Was ist durch die Courtage abgedeckt? Für was darf ein gesondertes Honorar verlangt werden? Absolventen-Workshop München, den 23.
|
|
- Dagmar Althaus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Was ist durch die Courtage abgedeckt? Für was darf ein gesondertes Honorar verlangt werden? Absolventen-Workshop München, den 23. September 2015 Referent: Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht, Bremen 1
2 Kurzübersicht Courtageanspruch des bav-maklers Anspruchsvoraussetzungen Gedeckte Leistungen Ergänzendes Honorar neben der Courtage Unangemessene Benachteiligung Abgrenzung Vermittlungsleistungen / Services bzw. Sonderleistungen Vermittlungsleistungen Services bzw. Sonderleistungen Fazit 2
3 Courtageanspruch des bav-maklers 3
4 Gesetzliche Grundlage 652 BGB Leistung danach: Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines bestimmten Hauptvertrages 4
5 Gesetzliche Grundlage Modifikation durch Handelsbrauch - Courtageschuldner ist der Versicherer - Handelbrauch hat sich für Nachweisleistung nicht herausgebildet; Versicherer schuldet keine Nachweiscourtage - Es gelten die Grundsätze des Agenturvertragsrechts 5
6 Anspruchsvoraussetzungen 6
7 Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklercourtage 1. Maklervertrag mit dem ArbG 2. Vermittlungstätigkeit des bav-maklers 3. Zustandekommen des Versicherungsvertrages 4. Ursächlichkeit der Vermittlungstätigkeit des bav-maklers für den Abschluss des Versicherungsvertrages 7
8 Gedeckte Leistungen 8
9 Gedeckte Leistungen Vermittlung i.s. des 652 BGB ist bewusste, finale (=zielgerichtet auf den Hauptvertrag) Einwirkung auf Vertragspartner des Hauptvertrages um dessen Abschlussbereitschaft zu fördern = alle Tätigkeiten des bav-maklers, die auf die Vermittlung des Versicherungsvertrages abzielen, z.b. ArbN-Beratung über das Angebot des ArbG zur bav 9
10 Gedeckte Leistungen Betreuungspflicht VMV = geschäftsbesorgungsvertragliches Dauerschuldverhältnis, das VM zur umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen des VN verpflichtet Aber: Betreuungs- und Beratungsverpflichtungen des VM betreffen nur die dem VM übertragene vertragliche Leistung, d.h. das von ihm zu vermittelnde Versicherungsverhältnis 10
11 Gedeckte Leistungen Betreuungspflicht Zwar kein Indiz für dauerhafte Betreuungspflicht, da bav-tarife regelmäßig ohne Courtage ab dem 2. Versicherungsjahr kalkuliert sind aber Versicherungsverträge begründen grundsätzlich dauerhaften Betreuungsbedarf, wenn Beratungsanlässe entstehen können 11
12 Gedeckte Leistungen Betreuungspflicht Übernimmt bav-makler Aufgaben der Implementierung oder Revitalisierung eines Versorgungswerkes muss er ArbG dauerhaft betreuen, laufender Betreuungsbedarf ergibt sich: - aufgrund Wechsels in der Belegschaft - sich ändernder Rahmenbedingungen Hierbei handelt es sich um Vermittlungsleistungen des bav-maklers, wenn sie notwendig sind, um Versicherungen zu ändern oder abzuschließen 12
13 Ergänzendes Honorar neben der Courtage 13
14 Ergänzendes Honorar neben der Courtage Kein gesetzliches Verbot der Kumulation von Courtage und Honorar Allgemeine Grenze: 138 BGB Problem: Herausgabeanspruch, 667 BGB versus Provisionsabgabeverbot Aufklärungspflicht des bav-maklers? 14
15 Unangemessene Benachteiligung 15
16 Möglichkeit der Inhaltskontrolle - Keine Inhaltskontrolle bloßer Preisvereinbarungen, die Art und Umfang der Hauptleistung und Vergütung unmittelbar regeln; Grundsatz der Vertragsfreiheit: Hauptleistung und Gegenleistung sind frei vereinbar - Kontrollfähig sind (Preis-) Nebenabreden = Abreden, die sich mittelbar auf Preis und Leistung auswirken, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, solche gesetzliche Regelungen treten, von denen die Parteien abgewichen waren 16
17 Kontrolle von Entgeltregelungen - Bepreisung von Tätigkeiten, welche keine Dienstleistungen für den ArbG sind - Pflicht zur Zahlung eines Entgelts für vertraglich geschuldete Nebenleistungen - Pflicht zur Zahlung eines Entgelts für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten - Ausschluss zeitanteiliger Erstattung eines nach einem bestimmten Zeitraum bemessenen Entgelts bei vorzeitiger Vertragsbedingung - Abweichung vom gesetzlichem Leitbild 17
18 Erfolgsunabhängige Vergütung - Gesetzliches Leitbild des Maklervertrages: - Entschließungsfreiheit des Auftraggebers - Erfolgsabhängigkeit der Provision - Vom Leitbild abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des ArbG benachteiligen diesen unangemessen i.s.d. 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB 18
19 Erfolgsunabhängige Vergütung Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages bei Individualvereinbarung zulässig: - bav-makler muss ArbG gesetzesfremden Inhalt des Vertrages zur Disposition stellen - ArbG muss also Wahlrecht für die Gestaltung eingeräumt werden Problem: in der Praxis kaum durchsetzbar 19
20 Ausschluss der Betreuungspflicht Betreuungspflicht des VM ist gesetzliche Pflicht - Betreuungspflicht kann formularmäßig nicht abbedungen werden - Honorar darf Betreuungspflicht nicht ausschließen - bav-makler muss Betreuungsmindeststandard gewährleisten 20
21 Abgrenzung Vermittlungsleistungen von Services bzw. Sonderleistungen 21
22 Vermittlungsleistung des bav-maklers Beratung des ArbG - Bestandsaufnahme - Prüfung der Deckung bestehender Zusagen - Prüfung der Kongruenz von Versorgungsordnung und versicherungsvertraglicher Abdeckung - Entwicklung eines Konzepts zur bav - Erläuterung des Konzepts - Umsetzungsbeschreibung 22
23 Vermittlungsleistung des bav-maklers Umsetzung des Konzepts mit dem Angebot des ArbG zur bav - Präsentation vor Belegschaftsvertretern - Präsentation vor Belegschaft - Einzelberatung der ArbN - Erteilung von Auskünften zur Versicherung bei ArbN-Anfragen, z.b. wegen entgeltloser Zeiten; Eintritt in den Beitrieb oder Ausscheiden - Durchführung von Vertragsänderungen auf Wunsch des ArbN etwa die Beitragshöhe betreffen - Dokumentation von Auskünften und Änderungen 23
24 Services bzw. Sonderleistungen Bestandsübersicht für den ArbG, die alle Gruppen-, Einzelversicherungen, Versorgungszusagen/ bzw. - ordnungen sowie Entgeltumwandlungsvereinbarungen nebst Auflistung der Bezugsrechte und Verpfändungen umfasst Prüfung, ob ArbN bisher alle Vertragsunterlagen ausgehändigt wurden und dies auch dokumentiert ist Laufende Anpassung des Versorgungswerks an Änderungen von Gesetz/Rechtsprechung 24
25 Services bzw. Sonderleistungen Aufzeigen neuer Gestaltungsvarianten Unterstützung bei Wirtschafts- und Betriebsprüfungen Unterstützung bei Verhandlungen mit ArbN oder Rentnern Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheiden für ausgeschiedene ArbN Unterstützung im Leistungsfall Erstellung und Aktualisierung von Bearbeitungsleitfaden zur Versorgungsordnung 25
26 Services bzw. Sonderleistungen Laufende Beantwortung allgemeiner Fragen zur bav Bearbeitung von Gerichtsanfragen zum Versorgungsausgleich Unterstützung des ArbG in der Krise, Insolvenz oder bei der Liquidation Durchführung von Schulungen für die Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung 26
27 Fazit 27
28 Fazit Die Courtage entgilt den bav-makler nach Rechtsgrund und Voraussetzungen nur für seine Vermittlungsleistung Vermittlung sind alle Tätigkeiten des bav-maklers, die darauf abzielen, dass Versicherungen zustande kommen Betreuungspflichten des bav-maklers betreffen nur vermittelte Versicherungsverträge Es existiert kein Kumulationsverbot bezogen auf Courtage und Honorar 28
29 Fazit Erfolgsunabhängige Vergütungen für bav- Maklerleistungen in Makler-AGB benachteiligen ArbG unangemessen Vermittlungsleistung und sonstige Beratung bzw. Service sollte getrennt werden, wenn sich das Problem einer erfolgsunabhängigen Vergütung stellt 29
30 Fragen?
31 Partner: Bereich VR: Dr. Gernot Blanke, Dr. Klaus Meier, Jürgen Evers Jürgen Evers, Reinhold Friele, Mary Gyamfuaa, Florian Jaacks; Britta Oberst, Juliane Reichard, Aline Reus, Sascha Alexander Stallbaum, Dr. Friedemann Utz Adresse: Schwachhauser Heerstraße Bremen Telefon: 0421 / Telefax: 0421 / Internet: info@bme-law.de finden sie unter 31
KONGRESS: IDD. Etablierte Servicegebühren-Modelle und deren rechtssichere Gestaltung. Dortmund, den
KONGRESS: IDD Etablierte Servicegebühren-Modelle und deren rechtssichere Gestaltung Dortmund, den 25.10.2017 Referent: Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht 1 2 Überblick Ausgangslage Servicegebührenmodelle
MehrDKM 2016 III. KONGRESS MAKLERRECHT: VORTRAG
DKM 2016 III. KONGRESS MAKLERRECHT: VORTRAG Honorarvermittlung und Honorarberatung durch Versicherungsmakler Dortmund, 27.10.2016 Referent: Dr. Friedemann Utz, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht, Bremen 2
MehrDKM 2016 III. KONGRESS MAKLERRECHT: VORTRAG. Maklerstatus Quo Vadis
DKM 2016 III. KONGRESS MAKLERRECHT: VORTRAG Maklerstatus Quo Vadis Dortmund, 27.10.2016 Referent: Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht, Bremen 2 Überblick Maklerrecht = Richterrecht Der Streitfall
MehrBestandsaktivitäten im Maklervertrieb
Bestandsaktivitäten im Maklervertrieb Referent: Jürgen Evers Wien, den 2. Oktober 2013 Überblick Bestandsaktivitäten im Maklervertrieb Bestandsrechte Bestandspflichten Korrespondenzpflicht Unterlassungspflicht/Kundenschutz
MehrBearbeitungsentgelt-Klauseln in Darlehensverträgen - Möglichkeit von Bearbeitungsentgelten auch im Unternehmerinteresse-
Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Darlehensverträgen - Möglichkeit von Bearbeitungsentgelten auch im Unternehmerinteresse- Dr. Stefan Brügmann L.L.M., MBA Chefsyndikus Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
MehrKontrollfreie AVB-Klauseln
AGB-Kontrolle in Deutschland geregelt 305 ff. BGB, zwingende und halbzwingende Normen des VVG Verhältnis von BGB und VVG: alternative Konkurrenz (hm) Vorrang des VVG Art. 4 Abs. 2 der EG-Richtlinie über
MehrProjekte des Gesetzgebers zum AGB-Recht
Projekte des Gesetzgebers zum AGB-Recht I. Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts (000). Revision des Konsumenteninformationsgesetzes (005) und des Versicherungsvertragsgesetzes (006) Zur
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und
MehrMehrfachvertreter oder Makler
Ausrichtung der Dienstleistung Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungsprodukten als Mehrfachvertreter oder Makler Bremen 14.03.2011 Rechtsanwalt Jürgen Evers Prognosen zur Entwicklung
MehrForum betriebliche Vorsorge. Den bav-beratungsprozess rechtssicher gestalten
Forum betriebliche Vorsorge Den bav-beratungsprozess rechtssicher gestalten Mannheim, den 3. Juli 2014 Referent: Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht, Bremen Maklerauftrag in der bav Kurzübersicht
MehrDer Makler kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den. Erwerb in der Zwangsversteigerung nicht wirksam einem Kauf
Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGB 652 Der Makler kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Erwerb in der Zwangsversteigerung nicht wirksam einem Kauf gleichstellen. BGH,. Urteil vom 24. Juni 1992 - IV ZR
MehrStand: Mai Tel Fax
Einspeisevertrag Risiko für Anlagenbetreiber: BGH entscheidet zur Wirksamkeit einer Blindstromregelung im Einspeisevertrag Stand: Mai 2011 Susanne Lindenberger Paluka Sobo la Loibl & Partner Neupfarrplatz
MehrDer Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb
2. KONGRESS MAKLERRECHT: VORTRAG Der Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb Dortmund, 29.10.2015 Referentin: Britta Oberst, Rechtsanwältin für Vertriebsrecht, Bremen 1 Überblick Angestellte oder Handelsvertreter?
MehrBetriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH Bewertung und Versorgungsmanagement Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Fax: 06171 66-4510 (Name und Anschrift des Auftraggebers)
MehrBeraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt Foxlaw
Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Foxlaw Berlin, März 2011 * keine rechtsverbindliche Auskunft keine Rechtsberatung Inhalt Beratervertrag - Rechtsnatur Rahmen- oder Einzelvertrag? Inhalte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrTippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrÜbersicht zur Eigenarbeit: Probleme des Maklervertrages
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 11 Seite 1 von 5 Übersicht zur Eigenarbeit: Probleme des Maklervertrages Hinweis: Seit 2010/11 in mehreren Bundesländern (HH, Niedersachsen, NRW) mehrfach
MehrProvisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam?
-1- Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag: wirksam? I. Zum Abschluss eines Maklerwerkvertrages und zum Vergütungsanspruchs des Finanzmaklers. II. Zum Aufwendungsersatzanspruch des Finanzmaklers. War
MehrVerkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar
Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung 20253 Hamburg Eimsbüttel Ihr neues Zuhause im Generalsviertel erwartet Sie sofort lieferbar Objektdaten: Lage: 3. Obergeschoss links Wohnfläche:
MehrVerkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Lohe 5b Bargteheide
Verkaufsaufgabe über eine freie 2 Zimmer Eigentumswohnung Lohe 5b 22941 Bargteheide Objektdaten: Baujahr ca. 1983 Wohnfläche: ca. 64 m² Kfz-Außenstellplatz Kaufpreis inkl. Stellplatz: 139.000,00 Erwerbsnebenkosten:
MehrBeiblatt Verbraucherinformationen zu entgeltlichen Maklerverträgen
Beiblatt Verbraucherinformationen zu entgeltlichen Maklerverträgen Verbrauchern steht gemäß EU-Verbraucherrichtlinie ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person
MehrVertragsschluss mit AGB
Vertragsschluss mit AGB Vertragsschluss mit AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verbreitet anzutreffen Bestandteil des Vertrags, ohne wirkliche Aufmerksamkeit des Kunden Rationalisierungsinteresse
MehrAutohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.
Autohaus U Unternehmer U betreibt ein Autohaus. Um das Rechtsverhältnis zum Kunden umfassend zu regeln, lässt U von seinem Rechtsanwalt standardisierte Vertragsbedingungen verfassen, die er bei jedem Verkauf
MehrProvisionen im Maklerrecht
Provisionen im Maklerrecht Das Abwälzen der Provisionslast auf Dritte von Dr. iur. Randolf Ohnesorge Rechtsanwalt RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Geleitwort 13
MehrVertragsgestaltung mit einem ungarischen Vertriebsunternehmen. Dr. Attila Kovács Dr. Andrea Bayer 17. November 2016
Vertragsgestaltung mit einem ungarischen Vertriebsunternehmen Dr. Attila Kovács Dr. Andrea Bayer 17. November 2016 RECHTLICHER HINTERGRUND 2 Bis 14. März 2014 Gesetz Nr. CXVII. aus dem Jahr 2000 über den
MehrDarlehensvermittlungsvertrag und vorvertragliche Information
Darlehensvermittlungsvertrag und vorvertragliche Information Inhalte nach den gesetzlichen Wohnimmobilienkreditrichtlinien notwendigen Informationen: Angaben des Mandanten Angaben der Olaf Zahn Immobilienfinanzierung
MehrInnenprovision. Ulrich Joerss Rechtsanwalt Notar. IVD Mitte-Ost Herbst-Fachtagung Leipzig, 6. September 2018
Innenprovision Ulrich Joerss Rechtsanwalt Notar IVD Mitte-Ost Herbst-Fachtagung Leipzig, 6. September 2018 Maklerprovision - Grundsätze Vergütung des Maklers bei Erfolg Erfolg = Hauptvertrag Hauptvertrag
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
Mehr6 Hilfspersonen des Kaufmanns
6 Hilfspersonen des Kaufmanns Das Handelsvertreterrecht ( 84 bis 92c HGB) und Handlungsgehilfenrecht ( 59 bis 82 HGB) enthält handelsrechtliche Besonderheiten des Dienstvertrags ( 611 bis 630 BGB). Sog.
MehrHauptvertrag (3) 652 BGB. 1. Maklervertrag. 2. Nachweis/Vermittlung. 3. Hauptvertrag. 4. Ursächlichkeit. Konsequenzen:
V Hauptvertrag (3) K M 652 BGB 1. 2. Nachweis/Vermittlung 3. Hauptvertrag 4. Ursächlichkeit Konsequenzen: 1) Für Außenprovision ist ein Rechtsverhältnis zwischen V und M nicht erforderlich. 2) Liegt kein
MehrVermittlervereinbarung
Vermittlervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Untervermittler genannt und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt Untervermittler und Domicil
MehrRichtlinien zum Abschluss von Verträgen. I. Abschluss von Verträgen mit Unternehmern (Nr. 4.3 Satz 3 AVO)
Anlage 1 zur AVO Richtlinien zum Abschluss von Verträgen I. Abschluss von Verträgen mit Unternehmern (Nr. 4.3 Satz 3 AVO) 1. Beim Arbeitseinsatz von Gefangenen in Unternehmerbetrieben und bei Leistungen
MehrZaums Immobilien Prüm Tiergartenstraße Prüm / Eifel
Seite 3 von 16 Seite 4 von 16 Seite 6 von 16 Seite 7 von 16 Seite 8 von 16 Seite 9 von 16 Seite 10 von 16 Seite 11 von 16 Seite 13 von 16 Seite 14 von 16 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Angebot
MehrZaums Immobilien Prüm Tiergartenstraße Prüm / Eifel Ansichten
Ansichten Seite 2 von 20 Seite 3 von 20 Seite 4 von 20 Seite 5 von 20 Seite 6 von 20 Seite 7 von 20 Seite 8 von 20 Seite 9 von 20 Seite 10 von 20 Seite 11 von 20 Seite 12 von 20 Seite 13 von 20 Seite 14
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen von Versicherungsmaklern
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Versicherungsmaklern 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Versicherungsmaklern Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 14. September 2016
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) 1. Begriff Die AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen
MehrVersicherungsmaklervertrag. zwischen der
Versicherungsmaklervertrag zwischen der Gesellschaft für Risikomanagement und Versicherungskonzepte mbh St.Michael-Str.35, 57072 Siegen, Tel.0271. 2380073, Fax.0271.41093 Mail: Info@GfRV.de und Wird folgende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH
STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines
MehrSchaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL
Schaubilder Fragen - Antworten (A) Schaubild 1 - Verbraucher als Letztnehmer aufgrund der GPL - Unternehmer als Letztnehmer 1. Frage: Weshalb Unterscheidung zwischen Lizenznehmern jeweils als Letztnehmer
MehrVereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
MehrMit VOB/B ist es besser, weil.
Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich
MehrVertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB
Jura Siegfried Schwab Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB Wissenschaftlicher Aufsatz Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle - Kündigungsfrist* 1 1. Eine
MehrVerkaufsaufgabe über eine frei lieferbare 3 Zimmer Eigentumswohnung in Hamburg - Horn
Verkaufsaufgabe über eine frei lieferbare 3 Zimmer Eigentumswohnung in 22111 Hamburg - Horn Objektdaten: Baujahr: ca. 1902 Wohnfläche: ca. 59,83 m² Lage: 5. OG rechts Zustand: renovierungsbedürftig Energiekennwert:
MehrNeues Objekt. Objektkennung. Preise. Objekt-Nr. extern. 2927,40 EUR inkl. MwSt. Garage/Stellplatz
Neues Objekt Objektkennung Objekt-Nr. extern 292 Preise Kaltmiete Warmmiete Nebenkosten Provision Kaution Garage/Stellplatz 1.230 EUR 1.550 EUR 235 EUR 2927,40 EUR inkl. MwSt. 3.690 EUR 85 EUR Alle Angaben
MehrHerbert. Meyer. GmbH
bav Check Up Konzeptmappe Jan Meyer GGF-Versorgung GGF Ludwig Meyer bav-quick Check Herbert Meyer GmbH Unterstützungskasse Versorgungsordnung Mercedes Meyer Ehegattenversorgung Belegschaft Direktversicherung
MehrVermittlungsvereinbarung für eine fondsgebundene Lebensversicherung
Vermittlungsvereinbarung für eine fondsgebundene Lebensversicherung zwischen Herrn / Frau / Firma: Adresse: (Vermittler): und Name, Vorname: Adresse: Land: Geburtsdatum, -ort: Telefon: E-Mail: in (Kunde)
MehrWer schreibt, der bleibt!
Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter
MehrNetzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
MehrMUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)
Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.
MehrDie Liquidationsversicherung. - Hintergründe - Condor-Angebot
Die Liquidationsversicherung - Hintergründe - Condor-Angebot Worum geht es? Übertragung einer bestehenden Pensionsverpflichtung (Direktzusage oder Unterstützungskassenzusage) ohne Zustimmung des Anwärters
MehrEntwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung
Entwurf eines Gesetzes über Verträge auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe und der Persönlichkeitsentwicklung Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über
MehrProtokoll zu den Erläuterungen zum Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (gem. 491 a Abs. 3 BGB)
Protokoll zu den Anschlussfinanzierung für eine auslaufende Immobilienfinanzierung Persönliche sämtliche n ggf. Geburtsname akademischer Grad Staatsangehörigkeit Ablösung einer Immobilienfinanzierung bei
MehrBERUFSBILD SCHWEIZER VERSICHERUNGSBROKER UND CODE OF CONDUCT
BERUFSBILD BERUFSBILD SCHWEIZER VERSICHERUNGSBROKER UND CODE OF CONDUCT Die nachstehenden Grundsätze sind dem "Berufsbild Schweizer Versicherungsbroker und Code of Conduct", das von der ausserordentlichen
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Website der imovo GmbH Die imovo GmbH ist ein überregional operierendes Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Die Geschäftstätigkeit für unsere
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten "Buy-Out"-Klauseln gegen Pauschalhonorar in AGB unzulässig Wunschdenken von Rechteeinkäufern: Der Urheber (z.b. Fotograf) soll vertraglich umfassende Nutzungsrechte
MehrKONGRESS: IDD. Verschärfung der Beratungspflichten für Versicherungsanlageprodukte. Dortmund, den
KONGRESS: IDD Verschärfung der Beratungspflichten für Versicherungsanlageprodukte Dortmund, den 25.10.2017 Referent: Jürgen Evers, Rechtsanwalt für Vertriebsrecht 2 Übersicht PRIIP-VO IDD-Umsetzungsgesetz
MehrUpdate Maklerrecht DKM 2010. Referent: Jürgen Evers
Update Maklerrecht DKM 2010 Referent: Jürgen Evers Überblick I Rechtsprechung zum neuen Haftungsrecht Dokumentationspflicht Hinweispflichten Courtagezusagen: was sich VM gefallen lassen muss und was nicht
MehrVersorgungszusage. Unterschrift des Arbeitgebers. 1. Ausfertigung: Arbeitnehmer 2. Ausfertigung: Arbeitgeber FVB 5005 (01)
Versorgungszusage Wir haben uns entschlossen, eine betriebliche Altersversorgung für Sie einzurichten bzw. die für Sie bereits bestehende Versorgung fortzuführen. Für Ihre Versorgung gelten die nachfolgenden
MehrIm Namen des Volkes Urteil. Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Zur Geschäfta#ieHe gekommen am Amtsgericht Gießen Aktenzeichen: 47 C 63/13 Es wird gebeten, bei allen Eingaben das vorstehende Aktentelchen anzugeben 17. Juli 2013 ÄJcöfe, Verkündet am: 16.07.2013 Ohne
MehrGrundlagen und Grundregeln des Palettentausches
Grundlagen und Grundregeln des Palettentausches Veranstaltung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld am 20. Aug. 2008 in Bielefeld Referent Rechtsanwalt J. Knorre, Andörfer Rechtsanwälte, Köln Handeln Sie sorgfältig
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrDas Claims-Made-Prinzip in der D&O- Versicherung auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle
Univ.-Prof. Dr. Robert Koch LL.M. (McGill) Geschäftsführender Direktor des Seminars für Versicherungswissenschaft Fakultät für Rechtswissenschaft Universität Hamburg Offene Fragen zur D&O-Versicherung
MehrÄnderungswünsche oder Optimierung der Planung. Rechtsanwalt Eberhard Keunecke Köln, den
der Planung Rechtsanwalt Eberhard Keunecke Köln, den 20.11.2014 Änderungen im Bauablauf normal Nachträge aber in der Praxis teilweise zurückhaltend geltend gemacht und ansonsten oft strittig HOAI 2009
MehrMaklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ...
Maklervertrag zwischen Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und......... - nachstehend Auftraggeber genannt 1. Vertragsgegenstand
MehrWohnen am Wasser mit garantiert unverbautem Blick
Wohnen am Wasser mit garantiert unverbautem Blick Lage Da das Hausboot motorisiert und damit voll fahr- und manövrierfähig ist, bietet es Ihnen maximale Unabhängigkeit, d.h. alle Binnengewässer und Küsten
MehrHinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
MehrWohnanlage Herne An der Kreuzkirche 10, 17 19
Wohnanlage Herne An der Kreuzkirche 10, 17 19 Vollständige Unterlagen werden nach einem einfachen LOI vom Eigentümer zur Verfügung gestellt. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam,
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAbkürzungs Verzeichnis KAPITEL 1: EINLEITUNG 1 KAPITEL 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3. A. Rechtszersplitterung und Rechtsquellen 3
V Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis Literaturverzeichnis XI. XIII-XXXIV KAPITEL 1: EINLEITUNG 1 KAPITEL 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 A. Rechtszersplitterung und Rechtsquellen 3 B. Der Begriff des
MehrVerkaufsaufgabe über eine vermietete 2 Zimmer Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz in Hamburg-Bergedorf
Verkaufsaufgabe über eine vermietete 2 Zimmer Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz in Hamburg-Bergedorf Eckdaten zur Wohnung: Lage: 2. Obergeschoss Wohnfläche: ca. 54 m² Ausstattung: Vollbad, Loggia Nettokaltmiete
MehrBeispiel Schenkung. Folie 143. Repetitorium Vertragliche Schuldverhältnisse Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel Schenkung Die Parteien streiten darüber, ob dem Beklagten wirksam ein Holzeinschlagsrecht eingeräumt worden ist. Kläger und Beklagter schlossen eine privatschriftliche Vereinbarung folgenden Inhalts:
Mehr6 Hilfspersonen des Kaufmanns
6 Hilfspersonen des Kaufmanns Das Handelsvertreterrecht ( 84 bis 92c HGB) und Handlungsgehilfenrecht ( 59 bis 82 HGB) enthält handelsrechtliche Besonderheiten des Dienstvertrags ( 611 bis 630 BGB). Sog.
MehrProf. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
MehrDer Maklervertrag, TU Dresden Der Maklervertrag
Der Maklervertrag 1/24 Der Maklervertrag ist durch zwei wesentliche Elemente gekennzeichnet: - das Zustandebringen eines Vertrages - die dadurch ausgelöste Provisionspflicht 2/24 Beispiel für eine Maklervertragsvereinbarung
MehrArbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,
Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
MehrPreisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung
Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrTypische Fehler beim Mietvertrags-Abschluss (Wohnraum) Herr Rechtsanwalt Stefan Metzger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
1 Referent: Herr Rechtsanwalt Stefan Metzger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Hartmann Gallus und Partner Hummelbergstraße 7 70195 Stuttgart Telefon 0711 69 78 5-35 Telefax
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich
Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
11 Wx 11/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 6 (b) T 274/01 Landgericht Frankfurt (Oder) 6 XVII D 2145 Amtsgericht Eberswalde betreffend: Brandenburgisches Oberlandesgericht Herrn W... D..., geboren
MehrHonorarvereinbarung für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Honorarvereinbarung für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung zwischen Herrn / Frau / Firma: Adresse: (Vermittler): und Name, Vorname: Adresse: Land: Geburtsdatum, -ort: Telefon: E-Mail:
MehrSehr geehrter Kunde, die Firma CEMA-Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam
Ihr Widerrufsrecht R E A L E S T A T E A N G E L M A Y E R Sehr geehrter Kunde, die Firma -Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam machen. Weiter detailliertere Informationen zur Widerrufsbelehrung
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrRahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung
Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung 1 Vorbemerkung 1.1. Die Vermittlungsagentur ist spezialisiert auf die Vermittlung von Dienstleistungen im medizinischen
Mehr7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden
7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden Rechtsanwalt Justinenstraße 2 01309 Dresden Telefon: 0351/3177 88-40 Fax: 0351/3177 88-41 w.kau@ra-kau.com 1 I. Teil Wie wird die VOB/B wirksam vereinbart?
MehrIhr Traumhaus in ruhiger Lage. Wohnfläche: ca. 380 m² Nutzfläche: ca. 160 m² Grundstück: ca m² Schmelz
Ihr Traumhaus in ruhiger Lage 66839 Schmelz Wohnfläche: ca. 380 m² Nutzfläche: ca. 160 m² Grundstück: ca. 2000 m² Kaufpreis: Auf Anfrage Tasci Immobilien Dudweilerstr. 57-59 - 66111 Saarbrücken +49 (0)681
MehrStolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,
MehrVERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG ASP Consult GmbH Bochumer Landstr. 213 45276 Essen 1) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand Der Ke beauftragt die ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, 45276 Essen, vertreten
MehrVertragsbedingungen des Bitkom für die Wartung von Hardware -WH Bitkom-
(WH Bitkom, Version 2.0) Seite 1 A Vertragsgegenstände A 1 Wartungsgegenstand Der Anbieter erbringt die nachfolgend vereinbarten Wartungsleistungen nur für die vereinbarte Hardware (im Folgenden: Wartungsgegenstand)
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
Mehr