Compliance Management System

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Compliance Management System"

Transkript

1 FUCHS PETROLUB AG Compliance Management System Juli 2009 Seite 1 von 15

2 Inhalt Vorwort des Vorstands I. Allgemeines 1. Zielsetzung 2. Verständnis von Compliance bei FUCHS 3. Vorgehen bei Verstößen 4. Dokumentation II. Compliance - Organisation 1. Chief Compliance Officer (CCO) a. Position b. Aufgaben c. Kompetenzen 2. Lokale Compliance Officer (LCO) a. Organisation b. Aufgaben 3. Hotline a. Funktion b. Kommunikation c. Dezentrale Hotlines 4. Compliance Committee (CC) a. Aufgaben b. Zusammensetzung 5. Zusammenfassung III. Compliance - Instrumente 1. Compliance - Schulungen a. Allgemeines b. Struktur c. Durchführung 2. Compliance Audits a. Grundsatz b. Zuständigkeit c. Dokumentation IV. Umgang mit Gesetzes- und Richtlinienverstößen 1. Information 2. Ermittlungen und Durchsuchungen 3. Reaktion V. Compliance und Datenschutz Seite 2 von 15

3 Vorwort des Vorstands Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, als global operierender Schmierstoffkonzern mit Aktivitäten in den unterschiedlichsten Geschäftsfeldern steht FUCHS PETROLUB kontinuierlich im Wettbewerb. Diesem Wettbewerb stellen wir uns ohne jede Einschränkung. Fairer Wettbewerb ist für uns die Grundlage für Integrität und Fortschritt, er eröffnet uns Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten am Markt. Richtschnur für das Handeln eines jeden FUCHS-Mitarbeiters ist die Beachtung geltenden Rechts. Wir alle sind ausnahmslos aufgerufen, im Rahmen unserer dienstlichen Tätigkeit die jeweils geltenden Gesetze, Richtlinien und Regelungen einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliche oder lokale Bestimmungen handelt. Ungesetzliches Verhalten birgt die Gefahr eines Image- und Reputationsschadens, schwächt unsere Marktposition und ist folglich geeignet, wirtschaftliche Schäden für unser Unternehmen herbeizuführen. Das Compliance-Programm von FUCHS PETROLUB und die im Folgenden genannten Grundsätze stellen einen verbindlichen Handlungsrahmen dar, um rechtskonformes Verhalten zu gewährleisten. Das Compliance-Programm soll Sie nicht daran hindern, einen intensiven und konstruktiven Wettbewerb zu führen, sondern lediglich Ihr Verständnis dafür wecken, dass für einen fairen und unbeschränkten Wettbewerb die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen notwendig ist. Die bei FUCHS PETROLUB geltenden Richtlinien stehen im Einklang mit dem FUCHS Code of Conduct sowie bereits vorhandenen Leitlinien, Programmen und Arbeitsanordnungen von FUCHS, die ohne Einschränkungen in Kraft und inhaltlich unberührt bleiben. Stefan R. Fuchs Dr. Alexander Selent Seite 3 von 15

4 I. Allgemeines 1. Zielsetzung FUCHS PETROLUB AG (FUCHS) erkennt als international agierender börsennotierter Konzern die Notwendigkeit eines Compliance-Management-Systems an. Die Einführung einer solchen Organisation entspricht den Leitlinien guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance Kodex) und ergibt sich aus aktienrechtlichen sowie weiteren Vorschriften. Die Ziele eines effektiven Compliance-Management-Systems sind für FUCHS die Einhaltung rechtlicher, ethischer, sozialer und anderer Standards was insbesondere die Reduzierung des Risikos von Schadensersatzforderungen und Geldbußen gegen das Unternehmen, die Vermeidung von zivil- und strafrechtlichen Verfahren gegen seine Organe und Mitarbeiter sowie den Schutz des Images von FUCHS als Unternehmen zur Folge hat. Dies stellt eine zentrale Voraussetzung zur Erreichung der Unternehmensziele und zur Steigerung des Unternehmenswerts dar. 2. Verständnis von Compliance bei FUCHS Compliance bedeutet für FUCHS die Summe aller Maßnahmen, die das gesetztes- und richtlinienkonforme Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter in der täglichen internen und externen Praxis sicherstellen. Eine konkrete Ausprägung dieses Anspruchs bildet der bereits im Jahr 2004 von Vorstand und Konzernleitung verabschiedete Verhaltenskodex des FUCHS PETROLUB-Konzerns (Code of Conduct). Diese Richtlinie beschreibt allgemeine Verhaltensgrundsätze sowie besondere Verhaltensanforderungen in einigen sensiblen Bereichen wie u.a. auch im Wettbewerbsrecht, Korruption, Kapitalmarktrecht, Arbeitschutz, Datenschutz, gesellschaftliche Verantwortung usw. Da gesetzmäßiges und verantwortungsvolles Verhalten als selbstverständlich anzusehen ist, enthält diese Richtlinie keine wesentlich neuen Regelungen, sondern verdeutlicht und veranschaulicht die rechtlichen und ethischen Anforderungen an das Verhalten unserer Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Maßstäbe gelten weiterhin uneingeschränkt. Seite 4 von 15

5 Neben den vielen Gesetzesvorschriften und den Grundsätzen der good citizenship und corporate social responsibility gibt es interne Richtlinien, die spezielle Einzelbereiche und Geschäftsfelder abdecken, deren Risiken darstellen sowie Verhaltensregeln dazu aufzeigen. Beispiele dafür sind u.a. die Antitrust Guideline, Anti Corruption Guideline, Global Diversity Guideline, IT Security Guideline, Occupational Health and Safety Guideline, Travel Cost Guideline, etc. Auch diese Richtlinien sind im Rahmen des Compliance Systems zu beachten, sie gelten, wie auch die länderspezifischen gesetzlichen Vorgaben, uneingeschränkt. 3. Vorgehen bei Verstößen Bei der Umsetzung von Compliance gilt, dass Verstöße tatsächlich und konsequent geahndet werden. So macht FUCHS deutlich, dass es im Sinne einer Zero Tolerance Policy zu den formulierten Werten steht und regel- und gesetzeswidriges Verhalten nicht duldet. 4. Dokumentation Es liegt auf der Hand, dass in einem ordentlich geführten Unternehmen die Einrichtung einer effektiven Compliance belegt werden muss. Wesentlich hierfür ist eine zeitnahe Dokumentation nicht nur der Entscheidungen, Prozesse und Berichtswege, sondern auch der Maßnahmen, wie z.b. Informationsveranstaltungen, Schulungen, Sitzungen und Audits. Das Management ist dazu verpflichtet, das Verständnis von Compliance seinen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen, die Einhaltung der Werte zu überwachen und dies zu dokumentieren. Nur wenn die im Unternehmen durchgeführten Compliance-Maßnahmen ausreichend dokumentiert sind, besteht die Chance, dass Nachteile für das Unternehmen oder die Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgreich vermieden oder abgemildert werden können. II. Compliance-Organisation Die Compliance-Organisation von FUCHS besteht grundsätzlich aus dem Chief Compliance Officer (CCO), dem externen Ombudsmann (Hotline), den Lokalen Compliance Officern (LCO) und, sofern vorhanden, den Regionalen Compliance Officern (RCO). Darüber hinaus kann fakultativ ein ständiges oder projektbezogenes Compliance Committee (CC), welches Seite 5 von 15

6 sich aus mehreren Experten, z.b. aus der Rechts-, Personal- und Controllingabteilung zusammensetzen kann (s. Ziffer 4), gebildet werden. 1. Chief Compliance Officer (CCO) a. Position Zur Wahrung der Unabhängigkeit und Betonung der Bedeutung von Compliance ist der CCO direkt dem auch für Recht zuständigen Finanzvorstand unterstellt. Er berichtet direkt regelmäßig und ad hoc - an diesen über mitgeteilte Compliance-Verstöße, vorgenommene Untersuchungen und deren Ergebnisse, sowie über ergriffene Korrektur- und Umsetzungsmaßnahmen. b. Aufgaben Der CCO hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Unterstützung und Beratung des Vorstands bei allen compliance-relevanten Fragen Regelmäßige und Ad Hoc - Berichterstattung an den Vorstand Koordination und Begleitung der konzernweiten Umsetzung des Code of Conduct sowie der internen Richtlinien Unterstützung des Vorstands bei Überwachungs- und Organisationspflichten zur Einhaltung von Normen und ethischen Grundsätzen Implementierung und Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems Erstellung, Prüfung, Aktualisierung und Kommunikation von Verhaltensregeln und Richtlinien Dokumentation der Entwicklung der Compliance im Konzern, einschließlich der Compliance-Vorfälle Initiierung, Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen Der CCO hat zudem eine Koordinationsfunktion inne; er ist der Punkt, an dem alle wesentlichen Fragen das Compliance-Management-System betreffend zusammenlaufen. c. Kompetenzen Damit der CCO imstande ist, die genannten Aufgaben erfüllen zu können, muss eine ausreichende Informationsversorgung gewährleistet sein. Dem CCO wird daher für die im Zusammenhang mit Compliance stehenden Fragen ein unbegrenztes Auskunfts- und Einsichtsrecht eingeräumt; die Kommunikation mit den anderen Unternehmensbereichen, Konzerngesell- Seite 6 von 15

7 schaften und deren Mitarbeitern unterliegt grundsätzlich keinen Einschränkungen. Sämtliche Unternehmensbereiche und Konzerngesellschaften haben den CCO unverzüglich über wesentliche (vermeintliche oder tatsächliche) Rechtsverstöße zu unterrichten. Insbesondere Schreiben von Gerichten, Behörden, Anwälten sowie Beschwerden von Kunden und Geschäftspartnern, aus denen sich möglicherweise rechtswidriges Verhalten im Unternehmen ergibt, müssen dem CCO zugeleitet werden. Eine wichtige Informationsquelle stellen auch compliance-relevante Ausführungen in Wirtschaftsprüferberichten und Revisionsberichten dar. Der CCO koordiniert die Zusammenarbeit aller Compliance-Komponenten (LCO, Hotline) sowie die Organisation aller Compliance-Instrumente. Der CCO hat darüber hinaus allen FUCHS-Mitarbeitern als Anlaufstelle zur Meldung bzw. Klärung von compliance-relevanten Vorfällen zur Verfügung zu stehen. 2. Lokale Compliance Officer (LCO) a. Organisation FUCHS trifft als Konzernleitungsgesellschaft grundsätzlich die Organisationspflicht, sicherzustellen, dass in den von ihr beherrschten Konzerngesellschaften die Compliance geregelt wird. Die lokale Verantwortung für die Einhaltung von Recht, Gesetzen und internen Richtlinien in den Konzerngesellschaften kann jedoch nur bei den lokalen Geschäftsleitungsmitgliedern liegen. Diese haben sicherzustellen, dass gesetzes- und richtliniengetreues Handeln besteht und vor Ort ein Informationssystem eingerichtet ist, um Rechts- und Regelverletzungen aufzudecken. Der Vorteil der Etablierung von lokalen Compliance-Officern (LCO) liegt neben der Unmittelbarkeit und Bündelung des Informationsflusses in den Kenntnissen von Sprache und Landesgegebenheiten. Angesichts der Größe, Internationalität von FUCHS und seiner regionalen Aufstellung kann es auch sinnvoll sein, grenzüberschreitend Verantwortliche zu benennen, die für Koordination und Umsetzung der Compliance in den Regionen zuständig sind und als Ansprechpartner für die Mitarbeiter vor Ort und in der Region zur Verfügung stehen ( Regional Compliance Officer, RCO). Seite 7 von 15

8 b. Aufgaben Eine umfassende Kommunikation und ein funktionierender Informationsfluss sind zwingende Voraussetzung für eine effiziente konzernweite Compliance-Organisation, die davon lebt, dass die notwendigen Hinweise und geschehene Verstöße innerhalb des CO kontinuierlich ausgetauscht werden. Innerhalb des FUCHS-Konzerns kommt daher der Kommunikation zwischen dem CCO und den Konzerngesellschaften eine besondere Bedeutung zu. Als primärer Ansprechpartner für Mitteilungen bzw. zur Klärung von compliance-relevanten Vorfällen wird der jeweilige LCO den Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Der LCO wird auch jeweils den Managing Director (MD) und regional zuständige Mitglieder der Konzernleitung (KL) in Kenntnis setzen. Der LCO hat - regelmäßig und ad hoc - dem CCO über mitgeteilte bzw. festgestellte Gesetzesverstöße zu berichten sowie über compliance-relevante Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Compliance-Organisation bei FUCHS zu informieren. In Absprache mit dem CCO werden darüber hinaus regionale/lokale Compliance- Maßnahmen erstellt und durchgeführt. Diese können z.b. sein: Informationsveranstaltungen, Schulungen, spezifische Trainingsprogramme, Informationssysteme, Erstellung eines unternehmensspezifischen Pflichtenhefts, etc.. 3. Hotline a. Funktion Die Hotline ist eine externe Kontaktadresse, bei der Hinweise auf bedenkliche / straf- oder kartellrechtlich relevante Sachverhalte gegeben werden können. Die zentrale Hotline für FUCHS ist die von FUCHS beauftragte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG in Mannheim. Die Hotline ist (neben dem CCO, dem lokalen Managing Director (oder dessen Beauftragten) oder dem zuständigen KL-Mitglied) als zusätzliche Möglichkeit zu verstehen, einen compliance-relevanten Sachverhalt mitzuteilen. Seite 8 von 15

9 b. Kommunikation Ein Hinweisgeber kann sich an die von FUCHS bestellte zentrale Hotline als Kontaktadresse wenden und dort (auf seinen Wunsch auch anonym) ein nicht gesetzes- / regelkonformes Verhalten melden. Die Hotline leitet alle ihr erteilten Hinweise - unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers - an den CCO weiter. Der CCO informiert dann unverzüglich das zuständige Vorstandsmitglied und KL-Mitglied sowie die lokale Geschäftsleitung über den Gesetzes- oder Richtlinienverstoß. Gemeinsames Ziel ist die Abhilfe im konkreten Fall und die Verabschiedung der damit verbundenen Präventionsmaßnahmen. c. Dezentrale Hotlines Unter Umständen empfiehlt es sich, neben der zentralen auch dezentrale Hotlines (z.b. lokale Anwaltskanzleien) in den Compliance-Regionen zu installieren. Dies käme den landesspezifischen Erfordernissen (Sprache, Kultur, etc.) entgegen und könnte mögliche Hürden, die durch regional weit entfernte Hotlines entstehen, minimieren. Der Informationsfluss (z.b. über die Konzerngesellschaften an den CCO) darf dadurch in keiner Weise beeinträchtigt sein. 4. Compliance Committee (CC) a. Aufgaben Das CC ist ein unabhängiges Gremium, das dem CCO zur Seite gestellt wird. Aufgaben des CC sind insbesondere die Untersuchung und Bewertung von komplexeren Compliance- Verstößen, die Überwachung der Wirksamkeit sowie die systematische Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems. Für die Einrichtung eines CC sprechen insbesondere die fachliche und organisatorische Komplexität und die Vielfalt der Compliance- Anforderungen. b. Zusammensetzung Das CC ist keine ständige Einrichtung bzw. eigene Unternehmenseinheit, sondern eine Art interdisziplinäre Projektgruppe. Dem CC bei FUCHS gehören die Vertreter folgender Bereiche an, die sich regelmäßig (mindestens einmal im Halbjahr), ansonsten von Fall zu Fall treffen: Seite 9 von 15

10 CCO / Recht (rechtliche Fallbegleitung, Kommunikation mit externen Juristen) Konzernrevision (Sachverhaltsaufklärung, Beurteilung der Risikoeinschätzung) Personal (arbeitsrechtliche Fragen) Controlling Ergänzt wird das CC durch - einzelfallbezogene - Hinzuziehung von Personen aus anderen Fachbereichen, der LCOs, durch Vertreter der Hotline oder aus anderen relevanten Unternehmensbereichen (z.b. Public/Investor Relations, Steuern, Vertrieb, Einkauf, Produkt- /Qualitätsmanagement, F&E, etc.). Durch die Einbindung von Vertretern verschiedener Fachund Geschäftsbereiche von FUCHS wird die Vernetzung und Verankerung der Compliance- Organisation gefördert. 5. Zusammenfassung Die Struktur der Compliance-Organisation, die Berichtspflichten und die wesentlichen Informationsflüsse des Compliance-Management-Systems bei FUCHS sind nachfolgend dargestellt. Seite 10 von 15

11 Controlling Zuständiges Vorstandsmitglied Revision Personal CCO Compliance Committee Hotline LCO MD / KL Local Hotlines Hinweisgeber III. Compliance-Instrumente 1. Compliance-Schulungen a. Allgemeines Die Notwendigkeit von Schulungen der Mitarbeiter im Hinblick auf Compliance folgt aus der Aufsichtspflicht des Unternehmens. Diese beinhaltet neben der Organisations-, Auswahlund Überwachungspflicht auch die Instruktionspflicht, die grundsätzlich die Geschäftsleitung trifft. Ziel des Compliance-Management-Systems ist es, das Bewusstsein bei den Mitarbeitern für unternehmensspezifische Gefahren zu schaffen und zu steigern. Den Mitarbeitern muss der Seite 11 von 15

12 Inhalt ihrer Aufgaben und Pflichten genau mitgeteilt werden; sie sind über die wesentlichen von ihnen zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften zu belehren und fortlaufend zu schulen. b. Struktur Schulungen sollten einheitlich erfolgen, d.h., Struktur und Inhalte sollten konzernweit grundsätzlich parallel gestaltet sein. In der Außenwirkung setzt dies einheitliche Maßstäbe und in der Innenwirkung verschafft es Sicherheit, dass alle Mitarbeiter von FUCHS gleich behandelt werden. Eine Grobstruktur sollte unter Führung des CCO erstellt werden, die im Einzelnen gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Konzerngesellschaften um landesrechtliche Einzelheiten ergänzt wird, da in den einzelnen Ländern des FUCHS-Konzerns unterschiedliche Grundsätze bestehen. c. Durchführung Die Zielgruppen der zu schulenden Mitarbeiter sind bedarfsgerecht durch das lokale Management auszuwählen, wobei sich die Auswahl an der Funktion im Unternehmen orientiert. So sollten z.b. sämtliche Mitarbeiter mit Außenkontakt (Vertrieb, Einkauf) zu den Themen Korruption und Antitrust geschult werden. Inwieweit insbesondere bei den erstmaligen Schulungen externe Berater zu Hilfe gezogen werden, ist lokal zu entscheiden. Folgeschulungen sollten nach Möglichkeit FUCHS-intern durchgeführt werden. Die Schulungen sind in regelmäßigen Abständen - je nach Standort jährlich - zu wiederholen, um sicherzustellen, dass die relevanten Kenntnisse noch vorhanden sind und/oder aufgefrischt werden. Ferner werden so die Inhalte stetig aktualisiert (z.b. bei Gesetzesänderungen). 2. Compliance Audits a. Grundsatz Die Implementierung eines Compliance-Management-Systems allein reicht nicht aus, um sich als Unternehmen dauerhaft gegen Gesetzesverstöße zu versichern. Der Erfolg einer Compliance-Strategie hängt vielmehr davon ab, wie kontinuierlich die Mitarbeiter geschult werden und ob die Inhalte tatsächlich präsent sind. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, Seite 12 von 15

13 Geschäftsvorgänge zu überprüfen. Außerdem können so etwaige Verstöße aufgedeckt werden. b. Zuständigkeit Als weltweit agierendes Unternehmen ist FUCHS verschiedensten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken erkennt und begrenzt der Konzern mithilfe eines konzernweiten Risikomanagements. In dessen Rahmen wurden Richtlinien erstellt, wonach alle Konzernunternehmen in der Verantwortung stehen, Risiken zu erfassen, zu bewerten und an die Konzernzentrale zu melden. Die Konzernrevision prüft in diesem Zusammenhang regelmäßig, inwieweit die operativen Einheiten diese Richtlinien beachten. Die speziellen Compliance Audits sollten durch die Konzernrevision, ggfs. zusammen mit dem Compliance Office, durchgeführt werden. Die Konzernrevision ist mit der Unternehmensstruktur und dem Compliance-Programm von FUCHS vertraut. Darüber hinaus prüft die Konzernrevision auch das Compliance-Management-System als solches auf dessen Wirksamkeit. c. Dokumentation Eine funktionierende Kommunikation zwischen Konzernrevision und CCO ist essenziell. Um bei möglichen später festgestellten Verstößen den Entlastungsbeweis führen zu können und eine Haftungsbeschränkung zu erwirken, werden diese Audits sorgfältig dokumentiert. Dies umfasst sowohl eine Dokumentation der Compliance-Struktur, als auch der jeweils getroffenen Maßnahmen. IV. Umgang mit Gesetzes- und Richtlinienverstößen Das Management ist dazu verpflichtet, die Einhaltung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Verstöße werden nicht hingenommen. Sie können mit Abmahnungen, mit der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden. 1. Information Seite 13 von 15

14 Hinweise zu Compliance-Verstößen können von den jeweiligen Hinweisgebern den unterschiedlichsten Ansprechpartnern (Vorgesetzter, Managing Director, Mitglied der Konzernleitung (KL), LCO, Hotlines, CCO) gegenüber mitgeteilt werden. Grundsätzlich ist der CCO über sämtliche wesentlichen Gesetzes- und Regelverstöße, die bei FUCHS bekannt werden, direkt zu informieren. Sollte diese Information zum Managing Director oder dem zuständigen KL-Mitglied, dem LCO, den Hotlines, etc. gelangen, ist diese Information unverzüglich dem CCO weiterzugeben. damit in dem jeweiligen Einzelfall ad hoc sowie zukünftig auch präventiv darauf reagiert werden kann. Der CCO informiert seinerseits direkt das zuständige Vorstandsmitglied. Dabei hängen der weitere Informationsweg, die Informationsgeschwindigkeit, die daraus resultierenden Untersuchungen und Maßnahmen von der Dauer und der Schwere des Verstoßes, dem potenziellen Risiko für das Unternehmen und den drohenden Konsequenzen im Falle der Bestätigung des Verstoßes ab. 2. Ermittlungen und Durchsuchungen In einer im April 2007 veröffentlichten internen Richtlinie sind Hinweise dazu niedergelegt, wie sich die Mitarbeiter und Fachabteilungen in Deutschland im Falle von amtlichen Ermittlungen und Durchsuchungen zu verhalten haben. Ähnliche Grundsätze bestehen auch in anderen Ländern, in denen FUCHS präsent ist. 3. Reaktion Mitarbeitern, die gegen Gesetze und/oder interne Regelwerke verstoßen, muss, sowohl in schriftlicher Form als auch bei Durchführung der genannten Compliance-Maßnahmen deutlich und wiederholt vor Augen geführt werden, dass FUCHS derartige Verstöße nicht toleriert und mit aller gesetzlicher und arbeitsrechtlicher Konsequenz dagegen vorgehen wird. Seite 14 von 15

15 V. Compliance und Datenschutz Die Implementierung eines Compliance-Programms ist insbesondere in Deutschland und Europa eng mit dem Thema Datenschutz verknüpft. Für eine erfolgreiche Compliance ist es wesentlich, in welcher Form die relevanten Informationen verarbeitet und gespeichert werden. Um mit den Daten, die im Rahmen von Compliance erlangt werden, überhaupt arbeiten zu können, ist oft ein speziell angepasstes Datenschutzkonzept erforderlich. Hier muss einerseits sichergestellt sein, dass sensitive Daten (z.b. durch eingeschränkte Zugriffsrechte, Berechtigungen, Speicherdauer, Löschungsfristen, etc.) bestmöglich geschützt werden. Andererseits muss dokumentiert werden, welche Anstrengungen FUCHS zur Lösung eines compliance-relevanten Problems unternommen hat. Mannheim, im Juli 2009 Claudio F. Becker (Chief Compliance Officer) Seite 15 von 15

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis. Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.

Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis. Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11. Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.2012 Gliederung Kapitel 1 - Festlegung des Compliance-Zielbilds

Mehr

IT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH

IT-Sicherheit. ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen. IT-Security für das Management. Vortrag vom 17.06.2004 netformat GmbH IT-Sicherheit ein Thema für das Management? Herzlich Willkommen Zirngibl Langwieser Inhaltsübersicht 1. Pflichten des Managements in Bezug auf die IT-Sicherheit 2. Instrumente der Pflichterfüllung und

Mehr

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS) Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein

Mehr

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht!

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Interne Revision Ressourcen optimieren Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Wertetreiber Interne Revision Internationalisierung und Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen dazu, ihre

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Compliance-Organisation in der K+S Gruppe

Compliance-Organisation in der K+S Gruppe Compliance-Organisation in der K+S Gruppe Erlassen durch Beschluss des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft vom 05.08.2014 Richtlinie Compliance-Organisation in der K+S Gruppe 2 von 8 Inhalt 1 Zielsetzung

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,

Mehr

Code of Conduct FAQ. Was ist der Code of Conduct? Warum braucht B. Braun einen Code of Conduct?

Code of Conduct FAQ. Was ist der Code of Conduct? Warum braucht B. Braun einen Code of Conduct? Code of Conduct FAQ Was ist der Code of Conduct? Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der für alle B. Braun-Mitarbeitenden weltweit gültig ist. Er umfasst zehn Prinzipien, die von den Mitarbeitenden

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand Die Bedeutung von Steuerungs- und Kontrollsystemen nimmt auch für Unternehmen aus dem Mittelstand ständig zu. Der Aufwand für eine effiziente und effektive

Mehr

Management von Beschwerden und Einsprüchen

Management von Beschwerden und Einsprüchen Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG

Mehr

COMPLIANCE REPORT 2014.

COMPLIANCE REPORT 2014. RWE AG COMPLIANCE REPORT 2014. UND ORIENTIERUNG GEBEN: COMPLIANCE 2 COMPLIANCE REPORT 2014 COMPLIANCE REPORT 2014. Tätigkeitsschwerpunkt der Compliance-Organisation bei RWE ist die Korruptionsprävention.

Mehr

Ausgestaltung von Compliance und Korruptionsprävention. am KIT

Ausgestaltung von Compliance und Korruptionsprävention. am KIT Ausgestaltung von Compliance und Korruptionsprävention am KIT Dezember 2014 KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Das Präsidium hat

Mehr

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1 The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Überblick über das Compliance Management System von Seves

Überblick über das Compliance Management System von Seves Überblick über das Compliance Management System von Seves 1. Chief Compliance Officer und Compliance-Beauftragte 2. Risikoanalyse und Risikobewertung 3. Unterlagen 4. Schulungen 5. Compliance-Bestätigungen

Mehr

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5 Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Passgenau schulen Bedarfsanalyse

Passgenau schulen Bedarfsanalyse Passgenau schulen Bedarfsanalyse Mit unserer Online-Bedarfsanalyse bringen Sie Ihre Schulungen auf den Punkt. Sie sparen Zeit und Geld effizient und passgenau. de Office-Training.de ist eine Marke der

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Handbuch Nachhaltigkeit Compliance

Handbuch Nachhaltigkeit Compliance Handbuch Nachhaltigkeit undtextinhalte Compliance weiter kommen >> Seite 1 / 6 Inhaltsverzeichnis 1. Compliance-Kultur 2. Compliance-Ziele und Nachhaltigkeit 3. Compliance-Risiken 4. Compliance-Programm

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Die Rolle der HR-Organisation bei der erfolgreichen Implementierung eines effektiven CMS

Die Rolle der HR-Organisation bei der erfolgreichen Implementierung eines effektiven CMS Die Rolle der HR-Organisation bei der erfolgreichen Implementierung eines effektiven CMS Dipl.-Kffr., CCP Malgorzata B. Borowa Netzwerk Compliance Wien, 24. Oktober 2013 Małgorzata B. Borowa Dipl.-Kffr.,

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Mit Sicherheit gut behandelt.

Mit Sicherheit gut behandelt. Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei

Mehr

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP)

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Verhaltenskodex des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Stand: 14. Juni 2012 1» Fairness und Transparenz sind entscheidende Grundlagen unseres Handelns und unsere leitlinie

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Inhalt Code of Conduct - Präambel 1. Verhalten und Respekt im Umgang miteinander 2. Gesetzestreue und redliche Führung der Geschäfte 3. Vertraulichkeit

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. BCM (Business Continuity Management)

Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. BCM (Business Continuity Management) Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten BCM (Business Continuity Management) BCM- Bestimmungen Beschreibung BCM-Tiers Recovery Time Objective Über die Bedeutung 1. Business- Continuity- Management-

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

Projekt-Compliance Neues Handlungsfeld des Projektmanagements. Prof. Dr. Michael Klotz. 14. gfo-regionalmeeting 19.

Projekt-Compliance Neues Handlungsfeld des Projektmanagements. Prof. Dr. Michael Klotz. 14. gfo-regionalmeeting 19. Neues Handlungsfeld des Projektmanagements Prof. Dr. Michael Klotz 4. gfo-regionalmeeting 9. Januar 20 SIMAT STRALSUND INFORMATION MANAGEMENT TEAM Gliederung. Was ist? 2. Um welche geht es? 4. Wozu das

Mehr

Teamentwicklung und Projektmanagement

Teamentwicklung und Projektmanagement Veränderungen durchführen Produktinformation Teamentwicklung und Projektmanagement Instrumente für effiziente Veränderungsprozesse JKL CHANGE CONSULTING 01/07 Die JKL Change Consulting ist eine Unternehmensberatung,

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Skills-Management Investieren in Kompetenz

Skills-Management Investieren in Kompetenz -Management Investieren in Kompetenz data assessment solutions Potenziale nutzen, Zukunftsfähigkeit sichern Seite 3 -Management erfolgreich einführen Seite 4 Fähigkeiten definieren und messen Seite 5 -Management

Mehr

COMPLIANCE REPORT 2015.

COMPLIANCE REPORT 2015. RWE AG COMPLIANCE REPORT 2015. UND ORIENTIERUNG GEBEN: COMPLIANCE 2 COMPLIANCE REPORT 2015 COMPLIANCE REPORT 2015. Tätigkeitsschwerpunkt der Compliance-Organisation bei RWE ist die Korruptionsprävention.

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Führung im Callcenter. und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert

Führung im Callcenter. und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert Führung im Callcenter und warum in Callcentern manch moderner Führungsansatz scheitert Ihre Dozenten (max. 1 Seite) : Roland Rüger; Geschäftsführer SympaTel AG Philip Gabriel; Geschäftsführer CWB IT GmbH

Mehr

Wir organisieren Ihre Sicherheit

Wir organisieren Ihre Sicherheit Wir organisieren Ihre Sicherheit Wir organisieren Ihre Sicherheit Unternehmen Die VICCON GmbH versteht sich seit 1999 als eigentümergeführtes und neutrales Unternehmen für Management- und Sicherheitsberatung.

Mehr

COMPLIANCE CODE OF CONDUCT. Richtlinien zur Formulierung und Anwendung

COMPLIANCE CODE OF CONDUCT. Richtlinien zur Formulierung und Anwendung COMPLIANCE CODE OF CONDUCT Richtlinien zur Formulierung und Anwendung 2012 Der Zweck dieser Broschüre Diese Broschüre soll dazu dienen, den Begriff Compliance zu erläutern und den russischen Unternehmen

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,

Mehr

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Das Rechtliche beim Risikomanagement Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines

Mehr

Fachgespräch Compliance, Innenrevision, Risikomanagement, QM (CIRQM) BEB Fachtagung Dienstleistungsmanagement 06.10.2015

Fachgespräch Compliance, Innenrevision, Risikomanagement, QM (CIRQM) BEB Fachtagung Dienstleistungsmanagement 06.10.2015 Fachgespräch Compliance, Innenrevision, Risikomanagement, QM (CIRQM) BEB Fachtagung Dienstleistungsmanagement 06.10.2015 28.09.2015 1 Diskussionspunkte 1. Wirksame Kommunikation gegenüber der Unternehmensführung,

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Selbstreinigung bei IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern

Selbstreinigung bei IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern Brandschutztechnik GmbH (Ulm) Verfahren des Bundeskartellamtes bei Löschfahrzeugen und Drehleitern Inhaltsübersicht IVECO Magirus hat schon vor Abschluss der Verfahren des Bundeskartellamtes einen umfassenden

Mehr

IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen

IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen Erfassung, Analyse und Migration von Excel- und AccessAnwendungen als User-Selfservice. Sind Ihre Excel- und Access- Anwendungen ein

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Hinweisgeber-Richtlinie

Hinweisgeber-Richtlinie Hinweisgeber-Richtlinie Verhaltensregeln in Bezug auf vermutetes Fehlverhalten Erstellt von Genehmigt durch Director GRC Vorstand Datum des Inkrafttretens 15. November 2013 Ausstellungsdatum Version Name

Mehr

Installationsanweisung Gruppenzertifikat

Installationsanweisung Gruppenzertifikat Stand: November 2015 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise... 1 2. Vor der Installation... 1 3. Installation des Gruppenzertifikats für Internet Explorer... 2 3.1. Überprüfung im Browser... 7 3.2. Zertifikatsbestätigung

Mehr

Persönliches Coaching

Persönliches Coaching Veränderung gehört zum Leben, auch im Beruf. Doch manchmal ist es gar nicht so einfach, den ersten Schritt in eine neue Richtung zu gehen. Dann kann es hilfreich sein, Anstöße von außen zu bekommen z.b.

Mehr

Newsletter zum Thema Abmahnung

Newsletter zum Thema Abmahnung Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält. Sonderrundschreiben Durchsuchung und Beschlagnahme Für den Fall einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie gut vorbereitet sein. Erfahren Sie hier, was Sie vor und während des Ernstfalls

Mehr

Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.

Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld GDV Pressegespräch am 13. März 2015 GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld Prüfungspflicht Prüfungspflicht ergibt sich aus

Mehr

Informationssicherheit zentral koordiniert IT-Sicherheitsbeauftragter

Informationssicherheit zentral koordiniert IT-Sicherheitsbeauftragter Informationssicherheit zentral koordiniert IT-Sicherheitsbeauftragter Informationssicherheit lösungsorientiert Informationssicherheit ist für Unternehmen mit IT-basierten Prozessen grundlegend: Neben dem

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr