Compliance Management System
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- Manuela Fertig
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1 FUCHS PETROLUB AG Compliance Management System Juli 2009 Seite 1 von 15
2 Inhalt Vorwort des Vorstands I. Allgemeines 1. Zielsetzung 2. Verständnis von Compliance bei FUCHS 3. Vorgehen bei Verstößen 4. Dokumentation II. Compliance - Organisation 1. Chief Compliance Officer (CCO) a. Position b. Aufgaben c. Kompetenzen 2. Lokale Compliance Officer (LCO) a. Organisation b. Aufgaben 3. Hotline a. Funktion b. Kommunikation c. Dezentrale Hotlines 4. Compliance Committee (CC) a. Aufgaben b. Zusammensetzung 5. Zusammenfassung III. Compliance - Instrumente 1. Compliance - Schulungen a. Allgemeines b. Struktur c. Durchführung 2. Compliance Audits a. Grundsatz b. Zuständigkeit c. Dokumentation IV. Umgang mit Gesetzes- und Richtlinienverstößen 1. Information 2. Ermittlungen und Durchsuchungen 3. Reaktion V. Compliance und Datenschutz Seite 2 von 15
3 Vorwort des Vorstands Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, als global operierender Schmierstoffkonzern mit Aktivitäten in den unterschiedlichsten Geschäftsfeldern steht FUCHS PETROLUB kontinuierlich im Wettbewerb. Diesem Wettbewerb stellen wir uns ohne jede Einschränkung. Fairer Wettbewerb ist für uns die Grundlage für Integrität und Fortschritt, er eröffnet uns Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten am Markt. Richtschnur für das Handeln eines jeden FUCHS-Mitarbeiters ist die Beachtung geltenden Rechts. Wir alle sind ausnahmslos aufgerufen, im Rahmen unserer dienstlichen Tätigkeit die jeweils geltenden Gesetze, Richtlinien und Regelungen einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliche oder lokale Bestimmungen handelt. Ungesetzliches Verhalten birgt die Gefahr eines Image- und Reputationsschadens, schwächt unsere Marktposition und ist folglich geeignet, wirtschaftliche Schäden für unser Unternehmen herbeizuführen. Das Compliance-Programm von FUCHS PETROLUB und die im Folgenden genannten Grundsätze stellen einen verbindlichen Handlungsrahmen dar, um rechtskonformes Verhalten zu gewährleisten. Das Compliance-Programm soll Sie nicht daran hindern, einen intensiven und konstruktiven Wettbewerb zu führen, sondern lediglich Ihr Verständnis dafür wecken, dass für einen fairen und unbeschränkten Wettbewerb die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen notwendig ist. Die bei FUCHS PETROLUB geltenden Richtlinien stehen im Einklang mit dem FUCHS Code of Conduct sowie bereits vorhandenen Leitlinien, Programmen und Arbeitsanordnungen von FUCHS, die ohne Einschränkungen in Kraft und inhaltlich unberührt bleiben. Stefan R. Fuchs Dr. Alexander Selent Seite 3 von 15
4 I. Allgemeines 1. Zielsetzung FUCHS PETROLUB AG (FUCHS) erkennt als international agierender börsennotierter Konzern die Notwendigkeit eines Compliance-Management-Systems an. Die Einführung einer solchen Organisation entspricht den Leitlinien guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance Kodex) und ergibt sich aus aktienrechtlichen sowie weiteren Vorschriften. Die Ziele eines effektiven Compliance-Management-Systems sind für FUCHS die Einhaltung rechtlicher, ethischer, sozialer und anderer Standards was insbesondere die Reduzierung des Risikos von Schadensersatzforderungen und Geldbußen gegen das Unternehmen, die Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Verfahren gegen seine Organe und Mitarbeiter sowie den Schutz des Images von FUCHS als Unternehmen zur Folge hat. Dies stellt eine zentrale Voraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele und zur Steigerung des Unternehmenswerts dar. 2. Verständnis von Compliance bei FUCHS Compliance bedeutet für FUCHS die Summe aller Maßnahmen, die das gesetztes- und richtlinienkonforme Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter in der täglichen internen und externen Praxis sicherstellen. Eine konkrete Ausprägung dieses Anspruchs bildet der bereits im Jahr 2004 von Vorstand und Konzernleitung verabschiedete Verhaltenskodex des FUCHS PETROLUB-Konzerns (Code of Conduct). Diese Richtlinie beschreibt allgemeine Verhaltensgrundsätze sowie besondere Verhaltensanforderungen in einigen sensiblen Bereichen wie u.a. auch im Wettbewerbsrecht, Korruption, Kapitalmarktrecht, Arbeitschutz, Datenschutz, gesellschaftliche Verantwortung usw. Da gesetzmäßiges und verantwortungsvolles Verhalten als selbstverständlich anzusehen ist, enthält diese Richtlinie keine wesentlich neuen Regelungen, sondern verdeutlicht und veranschaulicht die rechtlichen und ethischen Anforderungen an das Verhalten unserer Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Maßstäbe gelten weiterhin uneingeschränkt. Seite 4 von 15
5 Neben den vielen Gesetzesvorschriften und den Grundsätzen der good citizenship und corporate social responsibility gibt es interne Richtlinien, die spezielle Einzelbereiche und Geschäftsfelder abdecken, deren Risiken darstellen sowie Verhaltensregeln dazu aufzeigen. Beispiele dafür sind u.a. die Antitrust Guideline, Anti Corruption Guideline, Global Diversity Guideline, IT Security Guideline, Occupational Health and Safety Guideline, Travel Cost Guideline, etc. Auch diese Richtlinien sind im Rahmen des Compliance Systems zu beachten, sie gelten, wie auch die länderspezifischen gesetzlichen Vorgaben, uneingeschränkt. 3. Vorgehen bei Verstößen Bei der Umsetzung von Compliance gilt, dass Verstöße tatsächlich und konsequent geahndet werden. So macht FUCHS deutlich, dass es im Sinne einer Zero Tolerance Policy zu den formulierten Werten steht und regel- und gesetzeswidriges Verhalten nicht duldet. 4. Dokumentation Es liegt auf der Hand, dass in einem ordentlich geführten Unternehmen die Einrichtung einer effektiven Compliance belegt werden muss. Wesentlich hierfür ist eine zeitnahe Dokumentation nicht nur der Entscheidungen, Prozesse und Berichtswege, sondern auch der Maßnahmen, wie z.b. Informationsveranstaltungen, Schulungen, Sitzungen und Audits. Das Management ist dazu verpflichtet, das Verständnis von Compliance seinen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen, die Einhaltung der Werte zu überwachen und dies zu dokumentieren. Nur wenn die im Unternehmen durchgeführten Compliance-Maßnahmen ausreichend dokumentiert sind, besteht die Chance, dass Nachteile für das Unternehmen oder die Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgreich vermieden oder abgemildert werden können. II. Compliance-Organisation Die Compliance-Organisation von FUCHS besteht grundsätzlich aus dem Chief Compliance Officer (CCO), dem externen Ombudsmann (Hotline), den Lokalen Compliance Officern (LCO) und, sofern vorhanden, den Regionalen Compliance Officern (RCO). Darüber hinaus kann fakultativ ein ständiges oder projektbezogenes Compliance Committee (CC), welches Seite 5 von 15
6 sich aus mehreren Experten, z.b. aus der Rechts-, Personal- und Controllingabteilung zusammensetzen kann (s. Ziffer 4), gebildet werden. 1. Chief Compliance Officer (CCO) a. Position Zur Wahrung der Unabhängigkeit und Betonung der Bedeutung von Compliance ist der CCO direkt dem auch für Recht zuständigen Finanzvorstand unterstellt. Er berichtet direkt regelmäßig und ad hoc - an diesen über mitgeteilte Compliance-Verstöße, vorgenommene Untersuchungen und deren Ergebnisse, sowie über ergriffene Korrektur- und Umsetzungsmaßnahmen. b. Aufgaben Der CCO hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Unterstützung und Beratung des Vorstands bei allen compliance-relevanten Fragen Regelmäßige und Ad Hoc - Berichterstattung an den Vorstand Koordination und Begleitung der konzernweiten Umsetzung des Code of Conduct sowie der internen Richtlinien Unterstützung des Vorstands bei Überwachungs- und Organisationspflichten zur Einhaltung von Normen und ethischen Grundsätzen Implementierung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems Erstellung, Prüfung, Aktualisierung und Kommunikation von Verhaltensregeln und Richtlinien Dokumentation der Entwicklung der Compliance im Konzern, einschließlich der Compliance-Vorfälle Initiierung, Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen Der CCO hat zudem eine Koordinationsfunktion inne; er ist der Punkt, an dem alle wesentlichen Fragen das Compliance-Management-System betreffend zusammenlaufen. c. Kompetenzen Damit der CCO imstande ist, die genannten Aufgaben erfüllen zu können, muss eine ausreichende Informationsversorgung gewährleistet sein. Dem CCO wird daher für die im Zusammenhang mit Compliance stehenden Fragen ein unbegrenztes Auskunfts- und Einsichtsrecht eingeräumt; die Kommunikation mit den anderen Unternehmensbereichen, Konzerngesell- Seite 6 von 15
7 schaften und deren Mitarbeitern unterliegt grundsätzlich keinen Einschränkungen. Sämtliche Unternehmensbereiche und Konzerngesellschaften haben den CCO unverzüglich über wesentliche (vermeintliche oder tatsächliche) Rechtsverstöße zu unterrichten. Insbesondere Schreiben von Gerichten, Behörden, Anwälten sowie Beschwerden von Kunden und Geschäftspartnern, aus denen sich möglicherweise rechtswidriges Verhalten im Unternehmen ergibt, müssen dem CCO zugeleitet werden. Eine wichtige Informationsquelle stellen auch compliance-relevante Ausführungen in Wirtschaftsprüferberichten und Revisionsberichten dar. Der CCO koordiniert die Zusammenarbeit aller Compliance-Komponenten (LCO, Hotline) sowie die Organisation aller Compliance-Instrumente. Der CCO hat darüber hinaus allen FUCHS-Mitarbeitern als Anlaufstelle zur Meldung bzw. Klärung von compliance-relevanten Vorfällen zur Verfügung zu stehen. 2. Lokale Compliance Officer (LCO) a. Organisation FUCHS trifft als Konzernleitungsgesellschaft grundsätzlich die Organisationspflicht, sicherzustellen, dass in den von ihr beherrschten Konzerngesellschaften die Compliance geregelt wird. Die lokale Verantwortung für die Einhaltung von Recht, Gesetzen und internen Richtlinien in den Konzerngesellschaften kann jedoch nur bei den lokalen Geschäftsleitungsmitgliedern liegen. Diese haben sicherzustellen, dass gesetzes- und richtliniengetreues Handeln besteht und vor Ort ein Informationssystem eingerichtet ist, um Rechts- und Regelverletzungen aufzudecken. Der Vorteil der Etablierung von lokalen Compliance-Officern (LCO) liegt neben der Unmittelbarkeit und Bündelung des Informationsflusses in den Kenntnissen von Sprache und Landesgegebenheiten. Angesichts der Größe, Internationalität von FUCHS und seiner regionalen Aufstellung kann es auch sinnvoll sein, grenzüberschreitend Verantwortliche zu benennen, die für Koordination und Umsetzung der Compliance in den Regionen zuständig sind und als Ansprechpartner für die Mitarbeiter vor Ort und in der Region zur Verfügung stehen ( Regional Compliance Officer, RCO). Seite 7 von 15
8 b. Aufgaben Eine umfassende Kommunikation und ein funktionierender Informationsfluss sind zwingende Voraussetzung für eine effiziente konzernweite Compliance-Organisation, die davon lebt, dass die notwendigen Hinweise und geschehene Verstöße innerhalb des CO kontinuierlich ausgetauscht werden. Innerhalb des FUCHS-Konzerns kommt daher der Kommunikation zwischen dem CCO und den Konzerngesellschaften eine besondere Bedeutung zu. Als primärer Ansprechpartner für Mitteilungen bzw. zur Klärung von compliance-relevanten Vorfällen wird der jeweilige LCO den Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Der LCO wird auch jeweils den Managing Director (MD) und regional zuständige Mitglieder der Konzernleitung (KL) in Kenntnis setzen. Der LCO hat - regelmäßig und ad hoc - dem CCO über mitgeteilte bzw. festgestellte Gesetzesverstöße zu berichten sowie über compliance-relevante Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Compliance-Organisation bei FUCHS zu informieren. In Absprache mit dem CCO werden darüber hinaus regionale/lokale Compliance- Maßnahmen erstellt und durchgeführt. Diese können z.b. sein: Informationsveranstaltungen, Schulungen, spezifische Trainingsprogramme, Informationssysteme, Erstellung eines unternehmensspezifischen Pflichtenhefts, etc.. 3. Hotline a. Funktion Die Hotline ist eine externe Kontaktadresse, bei der Hinweise auf bedenkliche / straf- oder kartellrechtlich relevante Sachverhalte gegeben werden können. Die zentrale Hotline für FUCHS ist die von FUCHS beauftragte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG in Mannheim. Die Hotline ist (neben dem CCO, dem lokalen Managing Director (oder dessen Beauftragten) oder dem zuständigen KL-Mitglied) als zusätzliche Möglichkeit zu verstehen, einen compliance-relevanten Sachverhalt mitzuteilen. Seite 8 von 15
9 b. Kommunikation Ein Hinweisgeber kann sich an die von FUCHS bestellte zentrale Hotline als Kontaktadresse wenden und dort (auf seinen Wunsch auch anonym) ein nicht gesetzes- / regelkonformes Verhalten melden. Die Hotline leitet alle ihr erteilten Hinweise - unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers - an den CCO weiter. Der CCO informiert dann unverzüglich das zuständige Vorstandsmitglied und KL-Mitglied sowie die lokale Geschäftsleitung über den Gesetzes- oder Richtlinienverstoß. Gemeinsames Ziel ist die Abhilfe im konkreten Fall und die Verabschiedung der damit verbundenen Präventionsmaßnahmen. c. Dezentrale Hotlines Unter Umständen empfiehlt es sich, neben der zentralen auch dezentrale Hotlines (z.b. lokale Anwaltskanzleien) in den Compliance-Regionen zu installieren. Dies käme den landesspezifischen Erfordernissen (Sprache, Kultur, etc.) entgegen und könnte mögliche Hürden, die durch regional weit entfernte Hotlines entstehen, minimieren. Der Informationsfluss (z.b. über die Konzerngesellschaften an den CCO) darf dadurch in keiner Weise beeinträchtigt sein. 4. Compliance Committee (CC) a. Aufgaben Das CC ist ein unabhängiges Gremium, das dem CCO zur Seite gestellt wird. Aufgaben des CC sind insbesondere die Untersuchung und Bewertung von komplexeren Compliance- Verstößen, die Überwachung der Wirksamkeit sowie die systematische Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems. Für die Einrichtung eines CC sprechen insbesondere die fachliche und organisatorische Komplexität und die Vielfalt der Compliance- Anforderungen. b. Zusammensetzung Das CC ist keine ständige Einrichtung bzw. eigene Unternehmenseinheit, sondern eine Art interdisziplinäre Projektgruppe. Dem CC bei FUCHS gehören die Vertreter folgender Bereiche an, die sich regelmäßig (mindestens einmal im Halbjahr), ansonsten von Fall zu Fall treffen: Seite 9 von 15
10 CCO / Recht (rechtliche Fallbegleitung, Kommunikation mit externen Juristen) Konzernrevision (Sachverhaltsaufklärung, Beurteilung der Risikoeinschätzung) Personal (arbeitsrechtliche Fragen) Controlling Ergänzt wird das CC durch - einzelfallbezogene - Hinzuziehung von Personen aus anderen Fachbereichen, der LCOs, durch Vertreter der Hotline oder aus anderen relevanten Unternehmensbereichen (z.b. Public/Investor Relations, Steuern, Vertrieb, Einkauf, Produkt- /Qualitätsmanagement, F&E, etc.). Durch die Einbindung von Vertretern verschiedener Fachund Geschäftsbereiche von FUCHS wird die Vernetzung und Verankerung der Compliance- Organisation gefördert. 5. Zusammenfassung Die Struktur der Compliance-Organisation, die Berichtspflichten und die wesentlichen Informationsflüsse des Compliance-Management-Systems bei FUCHS sind nachfolgend dargestellt. Seite 10 von 15
11 Controlling Zuständiges Vorstandsmitglied Revision Personal CCO Compliance Committee Hotline LCO MD / KL Local Hotlines Hinweisgeber III. Compliance-Instrumente 1. Compliance-Schulungen a. Allgemeines Die Notwendigkeit von Schulungen der Mitarbeiter im Hinblick auf Compliance folgt aus der Aufsichtspflicht des Unternehmens. Diese beinhaltet neben der Organisations-, Auswahlund Überwachungspflicht auch die Instruktionspflicht, die grundsätzlich die Geschäftsleitung trifft. Ziel des Compliance-Management-Systems ist es, das Bewusstsein bei den Mitarbeitern für unternehmensspezifische Gefahren zu schaffen und zu steigern. Den Mitarbeitern muss der Seite 11 von 15
12 Inhalt ihrer Aufgaben und Pflichten genau mitgeteilt werden; sie sind über die wesentlichen von ihnen zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften zu belehren und fortlaufend zu schulen. b. Struktur Schulungen sollten einheitlich erfolgen, d.h., Struktur und Inhalte sollten konzernweit grundsätzlich parallel gestaltet sein. In der Außenwirkung setzt dies einheitliche Maßstäbe und in der Innenwirkung verschafft es Sicherheit, dass alle Mitarbeiter von FUCHS gleich behandelt werden. Eine Grobstruktur sollte unter Führung des CCO erstellt werden, die im Einzelnen gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Konzerngesellschaften um landesrechtliche Einzelheiten ergänzt wird, da in den einzelnen Ländern des FUCHS-Konzerns unterschiedliche Grundsätze bestehen. c. Durchführung Die Zielgruppen der zu schulenden Mitarbeiter sind bedarfsgerecht durch das lokale Management auszuwählen, wobei sich die Auswahl an der Funktion im Unternehmen orientiert. So sollten z.b. sämtliche Mitarbeiter mit Außenkontakt (Vertrieb, Einkauf) zu den Themen Korruption und Antitrust geschult werden. Inwieweit insbesondere bei den erstmaligen Schulungen externe Berater zu Hilfe gezogen werden, ist lokal zu entscheiden. Folgeschulungen sollten nach Möglichkeit FUCHS-intern durchgeführt werden. Die Schulungen sind in regelmäßigen Abständen - je nach Standort jährlich - zu wiederholen, um sicherzustellen, dass die relevanten Kenntnisse noch vorhanden sind und/oder aufgefrischt werden. Ferner werden so die Inhalte stetig aktualisiert (z.b. bei Gesetzesänderungen). 2. Compliance Audits a. Grundsatz Die Implementierung eines Compliance-Management-Systems allein reicht nicht aus, um sich als Unternehmen dauerhaft gegen Gesetzesverstöße zu versichern. Der Erfolg einer Compliance-Strategie hängt vielmehr davon ab, wie kontinuierlich die Mitarbeiter geschult werden und ob die Inhalte tatsächlich präsent sind. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, Seite 12 von 15
13 Geschäftsvorgänge zu überprüfen. Außerdem können so etwaige Verstöße aufgedeckt werden. b. Zuständigkeit Als weltweit agierendes Unternehmen ist FUCHS verschiedensten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken erkennt und begrenzt der Konzern mithilfe eines konzernweiten Risikomanagements. In dessen Rahmen wurden Richtlinien erstellt, wonach alle Konzernunternehmen in der Verantwortung stehen, Risiken zu erfassen, zu bewerten und an die Konzernzentrale zu melden. Die Konzernrevision prüft in diesem Zusammenhang regelmäßig, inwieweit die operativen Einheiten diese Richtlinien beachten. Die speziellen Compliance Audits sollten durch die Konzernrevision, ggfs. zusammen mit dem Compliance Office, durchgeführt werden. Die Konzernrevision ist mit der Unternehmensstruktur und dem Compliance-Programm von FUCHS vertraut. Darüber hinaus prüft die Konzernrevision auch das Compliance-Management-System als solches auf dessen Wirksamkeit. c. Dokumentation Eine funktionierende Kommunikation zwischen Konzernrevision und CCO ist essenziell. Um bei möglichen später festgestellten Verstößen den Entlastungsbeweis führen zu können und eine Haftungsbeschränkung zu erwirken, werden diese Audits sorgfältig dokumentiert. Dies umfasst sowohl eine Dokumentation der Compliance-Struktur, als auch der jeweils getroffenen Maßnahmen. IV. Umgang mit Gesetzes- und Richtlinienverstößen Das Management ist dazu verpflichtet, die Einhaltung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Verstöße werden nicht hingenommen. Sie können mit Abmahnungen, mit der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden. 1. Information Seite 13 von 15
14 Hinweise zu Compliance-Verstößen können von den jeweiligen Hinweisgebern den unterschiedlichsten Ansprechpartnern (Vorgesetzter, Managing Director, Mitglied der Konzernleitung (KL), LCO, Hotlines, CCO) gegenüber mitgeteilt werden. Grundsätzlich ist der CCO über sämtliche wesentlichen Gesetzes- und Regelverstöße, die bei FUCHS bekannt werden, direkt zu informieren. Sollte diese Information zum Managing Director oder dem zuständigen KL-Mitglied, dem LCO, den Hotlines, etc. gelangen, ist diese Information unverzüglich dem CCO weiterzugeben. damit in dem jeweiligen Einzelfall ad hoc sowie zukünftig auch präventiv darauf reagiert werden kann. Der CCO informiert seinerseits direkt das zuständige Vorstandsmitglied. Dabei hängen der weitere Informationsweg, die Informationsgeschwindigkeit, die daraus resultierenden Untersuchungen und Maßnahmen von der Dauer und der Schwere des Verstoßes, dem potenziellen Risiko für das Unternehmen und den drohenden Konsequenzen im Falle der Bestätigung des Verstoßes ab. 2. Ermittlungen und Durchsuchungen In einer im April 2007 veröffentlichten internen Richtlinie sind Hinweise dazu niedergelegt, wie sich die Mitarbeiter und Fachabteilungen in Deutschland im Falle von amtlichen Ermittlungen und Durchsuchungen zu verhalten haben. Ähnliche Grundsätze bestehen auch in anderen Ländern, in denen FUCHS präsent ist. 3. Reaktion Mitarbeitern, die gegen Gesetze und/oder interne Regelwerke verstoßen, muss, sowohl in schriftlicher Form als auch bei Durchführung der genannten Compliance-Maßnahmen deutlich und wiederholt vor Augen geführt werden, dass FUCHS derartige Verstöße nicht toleriert und mit aller gesetzlicher und arbeitsrechtlicher Konsequenz dagegen vorgehen wird. Seite 14 von 15
15 V. Compliance und Datenschutz Die Implementierung eines Compliance-Programms ist insbesondere in Deutschland und Europa eng mit dem Thema Datenschutz verknüpft. Für eine erfolgreiche Compliance ist es wesentlich, in welcher Form die relevanten Informationen verarbeitet und gespeichert werden. Um mit den Daten, die im Rahmen von Compliance erlangt werden, überhaupt arbeiten zu können, ist oft ein speziell angepasstes Datenschutzkonzept erforderlich. Hier muss einerseits sichergestellt sein, dass sensitive Daten (z.b. durch eingeschränkte Zugriffsrechte, Berechtigungen, Speicherdauer, Löschungsfristen, etc.) bestmöglich geschützt werden. Andererseits muss dokumentiert werden, welche Anstrengungen FUCHS zur Lösung eines compliance-relevanten Problems unternommen hat. Mannheim, im Juli 2009 Claudio F. Becker (Chief Compliance Officer) Seite 15 von 15
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