Jochen Gewecke lebt und arbeitet als freier Grafik-Designer und Texter in Mössingen.

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1 Amtsblatt Ausgabe 9/2015 vom 27. Februar Kommt zusammen! Moschee, Kirche, Synagoge Kommt zusammen! Moschee, Kirche, Synagoge heißt die Ausstellung von Fotografien des Künstlers Jochen Gewecke, die von 1. März bis 6. April in Meßkirch zu sehen sein wird. Die mit dem Europäischen Bürgerpreis ausgezeichnete Ausstellung, die auch für den Ehrenpreis für Gestaltung nominiert ist, wird in Meßkirch an fünf verschiedenen Orten gezeigt: Im Schloss in der katholischen Kirche in der Kapelle beim Klösterle in der Spitalkapelle und im Rathaus. Jochen Gewecke lebt und arbeitet als freier Grafik-Designer und Texter in Mössingen. Zur Eröffnung am 1. März im Schloss spricht Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin a.d. Herzliche Einladung zur Vernissage am Sonntag, 1. März 2015, 11:30 Uhr, beginnend im Schloss Arne Zwick Bürgermeister

2 2 Wichtiger Hinweis zum Amtsblatt Die Stadt Meßkirch weist als Herausgeber des Amtsblattes darauf hin, dass die Verfasser von Beiträgen für die Richtigkeit des Textinhaltes selbst verantwortlich sind, auch im Hinblick darauf, dass der redaktionelle Teil des Amtsblattes auf der Homepage der Stadt Meßkirch erscheint. Aus redaktionellen Gründen kann eine verkürzte Veröffentlichung notwendig sein. Des Weiteren besteht kein Anrecht auf die unbedingte Wiederholung des gleichen Textes in der darauffolgenden Amtsblatt-Ausgabe. Auf die Beachtung von Urheberrechten für Bilder, Grafiken u.ä. wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle von Schadensersatzforderungen gibt die Stadt Meßkirch diese an die Verfasser des jeweiligen Beitrags weiter. ÖFFNUNGSZEITEN DER STADTVERWALTUNG Rathaus Conradin-Kreutzer-Straße 1 Mo.- Fr. 8:00 12:00 Uhr Telefon 07575/206-0 Do. 15:00 18:00 Uhr Telefax 07575/ info@messkirch.de Stadtbauamt Schlossstraße 1 Mo.- Fr. 8:00 12:00 Uhr Telefon 07575/ Do. 15:00 18:00 Uhr Telefax 07575/ stadtbauamt@messkirch.de Tourist-Information Schlossstraße 1 Mo.- Fr. 8:00 12:00 Uhr Telefon 07575/ Mo.- Mi.14:00 16:00 Uhr Telefax 07575/4732 Do. 15:00 18:00 Uhr info@messkirch.de Bürgerbüro Hauptstraße Mo. Fr. 8:30 12:30 Uhr Telefon 07575/ Mo.+ Fr.14:00 17:30 Uhr Telefax 07575/ Do. 14:00 18:00 Uhr Sa. 8:30 12:00 Uhr buergerbuero@messkirch.de Wirtschaftsförderer Wilhelm Stöcker Telefon 07575/ Hauptstraße stoecker@messkirch.de IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Meßkirch mit den Ortsteilen Dietershofen/Buffenhofen, Heudorf, Langenhart, Menningen, Rengetsweiler, Ringgenbach und Rohrdorf. Herausgeber: Stadt Meßkirch Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Layout-Gestaltung, Druck und Anzeigen: Bürgermeister Arne Zwick Druckerei Heinz Schönebeck GmbH Conradin-Kreutzer-Str. 1, Meßkirch Conradin-Kreutzer-Str. 10, Meßkirch Tel / Tel /9239-0, Fax 07575/ amtsblatt@messkirch.de info@schoenebeck-druck.de Titelseite Bild Kopfzeile: Th. Kölschbach Erreichbarkeit der Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen: Apotheke Festnetz-Rufnummer Mobilnetz-Nummer SMS apo an Arzt Notfallpraxis im KKH Sigmaringen Fachärzte Die diensthabenden Ärzte sind unter folgenden Tel.-Nr. zu erfragen Kinderarzt Augenärzte HNO Zahnarzt Tierarzt Dr. Kullen 07575/92310 Dr. Kettenacker 07575/92040 M. Bernauer, Rengetsweiler 07578/ Wichtige Telefon-Nummern für den Notfall: Polizei Feuerwehr / Rettungsdienst Krankentransporte / Sozialstation Hospizbewegung Dorfhelferinnen-Station Nachbarschaftshilfe Wassermeister Zentralkläranlage 07575/710 Gas-Störungsdienst 0800/ Strom-Störungsnummer 0800/ Notfall-Faxnummer für Hör- u. Sprachgeschädigte 112 zusätzlich über die RLO 0751/ Beratungsstelle Häusliche Gewalt 07571/73010 (Caritasverband Sigmaringen) Gewalt gegen Frauen 0800/

3 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Industriepark Nördlicher Bodensee Offenlage des Bebauungsplans Industriepark Nördlicher Bodensee sowie der Örtlichen Bauvorschriften Der Zweckverband Industriepark Nördlicher Bodensee hat in seiner Verbandssitzung am den Entwurf des Bebauungsplans Industriepark Nördlicher Bodensee sowie die Örtlichen Bauvorschriften festgestellt und beschlossen, diesen nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Anlass der Bebauungsplanänderung Die Gemeinderäte der Gemeinden Inzigkofen, Leibertingen, Sauldorf, Wald und der Stadt Meßkirch haben zur Durchführung der Planung und zur Aufstellung des Bebauungsplans Industriepark Nördlicher Bodensee einen Zweckverband mit dem Namen Industriepark Nördlicher Bodensee gebildet. Dieser Zweckverband plant und erschließt das gemeinsame Industrie- und Gewerbegebiet Industriepark Nördlicher Bodensee und siedelt dort Betriebe an. Ziel und Zweck der Planung Die Maßnahme dient der Ausweisung von neuen Industriebauflächen für die Neuansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben und dient somit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region. Der Bebauungsplan hat vor allem den Zweck, für seinen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Festsetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu treffen, die zudem sämtliche Belange des Natur- und Umweltschutzes, der Landschaftspflege sowie des personifizierten und öffentlichen Nahverkehr im Einklang mit den Belangen der Wirtschaft bringt. Ergänzend werden örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen. Bürgerbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke wird der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 09. März 2015 bis einschließlich 13. April 2015 beim Stadtbauamt Meßkirch Schlossstraße 1, Meßkirch, beim Bürgermeisteramt Inzigkofen Ziegelweg 2, Inzigkofen, beim Bürgermeisteramt Leibertingen Rathausstraße 4, Leibertingen, beim Bürgermeisteramt Sauldorf Hauptstraße 32, Sauldorf sowie beim Bürgermeisteramt Wald Von Weckenstein - Str. 19, Wald während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen oder Bedenken schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Erkenntnisse sind der Auslegung beigefügt. Es liegen folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, Eingriffs-Kompensationsbilanz, artenschutzrechtlicher Prüfung und Natura Vorprüfung (Stand 16. Februar 2015), Büro 365 freiraum + umwelt, Überlingen Dipl. Ing.(FH) B. Siemensmeyer u. Dipl.- Ing. (FH) S. Irmscher : Beschreibung der Umweltschutzziele aus übergeordneten Gesetzen und Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen, Beschreibung der Umweltbelange und Auswirkungen der Planung gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch und Erholung, Pflanzen/Biotope/Biodiversität, Tiere, Geologie und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG inkl. faunistischem Gutachten mit Listen der erfassten Arten, Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren, Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht- Durchführung der Planung, Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Auswirkungen, Maßnahmenkonzept mit Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation im Plangebiet sowie Maßnahmen zur Kompensation und zum Artenschutz (CEF-Maßnahmen) auf Flächen außerhalb des Plangebiets, Abarbeitung der Eingriffsregelung für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild mit Eingriffs-Kompensationsbilanz, Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung, Allgemeinverständliche Zusammenfassung, Im Anhang zum Umweltbericht sind enthalten: Fotodokumentation, Bestandsliste der Bäume, Pflanzlisten für den Bebauungsplan, Faunistisches Gutachten (J. Grom, H. Eder 2014), Natura 2000-Vorprüfung, Bestandsplan, Grünordnerischer Maßnahmenplan; 3 Geotechnischer Bericht und Baugrundbeurteilung, Crystal Geotechnik Utting u. Berghoff Analytik und Umweltengineering GmbH & Co.KG Tübingen (Stand ) Gutachten zu Grundwasserverhältnisse, Versickerung und bautechnische Eigenschaften der Böden; Konzeption zur Regenwasserableitung, Ikt Kollmann GmbH, Weingarten (Stand ) Berechnung und Untersuchung zur Ableitung und Entsorgung von Regenwasser und Oberflächenwasser; Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung: 1) Regierungspräsidium Tübingen Forderung einer FFH-Vorprüfung sowie einer artenschutzfachlichen Prüfung, Hinweis auf noch ausstehende Erarbeitung von CEF-Maßnahmen für die Feldlerche, Hinweis auf Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung der externen Kompensationsmaßnahmen, Hinweis auf Notwendigkeit einer Ökologischen Baubegleitung und eines detaillierten Monitorings, Äußerung zur Denkmalpflege bezogen auf das Baudenkmal St. Rudolphskapelle; 2) Landratsamt Sigmaringen Hinweis auf Nachweis über Kompensation des Bodenausgleichsbedarfs, Hinweis auf Erarbeitung externer Kompensationsmaßnahmen sowie, artenschutzrechtlicher CEF-Maßnahmen; 3) Landesnaturschutzverband (LNV) Arbeitskreis Sigmaringen Empfehlungen für mögliche Minimierungsmaßnahmen, Zuständigkeit für Amphibienschutzmaßnahmen, Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen: Gewässerrenaturierung an der Ablach, Hinweis auf Notwendigkeit einer vertraglichen Sicherung der Kompensationsmaßnahmen, Empfehlung eines Monitorings, 4) RP Freiburg, Landesamt für Geologie Äußerungen zu Boden, Grundwasser und Geotopschutz; 5) Landesfischereiverband Baden Württemberg e.v., Stuttgart Äußerung zu Kompensationsmaßnahmen und Gewässerökologie der Ablach; Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltende gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Meßkirch, den gez. Arne Zwick Vorsitzender Zweckverband Industriepark Nördlicher Bodensee

4 4 Förderprogramm Neues Meßkirch soll attraktiver werden Anfang des Jahres 2009 startete die Stadt Meßkirch ein Förderprogramm aus eigenen Haushaltsmitteln, um private Vorhaben zu unterstützen, durch deren Realisierung eine Verbesserung der städtebaulichen Situation erreicht werden kann. (Schaffung von neuem Wohnraum sowie Projekten zur Aufwertung des Wohnumfeldes). Der Gemeinderat hat nun im Haushalt 2015 den Fördertopf auf Euro Haushaltsmittel pro Jahr erhöht. Nach Ansicht von Stadtbaumeister Thomas Kölschbach reicht dies jedoch nicht aus, um die Attraktivität dieses Programmes zu steigern. Hierzu ein Gespräch mit ihm: Herr Kölschbach, warum sollte Ihrer Meinung nach eine grundlegende Reform des Programmes erfolgen? Th. Kölschbach: Ein zentrales Ziel der Stadt Meßkirch sollte sein, die Menschen im Hinblick auf eine gute Stadtentwicklung grundsätzlich für eine ganzheitliche Sichtweise und für ein nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren. Deshalb sollten auch im privaten Wohnungsbau die Themen Innentwicklung und Klimaschutz sowie die veränderten Bedürfnisse aufgrund des demografischen Wandels Berücksichtigung finden. Erneuerung allein bezieht sich nicht vordergründig auf Neubau, sondern muss zu gleichen Teilen die Modernisierung von Bauten berücksichtigen. Daher die neuen Förderanreize für bestehende Gebäude. Welche Förderkriterien sind Ihnen demzufolge besonders wichtig? Th. Kölschbach: Um vor allem die Innenentwicklung zu stärken, sollte nicht unbedingt der Rückbau alleine gefördert werden, vielmehr sollte die bauliche Substanz modernisiert werden, was zum Beispiel auf den energetischen Bereich zielt. Darüber hinaus und unter dem Aspekt der demographischen Veränderungen können mit dem neuen Förderprogramm Maßnahmen, die der Barrierefreiheit im Wohnbereich dienen, angestoßen werden. Welche Möglichkeiten hat ein Bauherr, sich im Vorfeld über die städtebaulichen Ziele von Meßkirch zu erkundigen? Th. Kölschbach: Jederzeit können Bürger/innen, die in Meßkirch bauen wollen oder ihren Wohnsitz hierher verlegen möchten, das Stadtbauamt aufsuchen, um hier die aktuellsten Informationen zum Stadtentwicklungsprozess zu erfahren. Zukünftig werden diese Informationen auf der gestalteten Homepage der Stadt Meßkirch einsehbar sein. Ein neuer Baustein wird das Baukataster sein, anhand dessen mögliche Baulücken oder Leerstandsimmobilien auf einer geographischen Informationsplattform dargestellt werden. Dabei übernimmt die Stadt die Aufgabe des Vermittlers und stellt den Kontakt zwischen Besitzer und möglichem Käufer dar. Das Baulückenkataster soll in Zukunft auf den gewerblichen Sektor erweitert werden. Wie detailliert ist eine Beratung durch Sie als Stadtbaumeister? Th. Kölschbach: Die Beratungsleistungen sind vielfältig. Angefangen vom Planungsrecht oder Baurecht bis hin zu denkmalschutzrechtlichen Beratungen oder Farb- und Gestaltungsberatungen bei Baumaßnahmen, die innerhalb der geltenden Altstadtsatzung liegen. Im energetischen Sanierungsbereich können wir mit Informationsbroschüren weiterhelfen und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Kooperation mit der Energieagentur Sigmaringen. Beim reformierten Förderprogramm Neues Meßkirch werden die Beratungsleistungen was die energetischen oder farbgestalterischen Maßnahmen betrifft, zur Pflicht für den Antragssteller/in. Entstehen den Bürgern für Ihre Beratung Kosten und welche Unterlagen sollte er zum Gespräch mitbringen? Th. Kölschbach: Sämtliche Beratungsleistungen sind kostenneutral. Neben den Planunterlagen benötigen wir stets eine Kostenschätzung, die entweder durch einen Fachplaner erstellt wurde oder auf Kostenvoranschläge von Fachfirmen oder Handwerksbetrieben beruht. Nach einem Jahr soll der Erfolg der Aktualisierung des Förderprogramms betrachtet werden. An welche Faktoren bemessen Sie diesen? Th. Kölschbach: Zuallererst wird sich der Erfolg an den abgerufenen Mitteln bemessen. In der bisherigen laufenden Programmzeit seit 2009 wurden lediglich acht Maßnahmen mit EUR gefördert. Bedenkt man, dass insgesamt EUR zur Verfügung standen, ist diese Indiz dafür, dass die Förderung nur einen geringen Bevölkerungsteil angesprochen hat. Der Rückbau von Gebäuden allein betrachtet, schafft anscheinend kein Neues Meßkirch. Daher ist die Reformierung des Programmes dringend notwendig, umso den gewünschten Erneuerungsprozess verstärkt zu aktivieren. Erhalt von Substanz durch Erneuerung und Modernisierung ist zugleich Wertschöpfung. Und wenn dann noch der ein oder andere Baum, die ein oder andere Staude oder die ein oder andere Kletterpflanze zur Durchgrünung des Siedlungsbereiches oder Quartiers beiträgt, werden wir schnell den Sinn dieser Fördermaßnahmen begreifen. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn die von mir angedachten Reformvorschläge eins zu eins beschlossen würden. Die Vielfalt der Förderpunkte wird den innerstädtischen Entwicklungsprozess spürbar vorantreiben.

5 5 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes Sektorale Teilfortschreibung Wind der Verwaltungsgemeinschaft Meßkirch/Leibertingen/Sauldorf Die Verwaltungsgemeinschaft hat am den Flächennutzungsplan Sektoralen Teilflächenfortschreibung Wind durch Beschluss festgestellt. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf die Gemarkungen Meßkirch, Leibertingen und Sauldorf. Das Landratsamt Sigmaringen hat mit Bescheid vom 19.Februar 2015 aufgrund 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan Sektorale Teilfortschreibung Wind genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan Sektorale Teilfortschreibung Wind einschließlich seiner Bestandteile wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan Sektorale Teilfortschreibung Wind einschließlich der Begründung mit Umweltbericht bei der Stadt Meßkirch, Stadtbauamt, Schlossstraße Meßkirch während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung das 214 Abs. 2 Bau GB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Meßkirch, Arne Zwick Vorsitzender Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Nachruf Die Stadt Meßkirch und die Ortschaftsverwaltung Rohrdorf trauern um Herrn Otto Mauz der am 12. Februar 2015 verstorben ist. In der Zeit von 1951 bis zum Ruhestand 1998 war der Verstorbene als Waldarbeiter der Kommune tätig. Von 1965 bis 1973 war er Gemeinderat der früher selbständigen Gemeinde Rohrdorf, daran anschließend bis 1989 Ortschaftsrat in Rohrdorf. Außerdem war er von 1975 bis 1980 Stadtrat in Meßkirch. Seit 1958, also rund 57 Jahre, leistete er Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Meßkirch, Abteilung Rohrdorf. Eine lebendige Dorfgemeinschaft und ein aktives Vereinsleben lagen ihm sehr am Herzen. Für sein großes ehrenamtliches Engagement gelten ihm unser Dank und unsere Anerkennung. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Stadt Meßkirch Arne Zwick Bürgermeister Ortschaftsverw. Rohrdorf Hubert Frick Ortsvorsteher Die Steuern und Wassergebühren waren fällig: Zum sind die Grund- und Gewerbesteuer für das I. Quartal fällig gewesen. Ebenfalls wollen wir an den Fälligkeitstermin für die Wasser- und Abwassergebühren - abrechnung am erinnern. Eine pünktliche Bezahlung schützt Sie vor weiteren Kosten. Bei Zahlung wird um die Angabe der korrekten Buchungszeichen gebeten. Falls Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Gebühren per Lastschrift von ihrem Konto abgebucht. Freiwillige Feuerwehr Meßkirch & Abteilung Rohrdorf Markus Gruber Markus Hellstern Kommandant Abt. Kommandant EnBW-Kilometergeld für den Förderverein Gemeindesaal Heudorf e.v. Einen Scheck in Höhe von Euro überreichte Josef Schmid, Kommunalberater im EnBW-Regionalzentrum Heuberg-Bodensee zusammen mit Bürgermeister Arne Zwick dem Förderverein Gemeindesaal Heudorf e.v.. Bei der Tour de Ländle 2014 waren am 3. August 19 Radler aus Meßkirch an den Start gegangen, um sich für einen guten Zweck in ihrer Stadt einzusetzen. Von Spaichingen über Dietingen ging es nach Sulz am Neckar.

6 6 Die Meßkircher Radler waren gemeinsam über 1100 Kilometer gefahren, für die es nun den verdienten Lohn gab. Sie erreichten durch diese tolle Leistung mit ihrem Scheck den höchstmöglichen Förderbetrag den die EnBW für die einzelnen Teilnehmergruppen auslobte und stifteten das Geld nun dem Förderverein Gemeindesaal Heudorf e.v.. Frau Rita Lang fertigte diese Zeichnungen, zu sehen auf der Tafel im Hofgarten des Schlosses. Ortsvorsteher Ernst Muffler und die Vertreter des Fördervereins freuten sich sichtlich über den hohen Spendenbetrag, der für die Baumaßnahme des Gemeindesaals beste Verwendung finden wird. (v.l. Jürgen Messmer vom Förderverein, Ortsvorsteher Ernst Muffler, Bürgermeister Arne Zwick, Josef Schmid, Kommunalberater EnBW sowie Wolfgang Braunschweig, Förderverein) Foto: Brender BEKANNTMACHUNGEN AMTSGERICHT Amtsgericht Sigmaringen - Vollstreckungsgericht Karlstraße 17, Sigmaringen Telefon 07571/ , Telefax 07571/ Meßkircher Hobbykünstler Die Abbildung eines Ölgemäldes von J.B. Seele schmückt seit Kurzem die renovierten Räume der Stadtkasse im Rathaus. Die Stadt erhielt das Bild als Schenkung von Herrn Paul Schall, der Hobbykünstler ist und unter anderem viele Meßkircher Ansichten gemalt hat. Einige davon bietet er zum Verkauf an. Auch die selbstgefertigten Bilder anderer Meßkircher Einwohner sind in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung oder im Stadtgebiet zu sehen. So zieren beispielsweise kunstvolle Zeichnungen von Frau Rita Lang die Beschilderung im Hofgarten und einige raffinierte Aufnahmen aus der Lomographie-Ausstellung der Förderschule beleben die Flure im Rathaus. Am meisten verbreitet finden sich jedoch in den Schulen, Banken oder sonstigen Einrichtungen immer wieder interessante Ausstellungen kreativer Meßkircher Bürgerinnen und Bürger, die von wohlwollenden Sponsoren unterstützt werden. Diese Abbildung gestaltete Herr Paul Schall aus Meßkirch. 1 K 49/10 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Str. 1, öffentlich versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Meßkirch. Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum: Nr. 1: 150,112/1.000, Gewerbliche Einheit im Erdgeschoss (Aufteilungsplan Nr. 1), Blatt 2401 Nr. 2: 126,412/1.000, Wohnung im 2. Obergeschoss mit Abstellraum im Erdgeschoss (Aufteilunsplan Nr. 4), Blatt 2403 Nr. 3: 182,188/1.000, Wohnung im 2. Obergeschoss (Aufteilungsplan Nr. 5), Blatt 2404 an Grundstück: Gemarkung Meßkirch, Flurstück Nr. 184, Gebäude- und Freifläche, 221 m². Die genaue Anschrift der zu versteigernden Immobilien lautet wie folgt: Meßkirch, Hauptstraße 35. Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich dabei um ein Ladengeschäft. Das Ladengeschäft im Erdgeschoss besteht aus zwei Ladenräumen, die jedoch miteinander verbunden sind; zugehörig ist ein separater WC-Raum im Treppenhaus; Nutzfläche ca. 81qm; das Ladengeschäft wurde vormals als Friseursalon genutzt. Ursprungsbaujahr ca. 1520, danach umgebaut und teilrenoviert, letztmals Derzeit leerstehend. Es liegen gravierende Baumängel oder -schäden sowohl am Gemeinschaftseigentum wie auch an dem Ladengeschäft vor (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr). Verkehrswert EUR ,00

7 7 Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung im Obergeschoss, bestehend aus zwei Zimmer, Küche, Bad/WC, Flur sowie Abstellraum und ein Kriechkeller im Erdgeschoss an der Hangseite; Wohnfläche ca. 54qm. Ursprungsbaujahr ca. 1520, danach umgebaut und teilrenoviert, letztmals Derzeit leerstehend. Es liegen gravierende Baumängel oder -schäden sowohl am Gemeinschaftseigentum wie auch an der Eigentumswohnung vor (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr). Verkehrswert EUR ,00 Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung im Obergeschoss, bestehend aus 3 Zimmer, Küche, Bad/WC, Flur, Abstellraum; Wohnfläche ca. 98qm. Ursprungsbaujahr ca. 1520, danach umgebaut und teilrenoviert, letztmals Derzeit leerstehend. Es liegen gravierende Baumängel oder -schäden sowohl am Gemeinschaftseigentum wie auch an der Eigentumswohnung vor. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr). Verkehrswert EUR ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10% des Verkehrswerts und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Das Vollstreckungsgericht erteilt hierzu nötigenfalls nähere Auskünfte. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich. Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden. Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt. Besichtigungsmöglichkeiten können bei dem Zwangsverwalter, Rechtsanwalt Gossy Kiefer, Andreas-Rogg-Gasse 5-7, Pfullendorf, Tel , erfragt werden. 1 K 8/10 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Str. 1, öffentlich versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Meßkirch. Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum: 179,903/1000, Wohnung im 1. Dachgeschoss (Aufteilungsplan Nr. 6), Blatt 2405 an Grundstück: Gemarkung Meßkirch, Flurstück Nr. 184, Gebäude- und Freifläche, 221 m². Die genaue Anschrift der zu versteigernden Immobilien lautet wie folgt: Meßkirch, Hauptstraße 35. Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe des Sachverständigen): Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC; Ursprungsbaujahr ca. 1520, danach umgebaut und teilrenoviert, letztmals 2005; Wohnfläche ca. 95qm; derzeit leerstehend. Es liegen gravierende Baumängel oder -schäden sowohl am Gemeinschaftseigentum wie auch an der Eigentumswohnung vor. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr). Verkehrswert: EUR ,00 Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus

8 8 dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10% des Verkehrswerts und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Das Voll - streckungsgericht erteilt hierzu nötigenfalls nähere Auskünfte. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich. Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden. Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. 1 K 41/11 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, um 09:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Str. 1, öffentlich versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Meßkirch. Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum: 77,043/1000, Wohnung im 2. Dachgeschoss mit Abstellraum im Erdgeschoss (Aufteilungsplan Nr. 7), Blatt 2406 an Grundstück: Gemarkung Meßkirch, Flurstück Nr. 184, Gebäude- und Freifläche, 221 m². Die genaue Anschrift der zu versteigernden Immobilien lautet wie folgt: Meßkirch, Hauptstraße 35. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung bestehend aus 1 Zimmer, Küche, Bad/WC, Flur und einem Abstellraum im Erdgeschoss; Wohnfläche ca. 32qm; derzeit leerstehend; Ursprungsbaujahr ca. 1520, danach umgebaut und teilrenoviert, letztmals Es liegen gravierende Baumängel oder -schäden sowohl am Gemeinschaftseigentum wie auch an der Eigentumswohnung vor. (Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr). Verkehrswert EUR ,00 Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt in der Regel 10% des Verkehrswerts und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Das Vollstreckungs gericht erteilt hierzu nötigenfalls nähere Auskünfte. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Bei der Abgabe von Geboten sind Ausweispapiere erforderlich. Soll für eine in einem Register eingetragene Einzelfirma, Gesellschaft oder Genossenschaft geboten werden, ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung sofort bei Abgabe des Gebots die Vorlage eines amtlichen aktuellen Ausdrucks neueren Datums aus dem jeweiligen Register notwendig. Der Ausdruck ist somit rechtzeitig beim jeweils zuständigen (ggf. zentralen) Registergericht zu beantragen. Eine rechtzeitige Fertigung vor Ort kann nicht gewährleistet werden. Eine amtliche Besichtigung des Objekts findet nicht statt. Weitere Informationen unter Telefon: 07571/ ; Telefax: 07571/ Meyer, Rechtspfleger Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden.

9 9 KOMMUNALES ENERGIEMANAGEMENT Energiespartipp der Woche: Es spart zwar noch keinen Strom und damit auch kein Geld, wenn man weiß, ob der eigene Stromverbrauch hoch, mittel oder niedrig ist. Aber es kann sehr zum Stromsparen motivieren - zu erfahren, dass vergleichbare Haushalte mit deutlich weniger Energie auskommen. Mit einem Strommessgerät kann man die heimlichen Stromfresser entlarven und sich so Gedanken über die Einsparmöglichkeiten machen. Strom- oder Energiekostenmessgeräte gibt es zum Ausleihen beim örtlichen Stromversorger. Ihre Energiemanagerin Sabrina Rebholz GEBURTSTAGE Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen viel Glück, Gesundheit und Lebensfreude. Aus Gründen des Datenschutzes 27. Februar werden die Geburtstage in der Herrn Josef Hauser, Schnerkinger Str. 38 zum 80.Geburtstag Online-Ausgabe des Amtsblattes 28. Februar nicht veröffentlicht! Herrn Josef Rickert, Messostr. 9 zum 78.Geburtstag 01. März Herrn Karl Eßt, Friedrich-Ebert-Str März Herrn Peter Lukanowski, Schwimmbadstr. 5a Frau Hilda Zink, Raiffeisenstr. 8 zum 75.Geburtstag zum 76.Geburtstag zum 72.Geburtstag Ortsvorsteher: Ernst Muffler (Tel.-Nr /3909) Sprechzeit: Montag, Uhr (Tel.-Nr. im Amt 07575/3317) Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Ortsvorsteherin: Elvira Reichert (Tel.-Nr /1270) Sprechzeit: Mittwoch von 19:30 Uhr bis Uhr (Tel.-Nr. im Amt 07570/340) Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Feuerwehr Meßkirch, Abteilung Langenhart Einladung zur 63. Ordentlichen Jahreshauptversammlung der Abteilung Langenhart am Freitag, den 27. Februar 2015 um 19:30Uhr im Brigel-Hof. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Schriftführers 4. Kassenbericht 5. Bericht des Abteilungskommandanten 6. Neuwahlen: 1. Kommandant 2. Stellvertreter 3. Kassierer 4. Schriftführer 5. Fahnenabordnung 6. Ehrenwache 7. Wünsche und Anträge 8. Gäste haben das Wort 9. Schlusswort gez. Abteilungskommandant 05. März Frau Karin Jablonski, Dr.-Conrad-Gröber-Str.16 Herrn Josef Klett, Felsenäcker 3,(Menn) zum 71.Geburtstag zum 89.Geburtstag ORTSTEILE Ortsvorsteher: Karl Mägerle (Tel.-Nr / 3156) Sprechzeit: Mittwoch, von 18:00 20:00 Uhr (Tel.-Nr. im Amt 07575/3636) Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Ortsvorsteher: Manfred Nothhelfer (Tel.-Nr /2741) Sprechzeit: Mittwoch, ab Uhr, (Tel.-Nr. im Amt 07575/3555) Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Ortsvorsteher: Berthold Sauter (Tel.-Nr /921699) Sprechzeit: Mittwoch, ab 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr (Tel.-Nr. im Amt 07578/453) Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich

10 10 Ortsvorsteher: Harald Veeser (Tel.-Nr /1569) Sprechzeiten: Mittwoch, 19:00-20:00 Uhr (Tel.-Nr. im Amt 07575/2225). Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Ortsvorsteher: Hubert Frick (Tel.-Nr /1278) Sprechzeit: Mittwoch, 18:30-20:00 Uhr, Freitag, 18:30-20:00 Uhr (Tel.-Nr. im Amt 07575/3632) Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich Benzenburghalle Die Benzenburghalle ist vom 6. März ab 13:00 Uhr bis einschließlich Samstag, 7. März für den Sportbetrieb geschlossen. SCHULEN Anmeldungen zur Werkrealschule für das Schuljahr 2015/ 2016 Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Conradin- Kreutzer- Werkrealschule besuchen möchten, können am Mittwoch, und am Donnerstag, in der Zeit von Uhr Uhr im Sekretariat der Schule angemeldet werden. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde und die Bestätigung der Grundschule über den Besuch der 4. Klasse mit (Blatt 4 der GS- Empfehlung). gez. G. Weiß, Rektorin KINDERGARTEN Die städtischen Kindergärten Kunterbunt und Schloss sagen Dankeschön! In beiden Einrichtungen hieß es während der Fasnachtszeit: Manege frei herzlich willkommen im Zirkus Schlo-Ku-Sani!. Als große Überraschung für die Kinder besuchten die Clowns Gerd & Gerda, vom Theater Auf!Lauf! aus Freiburg, die Kinder. Am Mittwoch vor dem Schmotzigen Donnerstag erlebten beide Künstler mit der bunten Narrenschar so manche Kunststücke und Späße. Für die finanzielle Unterstützung der Gage bedankt sich das Kindergartenteam bei den Firmen: Alber Treppensysteme GmbH, Alber Metallverarbeitung GmbH, AXA Agentur Schank & Schank, Droxner GmbH, garten & mehr Christian Ott, Geschwister Hofmann GbR, Maier Duschkabinen, Metallbau Tscholl, Naben hauer Heizung und Sanitär, Autohaus Revo Sigmaringen, Sahin Obst Gemüse und Gastronomiebedarf, Baugeschäft Schöneberg. Sabine Fritz mit den Teams der Einrichtungen Kunterbunt & Schloss Kindergarten St. Raphael Mit dem Aschermittwoch endete die Fasnet und nun ist Fastenzeit. Diese dauert 40 Tage, bis Ostern Auferstehung Jesu. In der Fastenzeit wollen wir im Kindergarten den Blick wieder bewusst auf das Wesentliche richten, was eigentlich wichtig ist: Die Zeit miteinander und die Wertschätzung zum Leben. So begingen die Kinder gemeinsam mit allen ErzieherInnen und Herrn Pfarrer Klotz diesen besonderen Tag mit einer kleinen Feier. Als Zeichen, dass alles Äußere verschwindet, das Innere bleibt Vergänglichkeit und Auferstehung bestand für die Kinder die Möglichkeit, ein Aschekreuz durch Herrn Pfarrer Klotz auf die Stirn zu erhalten. Doch an dieser Wortgottesfeier gab es einen weiteren Schwerpunkt: Das Holzbild des heiligen Raphael, das durch Herrn Chevalier restauriert wurde, erhielt nach der Segnung seinen neuen Platz über dem Esstisch. Der Erzengel Raphael ist der Namenspatron unseres Kindergartens und steht als Begleiter und Schutzengel für die Kinder. ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN Notariat Meßkirch im Schlössle Notar: Jürgen Boss, Kirchstraße 7, Meßkirch Telefon: 07575/92050 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag und von Freitag 8:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr 7:00-12:30 Uhr Jugendtreff Klösterle Meßkirch Montag: Uhr Jugendtreff (12-20 Jahre) Dienstag: Uhr Mädels-Café (13-17 Jahre) Mittwoch: Uhr Jugendtreff (12-20 Jahre) Donnerstag: geschlossen Freitag: 1x im Monat Aktionstag (Party, Turniere, Ausflüge,...) Badespaß im Hallenbad Hallenbad Meßkirch Am Feldweg Meßkirch - Tel / Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Spielenachmittag Uhr (nur für Erwachsene) Donnerstag Uhr Freitag Uhr Sonntag Uhr Das Hallenbad ist samstags und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. (Montag Vereine) Eintritt: Jugendliche bis 18 Jahren Einzelkarte 2,00 Zehnerkarte 15,00 Erwachsene Einzelkarte 3,00 Zehnerkarte 27,00

11 11 CAMPUS GALLI KLOSTERSTADT EINE EINZIGARTIGE ZEITREISE Erleben Sie die Faszination des frühen Mittelalters Öffnungszeiten von 02. April bis 02. November Kontakt: Info-Büro Campus-Galli (Verwaltung) Hauptstraße (Bürgerbüro, I. OG) Meßkirch Mo. Fr. 9:00 12:00 Uhr Tel / Buchungsstelle (Tourist-Information) Schlossstraße 1, Meßkirch Mo. Fr. 9:00 12:00 Uhr Mo. + Mi. 14:00 16:00 Uhr Do. 15:00 18:00 Uhr Tel.: 07575/ booking@campus-galli.de Meßkircher Tafel Hauptstr. 20, Meßkirch Telefon: tafel-messkirch@online.de Öffnungszeiten: Mo. und Do. 13:00-13:30 Uhr Ein Berechtigungsschein, der zum Einkauf in der Tafel benötigt wird, erhalten bedürftige Menschen, (Sozialhilfeempfänger, ALG II - Empfänger, Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende) in Meßkirch im Bürgerbüro. SOZIALES / HILFE Sozialstation St. Heimerad e.v. Schlossstraße 22, Meßkirch Telefon: 07575/93135 Telefax: 07575/ Wir sind Jeden Tag an Ihrer Seite wenn es um Pflege, Unterstützung, Beratung und Betreuung geht. Wir helfen Ihnen bei der Pflege Ihrer Angehörigen, unterstützen Sie im Haushalt, geben Rat und können zuhören. Wir beraten Sie gerne. Ihre Ansprechpartner sind: Sabine Olbrich, Pflegedienstleitung Romana Specker, stellv. Pflegedienstleitung Wir sind ein Team von qualifizierten, erfahrenen und verantwortungsbewussten Fachkräften in der Kranken- und Altenpflege, in der Sozialarbeit und in der Hauswirtschaft. Wir haben Rufbereitschaft rund um die Uhr. Caritassozialdienst Meßkirch Beratungsstelle des Caritasverbandes Sigmaringen - Schwangerschaftsberatung, Migrationsdienst, Caritassozialdienst - Nebengebäude des Conrad-Gröber-Hauses Stockacher Straße 26, Meßkirch Tel: 07575/ , Fax: 07575/ norbert.stauss@caritas-sigmaringen.de Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Wir bieten eine vertrauliche und kostenlose Beratung bei persönlichen und sozialen Problemstellungen, sowie bei Fragen zum Arbeitslosengeld II, zur Sozialhilfe und zu weiteren staatliche Leistungen. MUSEEN Kultur- und Museumszentrum Schloss Meßkirch Information: Telefon (07575) Öffnungszeiten: Kreisgalerie Schloss Meßkirch Fr - So sowie feiertags jeweils Uhr Martin-Heidegger-Museum: Fr - So sowie feiertags jeweils Uhr Oldtimer-Museum: (nur von ) Samstag von Uhr, Sonntag von Uhr Heimatmuseum Führung nur nach Vereinbarung über Tourist-Information (Tel.: / ) oder Dr. Fischer (Tel.: / 1690). Eintritt frei (Spenden werden gerne entgegen genommen) Eintritt: Kreisgalerie Schloss Meßkirch 2 (ermäßigt 1 ) Martin-Heidegger-Museum 2 (ermäßigt 1 ) Oldtimer-Museum 3 bei Gruppenbesuchen 2,50 pro Person Sammelticket Kreisgalerie Schloss Meßkirch + Martin-Heidegger-Museum 3 (ermäßigt 2 ), Jahreskarte 10 Kultur- und Museumszentrum, Martin-Heidegger-Museum, Schloss Meßkirch mit Kreisgalerie und Oldtimer-Museum 4 (ermäßigt 2,50 ), Jahreskarte 10

12 12 Dorfhelferinnnen-Station Meßkirch-Leibertingen Einsatzleiter und Ansprechpartner für Sie: Sabine Mutschler, Tel / Ihre Familie braucht Hilfe? Die Dorfhelferin ist für Sie da. Rufen Sie uns einfach an. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. VERSORGUNG / UMWELT Breitbandverkabelung / Glasfaser-Hausanschlüsse Informationen sind erhältlich bei: NeckarCom, kostenlose Hotline: 0800/ Ansprechpartner Vorort: Fa. Bulander Telekommunikation, Bad Saulgau, Telefon-Nr / Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen: Montag, 14-tägig im Wechsel, Spielrunde, :00 Uhr Fröhlicher Kreis, 15:00-16:30 Uhr mit Fr. Bauer / Fr. Ehmke / Fr. Uhrenbacher / Fr. Vogler/ Fr. Wetterer / Fr. Willmann Jeden 1. Dienstag im Monat, 10:15 Uhr Ehrenamt - Stammtisch Mittwoch 10:00 Uhr Gymnastik, Singen u. Gedächtnistraining mit Frau Uhrenbacher 15:30 Uhr Hundebesuch mit Fr. Göhlert Donnerstag 10:00 Uhr Singen mit Frau Willmann und Frau Manno Freitag ab16:00 Uhr Hauskommunion mit Pfr. Heidegger oder Frau Frank Infotelefon: im Caritativen Förderverein für soziale Aufgaben der Caritas e.v. Einsatzleiter Klaus Reichenberger Telefon: 07575/ nachbarschaftshilfe@kirche-messkirch.de Folgende Hilfestellungen möchten wir anbieten: Wir betreuen und helfen jungen, alten, kranken, behinderten und bedürftigen Menschen, sowie Familien in Notlagen Gesprächsbesuche und Pflege von sozialen Kontakten Spaziergänge Abholung und Begleitung bei Arztbesuchen oder Kirchenbesuch Begleitung bei Behördengängen oder zum Einkauf Zeitlich begrenzte Hilfen bei der Hausarbeit Hilfen rund um Haus und Garten Zeitweise Entlastung von pflegenden Angehörigen (Betreuung während Erledigungen der Angehörigen) Ansprechpartner/innen der NachbarschaftsHilfe: Dietershofen: Regina Krall Tel /1813 Heudorf: Anne Auberer Tel / Menningen: Maria-Luise Hofmann Tel /5462 Meßkirch: Klaus Reichenberger Tel /4048 Rengetsweiler: Veronika Ehrenmann Tel /393 Ringgenbach und Buffenhofen: Gertrud Walz Tel /3478 Rohrdorf: Sonja Schmid Tel /2406 Der Dienst der NachbarschaftsHilfe wird gegen Entgelt durchgeführt. Es werden keine pflegerischen Tätigkeiten oder ganztägige Betreuungen übernommen. Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Forst Die Kontaktdaten der zuständigen Revierleiter: Forstrevier Meßkirch Siegbert Arzt Tel: / Fax: / siegbert.arzt@lrasig.de zuständig für den Privatwald der Gemarkungen Rohrdorf, Heudorf, Langenhart. Forstrevier Leibertingen Christoph Möhrle Tel: / Fax: / christoph.moehrle@lrasig.de Entsorgungsanlage Ringgenbach (Deponie) Tel.-Nr. ( ) Private Kleinmengenanlieferung von sortenreinen Altstoffen, Gartenabfälle, Haushaltskühlgeräte, Elektronikschrott, Altreifen Öffnungszeiten der Entsorgungsanlage Ringgenbach: Montag Donnerstag 8:00 12:00 und 13:00 16:30 Uhr Freitag 8:00 12:00 und 13:00 17:00 Uhr Samstag 9:00 12: 00 Uhr MÄRKTE Der Treffpunkt am Freitagvormittag: eßkircher Wochenmarkt vor dem Rathaus Ein Besuch lohnt sich von 1. April 30. Sept. 7:00 12:00 Uhr von 1.Okt. 31. März 8:00 12:00 Uhr (trifft Freitag auf einen gesetzl. Feiertag, ist der Wochenmarkt bereits am Donnerstag) ENDE AMTLICHER TEIL

13 13 KIRCHEN Auf ein Wort Du bist schön! 7 Wochen ohne Runtermachen Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Kolpingstr. 8, Meßkirch Tel / , Fax pfarrbuero@kath.kirche-messkirch.de Bürozeiten Montag, Dienstag u. Freitag Donnerstag Uhr Uhr Seit 32 Jahren lädt die evangelische Kirche mit der Aktion 7 Wochen Ohne ein, die Zeit zwischen Aschermittwoch und Ostersonntag bewusst zu erleben und zu gestalten. 7 Wochen Ohne - das heißt: eingeschliffene Gewohnheiten zu durchbrechen, die Routine des Alltags zu hinterfragen, seinem Leben möglicherweise eine neue Wendung zu geben oder auch nur wieder zu entdecken, worauf es ankommt. Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Studien zufolge empfinden die meisten Menschen ebenmäßige Züge und harmonische Formen als schön. Die Lebenserfahrung aber zeigt, dass es das Eigenwillige und Besondere ist, was wir ins Herz schließen: die Zahnlücke, die beim Lächeln sichtbar wird, den Hund mit dem ewig abgeknickten Ohr, den Humor der Kollegin. In der Zeit vom 18. Februar bis 5. April 2015 werden wir aufgefordert, dieses Unverwechselbare wieder neu zu entdecken und wertzuschätzen.,,du bist schön! Sieben Wochen ohne Runtermachen lautet darum das Motto. Wir sind eingeladen aus vollem Herzen zu sagen:,,du bist schön! - zum Menschen an unserer Seite wie auch dem eigenen Spiegelbild. Und sieben Wochen lang soll gelten:,,ohne Runtermachen! Schönheit suchen, würdigen und feiern, vor allem da, wo sie sich nicht herausputzt und in Pose wirft. Ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der Herr aber sieht das Herz an, weiß die Bibel. Aber auch unser Herz sieht sehr gut:,,schön ist eigentlich alles, was man mit Liebe betrachtet (Christian Morgenstern). Dieser Blick soll wieder neu geschult werden und das Herz geöffnet für die Schönheiten jenseits der Norm. Wir sind umgeben von Ebenbildern Gottes. Sie können sie leuchten sehen! Pfarrer Achim Roscher, evang. Kirchengemeinde Pfarrbüro Rohrdorf, Feldherrnstr. 8 Tel /3625 pfarrbuero.rohrdorf@kath.kirche-messkirch.de Bürozeiten Mittwoch, Uhr Pfarrbüro Sauldorf (vorübergehend im Meßkirch) Tel /415 oder 07575/ , Fax: Info@Pfarramt-Sauldorf.de Bürozeiten Montag, Dienstag u. Freitag 9:00-12:00 Uhr Donnerstag 15:00-17:00 Uhr Seelsorgeteam Pfarrer Karl-Michael Klotz Tel pfarrer@kath.kirche-messkirch.de Gemeindereferentin Sybille Konstanzer Tel gemeindereferentin@kath.kirche-messkirch.de Diakon Klaus Reichenberger Tel k.reichenberger@t-online.de Bankverbindung der Seelsorgeeinheit Meßkirch Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1PFD Volksbank Meßkirch eg Raiffeisenbank IBAN DE SWIFT-BIC GENODE61MES Gottesdienstordnung vom Samstag der ersten Fastenwoche, 28. Februar Uhr Conrad-Gröber-Haus: Hl. Messe 2. Fastensonntag Ev: Mk 9, Uhr Rohrdorf: Hl. Messe am Vorabend Johann u. Gertrud Heinemann; Theresia u. Josef Stengele; Hildegard Tausend u. verst. Ang. (Pfr. Senft)

14 14 Sonntag, 01. März 8.45 Uhr Krumbach: Hl. Messe (Pfr. Heidegger) Uhr Menningen: Wort-Gottes-Feier Uhr Meßkirch: Hl. Messe Mathilde Muffler; Heinrich, Emma u. Albert Sauer u. verst. Angeh. ; Luise und Josef Moosmann (Pfr. Senft) Uhr Bichtlingen: Familiengottesdienst /mitgestaltet vom Kinderchor laut-los Hedwig u. Hermann Hensler (gest. Jahrtag); Frieda Fischer; Philipp Hensler, Mathilde u. Anton Greinacher; Edmund Hensler u. Sr. Pia Maria; Alfons Back; Anton Gabele; (Pfr. Klotz) Uhr Schnerkingen: Andacht Uhr St. Martinskirche: Infotreffen zum Firmweg Montag der zweiten Fastenwoche, 02. März Uhr Conrad-Gröber-Haus: Rosenkranz in ital. Sprache Uhr Igelswies: Hl. Messe Uhr Klösterle: Ökumenischer Gebetskreis Dienstag der zweiten Fastenwoche, 03. März 9.00 Uhr Meßkirch: Hl. Messe Prälat Bertrud; Alfons Lipp u. verst. Angeh.; Johann Mutscheller u. Familie; Verst. Angeh. d. Fam. Schafheitle-Steppacher-Kabisreiter; Maria Muffler u. verst. Angeh. d. Fam. Muffler- Ziegler; Daniela Strobel u. verst. Angeh. /anschl. Rosenkranz Uhr Rohrdorf: Rosenkranz Mittwoch der zweiten Fastenwoche, 04. März Uhr Bichtlingen: Hl. Messe Donnerstag der zweiten Fastenwoche, 05. März Uhr Rengetsweiler: Hl. Messe Josef u. Mathilde Hensler u. Hubert Gorber (Beichtgelegenheit Pfr. Heidegger) Freitag der zweiten Fastenwoche, 06. März Weltgebetstag der Frauen Uhr Menningen: Rosenkranz Uhr Meßkirch: Rosenkranz Uhr Meßkirch: Hl. Messe Maria u. Helmut Wegmann, Anna Rieber u. Toni Widenhorn; Erwin Tscholl und Verst. der Fam. Halder - Tscholl; Franz Wildmann /anschl. Herz-Jesu-Andacht Uhr Boll: Weltgebetstag der Frauen anschl. Begegnung in der Pfarrscheune) Uhr Gemeindesaal der Mennonitengemeinde: (Schubertstr.2a) Weltgebetstag der Frauen Uhr Ringgenbach: Rosenkranz Samstag der zweiten Fastenwoche, 07. März Uhr Conrad-Gröber-Haus: Hl. Messe 3. Fastensonntag Ev: Joh 2, Uhr Menningen Hl. Messe am Vorabend Ingrid Epple; Hans Rauser u. verst. Angeh. u. Hans Reutter; Rosa u. Friedrich Schellinger, Marie Restle u. Elise Schmid (Pfr. Heidegger) Uhr Boll: Hl. Messe am Vorabend /mitgest. vom Kirchenchor Anna Beck (1. Jahrtag), Josef Beck; Otto u. Bernardine Rock u. Pauline Messmer; für Verstorbene Mitglierder des Kirchenchores (Pfr. Klotz) anschl. Generalversammlung in der Pfarrscheuer Sonntag, 08. März 8.45 Uhr Heudorf: Hl. Messe Klara Fecht u. verst. Angeh. (Pfr. Klotz) Uhr Meßkirch: Familiengottesdienst für die Verstorbenen unserer Seelsorgeeinheit /mitgestaltet vom Kinderchor laut-los (Pfr. Klotz) 10:30 Uhr Dietershofen: Wort-Gottes-Feier Uhr Rast: Hl. Messe 1. Jahrtag Josef Türk; 2. Opfer Sofie Faschian; Walter Hensler u. verst. Ang.; Anna und Anton Längle; Juliana Gabele u. verst. Ang.; Karl-Rudolf Hahn; Maria u. Leonhard Stadler u. verst. Ang.; (Pfr. Senft) Uhr Schnerkingen: Andacht Uhr Meßkirch: Betrachtung zum neuen Hungertuch Aus unserer Seelsorgeeinheit Weltgebetstag 2015 von den Bahamas Frauen aller Konfessionen laden zu diesem Gottesdienst am Freitag, den 6. März um Uhr in der Mennonitengemeinde Meßkirch (Schubertstraße 2a-ehemals Zimmerneck) und um 19:00 Uhr in der Pfarrkirche St. Silvester Boll herzlich ein. Sonnen- und Schattenseiten ihrer Heimat, beides greifen die Frauen der Bahamas in ihrem Gottesdienst zum Weltgebetstag auf. Unter dem Motto Begreift ihr meine Liebe danken sie Gott für ihre atemberaubend schönen Inseln und für die menschliche Wärme der bahamaischen Bevölkerung. Gleichzeitig wissen sie darum, wie wichtig es ist, dieses liebevolle Geschenk Gottes engagiert zu bewahren. In der Lesung aus dem Johannesevangelium, in der Jesus seinen Jüngern die Füße wäscht, wird für die Frauen der Bahamas Gottes Liebe erfahrbar. Gerade in einem Alltag, der von Armut und Gewalt geprägt ist, braucht es die tatkräftige Nächstenliebe auf den Spuren Jesus Christi. Rund um den Erdball gestalten Frauen am Freitag, den 6. März 2015, Gottesdienste zum Weltgebetstag. Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche sind dazu herzlich eingeladen. Alle erfahren beim Weltgebetstag von den Bahamas, wie wichtig es ist, Kirche immer wieder neu als lebendige und solidarische Gemeinschaft zu leben. Ein Zeichen dafür setzen auch die Gottesdienstkollekten, die Projekte für Frauen und Mädchen auf der ganzen Welt unterstützen. Das Vorbereitungsteam freut sich auf viele, die sich in das weltverbindende Gebet einreihen und so ihre Verbundenheit zum Ausdruck bringen. Danach gibt es noch die Möglichkeit zur gemeinsamen Begegnung mit Köstlichkeiten aus den Bahamas im Gemeindesaal der Mennoniten und in Boll in der Pfarrscheuer. Start der Firmvorbereitung Am Sonntag, 1.3. haben wir ca.170 Jugendliche eingeladen um Uhr in unsere St. Martinskirche zu kommen, um sie über den diesjährigen Firmweg zu informieren. Am um Uhr in St. Martin Meßkirch gibt es dann den Firmeröffnungsgottesdienst; in der Karwoche und am Pfingstwochenende die Vorbereitung auf dieses Sakrament, das dann im Juli durch Regionaldekan Dr. Burkhard und Domkapitular Dr. Birkhofer gespendet wird. Nähere Infos folgen.

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