Teilplan Tagesbetreuung

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1 Kommunale Jugendhilfeplanung im Landkreis Schweinfurt Teilplan Tagesbetreuung Landratsamt Schweinfurt Jugendamt Schrammstr Schweinfurt /

2 Herausgeber: Landkreis Schweinfurt Jugendamt Schrammstr Schweinfurt Bearbeitung I. Einführung: Carina Eichhorn-Zerner (Jugendamt) Kooperation mit externem Institut: ISPLAN Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH Kameterstraße Neubiberg - 2 -

3 1.1. I. Einführung Vorwort Landrat Grundsätzliches zur Jugendhilfeplanung 1.1. Rechtliche Grundlagen Der Unterausschuss Planungsverlauf Veränderte Lebenslagen der Familien Grundlagen der Tagesbetreuung 3.1. Ziele und rechtliche Grundlagen Gesamtkonzept der Bayerischen Staatsregierung zur... Förderung familiengerechter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Formen der Tagesbetreuung 4.1. Kinderkrippe rechtliche Grundlagen Beschreibung 4.2. Kindergarten rechtliche Grundlagen Beschreibung Betreuung von unter 3jährigen Kindern und Schulkindern in den Kindergarten 4.3. Tagespflege rechtliche Grundlagen Beschreibung 4.4. Hort rechtliche Grundlagen Beschreibung

4 4.5. Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule... Mittagsbetreuung an Schulen Grundlagen Beschreibung 4.6. Ganztagsbetreuung für SchülerInnen der... Jahrgangsstufen Grundlagen Beschreibung 4.7. Rhythmisierte Ganztagsschule Grundlagen Beschreibung

5 Vorwort Der Landkreis Schweinfurt hat sich entschlossen, neben des bereits bestehenden Teilplanes Jugendarbeit, ein weiteres Feld der Jugendhilfe zu beplanen. Bewogen dazu hat uns vor allem das neue Gesamtkonzept der Bayerischen Staatsregierung zur Förderung familiengerechter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, welches in den einzelnen Kommunen umgesetzt werden soll. Mit dem Teilplan Tagesbetreuung sollen die Gemeinden und die Träger ein Werk an die Hand bekommen, mit dem sie das Thema Tagesbetreuung bedarfsorientiert behandeln können. Dabei sind die veränderten Lebenslagen der Familien und natürlich die zu erwartende demographische Entwicklung im Landkreis Schweinfurt immer im Hintergrund zu sehen. Es wird deshalb allen Gemeinden empfohlen zu diesem Zwecke örtliche Planungsgespräche durchzuführen, mit dem Ziel ein mittelfristiges örtliches Konzept hinsichtlich Tagesbetreuung gemeinsam mit den unterschiedlichen Partnern der Tagesbetreuung zu entwickeln. Um allen lnteressierten die Möglichkeit zu geben, Einblick in die Ergebnisse des Planes zu bekommen, wird der Teilplan Tagesbetreuung im Internet zur Verfügung stehen. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei allen, die zur Entstehung dieses Planes beigetragen haben, bei den Eltern, Einrichtungen mit ihrem Personal, Träger und insbesondere bei dem Unterausschuß Jugendhilfeplan Teilplan Tagesbetreuung mit dem Vorsitzenden Arthur Arnold, sowie der Verwaltung des Jugendamtes. Ich hoffe, daß auch dieser Teilplan dazu beiträgt, die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen und somit die Zukunft unserer Landkreises Schweinfurt positiv zu gestalten. Ihr Landrat Harald Leitherer - 5 -

6 1. Grundsätzliches zur Jugendhilfeplanung 1.1. Rechtliche Grundlagen Die Jugendhilfeplanung hat ihre rechtlichen Grundlagen in den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII) und dem Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Die kreisangehörigen Gemeinden sollen dafür sorgen, dass die in ihrem örtlichen Bereich erforderlichen Tageseinrichtungen zur Förderung von Kindern rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (Art. 17 BayKJHG). Der Landkreis Schweinfurt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bleibt dabei in der Gesamtverantwortung. Er berät und unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der genannten Aufgaben. Die Gesamtverantwortung des örtlichen Jugendhilfeträgers beinhaltet insbesondere natürlich auch die Planungsverantwortung. Grundsatzziel der Jugendhilfe und damit auch der Jugendhilfeplanung ist das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( 1 SGB VIII). Um diesem Anspruch gerecht zu werden, soll Jugendhilfe durch Hilfsangebote in Form von familienfördernden und -ergänzenden Leistungen insbesondere dazu beitragen: - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern - Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen - Personensorgeberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen - Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen - positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen - eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Diesen Zielen ist auch die Jugendhilfeplanung, die in 80 SGB VIII festgeschrieben ist, verpflichtet. Dementsprechend sind die Planungsziele in dieser gesetzlichen Bestimmung formuliert. Demnach sind Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen so zu planen, dass: - Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können - ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist - junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden und - Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Inhalte der Planung sind: 1. Bestandsaufnahme = Bestand an Einrichtungen und Diensten feststellen 2. Bedarfsermittlung = Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum ermitteln 3. Maßnahmeplanung = die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend planen. Die Planung soll so flexibel sein, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann

7 1.2. Der Unterausschuss An der Jugendhilfeplanung sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen ( 80 Abs. 3 SGB VIII). Zwingend waren auch die Gemeinden einzubeziehen, da die Erfüllung der geplanten Aufgaben zu deren originären Wirkungskreis gehört (Art. 17 BayKJHG). Deshalb wurde vom Jugendhilfeausschuss ein Unterausschuss zum Teilplan Tagesbetreuung eingerichtet, der diese Vorgaben berücksichtigt: - Herr Arthur Arnold (1. Bürgermeister der Gemeinde Euerbach; Vorsitzender des Unterausschusses) - Frau Carina Eichhorn-Zerner (Jugendamt) - Herr Hans Fischer (1. Bürgermeister der Gemeinde Schwebheim) - Herr Jochen Keßler-Rosa (Geschäftsführer des Diakonischen Werkes) - Herr Andreas Müller (Vorsitzender des Kreisjugendringes Schweinfurt) - Herr Alfred Rösch (Leiter des Jugendamtes) - Frau Ulrike Schmitt (Geschäftsführerin des Caritasverbandes) - Frau Ute Suckfüll (Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Schweinfurt) - Herr Florian Töpper (Kreistag) - Herr Richard Vollmann (Leiter der Staatlichen Schulämter) - Herr Lothar Zachmann (Kreistag) 1.3. Planungsverlauf 24. April 2002 Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Beratung und Beschluß über das Erstellen des Teilplans Tagesbetreuung im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Schweinfurt) 25. September Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Beschluß über den Vorsitz; Informationen zur Firma ISPLAN; Beratung der Gliederung des Planes) 21. Oktober Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Beschluß zur Gliederung; Informationen zum Institut ISPLAN) 4. Dezember Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Beschluß zum Zeitplan und den Fragebögen Kindergartenleitung und Kindergarteneltern ) 13. Januar Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Beschluß zum Fragebogen Eltern der 2. Klassen ) 21. Januar 2003 Schulleiterdienstbesprechung (Informationen zur Jugendhilfeplanung und Verteilen der Fragebögen für die 2. Klassen) 29. Januar 2003 Informationsveranstaltung für Kindergartenleiterinnen, Träger und Unterausschussmitglieder (Informationen zur Jugendhilfeplanung, Vorstellung der relevanten Ergebnisse der Sozialraumanalyse durch Herrn Dr. Tekles, Verteilen der Fragebögen für den Kindergartenbereich) 30. Januar Sitzung des Unterausschusses - 7 -

8 (Beratung und Beschluß zu den Fragebögen Eltern der 5. Klassen und Eltern von Kindern, die noch unter 3 Jahre alt sind ) 20. Februar Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Beschluß zum Fragebogen Eltern, deren Kinder in Tagespflege sind ) Frühjahr 2003 Befragung der Kindergärten und der Eltern verschiedener Altersgruppen zur Bestands- und Bedarfsermittlung 5. Mai Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Beschluß zu den ersten drei ausgearbeiteten Gliederungspunkten) 24. Juni Sitzung des Unterausschusses (Vorstellung der ersten Befragungsergebnisse durch Herrn Dr. Tekles) 2. Juli Sitzung des Unterausschusses (Besprechung der bisher ausgearbeiteten Punkte der Gliederung) 24. Juli Sitzung des Unterausschusses (Vorstellung der kompletten Befragungsergebnisse und der vom Institut erstellten Jugendhilfeplanung durch Herrn Dr. Tekles) 26. August Sitzung des Unterausschusses (Besprechung des ausgearbeiteten Jugendhilfeplans des Institutes ISPLAN) Juli 2003 Korrekturvorschläge des Unterausschusses werden von ISPLAN in das erstellte Gutachten eingearbeitet Sitzung des Unterausschusses (Beratung und Billigung des überarbeiteten Jugendhilfeplans des Institutes ISPLAN) Vorstellung und Beratung im Jugendhilfeausschuß Vorstellung und Beratung im Kreistag - 8 -

9 2. Veränderte Lebenslagen der Familien Wenn eine Familie früher aus einem Ehepaar und mehreren gemeinsamen Kindern bestand, die in ihren Herkunftsfamilien und in ihrem sozialen Umfeld integriert war, so hat das System Familie heute oft ein anderes Erscheinungsbild. Um die aktuelle Situation im Landkreis Schweinfurt beschreiben zu können, wurde eine Sozialraumanalyse in Auftrag gegeben, die von Dezember 2002 bis Januar 2003 erstellt wurde. Für die Jugendhilfeplanung Teilplan Tagesbetreuung sind daraus unter anderem folgende Ergebnisse bedeutsam: die Zahl der Alleinerziehenden nimmt zu. Nach absoluten Zahlen waren im Landkreis Schweinfurt mehr als Frauen alleinerziehend; im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Frauen waren dies 11,5 %. Davon lebten 67,6% mit einem Kind, 25,6% mit zwei Kindern und 6,8% mit drei oder mehr Kindern im Haushalt. Da Alleinerziehende dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung stehen können, haben sie größtenteils mit einer angespannten wirtschaftlichen Situation zu kämpfen. Sie bilden mit ihren Kindern über 50% der Sozialhilfeempfänger; 37,4% sind ledig, der größte Teil (54,3%) geschieden. Alleinerziehende sind durch die alleinige Verantwortung für Erwerbstätigkeit, Haushalt und Kindererziehung Mehrbelastungen ausgesetzt und deshalb auch in erhöhtem Maße auf Unterstützung durch Betreuungsangebote angewiesen. die Zahl der Ein-Kind-Familien steigt ebenfalls stark an. Bereits 22,4% der Landkreisbürger im potentiellen Elternalter (37 bis 43 Jahre) lebten zum Zeitpunkt der Erhebung nur mit einem Kind im eigenen Haushalt, 35,4% dieser Einwohnergruppe hatten zwei Kinder. Viele Kinder wachsen deshalb ohne Geschwister oder nur mit einem Elternteil auf und können so wichtige soziale Erfahrungen nicht sammeln. Die Formen des heutigen Zusammenlebens, die nicht zuletzt eine Folge der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und des Wertewandels sind, haben einen Wegfall von familiärer Unterstützung zur Folge, der sich auch auf die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen negativ auswirkt. Sozialisation muss deshalb zu einem großen Teil außerhalb der Familie stattfinden. Der letzte Jugendbericht der Bundesregierung verwendet nicht deshalb schon den Begriff der Erziehung in öffentlicher Verantwortung die Geburtenrate im Landkreis Schweinfurt ist seit 1990 um fast 4 Geburten pro Einwohner zurückgegangen und liegt aktuell bei nur noch 8,5. Damit liegt der Landkreis Schweinfurt nicht nur unter dem Durchschnitt der unterfränkischen und bayerischen Vergleichswerte, sondern sogar unter dem bundesdeutschen Durchschnittswert. durch die Tendenz zu Ein-Kind-Familien (22,4%) und kinderlosen Haushalten (29,2%), aber auch durch den Rückgang der Personen im potentiellen Elternalter ( Pillenknick"), wird ein weiterer Rückgang der Geburten stattfinden. Die daraus folgende demographische Entwicklung der Bevölkerung wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erhebliche Veränderungen bewirken Einwohner lebten noch zum im Landkreis Schweinfurt mit erstem Wohnsitz. Nach den Modellrechnungen des Gutachters wird in den nächsten Jahren die Zahl der Bevölkerung zunächst leicht sinken, bis zum Jahre 2040 ist aber mit einem deutlichen Rückgang der Einwohnerzahlen auf unter zu rechnen. Dabei wird sich die Altersstruktur so verändern, dass es zu einer massiven Überalterung kommen wird. Die Konsequenz daraus: die Zahl der Kinder und Jugendlichen sinkt drastisch. Für die Kinder und Jugendhilfe wird sich damit die Bedarfslage komplett verändern. Jugendhilfe wird in Zukunft nur noch Minderheiteninteressen zu vertreten haben. So lebten zum im Landkreis Schweinfurt noch Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 16 Jahren. Nach der erstellten Prognose des Institutes ISPLAN wird diese Zahl bis 2015 um 35% zurückgehen, so dass dann nur noch etwa Kinder und Jugendliche der genannten Altersgruppe im Landkreis Schweinfurt leben werden. in Landkreis Schweinfurt leben derzeit etwa deutschstämmige Spätaussiedler. Das ist ein Anteil von 3,6% an der Gesamtzahl der Einwohner. Von diesen Personen sind 623 Kinder und Jugendliche, in der für die Jugendhilfeplanung relevanten Altersgruppe. Nach vorliegenden Erfahrungswerten muss mit einem weiteren Zuzug von Spätaussiedlern gerade in den Orten gerechnet werden, in denen bereits ein großer Anteil wohnt. die Trennungs- und Scheidungsrate steigt ebenfalls dramatisch an. Obwohl im Landkreis Schweinfurt die Ehe derzeit noch die mit Abstand dominante Form des Zusammenlebens ist, waren am bereits 4% der - 9 -

10 Einwohner geschieden. Die Ehescheidungsrate liegt bei 20,4 Scheidungen/Jahr/ Einwohner. Die Scheidungsquote hat sich den letzten 40 Jahren nahezu verdreifacht. nach dem Gutachten der Firma ISPLAN waren im Landkreis Schweinfurt bereits bei 46,3% der Eltern von Kindergartenkindern beide berufstätig. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, die auch politisch gefordert wird, zeigt sich somit auch bei uns als ein weiterer wesentlicher Grund, der für den bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung spricht. 3. Grundlagen der Tagesbetreuung 3.1. Ziele und rechtliche Grundlagen Die vorrangige Erziehungsverantwortung liegt bei den Eltern und ist im Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes, sowie in 1 Abs. 2 SGB VIII festgeschrieben. Demnach sind Pflege und Erziehung des Kindes das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Aufgabe der Jugendhilfe ist es dabei junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und Eltern bei der Erziehung zu unterstützen. 22 bis 26 SGB VIII regeln im einzelnen die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Danach gilt: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll gefördert werden - Aufgabe von Tageseinrichtungen ist Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes - die Leistungsangebote sollen pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen des Kindes und seiner Familie orientiert sein - Fachkräfte und Eltern sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten - Erziehungsberechtigte sollen an den wesentlichen Entscheidungen der Einrichtung beteiligt werden Tagesbetreuung versteht sich als ein partnerschaftliches und familienunterstützendes Hilfsangebot der Jugendhilfe unter Achtung der vorrangigen Erziehungsverantwortung der Eltern Gesamtkonzept der Bayerischen Staatsregierung zur Förderung familiengerechter Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Ausgangspunkt für dieses Konzept ist, dass wir in Deutschland vor der gewaltigen Herausforderung der drohenden Überalterung unserer Gesellschaft stehen und deshalb alle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit sich Familien und Paare wieder für mehr Kinder entscheiden. Hinzu kommen natürlich auch Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie das Problem, dass immer mehr Kinder geschwisterlos aufwachsen und Sozialisation im öffentlichen Rahmen zwangsläufig thematisiert wird. Bis 2006 will die Bayerische Staatsregierung den bedarfsdeckenden Ausbau der Betreuungsangebote vom Kleinkind bis zum Jugendlichen realisieren, verbunden mit Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

11 Das Konzept hat zwei Leitlinien: 1. Wahlfreiheit der Eltern = freie Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Fremdbetreuung stattfinden soll 2. Wahlfreiheit der Gemeinden = freie Entscheidung, welche Betreuungsform(en) zur Bedarfsdeckung erforderlich sind. Die wesentlichen Inhalte des Konzeptes sind: es wird eine Vereinheitlichung der Förderpraxis in der Kinderbetreuung angestrebt, d.h. staatliche Förderung soll künftig aufgrund einer dynamisierten, kind- und nutzungszeitbezogenen Förderpauschale pro betreutes Kind an die Kommune erfolgen; es gilt weiterhin das Prinzip der Subsidiarität, d. h. die Kommunen sollen von der Schaffung eigener Einrichtung absehen, wenn ein freier Träger hierzu bereit ist alle Formen der institutionellen Betreuung sollen künftig staatlich gefördert werden es wird eine Förderung anvisiert, wie im Bereich der Kindergärten seit Jahren praktiziert: 40% staatliche und 40% kommunale Förderung der Personalkosten; Eigenanteil des Trägers: 20% der Personal-, sowie die anfallenden Sachkosten ab 2005 soll ein bayerisches Kindertagesstättengesetz alle Formen der Betreuung, einschließlich der Tagespflege gesetzlich regeln und damit für alle Beteiligten größere Planungssicherheit schaffen bestehende Alteinrichtungen die bisher gefördert wurden (Personalkostenförderung für Kindergärten, gemeinnützige Horte), sollen bis Ende 2004 unverändert gefördert und dann in das einheitliche Finanzierungssystem einbezogen werden bestehende Alteinrichtungen die bisher nicht gefördert wurden (Krippen, kommunale Horte), sollen stufenweise in die Förderung einbezogen werden alle Betreuungsformen bis zur Altersstufe 10. Klasse sollen künftig in das System der staatlichen Förderung einbezogen werden der Ausbau der Kinderbetreuung soll stufenweise erfolgen. Der Freistaat Bayern will bis 2006 rund neue Betreuungsplätze schaffen und zwar: - jährlich neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren (Kinderkrippe, Tagesmütter) - jährlich neue Plätze für SchülerInnen (Horte, Betreuungsangebote an Schulen) - 30 rhythmisierte Tagesschulen (Hauptschulen an sozialen Brennpunkten) - die Kontingentverteilung soll nach Maßgabe der Geburtenziffern erfolgen - für die Schaffung von Hort- und Krippenplätzen soll als Grundlage ein Landeshort- bzw. ein Landeskrippenplan erstellt werden es soll eine pauschale Förderung der selbstorganisierten Kinderbetreuung in Familienselbsthilfe stattfinden alle Kinderbetreuungsformen erhalten ab einheitlich die Investitions- und Mietkostenförderung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

12 4. Formen der Tagesbetreuung 4.1. Kinderkrippe rechtliche Grundlagen: - 22 SGB VIII (1) In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten..., soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden SGB VIII...Für Kinder im Alter unter drei Jahren...sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten SGB VIII Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere - Art. 17 BayKJHG Beschreibung: 1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können 2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist 3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden 4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Die kreisangehörigen Gemeinden sollen...dafür sorgen, dass...die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen...zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22 in Verbindung mit 24 sowie 25 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch) zur Verfügung stehen... - für Kinder von 0 bis 3 Jahren, deren Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind oder deren Unterbringung aus anderen Gründen erforderlich ist - max. 12 Kinder/Gruppe - eine staatliche Förderung nach dem neuen Finanzierungsmodell (kind- und nutzungszeitbezogen) kann gewährt werden, wenn u.a.: die Kinderkrippe in freigemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft ist Mindestöffnungszeit von 4 Stunden/Tag bzw. 20 Stunden/Woche die Einrichtung in den Krippenförderplan aufgenommen ist mit den Eltern Betreuungsverträge über die durchschnittliche tägliche Nutzungszeit abgeschlossen werden Mindestnutzungszeit pro Kind 2 Stunden/Tag oder 10 Stunden/Woche ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1 Fachkraft auf 6 Kinder mit einem Fachkraftanteil von 50% erfüllt ist

13 4.2. Kindergarten rechtliche Grundlagen: - siehe ( 22 und 80 KJHG, Art. 17 BayKJHG) - 24 KJHG Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens a KJHG Übergangsregelung zum Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens - 26 KJHG Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende landesrechtliche Regelungen, die das Kindergartenwesen dem Bildungsbereich zuweisen, bleiben unberührt. - Bayerisches Kindergartengesetz mit seinen Durchführungsverordnungen Beschreibung: - für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt - Bildung, Erziehung und Betreuung halbtags oder ganztags in: Vormittagsgruppen (von 3 bis unter 6 Stunden) verlängerten Vormittagsgruppen (mind. 6 Stunden) Nachmittagsgruppen (zwischen 3 bis 4 Stunden) Ganztagsgruppen (mehr als 6 Stunden täglich) - mindestens 15 Kinder und maximal 25 Kinder/Gruppe - eine pädagogische Fachkraft /Gruppe und eine pädagogische Hilfskraft/zwei Gruppen - Personalkostenförderung auf Grundlage des Bayer. Kindergartengesetzes (40% Freistaat Bayern; 40 % Kommune) Betreuung von unter 3jährigen Kindern und Schulkindern in den Kindergarten: - die Aufnahme von unter 3jährigen Kindern und/oder Schulkindern ist nur dann möglich, wenn die Kindergartenversorgung vor Ort gesichert ist - der Träger des Kindergartens entscheidet, ob unter 3jährige Kinder und/oder Schulkinder aufgenommen werden; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht - dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Kinder, deren Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind - eine altersentsprechende Betreuung und Förderung muss gewährleistet sein - mind. ⅔ der angemeldeten Kinder müssen Kindergartenkinder sein - die Aufnahme ist nur in eine bestehende Kindergartengruppe möglich - bevorzugte Aufnahme von Schulkindern aus den 1. und 2. Grundschulklassen - Betreuung nach Schulende, Betreuungszeit richtet sich nach den Öffnungszeiten des Kindergartens - wird über die Mittagszeit hinaus betreut, soll ein Mittagessen angeboten werden

14 4.3. Tagespflege rechtliche Grundlagen: - 23 KJHG (1) Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten betreut Beschreibung: - für Kinder von 0 bis 14 Jahren (2) Die Tagespflegeperson und der Personenesorgeberech-tigte...haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege bis max. 5 Kinder/Tagespflegestelle - familienähnliche Form der Kinderbetreuung - flexible, intensive und individuelle Betreuung durch eine feste Bezugsperson - variable und individuelle Betreuungszeiten stundenweise halbtags ganztags Übernachtbetreuung - Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt

15 4.4. Hort rechtliche Grundlagen: - siehe ( 22 und 80 KJHG, Art. 17 BayKJHG) - 24 KJHG...Für Kinder...im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten Beschreibung: - für Schulkinder zwischen 6 und 15 Jahren - mindestens 15 Kinder und maximal 25 Kinder/Gruppe - eine pädagogische Fachkraft/Gruppe und eine pädagogische Hilfskraft/zwei Gruppen - Betreuung beginnt bedarfsabhängig vor oder nach dem Schulunterricht und endet meist gegen Uhr - Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung werden angeboten. Ferienbetreuung kann je nach Bedarf Bestandteil des Angebotes sein - Aufnahme in den Hortförderplan ist Voraussetzung für die staatliche Personalkostenförderung analog der Kindergartenförderung

16 4.5. Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule Mittagsbetreuung Grundlagen: - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 4. Juni 1993 Nr. IV/2 S / (KWMBI I 1993 S. 326) Beschreibung: - insbesondere für GrundschülerInnen, aber auch für HauptschülerInnen - Betreuung nach Unterrichtsende bis etwa Uhr - Zeit zum Entspannen und Spielen, Mittagsverpflegung sollte angeboten werden, sozial- und freizeitpädagogische Ansätze, Hausaufgaben können, wenn geeignete Arbeitsplätze vorhanden sind, freiwillig angefertigt werden - Betreuung durch (sozial)pädagogisches Fachpersonal oder andere pädagogisch geeignete Personen - Träger ist die Gemeinde, ein selbständiger Verein oder ein sonstiger Träger - eine enge Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern ist wichtig - da es sich um ein schulisches Angebot handelt, liegt die Aufsichet beim jeweiligen Staatlichen Schulamt - staatliche Fördermittel werden auf Antrag gewährt, wenn die Gruppe: an jedem Schultag von Unterrichtsende bis mind Uhr betreut wird während des ganzen Schuljahres besteht und aus mind. 12 SchülerInnen besteht - eine Morgenbetreuung von 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn ist bei Bedarf möglich. Diese Betreuung wird von der Schule organisiert, erfolgt durch Lehrkräfte und ist für Eltern unentgeltlich

17 4.6. Ganztagsbetreuung für SchülerInnen der Jahrgangsstufen Grundlagen: - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Mai 2002 Nr. IV/4 S / Beschreibung: - verlässliche, bedarfsgerechte Betreuungs- und Förderangebote (an allen weiterführenden Schultypen) nach Unterrichtsende bis ca Uhr - Betreuung soll an mindestens 4 Tagen (Montag bis Donnerstag) und mindestens 12 Stunden/Woche stattfinden - Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen, Lernhilfen, verschiedenartige Freizeitangebote, Beratung und Hilfe bei Problemen - ca. 20 bis 25 SchülerInnen/Gruppe - eine pädagogische Fachkraft als Leitung; je nach Angebot und Schülerzahl können weitere Fachkräfte, Mitarbeiter auf Honorarbasis, Tutoren, Praktikanten, Lehrkräfte oder Ehrenamtliche eingesetzt werden - in Räumen der Schule oder in schulnahen Einrichtungen (z. B. der Jugendarbeit) - besonders in sozialen Brennpunkten angezeigt und auch für SchülerInnen mehrerer Schulen und unterschiedlicher Schularten geeignet - Träger können gemeinnützige freie Träger oder Kommunen sein - eine ortsbezogene, verbindliche und enge Zusammenarbeit mit der Schule und mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. Kulturträger, Verbände, Vereine, Musikschule etc.) ist zu gewährleisten - als schulisches Betreuungsangebot liegt die Aufsicht beim jeweiligen Staatlichen Schulamt - staatl. Förderung ist möglich

18 4.7. Rhythmisierte Ganztagsschule Grundlagen: - Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. Mai 2002 Zeichen: IV/4 S 7369/1 4/28 700, zum Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 6. November Beschreibung: Die...Ganztagsschule...wird nur in Einzelfällen eingerichtet und richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einem spezifischen zusätzlichen Förderbedarf, der nicht ohne auf den Nachmittag ausgedehnten Unterricht abgedeckt werden kann. - für HauptschülerInnen der 5. bis 9. Klassen, mit spezifischem Förderbedarf - Unterricht ist auf die Vormittage und Nachmittage verteilt; Unterrichtsstunden, zusätzliche unterrichtliche Angebote, Phasen der Entspannung, Übung und Vertiefung, sportliche, musische oder künstlerisch orientierte Fördermaßnahmen und Freizeitaktivitäten wechseln sich ab - besonderer Wert wird auf die Orientierung an der Praxis gelegt (Fragen des persönlichen Lebens, Anregungen zur derzeitigen und zukünftigen Lebensgestaltung, Hilfen zum Selbstständigwerden, Vorbereitung auf das Arbeitsleben) - durchgehend strukturierter Schulaufenthalt an mindestens 4 Tagen (Montag bis Donnerstag)/Woche und mind. 7 Zeitstunden/Tag - es werden Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt - Mittagessen wird an der Schule oder in schulnahen Einrichtungen eingenommen - ob die Ganztagsklasse besucht wird, wird von den Eltern entschieden. Bei einer Entscheidung für die Ganztagsklasse ist die Teilnahme für das komplette Schuljahr verpflichtend. Jedes Jahr muß neu entschieden werden, ob die Ganztagsklasse weiter besucht wird oder nicht - Aufsicht liegt beim jeweiligen Staatlichen Schulamt

19 Teilplan Tagesbetreuung Gutachten erstellt im Auftrag des Landkreises Schweinfurt im September 2003 Bearbeitung: Dr. Herbert Tekles ISPLAN Institut für soziale Planungen und Analysen Dr. Herbert Tekles GmbH Gaußring Aschheim Tel. 089 /

20 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Seite Vorbemerkungen 6 1. Zur Untersuchungsmethode bezüglich der Bedarfsdeckung bei den Kindertagesstätten und der Tagespflege im Landkreis Schweinfurt Die Bedarfsbestimmung Zur Erhebungsmethode und Datenbasis Die regionale Untergliederung Die Kindergärten im Landkreis Schweinfurt Der Bestand an Kindergärten und Plätzen Belegung und Auslastung der Kindergärten Ermittlung der Präferenz der Eltern bei der Wahl der Gruppe und der Wahl des Kindergartens Versorgungsverflechtungen zwischen den Gemeinden Nutzungsgrad, Versorgungsgrad und Inanspruchnahme Zum derzeitigen Bedarf an Kindergartenplätzen Die zukünftige Entwicklung der Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder Prognose des künftigen Bedarfs an Kindergartenplätzen Zur zukünftigen Bedarfsdeckung Die Kindergärten in der Meinung der Eltern

21 3. Der Hortbedarf im Landkreis Schweinfurt Das Interesse der Eltern an einer Betreuung außerhalb der Schulzeiten Bedarfsbestimmung Prognose der künftigen Anzahl der 6- bis 15-jährigen Kinder im Landkreis Schweinfurt Projektion der künftigen Bedarfsentwicklung an Hortplätzen Der Kinderkrippenbedarf im Landkreis Schweinfurt Aktuelle Versorgungslage und Vergleichsmaßstäbe Der Bedarf an Krippenplätzen Die zukünftige Entwicklung der Zahl der unter 3-jährigen Kinder Szenario der Entwicklung des zukünftigen Krippenbedarfs Die Situation der Tagespflege im Landkreis Schweinfurt Die derzeitige Betreuungslage Der Bedarf an zusätzlichen Tagespflegestellen Modellrechnung zum künftigen Tagespflegebedarf Die Tagespflege im Landkreis Schweinfurt in der Meinung der Eltern Die Nachmittagsbetreuung für Grundschüler im Kindergarten Die Mittagsbetreuung (kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule) Die Ganztagesbetreuung für Schüler (5. bis 10. Jahrgangsstufe)

22 9. Die Betreuung von unter 3-jährigen im Kindergarten Die Rhythmisierte Ganztagsschule Das Spektrum des Betreuungsbedarfs nach Hauptaltersgruppen Die Betreuungsformen für die unter 3-jährigen Kinder Die Betreuungsformen für die Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt Die Betreuungsformen für die für Grundschüler Die Betreuungsformen für Schüler der 5. bis 10. Jahrgangsstufe Anhang I: Detailresultate für die einzelnen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt Gemeinde Bergrheinfeld Gemeinde Dingolshausen Gemeinde Dittelbrunn Gemeinde Donnersdorf Gemeinde Euerbach Gemeinde Frankenwinheim Gemeinde Geldersheim Stadt Gerolzhofen Gemeinde Gochsheim Gemeinde Grafenrheinfeld Gemeinde Grettstadt Gemeinde Kolitzheim

23 Gemeinde Lülsfeld Gemeinde Michelau i.steigerwald Gemeinde Niederwerrn Markt Oberschwarzach Gemeinde Poppenhausen Gemeinde Röthlein Gemeinde Schonungen Gemeinde Schwanfeld Gemeinde Schwebheim Gemeinde Sennfeld Markt Stadtlauringen Gemeinde Sulzheim Gemeinde Üchtelhausen Gemeinde Waigolshausen Gemeinde Wasserlosen Markt Werneck Gemeinde Wipfeld Anhang II: Quellenverzeichnis

24 Vorbemerkungen Dieses Gutachten untersucht die gegenwärtige sowie die künftige Situation der Bedarfsdeckung bei den unterschiedlichen Formen der Betreuung von Kindern im Landkreis Schweinfurt. Die Datenbasis für die durchgeführten Analysen und Prognosen bilden einerseits nach Gemeinden differenzierte Bevölkerungsdaten und andererseits durch schriftliche Befragungen bei den Eltern und Einrichtungen gewonnene Informationen zu den einzelnen Bedarfslagen. Die Bevölkerungszahlen des Landkreises Schweinfurt wurden für diese Untersuchung aus den Datenbeständen der einzelnen Gemeinden gewonnen; sie entsprechen damit den Informationsbeständen der Einwohnermeldeämter. Für den vorliegenden Untersuchungszweck wurden nur die Einwohner mit erstem Wohnsitz im Landkreis berücksichtigt. Die Daten zu den bestehenden Kindertagesstätten wurden vom Jugendamt des Landkreises Schweinfurt durch diverse schriftliche Befragungen der Eltern sowie der Einrichtungen zu Beginn des Jahres 2003 ermittelt. Die Ursprünge der herangezogenen Daten sind im Quellenverzeichnis im Anhang angegeben. Innerhalb des Berichtes wurde dafür auf eine durchgehende Zitierweise verzichtet. Die dargestellten Resultate beruhen auf eigenen Berechnungen, Analysen und Prognosen. Die vorliegenden Prognosen wurden mit einer Reichweite bis zum Jahr 2015 erstellt. Alle Resultate in dieser Untersuchung beziehen sich stets auf den Landkreis Schweinfurt, sofern nichts anderes angegeben wurde. Die hier durchgeführten Analysen und Prognosen erfolgten jeweils für die einzelnen Gemeinden des Landkreises. Gesamtergebnisse für den Landkreis Schweinfurt setzen sich somit immer aus den Einzelresultaten der Gemeinden zusammen. Der Anhang enthält darüber hinaus detaillierte Auswertungen der Kindergartensituation in den einzelnen Gemeinden des Landkreises. Sofern in den Grafiken sowie im Textteil nicht ausdrücklich angegeben, bedeuten die entsprechenden Jahresdaten jeweils den Stand zum (z.b. steht 2002 somit für den ). Bei Aussagen über den gesamten Prognosezeitraum wird immer Bezug auf den zukünftigen Stand am genommen

25 2. Zur Untersuchungsmethode bezüglich der Bedarfsdeckung bei den Kindertagesstätten und der Tagespflege im Landkreis Schweinfurt 2.1. Die Bedarfsbestimmung Ziel dieses Gutachtens ist eine Analyse der derzeitigen sowie der zukünftigen Bedarfsdeckung bei den Kindertagesstätten sowie bei der Tagespflege im Landkreis Schweinfurt. Im einzelnen werden dabei die folgenden Betreuungsmöglichkeiten detailliert untersucht: der Kindergarten (Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt, z.t. auch für die unter 3-jährigen Kinder und Schulkinder); die Kinderkrippe (Betreuungsmöglichkeiten für die unter 3-jährigen Kinder); der Kinderhort (Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder im schulpflichtigen Alter); die Tagespflege (Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder durch eine Tagesmutter); die Nachmittagsbetreuung für Grundschüler im Kindergarten; die kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule - Mittagsbetreuung; die Ganztagesbetreuung für Schüler (5. bis 10. Jahrgangsstufe) Im Zentrum der Untersuchung steht dabei immer die Ermittlung des jeweiligen Bedarfs für diese Betreuungsformen. Dabei erfolgt die Bedarfsbestimmung nach folgenden Grundsätzen: 1. Bedarf ist der empirisch feststellbare Bedarf. Der Bedarf wird mittels Befragung, Analyse von Sekundärmaterial und anderen empirischen Erhebungsmethoden ermittelt (und nicht beispielsweise durch einen mittels Quoten fixierten Richtwert, der den ortsspezifischen Besonderheiten nicht gerecht werden kann). 2. Bedarf wird klientenorientiert ermittelt. Die Bedarfsfeststellung erfolgt bei den jeweils betroffenen Zielgruppen bzw. deren Eltern (und nur ergänzend bei den Trägern oder Einrichtungen)

26 Die jeweilige Bedarfsdeckung bei allen 7 Betreuungsformen wird prinzipiell gemäß folgender Reihenfolge ermittelt: 1. Bestandsanalyse (Ermittlung bei den Einrichtungen; Erhebungsinhalte sind Betreuungskapazitäten und Gruppenstrukturen). 2. Auslastungsanalyse (Ermittlung bei den Einrichtungen; Erhebungsinhalte sind Besuchszahlen, freie Kapazitäten und Wartelisten). 3. Qualitative Einrichtungsanalyse (Ermittlung bei den Eltern; Erhebungsinhalte sind Besuchsmotive, Wünsche, Versorgungsverflechtungen und Zufriedenheit mit der Einrichtung). 4. Potenzialanalyse (Ermittlung bei allen Eltern - auch bei Nichtnutzern -; Erhebungsinhalte sind allgemeine Besuchs- und Nutzungsinteressen sowie die Beitragsbereitschaft). 5. Bedarfsfeststellung (Ermittlung bei allen Eltern - auch bei Nichtnutzern - und Einrichtungen; erfolgt durch Kombination der ermittelten Ergebnisse der obigen Punkte 1 bis 4). 6. Bedarfsdeckungsfeststellung (Ermittlung bei allen Eltern - auch bei Nichtnutzern - und Einrichtungen; erfolgt durch Gegenüberstellung von Bedarf und vorhandenen Kapazitäten). 7. Bedarfsquotenanalyse (Ermittlung mittels der Bevölkerungsdaten; erfolgt durch Bildung der Quoten des Bedarfs in Relation zur gesamten jeweiligen demographischen Gruppe). 8. Nutzerpotenzialprognose (Ermittlung mittels der Bevölkerungsdaten; erfolgt durch Prognose der jeweiligen gesamten Klientenpotenziale). 8. Bedarfsprognose (Ermittlung mittels Bevölkerungsdaten; erfolgt durch Kombination von Bedarfsquotenanalyse und Nutzerpotenzialprognose). 9. Bedarfsdeckungsprognose (Ermittlung mittels der Bevölkerungsdaten; erfolgt durch Gegenüberstellung von Bedarfsprognose und geplanten Kapazitäten)

27 2.2. Zur Erhebungsmethode und Datenbasis Zur empirischen Ermittlung des Bedarfs an Kindertagesstätten und Tagespflege erfolgten unter anderem auch eine Reihe von Befragungen. Im Detail wurden folgende Fragebogenaktionen durchgeführt: 1. Repräsentative schriftliche Befragung (anonym und per Post) bei 667 Eltern unter 3-jähriger Kinder im Landkreis Schweinfurt. 2. Schriftliche Befragung (anonym und per Post) jener Eltern, deren Kinder mit Zuschüssen des Jugendamtes durch eine Tagesmutter betreut werden. 3. Schriftliche Befragung (anonym und per Post) jener Tagesmütter, die Kinder betreuen, deren Eltern hierfür Zuschüsse des Jugendamtes erhalten. 4. Schriftliche Befragung (anonym und über die Einrichtungen) sämtlicher Eltern, deren Kinder einen Kindergarten im Landkreis Schweinfurt besuchen. 5. Schriftliche Befragung der Leitungen der Kindergärten im Landkreis Schweinfurt. 6. Schriftliche Befragung (anonym und über die Einrichtungen) sämtlicher Eltern, deren Kinder die zweite Klasse der Grundschule im Landkreis Schweinfurt besuchen. 7. Schriftliche Befragung (anonym und über die Einrichtungen) sämtlicher Eltern, deren Kinder die fünfte Klasse einer allgemeinbildenden Schule im Landkreis Schweinfurt besuchen. Diese Fragebogenaktionen erfolgten zu Beginn des Jahres Zur demographischen Situation und künftigen Entwicklung der Bevölkerung wurden die Einwohnermeldeamtdaten sämtlicher Gemeinden im Landkreis Schweinfurt erhoben. Dabei wurden zum Teil nur die Einwohner mit erstem Wohnsitz im Landkreis berücksichtigt; daraus erklären sich Unterschiede zu den Bevölkerungszahlen des bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (wobei in letztere nur teilweise auch Einwohner mit dem zweiten Wohnsitz eingehen). Ausgehend von diesen demographischen Werten zum sowie einer Vielzahl kleinräumiger Bevölkerungsanalysen (zu den kleinräumigen Wanderungs-, Geburten- und Sterberaten) wurde eine nach den einzelnen Gemeinden differenzierte Prognose der Bevölkerung bis zum Jahr 2015 erstellt

28 2.3. Die regionale Untergliederung Nach Erfahrungswerten wurde das Landkreisgebiet für die einzelnen Felder dieser Untersuchung in die folgenden Planungsregionen unterteilt: I. Außerschulische Betreuungsangebote 1. Für die Kindergartenbedarfsplanung: Als regionale Planungseinheiten fungieren die einzelnen Gemeinden des Landkreises. Demographische Strukturdaten liegen zwar auch zu den jeweiligen Gemeindeteilen vor; angesichts der im Regelfall zu geringen quantitativen Bedeutung beziehen sich die Resultate jedoch lediglich auf die Gemeinden. 2. Für die Hortbedarfsplanung: Hier besteht die regionale Planungseinheit aus dem Gebiet des gesamten Landkreises Schweinfurt. 3. Für die Krippen- und Tagespflegebedarfsplanung: In diesen beiden Bereichen sind einerseits besonders ortsnahe Versorgungsstrukturen bedarfsadäquat; andererseits zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen zu geringe Bedarfsgrößen für einen quasi gemeindlichen Planungsbezug auf. Deshalb erfolgt sowohl für den Krippen- als auch den Tagespflegebereich lediglich eine Darstellung der Bedarfslage im gesamten Landkreis Schweinfurt, um die vorliegenden Größenordnungen zu verdeutlichen. Aufgrund der quantitativ erheblich größeren Bedeutung der Kindergärten im Vergleich zu den anderen Kindertagesstätten nimmt der ihnen gewidmete Teil der Untersuchung auch einen adäquat großen Raum ein. Dabei erfolgen für den Bereich des Kindergartens vor allem detailliertere Bedarfsanalysen und Entwicklungsprognosen. Zudem enthält der Anhang dieses Gutachtens eine nach den einzelnen Gemeinden des Landkreises Schweinfurt differenzierte Übersicht über die Eckdaten der vorhandenen Kindergärten. II. Schulische Betreuungsangebote: 1. Für die Mittagsbetreuung an Grundschulen: Als regionale Planungseinheiten fungieren die einzelnen Gemeinden des Landkreises. 2. Für die Ganztagsbetreuung an Schulen: Als regionale Planungseinheiten fungieren wiederum die einzelnen Gemeinden des Landkreises

29 3. Die Kindergärten im Landkreis Schweinfurt 3.1. Der Bestand an Kindergärten und Plätzen Im Landkreis Schweinfurt standen am in 85 Kindergärten anerkannte Plätze zur Verfügung. Unter Plätzen werden hier sämtliche Besuchsmöglichkeiten verstanden, die sowohl eine Ganztagsbelegung als auch nur eine verlängerte sowie eine Halbtagsbetreuung ermöglichen; bei einer Wechselbetreuung (am Vormittag und am Nachmittag mit jeweils unterschiedlichen Kindern) zählt ein derartig mit 2 Kindern pro Tag nutzbarer Platz jedoch nur einfach. In 7 der 29 Gemeinden besteht jeweils genau ein Kindergarten: in Dingolshausen, Frankenwinheim, Geldersheim, Lülsfeld, Michelau i. Steigerwald, Oberschwarzach und in Schwanfeld. Demgegenüber liegen in den folgenden 8 Gemeinden jeweils zwei Kindergärten vor: in Bergrheinfeld, Donnersdorf, Gerolzhofen, Grafenrheinfeld, Schwebheim, Sennfeld, Sulzheim und Wipfeld. Jeweils drei Kindergärten sind in den 8 Gemeinden Dittelbrunn, Euerbach, Gochsheim, Grettstadt, Niederwerrn, Röthlein, Stadtlauringen sowie Waigolshausen vorhanden. Poppenhausen, Üchtelhausen und Wasserlosen verzeichnen je vier Kindergärten, während in Kolitzheim und Schonungen jeweils 8 bestehen. Spitzenreiter im Landkreis ist der Markt Werneck mit 10 Kindergärten (vgl. hierzu auch die Grafiken auf Seite 16 und Seite 17). Ebenso nimmt der Markt Werneck bei der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden anerkannten Plätzen mit insgesamt 451 den obersten Rang ein. Zum waren in den 85 Kindergärten 195 anerkannte Gruppen vorhanden. (durchschnittlich 2,3 Gruppen pro Kindergarten). Damit liegt die im Durchschnitt zur Verfügung stehende Zahl an anerkannten Plätzen pro Kindergarten bei 57,2 und die durchschnittliche Zahl der anerkannten Plätze pro Gruppe bei 24,9. Einen Überblick über die zum vorhandenen Kapazitäten der Kindergärten im Landkreis Schweinfurt vermittelt die Tabelle auf den Seiten 12 bis

30 Übersicht über die Kindergärten im Landkreis Schweinfurt Name des Gemeinde Anerk. Plätze Besuch am Kindergartens (Gemeindeteil) ( ) 3-j. bis Sch.Pfl. unter 3-j. Grundschüler Kiga St. Bartholomäus Bergrheinfeld Kindergarten St. Anton Bergrheinfeld Gemeindekindergarten Dittelbrunn Marienkindergarten Dittelbrunn (Hambach) Kath. Kiga St. Sebastian Dittelbrunn (Pfändhausen) Kath. Kindergarten Dingolshausen Kath. Kiga Maria Erk Donnersdorf Gemeindekiga St. Michael Donnersdorf (Traustadt) Kath. Kindergarten Euerbach Evang. Kindergarten Euerbach (Obbach) Kath. Kiga St. Johannes Euerbach (Sömmersdorf) Kath. Kindergarten Frankenwinheim Kath. Kiga St. Nikolaus Geldersheim Kindergarten Grabenstraße Gerolzhofen Kiga St. Regiswind Gerolzhofen AWO-Kindergarten Gochsheim Evang. Kiga St. Michael Gochsheim Kath. Kiga St. Matthias Gochsheim Gemeindekiga "Bühl" Grafenrheinfeld Gem.kiga Am Fröschloch Grafenrheinfeld Gem.kiga Storchennest Grettstadt Kindergarten Kunterbunt Grettstadt (Obereuerheim) Kiga Sonnenschein Grettstadt (Untereuerheim) Kath. Kindergarten Kolitzheim Kath. Kiga St. Franziskus Kolitzheim (Gernach) Kindergarten Herlheim Kolitzheim (Herlheim)

31 Übersicht über die Kindergärten im Landkreis Schweinfurt (Fortsetzung) Name des Gemeinde Anerk. Plätze Besuch am Kindergartens (Gemeindeteil) ( ) 3-j. bis Sch.Pfl. unter 3-j. Grundschüler Kath. Kiga St. Antonius Kolitzheim (Lindach) Kath. Kiga St. Johannis Kolitzheim (Oberspiesh.) Kindergarten Stammheim Kolitzheim (Stammheim) Kath. Kiga St. Sebastian Kolitzheim (Unterspiesh.) Kindergarten Zeilitzheim Kolitzheim (Zeilitzheim) Kindergarten St. Elisabeth Lülsfeld Kath. Kiga St. Michael Michelau Evang. Kindergarten Niederwerrn Kath. Kiga St. Bruno Niederwerrn Kath. Kiga St. Bartholom. Niederwerrn (Oberwerrn) Kath. Kindergarten Oberschwarzach Caritas Kiga Kronungen Poppenhausen(Kronungen) Kath. Kiga St. Elisabeth Poppenhausen (Kützberg) Kath. Kiga Maibach Poppenhausen (Maibach) Kath. Kiga Pfersdorf Poppenhausen (Pfersdorf) Kindergarten St. Josef Röthlein Kath. Kiga Heidenfeld Röthlein (Heidenfeld) Kath. Kiga Hirschfeld Röthlein (Hirschfeld) Kiga Liborius-Wagner Schonungen Kath. Kiga Abersfeld Schonungen (Abersfeld) Kiga St. Godehard Schonungen (Forst) Kiga St. Josef Schonungen (Hausen) Kindergarten St. Michael Schonungen (Mainberg) Kath. Kiga Marktsteinach Schonungen (Marktstein.) Kindergarten St. Georg Schonungen (Reichm.h.) Kath. Kiga Waldsachsen Schonungen (Waldsachs.)

32 Übersicht über die Kindergärten im Landkreis Schweinfurt (Fortsetzung) Name des Gemeinde Anerk. Plätze Besuch am Kindergartens (Gemeindeteil) ( ) 3-j. bis Sch.Pfl. unter 3-j. Grundschüler Kath. Kiga St. Michael Schwanfeld Evang. Heidekindergarten Schwebheim Evang. Schloßkindergarten Schwebheim Evang. Kindergarten Sennfeld Kath. Kiga St. Elisabeth Sennfeld Kindergarten An der Steige Stadtlauringen Kindergarten Pius Keller Stadtlauringen (Ballingsh.) Grunelius-Kiga Oberlaurg. Stadtlauringen (Oberl.) Kath. Kiga Pusteblume Sulzheim Kindergarten St. Martin Sulzheim (Alitzheim) Kath. Kiga St. Jakobus Üchtelhausen Kath. Kiga St.Margarethen Üchtelhausen (Ebertsh.) Kath. Kiga St. Josef Üchtelhausen (Hesselbach) Evang. Kindergarten Zell Üchtelhausen (Zell) Kath. Kiga St. Valentinus Waigolshausen Kath. Kiga St. Peter u. Paul Waigolshausen (Hergolsh.) Kath. Kiga St. Sebastian Waigolshausen (Theilh.) Kath. Kiga Am Weiher Wasserlosen Kath. Kiga St. Josef Wasserlosen (Brebersdorf) Kath. Kiga Greßthal Wasserlosen (Greßthal) Kiga Wülfersh.-Burgh. Wasserlosen (Wülfersh.) Kindergarten Marienau Werneck Kiga Zwergenhöhle Werneck (Egenhausen) Kath. Kiga St. Georg Werneck (Eßleben) Kath. Kiga St. Michael Werneck (Ettleben) Kath. Kiga St. Martin Werneck (Mühlhausen)

33 - 33 -

34 Übersicht über die Kindergärten im Landkreis Schweinfurt (Fortsetzung) Name des Gemeinde Anerk. Plätze Besuch am Kindergartens (Gemeindeteil) ( ) 3-j. bis Sch.Pfl. unter 3-j. Grundschüler Kath. Kiga Schleerieth Werneck (Schleerieth) Kindergarten St. Johannes Werneck (Schraudenbach) Kath. Kiga St. Leonhard Werneck (Stettbach) Kinderhaus Löwenzahn Werneck (Vasbühl) Kindergarten Kunterbunt Werneck (Zeuzleben) Gemeindekindergarten I Wipfeld Gemeindekindergarten II Wipfeld Summe für den Landkreis Schweinfurt

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