Informationen für Eltern. und Erziehungsberechtigte

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1 Stand 2008 Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte rund um Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 6B Pflichtschulen und Kinderbetreuung Stempfergasse Graz Tel.: 0316/ Kinderbetreuungsreferat Fachabteilung 6B

2 Vorwort Welche Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es in der Steiermark? Erstinformation für Eltern (Erziehungsberechtigte) Kinder mit besonderen Bedürfnissen Vorbereitung auf die Schule Finanzielle Unterstützung für Eltern Das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen Hinweise Überblick Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark

3 Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte! Wie erziehe ich mein Kind richtig? Wie begleite ich es während der ersten Lebensjahre? Wie haben es meine Eltern gemacht? Was werde ich gleich oder auch anders machen? Welche Kinderbetreuungseinrichtung ist für mein Kind die passende? Mein Kind soll einmal, unser Kind wird einmal, muss einmal? Je nach Alter eines Kindes stellt sich früher oder später die Frage nach der richtigen Kinderbetreuungseinrichtung. Das Kind soll sich mit seinen Fähigkeiten und Stärken in außerfamiliärer Betreuung wohl und geborgen fühlen, es soll soziale Erfahrungen sammeln, sich ausreichend bewegen können, es soll kreativ sein Ein großes Angebot an pädagogischer Fachliteratur beschreibt, was Kinder»wirklich«brauchen, um mündige Erwachsene in einer sich stets verändernden Gesellschaft zu werden. Als aktiv Lernende brauchen Kinder Interaktionen mit Eltern, Erzieherinnen und anderen Erwachsenen, sowie Interaktionen mit anderen Kindern. Eine räumlich-materiale Umwelt soll so organisiert sein, dass Kinder maximal unabhängig und erfolgreich sein können. Diese Umgebung und die emotionale Wärme und Geborgenheit, sowie eine vorhersagbare Routine soll Kinder dabei unterstützen, sich geschützt und sicher fühlen zu können (vgl. Tietze, 2001). Diese Broschüre wurde vom Team des Kinderbetreuungsreferates in der Fachabteilung 6B der Steiermärkischen Landesregierung erstellt. Sie soll Antworten auf mögliche Fragen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Wir danken allen Partnerinnen im steirischen»kinderbetreuungsnetzwerk«für die aktive Mitarbeit am Zustandekommen dieser Broschüre.

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5 Vielleicht besucht Ihr Kind bereits eine Kinderbetreuungseinrichtung, unter Umständen tragen Sie sich auch erst mit dem Gedanken, Ihr Kind in einer Einrichtung anzumelden. Sie überlegen, was denn wohl ein Kindergarten/eine Kinderkrippe/ein Hort für Ihr Kind bieten sollte, um ein gutes Gefühl zu haben um Ihr Kind gut betreut zu wissen. Unterschiedlichste Gedanken prägen diese Entscheidung, persönliche Erinnerungen spielen eine Rolle, Freunde und Bekannte beraten und erzählen aus eigenen Erfahrungen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben die MitarbeiterInnen der Fachabteilung 6B/Kinderbetreuungsreferat diese Broschüre entworfen, in der Sie Antworten auf unterschiedliche Fragen erhalten, die vom erfahrenen Personal der jeweiligen Einrichtung ergänzt werden können. Als Familien- und Bildungslandesrätin ist es mir ein Anliegen, dass Eltern/Erziehungsberechtigte Kinderbetreuungseinrichtungen vorfinden, in denen das Kind im Mittelpunkt steht und Eltern als Partner gesehen werden. Das Land Steiermark ist daher auf unterschiedlichsten Ebenen aktiv, gemeinsam mit Eltern, Erhaltern und dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen Rahmenbedingungen zu schaffen, die für Kinder förderlich sind. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind/Ihren Kindern eine schöne Zeit in der Kinderbetreuungseinrichtung und eine partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den engagierten PädagogInnen und KinderbetreuerInnen in der Steiermark. Dr. in Bettina Vollath Landesrätin für Frauen, Jugend und Bildung

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7 Welche Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es in der Steiermark? Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Fällt der dritte Geburtstag in das laufende Kinderbetreuungsjahr, so kann die Einrichtung bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres weiter besucht werden. Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht. Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder. Kinderhäuser sind Einrichtungen mit altersübergreifenden Gruppen für Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht.»Alterserweiterte Gruppen«sind Einrichtungen zur gemeinsamen Betreuung von Kindern im Alter von 18 Monaten bis zur Beendigung der Volksschulzeit. Tagesmütter/Tagesväter sind Personen, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen. Heilpädagogische Kindergärten sind Kindergärten für Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen. In diesen sind Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis längstens zum Ende jenes Kindergartenjahres zu betreuen, in welchem das Kind das 8. Lebensjahr vollendet. Heilpädagogische Horte sind Horte für schulpflichtige Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen.

8 Erstinformationen für Eltern (Erziehungsberechtigte) Welche Aufgaben haben Kinderbetreuungseinrichtungen? Alle Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, die Familienerziehung bis zur Beendigung der Schulpflicht zu unterstützen und zu ergänzen. Sie haben dafür zu sorgen, dass den Kindern eine positive Gesamtentwicklung ermöglicht wird. Sie haben Integrationsaufgaben im Hinblick auf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen oder auf interkulturelle Aspekte zu übernehmen und zu einer grundlegenden religiösen und ethischen Bildung beizutragen. Alle Kinderbetreuungseinrichtungen haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) bzw. den Lehrer/inne/n der Kinder in geeigneter Weise möglichst eng zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist die Grundlage für eine konstruktive, partnerschaftliche Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Kinderbetreuungseinrichtungen sind daher auch als Orte zu sehen, in denen Eltern, Kinder und Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen als Teile eines eng verbundenen Beziehungsdreiecks profitieren. Wie werden diese Aufgaben erfüllt? Das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen ist Wegbegleiter in einer formenden und prägenden Lebensphase des Menschen. Ihm kommt ein hohes Maß an Verantwortung zu. Pädagogische Schwerpunkte richten sich immer auch an den Fähigkeiten und Interessen der jeweiligen Mitarbeiter/innen aus. Fragen Sie in der Einrichtung nach dem gelebten Handlungskonzept. Überprüfen Sie, ob dieses auch Ihrer pädagogischen Grundhaltung entspricht. Kinderbetreuungseinrichtungen beschreiben ihre Schwerpunkte und deren Umsetzung auch anhand schriftlicher Konzeptionen. Die Angebote sind jedenfalls auf individuelle Bedürfnisse der Kinder, auf ihr Entwicklungsalter und auf neue Erkenntnisse der Pädagogik abzustimmen.

9 Welche Aufgaben haben Eltern in Hinblick auf die Betreuung ihrer Kinder in einer Einrichtung? Die Erhalter, das Personal und die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben in allen Angelegenheiten eine möglichst enge Zusammenarbeit zu pflegen. Elternmitwirkung ist ein grundlegendes Element der pädagogischen Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen. Die verschiedensten Formen der Elternbeteiligung sind die Basis einer konstruktiven, partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Elternpartnerschaft äußert sich durch aktive Zusammenarbeit mit dem Personal, durch Mitwirkung in der Planung, Vorbereitung und Gestaltung besonderer Aktivitäten und Veranstaltungen Begleitung von Projekten, Ausflügen, Exkursionen aktive Unterstützung bei der Gestaltung der Freispielfläche, der Innengestaltung und der Herstellung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial Teilnahme an Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen und vieles mehr Welche Pflichten haben Eltern (Erziehungsberechtigte) in Hinblick auf die Betreuung ihrer Kinder in einer Einrichtung? Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Pflicht, Kinder im Alter bis zum Schuleintritt in die Kinderbetreuungseinrichtung zu bringen und von dort rechtzeitig abzuholen oder dafür zu sorgen, dass diese Kinder auf dem Weg zur und von der Kinderbetreuungseinrichtung von einer geeigneten Person (siehe nächste Frage) begleitet werden. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung unter Beachtung der vom Erhalter festgesetzten Öffnungszeit sowie über das Betriebsjahr regelmäßig erfolgt. Ist ein Kind verhindert, die Kinderbetreuungseinrichtung zu besuchen, haben die Eltern (Erziehungsberechtigten) die Leitung davon ehestmöglich zu benachrichtigen.

10 Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben den vom Erhalter festgesetzten Beitrag für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung unter den vom Erhalter festgesetzten Bedingungen regelmäßig zu entrichten. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass die Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung frei von ansteckenden Krankheiten besuchen. Qualitätsvoll geführte Einrichtungen verfolgen, wie auch Schulen, einen aufbauenden»bildungsplan«über das gesamte Betriebsjahr. Ihr Kind findet durch den regelmäßigen Besuch der Einrichtung ein förderliches Sozialisationsfeld vor, erlebt Sicherheit in der Gruppe, kann sich im Tagesablauf orientieren und die individuell auf die Kinder abgestimmten Angebote in Anspruch nehmen. Ein unregelmäßiger oder nur tageweiser Besuch ist seitens des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes nicht vorgesehen, da die Bildungsqualität dadurch geschwächt würde. Was ist bei der Anmeldung zu beachten? Bei der Anmeldung eines Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Meist wird seitens des Erhalters auch um Vorlage der Meldezettel gebeten. Die Aufnahme kann von der Feststellung abhängig gemacht werden, dass dem Kind gemäß einer ärztlichen Bescheinigung der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung zumutbar ist. Für Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen ist nach Kontaktnahme mit der Leiterin des Heilpädagogischen Kindergartens bei der Wohnsitzgemeinde der Antrag auf Hilfeleistung nach dem Behindertengesetz zu stellen. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Erhalter nach Anhörung der Leiterin der Kinderbetreuungseinrichtung. Kriterien: Der Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtung ist zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet, soweit die Aufnahme im Hinblick auf die festgesetzte Höchstzahl der Kinder in den einzelnen Gruppen möglich ist.

11 In jenen Fällen, in denen die Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung vorwiegend in der Absicht erfolgt, die Kinder der eigenen Arbeitskräfte zu betreuen, kann der Erhalter diese Kinder bevorzugt berücksichtigen (z.b. Betriebskindergarten). Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, ist, ausgehend vom Wohl des Kindes, auf die familiären und sozialen Verhältnisse, insbesondere auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, die Anzahl der Geschwister, die Wohnungsverhältnisse sowie auf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen Bedacht zu nehmen. Bei der Aufnahme von Kindern ist zusätzlich zu beachten, dass jene Kinder, die altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten stehen, vorrangig einen Kindergartenplatz erhalten sollen. Für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Graz bestehen zusätzliche Aufnahmekriterien, die beim Amt für Jugend und Familie, Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz, Tel.: 0316/ erfragt werden können. Worauf ist zu achten, wenn mein Kind erstmals eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht? Wenn Ihr Kind erstmals eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht, ist dies mit der ersten Trennung von den Eltern während einer prägenden Lebensphase verbunden. Aber auch für Eltern ist es mitunter eine erste Trennung vom Kind über einen mehrstündigen Zeitraum. Erstmals haben»fremde Begleiter/innen«Kontakt zum Kind. Unter Umständen sind Unsicherheiten und Ängste vorhanden. Eltern sollten sich persönlich ein Bild von der Kinderbetreuungseinrichtung machen und sich dafür ausreichend Zeit nehmen. Manchmal erweist sich die jeweilige Kinderbetreuungseinrichtung für eine Familie als unpassend, während sie für eine andere Familie die passende ist. Bei entsprechend sensibler Begleitung wird jedes Kind den Einstieg so bewältigen, wie es seiner Persönlichkeit und seiner Eigenart entspricht.

12 Wie kann ich mein Kind am Anfang unterstützen? Einige Tipps:»Kennenlerntage«vor Aufnahme des Kindes dienen einer qualitätsvollen Eingewöhnung für Kind und Eltern. Sie erleichtern Ihrem Kind den Einstieg in die Kindergruppe, wenn Sie ihr Kind zu fixen Zeiten bringen und abholen. Klare Strukturen, Regelmäßigkeit und die Einhaltung von Ritualen geben dem Kind Sicherheit in einer neuen Umgebung. Planen Sie auch genügend Zeit ein, um Ihr Kind in den ersten Wochen entsprechend begleiten zu können. Auch in der Eingewöhnungszeit ist es wichtig, dass Ihr Kind die Einrichtung regelmäßig besucht, damit es sich in die Gemeinschaft einfinden kann. Vertraute Gegenstände wie z.b. Kuscheltiere, Schmusetuch etc. sind während der Trennungsperiode hilfreich und helfen Ihrem Kind, sich in der noch unvertrauten Umgebung langsam einzugewöhnen. Die Eingewöhnungsphase sollte nicht zugleich mit anderen Veränderungen in der Familie erfolgen (z.b. Geburt von Geschwistern, Umzug der Familie, Urlaub, Trennung der Eltern ). Kinder sind anfangs müde, oft auch unruhig oder erschöpft, wenn sie abgeholt werden. Fragen wie:»was habt ihr denn so alles gemacht?«werden oft nicht sofort beantwortet. Kinder beginnen meist von sich aus zu erzählen. Stress am Morgen (schnelles Frühstück ) kann sich auf die Stimmung des Kindes auswirken. Ein ruhiger, ritualisierter Tagesbeginn ist für Eltern und Kind förderlich. 10

13 Wer kann mein Kind von der Kinderbetreuungseinrichtung abholen? Was versteht man unter einer»geeigneten Person«? Bei der Anmeldung Ihres Kindes wird auch die Frage gestellt, welche Personen ihr Kind mit Ihrem Einverständnis abholen dürfen. Diese Entscheidung wird in Berücksichtigung des Alters der Person, bei Jugendlichen der individuellen Reife, aber auch unter Bedachtnahme auf andere Faktoren wie körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die Länge des Weges, das auf dem Weg liegende Gefährdungspotenzial usw. zu treffen sein. Bei Jugendlichen gibt es seitens der FA6B die Empfehlung, dass das 14. Lebensjahr vollendet sein sollte. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche auch die Reife besitzt, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Die individuellen Fähigkeiten müssen (auch bei Erwachsenen) stets berücksichtigt werden. Schließlich sind auch die persönlichen Eigenschaften des betroffenen Kindes zu beachten. Auch hier werden das Alter, die Reife, besonderes Verhalten des Kindes und dergleichen zu berücksichtigen sein. Die Entscheidung, ob eine Person geeignet ist, hat auf Grund einer Gesamteinschätzung oben dargestellter Kriterien auch seitens der Pädagogin zu erfolgen. Wie ist das mit der Aufsicht? Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung, sie endet mit dem Ende der täglichen Öffnungszeit bzw. bei Kindern im Alter bis zum Schuleintritt mit der Übergabe der Kinder an die Begleitperson. und in der täglichen Praxis? Kinderbetreuungseinrichtungen sind Orte, in denen Kinder elementare Erfahrungen mit sich, mit anderen Kindern und der Umwelt machen. 11

14 Der tägliche Balanceakt im Spannungsfeld von»zulassen«und»sichern«stellt das Personal vor nicht immer einfache Situationen. Die Bezugspersonen der Kinder müssen einerseits Gefahren zulassen, weil sie sonst den Spiel- und Lebensraum der Kinder einschränken, andererseits müssen sie Schutz gewähren, um Schaden vom Kind fernzuhalten. Eltern sind eingeladen, ihre Sorgen und Ängste dem Personal mitzuteilen. Wenn das Personal die Vorlieben, das Verhalten eines Kindes gut kennt, kann eine»individuelle Aufsichtspflicht«dem jeweiligen Kind entsprechend wahrgenommen werden. Wie lange kann mein Kind täglich eine Einrichtung besuchen? Die Aufenthaltsdauer des einzelnen Kindes in der Einrichtung hat täglich höchstens acht Stunden zu betragen. Eine Begrenzung der Aufenthaltszeit dient dem Schutz der Kinder vor Überforderung. Ein Aufenthalt über acht Stunden in Gruppen ist erfahrungsgemäß auch für Erwachsene anstrengend, umso mehr brauchen Kinder nach einem maximal acht Stunden währenden Aufenthalt wieder den Rückzug in die Familie. In begründeten Ausnahmefällen kann der Aufenthalt eines Kindes höchstens zehn Stunden betragen. Eine Begründung ist der Leiterin der Einrichtung bzw. der Tagesmutter und über diese dem Erhalter bekannt zu geben. Was soll das Personal über mein Kind wissen? Sie sollten Ihre Erwartungen und Wünsche wie auch Ihre Ängste und Unsicherheiten der gruppenführenden Kindergartenpädagogin mitteilen. Je umfassender das Personal über die Vorlieben und Stärken Ihres Kindes (Lieblingsessen, Lieblingsspiel, Kuscheltier, Schulprobleme ) informiert ist, desto besser kann es auch auf das Kind eingehen. Gespräche mit vorheriger Terminvereinbarung in ruhiger, angenehmer Atmosphäre bieten Gelegenheit, aktuelle Themen zu besprechen. Eltern und Pädagoginnen sollten bedenken, dass Tür- und Angelgespräche vor Kindern für inhaltlich umfassendere Gespräche nicht geeignet sind. 12

15 Was tun, wenn mein Kind nicht bleiben will? Die gelösten Probleme von heute sind die Ressourcen von morgen. Verabschieden Sie sich von Ihrem Kind, wenn Sie die Einrichtung verlassen, auch wenn es traurig ist. Ein Weggehen ohne Verabschiedung trübt das Vertrauen des Kindes in seine Eltern. Weint das Kind, so ist das vor allem in der Anfangszeit eine gesunde,»normale«reaktion. Es ist auch»normal«, wenn Sie selbst traurig sind. Haben Sie Vertrauen in Ihr Kind. Erfahrungsgemäß sind Kinder binnen Minuten nach dem Weggehen der Eltern, auch durch die einfühlsame Begleitung des Personals, stark und bereit für den Tag. Muss mein Kind zur Mittagszeit schlafen? NEIN, aber es kann. In Kinderbetreuungseinrichtungen wechseln Phasen von Spannung und Entspannung einander ab. Daher wird für geeignete Rückzugsmöglichkeiten (insbesondere in ganztags geführten Einrichtungen) gesorgt, die Kindern Platz zum Schlafen, Träumen, Ausruhen und Trödeln sichern. Muss mein Kind»sauber«sein, wenn es eine Kinder betreuungseinrichtung besucht? NEIN. Das Personal wird gemeinsam mit Ihnen das Kind sensibel zum»sauberwerden«begleiten und geeignete Rahmenbedingungen schaffen (Wickeltisch, Hygieneartikel ). Wie oft sind die Kinder im Freien? Hier gilt der Grundsatz:»Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung«. Der tägliche Aufenthalt im Freien auf einer kindgerecht gestalteten Freispielfläche bietet den Kindern die Möglichkeit, sich uneingeschränkt zu bewegen und auszutoben. Die entsprechende Kleidung ist für den täglichen Aufenthalt im Freien bei jeder Witterung Voraussetzung. Sie erfahren von der Leiterin/Pädagogin, welche Ersatzkleidung (Regen, Schmutzkleidung ) Ihr Kind braucht. 13

16 Es ist durchaus als Qualitätsmerkmal zu werten, wenn Kinder beim Spiel auch schmutzig werden. Fragen Sie das Personal, wie der Aufenthalt im Freien gestaltet wird. Teilen Sie auch Ihre Wünsche mit. Wird in Kinderbetreuungseinrichtungen auch die Kreativität gefördert? Ja, und zwar durch vielfältige Angebote. Sehr oft wird die Qualität der Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen an Sichtbarem gemessen, an schönen Bastelarbeiten, Kinderzeichnungen usw. Der kreative Prozess ist wichtiger als das Ergebnis. Seien Sie kritisch gegenüber Bastelarbeiten, die nicht von Kinderhand gemacht sind. Das Verwenden von Schablonen (alle Kinder kommen zu einem gleichen Ergebnis) fördert Kinder nicht in ihrer Kreativität! Betrachten Sie kritisch, welchen Arbeitsanteil Ihr Kind aufgrund seiner momentanen Fähigkeiten an einer Bastelarbeit hatte. Das Tun der Kinder ist lange Zeit von Originalität, Spontanität und Fantasiereichtum gesteuert. Nicht ein schönes, sondern ein selbständig gefertigtes Ergebnis ist das Ziel. Ich bin nur zwei-, dreimal in der Woche berufstätig, brauche daher den Platz in der Kinderbetreuungseinrichtung nicht öfter. Ist dies möglich? Nachdem Kinderbetreuungseinrichtungen einen Bildungsauftrag zu erfüllen haben, ist es wichtig, dass Kinder die Einrichtung regelmäßig und kontinuierlich besuchen. Natürlich ist die Zeit, die Sie mit ihrem Kind verbringen, nicht minder wichtig. Eltern wird dennoch empfohlen, Folgendes zu beachten: Qualitätsvoll geführte Einrichtungen verfolgen, wie auch Schulen, über einen aufbauenden Bildungsplan über das gesamte Betriebsjahr. Ihr Kind findet durch den regelmäßigen Besuch der Einrichtung ein förderliches Sozialisationsfeld vor, erlebt Sicherheit in der Gruppe, kann sich im Tagesablauf orientieren und die individuell auf die Kinder abgestimmten Angebote in Anspruch nehmen. Ein unregelmäßiger oder nur tageweiser Besuch (Tagesmütter/Tagesväter ausgenommen) ist seitens des Steiermärkischen Kinderbetreu- 14

17 ungsgesetzes nicht vorgesehen, da die Bildungsqualität dadurch geschwächt würde. Sind zusätzliche Angebote in Kinderbetreuungseinrichtungen sinnvoll? Betriebsfremde Personen können in Kinderbetreuungseinrichtungen mitwirken. Dies sind zum Beispiel Anbieter verschiedener Fremdsprachen, Personen, die musikalische Früherziehung anbieten, Personen, die Projekte zur interkulturellen Öffnung durchführen und andere. Pädagoginnen sind als Expertinnen gefordert, das jeweilige zusätzliche Angebot auf die Bildungsschwerpunkte der Einrichtung hin zu überprüfen und die Nachhaltigkeit dieser Angebote zu sichern. Zum Beispiel: Eine halbe Stunde Englisch in der Woche (angeboten durch mitwirkende Personen) kann aus pädagogischer Sicht dann als sinnvoll erachtet werden, wenn verantwortliche Pädagoginnen die Angebote der Mitwirkenden aktiv begleiten und konzeptionell verankert im Alltag mit den Kindern umsetzen. dafür Sorge zu tragen, dass der Tagesablauf für die Kinder durch mitwirkende Personen keinesfalls gestört wird. Eine zu hohe Anzahl an zusätzlichen Bezugspersonen ist (vor allem für jüngere Kinder) nicht förderlich, schulartiger Unterricht ist auszuschließen. Die Mitwirkung betriebsfremder Personen bedarf, über Meldung des Erhalters, der Zustimmung der Landesregierung. Der Zugang zu den Angeboten muss im Sinne der Chancengleichheit für alle Kinder möglich sein die Kostenfrage ist über die Erhalter zu regeln. Und: Weniger ist oft mehr. Kinder brauchen Kontinuität und Klarheit. Unsere Zeit ist eine schnelllebige, der Lebensrhythmus von Erwachsenen ist ein anderer als der der Kinder. Somit haben Kinderbetreuungseinrichtungen diesbezüglich die wesentliche Aufgabe, Kinder vor einem»überangebot«zu schützen. Ein oft notwendiges Plädoyer für Zeit und Langsamkeit im Umgang mit Kindern ist in einer sich ständig verändernden Gesellschaft mehr denn je von Aktualität. 15

18 Welche»Aufgaben«haben Horte? Horte haben die Aufgabe, schulpflichtigen Kindern außerhalb der Unterrichtszeit Gelegenheit zu geben, ihre mit dem Schulbesuch verbundenen Pflichten zu erfüllen, ihren Neigungen nachzugehen, ihre Begabungen zu fördern und die Schüler zu selbständiger Urteilsfindung und zu sozialem Verständnis zu führen. Horte sind nicht als verlängerter Arm der Schule zu sehen, sie sind auch keine»nachhilfe- und Lernstudios«. Kinder finden im Hort ein Umfeld, in dem sie lernen, eigenverantwortlich und selbstbewusst den schulischen Anforderungen zu begegnen. Werden die Aufgaben im Hort erledigt? Welche»Aufgaben«haben Eltern? Informieren Sie sich, wie die Hausaufgabenbetreuung im Hort gestaltet wird. Sie sollten Wert darauf legen, dass Ihr Kind seine Aufgaben selbständig erledigt. Sollte es dazu nicht in der Lage sein, ist dies für die Lehrerinnen ein wichtiger Hinweis, dass der Lehrstoff noch zu bearbeiten ist (und zwar in der Schule). Sorgen Erzieherinnen an Horten und Eltern dafür, dass die Aufgaben immer fehlerfrei abgeliefert werden, nehmen sie Lehrerinnen die Chance, erforderliche Fördermaßnahmen rechtzeitig für das jeweilige Kind zu ergreifen. Die transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, Hort und Schule ist die beste Ausgangsbasis für schulische Erfolge. Wie viel Freizeit haben Kinder im Hort? Die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, für die Gestaltung der»freien Zeit«selbst die Verantwortung zu übernehmen, ist ein grundlegender Auftrag im Hort. Die Struktur der Freizeitangebote wird sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder ausrichten. Unter Freizeit ist die Zeit zu verstehen, in der kein Pflichtprogramm zu erledigen ist eine Zeit, in der die Kinder das tun können, was sie wollen. Auf das Selbstbestimmungsrecht der Kinder ist bei der Freizeitgestaltung zu achten. 16

19 An wen kann ich mich wenden, wenn es Probleme gibt? Die Formulierung eines Problems ist oft schon die halbe Lösung. Unzufriedenheit, Kritik oder auch Ärger sollte an die jeweilige Pädagogin/Tagesmutter herangetragen werden. Oft ist es auch förderlich, die Leiterin bzw. den Erhalter in die Problemlösung mit einzubeziehen. Die zuständigen Fachberaterinnen der FA6B stehen unter der Telefonnummer 0316/ gerne zur Verfügung, wenn Probleme nicht intern gelöst werden können. 17

20 Kinder mit besonderen Bedürfnissen Unser Kind hat Probleme mit der Sprache. Was sollten wir beachten? Die Förderung einer ganzheitlichen Sprachentwicklung gilt als elementarer Bildungsauftrag in Kinderbetreuungseinrichtungen. Auch hier ist die enge Zusammenarbeit mit den Pädagoginnen wichtig. Sollte aus Ihrer Sicht professionelle Unterstützung für Ihr Kind erforderlich sein, besprechen Sie dies mit der Leiterin/Pädagogin! Sie wird Sie über Fördermöglichkeiten informieren. Wir haben ein Kind mit Behinderung. Was sollten wir beachten? Gute Rahmenbedingungen hinsichtlich der Gruppengröße, der Erzieher-Kind-Relation und der räumlichen Vorraussetzungen müssen vorhanden sein, damit auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen entsprechend eingegangen werden kann. Es stellt sich nicht die Frage, ob ein Kind mit Behinderung in die Einrichtung passt. Die Frage lautet:»kann die Einrichtung die für das Kind erforderlichen Rahmenbedingungen anbieten, um professionelle Begleitung zu sichern?«welche Möglichkeiten der Förderung kann ich für mein Kind mit Behinderung beanspruchen? Der Heilpädagogische Kindergarten bietet für Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen in den drei Organisationsformen Kooperative Gruppe, Integrationsgruppe und Integrative Zusatzbetreuung (IZB) durch ein Fachteam Begleitung und Förderung an. Die Leiterinnen der Heilpädagogischen Kindergärten beraten Sie gerne. 18

21 Mein Kind hat eine andere Erstsprache als Deutsch. Worauf ist zu achten? Die Förderung interkultureller Kompetenz ist ein wichtiges Bildungs- und Erziehungsziel in Kinderbetreuungseinrichtungen. Daraus ergeben sich im Hinblick auf eine multikulturelle Gesellschaft viele Chancen für Kinder und Erwachsene. Der Erhalter wie auch das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen dafür, dass Eltern mit Kindern nicht deutscher Erstsprache umfassende Information rund um die Angebote der Einrichtung erhalten. Ihr Kind kann stolz auf seine Muttersprache sein. Damit ein Kind eine Zweitsprache gut lernen kann, ist die Beherrschung der Muttersprache wichtig. Für Kinder ist das Vorbild der Eltern wichtig. Wenn Ihr Kind sieht, dass auch Sie sich bemühen, die deutsche Sprache zu lernen, wird es viel mehr Spaß am Experimentieren mit der Zweitsprache haben. alle haben was davon Die interkulturelle Pädagogik bedingt auch die Auseinandersetzung mit eigenen Werthaltungen. In Kinderbetreuungseinrichtungen kann die Vermittlung gegenseitiger Toleranz und der Abbau von Vorurteilen sowie die Achtung vor anderen Kulturen schon früh einsetzen. Es ist in einem vereinten Europa von Vorteil, wenn Kinder schon früh mit anderen Kulturen und Sprachen in Kontakt kommen und Erfahrungen mit Kindern aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen sammeln. 19

22 Vorbereitung auf die Schule Wie sieht die Vorbereitung auf die Schule aus? Der Spruch»Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir«ist auch auf Kinderbetreuungseinrichtungen übertragbar. Schulvorbereitung beginnt ab dem ersten Lebenstag und nicht erst in einer Kinderbetreuungseinrichtung! Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, den Übergang in die Schule entsprechend zu gestalten. Vorschulmappen und Übungsblätter können Ergänzung, nie aber Basis für eine ausreichende Vorbereitung auf den Schuleintritt sein. Vorschulerziehung muss eine breit angelegte soziale, emotionale und kognitive Förderung der Kinder beinhalten. In diesem Zusammenhang finden sich tagtäglich unzählige Möglichkeiten im Tagesablauf eines Kindes. Auf jeden Fall wird im Kinderbetreuungsjahr vor der Schule der Kontakt mit den zukünftigen Lehrerinnen aufgenommen, um gemeinsam mit den Eltern die Schulfähigkeit zu thematisieren. Das Kennenlernen der zukünftigen Lehrerin und des zukünftigen Klassenraumes sowie Berichte von»erstklasslern«können die Vorfreude auf die Schule steigern. Folgende Fragen sollten sich Eltern gerade am Schulanfang stellen: Erhält mein Kind ausreichend Lob und Ermutigung? Wie selbständig ist mein Kind beim Anziehen, Waschen, Aufräumen und beim Erledigen kleiner Aufträge? Fühlt sich mein Kind auch dann angesprochen, wenn mehrere Kinder angesprochen werden? Kann mein Kind auch eine Zeit lang von den Eltern fern bleiben? Ist mein Kind über einen gewissen Zeitraum belastbar? Wie geht mein Kind mit Misserfolgen um? Hat mein Kind ausreichend Schlaf? Der Schulbeginn ist die Schwelle zu einer ganz neuen Lebenswelt, in die ein Kind eintritt. Vertrauen Sie darauf, dass sich Ihr Kind mit entsprechender Begleitung in dieser zurechtfinden kann. 20

23 Schulreife/Schulfähigkeit was ist darunter zu verstehen? Die Einschulung, besonders die des ersten Kindes, ist für viele Eltern ein heikles Thema. Viele Sorgen und Befürchtungen verbinden sich mit Fragen wie:»wird mein Kind den Anforderungen genügen?«,»wird die Lehrerin für mein Kind passen?«,»wie kann ich feststellen, ob mein Kind reif für die Schule ist?«schulreife ist ein Entwicklungsprozess. Dieser hat sowohl mit Faktoren, die im Kind liegen, als auch mit schulischen Faktoren zu tun. Neben intellektuellen Voraussetzungen (z.b. sprachliche Fertigkeiten, Merkfähigkeit, Grundorientierung im Zahlenraum, optische und akustische Differenzierungsfähigkeit, Farbenerkennen usw.) sind vor allem sozial-emotionale Fähigkeiten (z.b. Gruppenfähigkeit, Lernen von Regeln, Aufmerksamkeit bzw. Konzentration) für einen erfolgreichen Schuleinstieg entscheidend. Auch die Grobund Feinmotorik sind wichtige Indikatoren für die Schulreife des Kindes. Wer stellt die Schulreife fest? Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife aufweist. Wenn der Verdacht auf mangelnde Schulreife besteht, ist durch den Schulleiter ein diesbezügliches Verfahren einzuleiten, wobei zur Entscheidungsfindung ein schulärztliches und/oder schulpsychologisches Gutachten herangezogen werden kann. Bei festgestellter mangelnder Schulreife muss das Kind nach dem Vorschullehrplan unterrichtet werden. Darüber hinaus ist bei Verdacht auf eine Behinderung beim zuständigen Bezirksschulrat möglichst rechtzeitig ein Antrag auf Feststellung des»sonderpädagogischen Förderbedarfs«einzubringen. Dieser Antrag kann sowohl von den Erziehungsberechtigten als auch von der Schulleitung gestellt werden. 21

24 Finanzielle Unterstützung für Eltern Welche finanzielle Unterstützung können Eltern beanspruchen? Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung für die Dauer von mindestens vier Wochen besuchen, sind berechtigt, um Landeskinderbetreuungsbeihilfe anzusuchen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder bei der Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. bei der Tagesmutter oder im Internet unter Die Einkommensnachweise vom abgelaufenen Kalenderjahr (z.b. vom bis ) müssen dem Ansuchen beigelegt werden. Alle weiteren Informationen zur Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark erhalten Sie über: oder in der Fachabteilung 6B des Landes Steiermark (unter 0316/ ). Wer setzt den Elternbeitrag fest? Kinderbetreuungsgruppen können in drei unterschiedlichen Betriebsformen geführt werden (halbtags, ganztags, erweitert ganztags). Die Erhalter können je nach Betriebsform für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung einen Elternbeitrag einheben. Dieser Jahresbeitrag ist in Jahresbetrieben in elf und in Ganzjahresbetrieben in zwölf Teilbeträgen einzuheben. Die stundenweise Verrechnung ist im Sinne des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes nicht zulässig. Ausnahme: Betreuung durch Tagesmütter/Tagesväter. Hier sind auch stundenweise Verrechnung und nicht regelmäßiger Besuch möglich. 22

25 Die Kinderdrehscheibe Informationen zu Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark Das Hauptanliegen der Kinderdrehscheibe ist es, Eltern rasche, kompetente und unbürokratische Informationen über Kinderbetreuungseinrichtungen der Steiermark zu bieten. Fragen wie:»was kostet die Betreuung in einer bestimmten Einrichtung?Welche Beihilfen kann ich beziehen?«werden gerne beantwortet. Fördermöglichkeiten für Eltern und»kinderbetreuungsplätze auf einen Blick«sind unter nachzulesen oder unter der Telefonnummer 0316/ bzw (zum Ortstarif) kostenlos zu erfragen. 23

26 Das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und seine Aufgaben Die Leiterin [freigestellt bzw. als (Sonder)Kindergartenpädagogin oder Erzieherin an Horten tätig] leitet die Einrichtung in pädagogischen und administrativen Belangen, sie sorgt für eine förderliche Gruppenzusammensetzung und gestaltet die Dienstpläne in Absprache mit den Kolleginnen. Sie trägt die Hauptverantwortung für die pädagogisch inhaltliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit, koordiniert die Teamarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Erhalter, den Eltern, der Schule und anderen Einrichtungen. Die gruppenführende (Sonder)Kindergartenpädagogin bzw. Erzieherin an Horten ist für die Planung, die Organisation und Durchführung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der Einrichtung zuständig. Sie plant die Angebote an Bedürfnissen der Kinder orientiert, reflektiert ihre Arbeit im Kollegium und koordiniert Geplantes mit Eltern, den Kolleginnen und der Leitung der Einrichtung. Die Assistentin (ausgebildete Kindergartenpädagogin)/die Kinderbetreuerin (ausgebildete Kinderbetreuerin) arbeitet unter Anleitung der Gruppenführenden, unterstützt die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit und übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten. In Kinderkrippen sind zum Teil auch Kinderkrankenschwestern mit denselben Aufgaben betraut. Das Grobreinigungs- und Hauspersonal hat Reinigungs-, Instandhaltungs- und Pflegearbeiten auf der Liegenschaft der Kinderbetreuungseinrichtung zu besorgen. Tagesmütter/Tagesväter haben die Aufgabe, für ein positives, auf das Lebensalter der Kinder abgestimmtes Umfeld zu sorgen. 24

27 Welche Fortbildungsangebote stehen dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung? Das Personal in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist im Ausmaß von bis zu acht Tagen pro Kinderbetreuungsjahr zur Fortbildung verpflichtet. Seitens der Fachberatungsstelle des Kinderbetreuungsreferates werden im Besonderen Leiterinnen zu regelmäßigen Besprechungen (»Leitungskompetenz im regionalen Netzwerk«) eingeladen. Die Inhalte dieser Besprechungen sind vielfältig, Schwerpunkt ist die Sicherung und Entwicklung der Qualität in Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Fortbildungsstelle des Kinderbetreuungsreferates des Landes Steiermark bietet laufend Fort- und Weiterbildungskurse in Halbtags-, Ganztags- oder auch als Blockveranstaltungen über zwei oder mehrere Tage für das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen steiermarkweit an. Weiters werden seitens der Berufsgruppe»Steirische Kindergarten- und Hortpädagoginnen«wie auch von verschiedenen Organisationen und Trägern bzw. Erhaltern von Kinderbetreuungseinrichtungen zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen organisiert und finanziert bzw. mit Hilfe von geringen TeilnehmerInnenbeiträgen durchgeführt, die ebenfalls im Sinne des Gesetzes als verpflichtende Fort- und Weiterbildung anerkannt werden. 25

28 Hinweise Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark unterliegen der Aufsicht der Landesregierung. Die Aufsicht erstreckt sich über alle Belange der Kinderbetreuungseinrichtungen, soweit sie durch Landesgesetze, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreffen, geregelt sind. Von der FA6B wird jährlich ein Magazin namens»kiste«(kinderbetreuung in der STEiermark) verfasst, welches auch in Kinderbetreuungseinrichtungen aufliegt. Diese Magazine, andere Informationsbroschüren und die Zuständigkeiten der Fachabteilung 6B sind unter zu finden. 26

29 Alle Personenbezeichnungen, die in dieser Broschüre sprachlich in der weiblichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der männlichen Form und umgekehrt. Impressum: Eigentümer und Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6B Kinderbetreuungsreferat Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Franz Schober Gestaltung und Layout: RoRo + Zec, Graz Druck: Druckerei Bachernegg 27

30 Überblick Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark/Kinderzahlen und Personal Höchstzahl der eingeschriebenen und anwesenden Kinder pro Gruppe Personal je nach Betriebsform (halbtags, ganztags oder erweitert ganztags) pro Gruppe Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Fällt der 3. Geburtstag in das laufende Kinderbetreuungsjahr, so kann die Einrichtung bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres weiter besucht werden. 14, wobei Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren mit dem Faktor 1,5 zu bewerten sind. Für bis zu drei Kinder: eine Kindergartenpädagogin, ab dem vierten Kind: eine zusätzliche Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (ausgebildete Kinderbetreuerin bzw. Kinderkrankenschwester), ab dem zwölften Kind: eine zusätzliche Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (ausgebildete Kinderbetreuerin bzw. Kinderkrankenschwester) Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht. 25 Eine Kindergartenpädagogin, dazu eine Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (ausgebildete Kinderbetreuerin). Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder. 20 Eine Erzieherin an Horten, dazu eine Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (ausgebildete Kinderbetreuerin). Kinderhäuser sind Einrichtungen mit altersübergreifenden Gruppen für Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht. 30 Von diesen können sechs Kinder vom vollendeten 18. Lebensmonat bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, 18 Kindergartenkinder und sechs schulpflichtige Kinder eingeschrieben werden. Eine Erzieherin an Horten, dazu eine Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (ausgebildete Kinderbetreuerin). Zwei Kindergartenpädagoginnen, wovon eine über die Ausbildung zur Horterzieherin verfügen muss, sowie drei Personen aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (ausgebildete Kinderbetreuerinnen). Während der gesamten täglichen Öffnungszeit ist die gleichzeitige Anwesenheit von mindestens 3 Personen erforderlich. 28

31 Alterserweiterte Gruppen sind Einrichtungen zur gemeinsamen Betreuung von Kindern im Alter von 18 Monaten bis zur Beendigung der Volksschulzeit. Heilpädagogische Kindergärten sind Kindergärten für Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen. In diesen sind Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis längstens zum Ende jenes Kindergartenjahres zu betreuen, in welchem das Kind das 8. Lebensjahr vollendet. Tagesmütter/Tagesväter sind Personen, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen. 20 (Kinder unter 3 Jahren werden doppelt gezählt) Eine Kindergartenpädagogin mit Hortzusatzausbildung und eine ausgebildete Tagesmutter/Kinderbetreuerin. 3 Organisationsformen: Kooperative Gruppen: Sechs Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen Integrationsgruppen: Fünf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen und 13 Kinder ohne besondere Erziehungsansprüche Integrative Zusatzbetreuung: Sechs Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen und 15 Mitbetreuungskinder In der Organisationsform kooperative Gruppe und Integrationsgruppe aus dem Stand des pädagogischen Betreuungspersonals: eine Sonderkindergartenpädagogin, eine Kindergartenpädagogin und eine ausgebildete Kinderbetreuerin. In der Organisationsform Integrative Zusatzbetreuung (IZB): eine Sonderkindergartenpädagogin und aus dem Stand des ärztlichen, psychologischen sowie therapeutischen Fachpersonals stundenweise zusätzliche Betreuung (abhängig vom konkreten Bedarf). Die Zahl der eingeschriebenen und anwesenden Kinder hat gleichzeitig höchstens vier Tageskinder bei einer Gesamtzahl von höchstens sechs Kindern einschließlich der leiblichen oder sonst verwandten Kinder zu betragen. Die Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder einschließlich der leiblichen Kinder darf vier nicht übersteigen, wenn mindestens ein Kind noch nicht drei Jahre alt ist oder wenn Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen betreut werden. Die Zahl der Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen darf insgesamt zwei nicht übersteigen. 29

32 »Von Bildung und Erziehung wird es wesentlich abhängen, ob die heranwachsenden Generationen den Ansprüchen, Herausforderungen und Belastungen gewachsen sein werden, mit denen sie in der Welt von morgen konfrontiert sind. Dies gilt für Kinder und Jugendliche, auch für das System Familie in gleicher Weise.«W. E. Fthenakis,

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