Landeseinheitlicher Kontenrahmen und Kontenrahmenplan

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1 Anlage 1 Landeseinheitlicher Kontenrahmen und Kontenrahmenplan 1 Allgemeines Der Kontenplan ist die Grundlage für eine geordnete Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle im Haushalts- und Rechnungswesen. Da das Rechnungswesen der Gemeinde Daten für einen möglichen interkommunalen Vergleich sowie die Statistik zur Verfügung stellen soll, ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Erstellung des gemeindespezifischen Kontenplanes den landeseinheitlichen Kontenrahmen und Kontenrahmenplan zu beachten. 2 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Der landeseinheitliche Kontenrahmen stellt die n, die n und die en der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung dar. Der Aufbau des Kontenrahmens folgt dem des Industriekontenrahmens, so dass die Konsolidierung der Gemeinde mit ihren Tochterorganisationen zu einem Gesamtabschluss erleichtert wird. Von dem Industriekontenrahmen weichen insbesondere kommunalspezifische Posten (z.b. Infrastrukturvermögen, Denkmäler, Erträge und Aufwendungen der sozialen Sicherung) ab. Zusätzlich sind n für die Finanzrechnung eingerichtet. Die Gliederung des Kontenrahmens spiegelt die Gliederung der Bilanz (n 0 bis 3), des Ergebnishaushaltes bzw. der Ergebnisrechnung (n 4 und 5) und des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung (n 6 und 7) wider. Der Kontenrahmen ist hinsichtlich der n 0 bis einschließlich 7 sowie die darunter aufgeführten n und en für alle Gemeinden verbindlich. Die n 8 und 9 beinhalten die n für die Kosten- und Leistungsrechnung. Bei der Kosten- und Leistungsrechnung handelt es sich um das interne Rechnungswesen der Gemeinde, das von der Gemeinde nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten ist. Aus diesem Grund ist die Gemeinde frei in der Differenzierung der n und der en in den n 8 und 9. In der 8 ist ferner die 89 für die Eröffnungs- und Abschlussbuchungen sowie ggf. für statistische Buchungen vorgesehen. Da der Bereich der Eröffnungs- und Abschlussbuchungen stark von der jeweils in einer Gemeinde eingesetzten Software abhängig ist, sind insoweit keine weiteren Vorgaben zur Differenzierung der 89 gemacht. 3 Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan Der landeseinheitliche Kontenrahmenplan baut auf dem landeseinheitlichen Kontenrahmen auf und differenziert diesen weiter. Er trägt zur Vereinheitlichung der Kontenpläne der Gemeinden bei. Durch die Erstellung von einheitlichen Kontenplänen wird nicht nur der interkommunale Vergleich, sondern auch die Nachprüfbarkeit der Aufgabenerledigung durch die Gremien, die Bürger sowie die Aufsichtsbehörden erleichtert. Außer den auch im landeseinheitlichen Kontenrahmen enthaltenen n und n weist der landeseinheitliche Kontenrahmenplan en, Konten sowie Unterkonten auf. 1

2 Die n 0 bis einschließlich 7 sowie die n und en in diesen n sind für alle Gemeinden verbindlich. Im Bereich der Konten und der Unterkonten können von der einzelnen Gemeinde nach deren eigenem Ermessen weitere Unterteilungen vorgenommen werden, die den Bedürfnissen der Gemeinde besser entsprechen. Die Einarbeitung der statistischen Anforderungen macht in einzelnen Bereichen die Einführung von Unter-Unterkonten erforderlich. Dennoch ist der Kontenrahmenplan lediglich in der Anwendung der n, und en für die Gemeinden verbindlich. Die im Kontenrahmenplan enthaltene tiefere Untergliederung in Konten und Unterkonten entspricht Zuordnungsvorschriften, die die einzelnen en voneinander abgrenzen. 4 Erfüllung der statistischen Anforderungen Der landeseinheitliche Kontenrahmenplan wird um eine Spalte erweitert, die die verbindliche Zuordnung der Konten zu den Konten des Statistischen Bundesamtes zeigt. Die Angaben, die insbesondere die Sozialhilfestatistik erfordert, können bei Anwendung des vorliegenden Kontenrahmenplanes nicht vollständig aus der Finanzbuchhaltung entnommen werden. Sofern die für die Statistik erforderlichen Daten direkt aus den Buchhaltungskonten entnommen werden sollen, sind ggf. weitere Untergliederungen erforderlich. Auf eine tiefere Kontenuntergliederung für statistische Zwecke kann verzichtet werden, wenn die erforderlichen Daten aus Nebenbuchhaltungen oder aus sonstigen statistischen Nachweisen entnommen werden können. Die für die Statistik benötigte ist bei der Kontengliederung weitgehend berücksichtigt. Nach der bisherigen Haushaltssystematik gab es schon en zum Nachweis der Zahlungsströme vergleichbar zur A. Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts kommen weitere en dazu. Die B ist mit der Schuldenstatistik abgestimmt und die en C und D sind mit der Finanzvermögensstatistik abgestimmt. Die Untergliederung nach Bereichen dient der Kennzeichnung der Herkunft oder der Empfänger, der Laufzeit und der Währung. Auf eine tiefere Untergliederung von Konten und Unterkonten wurde bewusst in den Bereichen verzichtet, in denen sich entsprechende Informationen aus Nebenbuchhaltungen heraus ergeben (z.b. Anlagenbuchhaltung). In diesen Fällen steht es jedoch den Anwendern frei, weitere Untergliederungen vorzunehmen. Es ist im Kontenrahmenplan vermerkt, welche en jeweils zu beachten sind. Nachfolgend werden die en dargestellt und erläutert. Bei den en A und B ist zu beachten, dass die landeseinheitlichen en von der vom Statistischen Bundesamt vorgegebenen Untergliederung abweichen, da der Kontenrahmenplan dem Abschlussgliederungsprinzip folgt. 4.1 A Grundsätzlich findet in den Konten die A Anwendung. Für die Ausnahmen wird auf die Ausführungen zu den B verwiesen. Die Konten mit der A sind wie folgt untergliedert; der Klammerzusatz entspricht der des Statistischen Bundesamtes (Zuordnungsvorschriften siehe Punkt 4.1.1). 1 Verbundene Unternehmen (5) 2 Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (5) 2

3 3 Sondervermögen mit Sonderrechnung (5) 1 Eigenbetriebe 9 Sonstige Sondervermögen 4 Öffentlicher Bereich: 0 EU (8) 1 Bund (0) 2 Land (1) 3 Gemeinden und Gemeindeverbände (2) 4 Zweckverbände (3) 5 Anstalten des öffentlichen Rechts (8) 6 Sparkassen (5) 7 Rechtsfähige kommunale Stiftungen (8) 8 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen (6) 9 Gesetzliche Sozialversicherung (4) 5 Privater Bereich: 1 Private Unternehmen (7) 9 Sonstiger privater Bereich und (8) 9 Sonstige. (8) Zuordnungsvorschriften zur A des Statistischen Bundesamtes ab 1. Januar Bund Bund, Sondervermögen des Bundes ohne unternehmerische Aufgabenstellung, z. B. Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds Deutsche Einheit, Bundeseisenbahnvermögen, Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds. 1 Land Länder einschließlich Stadtstaaten, Sondervermögen der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung. 2 Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeinden, Gemeindeverbände (Amtsverwaltungen, Landkreise), Landesverbände (Landeswohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände). 3 Zweckverbände und dergl. Verbände und sonstige Organisationen in öffentlich-rechtlicher Form, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben. Dazu gehören: - Zweckverbände nach den Zweckverbandsgesetzen, ausgenommen: Sparkassenverbände (Bereich 5 bzw. 6), - sondergesetzliche Verbände, z. B. Schulverbände, - Nachbarschaftsverbände, - wasserwirtschaftliche Verbände, - Regionalverbände, - regionale Planungsverbände, - Planungsverbände nach dem Bundesbaugesetz, - Verwaltungsgemeinschaften, - Wasserversorgungsverbände, 3

4 - Abwasserbeseitigungsverbände, - grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland, - sonstige Verbände und Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung. 4 Gesetzliche Sozialversicherung (Sonstiger öffentlicher Bereich) Träger der gesetzlichen - Krankenversicherung, - Pflegeversicherung, - Unfallversicherung, - Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, - Altershilfe für Landwirte, - Arbeitslosenversicherung, Kommunale Versorgungskassen und verbände sowie die Träger der öffentlichen Zusatzversorgung sind unter den sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen zuzuordnen. 5 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen die eigene kommunale Körperschaft Mitglied, Träger oder unmittelbarer bzw. mittelbarer Anteilseigner ist. Öffentliche Unternehmen sind: - eigene Betriebe der kommunalen Körperschaft (Regiebetriebe), - Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung, - Unternehmen in der Sonderrechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. öffentlich-rechtliche Kreditanstalten), - Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, egmbh [eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht]), wenn die kommunale Körperschaft einen beherrschenden Einfluss ausübt. Öffentliche Einrichtungen sind: - juristische Personen des öffentlichen Rechts, die keine Unternehmen sind, - juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn die kommunale Körperschaft einen beherrschenden Einfluss ausübt, - juristische Personen des privaten Rechts in den Formen von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die kommunale Körperschaft auf Grund der Satzung o. ä. einen beherrschenden Einfluss ausübt. 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen Zahlungsbeziehungen mit öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnung oder in rechtlich selbständiger Form, bei denen andere öffentliche Körperschaften (Bund, Länder, andere kommunale Körperschaften) Mitglied, Träger oder unmittelbare bzw. mittelbare Anteilseigner sind. Öffentliche Unternehmen sind: - eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des 26 BHO/LHO, - öffentliche Unternehmen gemäß Bereich 5, entsprechend. 4

5 Öffentliche Einrichtungen sind: - öffentliche Einrichtungen gemäß Bereich 5, entsprechend. Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen gelten nicht als öffentliche Einrichtungen. 7 Private Unternehmen Alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Bereiche 5 und 6) sind, - Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH usw.), - Personengesellschaften (OHG, KG, BGB-Gesellschaften usw.), - Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, - rechtsfähige Vereine, Stiftungen, - nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften, - Arbeitsstätten der freien Berufe, - Landwirtschaftliche Betriebe, - Handwerksbetriebe, - Einkauf-/Verkaufsvereinigungen. 8 Übrige Bereiche Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen) in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher Rechtsform (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB- Gesellschaften), soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören: - Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen, - Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, - Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege, - Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen, - Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen, - Gewerkschaften, - politische Parteien, - Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden. Weiter gehören hierher: - Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind, - Europäische Gemeinden, - internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union. 4.2 B Die B ist insbesondere bei Kreditaufnahmen und Tilgungen sowie damit zusammenhängenden Geschäftsvorfällen zu berücksichtigen, der Klammerzusatz entspricht der des Statistischen Bundesamtes (Zuordnungsvorschriften siehe Punkt 4.2.1). Die Konten der B sind wie folgt untergliedert: 1 Verbundene Unternehmen (5) 2 Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (5) 3 Sondervermögen mit Sonderrechnung (5) 5

6 4 Öffentlicher Bereich: 0 EU (9) 1 Bund (0) 2 Land (1) 3 Gemeinden und Gemeindeverbände (2) 4 Zweckverbände (3) 5 Anstalten des öffentlichen Rechts (8) 6 Rechtsfähige kommunale Stiftungen (8) 9 Sonstiger öffentlicher Bereich (4) 5 Inländischer Geldmarkt (7) 6 Sonstiger inländischer Bereich (8) 7 Ausländischer Geldmarkt (7) 8 Sonstiger ausländischer Bereich (9) 9 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen. (6) Zuordnungsvorschriften zur B des Statistischen Bundesamtes ab 1. Januar Bund Siehe A....1 Land Siehe A....2 Gemeinden und Gemeindeverbände Siehe A....3 Zweckverbände und dergl. Siehe A (Sparkassenverbände in Bereich 7)....4 Gesetzliche Sozialversicherung (Sonstiger öffentlicher Bereich) Siehe A....5 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Siehe A; nicht hierzu gehören Kreditinstitute (Sparkassen etc., Bereich 7)....6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen Siehe A; nicht hierzu gehören Kreditinstitute (Sparkassen etc., Bereich 7)....7 Kreditinstitute Kreditinstitute sind alle Institutionen, die finanzielle Mittlertätigkeiten ausüben und deren Geschäftstätigkeit darin besteht, Einlagen u. ä. von juristischen und natürlichen Personen aufzunehmen, Kredite zu gewähren oder in Wertpapiere zu investieren. Zu den Kreditinstituten zählen insbesondere: - Sparkassen, - Geschäftsbanken, Universalbanken, - Postscheckämter, Postbanken, Girobanken, - Agrarkreditinstitute, Landwirtschaftsbanken, - Genossenschaftsbanken, Kreditgenossenschaften, 6

7 - Spezialbanken (z. B. Merchant Banks, Emissionshäuser, Privatbanken). 8 Sonstiger inländischer Bereich - alle inländischen Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Bereiche 5 und 6) oder Kreditinstitute (vgl. Bereich 7) sind: Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH usw.), Personengesellschaften (OHG, KG, BGB-Gesellschaften usw.), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, rechtsfähige Vereine, Stiftungen, nichtrechtsfähige Vereine, sonstige nichtrechtsfähige Personengemeinschaften, Arbeitsstätten der freien Berufe, landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Einkauf-/Verkaufsvereinigungen, - natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschließlich deren Anstalten und Einrichtungen) in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtlicher Rechtsform (eingetragene Vereine, privatrechtliche Stiftungen, BGB-Gesellschaften), soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind. Dazu gehören: Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen, Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Sport und Jugendpflege, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen, Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen, Gewerkschaften, politische Parteien, Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden....9 Sonstiger ausländischer Bereich Natürliche und juristische Personen des Auslandes, soweit sie als Unternehmen anzusehen sind, europäische Gemeinden, internationale Organisationen, Einrichtungen der Europäischen Union. 4.3 C Die C betrifft den Bereich der Finanzanlagen (Ausleihungen) und den Bereich der Verbindlichkeiten (Anleihen, Investitionskredite und sonstige Wertpapierschulden) sowie die jeweils zugehörigen Ein- und Auszahlungen und sieht eine Abgrenzung nach Laufzeiten vor; und zwar: 1 Laufzeit (bis einschl. 1 Jahr) 2 Laufzeit (über 1 bis einschl. 5 Jahre) 3 Laufzeit (mehr als 5 Jahre). Für die gelten die Gliederungsanforderungen der Deutschen Bundesbank: In der Regel entstehen die Forderungen und Verbindlichkeiten im Gebiet der Europäischen Währungsunion, es handelt sich dann um Euro-Schulden und Euro-Verbindlichkeiten. Diese Forderungen und Verbindlichkeiten sind wenn erforderlich - in der C nach den Ziffern 1 bis 3 zu untergliedern. Bei Schulden am Kreditmarkt und im Ausland können auch Verbindlich- 7

8 keiten in fremden Währungen entstehen. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nach dem Wechselkurs am Erhebungsstichtag in Euro zu bewerten. Für die Gliederung nach der Fristigkeit ist bei Forderungen und Verbindlichkeiten die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist maßgebend, nicht die Restlaufzeit am Meldestichtag. Als Beginn der vereinbarten Laufzeit gilt die erste Inanspruchnahme, nicht die Zusage. Für die Gliederung von in Wertpapieren verbrieften Forderungen und Verbindlichkeiten ist die längste Laufzeit Iaut Emissionsbedingungen maßgebend (jedoch nur insoweit, als Gläubigerkündigungsrechte dem nicht entgegenstehen; siehe unten). Als Beginn der Laufzeit gilt der Beginn des in den Emissionsbedingungen festgelegten Zinslaufs, das heißt der Beginn der laufenden Verzinsung, gegebenenfalls der Beginn der Laufzeit des ersten Zinsscheins. Diese Fristigkeitszuordnung gilt auch für den Zweiterwerb von Forderungen und Wertpapieren. Vorzeitige Rücknahmen von Schuldverschreibungen eigener Emissionen im Rahmen der Kurs- beziehungsweise Marktpflege sind befristungsunschädlich. Als Kündigungsfrist ist der Zeitraum vom Tag der Kündigung bis zur Fälligkeit anzusehen. Sofern neben der Kündigungsfrist noch eine Kündigungssperrfrist vereinbart wird, ist diese bei der Einordnung zu berücksichtigen; nach Ablauf der Zeitspanne, die sich aus der Addition von Kündigungssperrfrist und Kündigungsfrist ergibt, ist für die Fristengliederung nur noch die Kündigungsfrist maßgebend. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmäßig in Teilbeträgen, das heißt in etwa gleichen Teilbeträgen und Zeitabständen, zu tilgen sind, ist die Zuordnung nicht nach der Befristung der einzelnen Teilbeträge, sondern nach dem Zeitraum zwischen der Entstehung der Forderung oder Verbindlichkeit und der Fälligkeit des letzten Teilbetrags vorzunehmen; bei unregelmäßiger Tilgung ist für die Zuordnung die Durchschnittslaufzeit aller Raten maßgebend. Forderungen und Verbindlichkeiten, die durch Zahlung regelmäßiger Raten entstehen (zum Beispiel Einzahlungs- Ratenverträge), sind nach der Durchschnittslaufzeit aller Raten einzuordnen. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Grund einer Rahmenvereinbarung (zum Beispiel Roll-over-Vereinbarung, Kreditlinie) begründet wurden, gilt als Befristung nicht die der Rahmenvereinbarung, sondern die für die einzelnen in Anspruch genommenen Beträge jeweils gesondert vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist. Als täglich fällig sind nur solche Forderungen und Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit verfügt werden kann; hierzu zählen auch die so genannten Tagesgelder und Gelder mit täglicher Kündigung (einschließlich der über geschäftsfreie Tage angelegten Gelder mit Fälligkeit oder Kündigungsmöglichkeit am nächsten Geschäftstag). Buchforderungen sind in der ihrer ursprünglichen Laufzeit entsprechenden Fristenkategorie so lange zu belassen, bis sie entweder getilgt oder aber abgeschrieben sind. So sind fällige, vom Kreditnehmer jedoch noch nicht entrichtete Tilgungsraten nicht aus dem lang- beziehungsweise mittelfristigen in den kurzfristigen Bereich umzubuchen. Zu berücksichtigen sind aber vertragliche Umschuldungsvereinbarungen, das heißt, die betreffenden Forderungen sind ganz oder teilweise aus der Meldung herauszunehmen beziehungsweise in andere en (Wertpapiere, Fristen) umzusetzen. 8

9 Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist weitergeführte Buchverbindlichkeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, den täglich fälligen Verbindlichkeiten zuzuordnen. Bei Prolongationen ist bei der Fristenzuordnung generell auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Prolongationsabrede und dem darin vereinbarten neuen Fälligkeitstermin abzustellen. Jedoch kann bei einer einmaligen Prolongation vor Eintritt der Fälligkeit auf einen Wechsel der Laufzeitkategorie verzichtet werden. Bei Wertpapieren eigener Emissionen wie auch bei Buchverbindlichkeiten können vorzeitige Rückzahlungen in Form sowohl des Gläubigerkündigungsrechts als auch des Schuldnerkündigungsrechts vereinbart werden. Für die fristenmäßige Zuordnung von Verbindlichkeiten ist aber schon im Hinblick auf das generelle Vorsichtsprinzip allein das Gläubigerkündigungsrecht maßgebend; ein Schuldnerkündigungsrecht ist dabei unbeachtlich. Es kommt also nur auf die Frist an, in der der Gläubiger die Rückzahlung der Verbindlichkeit verlangen kann. Im Zweifel ist bei den Forderungen eher auf eine längere und bei den Verbindlichkeiten eher auf eine kürzere Laufzeit abzustellen. Die Bestände der Forderungen und Schulden nach ursprünglichen Laufzeiten werden als zusätzliches Merkmal erfragt. 4.4 D Die D ist im Bereich der Verbindlichkeiten (Anleihen, Investitionskredite, Liquiditätskredite und sonstige Wertpapierschulden) sowie bei den dementsprechenden Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit zur Darstellung von Euro- oder Fremdwährung zu beachten und ist wie folgt vorzunehmen: 1 Euro-Währung (0) 3 Fremdwährung (2) Der Klammerzusatz entspricht der des Statistischen Bundesamtes. Auf fremde Währung lautende Schulden sind in Euro auszuweisen. Sie sind zuvor zu dem von der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag im Bundesanzeiger veröffentlichten Referenzkurs umzurechnen. Die en B, C und D können in Kombination anzuwenden sein. 9

10 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 0 0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung, Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 00 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung 001 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung 01 Immaterielle Vermögensgegenstände 011 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 012 Geleistete Zuwendungen 013 Geleistete Investitionszuschüsse 014 Geschäfts- oder Firmenwert 015 Nicht besetzt 016 Nicht besetzt 017 Nicht besetzt 018 Nicht besetzt 019 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 02 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 021 Wald, Forsten 022 Grünflächen 023 Ackerland 024 Schutzflächen 025 Kiesgruben, Steinbrüche, sonstige Abbauflächen einschließlich Halden 026 Gewässer 027 Strand 028 Nicht besetzt 029 Sonstige unbebaute Grundstücke 03 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 031 mit Wohnbauten 032 mit sozialen Einrichtungen 033 mit Schulgebäuden und Schulturnhallen 034 mit Kulturanlagen 035 mit Sportanlagen 036 mit Gartenanlagen 037 mit Verwaltungsgebäuden 038 Nicht besetzt 039 mit sonstigen Gebäuden 04 Infrastrukturvermögen (einschließlich Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) 041 Brücken, Tunnel und ingenieurtechnische Anlagen 042 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 043 Stromversorgungsanlagen 044 Gasversorgungsanlagen 045 Wasserversorgungsanlagen 046 Abfallbeseitigungsanlagen 047 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 048 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 049 Sonstiges Infrastrukturvermögen 05 Bauten auf fremdem Grund und Boden 051 Wohnbauten 052 Soziale Einrichtungen 053 Schulgebäude und Schulturnhallen 054 Kulturanlagen 055 Sportanlagen 056 Gartenanlagen 057 Verwaltungsgebäude 10

11 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ Grundstückseinrichtungen 059 Sonstige Gebäude 06 Kunstgegenstände, Denkmäler 061 Kunstgegenstände 062 Nicht besetzt 063 Nicht besetzt 064 Nicht besetzt 065 Denkmäler 066 Denkmalzonen 067 Nicht besetzt 068 Nicht besetzt 069 Nicht besetzt 07 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 071 Fahrzeuge 072 Maschinen und technische Anlagen 073 Betriebsvorrichtungen 074 Technische Ausgleichsmaßnahmen 075 Nicht besetzt 076 Nicht besetzt 077 Nicht besetzt 078 Nicht besetzt 079 Nicht besetzt 08 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 081 Nicht besetzt 082 Betriebs- und Geschäftsausstattung 083 Pflanzen und Tiere 084 Tiere in Zoos und Wildgehegen 085 Sonstige Pflanzungen 086 Nicht besetzt 087 Nicht besetzt 088 Nicht besetzt 089 Nicht besetzt 09 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen, Anlagen im Bau 091 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 092 Nicht besetzt 093 Nicht besetzt 094 Nicht besetzt 095 Nicht besetzt 096 Anlagen im Bau 097 Nicht besetzt 098 Nicht besetzt 099 Nicht besetzt 11

12 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 1 1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen, Aktive latente Steuern und aktive Rechnungsabgrenzung 10 Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 102 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 103 Nicht besetzt 104 Nicht besetzt 105 Nicht besetzt 106 Nicht besetzt 107 Nicht besetzt 108 Nicht besetzt 109 Nicht besetzt 11 Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 111 Beteiligungen 112 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 113 Nicht besetzt 114 Nicht besetzt 115 Nicht besetzt 116 Nicht besetzt 117 Nicht besetzt 118 Nicht besetzt 119 Nicht besetzt 12 Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen und Ausleihungen an diese 121 Sondervermögen mit Sonderrechnung 122 Ausleihungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung 123 Zweckverbände und Ausleihungen an Zweckverbände 124 Anstalten des öffentlichen Rechts und Ausleihungen an Anstalten des öffentlichen Rechts 125 Rechtsfähige kommunale Stiftungen und Ausleihungen an rechtsfähige kommunale Stiftungen 126 Sparkassen und Ausleihungen an Sparkassen 127 Nicht besetzt 128 Nicht besetzt 129 Nicht besetzt 13 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens und sonstige Ausleihungen 131 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 132 Sonstige Ausleihungen an den öffentlichen Bereich 133 Rückdeckungsversicherungen 134 Beteiligungen an der Versorgungsrücklage nach 14 a Bundesbesoldungsgesetz 135 Anteilige Rücklagen der Versorgungskassen zur Abdeckung von Pensionsverpflichtungen 136 Ausleihungen an Kreditinstitute 137 Ausleihungen an den sonstigen inländischen Bereich 138 Ausleihungen an den sonstigen ausländischen Bereich 139 Nicht besetzt 14 Vorräte 141 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 142 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 143 Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren 144 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 145 Nicht besetzt 146 Nicht besetzt 147 Nicht besetzt 12

13 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ Nicht besetzt 149 Nicht besetzt 15 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 151 Gebührenforderungen 152 Beitragsforderungen 153 Steuerforderungen 154 Forderungen aus Transferleistungen 155 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 156 Forderungen aus Verbandsbeiträgen und Verbandsumlagen 157 Nicht besetzt 158 Nicht besetzt 159 Nicht besetzt 16 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 161 gegen verbundene Unternehmen 162 gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 163 gegen Sondervermögen mit Sonderrechnung 164 gegen den öffentlichen Bereich 165 gegen den privaten Bereich 166 Nicht besetzt 167 Nicht besetzt 168 Nicht besetzt 169 gegen Sonstige 17 Sonstige Vermögensgegenstände 171 Sonstige Forderungen gegen verbundene Unternehmen 172 Sonstige Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 173 Sonstige Forderungen gegen Sondervermögen mit Sonderrechnung 174 Sonstige Forderungen gegen den öffentlichen Bereich 175 Sonstige Forderungen gegen den inländischen Geldmarkt 176 Sonstige Forderungen gegen den sonstigen inländischen Bereich 177 Sonstige Forderungen gegen Organmitglieder 178 Sonstige Forderungen gegen den ausländischen Bereich 179 Sonstige 18 Wertpapiere des Umlaufvermögens und liquide Mittel 181 Anteile an verbundenen Unternehmen 182 Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 183 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 184 Guthaben bei Kreditinstituten 185 Bundesbankguthaben und Guthaben bei der Europäischen Zentralbank 186 Schecks 187 Kasse (Bargeld) 188 Nicht besetzt 189 Nicht besetzt 19 Aktive Rechnungsabgrenzung, Aktive latente Steuern 191 Disagio 192 Zölle und Verbrauchsteuern 193 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen 194 Aktive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen 195 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 196 Nicht besetzt 197 Nicht besetzt 198 Nicht besetzt 199 Aktive latente Steuern 13

14 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 2 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen und Passive latente Steuern 20 Eigenkapital 201 Kapitalrücklage 202 Nicht besetzt 203 zweckgebundene Ergebnisrücklagen 204 Ergebnisvortrag 205 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 206 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 207 Nicht besetzt 208 Nicht besetzt 209 Nicht besetzt 21 Wertberichtigungen und Abzinsungen 211 Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 212 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen 213 Wertberichtigungen aus Abzinsungen von Forderungen 214 Wertberichtigungen aus Abzinsungen von Rückstellungen 215 Wertberichtigungen aus Abzinsungen von Verbindlichkeiten 216 Wertberichtigungen auf Grundstücke des Städtebaulichen Sondervermögens 217 Nicht besetzt 218 Nicht besetzt 219 Nicht besetzt 22 Verkehrswertrücklage 221 Verkehrswertrücklage 23 Sonderposten 231 Sonderposten aus Zuwendungen 232 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 233 Sonderposten aus Anzahlungen auf Anlagevermögen 234 Sonderposten für den Gebührenausgleich 235 Sonderposten mit Rücklagenanteil 236 Sonderposten zum Ausgleich von Verbandsbeiträgen 237 Nicht besetzt 238 Nicht besetzt 239 Sonstige Sonderposten 24 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 241 für Beschäftigte 242 für Versorgungsempfänger 243 für ehrenamtlich Tätige 244 Nicht besetzt 245 Nicht besetzt 246 Nicht besetzt 247 Nicht besetzt 248 Nicht besetzt 249 Nicht besetzt 25 Steuerrückstellungen 251 Steuerrückstellungen 26 Passive latente Steuern 261 Passive latente Steuern 27 Aufwandsrückstellungen 271 für unterlassene Instandhaltung 272 Nicht besetzt 273 Nicht besetzt 274 Nicht besetzt 275 Nicht besetzt 276 Nicht besetzt 14

15 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ Nicht besetzt 278 Nicht besetzt 279 Sonstige 28 Rückstellungen für Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen und für Altlastensanierungen 281 Rekultivierung und Nachsorge kommunale Deponien 282 Sonstige Rekultivierungsverpflichtungen 283 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 284 Nicht besetzt 285 Nicht besetzt 286 Nicht besetzt 287 Nicht besetzt 288 Nicht besetzt 289 Sonstige 29 Sonstige Rückstellungen 291 für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 292 für geleistete Überstunden 293 für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 294 für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren 295 für sonstige finanzielle Verpflichtungen 296 Nicht besetzt 297 Nicht besetzt 298 Nicht besetzt 299 Andere sonstige Rückstellungen 15

16 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 3 3 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung 30 Anleihen 301 Konvertible Anleihen 302 Nicht konvertible Anleihen 303 Nicht besetzt 304 Nicht besetzt 305 Nicht besetzt 306 Nicht besetzt 307 Nicht besetzt 308 Nicht besetzt 309 Sonstige Wertpapierschulden 31 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 311 Investitionskredite von verbundenen Unternehmen 312 Investitionskredite von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 313 Investitionskredite von Sondervermögen mit Sonderrechnung 314 Investitionskredite vom öffentlichen Bereich 315 Investitionskredite vom inländischen Geldmarkt 316 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 317 Investitionskredite vom ausländischen Geldmarkt 318 Investitionskredite vom sonstigen ausländischen Bereich 319 Investitionskredite von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 32 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 321 Kredite von verbundenen Unternehmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 322 Kredite von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 323 Kredite vom Sondervermögen mit Sonderrechnung zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 324 Kredite vom öffentlichen Bereich zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 325 Kredite vom inländischen Geldmarkt zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 326 Kredite vom sonstigen inländischen Bereich zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 327 Kredite vom ausländischen Geldmarkt zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 328 Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 329 Kredite von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 33 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 331 Schuldübernahmen 332 Leibrentenverträge 333 Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen 334 Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte 335 Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 336 Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften 337 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wirtschaftlich gleichkommen 338 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wirtschaftlich gleichkommen 339 Sonstige 34 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 341 von verbundenen Unternehmen 342 von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 343 von Sondervermögen mit Sonderrechnung 344 vom öffentlichen Bereich 345 vom privaten Bereich 346 für Ausbaumaßnahmen der Gewässerunterhaltungsverbände (Investitionen für Dritte) 16

17 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ Nicht besetzt 348 Nicht besetzt 349 Sonstige 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 351 gegenüber verbundenen Unternehmen 352 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 353 gegenüber Sondervermögen mit Sonderrechnung 354 gegenüber dem öffentlichen Bereich 355 gegenüber dem privaten Bereich 356 Nicht besetzt 357 Nicht besetzt 358 Nicht besetzt 359 gegenüber Sonstigen 36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 361 gegenüber verbundenen Unternehmen 362 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 363 gegenüber Sondervermögen mit Sonderrechnung 364 gegenüber dem öffentlichen Bereich 365 gegenüber dem privaten Bereich 366 Nicht besetzt 367 Nicht besetzt 368 Nicht besetzt 369 gegenüber sonstigen Bereichen 37 Sonstige Verbindlichkeiten 371 gegenüber verbundenen Unternehmen 372 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 373 gegenüber Sondervermögen mit Sonderrechnung 374 gegenüber dem öffentlichen Bereich 375 Nicht besetzt 376 gegenüber dem sonstigen inländischen Bereich 377 gegenüber Organmitgliedern 378 gegenüber dem ausländischen Bereich 379 Sonstige 38 Nicht besetzt 39 Passive Rechnungsabgrenzung 391 aus erhaltenen Zuwendungen 392 aus Dienstleistungen oder Warenlieferungen 393 für Grabnutzungsentgelte 394 für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte 395 Nicht besetzt 396 Nicht besetzt 397 Nicht besetzt 398 Nicht besetzt 399 Sonstige 17

18 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 4 4 Erträge 40 Steuern und ähnliche Abgaben 401 Realsteuern 402 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 403 Sonstige Gemeindesteuern 404 Steuerähnliche Erträge 405 Ausgleichsleistungen 406 Nicht besetzt 407 Nicht besetzt 408 Nicht besetzt 409 Nicht besetzt 41 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge 411 Schlüsselzuweisungen 412 Bedarfszuweisungen 413 Sonstige allgemeine Zuweisungen 414 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 415 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 416 Allgemeine Umlagen 417 Zuwendungen Städtebauliches Sondervermögen 418 Schuldendiensthilfen 419 Sonstige Transfererträge 42 Erträge der sozialen Sicherung 421 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 422 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 423 Kostenbeteiligung und -erstattung im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen 424 Kostenbeteiligung und -erstattung im Bereich des SGB VIII und anderer Jugendhilfe 425 Kostenerstattungen von anderen Sozialhilfeträgern 426 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung nach dem SGB II 427 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung 428 Nicht besetzt 429 Nicht besetzt 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 431 Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen 432 Benutzungsgebühren, Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen 433 Nicht besetzt 434 Nicht besetzt 435 Nicht besetzt 436 Sonstige zweckgebundene Abgaben 437 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte 438 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich 439 Ertrag aus der Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsentgelte 44 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 441 Privatrechtliche Leistungsentgelte 442 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 443 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Baukostenzuschüsse und ähnliche Entgelte 444 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich 445 Ertrag aus der Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsentgelte 446 Nicht besetzt 447 Nicht besetzt 18

19 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ Verbandsumlagen und Erstattungen 449 Nicht besetzt 45 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 451 Bestandsveränderungen 452 Andere aktivierte Eigenleistungen 453 Nicht besetzt 454 Nicht besetzt 455 Nicht besetzt 456 Nicht besetzt 457 Nicht besetzt 458 Nicht besetzt 459 Nicht besetzt 46 Sonstige laufende Erträge 461 Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens 462 Weitere sonstige laufende Erträge 463 Erstattung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 464 Sonstige Steuererstattungen 465 Nicht besetzt 466 Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge 467 Sonstige Erträge Städtebauliches Sondervermögen 468 Nicht besetzt 469 Nicht besetzt 47 Zinserträge und sonstige Finanzerträge 471 Zinserträge 472 Zinsen aus Stundungen und Verrentungen 473 Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen 474 Finanzerträge aus Beteiligungen ohne assoziierte Unternehmen 475 Finanzerträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 476 Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 477 Finanzerträge aus Sparkassen 478 Finanzerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens 479 Sonstige Zinsen und ähnliche Finanzerträge 48 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen und Umlagen 481 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 482 Erträge aus Umlagen 483 Nicht besetzt 484 Nicht besetzt 485 Nicht besetzt 486 Nicht besetzt 487 Nicht besetzt 488 Nicht besetzt 489 Nicht besetzt 49 Außerordentliche Erträge, Entnahmen aus Rücklagen 491 Außerordentliche Erträge 492 Entnahme aus der Kapitalrücklage 493 Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 494 Entnahme aus sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen 495 Nicht besetzt 496 Nicht besetzt 497 Nicht besetzt 498 Nicht besetzt 499 Nicht besetzt 19

20 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 5 5 Aufwendungen 50 Personalaufwendungen 501 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 502 Dienstbezüge und dergleichen 503 Beiträge zu Versorgungskassen 504 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 505 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und dergleichen 506 Personalnebenaufwendungen 507 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen u.ä. Verpflichtungen 508 Zuführungen zu Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstunden u.ä. 509 Pauschalierte Lohnsteuer (auch Zahlungen über Knappschaft) 51 Versorgungsaufwendungen 511 Versorgungsaufwendungen 512 Nicht besetzt 513 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 514 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und dergleichen 515 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen u.ä. Verpflichtungen 516 Nicht besetzt 517 Nicht besetzt 518 Nicht besetzt 519 Nicht besetzt 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 521 Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Waren 522 Aufwendungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall 523 Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung 524 Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 525 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 526 Sonstige Aufwendungen Städtebauliches Sondervermögen 527 Nicht besetzt 528 Nicht besetzt 529 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 53 Bilanzielle Abschreibungen 531 Nicht besetzt 532 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 533 Abschreibungen auf unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 534 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 535 Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen 536 Abschreibungen auf Bauten auf fremdem Grund und Boden 537 Abschreibungen auf Kunstgegenstände, Denkmäler 538 Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen, Tiere 539 Sonstige Abschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen 54 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 541 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 542 Schuldendiensthilfen 543 Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen und dergleichen 544 Allgemeine Umlagen 545 Sonstige Transferaufwendungen 546 Allgemeine Zuweisungen 547 Nicht besetzt 548 Kostenerstattungen Verbandsumlagen 549 Nicht besetzt 55 Aufwendungen der sozialen Sicherung 551 Leistungen nach SGB II 20

21 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ Kostenbeteiligungen und -erstattungen nach SGB II 553 Leistungen nach SGB XII 554 Kostenbeteiligungen und -erstattungen nach SGB XII 555 Leistungen nach SGB VIII 556 Kostenbeteiligungen und -erstattungen nach SGB VIII 557 Sonstige soziale Leistungen 558 Kostenbeteiligungen und -erstattungen für sonstige soziale Leistungen 559 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke des Bereichs soziale Sicherung 56 Sonstige laufende Aufwendungen 561 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 562 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 563 Geschäftsaufwendungen 564 Aufwendungen für Beiträge, Versicherungen und Sonstiges 565 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens, Wertminderungen des Umlaufvermögens, Einstellungen in Sonderposten, Zuführungen zu Rückstellungen 566 Aufwendungen für besondere Finanzauszahlungen 567 Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 568 Sonstige Steueraufwendungen 569 Sonstige laufende Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit 57 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen 571 an verbundene Unternehmen 572 an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 573 an Sondervermögen mit Sonderrechnung 574 an den öffentlichen Bereich 575 an den inländischen Geldmarkt 576 an den sonstigen inländischen Bereich 577 an den ausländischen Geldmarkt 578 an den sonstigen ausländischen Bereich 579 Sonstige Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 58 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und Umlagen 581 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 582 Aufwendungen aus Umlagen 583 Nicht besetzt 584 Nicht besetzt 585 Nicht besetzt 586 Nicht besetzt 587 Nicht besetzt 588 Nicht besetzt 589 Nicht besetzt 59 Außerordentliche Aufwendungen, Einstellung in Rücklagen 591 Außerordentliche Aufwendungen 592 Einstellung in die Kapitalrücklage 593 Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 594 Nicht besetzt 595 Nicht besetzt 596 Nicht besetzt 597 Nicht besetzt 598 Nicht besetzt 599 Nicht besetzt 21

22 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 6 6 Einzahlungen 60 Steuern und ähnliche Abgaben 601 Realsteuern 602 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 603 Sonstige Gemeindesteuern 604 Steuerähnliche Einzahlungen 605 Ausgleichsleistungen 606 Nicht besetzt 607 Nicht besetzt 608 Nicht besetzt 609 Nicht besetzt 61 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen 611 Schlüsselzuweisungen 612 Bedarfszuweisungen 613 Sonstige allgemeine Zuweisungen 614 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 615 Nicht besetzt 616 Allgemeine Umlagen 617 Zuwendungen Städtebauliches Sondervermögen 618 Schuldendiensthilfen 619 Sonstige Transfereinzahlungen 62 Einzahlungen der sozialen Sicherung 621 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 622 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 623 Kostenbeteiligung und -erstattung im Bereich des SGB XII und anderer sozialer Leistungen 624 Kostenbeteiligung und -erstattung im Bereich des SGB VIII und anderer Jugendhilfe 625 Kostenerstattungen von anderen Sozialhilfeträgern 626 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung nach dem SGB II 627 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung 628 Nicht besetzt 629 Nicht besetzt 63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 631 Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen 632 Benutzungsgebühren, Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, Kostenerstattungen 633 Nicht besetzt 634 Nicht besetzt 635 Nicht besetzt 636 Sonstige zweckgebundene Abgaben 637 Nicht besetzt 638 Nicht besetzt 639 Nicht besetzt 64 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 641 Privatrechtliche Leistungsentgelte 642 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 643 Nicht besetzt 644 Nicht besetzt 645 Nicht besetzt 646 Nicht besetzt 647 Nicht besetzt 648 Verbandsumlagen und Erstattungen 649 Nicht besetzt 22

23 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 6 65 Bestandsveränderungen 651 Bestandsveränderungen 652 Nicht besetzt 653 Nicht besetzt 654 Nicht besetzt 655 Nicht besetzt 656 Nicht besetzt 657 Nicht besetzt 658 Nicht besetzt 659 Nicht besetzt 66 Sonstige laufende Einzahlungen einschließlich außerordentliche Einzahlungen 661 Nicht besetzt 662 Weitere sonstige laufende Einzahlungen 663 Erstattungen von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 664 Sonstige Steuererstattungen 665 Einzahlungen für Vorsteuerüberhang 666 Nicht besetzt 667 Sonstige Einzahlungen Städtebauliches Sondervermögen 668 Sonstige laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit 669 Außerordentliche Einzahlungen 67 Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlungen 671 Zinseinzahlungen für Kredite 672 Zinsen aus Stundungen und Verrentungen 673 Finanzeinzahlungen aus verbundenen Unternehmen 674 Finanzeinzahlungen aus Beteiligungen ohne assoziierte Unternehmen 675 Finanzeinzahlungen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 676 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähige kommunale Stiftungen 677 Finanzeinzahlungen aus Sparkassen 678 Finanzeinzahlungen aus Wertpapieren des Anlagevermögens 679 Sonstige Zinsen und ähnliche Einzahlungen 68 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 681 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 682 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 683 Einzahlungen aus sonstigen Sonderposten 684 Einzahlungen aus immateriellen Vermögensgegenständen 685 Einzahlungen aus Sachanlagen 686 Einzahlungen aus Finanzanlagen (ohne Ausleihungen und Kreditgewährungen) 687 Einzahlungen aus sonstigen Ausleihungen und Kreditgewährungen 688 Einzahlungen aus Vorräten 689 Sonstige Investitionseinzahlungen 69 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 691 Einzahlungen aus der Ausgabe von Anleihen für Investitionen 692 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen 693 Einzahlungen aus der Ausgabe von Anleihen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 694 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 695 Einzahlungen aus der Verminderung von Liquiditätsreserven 696 Einzahlungen für Dritte im Rahmen der Führung der Einheitskasse 697 Nicht besetzt 698 Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen und Umlagen 699 Durchlaufende Gelder, ungeklärte Zahlungsvorgänge 23

24 Landeseinheitlicher Kontenrahmen Kontenrahmen/ 7 7 Auszahlungen 70 Personalauszahlungen 701 Auszahlungen für ehrenamtlich Tätige 702 Dienstbezüge und dergleichen 703 Beiträge zu Versorgungskassen 704 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 705 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und dergleichen 706 Auszahlungen für Personalnebenaufwendungen 707 Nicht besetzt 708 Nicht besetzt 709 Pauschalierte Lohnsteuer (auch Zahlungen über Knappschaft) 71 Versorgungsauszahlungen 711 Versorgungsauszahlungen 712 Nicht besetzt 713 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 714 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und dergleichen 715 Nicht besetzt 716 Nicht besetzt 717 Nicht besetzt 718 Nicht besetzt 719 Nicht besetzt 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 721 Auszahlungen für Fertigung, Vertrieb und Waren 722 Auszahlungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall 723 Auszahlungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung 724 Weitere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen 725 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 726 Auszahlungen Städtebauliches Sondervermögen 727 Nicht besetzt 728 Nicht besetzt 729 Sonstige Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 73 Nicht besetzt 74 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen 741 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 742 Schuldendiensthilfen 743 Auszahlungen wegen Steuerbeteiligungen und dergleichen 744 Allgemeine Umlagen 745 Sonstige Transferauszahlungen 746 Allgemeine Zuweisungen 747 Nicht besetzt 748 Kostenerstattungen Verbandsumlagen 749 Nicht besetzt 75 Auszahlungen der sozialen Sicherung 751 Leistungen nach SGB II 752 Kostenbeteiligungen und -erstattungen nach SGB II 753 Leistungen nach SGB XII 754 Kostenbeteiligungen und -erstattungen nach SGB XII 755 Leistungen nach SGB VIII 756 Kostenbeteiligungen und -erstattungen nach SGB VIII 757 Sonstige soziale Leistungen 758 Kostenbeteiligungen und -erstattungen für sonstige soziale Leistungen 759 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke des Bereichs soziale Sicherung 76 Sonstige laufende Auszahlungen einschließlich außerordentliche Auszahlungen 761 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen 24

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