Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken

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1 FACHGRUPPENNEWS 2 15 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken EDITORIAL Prämierung - Grau raus - Bunt rein 2014/2015 Die Gewinner erhielten Urkunden und Gutscheine im Wert zwischen 300,00 und 1.000,00, die vom Obmann des Landesgremiums, KommR Dkfm. Dr. Johann Kwizda, und seinem Stellvertreter, Ing. Christian Seidler, überreicht wurden. Wir danken unseren Kooperationspartnern (MA 56, Bezirksvorsteher) für die Unterstützung, die es möglich macht, diesen Schülermalwettbewerb weiterhin für die Schulen zu organisieren. Florian Wieser - 94 Drei Schulklassen der Oberstufe und drei Schulklassen der Unterstufe mit den schönsten Kunstwerken wurden am 24. März 2015 am Stubenring 8-10, 1010 Wien im Großen Saal bei der Prämierung für Ihre phantasievollen Projekte belohnt. INHALT Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken Obmann: KommR Dkfm. Dr. Johann F. Kwizda Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Karina Sucu Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/ F 01/ E karina.sucu@wkw.at W wko.at/wien/pharmagrosshandel Nr. 2 Juni 2015 Wahlergebnis... 2 Ausschuss... 2 Arzneimittel & Drogeriewaren... 4 Chemie & Reach... 5 Parfümeriewaren... 7 Farben & Lacke... 7 Service... 8

2 FACHGRUPPENNEWS 2 Pharma & Chemie WAHLERGEBNIS Wirtschaftskammerwahl 2015 Trueffelpix - Fotolia Das Wahlergebnis für das Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie Handel mit Farben und Lacken lautet: Liste 1: Der Wiener Arznei- und Parfümeriegroßhandel: 12 Mandate Liste 4: Grüne Wirtschaft: 1 Mandate Liste 5: FPÖ pro Mittelstand Freiheitliche und Unabhängige: 1 Mandat Der Gremialausschuss ist am 18. März 2015 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten und hat Herrn KommR Dkfm. Dr. Johann F. Kwizda zum Obmann, Herrn Ing. Christian Seidler und Herrn Walter Schnabl zu seinen beiden Stellvertretern gewählt. DER NEUE AUSSCHUSS UNSERES GREMIUMS: KommR Dkfm. Dr. Johann Kwizda - Obmann In St. Johann in Tirol geboren, habe ich Betriebs- und Volkswirtschaft an der Hochschule für Welthandel in Wien studiert. Als geschäftsführender Gesellschafter bin ich im Familienunternehmen Kwizda Beteiligungsgesellschaft und Pharmalpin tätig. Ich bin mit Univ.Prof. Dr. Brigitte Kwizda-Gredler verheiratet und habe 3 Kinder Sohn Johannes (stellt sich persönlich vor) und zwei Töchter (beide sind durch ihr Studium und ihre Tätigkeit eng mit der Pharmazie verbunden). Als gebürtiger Tiroler bin ich begeisterter Schifahrer im Winter und Wassersportler im Sommer. Ich war und bin in Funktionen der Wirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Wien engagiert, ebenso in Branchenvereinigungen und im Österreichischen Gewerbeverein. Ich freue mich auch in der neuen Kammerperiode für Sie tätig sein zu dürfen, sowie auf die Zusammenarbeit mit den KollegInnen im Wiener und im österreichischen Gremialausschuss. Ing. Christian Seidler - Obmann Stellvertreter Seit nun fast dreißig Jahren bin ich in der Branche Farben, Lacke und Tapeten tätig. Meine Berufserfahrung führt mich stetig durch ganz Österreich und ins angrenzende Ausland um dort auch Gedankenaustausch mit Farbenhändlern und Industrie zu betreiben. Ich selbst betreibe Farbenhandlungen in allen Bundesländern in Österreich. Diese und jene Erfahrungen, die ich auch schon in der WKW sammeln konnte, stelle ich gerne den FarbenfachhandelskollegInnen gerne zur Verfügung um die Bedeutung und die Bedürfnisse des Farbenfachhandles auch entsprechend zu präsentieren. Ich bin verheiratet, habe Kinder und Tiere, habe sehr erdverbundene Hobbys und engagiere mich sehr gerne sozial. Walter Schnabl - Obmann Stellvertreter Geboren 1958 im Burgenland. Ich bin seit 38 Jahren selbstständig unternehmerisch tätig und seitdem Mitglied der Wirtschaftskammer. KommR Gerhard Fischler Ich habe die Ausbildung zum Drogist bei Firma Neuber von absolviert und 1964 die Geschäftsleitung der Firma übernommen habe ich die Firma Neuber mit meiner Schwester Johanna Kristen übernommen. Albert Hart Meine Erfahrungen und einschlägigen Kenntnisse gewann ich in einigen erfolgreichen unternehmerischen Aktivitäten und bin seit Neben der Funktion als Präsident des Österreichischen Drogistenverbandes und des Europäischen Drogistenverband C.E.D. bin ich Obmann des Bundesgremiums für den Handel mit Arzneimitteln, Drogerieund Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Obmann des Landesgremiums Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels sowie Ausschussmitglied der Landesinnung Chemischen Gewerbe und des 2000 als Eigentümer und Geschäftsführer der Medicopharm GmbH in der pharmazeutischen Branche aktiv. Landesgremiums Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie Handel mit Farben und Lacken. Zusätzlich bin ich noch als Präsident des Drogistenmuseums und als Vorsitzender in der KommRat Hans Zellhoferstiftung für Drogisten tätig. Ich bin seit 2001 gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma Brenntag CEE GmbH und seit 2005 Ausschussmitglied des Landesgremiums.

3 3 Ulrike Kornmayer Ich bin nach der Schule in den Firmenbetrieb eingestiegen und habe 2001 die Firma G.Wolfram FarbenhandelsgesmbH in 4. Generation übernommen. Mag. Helmut Kowarik Ich (geb in Wien) bin verheiratet, habe drei Kinder (2 selbständige Apotheker, 1 Sohn Notar) und 9 Enkelkinder. Nach dem Pharmaziestudium in Wien bin ich vielfachen Tätigkeiten in in-und ausländischen Apotheken nachgegangen und ist seit 1981 selbständiger Apotheker. Mag. Johannes E. Kwizda Mitglied der Geschäftsführung der Kwizda Unternehmensgruppe Mag. Siegfried Maurer Ich bin Geschäftsführer der Estée Lauder Companies und seit 1996 (Beginn als Finance Director) im Unternehmen. Horst Somogyi Erich Stuhl Ich bin seit 1985 Inhaber der Firma Stuhlindustries und war von und bin Dr. Georg Vana Nach dem Studium der Veterinärmedizin habe ich in der pharmazeutischen Industrie im Bereich Forschung und Entwicklung begonnen. Nach verschiedenen Funktionen im Bereich Gerhard Waberer Arbeiten mit Farbe bedeutet für mich Veränderung, Gestaltung und schlussendlich ein erfülltes Leben. Ich bin glücklich verheiratet und meine Weiters habe ich die Firma Pharmatan, ein kleiner pharmazeutischer Großhandel, gegründet, der vor allem in Lohnarbeit produzierte Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Ich bin seit 14 Jahre Gemeinderat der Stadt Wien und Landtagsabgeordneter zum Nach dem Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien arbeitete ich in der Projektfinanzierung und absolvierte das Traineeprogramm der Industriellenvereinigung. Der Handel mit Arzneimitteln und sein Beitrag zur Gesundheitsversorgung hatte schon immer eine besondere Faszination für mich. Nach dem Abschluss (1985) from a Business oriented High School habe ich von an der Karl Franzens-Universität für Business Management in Graz Studies of Ich bin seit 1987 Inhaber der Firma Color Store Vienna und seit 2011 Ausschussmitglied des Landesgremiums sowie seit 2010 Ausschussmitglied des Bundesgremiums seit 2010 Ausschussmitglied des Landesgremiums und. Weiters bin ich von Medizin und Market Access bin ich seit 2007 bei Boehringer Ingelheim RCV GmbH in der Österreich Organisation für Market Access und Marketing & Sales Services zuständig. Ich bin seit 1978 im Pharmagroßhandel bzw. für die Pharmaindustrie tätig und seit 2003 Geschäftsführer für Vertrieb und Marketing der PHOENIX Arzneiwarengroßhandlung, Ausschussmitglied im Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln Hobbys sind Radfahren, Schwimmen und Skifahren. Mein Motto lautet: Gib jedem Tag die Chance der Schönste zu sein! Wiener Landtag. Ich pflege viele Kontakte ins Ausland und bin an Firmen in Moskau und Tiflis (Georgien) beteiligt. Ehrenamtliche Tätigkeiten betreibe ich in mehreren Kultur- und Sportvereinen. Seit dem Beginn meiner Arbeit in der Kwizda Unternehmensgruppe konnte ich in diesem Bereich Erfahrung sammeln und freue mich, mit meiner Mitarbeit im Gremialausschuss des Landesgremiums einen Beitrag für die Sparte Handel leisten zu können. business management with focus on marketing, sales, finance studiert und das Studium auch abgeschlossen. Ich bin verheiratet und habe eine Tochter. sowie des Berufsgruppenausschusses Farbenhandel im Fachgruppenausschuss Abfallund Abwasserwirtschaft tätig gewesen. Seit 2008 bin ich gewerberechtlicher Geschäftsführer für den Handel mit Arzneimitteln. Ich bin verheiratet und Vater von vier Kindern. und im Berufsgruppenausschuss der Wirtschaftskammer Österreich sowie Vorstandmitglied der PHAGO.

4 FACHGRUPPENNEWS Pharma & Chemie 4 Dr. Andreas Windischbauer Ich habe Pharmazie studiert und stamme aus einer Apothekerfamilie. Mein beruflicher Werdegang führte mich, nach Jahren in der Apotheke und in der klinischen Forschung, in den Großhandel, wo ich seit 1993 in der Herba Chemosan beschäftigt bin und seit 2002 die Funktion des Vorstandsvorsitzenden ausübe. Ich freue mich auf die zukünftige Arbeit in diesem Gremium. Sie alle freuen sich, in Ihrer Funktion für den Berufsstand tätig zu sein. Viele Ausschussmitglieder haben bereits jahrelange Erfahrung bei der Mitarbeit im Landesgremium, andere warten schon gespannt auf die ersten Herausforderungen. v.l.n.r.: v.l.n.r Walter Schnabl, Horst Somogyi, Dr. Georg Vana, KommR Gerhard Fischler, Mag. Siegfried Maurer, Mag. Johannes Kwizda, Ing. Christian Seidler, Ulrike Kornmayer, Dr. Johann Kwizda, Mag. Helmut Kowarik, KommR Erwin Pellet (Wahlleiter), Erich Stuhl ARZNEIMITTEL & DROGERIEWAREN Änderungen der Voraussetzungen für die Erstattung eines Arzneimittels anlässlich der Verlängerung seiner Aufnahme in die Liste der erstatteten Arzneimittel Rs. C-691/13; Les Laboratoires Servier SA; Vorabentscheidungsersuchen; Geltungsbereich der Begründungspflicht nach Art. 6 Nr. 2 der RL 89/105/EWG; Der Gerichtshof der EU hat auf Grund eine Ersuchens um Vorabentscheidung des französischen Conseil d Etat am in der oben bezeichneten Rechtssache ein Urteil gefällt. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt im Ausgangsverfahren zu Grunde: Mit ministeriellem Erlass wurde die Aufnahme einer bestimmten Arzneispezialität in die Liste der in Frankreich erstatteten Arzneispezialitäten verlängert, die Übernahme der Kosten dieser Arzneispezialität durch das Krankenversicherungssystem jedoch auf Verschreibungen dieses Arzneimittels nur an Patienten beschränkt, die auf Grund von Gegenanzeigen oder Intoleranz gegenüber Arzneimitteln aus der Gruppe der Bisphosphonate nicht behandelt werden können etc. (siehe im Detail Rz. 14 des Urteils). Das vertriebsberechtigte Pharmaunterneh- men erhob dagegen Klage und macht geltend, dass die Begründung des streitigen Erlasses nicht die Anforderungen von Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 89/105/EWG ( Transparenzrichtlinie ) erfülle. Die genannte Bestimmung verlange, dass Entscheidungen, mit denen die Bedingungen für die Aufnahme in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel geändert würden, zu begründen seien. Da der streitige Erlass lediglich auf die Stellungnahme der (in Frankreich offenbar bestehenden) Transparenzkommission

5 5 Bezug nehme, entspreche seine Begründung nicht den Anforderungen der Richtlinie 89/105. Der Gerichtshof verwies auf Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 89/105, wonach eine Entscheidung, ein Arzneimittel nicht in die Liste der unter das Krankenversicherungssystem fallenden Erzeugnisse aufzunehmen, eine auf objektiven und überprüfbaren Kriterien beruhende Begründung enthalten muss. Im vorliegenden Fall wurde zwar keine Entscheidung gefällt, mit der die Aufnahme einer Arzneispezialität in die Liste der erstattungsfähigen Arzneispezialitäten verweigert wird, jedoch hat die getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der Situation der betroffenen Patienten eine entsprechende Wirkung wie eine teilweise Verweigerung der Aufnahme in die Liste der unter das Krankenversicherungssystem fallenden Erzeugnisse. Fernabsatz-VO - BGBl Die Verordnung über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz (Fernabsatz-Verordnung), ist im BGBl. II Nr. 105/2015 kundgemacht worden (liegt im Gremium auf). Die kundgemachte Verordnung berücksichtigt die von der WKÖ im Begutachtungsverfahren vorgeschlagenen Änderungen: Der Gerichtshof gelangte daher zum Ergebnis, dass Art. 6 Nr. 2 der Richtlinie 89/105 dahin auszulegen ist, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Begründungspflicht auf eine Entscheidung anzuwenden ist, die die Aufnahme eines Erzeugnisses in die Liste der unter das Krankenversicherungssystem fallenden Arzneimittel Erwin Wodicka - wodicka@aon.at Nach 5 Abs. 4 der Fernabsatz-Verordnung hat die Webseite einer Apotheke, die Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz abgibt, u.a. auch über die in der Gebrauchsinformation enthaltenen Gegenanzeigen und allfälligen Wechselwirkungen zu informieren. Ferner erlaubt 7 Abs. 1 der Fernabsatz- Verordnung Apotheken, die Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz abgeben, Transport und Lieferung der zu versendenden Humanarzneispezialitäten wahlweise selbst zu besorgen oder ein Logistikunternehmen damit zu beauftragen. Die Fernabsatz-Verordnung tritt mit 25. Juni 2015 in Kraft. Mit dem gleichen Tag treten 59 Abs. 10 Z 1 und 59a Abs. 1 bis 4 AMG idf des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 48/2013 in Kraft. verlängert, aber die Erstattung der Kosten für dieses Erzeugnis auf eine bestimmte Gruppe von Patienten beschränkt. Sie finden das Urteil unter folgendem Link: DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62013CJ0691& from=fr webdata - Fotolia.com CHEMIE & REACH Neue Bleibeschränkung nach REACH Mit der Verordnung zur Änderung des Anhang XVII der REACH-Verordnung wird der Bleigehalt in diversen Erzeugnissen, die durch Kinder in den Mund genommen werden können, beschränkt. Die Verordnung kann im Gremium angefordert werden. CLP - Verordnung: 6. ATP; Terminverschiebung Im Amtsblatt der EU wurde die Verschiebung des verpflichtenden Inkrafttretens der harmonisierten Einstufungen der 6.ATP (Verordnung (EU) Nr. 605/2014) auf 1. Januar 2016 (anstatt ) kundgemacht. Dokumente dazu erhalten Sie im Gremium. Stauke - Fotolia

6 FACHGRUPPENNEWS 6 Pharma & Chemie Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR-RID-ADN 2015 Anbei senden wir Ihnen eine Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften ADR/RID/ADN Diese sind mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten und können sowohl für innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Gefahrguttransporte angewendet werden. Wir bitten die Landesgremien um Information betroffener Unternehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Gefahrgut-Website der Bundessparte Transport und Verkehr. Ausgangsstoffe für Explosivstoffe Die Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (Ausgangsstoffverordnung) ist am 24. Februar 2015 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die EU-Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (ergänzend zur Änderung des Chemikaliengesetzes) in nationales Recht umgesetzt. Demnach ist nun für folgende Stoffe ein Registrierungssystem vorgesehen: 1. Wasserstoffperoxid (CAS-Nr ) in Konzentrationen über 12 Gew% bis einschließlich 35 Gew%, 2. Nitromethan (CAS-Nr ) in Konzentrationen über 30 Gew% bis einschließlich 40 Gew% und 3. Salpetersäure (CAS-Nr ) in Konzentrationen über 3 Gew% bis einschließlich 10 Gew% Die Abgabe dieser Stoffe in einer höheren Konzentration an Privatpersonen ist nicht zulässig. Die Abgabe an berufliche Verwender (Maler, Tischler, Landwirte ) ist davon nicht betroffen und weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Bei der Registrierung müssen beim Verkauf der Produkte (im oben genannten Konzentrationsbereich) an Privatpersonen bestimmte Angaben - Name, Adresse, Bezeichnung des Stoffes inkl. Konzentration, Menge, beabsichtigte Verwendung, Datum, Ort und Unterschrift festgehalten werden. Ein entsprechendes Registrierungsformular wird derzeit vom BMLFUW erstellt und soll demnächst zur Verfügung stehen. Unabhängig von der Registrierungspflicht ist zu beachten, dass Stoffe des Anhangs I der EU-Verordnung folgende Kennzeichnung tragen müssen: Erwerb, Besitz oder Verwendung durch private Endverbraucher ist gesetzlich eingeschränkt. Dies betrifft folgende Stoffe ab der angeführten Konzentrationsgrenze: Wasserstoffperoxid 12 % w/w Nitromethan 30 % w/w Salpetersäure 3 % w/w Kaliumchlorat 40 % w/w Kaliumperchlorat 40 % w/w Natriumchlorat 40 % w/w Natriumperchlorat 40 % w/w Eine Informationsbroschüre, welche in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt erstellt wurde, liegt im Gremium auf. Darin finden Sie auch die nationale Kontaktstelle für die Meldung verdächtiger Transaktionen: Meldestelle für Drogenausgangsstoffe.BK Büro 3.3 Suchtmittelkriminalität Referat Meldestelle Precursor@bmi.gv.at Ansprechpartner: Walter ADLER Walter.Adler@bmi.gv.at Manfred HORVATH Manfred.Horvath@bmi.gv.at Außerdem möchten wir Sie auf eine Guideline der Europäischen Kommission aufmerksam machen. Leider steht die Guideline nur in englischer Sprache zur Verfügung. Sie enthält weiterführende Informationen sowie Empfehlungen für Wirtschaftsbeteiligte. Vorlage Registrierung Ausgangsstoffverordnung (liegt im Gremium auf) In Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe gibt es eine Vorlage für die Registrierung. Diese Vorlage wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich erstellt und kann für die Registrierung verwendet werden. Eine Registrierung der Verkäufe an Privatpersonen ist nur in bestimmten Fällen erforderlich: Wasserstoffperoxid (CAS-Nr ) Nitromethan (CAS-Nr ) Salpetersäure (CAS-Nr ) Stoff Frei verkäuflich Registrierung Keine Angabe an Privatpersonen Beispiele bis 12 Gew. % Gew. % ab 35 Gew. % Schwimmbadchemikalien bis 30 Gew. % Gew. % ab 40 Gew. % Modellsport bis 3 Gew. % 3 10 Gew. % ab 10. Gew. % Reinigungsmittel, Schwimmbadchemikalien Verkäufe an gewerbliche Verwender sind von der Registrierungspflicht nicht betroffen. Auch eine Abgabe an gewerbliche Verwender über den genannten Höchstkonzentrationen ist möglich. Nähere Details zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Webseite: wko.at/h3 >> Chemikalien >> Ausgangsstoffe Explosivstoffe

7 7 PARFÜMERIEWAREN Vorankündigung Flair de Parfum 2015 Die alljährliche Galanacht der Düfte findet heuer am 10. Oktober 2015 im Parkhotel Schönbrunn statt. Bereits seit 23 Jahren organisiert das Wiener Gremium des Parfümerie- und Drogerieeinzelhandels den Flair de Parfum und vergibt Preise (Luxury Flair de Parfum) an zwei prominente Persönlichkeiten für deren glamouröses Wirken, an eine Duftmarke (Basic-Flair) und an den besten Lehrling der Branche (Public-Flair). Auch heuer lädt das Wr. Gremium des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie Handel mit Farben und Lacken wieder die Parfümeriegroßhändler zu dieser Veranstaltung herzlich ein. Wir bitten Sie diesen Termin schon jetzt vorzumerken, eine Einladung erhalten Sie rechtzeitig. Tom Mc Nemar - Fotolia FARBEN & LACKE Grau raus - bunt rein 2014/ Korrektur - Farbenhändler Wir möchten Ihnen nochmals die Gewinner des diesjährigen Schülermalwettbewerbs Grau raus Bunt rein bekanntgeben, da sich in der letzten Ausgabe ein paar Fehler eingeschlichen haben. Weiters wurde zusätzlich ein Sonderpreis vergeben. Die Gewinner des Phantasiemalwettbewerbes/Schülermalwettbewerbes Grau raus bunt rein stehen fest! Insgesamt wurden 43 Kunstwerke eingereicht und somit Klassenräume, Gänge, Terrassen, etc. von den Schülern verschönert und künstlerisch gestaltet. Wir dürfen Ihnen die Siegerprojekte des diesjährigen Schülermalwettbewerbes Grau raus bunt rein präsentieren. 5. BIS 8. SCHULSTUFE: 2. PLATZ: 3. KMS des Sonderpädagogischen Zentrums, Hammerfestweg 1, 1220 Wien Projekt: Erdgeschossgestaltung Farbenfachhändler: Farbenschwoiser, Karl Schwoiser Preis: PLATZ: 4A/B des/der Bundesrealgymnasiums/Neuen Mittelschule, Anton-Krieger-Gasse 25, 1230 Wien Projekt: Ganggestaltung Farbenfachhändler: Rembrandtin Farbexperte Preis: PLATZ: 4. KMS des Sonderpädagogischen Zentrums, Hammerfestweg 1, 1220 Wien Projekt: Werksaalgestaltung Farbenfachhändler: Farbenschwoiser, Karl Schwoiser Preis: BIS 13. SCHULSTUFE: 3. PLATZ: MSK 1/2 des Bundesinstitutes für Gehörlosenbildung, Maygasse 25, 1130 Wien Projekt: Ganggestaltung Farbenfachhändler: Josef Ruhser Preis: PLATZ: 5c des Bundesrealgymnasiums, Contiweg 1, 1220 Wien Projekt: Gestaltung der Cafeteria Farbenfachhändler: Farbenschwoiser, Karl Schwoiser Preis: PLATZ: 5P des Bundesoberstufenrealgymnasiums, Hegelgasse 12, 1010 Wien Projekt: Klassenraumgestaltung Farbenfachhändler: Beck, Koller & Fischer Preis: Sonderpreis: Gruppe der International Christian School of Vienna, Wagramerstr. 175/Panethgasse 6a, 1220 Wien Projekt: Ganggestaltung Farbenfachhändler: Farben Anstalt Preis: 300 Die Projektfotos sowie Fotos zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage Barrierefreiheit - Wissen aus erster Hand Dienstag, Uhr Dienstag, Uhr Weitere Informationen finden Sie unter wko.at/wien/barrierefreiheit inserat_193x50.indd :41:42

8 FACHGRUPPENNEWS 8 Pharma & Chemie Woche der Farbe Werbeaktion des österreichischen Farbenfachhandels Die Woche der Farbe fand heuer vom 4. bis 9. Mai 2015 statt. Die Aktion beinhaltete zwei für die Farbenfachhändler (in der 17. und 18. Kalenderwoche) kostenlose Werbeeinschaltungen in regionalen Zeitungen. In diese Werbeaktion wurden die Mitglieder des österreichischen Farbenfachhandels eingebunden, in dem der Standort ihres Betriebes auf Wunsch veröffentlicht wurde. Die Inseratsujets werden pro Bezirk mutiert und sollen auch die Logos und Standorte aller Fachhandelsbetriebe zeigen, die im jeweiligen Bezirk tätig sind. Diese Kampagne zeigt eindrucksvoll die Stärken des Farbenfachhandels und wo die einzelnen Mitgliedsbetriebe ansässig sind. Wir sind überzeugt, mit dieser Kampagne die Woche der Farbe wirksam zu unterstützen, und freuen uns, damit auch unmittelbar für Ihr Unternehmen werben zu können. Die Teilnahme war für die Mitgliedsbetriebe kostenlos. Die teilnehmenden Betriebe und die Mustersujets finden Sie auf unserer Homepage (unter Farbe ) SERVICE Betriebshilfe Wien Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft - Anspruchsberechtigte - Voraussetzungen - Ausmaß - Kontakt Häufig sind Unternehmer mit finanziellen Problemen konfrontiert, wenn sie bei Krankheit, nach einem Unfall oder im Falle einer Schwangerschaft im Betrieb längere Zeit nicht arbeitsfähig sind. Um diese Gefahren zu mildern hat die Wirtschaftskammer Wien gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Betriebshilfe für die Wiener Wirtschaft als Existenzsicherungsaktion für Klein- und Kleinstbetriebe geschaffen. Die Betriebshilfe wird als Sachleistung oder als Zuschuss zu den Kosten eines Betriebshelfers gewährt. Begünstigter Personenkreis Die Betriebshilfe können alle Personen in Anspruch nehmen, die bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft krankenversichert und mit ihrem Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer Wien (bei aufrechter Gewerbeberechtigung!) sind. Voraussetzungen Die Betriebshilfe kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Spitalsaufenthalt, Unfall, Anschlussheilverfahren, Schwangerschaft, Geburt) von mehr als 14 Tagen vorliegt, die jährlichen Gesamteinkünfte des Versicherten den Betrag von ,92 (Wert für 2015) nicht übersteigen (Ausnahme: Betriebshilfe bei Mutterschaft) und die Betriebshilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist. Für den Fall der Mutterschaft ist eine Einkommensgrenze nicht vorgesehen. Betriebshilfe als Sachleistung Die Betriebshilfe wird in Form einer fachlich qualifizierten Person (Betriebshelfer) kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Betriebshelfer springt für den verhinderten Unternehmer ein oder arbeitet im Betrieb mit. Der Betriebshelfer steht dem Unternehmen für höchstens 40 Stunden pro Woche zur Verfügung. Ausmaß Die Gesamtdauer der Unterstützung beträgt bei gesundheitlichen Problemen von mehr als 14 Tagen (Krankenstand, Spitalsaufenthalt, Anschlussheilverfahren) sowie bei Unfall maximal 70 Einsatztage pro Kalenderjahr, bei Schwangerschaft und Geburt den Zeitraum der Schutzfrist das ist im Regelfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf fotomek - Fotolia Impressum Nr. 2 Juni 2015 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien Foto: Sparte Handel Druck: Robitschek & Co GmbH Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Offenlegung: wko.at/wien/pharmagrosshandel/offenlegung

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