsetzung des Arbeitsschutzes: Erste Hilfe, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Büroarbeitsplatzgestaltung Einflussnahme der MAV auf Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort Referent: Dipl.Ing. Markus Henrichen, VBG Bezirksverwaltung Bergisch-Gladbach Tagungsort: Forum Vinzenz Pallotti, Vallendar Gebühr: Euro 45,- Leistungen: Verpflegung, 21. April 2015 Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Rolle der MAV nach 30 Abs. 3 Nr. 7 Beginn: Uhr Referent: Dipl.Ing. Markus Henrichen, VBG Bezirksverwaltung Bergisch-Gladbach Tagungsort: Robert-Schuman-Haus, Trier Gebühr: Euro 45,- Leistungen: Verpflegung, 6

7 27. bis 28. April 2015 Auf den Ton kommt es an : Kommunikationstraining für MAVen Ein Großteil der Arbeit der Mitarbeitervertretung besteht darin, Gespräche zu führen. Seien es die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen, die Gesprächsführung während der Mitarbeiterversammlung, als auch die Gespräche mit der Dienstgeberseite. Das Training bietet die Möglichkeit, sich der Botschaften, die während Gesprächen gesendet und empfangen werden, bewusst zu werden, und zielorientiert Gespräche zu führen. Methodisch stehen: die Kommunikationsmodelle nach Schultz-von-Thun sowie die Grundlagen der wertschätzenden Kommunikation nach M. Rosenberg (Gewaltfreie Kommunikation) im Mittelpunkt. Theoriemodelle werden vorgestellt: das Vier-Ohren-Modell das Sender-Empfänger-Modell die Eisbergtheorie (Sach- und Beziehungsebene) Grundlagen der Gewaltfreien Kommunikation (aktives zuhören, Einfühlung in die eigene Werthaltung und Gefühle, sowie Bedürfnisse) Formulierungshilfen Ganz konkret wird an Beispielen aus der MAV-Arbeit, als auch an Schulfällen gearbeitet. Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 170,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 7

8 26. Mai 2015 Grundlagen der MAV-Arbeit I Beginn: Uhr Die MAVO Gesetzliche Grundlage der MAV-Arbeit Ansprechpartner für die MAV auf Dienstgeberseite Ansprechpartner für den Dienstgeber bei der MAV Grundlagen, um MAV-Arbeit umsetzen zu können Aufgaben des Vorstandes Die Bedeutung der Mitgliederversammlung Organisation der MAV-Arbeit Referentin: RAin Christina Merkel, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DiAG MAV, Köln Tagungsort: Forum Vinzenz Pallotti, Vallendar Gebühr: Euro 80,- Leistungen: Verpflegung, AVMA MAV 8

9 27. bis 28. Mai 2015 Grundlagen der MAV-Arbeit Mit wem habe ich es als MAV zu tun? Ansprechpartner für den Dienstgeber bei der MAV Was muss die MAV bei Ihrer Arbeit beachten? Hilfen, um MAV-Arbeit machen zu können Die einzelnen Beteiligungsrechte Umsetzung ihrer Rechte durch die MAV Referentin: Renate Wulf, Berufsverband der KAB, Leiterin der Rechtsstelle, Trier Gebühr: Euro 170,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 01. Juni 2015 Grundlagen der MAV-Arbeit II Beginn: Uhr Formen der Beteiligung Anhörung und Mitberatung Zustimmungsverfahren Umsetzung ihrer Rechte durch die MAV V Referentin: RAin Christina Merkel, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DiAG MAV, Köln Tagungsort: Forum Vinzenz Pallotti, Vallendar Gebühr: Euro 80,- Leistungen: Verpflegung, 9

10 3. Juni 2015 Die MAV als Beistand? Zur Rolle der MAV nach 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier bei Personalgesprächen Beginn: Uhr In diesem Seminar wird das Teilnahmerecht der MAV an Personalgesprächen, ausgelöst durch die Entscheidung des/der betroffenen Mitarbeiters/Mitarbeiterin gemäß 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier, in den Blick genommen. Dabei stehen u.a. die folgenden Fragen im Mittelpunkt: Ist allen MAV Mitgliedern ihre Rolle und ihre Aufgabe in der Begleitung bei diesen Gesprächen klar? Sind alle Mitarbeitenden informiert, was die Rolle und Aufgabe des begleitenden MAV-Mitglieds konkret sein kann? Welche Gesprächsgründe müssen vorliegen, damit eine Begleitung überhaupt möglich ist? Sind allen Teilnehmenden am Gespräch die Gründe klar? Ein geregeltes Verfahren mit dem Dienstgeber im Rahmen des 30 Abs. 3a MAVO Bistum Trier auszuhandeln, wäre der Königsweg. Ein solches Verfahren wird miteinander ausgearbeitet. Referentin: Wirtschaftsmediatorin (FH) Gabriele Backendorf, Backendorf Consulting: Supervision Coaching Mediation Moderation, Osburg Gebühr: Euro 80,- Leistungen: Verpflegung, 10

11 08. bis 09. Juni 2015 Arbeits- und Vergütungsregelungen nach AVR Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars sind das Arbeitsvertragsrecht nach AVR, insbesondere alles zu Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie das Thema Arbeitsentgelt. Die MAV ist hier über ihre Beteiligungsrechte in einer sehr verantwortungsvollen Position, da sie u.a. darauf zu achten hat, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In diesem Seminar sollen speziell für Mitarbeitervertreter/- innen umfassend alle Fragen zum Arbeitsvertrag und zur Vergütung behandelt werden. Einstellung, Befristung, Teilzeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Auflösungsvertrag, Kündigung (personenbedingt / verhaltensbedingt / betriebsbedingt), Abmahnung, Interessenausgleich, Sozialauswahl MAV-Beteiligung bei Einstellung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Grundsätze zu Eingruppierung / Umgruppierung auf der Grundlage von Tätigkeitsmerkmalen, Umgang mit den in den AVR nicht erfassten Tätigkeiten Regelvergütung / Tabellenentgelt sowie Kinderzulage, Überleitungs- und Besitzstandsregelungen, Konkurrenzregelungen Vergütung der geringfügig Beschäftigten Leistungsvergütung, Stellenzulagen Zulagen und Zeitzuschläge Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld / Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit und Urlaub Referent: Wolfram Schiering, Schelklingen, Mitautor des AVR-Kompendiums Die AVR von A - Z und weiterer Veröffentlichungen des Ketteler-Verlages, Mitglied des Vermittlungsausschusses der AK- Bundeskommission 2003 bis Gebühr: Euro 190,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 11

12 23. bis 24. Juni 2015 MAV-Arbeit: rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis - wie kann eine gute MAV-Arbeit funktionieren? - Aufbauseminar - In der konkreten MAV-Arbeit entstehen immer wieder Situationen, wo sich die MAV fragt, was können wir jetzt tun, welche Handlungsmöglichkeiten haben wir, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu helfen, welche Rechte haben wir und wie kommen wir zu unserem Recht? In diesem Aufbauseminar werden diese und ähnliche Fragen aufgegriffen. So werden die wichtigsten Regelungen der MAVO in Bezug auf die Beteiligungsrechte der MAV sowie deren Handlungsmöglichkeiten kurz dargestellt. Anschließend wird in einzelnen Gruppen an Hand von konkreten Fällen die Umsetzung dieser Kenntnisse geübt. Die Informationsrechte der MAV nach der MAVO Die einzelnen Beteiligungsverfahren nach der MAVO Die einzelnen Beteiligungsrechte nach der MAVO Wie setze ich meine Rechte als MAV durch? Bitte bringen Sie vorhandene MAVO-Kommentare mit. Referentin: Renate Wulf, Berufsverband der KAB, Leiterin der Rechtsstelle, Trier Gebühr: Euro 170,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 29. bis 30. Juni 2015 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse und die Rolle der MAV Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche basiert auf der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz am 22. September 1993 beschlossen, am vom 20. Juni 2011 ergänzt und von den Bischöfen in ihren Diözesen als Kirchengesetz in Kraft gesetzt. Die Grundordnung gibt die Rechte und Pflichten der Einrichtungen bzw. 12

13 Dienstgeber und der Mitarbeiter durch die zuständige kirchliche Autorität umfassend vor. In Art. 8 wird das Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche Betriebsverfassung definiert: Zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung in der Arbeitsorganisation kirchlicher Einrichtungen wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung Mitarbeitervertretungen, die an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt werden. Das Nähere regelt die jeweils geltende Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die Gremien der Mitarbeitervertretungsordnung sind an diese Grundordnung gebunden. Rechtliche Grundlage Einordnung der Grundordnung ins deutsche Recht Dritter Weg der Kirchen Anwendungsbereich der Grundordnung Entstehung der Grundordnung historische Herleitung Sinn und Zweck Inhalt der Grundordnung Gruppen von Mitarbeitern Loyalitätsobliegenheiten und -verletzungen Bindung der Einrichtungen an die Grundordnung Umsetzung der Grundordnung in den Einrichtungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen durch die Mitarbeitervertretungsordnung Folgen der Missachtung Referentin: RAin Christina Merkel, Geschäftsführerin und juristische Beraterin der DiAG MAV, Köln Gebühr: Euro 170,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 13

14 01. Juli 2015 Betriebsübergänge und die Konsequenzen für die MAV-Arbeit nach KAVO und AVR Beginn: Uhr Betriebsübergänge und Betriebsteilübergänge sind durch 613 BGB gesetzlich geregelt. Beide spielen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Ausgliederung ebenso wie bei Fusionen von Einrichtungen eine wesentliche Rolle. Inhaltliche Schwerpunkte: Rechtlichen Konsequenzen von Betriebsübergänge und Betriebsteilübergänge nach 613a BGB insbesondere in kirchlichen und caritativen Einrichtungen Besonderheiten der kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen nach KAVO und AVR Rechtsgeschäftlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Regelung der Arbeitsbedingungen nach einem Betriebsübergang Beteiligungsrechte und Pflichten der jeweiligen MAV? Änderung des Einrichtungsbegriffs für die Rolle der MAV, insbesondere in Kindergärten/KiTas und Kirchengemeinden Aktueller Stand der Rechtsprechung Referent: RA Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne Tagungsort: Haus Sonnental, Wallerfangen Gebühr: Euro 80,- Leistungen: Verpflegung, 14

15 06. bis 07. Juli 2015 Dienstvereinbarungen nach MAVO und Sucht am Arbeitsplatz Die Dienstvereinbarung zur Suchtprävention Die Dienstvereinbarung nach MAVO MAV als Partner beim Abschluss einer Dienstvereinbarung Rechtliche Wirkungen einer Dienstvereinbarung Auf dem Weg zu einer Dienstvereinbarung: eine praktische juristische Anleitung Vorstellung der Dienstvereinbarung zur Suchtprävention für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier vom Sucht wie entstehen Abhängigkeiten? Anmerkungen aus medizinischer Sicht Drogen und ihre Wirkungen auf die Konsumenten Erkennen: Situation im Betrieb; Co-Abhängigkeit; Mögliche Auffälligkeiten bei alkoholkranken Mitarbeitern Ansprechen: Betroffene Mitarbeiter ansprechen? Pro und contra; Wie spreche ich an? Gesprächsführung Handeln: Innerbetriebliche Reaktionsformen Referenten: Renate Wulf, Berufsverband der KAB, Leiterin der Rechtsstelle, Trier Dr. Günter Gehl, BGV SB 2 MAV-Seminare, Trier PD Dr. Alexander Marcus, Chefarzt Kinderund Jugendpsychiatrie im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Trier Diplom-Sozialarbeiterin Helga Thiel, Fachdienstleitung Sucht, Caritasverband Mosel- Eifel-Hunsrück e. V., Geschäftsstelle Wittlich Gebühr: Euro 180,- Leistungen: Unterbringung in einem EZ, Vollpension, 15

16 wichtige hinweise Hinweise zu den zweitägigen Seminaren: Am 1. Seminartag: Uhr Anreise, Anmeldung, Stehkaffee Uhr Beginn der 1. Arbeitseinheit Uhr Mittagessen Uhr weitere Arbeitseinheiten Uhr Abendessen Am 2. Seminartag: Uhr Fortsetzung des Seminars Uhr Mittagessen Uhr weitere Arbeitseinheit Uhr Ende des Seminars Hinweise zu den eintägigen Seminaren: Uhr Anreise, Anmeldung, Stehkaffee Uhr Beginn der 1. Arbeitseinheit Uhr Mittagessen Uhr weitere Arbeitseinheit Uhr Ende des Seminars Gebühr: wie jeweils bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Hinweis: Da es sich um einen pauschalisierten Tagungsbeitrag handelt, kann eine nicht in Anspruch genommene Leistung nicht vergütet werden. Anmeldung: 16 Abmeldung/Stornobedingungen: Sollten Sie nach erfolgter Bestätigung durch uns kurzfristig an der Teilnahme doch noch verhindert sein, so teilen Sie dies bitte umgehend mit. Wenn bei einer Abmeldung im Zeitraum ab einer Woche vor Tagungsbeginn ein Teilnehmerplatz nicht mehr belegt werden kann, müssen wir für die uns entstandenen Kosten 30 % der Seminargebühren berechnen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben stellen wir 100 % der Seminargebühren in Rechnung.

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