Juni 2011 Tätigkeitsbericht 2010/2011 Internetversion

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1 Juni 2011 Tätigkeitsbericht 2010/2011 Internetversion Schweizerische Bankiervereinigung Aeschenplatz 7 T Association suisse des banquiers Postfach 4182 F Associazione Svizzera dei Banchieri CH-4002 Basel office@sba.ch Swiss Bankers Association

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Finanzmarkt Schweiz Finanzplatz Schweiz Finanzplatzstrategie Studie Bankenplatz Schweiz Bankenregulierung und Bankenaufsicht Corporate Governance Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA)/Insurance Wrapper Vertriebsregeln am Point of Sale Aufsicht über die bankunabhängigen Vermögensverwalter Eigenkapital, Liquidität und Systemstabilität Too big to fail Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) Geldwäschereigesetz (GwG) Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) Einlagensicherung Langfristig nachrichtenlose Vermögen Netting Länderinformationen Selbstregulierung Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB) Richtlinien betreffend Treuhandanlagen Rahmenverträge (Master Agreements) Global Investment Performance Standards (GIPS) Schweizerischer Bankenombudsman Richtlinien betreffend die Vergabe von grundpfandgesicherten Krediten Finanzpolitik und Steuern Schweiz Mehrwertsteuer (MWST) Steueraspekte der TBTF-Problematik Steueraspekte der Amtshilfe Abschaffung Stempelsteuern Bank- und Wirtschaftspolitik Aktienrevisionsrecht Urheberrechtsfragen Strafrecht und Strafprozessrecht Zivilprozessrecht Postgesetzgebung Immobilienfragen (Eigenmietwert) Spitzengespräche mit Verbänden Konsumentenfragen BAK-Studie Finanz- und Werkplatz Infrastruktur und Gemeinschaftswerke SIX Group Standardisierungsfragen im Finanzbereich Zahlungsverkehr/SEPA SWIFT Sicherheitsfragen Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 2

3 2.6.6 E-Alarm Swiss Securities Post-Trading Council (Swiss SPTC) Finanzmärkte International Europa Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) Bankenverband der Europäischen Union Richtlinie zu Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) Amerika/Asien/Afrika/Mittelost Freihandelsabkommen allgemein Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft zwischen der Schweiz und China Freihandelsabkommen zwischen Schweiz/EFTA und Indien Staatsvertrag Schweiz USA ( UBS-Abkommen ) Internationale Organisationen und Themen Globale Institutionen: G-20, FSB, IWF Welthandelsorganisation (WTO)/GATS Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Business Industry Advisory Commitee (BIAC) Internationale Handelskammer (ICC) International Banking Federation (IBFed) Embargos/Sanktionen Finanzpolitik und Steuern international EU-Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen US Qualified Intermediary Regime (QI)/US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Entwicklungen auf dem Gebiet der Doppelbesteuerungsabkommen OECD: Steuerfragen Mögliche Zusammenarbeit mit der SIX Group EU Code of Conduct for Business Taxation Kommunikation und Public Affairs Kommunikation Schweiz Medienarbeit Meinungsumfrage Swiss Banking on air Anlässe in Schulen Kommunikation International Internationale Anlässe Internationale Medienarbeit Interne Kommunikation Swiss Bankers Club Neue Medien: elektronische Kommunikation Public Affairs Schweiz Aktuelle Themen Massnahmen und Konzepte Vernehmlassungen Issues Management Publikationen Aus- und Weiterbildung Politik und Konzepte Gesetzgebung, Bildungsregelungen, Vernehmlassungen Strategie und Projekte im Bildungsbereich Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 3

4 5.1.3 Revision kaufmännische Grundbildung Bank Bankgrundbildung Kaufmännische Grundbildung Qualifikationsverfahren kaufmännische Grundbildung Bank CYP Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen (BEM) SwissBanking I Future: Dachkommunikation Grundbildung Bank BankingToday Höhere Bildungslandschaft Bank und Finanz Höhere Fachschule Bank und Finanz (HFBF) Fachhochschulen Swiss Finance Institute (SFI) Internationales European Bank and Financial Services Training Association (EBTN) European Foundation Certificate in Banking (EFCB) Verbandsinterna Schweizerischer Bankiertag Verwaltungsrat, Ausschuss und Präsidium/Statuten, Leitbild Geschäftsstelle Fachliche Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsstelle Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse Banken Familienausgleichskasse Banken Mitgliederzahl Veranstaltungen und Seminare Organe, Institutionen, Kommissionen, Gemeinschaftsunternehmungen im Schweizer Bankwesen, Verbände und Vereinigungen sowie Mitgliedschaften Organe der Schweizerischen Bankiervereinigung Präsidenten seit der Gründung Verwaltungsrat Revisionsstelle Geschäftsstelle Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Institutionen der Banken Aufsichtskommission zur Sorgfaltspflichtvereinbarung Untersuchungsbeauftragte zur Sorgfaltspflichtvereinbarung Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman Geschäftsstelle des Schweizerischen Bankenombudsman Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (AGV Banken) Kommissionen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) Kommission für Recht und Compliance Kommission für Steuern und Finanzfragen Kommission für Wirtschaftspolitik Kommission für institutionelle Vermögensverwaltung Kommission für Kommunikation und Public Affairs (KOPA) Bildungskommission Kommission zum Schutz schweizerischer Vermögenswerte Kommission für Sicherheit Kommission Kundengeschäft Schweiz Kommission für Finanzmarktregulierung und Rechnungslegung Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 4

5 Schweizerische Kommission für Standardisierungen im Finanzbereich (SKSF) Gemeinschaftsunternehmungen im Schweizer Bankwesen SIX Group AG SIX Swiss Exchange AG SIX SIS AG SIX x-clear AG SIX Systems AG SIX SAG AG SIX Telekurs AG SIX Multipay AG SIX Card Solutions AG SIX Paynet AG SIX Interbank Clearing AG SIX Group Services AG Swiss Bankers Prepaid Services AG Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken Aduno Gruppe Center for Young Professionals in Banking (CYP) Höhere Fachschule Bank und Finanz (HFBF) Swiss Finance Institute Verbände und Vereinigungen Bankengruppenverbände Schweizerische Institutionen Internationale Institutionen Mitgliedschaft unserer Vereinigung bei anderen Organisationen Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 5

6 1 Vorwort Entspricht dem Vorwort des Jahresberichts und wird nach dessen Erscheinen integriert. 2 Finanzmarkt Schweiz Das wirtschaftliche Umfeld gestaltete sich für den Bankensektor auch im vergangenen Geschäftsjahr herausfordernd. Insgesamt konnte der Finanzplatz Schweiz aber seine Stärken bewahren und seinen Erfolg steigern. Dazu beigetragen hat unter anderem die ausgesprochene Heterogenität des Bankensektors. Ein weiterer Punkt ist auch die Stabilität des Schweizer Frankens, der in der Langzeitbetrachtung sicherlich als eine der stabilsten Währungen bezeichnet werden kann. Die Schweiz bietet gute Rahmenbedingungen und ist als Arbeitsort für hochqualifizierte Experten aus der Finanzbranche sehr attraktiv. Die Bestrebungen der für die Regulierung der Finanzbranche zuständigen Behörden, die Folgen der Krise regulatorisch zu bewältigen und gleichsam präventive Schutzwälle gegen die Folgen künftiger Krisen zu errichten, haben nicht abgenommen im Gegenteil. Im Vordergrund standen auch im vergangenen Jahr neue Vorgaben im Bereich der Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität, vor allem aber die Regulierung für systemisch relevante Marktteilnehmer (Gesetzesvorlage Too big to fail ). Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) bemüht sich hier um eine massvolle Lösung, die auch auf internationale Bestrebungen abgestimmt ist. Die Diskussionen um eine Neugestaltung der Einlagensicherung wurden im Parlament nicht weitergeführt. Man beliess es bei einer Verlängerung der befristeten Massnahmen im Bereich der Erhöhung der gesicherten Guthaben und der Anhebung des gesicherten Totals der Guthaben. Trotzdem ist damit längerfristig die Entwicklung auf der Grundlage neuer Modelle nicht abgeschlossen, sondern wird von den Vertretern von Einlagensicherungssystemen weitergeführt. Die SBVg engagiert sich hierfür auch auf internationaler Ebene. Die FINMA legte in der Berichtsperiode ein Konsultationspapier über Vertriebsregeln für Finanzprodukte am Point of Sales vor, in dem eine Verstärkung der Sorgfaltspflichten für die Vertreiber von Finanzprodukten angesprochen wird. Da zu diesen auch die unabhängigen Vermögensverwalter zu zählen sind, wird das Thema einer prudentiellen Aufsicht in diesem Bereich nicht länger tabuisiert. Längerfristig kann sich die FINMA ein Finanzdienstleistungsgesetz für die Schweiz vorstellen, etwa nach dem Modell des liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesetzes. Die SBVg plädiert für eine massvolle Ausgestaltung neuer Sorgfaltsregeln und begrüsst einhellig eine gleichwertige Beaufsichtigung aller Akteure im Vermögensverwaltungsgeschäft und beim Vertrieb von Finanzprodukten. Die SBVg fasst in diesem Zusammenhang längerfristig eine Überarbeitung ihrer Broschüre Besondere Risiken im Effektenhandel ins Auge. Die SBVg ist nach wie vor bestrebt, den der Branche zustehenden Raum für Selbstregulierung optimal zu nutzen, und stellt mit Genugtuung und Dankbarkeit fest, dass die Banken ihr Expertenwissen in Kommissionen und Arbeitsgruppen grosszügig zur Verfügung stellen und so zu optimalen Resultaten beitragen. Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 6

7 2.1 Finanzplatz Schweiz Finanzplatzstrategie 2015 Die Finanzplatzstrategie 2015 hat den durch Finanzkrise und internationalen Druck auf das Bankgeheimnis obsolet gewordenen Masterplan abgelöst. Das Ziel, Wachstumschancen für den Finanzplatz Schweiz zu ermöglichen, bleibt jedoch bestehen. Die Finanzplatzstrategie, welche in enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Regierung erarbeitet wurde und Bestandteil der im Dezember 2009 verabschiedeten Finanzmarktstrategie ist, basiert auf vier Säulen und dient als Grundlage für die mit Deutschland und Grossbritannien Anfang dieses Jahres begonnenen bilateralen Verhandlungen. Eine zentrale Tätigkeit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) bestand im Berichtsjahr denn auch in der intensiven Begleitung und Unterstützung der Schweizerischen Verhandlungsführung, und zwar bereits schon während der exploratorischen Phase. Die erste Säule der Finanzplatzstrategie 2015 gründet auf der Steuerehrlichkeit. Die Schweizer Banken werden sich in Zukunft auf die Akquisition und Verwaltung von versteuerten Vermögen konzentrieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen zwei Elemente zum Tragen. Zum einen wird der in Steuerfragen global gültige Standard der OECD zum Informationsaustausch umgesetzt; damit wird dem Ausland im Einzelfall bei sämtlichen Steuerdelikten also auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe gewährt. Geregelt wird dieser Informationsaustausch auf Anfrage in Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Schweiz mit den für sie wichtigen Ländern neu verhandelt (vgl. Abschnitt 3.4.3). Zum andern wird interessierten Ländern eine jährliche Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und -gewinne gemäss internen Steuersätzen angeboten. Beide Elemente sind jedoch an die Bedingung des Schutzes der finanziellen Privatsphäre geknüpft. So werden die mit der Abgeltungssteuer erfassten Steuererträge anonym der ausländischen Steuerbehörde überwiesen. Damit die notwendige Rechtssicherheit bei der Umsetzung der internationalen Amtshilfe wieder hergestellt wird, muss ein Amtshilfegesetz so rasch wie möglich in Kraft treten (vgl. Abschnitt 2.4.3). Dabei wird unter anderem sichergestellt, dass weder bei gestohlenen Daten Auskunft erteilt wird noch dass fishing expeditions möglich sind. Mit dieser zweiten Säule wahrt die Schweiz somit den für den Vermögensverwaltungsplatz wichtigen Schutz der finanziellen Privatsphäre für steuerehrliche Gelder auch in Zukunft. Ein Informationsaustausch wird hingegen als unverträglich mit dem schweizerischen Rechts- und Staatsverständnis abgelehnt. Mit der dritten Säule der Finanzplatzstrategie 2015 wird eine Regularisierung der bis anhin unversteuerten Altvermögen angestrebt. Diese erfolgt über eine einmalige und anonyme Abgeltungssteuer oder über eine Offenlegung. Selbstverständlich steht es dem Kunden frei, seine Gelder vom Finanzplatz Schweiz auch abzuziehen. Um das gute Funktionieren allfälliger Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien nicht zu gefährden, hat die SBVg am 28. März 2011 entsprechende Verhaltensregeln erlassen, deren Einhalten durch ihre Mitglieder sie kontrollieren wird. Verbunden mit der Regularisierung der Altgelder ist die Entkriminalisierung der Banken sowie von deren Mitarbeitenden. Mit der vierten Säule soll schliesslich ein verbesserter Zugang der Schweizer Banken zu ausländischen Märkten sichergestellt werden. Mittels eines erleichterten Marktzugangs und durch das ständige Bemühen um attraktive Rahmenbedingungen im Inland will der Finanzplatz Schweiz seine Wachstumschancen wahrnehmen. Zur ge- Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 7

8 nauen Identifizierung von potentiellen Wachstumschancen hat die SBVg eine Studie in Auftrag gegeben (vgl. Abschnitt 2.1.2). Auf dieser Basis lässt sich der mit dem Masterplan eingeschlagene Pfad unter den entsprechend veränderten Kontextbedingungen wieder aufnehmen. Dazu geeignete Vorkehrungen wurden mit der Schaffung eines in die Zukunft gerichteten Strategic Development in die Wege geleitet. Sollten die Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien von Erfolg gekrönt sein, dürften Abkommen mit weiteren Staaten der Europäischen Union folgen. Die hoffentlich erfolgreiche Bereinigung dieser Altlasten würde es erlauben, die durch die Krisenbewältigung gebundenen Ressourcen wieder vermehrt für die Gestaltung der Zukunft freizusetzen Studie Bankenplatz Schweiz Die in der Folge der Finanzkrise aufgegleisten regulatorischen Veränderungen und die dynamischen wirtschaftlichen Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Karten im Bankensektor neu gemischt werden. Die Attraktivität einzelner Geschäfte wird sich verändern, und die Banken müssen sich auf neue Spielregeln einstellen. Der Verwaltungsratsausschuss hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2010 deshalb beschlossen, eine externe Studie in Auftrag zu geben, die zukunftsträchtige Geschäftsfelder im Hinblick auf die Stärkung des Schweizer Bankenplatzes aufzeigen soll. Die Geschäftsstelle der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) hat nach eingehender Prüfung verschiedener Offerten der Boston Consulting Group (BCG) den Auftrag erteilt. BCG hat mit der Erstellung der Studie im Januar 2011 begonnen. Konkret hat die Studie zum Ziel, eine Bestandsaufnahme der Geschäftsbereiche von Banken in der Schweiz vorzunehmen und auf ökonomische und regulatorische Entwicklungen sowie auf deren Auswirkungen auf den Bankenplatz Schweiz einzugehen. Zentral ist eine Diskussion über die Treiber und Trends des Bankengeschäfts der Zukunft. Für gewisse Geschäftsbereiche werden Vergleiche mit konkurrierenden Bankenplätzen durchgeführt. Im Rahmen von Handlungsempfehlungen soll schliesslich auf erfolgsversprechende Strategien bzw. Geschäftsopportunitäten für die Mitgliedsinstitute hingewiesen werden. In der Studie werden die Geschäftsfelder Private Banking (grenzüberschreitendes Geschäft sowie Geschäft mit vermögenden Personen in der Schweiz), Privatkundengeschäft (Kredit-, Einlagen-, Zahlungsverkehr- und Wertpapiergeschäft von Schweizer Privatkunden mit verfügbarem Vermögen unter CHF 0,5 Millionen), Firmenkundengeschäft (Kredit- und Transaktionsgeschäft, Commodity Trade Finance, syndizierte Anleihen), Asset Management (Asset Management für institutionelle Kunden und Privatkunden, alternative Anlagen) und Investment Banking (Anleihen- und Aktienemission, Akquisitions- und Fusionsberatung) analysiert. Mit dieser Studie soll dazu angeregt werden, über Geschäftsopportunitäten in den einzelnen Bereichen des Bankenplatzes nachzudenken und die weitere Verfolgung relevanter Opportunitäten zu erwägen. Ferner soll durch die Studie aufgezeigt werden, welche Chancen der Bankenplatz Schweiz bietet und welche Anpassungen bei den Rahmenbedingungen notwendig sind, um seine künftige Attraktivität sicherzustellen. In diesem Sinn wendet sich die Studie an Banken, aber auch an alle anderen Verantwortungsträger im Umfeld des Schweizer Bankenplatzes. Die Erkenntnisse der Studie werden voraussichtlich im Sommer 2011 an einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Boston Consulting Group vorgestellt. Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 8

9 2.2 Bankenregulierung und Bankenaufsicht Corporate Governance Das Ziel der Corporate Governance besteht darin, Leitsätze für die Entwicklung und die gute Funktionsweise von Unternehmen, insbesondere für deren verantwortliche Führung, zu schaffen. Der Fokus liegt auf den Bereichen Unternehmertum, Gesellschaftsrecht und Aufsicht. Praktisch alle OECD-Mitgliedstaaten wie auch einige Schwellenländer verfügen über entsprechende Programme. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) trägt den erstmals 2002 von economiesuisse verabschiedeten «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» mit. Seit 2008 gilt eine revidierte Fassung, in deren Anhang u.a. folgende Prinzipien festgehalten werden: Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen Personen zusammen. Das Entschädigungssystem berücksichtigt die Leistung und vermeidet falsche Anreize. Das Entschädigungssystem sieht grundsätzlich weder Abgangsentschädigungen noch «goldene Fallschirme» vor. Es wird jährlich ein Entschädigungsbericht für die Generalversammlung erstellt. Die Generalversammlung kann sich zu diesem Bericht entweder im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnung und des Entlastungsbeschlusses (Decharge) oder in einer Konsultativabstimmung äussern. Ergänzend erliess die FINMA am 21. Oktober 2009 das Rundschreiben 2010/1 «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten». Siehe dazu den Abschnitt (Vergütungssysteme) des Tätigkeitsberichts 2009/2010. Mit diesen beiden Regelwerken kann die Selbstregulierung als wesentlicher Pfeiler der Corporate Governance in der Schweiz gelten, zumal für börsenkotierte Unternehmen. Seit Anfang 2007 gilt zudem der neue Art. 663b bis des Obligationenrechts. Er schreibt vor, dass der Anhang zur Bilanz einer Aktiengesellschaft folgende Angaben über die Vergütungen und Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats umfassen muss: den Gesamtbetrag für den Verwaltungsrat und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds; den Gesamtbetrag für die Geschäftsleitung und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds; den Gesamtbetrag für den Beirat und den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds. Vergütungen und Kredite an nahestehende Personen sind zudem gesondert auszuweisen. Die Namen der nahestehenden Personen müssen nicht angegeben werden. Entwicklungen im Geschäftsjahr 2010/2011 Fragen betreffend die Corporate Governance und die Kompetenzen zum Beschluss über Vergütungen blieben 2010 und 2011 unvermindert im Fokus der laufenden Aktienrechtsreform. Für weitere Einzelheiten dazu wird auf den Abschnitt (Aktienrevisionsrecht) verwiesen. Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 9

10 2.2.2 Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA)/Insurance Wrapper Am 1. Januar 2009 ist an die Stelle der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamts für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) getreten. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und einen Verwaltungsrat, der die Geschäftsleitung als operative Aufsichtsbehörde wählt. Entwicklungen im Geschäftsjahr 2010/2011 Im Berichtsjahr trat Eugen Haltiner als Präsident des Verwaltungsrats zurück. Zu seiner Nachfolgerin wählte der Bundesrat die Genfer Professorin Anne Héritier Lachat. Verschiedentlich und im Rahmen der regelmässigen Aussprachen befasste sich die FINMA mit Selbstregulierungen der SBVg. So trat mit ihrer aufsichtsrechtlichen Anerkennung am 1. Januar 2011 ein Abschnitt der Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge in Kraft, der die Entschädigung der Bank entsprechend dem FINMA- Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» (2009/1) regelt. Unter den eigenen Regulierungen der FINMA sind namentlich ihre Rundschreiben «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten» (2010/1) und «Pensions- und Darlehensgeschäfte mit Wertschriften» (2010/2) zu erwähnen. Des Weitern hat die FINMA in der Mitteilung Nr. 18 (2010) die Pflichten von Finanzintermediären im Umgang mit Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung (so genannte Insurance Wrappers ) publiziert und ihre Position zu den Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft im Bericht vom 22. Oktober 2010 bekannt gegeben (vgl. Kapitel des Tätigkeitsberichts 2009/2010). Schliesslich hatte sich die FINMA auch im laufenden Jahr mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise zu beschäftigen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) steht mit der FINMA insbesondere bezüglich der Entwicklungen im Bereich Too big to fail (vgl. Kapitel 2.2.5) und der schweizerischen Umsetzung von Basel III (vgl. Kapitel 2.2.4) in einem intensiven Kontakt. Position der SBVg Durch die Finanzmarktkrise gerieten verschiedene Themen auf die Pendenzenliste der Finanzmarktaufsicht, und auch die Politik hat sich in die entsprechenden Diskussionen eingeschaltet. Dadurch intensivierte sich die Zusammenarbeit der SBVg mit der Aufsichtsbehörde. Die gut eingespielte Koordination bei den beidseitigen Regulierungsarbeiten erleichtert es der SBVg, neue Herausforderungen mit der Aufsichtsbehörde gemeinsam anzugehen. Dabei ist grosser Wert auf einen frühzeitigen und ganzheitlich ausgerichteten Dialog zu legen, welcher eine geeignete Gesamtschau und Priorisierung sowie die Berücksichtigung einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation von Änderungen der regulatorischen Anforderungen ermöglicht Vertriebsregeln am Point of Sale Aufsicht über die bankunabhängigen Vermögensverwalter Seit jeher hat sich die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) für die Einführung einer angemessenen Aufsicht über die bankunabhängigen Vermögensverwalter ausgesprochen. Dadurch sollen gleich lange Spiesse für die unterschiedlichen Anbieter im Finanzmarkt Schweiz geschaffen werden. Das entspricht auch den weltweiten Standards, wie sie beispielsweise in den EU-Staaten schon heute gelten. Schweizerische Vermögensverwalter, die ihre Dienstleistungen ausländischen Kunden, namentlich in Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 10

11 der EU, anbieten wollen, bedürfen je länger desto zwingender einer Aufsicht. Zu erwähnen sind etwa die AIFM- und die MiFID-Richtlinien der EU, wobei sich Letztere in Überarbeitung befinden. Entwicklungen im Geschäftsjahr 2010/2011 Mit ihrem Vertriebsbericht 2010, den die FINMA im Oktober 2010 zur Anhörung veröffentlicht hat, will die Aufsichtsbehörde die Regelungen zur Kundeninformation über Finanzprodukte vereinheitlichen. Das betrifft namentlich die Prospekt- und Dokumentationspflichten, aber auch die Verhaltensregeln für Finanzintermediäre unterschiedlichster Art. Dafür fasst die FINMA den Vorschlag eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes ins Auge. Zugleich erhält dadurch die notwendige Schaffung einer Aufsicht über die Vermögensverwalter ein Zeitfenster. Für sie müssen Verhaltensregeln, eine Pflicht zur Selbstregulierung und eine prudentielle Aufsicht geschaffen werden. Die Anhörung der FINMA dauerte bis zum 2. Mai Die SBVg sprach sich über ihre Haltung, soweit möglich und sinnvoll, mit anderen Verbänden ab insbesondere mit economiesuisse, Swiss Funds Association (SFA), Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) und Schweizer Verband Unabhängiger Vermögensverwalter (SVUE). Position der SBVg Die SBVg hat ihre Stellungnahme zum Vertriebsbericht am 28. April 2011 eingereicht; sie lässt sich wie folgt zusammen fassen: Dass die FINMA eine differenzierende Gesamtsicht einnimmt und eine breit aufgefächerte Diskussion führen will, ist zu begrüssen. Die SBVg folgt ihr aber nicht in allen Teilen. Das gilt besonders für die Verallgemeinerung und Überzeichnung des Informationsgefälles von den Banken zu ihrer Kundschaft. Gerade hier wäre noch mehr zu differenzieren. Die Bankiervereinigung begrüsst, dass die FINMA einen Regelungsbedarf bei einer Aufsicht über die Vermögensverwalter sieht und eine auf das EU-Recht bzw. die MiFID abgestimmte Regelung vorschlägt. Ob es dafür ein Finanzdienstleistungsgesetz braucht oder ob entsprechende Anpassungen des Finanzmarkt- und Privatrechts genügen, bedarf noch der Klärung. Wichtig ist, dass die neue Regelung den schweizerischen Unternehmen den Marktzugang zur EU erleichtert. Die Geschäftsstelle wird sich zusammen mit Behörden und Betroffenen für eine gute Lösung einsetzen. Als kontraproduktiv sind gewisse Vorschläge der FINMA für zivilrechtliche Massnahmen abzulehnen (Umkehr der Beweislast, schiedsrichterliche Zuständigkeit des Bankenombudsman u.a.). Sie sprengen den aufsichtsrechtlichen Rahmen und beruhen auf der so nicht zutreffenden Annahme eines Informationsgefälles von der Bank zu ihrer Kundschaft. Schliesslich ist auch eine provisorische Bundesratsverordnung zur kurzfristigen Harmonisierung der Verhaltensregeln für die heute schon beaufsichtigten Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen und KAG-Vermögensverwalter abzulehnen. Sie dürfte aus Sicht der Bankiervereinigung die ungleichen Rahmenbedingungen im Blick auf die unabhängigen Vermögensverwalter vorübergehend sogar verschlechtern. Eine sorgfältige Gesetzgebung mit Bedacht und der nötigen Zeit verdient den Vorzug. Nicht Gegenstand des Vertriebsberichts ist die Frage, ob als Übergangslösung zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie in der Schweiz die freiwillige Aufsicht der FINMA über die Verwalter ausländischer Kollektivanlagen gemäss Art. 13 Abs. 4 KAG in ein Obligatorium umgewandelt werden soll. Die rasche Einführung einer Aufsicht über alle Ver- Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 11

12 mögensverwalter, gestützt auf das Börsengesetz und eine Ergänzung der Börsenverordnung, könnte dieses Ziel auch erreichen Eigenkapital, Liquidität und Systemstabilität Als Reaktion auf die Finanzkrise ist die Begrenzung von Systemrisiko bzw. die Verbesserung der Systemstabilität eine zentrale Priorität der internationalen wie nationalen Banken- und Finanzmarktregulierung geworden. Zur Ausgangslage gehört, dass die als Basel II bekannten internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht im Bereich der Eigenkapitalregulierung fristgerecht in schweizerisches Recht umgesetzt worden sind. Bereits Anfang 2007 trat die neue bundesrätliche Eigenmittelverordnung (ERV, Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung) zusammen mit mehreren neuen Rundschreiben von EBK bzw. FINMA in Kraft. Für die verschiedenen Verfahren zur Bestimmung des regulatorischen Eigenkapitals galten differenzierte Übergangsfristen. Die Schweiz hat damit alle drei von Basel II vorgesehenen Säulen bzw. die Bedingungen in den Bereichen der Mindestkapitalanforderungen (Säule 1), des bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesses (Säule 2) sowie der Transparenz und Offenlegung (Säule 3) fristgerecht umgesetzt. Bekanntlich informierte im Dezember 2008 die EBK (FINMA) über die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für die beiden schweizerischen Grossbanken (Medienmitteilung vom 4. Dezember 2008). Dabei sind erstens die Anforderungen im Bereich der risikogewichteten Eigenmittel (Basel II) markant erhöht worden. Zweitens ist für beide Grossbanken neu eine Leverage Ratio (Verschuldungsobergrenze ohne Risikogewichtung) eingeführt worden. Diese Verschärfungen sind grundsätzlich bis im Jahr 2013 zu erfüllen. Im Bereich der Liquiditätsvorschriften hat die FINMA bzw. die SNB im Sommer 2010 mit beiden Grossbanken ein neues Regime vereinbart, welches grundsätzlich den Eckwerten von Basel III folgt und bereits in Kraft getreten ist. Die weiteren spezifischen Anforderungen für die Grossbanken werden separat in Kapitel ( Too big to fail ) dargestellt. Entwicklungen im Geschäftsjahr 2010/2011 Noch im Dezember 2009 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht zwei zentrale Konsultationspapiere zum Übergang zu revidierten Empfehlungen bezüglich Eigenkapital- und Liquiditätsregulierung ( Basel III In ihrer Stellungnahme vom April 2010 anerkennt die SBVg zwar einen Revisionsbedarf in den Bereichen Eigenkapital und Liquidität, weist jedoch kritisch auf die Gefahr überschiessender Entwicklungen hin ( Zentrale Stossrichtung ist das Plädoyer für eine international harmonisierte Umsetzung (Level Playing Field) und für grosszügige Übergangsbestimmungen (Grandfathering). Im Anschluss an die Behandlung durch die Group of Governors and Heads of Supervision (GHOS) hat der Basler Ausschuss im Dezember 2010 die definitiven Versionen der Grundlagen-Dokumente zu Basel III publiziert ( Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems sowie International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring ). Tätigkeitsbericht 2010/2011 der SBVg 12

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