Die Scheidungsimmobilie
|
|
- Elsa Ackermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Scheidungsimmobilie Nutzung - Verwertung - Sicherung - Vereinbarungen - Anträge von Dr. Christof Münch 1. Auflage Die Scheidungsimmobilie Münch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG ZAP Münster 2009 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2
3 Einleitung Alles zur Scheidungsimmobilie in einem Buch! Bei knapp dreiviertel aller Scheidungen steht der Streit um das Eigenheim oder die Familienwohnung im Mittelpunkt. Daher ist vor allem hier Ihre Kompetenz gefragt sowohl präventiv als auch im Verfahren selbst. Allerdings finden sich die Regelungen dazu nicht an einer zentralen Stelle, sondern weit zerstreut und versteckt in vielen verschiedenen Gesetzen. Hinzu kommt eine umfangreiche, unüberschaubare Rechtsprechung. Das vorliegende Werk macht diesem unübersichtlichen Zustand ein Ende! Das Buch bietet eine Zusammenstellung aller Informationen, die bei einer Scheidung hinsichtlich der Immobilie von Wichtigkeit sein können. Vorbei mit langwierigen und zeitintensiven Recherchen. Für die schnelle Umsetzung finden Sie hier außerdem zahlreiche Hinweise, Praxistipps und Formulierungs - vorschläge für Vereinbarungen und Anträge. Profitieren Sie von folgenden Inhalten: Die Immobilie als Wert im Rahmen der Scheidungsfolgenansprüche Streit um die Nutzung der Scheidungsimmobilie Das Grundbuch der Scheidungsimmobilie Vertragliche Eigentumsänderungen oder Dauerregelungen Teilungsversteigerung Steuerliche Fragen rund um die Scheidungsimmobilie Vorsorgende ehevertragliche Regelungen rund um die Immobilie Die Immobilie in der Scheidungsvereinbarung Erbrechtliche Sicherung der Immobilie nach der Scheidung Muster für Vereinbarungen und Anträge ZAP Verlag Stefan Dinkhoff Verlagsleitung Recht 1
4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Die Immobilie als Wert im Rahmen der Scheidungsfolgenansprüche B. Streit um die Nutzung der Scheidungsimmobilie C. Vertragliche Eigentumsänderungen oder Dauerregelungen D. Teilungsversteigerung E. Steuerliche Fragen rund um die Scheidungsimmobilie F. Vorsorgende ehevertragliche Regelungen rund um die Immobilie G. Die Immobilie in der Scheidungsvereinbarung H. Erbrechtliche Sicherung der Immobilie nach Scheidung Der Autor: Notar Dr. Christof Münch aus Kitzingen ist bekannt durch seine zahlreichen Seminare und Fachvorträge sowie einschlägigen Veröffentlichungen zum Familienrecht, wie z.b. Die Un - ter nehmerehe und Ehebezogene Rechtsgeschäfte, ebenfalls erschienen im ZAP Verlag. 2
5 C. Vertragliche Eigentumsänderungen oder Dauerregelungen III. Drittverkauf 1. Verkaufsabrede In vielen Trennungsfällen ist das Familienwohnheim entweder zu groß für eine verbleibende Vertragspartei oder die finanziellen Verhältnisse sind so angespannt, dass wegen des trennungsbedingten Mehrbedarfes eine vorher schon knapp kalkulierte Finanzierung nicht mehr erbracht werden kann. Hier sollten die Ehegatten sich von den emotionalen Bindungen an das Familienwohnheim lösen und den vernünftigen Weg einer Veräußerung gehen. Wenn schon in der frühen Phase einer Trennung eine entsprechende gegenseitige Festlegung erfolgen soll, ohne dass schon ein Käufer gefunden ist, so können die Ehegatten eine Verkaufsabrede treffen. Diese legt zunächst die Räumungsverpflichtung des noch im Haus verbliebenen Ehe - gatten fest, einschließlich der Kostentragung und der Frage einer Nutzungs ent schä - digung für diese Zwischenzeit. Sodann wird eine Verkaufsverpflichtung einschließlich des Prozedere für den Verkauf geregelt. Zugleich wird für eine Übergangszeit von sechs Monaten die Teilungsversteigerung durch Vereinbarung ausgeschlossen. Die Erlösverteilung beschreibt, in welcher Quote und auf welche Weise die Er lö sverteilung erfolgt. Wenn dies gewünscht wird, kann auch entsprechend der Surrogatsrechtsprechung des BGH die Behandlung des Erlöses im Zugewinn angesprochen werden. Sinnvoll ist hier eine Bestimmung, welche die Erlöse im Endvermögen festschreibt, sodass kein Ehegatte benachteiligt wird, wenn Geld ver mögen bis zum Stichtag der Zugewinnberechnung verbraucht wird. Je nachdem, wie das Vertrauen zueinander noch ausgeprägt ist, kann ggf. sogar eine Verkaufsvollmacht aufgenommen werden. Formulierungsvorschlag (Verkaufsabrede): I. Vorbemerkung 1) Grundbesitz/Familienwohnheim Die Ehegatten sind Miteigentümer je zur Hälfte des Anwesens..., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts... für... Blatt... Dieser Grundbesitz ist belastet wie folgt:... Die Verbindlichkeiten zur Hausfinanzierung, für welche die Ehegatten als Gesamtschuldner haften, belaufen sich zum Stichtag... auf.... 3
6 III. Drittverkauf 2) Trennung/Räumung Die Ehegatten leben seit dem... getrennt. Sie sind sich einig, dass das Haus gemäß Ziffer 1), welches die Ehewohnung darstellt, veräußert werden soll. Der Ehemann ist bereits aus dem Anwesen ausgezogen. Die Ehefrau verpflichtet sich gegenüber ihrem Ehemann, das Anwesen bis zum Ablauf von sechs Monaten von heute an zu räumen. Wegen dieser Räumungsverpflichtung unterwirft sich die Ehefrau dem Ehemann gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung. 1 Sie weist den Notar an, dem Ehemann ohne weitere Nachweise auf einseitigen Antrag insoweit eine vollstreck - bare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Die Ehefrau ist als Nutzungsberechtigte von heute an bis zur Räumung allein zur Tragung der Betriebskosten verpflichtet. Gleiches gilt für Schönheitsreparaturen und Gartenpflege. Die Ehefrau hat alle öffentlichen Lasten und Abgaben ebenso wie die Versicherungen zu tragen. Ihr obliegen allein die Reinigung und die Verkehrs - sicherungspflicht. Die Ehefrau hat Kaufinteressenten nach kurzfristiger vorheriger Anmeldung Zutritt zum Anwesen zu gewähren und die Ver kaufs bemühungen zu unterstützen, außer zur Unzeit. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des Anwesens treffen bis zur Veräußerung beide Miteigentümer je zur Hälfte. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht geschuldet, da die Nutzung durch die Ehefrau allein nur vorübergehend ist. Die Zins- und Tilgungsleistungen werden wie bisher von beiden Ehegatten gemeinschaftlich erbracht. 3) Verkaufsverpflichtung Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass das in Ziffer 1) genannte Haus - anwesen verkauft werden soll und verpflichten sich hiermit, an einer solchen Veräußerung mitzuwirken. Die Veräußerung soll so bewirkt werden, dass binnen der nächsten beiden Monate von heute an jeder der Ehegatten Kaufinteressenten benennen kann. Ist einer dieser Kaufinteressenten bereit, 80 % des Verkehrswerts zu zahlen, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, am Verkauf mitzuwirken, es sei denn, der Kaufinteressent ist mit dem benennenden Ehegatten in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad der Seitenlinie verwandt. Der Verkehrswert ist, sofern sich die Ehegatten auf diesen nicht einigen können, durch einen vom Präsidenten der örtlich zuständigen IHK zu benennenden Sach - verständigen für die Vertragsteile verbindlich zu schätzen. 1 In dieser Fallgestaltung wird unterstellt, dass die Ehegatten keine Kinder haben und auch sonst keine schutz - würdigen Belange gegen eine Räumung sprechen. 4
7 C. Vertragliche Eigentumsänderungen oder Dauerregelungen Alternative:... Ist einer dieser Kaufinteressenten bereit, mindestens eine Summe von... zu zahlen, so ist der andere Ehegatte verpflichtet... Ist binnen dieser Frist ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen, so vereinbaren die Ehegatten bereits heute, den Makler... durch Alleinauftrag mit dem Verkauf des Anwesens zu betrauen. 2 4) Teilungsversteigerung Kommt bis zum Ablauf von sechs Monaten von heute an der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages nicht zustande, so kann jeder Ehegatte die Teilungs ver - steigerung des Anwesens betreiben. Bis zu diesem Zeitpunkt vereinbaren wir Folgendes: Das Recht jeden Miteigentümers, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, wird bis zum Ablauf von sechs Monaten von heute an ausgeschlossen. Wir vereinbaren dies gerade angesichts der vorliegenden Trennungssituation, sodass die Trennung keinen wichtigen Grund i.s.d. 749 Abs. 2 Satz 1 BGB darstellt. 3 Eine Grundbucheintragung soll mit Rücksicht auf die anstehende Veräußerung des Anwesens nicht erfolgen. 5) Erlösverteilung Von dem Veräußerungserlös werden zunächst die Verbindlichkeiten, welche auf dem Anwesen lasten, beglichen. Sodann sind davon die Kosten der Veräußerung zu bestreiten. Der restliche Erlös ist je zur Hälfte unter den Ehegatten aufzuteilen. Für den Fall, dass die Veräußerung vor der Rechtshängigkeit eines Scheidungs - antrags erfolgt, wird der Nettoerlös eines jeden Ehegatten seinem Endvermögen zugerechnet, unabhängig davon, ob dieser Erlös am Stichtag zur Berechnung des Endvermögens noch vorhanden ist. 4 Allerdings werden im Gegenzug etwa vom Erlös angeschaffte Surrogate in Höhe der Erlösverwendung unberücksichtigt gelassen. 2 So der Vorschlag von Müller, Vertragsgestaltung, Rn In Betracht kommt etwa auch die Einschaltung der Finanzierungsbank, Schröder/Bergschneider/Perpeet, Familienvermögensrecht, Rn Dazu, dass die Trennung auch bei vorsorgender Vereinbarung nicht zu einem Wegfall der Geschäfts - grundlage führt, wenn der Teilungsausschluss gerade für diesen Fall vereinbart wurde: BGH, DStR 2004, 50 (hier für die nichteheliche Lebensgemeinschaft). 4 Das Haus in Miteigentum wäre beiden Ehegatten in gleicher Weise zugerechnet worden. Es soll durch diese Klausel verhindert werden, dass ein Ehegatte beim entscheidenden Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags kein Geld mehr hat. So der Vorschlag von Müller, Vertragsgestaltung, Rn. 473; Börger, FPR 2002, 262,
8 III. Drittverkauf Alternative 1: Der restliche Erlös ist auf einem Anderkonto des den Kaufvertrag beurkundenden Notars zu hinterlegen, bis wir diesem übereinstimmende Anweisung zur Auszahlung erteilen oder die Auszahlung gerichtlich angeordnet ist. 5 Für dieses Anderkonto gelten folgende Bestimmungen:... Alternative 2: Die Ehegatten erteilen sich gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB und unter Genehmigung alles Gehandelten Vollmacht zur Ver - äußerung des in Ziffer 1) genannten Grundbesitzes, den notariellen Verkaufsvertrag zu schließen, die Auflassung zu erklären und entgegenzunehmen und alle Erklärungen abzugeben und in Empfang zu nehmen, die zum Abschluss dieses Vertrages erforderlich oder zweckdienlich sind. Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis zur Belastung des Grundbesitzes mit Grundpfandrechten und zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich des Grundbesitzes. Diese Vollmacht wird im Innenverhältnis dahin gehend eingeschränkt, dass von ihr nur zur Bestellung von Grundpfandrechten des Käufers Gebrauch gemacht werden darf. 2. Kaufvertragsbesonderheiten im Scheidungsfall Wenn bereits ein Käufer gefunden ist, so kann die Immobilie verkauft werden. Für diesen Kaufvertrag in der Trennungs- oder Scheidungsphase sind einige Besonderheiten zu beachten. a) Kaufpreisaufteilung Zunächst muss der Kaufpreis dazu dienen, die an der Immobilie noch lastenden Verbindlichkeiten wegzufertigen, um die Immobilie lastenfrei an den Käufer übereignen zu können. Sodann müssen sich die Ehegatten über die Aufteilung des ihnen verbleibenden Kaufpreisteils einig werden. Dieser kann hälftig aufgeteilt werden, wenn das Anwesen im Eigentum beider Ehegatten steht. Wenn die Ehegatten in unterschiedlicher Höhe Investitionen in das Haus getätigt haben oder etwa das Grundstück vor Bebauung von einem Ehegatten stammt, so könnte dies bereits bei der Erlösverteilung berücksichtigt 5 Zu verwenden in den Fällen, in denen zwar aufgrund drängender Schuldenlast über den Verkauf des Anwesens Einigkeit herrscht, die Verteilung des Resterlöses aber von der Gesamtabrechnung unter Einbeziehung des Zugewinnausgleichs abhängt. Die Einzahlung des Restbetrags kann auch auf ein Bankkonto mit lediglich gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis vorgenommen werden. 6
9 C. Vertragliche Eigentumsänderungen oder Dauerregelungen werden, wenn sich die Ehegatten hierüber einig sind. Insbes. dann, wenn die Immobilie im Wesentlichen das gesamte Vermögen darstellt, wäre auf diese Weise ggf. auch der Zugewinn schon verteilt. Es könnte eine dementsprechende Erklärung beider Ehegatten abgegeben werden. Sind sich die Ehegatten über die Erlösverteilung nicht einig, weil Zugewinnfragen eine Rolle spielen und der verbleibende Erlösteil die einzige Vermögensmasse ist, aus der etwaige Ansprüche befriedigt werden können, so sollte dieser Streit den Verkauf als solchen nicht blockieren und den Käufer nicht tangieren. Wenn der diesbezügliche Streit beim Kaufvertrag ausgetragen wird, so könnte dies dazu führen, dass ein Käufer doch Abstand nimmt. Eine Verschiebung des Verkaufs aber bringt selten mehr Erlös. Außerdem müssen die Ehegatten in der Zwischenzeit die Verkehrssicherungspflicht für das Haus und die anfallenden Kosten weiterhin tragen. Aus diesem Grund sollte der Verkauf durchgeführt werden und der umstrittene Erlösanteil nicht ausgekehrt, sondern zunächst bis zu einer späteren Einigung sichergestellt werden. b) Sicherung des Kaufpreises Eine solche Sicherung des Kaufpreises kann entweder dadurch geschehen, dass der den Ehegatten verbleibende Erlösanteil zunächst auf einem Anderkonto des den Kauf beurkundenden Notars hinterlegt wird, bis die Ehegatten entweder einvernehmlich eine Auszahlungsanweisung erteilen oder ein Ehegatte letztendlich gerichtlich seinen Anspruch durchsetzt. Die Ehegatten können aber auch für diesen Fall ein gesondertes Bankkonto einrichten, über das nur beide Ehegatten gemeinsam verfügen können (Und-Konto) und den Käufer anweisen, den Kaufpreis, soweit er nicht zur Lastenfreistellung benötigt wird, ausschließlich auf dieses Konto zu überweisen. Auch hier kann man nach Einigung den Erlös gemeinsam verteilen. Ist nach übereinstimmender Ansicht nur ein Teil des Kaufpreises zur Sicherstellung erforderlich, so genügt es, nur diesen Teil auf einem Und-Konto einzuzahlen. c) Besitzübergang/Räumung Bei Kaufverträgen in der Trennungsphase treten häufig Unstimmigkeiten hinsichtlich der Räumung und Besitzübergabe auf, zumal die Räumung i.d.r. auch Fällig - keitsvoraussetzung beim Kaufvertrag ist. Derjenige Ehegatte, der bereits aus dem Anwesen ausgezogen ist, möchte möglichst schnell eine Räumung des Anwesens erreichen. Der andere Ehegatte, der ggf. mit den Kindern das Haus noch bewohnt, muss zuerst eine andere Wohnung finden. Der Käufer wird eine explizite Räumungspflicht zu einem bestimmten Datum fordern. Eine Vollstreckungs unter - werfung bezüglich der Räumung kann im Interesse des Käufers vorgesehen werden. Allerdings muss dieser bedenken, dass eine Räumungsvollstreckung bei minderjährigen Kindern im Anwesen auf Schwierigkeiten stoßen wird. Daher ist regelmäßig die Kaufpreisfälligkeit von der Räumung abhängig zu machen und ggf. zusätzlich ein 7
10 III. Drittverkauf Rücktrittsrecht für den Käufer zu vereinbaren, wenn der Räumungszeitpunkt längere Zeit überschritten ist. Hilfreich ist es häufig, wenn schon im Vorfeld sich auch der bereits ausgezogene Ehegatte um eine Ersatzwohnung oder die Anschaffung einer kleineren Ersatz - immobilie mit kümmert, etwa einem potenziellen Vermieter gegenüber die Kaution stellt oder zunächst noch für einen gewissen Zeitraum die Mithaftung für den Mietzins übernimmt. Diese Mithaftung kann dann ggf. nach Verkauf des eigenen Hauses und Erlöseingang durch eine Mietvorauszahlung an den neuen Vermieter des Ehegatten, der noch räumen musste, wieder abgelöst werden BGB Sofern die Scheidungsimmobilie im Eigentum eines Ehegatten steht, wird dieser häufig im Zusammenhang mit der Scheidung die Immobilie veräußern wollen. Wenn das Anwesen nicht das wesentliche Vermögen darstellt es müssen dem veräußernden Ehegatten noch 15 % 6 seines Vermögens verbleiben, bei größeren Vermögen genügen 10 % 7 dann genügt eine entsprechende Versicherung im Kaufvertrag. Bei der Prüfung, ob die veräußerte Immobilie das gesamte Vermögen darstellt, sind die dinglichen Belastungen des Hauses abzuziehen, 8 jedenfalls soweit sie valutiert sind. 9 Für Verkäufe im Zusammenhang mit einer Scheidung ist sorgfältig zu prüfen, ob 1365 BGB noch anwendbar ist. Verfügungen nach rechtskräftiger Scheidung bedürfen keiner Zustimmung mehr, 10 es sei denn, der Zugewinn ist als abgetrennte Folgesache noch rechtshängig. 11 Dies gilt nicht, wenn der Zugewinn erstmals nach Scheidung rechtshängig wird 12 oder sonst selbstständig geltend gemacht wird. 13 Rechtsgeschäfte vor diesem Zeitpunkt bleiben hingegen auch nach rechtskräftiger Scheidung zustimmungsbedürftig, 14 es sei denn, Zugewinnansprüche können wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden. 15 Die Bestimmung des 1365 BGB ist unbedingt zu beachten, denn es handelt sich um ein absolutes Veräußerungsverbot, 16 das auch einen gutgläubigen Erwerb ausschließt. 6 BGH, FamRZ 1980, 765; hierzu Dörr, NJW 1989, Nach Müller, Vertragsgestaltung, Rn. 198, soll ein großes Vermögen ab ,00 vorliegen. 8 BGHZ 77, 293, BGH, FamRZ 1996, 792, 794; OLG Schleswig, OLGR 2005, 265; Schröder/Bergschneider/Bergschneider, Familienvermögensrecht, Rn. 4.16; a.a.: unabhängig vom Valutastand: OLG München, FamRZ 1989, 396; wohl für Beachtlichkeit der Valutierung OLG München, FamRZ 2005, 272; offen Kogel, FamRB 2005, OLG Hamm, FamRZ 1987, OLG Köln, FamRZ 2001, 176; OLG Celle, DNotI-Report, 2004, 16 = FamRZ 2004, OLG Hamm, NJW-Spezial 2006, OLG München, Rpfl. 2006, BGH, FamRZ 1978, OLG Celle, NJW-RR 2001, BGHZ 40, 218,
11 C. Vertragliche Eigentumsänderungen oder Dauerregelungen 4. Überschießende Schulden Als letztes Problem sei noch angesprochen, dass nicht selten bei einer Scheidung in den ersten Jahren nach Hausbau die noch bestehenden hohen Verbindlichkeiten den erlösten Kaufpreis übersteigen. Hier muss im Gespräch mit den beteiligten Banken eine Lösung gefunden werden, wie die Restschuld getilgt und verzinst wird und ob ggf. andere Sicherheiten gestellt werden können. Die Ehegatten untereinander müssen Einigkeit erzielen, wie die Tilgung und Verzinsung der Restschuld zwischen ihnen verteilt wird. Für die Abwicklung des Kaufvertrages ist in jedem Fall erforderlich, dass die Bank die eingetragenen Grundschulden gegen Zahlung des gesamten Kaufpreises löschen lässt und keine höheren Forderungen dem Käufer gegenüberstellt. 5. Formulierungsvorschlag Formulierungsvorschlag (Drittverkauf in der Scheidung): Kaufvertrag mit Auflassung Heute, am Erschienen vor mir, Notar in 1. Herr wohnhaft in (Vertragsobjekt) und dessen Ehefrau Frau wohnhaft in nach Angabe im gesetzlichen Güterstand verheiratet, aber getrennt lebend 2. Ehegatten Die Erschienenen wiesen sich durch ihre amtlichen Lichtbildausweise aus. Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt beurkunde ich auf Ansuchen und nach Erklärung der Erschienenen bei ihrer gleichzeitigen Anwesenheit folgenden Kaufvertrag: I. Grundbuchstand, Vertragsobjekt Im Grundbuch des Amtsgerichts für Blatt sind an dem dort vorgetragenen und in der Gemarkung 9
12 III. Drittverkauf gelegenen Grundbesitz Fl. Nr. zu die Erschienenen zu 1. als Miteigentümer je zur Hälfte eingetragen. Der vorgenannte Grundbesitz ist wie folgt belastet im Grundbuch eingetragen: Abteilung II: Abteilung III: Grundschuld ohne Brief zu für die Grundschuld ohne Brief zu für die Die Erschienenen zu 1. leben getrennt. Unter Az. ist beim AG das Scheidungsverfahren anhängig. Am besten sofort bestellen: : 6 & Fax: / Ihre Buchhandlung Ja, bitte schicken Sie mir sofort nach Erscheinen 2 Wochen zur Ansicht: Notar Dr. Christof Münch Die Scheidungsimmobilie 1. Auflage April 2009 ca. 700 Seiten gebunden mit CD-ROM Preis ca. 78, ISBN Preise inkl. MwSt. soweit nicht anders angegeben, versandkostenfrei bei Bestellung beim Verlag. 100-%-Risikofrei-Garantie: Bei schriftlicher oder telefonischer Bestellung habe ich das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung ohne Begründung an meinen Lieferanten (Buchhändler oder LexisNexis Deutschland c/o BDK Bücherdienst GmbH, Kölner Str. 248, Köln) zurückzusenden. Die rechtzeitige Absendung genügt. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt mein Lieferant. Firma/Kanzlei Vorname/Name Straße/Nr. PLZ/Ort Tel. Fax Persönliche Daten werden durch LexisNexis auf geeigneten Datenverarbeitungsgeräten gespeichert, so fern sie für die reibungslose Durchführung von Verkäufen, Kontaktaufnahmen und Werbezwecke notwendig sind. Für sämtliche erhobenen personenbezogenen Daten wird die Einhaltung der Daten schutzbestimmungen gewährleistet. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ja, ich möchte den Online-Informationsservice Ihres Verlages nutzen, um über interessante Ange bote und Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten zu werden. Diese Einwilligung kann ich bei der LexisNexis Deutschland GmbH jederzeit widerrufen. Datum Unterschrift 10
13
Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
MehrEhescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrScheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?
Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in
MehrEhescheidungsformular
Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die
MehrEhescheidungsformular
Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass Sie ohne Anfahrt zum Anwalt und ohne Wartezeiten den Auftrag zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens bequem von
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrV E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb
V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrBeleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
MehrHILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrZur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:
Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Mehr...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...
Fragebogen für Online-Scheidung 1. Daten zur Ehe Standesamt der Eheschließung:... Tag der Eheschließung... Register-Nr. {s. Eheurkunde]... Bitte Eheurkunde in Kopie zusenden. Anschrift der letzten gemeinsamen
MehrScheidungsunterlagen für Seite 1 von 7 Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wansleben 05252 932410 01715268794
Scheidungsunterlagen für Seite 1 von 7 Ihr Ehescheidungsformular als PDF - Dokument: I. Personendaten 1. Welcher Ehegatte will den Scheidungsantrag stellen? (auch wenn beide Eheleute geschieden werden
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrHier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim
FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung
MehrKATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH
INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrMusterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
MehrDarlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrRechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrRechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrErbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1
Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrScheidungsformular. 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller?
Scheidungsformular A. Personendaten 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller? 2. Name und Adresse der Ehefrau (tatsächliche Aufenthaltsort) Name: Straße und Hausnummer:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrHerrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München
per E-Mail an info@familienrecht-ratgeber.com per Fax an 098/2155-4181-9 per Post an Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München wegen Ehescheidung 1. Persönliche Angaben
MehrK a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung
K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend
MehrVorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen
Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat
MehrAlarm für Thomas Britzger
Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht
MehrVersorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrAnwältin für Familienrecht
per E-Mail an: m.randel@t-online.de per Fax an 0212-224 64 54 per Post an Rechtsanwältin Melanie Randel Grünstraße 3 42697 Solingen wegen Ehescheidung 1. Persönliche Angaben Vor- und Zuname Straße und
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrFamilienrecht Vorlesung 8. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 8. Januar 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Bauland: Familienrecht Vorlesung 8 Fallbeispiel Keusch erbt während
MehrScheidungsformular. 1. Personalien der Ehefrau. 2. Personalien des Ehemanns. ggf. Geburtsname. Name, Vorname (den Rufnamen bei mehreren Vornamen bitte
Scheidungsformular Bitte füllen Sie das Formular vollständig und sorgfältig aus. Es dient der Erstellung Ihres Scheidungsantrages und wird nicht an das Gericht versendet. Beachten Sie, dass ich alle hier
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrFall: (Obersatz zu den 5 W s )
G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrRechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht
Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrDas Scheidungsformular
Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Rosental 98, 53111 Bonn Mailto:info@scheidung-bonn.com Fax: 0911 / 30844-60484 Das Scheidungsformular Senden Sie mir dieses Formular bequem online, per Post oder
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Sorgeerklärung... 7 3. Das gemeinschaftliche Sorgerecht... 9 4. Das alleinige Sorgerecht... 11 5.
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
MehrKaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:
Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)
MehrNEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009
NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrMusterbriefe zum Widerruf von Kreditverträgen
e zum Widerruf von Kreditverträgen VORBEMERKUNG: Unbedingt lesen Lesen Sie die Informationen sorgfältig durch. Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag nur, wenn Sie sicher sind, alles richtig verstanden zu
MehrAngaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau
Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt
MehrDie Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
Mehrready to use companies - GmbH & Co. KG -
ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände
MehrInhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5
Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die
MehrJACOBI WINTER DEVENTER
JACOBI WINTER DEVENTER Rechtsanwälte Fachanwälte Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken dies anschließend aus und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax 02232/942062 oder per Post
MehrWenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...
Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im
MehrAbtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.
Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrLeicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.
Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrVerhandelt. Ulrich Wilde
Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrETL Vermögensverwaltung GmbH. Angebotsunterlage. ETL Vermögensverwaltung GmbH
ETL Vermögensverwaltung GmbH Essen Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der ETL Vermögensverwaltung GmbH Steinstr. 41, 45128 Essen ISIN DE000A0LRYH4 // WKN A0LRYH an die Inhaber der
MehrTrennungs und Scheidungsvereinbarung Anmeldung und Beurkundungsauftrag
Trennungs und Scheidungsvereinbarung Anmeldung und Beurkundungsauftrag Zurück an Notar Jens Wessel 04668 Grimma, Lange Straße 16 Telefon: 03437 919844 Telefax: 03437 913870 E Mail: notar wessel@notarnet.de
MehrDie Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr
Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten
MehrMuster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.
Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der
MehrLösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
Mehr