Politische und rechtliche Bewertung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Politische und rechtliche Bewertung"

Transkript

1 1999 Politische und rechtliche Bewertung von Rechtsanwalt Dr. Peter Becker Stiftung Friedensbewegung Am Mühlgraben 2, Marburg Tel / Peter Becker: peter.becker@ialana.de Jenny Louise Becker: jenny@en-paz.de

2 Überblick (1) So überraschend es klingt: Der Bürger kann dem Staat mit gerichtlicher Hilfe völker- und verfassungswidrige Kriegsführung untersagen lassen. Aber wann liegt eine völker- und verfassungswidrige Kriegsführung vor und wie muss der Bürger vorgehen? Das zeigen wir am Beispiel der Beteiligung Deutschlands und seiner Bundeswehr am NATO-Krieg gegen Jugoslawien

3 Überblick (2) I. Der Zerfall Jugoslawiens nach dem Ende des Kalten Krieges II. 1. Der Abfall von Slowenien, Kroatien, und Bosnien/Herzegowina 2. Der Aufstand der UCK im Kosovo Rechtsgrundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr 1. Die Regelungen im Grundgesetz und das Out-of-area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2. Die Völkerrechts- und Verfassungswidrigkeit unlegitimierter Kriegsführung 3. Die Beteiligung Deutschlands am Jugoslawien-Krieg III. Rechtsschutz des Bürgers IV. Literatur

4 I. Der Zerfall Jugoslawiens nach dem Ende des Kalten Krieges 1. Der Abfall von Slowenien, Kroatien und Bosnien/Herzegowina Jugoslawien wurde durch den Partisanenführer Marschall Tito im 2. Weltkrieg zum Vielvölkerstaat geformt und umfasste Serbien, Vojvodina, Kroatien, Bosnien/Herzegowina, Slowenien, Montenegro, Kosovo. Josip Broz Tito Das ehemalige Jugoslawien in Europa

5 1. Der Abfall von Slowenien, Kroatien und Bosnien/Herzegowina 1991 begannen einige Regionen Jugoslawiens sich für unabhängig zu erklären. Die Regierung in Serbiens akzeptierte das nicht und schickte Truppen in die abtrünnigen Gebiete

6 1. Der Abfall von Slowenien, Kroatien und Bosnien/Herzegowina US-Präsident Clinton setzte im Frieden von Dayton 1995 durch, dass Bosnien regional geteilt wurde und eine Art Doppelregierung erhielt. Im Juli 1995 verübten die bosnischen Serben unter General Mladic das Massaker von Srebrenica mit über Toten, das niederländische UN-Truppen nicht verhinderten, obwohl sie zum Schutz Srebrenicas eingesetzt waren. Blick auf Srebrenica

7 2. Der Aufstand der UCK im Kosovo Die letzten Kämpfe fanden im Kosovo statt. Bürgerbewegungen traten für Autonomie ein. Im Jahr 1997 bildete sich die UCK, die Befreiungsarmee des Kosovo. Nach ausgedehnten Kämpfen hatte die UCK 1998 dreißig bis vierzig Prozent des Kosovo unter Kontrolle, obwohl der Kosovo noch serbische Provinz war. Logo der UCK Daraufhin begann eine serbisch-jugoslawische Offensive gegen die UCK. Der jugoslawische Präsident Milosevic erklärte die Operationen der Sicherheitskräfte nach einer Warnung der NATO für beendet. Slobodan Milosovic

8 Die OSZE und die jugoslawische Regierung schlossen ein Abkommen, um Kampfhandlungen vollkommen zu unterbinden. Aber am gleichen Tag wurde auf Vorrat ein Einsatzbefehl für NATO-Luftangriffe gegen Jugoslawien gegeben. Der deutsche Brigadegeneral Loquai stellte als Beobachter der OSZE fest, der jugoslawische Staat habe sich an das Abkommen gehalten, die UCK aber nicht. Am 15. Januar 1999 kam es zu dem vermutlich inszenierten Massaker von Racak, wo mehr als zwanzig Männer offenkundig dort hingerichtet wurden. Tatsächlich hatte es sich um ein Gefecht zwischen UCKKämpfern und serbischem Militär gehandelt, das von Journalisten von Le Monde und Le Figaro beobachtet worden war. Zerstörtes Gebäude im Kosovo

9 Um den Ausbruch eines Krieges der NATO mit Serbien zu verhindern, wurde ein neues Abkommen geschlossen. Die Bedingungen waren für die serbische Seite allerdings sehr streng. Da das Abkommen scheiterte, begann der Krieg, den die NATO-Staaten unter Beteiligung der Bundeswehr als humanitäre Intervention zu Gunsten der Kosovo-Albaner rechtfertigten. Zur Begründung wurde die Verhinderung von Völkermord im Kosovo angegeben. Diesen Völkermord gab es vermutlich nie. Milosevic musste seine Truppen aus dem Kosovo zurückziehen. Der Kosovo wurde unter Verwaltung der UN gestellt (UNMIK- Mission, mit deutscher Beteiligung). NATO-Hubschrauber in Serbien

10 Der Kosovo erklärte sich 2008 als unabhängig. Der UCK- Führer Thaci wurde Staatspräsident. Die Regierung des Kosovo ist korrupt. Staatspräsident Thaci wird bezichtigt, mit Organen ermordeter Soldaten einen Handel aufgezogen zu haben. Auch andere Regierungsmitglieder stehen unter Korruptionsverdacht. Im Staat leben auf einer Fläche halb so groß wie Hessen 2 Mio. Menschen. Der Staat lebt von ausländischen Hilfszahlungen, darunter hohen Überweisungen von Kosovaren, die im Ausland arbeiten. Serbien wird u. a. von Bundeskanzlerin Merkel unter Druck gesetzt, den Kosovo anzuerkennen. Wappen des Kosovos

11 II. Rechtsgrundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr 1. Die Regelungen im Grundgesetz und das Out-of-area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Nach dem Grundgesetz stellt die Bundeswehr Streitkräfte zur Verteidigung zur Verfügung. Diese Streitkräfte dürfen außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Mit dem Ende des Kalten Krieges war der Bundeswehr der Gegner, die Sowjetunion, abhanden gekommen und damit die Notwendigkeit der Verteidigung. Es mussten neue Aufgaben für die Bundeswehr gefunden werden. Die UN-Mission in Somalia oder die Beteiligung beim NATO-Einsatz im ehemaligen Jugoslawien wurden dafür gefunden. Dagegen klagten die SPD- und auch die FDP-Fraktion im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht

12 1. Die Regelungen im Grundgesetz und das Out-of-area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht entschied im sogenannten Out-of-area-Urteil 1994, dass Deutschland aufgrund der Mitgliedschaften in UNO und NATO, die es als Organisation gegenseitiger kollektiver Sicherheit ansah, nach der Verfassung an Maßnahmen dieser Organisationen mitwirken dürfe. Damit hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass sich die Bundesrepublik etwa an Missionen der UN beteiligen dürfe. Das Bundesverfassungsgericht verlangte aber, dass die Bundeswehr als Parlamentsheer nur an derartigen Aktionen teilnehmen dürfe, wenn der Deutsche Bundestag dies vorher zugelassen habe. Daher waren die drei Missionen, an denen die Bundeswehr vorher teilgenommen hatte, eigentlich rechtswidrig. Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich aber auch, dass die Bundeswehr nicht etwa im rechtsfreien Raum agiert, sondern sich an Völkerrecht und Verfassung halten muss

13 2. Die Völkerrechts- und Verfassungswidrigkeit unlegitimierter Kriegsführung Die UN-Charta enthält ein Gewaltverbot, also ein Kriegsführungsverbot. Es gibt nur zwei Ausnahmen. Der Sicherheitsrat stellt fest, dass militärische Gewalt zulässig ist (Art. 42). Vorher muss er feststellen, dass eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung (Aggression) vorliegt (Art. 39) die Selbstverteidigung gegen einen Angriff (Art. 51). Das Recht zur Selbstverteidigung erlischt, wenn der Sicherheitsrat die Sache an sich zieht. Das Gewaltverbot ist eine allgemeine Regel des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht). Daher gilt es auch in Deutschland. Für den Fall der Beteiligung an einem NATO-Einsatz wird gesagt, dass deutsche Staatsorgane nicht mitwirken dürfen, wenn andere gegen das Völkerrecht verstoßen. Das bedeutet, dass Deutschland sich nicht an Einsätzen der NATO beteiligen darf, die gegen das Völkerrecht und damit gegen die Verfassung verstoßen, weil keine Ermächtigung des Sicherheitsrats vorliegt

14 3. Die Beteiligung Deutschlands am Jugoslawien-Krieg Am 27. September 1998 hatte Rot/Grün in der Bundestagswahl gesiegt. Noch vor der Regierungsübernahme stimmten sich der zukünftige Bundeskanzler Schröder und der zukünftige Außenminister Fischer mit der amerikanischen Außenministerin Albright über eine notfalls militärische Intervention ab. Am 16. Oktober stimmte der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit einer deutschen Beteiligung an Luftangriffen gegen Jugoslawien zu. Mehrere Abgeordnete (Grüne, CDU, PDS) stimmten gegen den Einsatz, da sie über den Rechtsverstoß Bescheid wussten.! Die deutsche Beteiligung war völkerrechts- und verfassungswidrig. Die humanitäre Intervention ist nach herrschender Meinung im Völker- und Verfassungsrecht rechtswidrig

15 III. Rechtsschutz des Bürgers Du hast einen grundgesetzlichen Anspruch auf Unterlassen verfassungswidriger Kriegshandlungen. Auf das Gewaltverbot der UN-Charta, das grundsätzlich nur die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bindet, kannst auch du dich berufen. Du kannst verlangen, dass der Staat eine Kriegsführung unterlässt, die das Gewaltverbot verletzt

16 III. Rechtsschutz des Bürgers Der Einsatz in Jugoslawien verstößt gegen das Völkerrecht Du kannst dagegen klagen, musst allerdings auch darlegen, dass du persönlich betroffen bist; etwa dadurch, dass du Nachbar einer militärischen Einrichtung bist. Aber nur, wenn z.b. Terroristen diese Militärbasis angreifen, um sich für einen Krieg zu rächen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall betreffend ein Brennelementlager entschieden, dass der Bürger Anspruch auf Schutzvorkehrungen gegen den Staat hat. Das gilt auch hier. Daraus ergibt sich, dass Nachbarn von deutschen Fliegerhorsten oder der US-Airbase Ramstein, der die größte Airbase außerhalb der USA ist, vor den Verwaltungsgerichten auf Unterlassung derartiger Kriegführung hätten klagen können

17 IV. Literatur Becker/Braun/Deiseroth (Hrsg.), Frieden durch Recht? IALANA, 2010, darin: Daniel-Erasmus Khan, Militärische Agression im Verfassungsrecht, Völkerrecht und Völkerstrafrecht Zeit für eine Neubesinnung?,145 Hans-Joachim Heintze, Ausnahmen vom völkerrechtlichen Gewaltverbot nicht mit dem modernen Friedenssicherungsrecht vereinbar, 161 Norman Paech, Responsibility to protect, 175 Andreas Fischer-Lescano/Felix Hanschmann, Subjektive Rechte und völkerrechtliches Gewaltverbot eine völker- und verfassungsrechtliche Analyse, 181 ff. Andreas Fischer-Lescano/Steffen Kommer, Völkerrechtliche Individualansprüche auf Entschädigung und effektiven Rechtsschutz, 203 ff. Peter Becker, Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Kriegsführung, 223 ff. Franziska Heß, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine völkerrechtswidrige Nutzung deutschen Hoheitsgebietes und Luftraums durch ausländische Streitkräfte am Beispiel des Flughafens Leipzig- Halle, 249 ff

18 Siehe auch: Heinz Loquai, Der Kosovo-Krieg Wege in einen vermeidbaren Krieg, 1. Auflage 2000, 132 f. Malte Olschewski, Der Krieg um den Kosovo, Serbiens neue Schlacht am Amselfeld Matthias Küntzel, Der Weg in den Krieg Johannes M. Becker/Gertrud Brücher (Hrsg.), Der Jugoslawien-Krieg eine Zwischenbilanz, 2001 Reiter/Selten (Hrsg.), Zur Lösung des Kosovo-Konflikts, 2003 Klaus Naumann, Kosovo Modell für die Zukunft?, in: Reiter (Hrsg.), Der Krieg um das Kosovo 1998/99, 2000 Willy Wimmer, im Interview Die Amerikaner empfinden sich als Nachfolger Roms, Strategische Konfliktmuster auf dem Balkan, Blätter für Deutsche und Internationale Politik, 2001, 1054 Deiseroth, Humanitäre Intervention und Völkerrecht, NJW 1999, 3084, mit zahlreichen weiteren Nachweisen Merkel (Hrsg.), Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht, 2000; insbesondere: Simma, Die NATO, die UN und militärische Gewaltanwendung: Rechtliche Aspekte, 9 ff.; a. A. Kreß, Staat und Individuum in Krieg und Bürgerkrieg, NJW 1999,

19 Die junge Community der Stiftung Friedensbewegung

L e i t s a t z zum Beschluß des Zweiten Senats vom 25. März BvE 5/99 - Zur Zulässigkeit von Anträgen im Organstreitverfahren ( 64 BVerfGG).

L e i t s a t z zum Beschluß des Zweiten Senats vom 25. März BvE 5/99 - Zur Zulässigkeit von Anträgen im Organstreitverfahren ( 64 BVerfGG). L e i t s a t z zum Beschluß des Zweiten Senats vom 25. März 1999-2 BvE 5/99 - Zur Zulässigkeit von Anträgen im Organstreitverfahren ( 64 BVerfGG). 1/7 Bundesverfassungsgericht - 2 BVE 5/99 - Im Namen

Mehr

Ohne Angriff keine Verteidigung

Ohne Angriff keine Verteidigung VÖLKERRECHT Ohne Angriff keine Verteidigung Der Islamische Staat ist besiegt, doch die deutschen Militäreinsätze in Syrien dauern an. Damit verletzt die Regierung das völkerrechtliche Gewaltverbot. / Von

Mehr

Der Kosovo-Konflikt. Ein europäischer Konflikt zwischen Serben und Albanern. Vortrag von Dr. Christoph Fichtner.

Der Kosovo-Konflikt. Ein europäischer Konflikt zwischen Serben und Albanern. Vortrag von Dr. Christoph Fichtner. Der Kosovo-Konflikt Ein europäischer Konflikt zwischen Serben und Albanern Vortrag von Dr. Christoph Fichtner www.drfichtners-studienblaetter.de Übersicht 1.) Geographisch-politische Angaben 2.) Historische

Mehr

Das Massaker von Srebrenica

Das Massaker von Srebrenica Geschichte Andreas Ratz Das Massaker von Srebrenica Ein Scheitern der UN-Friedenssicherung Studienarbeit Das Massaker von Srebrenica Ein Scheitern der UN Friedenssicherung Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung

Mehr

Infoblatt: Bosnienkrieg

Infoblatt: Bosnienkrieg Infoblatt: Bosnienkrieg Der Balkan seit dem 19. Jahrhundert 1817 1830 1876 1877 1877 1878 1878 1908 1912 1913 1914 1918 1919 1939 1941 1941 1945 1945 1946 1949 1947 1948 1949 Serbien wird ein autonomes

Mehr

Filmskript: Jugoslawien (Internationale Krisen (Fassung 2016))

Filmskript: Jugoslawien (Internationale Krisen (Fassung 2016)) Filmskript: Jugoslawien (Internationale Krisen (Fassung 2016)) 10.00.00 Vorspann 10.00.27 Die Gerichtsmedizinerin Dragana Vučetić identifiziert seit 1996 Knochen und Kleidungsreste aus Massengräbern. Sie

Mehr

STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT

STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT VII. Auslandseinsätze der Bundeswehr 1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Auslandseinsätzen Art.

Mehr

Der Auslandseinsatz der Bundeswehr und das Parlamentsbeteiligungsgesetz

Der Auslandseinsatz der Bundeswehr und das Parlamentsbeteiligungsgesetz A 2008/8795 Dieter Wiefelspütz Der Auslandseinsatz der Bundeswehr und das Parlamentsbeteiligungsgesetz ISBN 978-3-86676-019-6 Verlag für Polizei w1sqpnsr.haft Dr. Clemens Lorei Inhaltsverzeichnis A. Einführung

Mehr

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht VII. Auslandseinsätze der Bundeswehr a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Auslandseinsätzen o Art.

Mehr

Friedenssicherung. Kosovo Force. Die internationale Friedensmission im Kosovo

Friedenssicherung. Kosovo Force. Die internationale Friedensmission im Kosovo Die internationale Friedensmission im Kosovo Rekapitulation der Lage im Kosovo: 1. Schildern Sie die Situation der Kosovo-Albaner vor dem Ausbruch des Krieges Stichworte: Einwanderung, Nationalidentität,

Mehr

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und das Völkerrecht. Vorbemerkungen

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und das Völkerrecht. Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1. Das geltende Völkerrecht kennt nicht den "gerechten Krieg" 2. Die UN-Charta trifft folgende grundlegenden Regelungen zur Anwendung von Waffengewalt: a) Sie verbietet den Staaten die Erstanwendung

Mehr

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States Hinrieb Schröder Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 A. Analyse einzelner Fälle von Staatszerfall

Mehr

Konfliktforschung II Herausforderungen und Lösungen gegenwärtiger Konflikte

Konfliktforschung II Herausforderungen und Lösungen gegenwärtiger Konflikte Konfliktforschung II Herausforderungen und Lösungen gegenwärtiger Konflikte Woche 8: Peacekeeping & Peace Enforcement Prof. Dr. Lars-Erik Cederman Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Center for

Mehr

Krisenherd Balkan - Eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft

Krisenherd Balkan - Eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft A 443736 Sylvia Irene Schmitt Krisenherd Balkan - Eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft Ermittlung der Konfliktursachen, Analyse des Jugoslawien-, Kosovo- und Mazedonien-Krieges

Mehr

Katharina Wodarz. Gewaltverbot, Menschenrechtsschutz und Selbstbestimmungsrecht im Kosovo-KonfI ikt

Katharina Wodarz. Gewaltverbot, Menschenrechtsschutz und Selbstbestimmungsrecht im Kosovo-KonfI ikt Katharina Wodarz Gewaltverbot, Menschenrechtsschutz und Selbstbestimmungsrecht im Kosovo-KonfI ikt Peter Lang Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 16 Einleitung

Mehr

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Vorlesung vom 20. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law LVB HS 2013 an der RWF und der WWF Wir laden Sie

Mehr

Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009. Examensrepetitorium. Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 12 - Fluch der Karibik

Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009. Examensrepetitorium. Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 12 - Fluch der Karibik Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 12 - Fluch der Karibik 1. Frage: Bestehen gegen die Entsendung deutscher Kriegsschiffe zur Teilnahme an der

Mehr

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen Völkerrechtssubjekte Völkerrechtsquellen Vorlesung vom 23. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Themen der heutigen Vorlesung 1. Weitere Völkerrechtssubjekte

Mehr

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung 1 Einführung I. Der geteilte Planet und seine völkerrechtliche Weltordnung II. Die herausragende Stellung des

Mehr

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung I. W as hat sich vom 13.11. bis zum 4.12.2015 ereignet? - Die rechtsbegründenden Tatsachen. 11. W ar die Bundesrepublik verpflichtet,

Mehr

1. Teil: Die Rechtslage nach dem Grundgesetz und die Rolle der Bundeswehr in der Praxis 33

1. Teil: Die Rechtslage nach dem Grundgesetz und die Rolle der Bundeswehr in der Praxis 33 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung _ 23 A. Problemstellung 27 B. Gang der Untersuchung 29 1. Teil: Die Rechtslage nach dem Grundgesetz und die Rolle der Bundeswehr

Mehr

Der Begriff der Bedrohung des Friedens" in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen

Der Begriff der Bedrohung des Friedens in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen Andreas Schäfer Der Begriff der Bedrohung des Friedens" in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen Die Praxis des Sicherheitsrates PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Prof. Dr. Heintzen WiSe 2005/06 Übungsfall Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Regelung der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Mehr

BOSNIEN-HERZEGOWINA. der materielle Schaden wird auf 100 Milliarden US-Dollar geschätzt

BOSNIEN-HERZEGOWINA. der materielle Schaden wird auf 100 Milliarden US-Dollar geschätzt BOSNIEN-HERZEGOWINA Volkszählung 1991: 4,364.745 Einwohner (davon Muslime/Bosniaken 43,7%, Serben 31,4%, Kroaten 17,3%, Jugoslawen 5,5%, andere 2,1%) Angaben Jahr 2001: 4,060.000 Einwohner (davon ca. 48%

Mehr

Woche 7: Ethnische Konflikte nach dem Kalten Krieg

Woche 7: Ethnische Konflikte nach dem Kalten Krieg Woche 7: Ethnische Konflikte nach dem Kalten Krieg Internationale Konfliktforschung I: Kriegsursachen im historischen Kontext Seraina Rüegger ruegger@icr.gess.ethz.ch 2.11.2016 Seraina Rüegger Konfliktforschung

Mehr

Die Rolle der Bundeswehr in der ersten Phase der Operation Enduring Freedom

Die Rolle der Bundeswehr in der ersten Phase der Operation Enduring Freedom Die Rolle der Bundeswehr in der ersten Phase der Operation Enduring Freedom WS 09/10 HS Clausewitz und Analyse Internationaler Politik: Die Bundeswehr in Afghanistan Dozenten: Prof. Dr. Thomas Jäger und

Mehr

Polizei im Auslandseinsatz

Polizei im Auslandseinsatz Polizei im Auslandseinsatz INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen vorgelegt von Adrian Mehler aus Waiblingen 2013 Köhler

Mehr

Die Berichterstattung über den Kosovo- Krieg eine gesteuerte Debatte?

Die Berichterstattung über den Kosovo- Krieg eine gesteuerte Debatte? Die Berichterstattung über den Kosovo- Krieg eine gesteuerte Debatte? Kurt Gritsch, Historiker und Konfliktforscher Seite 1 Forschungsziele (u.a.) Rekonstruktion der Debatte der Intellektuellen Auschwitz

Mehr

Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Studien zum Öffentlichen Recht, Völker- und Europarecht 20 Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Völker- und verfassungsrechtliche Aspekte Bearbeitet von Jan Thiele

Mehr

Übung: Konfliktforschung 2

Übung: Konfliktforschung 2 Übung: Konfliktforschung 2 Thema: Peace-Enforcement & Peace-Keeping Woche 7 Simon Pressler simonpr@student.ethz.ch 10.04.2018 1 Fragen? 10.04.2018 2 Übungsaufgabe Erklären sie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Mehr

Presseinformation. Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein LP 044/13 27.03.13

Presseinformation. Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein LP 044/13 27.03.13 Presseerklärung der Anwälte des Herausgebers der LUFTPOST zur Abweisung seiner Klage gegen die völkerrechts- und verfassungswidrige Nutzung der US-Air Base Ramstein und das Urteil des Verwaltungsgerichts

Mehr

Priv.-Doz. Dr. Michaela Wittinger SS Staatsrecht III Teil 2 - Bezüge zum Völkerrecht -

Priv.-Doz. Dr. Michaela Wittinger SS Staatsrecht III Teil 2 - Bezüge zum Völkerrecht - Priv.-Doz. Dr. Michaela Wittinger SS 2009 Staatsrecht III Teil 2 - Bezüge zum Völkerrecht - Mittwochs, 14-16 h c.t., 14-tägig, HS 112, Beginn: 22.04.09 Sprechstunde nach der Veranstaltung oder nach Vereinbarung

Mehr

Grundrechtepartei. Organklage. An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk Karlsruhe

Grundrechtepartei. Organklage. An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk Karlsruhe Grundrechtepartei»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen

Mehr

Die Balkankrisen von und die Jugoslawienkonflikte von im Beziehungsgeflecht der Großmächte

Die Balkankrisen von und die Jugoslawienkonflikte von im Beziehungsgeflecht der Großmächte Nikolaus Faulstroh Die Balkankrisen von 1908 1914 und die Jugoslawienkonflikte von 1991 1999 im Beziehungsgeflecht der Großmächte Das Verhalten von internationalen Akteuren bei der Ausbreitung von Konflikten

Mehr

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts

Mehr

Konfliktregulierung in Jugoslawien

Konfliktregulierung in Jugoslawien 4 4) Carsten Giersch Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995 Die Rolle von OSZE, EU, UNO und NATO Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis A. Einleitung: Der Jugoslawien-Konflikt als

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 12

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 12 Inhaltsverzeichnis Vorwort 12 I. Einleitung 14 1. Überblick 14 2. Forschungsziele 15 3. Forschungsansatz und Quellen 17 4. Methodik und Problemstellungen 20 II. Der Intellektuelle - Definition und Anspruch

Mehr

Josip Broz, genannt Tito Jugoslawien 1980

Josip Broz, genannt Tito Jugoslawien 1980 Josip Broz, genannt Tito 1892-1980 Jugoslawien 1980 Slobodan Milosevic 1941-2006 Voivodina und Kosovo Slowenien und Kroatien, mit Krajina und Ost-Slavonien Bosnien-Herzegowina Verteilung der Nationalitäten

Mehr

Hören wir doch mal einem Gespräch zwischen einem Joschka-Fan und einem Fischer- Gegner zu 1 :

Hören wir doch mal einem Gespräch zwischen einem Joschka-Fan und einem Fischer- Gegner zu 1 : Wenn die Deutschen gefragt werden, welchen ihrer Politiker sie am sympathischsten finden, steht sein Name immer noch ganz weit oben: Joschka Fischer. Bundesbildstelle Es gibt aber auch viele Leute, die

Mehr

Die Strafbarkeit von Vertreibungen aus ethnischen Gründen im bewaffneten nicht-internationalen Konflikt

Die Strafbarkeit von Vertreibungen aus ethnischen Gründen im bewaffneten nicht-internationalen Konflikt Lutz Lehmler Die Strafbarkeit von Vertreibungen aus ethnischen Gründen im bewaffneten nicht-internationalen Konflikt Zugleich ein Beitrag zur neueren Entwicklung des Völkerstrafrechts Nomos Verlagsgesellschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Dank 10. Einleitung 13

Inhaltsverzeichnis. Dank 10. Einleitung 13 Inhaltsverzeichnis Dank 10 Einleitung 13 1. Gründung 1945 17 Nie wieder Krieg 17 Die 193 Mitgliedsstaaten UNO 19 Das in der UNO-Charta verankerte Gewaltverbot 20 Die UNO wird durch Lügen sabotiert 23 2.

Mehr

Völkerrecht I: Vereinte Nationen

Völkerrecht I: Vereinte Nationen : Vereinte Nationen Vorlesung vom 2. November 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen kennen Organe der Vereinten Nationen und deren Aufgaben

Mehr

Chronologie des Arabischen Frühlings 2011

Chronologie des Arabischen Frühlings 2011 -23. MÄRZ. /.-..-15. -29. BITTE WÄHLEN SIE EIN DATUM AUS, UM MEHR ZU ERFAHREN! MAI 29.-. /05 JUNI.-29. -23. MÄRZ..-. /.-15. -29. MAI 29.-. /05 JUNI.-29. 15.-21. FEBRUAR 2011 Anti-Regierungs-Proteste im

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1653. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1653. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3. Deutscher Bundestag Drucksache 18/1653 18. Wahlperiode 04.06.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/1415 Fortsetzung

Mehr

Konstruktionen für den Krieg?

Konstruktionen für den Krieg? SUB Hamburg A 2011/3231 Torsten.Bewernitz Konstruktionen für den Krieg? Die Darstellung von 'Nation' und 'Geschlecht' während des Kosovo-Konflikts 1999 in deutschen Printmedien WESTFÄLISCHES DAMPFBOOT

Mehr

Pazifismus als Verfassungsgebot

Pazifismus als Verfassungsgebot Pazifismus als Verfassungsgebot Als Gegenentwurf [1] zum kurz zuvor überwundenen NS-Regime enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 eine explizit pazifistische Grundsatzaussage:

Mehr

Demokratie weltweit. Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Demokratie weltweit. Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Demokratie weltweit Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Die Grundsätze der Demokratie Übung: Grundsätze

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 19/174. Beschlussempfehlung und Bericht. 19. Wahlperiode des Hauptausschusses

Deutscher Bundestag Drucksache 19/174. Beschlussempfehlung und Bericht. 19. Wahlperiode des Hauptausschusses Deutscher Bundestag Drucksache 19/174 19. Wahlperiode 06.12.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 19/19 Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter

Mehr

A. Die verschiedenen Arten militärischer Maßnahmen der Vereinten Nationen 4

A. Die verschiedenen Arten militärischer Maßnahmen der Vereinten Nationen 4 Angela Härchens DER EINSATZ DER BUNDES- WEHR IM RAHMEN DER VEREINTEN NATIONEN Eine Untersuchung über die innerstaatliche Zuständigkeit für die Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen militärischer

Mehr

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland I. Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte Art. 1 III maßgeblich: Die nachfolgenden

Mehr

Zeittafel Was wann geschah

Zeittafel Was wann geschah Zeittafel Was wann geschah Mai 1980 März/April 1981 April 1985 Mai 1986 Dezember 1987 November 1988 Februar/März 1989 Juni 1989 November 1989 Januar 1990 Februar 1990 In Ljubljana stirbt 88-jährig der

Mehr

Humanitäre Intervention

Humanitäre Intervention Matthias Pape Humanitäre Intervention Zur Bedeutung der Menschenrechte in den Vereinten Nationen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhalt Vorwort 11 Einleitung 13 A. Humanitäre Intervention in der

Mehr

Die völkerrechtliche Definition von Krieg

Die völkerrechtliche Definition von Krieg Die völkerrechtliche Definition von Krieg - Sachstand - 2007 Deutscher Bundestag WD 2 3000-175/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserinnen: Die völkerrechtliche Definition von

Mehr

1. Kapitel: Die Sezessionskonflikte in Georgien: Abchasien und Südossetien 31

1. Kapitel: Die Sezessionskonflikte in Georgien: Abchasien und Südossetien 31 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 5 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 15 EINLEITUNG 23 ERSTER TEIL: ENTSTEHUNG UND VERLAUF DER SEZESSIONSKONFLIKTE IM POSTSOWJETISCHEN RAUM 31 1. Kapitel: Die Sezessionskonflikte in Georgien:

Mehr

Verfassungsmäßigkeit von sog. Hackbacks im Ausland

Verfassungsmäßigkeit von sog. Hackbacks im Ausland Verfassungsmäßigkeit von sog. Hackbacks im Ausland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Verfassungsmäßigkeit von sog. Hackbacks im Ausland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 08.06.2018 Fachbereich: WD 3:

Mehr

Wie Angela Merkel Wahl-Kampf macht

Wie Angela Merkel Wahl-Kampf macht Hier geht es zum Wörter-Buch: https://www.taz.de/!5417537/ Wie Angela Merkel Wahl-Kampf macht Angela Merkel muss endlich sagen, welche Themen ihr bei der Bundestags-Wahl wichtig sind! Dieser Text ist ein

Mehr

AUF DIE STRASSE: NEIN ZUM SYRIEN-KRIEG!

AUF DIE STRASSE: NEIN ZUM SYRIEN-KRIEG! AUF DIE STRASSE: NEIN ZUM SYRIEN-KRIEG! GEGEN DEUTSCHE SOLDATEN UND WAFFEN IM AUSLAND! Autor: U. Gellermann Datum: 01. Dezember 2015 Wir treffen uns: Auf den Straßen und Plätzen der Republik, gegen den

Mehr

Post-Conflict: Wiederherstellung von Staatlichkeit

Post-Conflict: Wiederherstellung von Staatlichkeit A 2009/13002 Post-Conflict: Wiederherstellung von Staatlichkeit Völkerrechtliche Aspekte der Friedenssicherung im Irak Von Dr. Brigitte Reschke l Carl Heymanns Verlag Einleitung 1 I. Kapitel: Geschichtliche

Mehr

Deutschland in Krieg und Frieden

Deutschland in Krieg und Frieden Deutschland in Krieg und Frieden Soldaten sind Mörder. (Kurt Tucholsky, 1931) Auto-Aufkleber aus den 90er Jahren, BRD Was ist eure Meinung? Pro: Jemanden töten während des Krieges und während Friedenszeiten

Mehr

for den NATO-Krieg gegen Jugoslawien

for den NATO-Krieg gegen Jugoslawien A2001 4855 Die deutsche Verantwortung for den NATO-Krieg gegen Jugoslawien Wolfgang Richter, Elmar Schmähling, Eckart Spoo (Hrsg.) Fotos: Gabriele Senft V ''!» J 1 * Schrift des Internationalen Vorbereitungskomitees

Mehr

Einbürgerungstest Nr. 6

Einbürgerungstest Nr. 6 Einbürgerungstest Nr. 6 Einbürgerungstest: Frage 1/33 Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland? Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle sollen gleich viel Geld haben. Jeder Mensch darf seine

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Dank 10. Einleitung Gründung der UNO

Inhaltsverzeichnis. Dank 10. Einleitung Gründung der UNO Inhaltsverzeichnis Dank 10 Einleitung 13 1. Gründung der UNO 1945 17 Nie wieder Krieg............................. 17 Die 193 Mitgliedsstaaten der UNO................... 19 Das in der UNO-Charta verankerte

Mehr

DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH- SYRISCHEN GRENZE. Fragen und antworten

DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH- SYRISCHEN GRENZE. Fragen und antworten DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH- SYRISCHEN GRENZE Fragen und antworten DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH-SYRISCHEN GRENZE Fragen und Antworten Die Außenminister der 28 NATO-Staaten haben am 4. Dezember

Mehr

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die

Mehr

Der illegale Krieg von Präsident Trump

Der illegale Krieg von Präsident Trump Der illegale Krieg von Präsident Trump Am Freitag, den 7. April 2017, um 03:40 Uhr Ortszeit griff US-Präsident Donald Trump als oberster Befehlshaber der US-Armee Syrien an. Dieser Angriff war illegal,

Mehr

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen

Mehr

Aktualisierungsblatt zur Wanderausstellung Migration on Tour

Aktualisierungsblatt zur Wanderausstellung Migration on Tour Aktualisierungsblatt zur Wanderausstellung Migration on Tour Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick über Inhalte der Ausstellung, zu denen bereits aktuellere Daten und Statistiken zur Verfügung

Mehr

Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung

Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung Sofia Santos Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 13 I. Die Reform des

Mehr

Analyse des Falbeispiels MONUSCO

Analyse des Falbeispiels MONUSCO Analyse des Falbeispiels MONUSCO Der größte Einsatz der Vereinten Nationen Katharina Biel 2015 Hintergrundinformationen zum Krisenherd Kongo Schon kurz nach der Machtergreifung Laurent-Désiré Kabilas im

Mehr

Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung

Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung Anne Faber Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung Die Bundesrepublik Deutschland als außenpolitischer Akteur 06.02.2012 Organisation Begrüßung TN-Liste Fragen? Veranstaltungsplan

Mehr

Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 21. Dezember 2001

Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 21. Dezember 2001 Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 21. Dezember 2001 Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen

Mehr

Die d eutsche deutsche UNO UNO-P - o P litik in Mittelost

Die d eutsche deutsche UNO UNO-P - o P litik in Mittelost Die deutsche UNO-Politik in Mittelost Referat am 20. Januar 2009 Die deutsche UNO-Politik in Mittelost 1. AUßENPOLITISCHE RESTRIKTIONEN Anarchie keine autoritative Instanz über den Staaten UNO als Instrument

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Internationalisierung und Privatisierung von Krieg und Frieden

Internationalisierung und Privatisierung von Krieg und Frieden A 2006/ 4000 Prof. Herbert Wulf Internationalisierung und Privatisierung von Krieg und Frieden Nomos Inhalt Danksagung 9 Vorwort 11 Einleitung Neue Kriege und die Gefahr für das staatliche Gewaltmonopol

Mehr

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. [Deutschlandvertrag] Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 (in der Fassung vom 23. Oktober 1954) Die Bundesrepublik Deutschland, Die

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II. 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta)

Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II. 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta) 1 Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta) A. Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten, Art. 2 Nr. 1 UN-Charta

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

EMPFEHLUNG NR. 581 DER PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG DER WEU ZUR LAGE IM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN, VERABSCHIEDET WÄHREND DES 3.

EMPFEHLUNG NR. 581 DER PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG DER WEU ZUR LAGE IM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN, VERABSCHIEDET WÄHREND DES 3. EMPFEHLUNG NR. 581 DER PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG DER WEU ZUR LAGE IM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN, VERABSCHIEDET WÄHREND DES 3. TEILS IHRER 40. SITZUNGSPERIODE VOM 19. BIS ZUM 22. JUNI 1995 IN PARIS Die

Mehr

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK Artikel 42 (1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Mehr

der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2899 16. Wahlperiode 10. 10. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke und der Fraktion

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12694 18. Wahlperiode 08.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/12298 Fortsetzung

Mehr

Art 56 GG Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

Art 56 GG Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, wegen Verstoßes gegen Art. 26 Abs.

Mehr

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7296. der Bundesregierung

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 14/7296. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 14/7296 14. Wahlperiode 07. 11. 2001 Antrag der Bundesregierung Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische

Mehr

Inhaltsverzeichnis A. Einführung 1 B. Der Auslandseinsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte 11 I. Der Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung 11 1. Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG als Grundnorm der Staatsaufgabe

Mehr

Einführung in das Völkerrecht

Einführung in das Völkerrecht Otto Kimminich Einführung in das Völkerrecht 4. ergänzte und verbesserte Auflage KG- Säur München London New York Paris 1990 5 Inhalt Vorwort. 11 Abkürzungen 13 1. Grundfragen 19 1.1 Das Studium des Völkerrechts

Mehr

de combat sind und keine verbotenen Waffen oder Praktiken angewendet werden. Die Gewalt im traditionellen Krieg richtet sich aber nicht gegen

de combat sind und keine verbotenen Waffen oder Praktiken angewendet werden. Die Gewalt im traditionellen Krieg richtet sich aber nicht gegen de combat sind und keine verbotenen Waffen oder Praktiken angewendet werden. Die Gewalt im traditionellen Krieg richtet sich aber nicht gegen bestimmte Individuen im Feindeslager, sondern gegen den Feind

Mehr

Deutscher Bundestag. Beschlussempfehlung und Bericht. Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag. Beschlussempfehlung und Bericht. Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode 13.12.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/10347

Mehr

Alte und neue Formen kriegerischer Auseinandersetzungen Erscheinungsformen, Ursachen und Folgen des internationalen Terrorismus

Alte und neue Formen kriegerischer Auseinandersetzungen Erscheinungsformen, Ursachen und Folgen des internationalen Terrorismus Schülerarbeitsbuch Niedersachsen Internationale Sicherheitsund Friedenspolitik Für das dritte Schulhalbjahr (Abitur 2017) MIT DEN SCHWERPUNKTEN: Internationale Herausforderungen Alte und neue Formen kriegerischer

Mehr

' Hans-Christian Ströbele Mitglied des Deutschen Bundestages

' Hans-Christian Ströbele Mitglied des Deutschen Bundestages Hans-Christian Ströbele Hans-Christian Ströbele, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Dienstgebäude: Dorotheenstr. 101 Zimmer JKH 1.622 10117 Berlin Tel.: 030/ 227 71503 Fax: 030/ 227 76804 hans-christian.stroebele

Mehr

Antrag auf einstweilige Anordnung

Antrag auf einstweilige Anordnung Professor Dr. iur. Dietrich Murswiek An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe 9.3.2007 der Bundestagsabgeordneten Antrag auf einstweilige Anordnung in dem Organstreitverfahren 1.

Mehr

Manche Menschen meinen, dass man zwischen guten und schlechten Kriegen unterscheiden soll.

Manche Menschen meinen, dass man zwischen guten und schlechten Kriegen unterscheiden soll. Themenwelt Krieg Was ist Krieg? Im Krieg kämpfen Soldaten oder bewaffnete Gruppen gegeneinander. Sie wollen andere Länder erobern oder ihre Macht im eigenen Land vergrößern. Die Gegner sprechen nicht mehr

Mehr

Die Durchsetzung friedensrechtlicher Gebote und strafrechtlicher Verbote vor internationalen und nationalen Gerichtshöfen

Die Durchsetzung friedensrechtlicher Gebote und strafrechtlicher Verbote vor internationalen und nationalen Gerichtshöfen Die Durchsetzung friedensrechtlicher Gebote und strafrechtlicher Verbote vor internationalen und nationalen Gerichtshöfen von Rechtsanwalt Dr. Peter Becker Vorsitzender der International Association of

Mehr

Das Konzept des Selbstbestimmungsrechts der Völker

Das Konzept des Selbstbestimmungsrechts der Völker Frauke Mett Das Konzept des Selbstbestimmungsrechts der Völker Eine Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Auflösung der Sowjetunion und des Zerfalls Jugoslawiens PETER LANG Europäischer Verlag der

Mehr

Das politische System der Bundesrepublik Deutschland

Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 1 Schwarz: UE Politisches System / Rikkyo University 2014 Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Lesen Sie den Text auf der folgenden Seite und ergänzen Sie das Diagramm! 2 Schwarz: UE Politisches

Mehr

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen

Mehr

Aufstieg und Krise der Generation Schröder

Aufstieg und Krise der Generation Schröder Heinz Thörmer/Edgar Einemann Aufstieg und Krise der Generation Schröder Einblicke aus vier Jahrzehnten Mit zwei Beiträgen von Rolf Wernstedt III. Aufstieg und Krise der Generation Schröder im Bund 1991

Mehr

Brinkmann Meyhöfer. Internationale Sicherheitsund Friedenspolitik

Brinkmann Meyhöfer. Internationale Sicherheitsund Friedenspolitik Internationale Sicherheitsund Friedenspolitik mit den Schwerpunkten: 1. Internationale Herausforderungen Alte und neue Formen kriegerischer Auseinandersetzungen (insbesondere zwischenstaatliche, semiprivate

Mehr