Lebensräume, Landschaften und Baudenkmäler: überbehütet oder schutzlos?
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- Moritz Waldfogel
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2 Lebensräume, Landschaften und Baudenkmäler: überbehütet oder schutzlos? Der Ausstieg aus der Kernenergie verlangt die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Erschliessung erneuerbarer Energiequellen stellt den heutigen Schutz von Lebensräumen, Landschaften und Baudenkmälern in Frage , Herbert Bühl, Präsident ENHK 2
3 Trend: Das Ziel der ungeschmälerten Erhaltung von Schutzobjekten von nationaler Bedeutung soll aufgegeben werden NHG Art. 6 Abs. 2, PI SR Eder Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn öffentliche Interessen des Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabwägung dafür sprechen. NHG Art. 6 Abs 2, aktuell Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn ihr bestimmte gleichoder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. 3
4 Trend: Der Bau von Wasserkraftwerken innerhalb von BLN-Objekten soll erleichtert werden Motion BDP, überwiesen am mit 94 :87: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu unterbreiten, die vorsieht, dass neue Wasserkraftwerke und Ausbauten nicht durch die bestehenden Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) und regionalen Naturpärke verhindert werden, sondern dass eine der neuen Energiestrategie 2050 genügende Interessenabwägung zwischen Gewinnung erneuerbarer Energie und Naturschutz stattfindet. Bei dieser Interessenabwägung ist die Möglichkeit der Anordnung oder der Vereinbarung von Ersatzmassnahmen mitzuberücksichtigen. 4
5 Leidet die Schweiz am Landschaftsschutz oder an der Zersiedlung? Seit 1966 ist die Siedlungsfläche um 1000 km 2 gewachsen. In 23 von 26 Kantonen wächst die Siedlungsfläche stärker als die Bevölkerung. 5
6 Die Zersiedlung ist ein legaler Vorgang und lässt sich messen DSE/m 2 Zersiedlung der Schweizer Gemeinden 2002 Mittlg. von C. Schwick 6
7 Das Raumplanungsgesetz ist die Spielregel der Zersiedlung 7
8 Rückblende: Motive für die Entstehung des Natur- und Landschaftsschutzes seit den 30er Jahren des 20. Jh. Erhalt der Zugänglichkeit der Seeufer Erhalt des freien Waldzutritts Drohende Ausrottung des Steinadlers; ungenügender Wildschutz Ungenügender Schutz der Alpenpflanzen Fehlender Schutz wichtiger Landschaften (Rheinau) Ungenügender Schutz historischer Stätten 8
9 1936: Eine Kommission statt Verfassung und Gesetz Die Schaffung der ENHK ist dem Bundesrat lieber als die Schaffung eines Natur- und Heimatschutzgesetzes. Erste Sitzung am 1. Mai 1936, geleitet vom Thurgauer alt BR Heinrich Häberlin. Die ENHK wirkt vorerst unverbindlich beratend, da eine Verfassungsgrundlage fehlt. 9
10 : ein Verfassungsartikel für den Natur und Heimatschutz 1 Der Natur- und Heimatschutz ist Sache der Kantone. 2 Der Bund hat in Erfüllung seiner Aufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. 3 Der Bund kann Bestrebungen des Naturund Heimatschutzes unterstützen... 4 Er ist befugt, Bestimmungen zum Schutze der Tier- und Pflanzenwelt zu erlassen. 10
11 1966, vier Jahre nach dem Verfassungsartikel: Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) Das NHG regelt, unter anderem, den Natur- und Heimatschutz bei der Erfüllung von Bundesaufgaben. Besonderes Instrument dabei sind die Inventare des Bundes mit Objekten von nationaler Bedeutung: schützenwerte Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) schützenwerte Ortsbilder (ISOS) historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung (IVS) 11
12 Das BLN-Inventar umfasst die wertvollsten Landschaften der Schweiz 162 BLN-Objekte umfassen 7847 km 2 bzw. 19% der Fläche der Schweiz. Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung umfasst einzigartige Landschaften, für die Schweiz typische Landschaften, Erholungslandschaften und Naturdenkmäler. Sie sind Zeugen der Natur- und Kulturgeschichte und beinhalten wertvolle Lebensräume. Sie tragen wesentlich zur Identifikation und zur Erholung und deshalb zum Wohlbefinden der Bevölkerung bei. Sie sind eine wirtschaftliche Basis des Tourismus 12
13 Landschaften von nationaler Bedeutung 13
14 Bedeutung der Inventarisierung Ungeschmälerte Erhaltung, zumindest aber grösstmögliche Schonung Art. 6 Abs. 1 NHG: Durch die Aufnahme eines Objektes von nationaler Bedeutung in ein Inventar des Bundes wird dargetan, dass es in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung verdient. 14
15 Bedeutung der Inventarisierung Schwere Eingriffe in Schutzziele setzen überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung voraus Art. 6 Abs. 2 NHG: Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn ihr bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. 15
16 Projektstandorte in Landschaften von nationaler Bedeutung 16
17 Die Aufgabe der ENHK Die ENHK stellt fest, inwieweit ein Vorhaben die Schutzziele beeinträchtigt. Sie nimmt keine Interessenabwägung vor. Art. 7 Abs. 2 NHG: Kann bei der Erfüllung der Bundesaufgabe ein Objekt, das in einem Inventar des Bundes nach Artikel 5 aufgeführt ist, erheblich beeinträchtigt werden oder stellen sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen, so verfasst die Kommission zuhanden der Entscheidbehörde ein Gutachten. Die Kommission gibt darin an, ob das Objekt ungeschmälert zu erhalten oder wie es zu schonen ist. 17
18 Bauprojekt Allgemeine Schutzziele / Grundsätze BLN-Beschrieb aus grünem Ordner Analyse der Auswirkungen des Bauvorhabens Beurteilung des Eingriffs durch die ENHK Schwere Beeinträchtigung Leichte Beeinträchtigung Landschaftsanalyse: Landschafts- Funktionen / Kriterien Konkretisierung der Schutzziele Keine Beeinträchtigung TÄTIGKEIT ENHK Verminderung des Eingriffs durch Projektänderungen? Interessenabwägung und Entscheid durch Entscheidbehörde
19 Das BLN-Inventar ist (relativ) wirksam! BLN-Objekte sind heute weniger zersiedelt als die übrige Schweiz. Der Bau von Anlagen hat in den BLN-Objekten in den letzten Jahrzehnten zwar ebenfalls zugenommen, jedoch deutlich weniger als in den Gebieten ausserhalb. Energiewende: Bleibt das BLN-Inventar wirksam? 19
20 Ausbau der erneuerbaren Energien: Zu Lasten von Lebensräumen, Landschaften und Baudenkmälern? Der Ausstieg aus der Kernenergie verlangt die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Erschliessung erneuerbarer Energiequellen stellt den heutigen Schutz von Lebensräumen, Landschaften und Baudenkmälern in Frage. Falls der Zubau von Produktionsanlagen erneuerbarer Energien nach Effizienzkriterien erfolgen würde, wäre das nicht nötig. 20
21 Neue Energiepolitik: Ausstieg aus der Kernenergie Das KKW Mühleberg produziert jährlich 3 TWh Strom; das entspricht: MW Windturbinen à MWh 25 km 2 PV-Flächen 17 Rheinkraftwerke KW Schaffhausen Kleinwasserkraftwerke Die neue Energiepolitik braucht neue Anlagen. 21
22 Solarenergie: Grosses Potenzial der Fotovoltaik Im Baugebiet stehen 190 km 2 geeignete Installationsflächen an Dächern und Fassaden zur Verfügung. Das Potenzial liegt bei 18 TWh/a (IEA, 2002), was etwa 30 % des Verbrauchs 2010 entspricht. Wirtschaftlichkeit wird wegen der sinkenden Preise von Jahr zu Jahr besser. 2012: 45 Rp./kWh. Bis 2030: 14 Rp./kWh erwartet (IEA) 22
23 Wasserkraft: begrenztes Zubaupotential Das Potential liegt bei etwa 3 TWh/a. Das ist rund ein Sechstel des Potenzials bei der Photovoltaik. Es ist sorgfältig abzuwägen, wo sich Eingriffe in die Landschaft und den Gewässerhaushalt der letzten natürlichen Gewässer tatsächlich rechtfertigen lassen. 23
24 Wo bläst der Wind? Die windgünstigen Standorte in der Schweiz befinden sich offenen Hochebenen auf Kuppen und Kreten in Passlandschaften vgl. Potenzial beschränkt: ca. 1-2 TWh/a 24
25 Fotovoltaik in der Landschaft konkurrenziert andere Nutzungen Projekte in der freien Landschaft konkurrieren mit der Landwirtschaft und dominieren die Landschaft. Die Anlagen befinden sich oft in grosser Distanz zum Verbraucher. 25
26 Problematisch: Fotovoltaik auf Baudenkmälern Fotovoltaikanlagen auf Baudenkmälern sind in der Regel keine effiziente Projekte, da die Dachflächen komplex strukturiert sind. Fotovoltaikanlagen auf Baudenkmälern beeinträchtigen die Authentizität des baukulturellen Erbes. Ziel in geschützten Ortsbildern: Freihalten der Dachlandschaften von Fotovoltaikanlagen. 26
27 Ziel Fotovoltaik: Einfache und grosse Dach- und Fassadenflächen prioritär nutzen! Für den Zubau der Fotovoltaik sind grosse, einfach strukturierte Dachflächen günstig oder Fassadenflächen, die ohnehin beschattet werden müssen. Die prioritären Zubauflächen liegen im Baugebiet, nahe beim Verbraucher und auf Landwirtschaftsbetrieben. 27
28 Strategie Fotovoltaik: gezielter Zubau dank raumplanerischer Flächensicherung und Anreizen Das Problem ist die Realisierung des Potenzials innert 20 Jahren: Der Zubau muss schneller erfolgen als die Sanierungs- und Erneuerungszyklen. Andernfalls dauert der Zubau Jahre. Der Gesetzgeber ist gefordert! 28
29 Neue Energieanlagen: Impact-Effizienz beachten 1. geringer Ertrag geringer Impact 2. grosser Ertrag geringer Impact 3. geringer Ertrag - grosser Impact 4. grosser Ertrag - grosser Impact 29
30 Wasserkraftprojekte: Impact-Vergleich Amsteg-Silenen Gewässer Chärstelenbach BLN Objekt 1603 Maderanertal Fellital Projekt: Kleinkraftwerk Mittlerer Abfluss: 4.18 m 3 /s Nutzung: 27% des Wasserdargebotes Abflussdyn. Restwasserdotierung: 73% Länge der Restwasserstrecke: 1.8 km Nutzbares Gefälle: 175 m Mittlere Ertragsprognose: MWh Äquivalentzahl Windturbinen à 2MW: 4 Äquivalentzahl versorgbare Haushalte: 3500 Beurteilung: Geringer Ertrag, geringer Impact 30
31 Wasserkraftprojekte: Impact-Vergleich Neuhausen am Rheinfall SH, Laufen-Uhwiesen ZH Gewässer: Rhein BLN-Objekt 1412 Untersee Hochrhein Potenzial: Ausleitkraftwerk Rheinfall, links Nutzung: 25% des Wasserdargebotes, simultan-abflussdynamische Restwasserdotierung: 75% Mittlere Ertragsprognose: MWh Äquivalentzahl Windturbinen à 2MW: 44 Äquivalentzahl versorgbare Haushalte: Beurteilung: Grosser Ertrag, geringer Impact 31
32 Wasserkraftprojekte: Impact-Vergleich Schaffhausen, Feuerthalen ZH, Schlatt TG, Diesenhofen TG Gewässer: Rhein BLN-Objekt 1411 Untersee Hochrhein, Flachmoorinventar Konzept: Höherstau Kraftwerk Schaffhausen Nutzung: 100% des Wasserdargebotes Länge der Staustrecke: 12.5 km Mittlere Ertragsprognose: MWh Äquivalentzahl Windturbinen à 2MW: 2-3 Äquivalentzahl versorgbare Haushalte: Beurteilung: Geringer Ertrag, grosser Impact 32
33 Wasserkraftprojekte: Impact-Vergleich Bad Zurzach, Rietheim, Koblenz AG Gewässer: Rhein BLN-Objekt 1103 Koblenzer Laufen, Aueninventar, Amphibienlaichgebiet Potenzial: Laufkraftwerk Nutzung: 100% des Wasserdargebotes Länge der Staustrecke: 6-10 km Mittlere Ertragsprognose: MWh Äquivalentzahl Windturbinen à 2MW: 61 Äquivalentzahl versorgbare Haushalte: Beurteilung: Grosser Ertrag, grosser Impact 33
34 Problematisch: Zahlreiche Kleinwasserkraftwerke in geschützten Landschaften Projektwildwuchs, angeregt durch KEV Bisher kaum kantonale Schutz- und Nutzungskonzepte Neue Restwasserstrecken an den wenigen bisher unberührten Gewässern Beeinträchtigung von Ufer- und Gewässerlebensräumen Landschaftliche Verarmung Der Impact auf Lebensräume und Landschaften ist meistens hoch, der Nutzen gering 34
35 Problematisch: Windparks in geschützten Landschaften Windgünstige Standorte sind in der Schweiz landschaftlich immer exponiert. Bereits eine kleine Anzahl von Turbinen dominiert eine Landschaft und benötigt eine Erschliessung. Der Impact auf die Landschaft ist hoch, der Energieertrag relativ gering. Ziel in BLN-Objekten: Freihalten von Windparks. 35
36 Windkraftprojekte: Impact-Vergleich Mont Crosin; Villeret, Cormoret BE Keine Schutzgüter nach NHG betroffen Lage: Welliges Hochplateau, Wiesen, Wälder, m ü.m., Nahwirkung, z.t. Fernwirkung Realisiert: 16 Windturbinen bis 2 MW Ertrag 2011: MWh Äquivalentzahl versorgbare Haushalte: Beurteilung: Geringer Ertrag, geringer Impact 36
37 Windkraftprojekte: Impact-Vergleich Wolkenstein; Hemishofen, Stein am Rhein SH, BLN-Objekt 1411 Untersee - Hochrhein Lage: Plateau und Sporn auf 600 m ü.m., dreiseitig exponiert, Nah- und Fernwirkung Konzept: 4 Windturbinen à 2 MW Perimeter: 20 ha Mittlere Ertragsprognose: MWh Äquivalentzahl versorgbare Haushalte: 3800 Beurteilung: Geringer Ertrag, grosser Impact 37
38 Kriterien für die Beurteilung der nationalen Bedeutung von Kraftwerksprojekten Zu berücksichtigen sind: Übergeordnete Produktionsziele Effektivität von Energieprojekten, ausgedrückt durch Produktionsmenge Impact-Effizienz von Energieprojekten, ausgedrückt als Verhältnis zwischen Nutzen und dem Ausmass des Impacts in Lebensräumen, Landschaften und Ortsbildern. Instrumente: Schwellenwerte bezüglich Effektivität Schutz- und Nutzungsplanungen der Kantone 38
39 Fazit: >23 TWh/a erneuerbare Energien nutzen, Lebensräume, Landschaften, Kulturdenkmäler dennoch schützen! Fotovoltaik an bestehenden Bauten und technischen Infrastrukturen fördern. Keine FV-Anlagen in der freien Landschaft. Baudenkmäler schonen: -> 18 TWh/a. Wasserkraft: Effektive Grossprojekte und konzentrierte Eingriffe zulassen, Effizienz bei bestehenden Anlagen verbessern, Kleingewässer schonen: -> 3-4 TWh/a. Wind: WP überkantonal koordiniert auf windgünstigen Standorten ausserhalb der Schutzgebiete errichten: -> 1-2 TWh/a. 39
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