Lärmaktionsplan Stadt Velten

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1 Lärmaktionsplan Stadt Velten Stand:

2 Lärmaktionsplan Stadt Velten Stand: im Auftrag der Stadt Velten bearbeitet von PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Jochen Richard Hilde Richter-Richard Andreas Sommer Berlin, Juni 2008

3 Lärmaktionsplan Stadt Velten I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Gliederung nach Richtlinie 2002/49/EG, Anhang V (EG-Umgebungslärmrichtlinie) A. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1 B. LÄRMAKTIONSPLAN 2 1. Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnen oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen 2 2. Zuständige Behörde 4 3. Der rechtliche Hintergrund 5 4. Geltende Grenzwerte gemäß Artikel Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten 9 6. Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen Protokoll der öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Langfristige Strategie Finanzielle Informationen Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen 23

4 Lärmaktionsplan Stadt Velten C. INFORMATION UND MITWIRKUNG DER ÖFFENTLICHKEIT 24 ANLAGE Quellenverzeichnis 25 VERZEICHNIS DER STRATEGISCHEN LÄRMKARTEN Abb. A Abb. B Strategische Lärmkarte > 6 Mio. Kfz/a - Isophonenbänder L DEN Strategische Lärmkarte > 6 Mio. Kfz/a - Überschreitung L DEN = 65 db(a) Abb. C Strategische Lärmkarte > 6 Mio. Kfz/a - Isophonenbänder L Night Abb. D Strategische Lärmkarte > 6 Mio. Kfz/a Überschreitung L Night = 55 db(a) VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN Abb. 1 Abb. 2 betroffene Gebäude, Karte > 6 Mio. Kfz/a Überschreitung L den = 65 db(a) betroffene Gebäude, Karte > 6 Mio. Kfz/a Überschreitung L Night = 55 db(a)

5 A. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Im Jahr 2002 trat die EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) [1] in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Bei den stark belasteten Verkehrsstraßen ist die Stadt Velten von dem neuen Recht betroffen. Entsprechend 47d BImSchG ist für die Stadt Velten deshalb ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Lärmaktionsplan muss den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie) entsprechen. Zunächst sind in einer ersten Stufe bis 18. Juli 2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV Kfz) zu berücksichtigen (Lärmaktionsplan Teil 1). Hier ist die Stadt nur in geringem Umfang betroffen. In der zweiten Stufe ist ein Lärmaktionsplan für alle Straßenzüge mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV Kfz) bis zum 18. Juli 2013 zu erstellen (Lärmaktionsplan Teil 2). 1

6 B. LÄRMAKTIONSPLAN 1. Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnen oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen Ballungsraum Nach 47b BImSchG ist ein Ballungsraum ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über In der ersten Stufe werden Ballungsräume mit mehr als Einwohnern betrachtet. Die Stadt Velten liegt zwar am Rande des Ballungsraums Berlin, ist aber selbst kein Ballungsraum. Die Stadt Velten befindet sich im Landkreis Oberhavel in Brandenburg. Die Stadt liegt nordwestlich von Berlin zwischen Hennigsdorf und Oranienburg. Die Stadt Velten hat eine Fläche von 2339 ha. [7] Mit Stand Dezember 2007 lebten Einwohner bez. 488 EW/km² in der Stadt. Mit dem Ziel, sich zukünftig als Regionaler Wachstumskern (RWK) zu profilieren, haben sich Oranienburg, Hennigsdorf und Velten mit dem "Standortentwicklungskonzept Regionaler Wachstumskern Oranienburg - Hennigsdorf - Velten" zusammengeschlossen. Hauptverkehrsstraßen Im Norden des Stadtgebiets wird Velten von der A 10 (Berliner Ring) tangiert. Östlich von Velten verläuft die A 111 von Berlin zum Berliner Ring und über die B 96 weiter in Richtung Oranienburg. Beide Bundesautobahnen sind Teil des Leistungsnetzes (Blauen Netz). Im nordöstlichen Stadtgebiet von Velten liegt das Autobahndreieck Oranienburg. Die Stadt Velten ist über die Anschlussstelle Hennigsdorf an die A 111 angeschlossen. Die Autobahnen führen im Stadtgebiet Velten weitgehend abseits bebauter Bereiche durch land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Bebauung im nördlichen Stadtgebiet um die L 172 und die Wohnbebauung westlich der A 111 an der L 20 liegen jedoch nahe an den Autobahnen. Innerhalb des Stadtkerns kreuzen darüber hinaus die L 20 (Lindenstraße) und die L 172 (Berliner Straße/ Breite Straße). L 20 und L 172 sind Teil des Grundnetzes (gelbes Netz) und fallen damit unter die Kategorie "wichtige Landesstraßen". Alle übrigen Straßen sind kommunale Straßen. 2

7 Haupteisenbahnen Die Bahnstrecke Wittenberge - Neuruppin - Kremmen - Hennigsdorf quert Velten von Südosten nach Nordwesten und wird von der RB 55 und dem RE 6 befahren. Die Strecke ist mit weniger als Züge/Jahr belastet, so dass zumindest in der ersten Phase der Lärmminderungsplanung keine Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt erfolgt. Großflughäfen Der nächstgelegene Großflughafen Berlin-Tegel mit mehr als Bewegungen/Jahr hat durch die Lage der Start- und Landebahnen keine Lärmauswirkungen auf die Stadt. Der geplante Großflughafen BBI, der bis 2013 seinen Betrieb aufnehmen soll, wird schon durch seine Lage im Süden Berlins keine Auswirkungen auf die Stadt Velten haben. Andere Lärmquellen Aus der relativ großflächigen Ausweisung von gewerblichen Flächen im Flächennutzungsplan geht hervor, dass die Tradition als Stadt mit Industrie langfristig weiterverfolgt wird. In den Lärmaktionsplan werden jedoch nur IVU-Anlagen in Ballungsräumen einbezogen, so dass Gewerbelärm in der Stadt Velten nicht zu betrachten ist. Freizeit- und Nachbarschaftslärm sind gleichfalls nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans nach EG-Umgebungslärmrichtlinie. 3

8 2. Zuständige Behörde Die Zuständigkeit für den Lärmaktionsplan regelt der 47e BImSchG [3]. Sie liegt bei den Kommunen oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Im Land Brandenburg betätigt das Landesrecht diese Regelung, so dass die Stadt die zuständige Behörde ist: Stadt Velten Bau- und Ordnungsamt Frau Petra Guhr Rathausstr Velten Tel / Fax / Gemeindeschlüssel: Der Lärmaktionsplan ist von der Stadt an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) zu übergeben. Dieses ist zuständig für die Mitteilungen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (nach 47c Abs. 5 und 6 sowie nach 47d Abs. 7), das wiederum die Informationen an die EU-Kommission weiterleitet. Für die Erstellung der strategischen Lärmkarten ist das Landesumweltamt zuständig und stellt sie kostenfrei den Kommunen zur Verfügung. 4

9 3. Der rechtliche Hintergrund Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 [2] ist mit dem 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden. Gemäß 47d BImSchG stellen die gemäß 47e Abs. 1 BImSchG zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der gemäß 47c BImSchG ausgearbeiteten Lärmkarten bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne auf, mit den Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Mit der Verabschiedung der EG-Umgebungslärmrichtlinie [2] im Juli 2002 sowie deren Umsetzung in nationales Recht im Juni 2005 [2] hat das Lärmschutzrecht eine deutliche Aufwertung erfahren. Dies betrifft auch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ( 47d BImSchG ). Der Begriff Lärmaktionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert: "Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung". Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Kommunen gestellt, sollte aber auch unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen insbesondere auf Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder auf Grund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den Lärmkarten ausgewiesen werden. Anwendungsbereich des sechsten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist der Umgebungslärm, "dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind" ( 47a BImSchG). Umgebungslärm bezeichnet "belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht" ( 47b BImSchG). Die Lärmaktionspläne müssen gemäß 47d Abs. 2 BImSchG folgende Mindestanforderungen der Anlage V der EG-Umgebungslärmrichtlinie erfüllen: "Eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die berücksichtigt werden, Benennung der zuständigen Behörde, Erläuterung des rechtlichen Hintergrunds, 5

10 Nennung aller geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5, eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen, das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7, Auflistung der bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete, Darstellung der langfristigen Strategie, finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Lärmaktionsplans." Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Gemäß 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. 6

11 4. Geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 Auf nationaler Ebene gibt es keine allgemein gültigen Grenzwerte für Lärmimmissionen im Verkehrsbereich. In den bestehenden Vorschriften zum Lärmschutz, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und DIN (Lärmschutz im Städtebau), werden verschiedene Grenz-, Richt- und Orientierungswerte zum Lärmschutz - abhängig von der Nutzungsart der betroffenen Gebiete und von der Tageszeit - definiert, die allerdings lediglich für den Um- und Neubau von Verkehrsanlagen dienen bzw. als Orientierungswerte gelten. Tabelle 1: Anwendungsbereich Nutzung Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Überschlägige Übertragung der nationalen Grenz- und Richtwerte auf die Lärmindizes L den und L night Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes 1,2 Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen 3 Tag db(a) Lden Nacht db(a) Lnight Grenzwerte für den Neubau und die wesentlichen Änderungen von Straßenund Schienenwegen (Vorsorge) 4 Tag db(a) Lden Nacht db(a) Lnight Richtwerte für Anlagen im Sinne von 3 Abs. 5 BImSchG deren Einhaltung sichergestellt werden soll 5 Tag db(a) Lden Nacht db(a) Lnight 70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35) 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35) 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40) 72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45) Gewerbegebiete 75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50) Industriegebiete 70 (71) 70 (70) 1 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VlärmSchR97, VkBl S. 434; 2006 S Dieselben Immissionsgrenzwerte werden auch bei der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes herangezogen. 3 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien-StVO), VkBl s Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom , BGBl. I S Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom , GMBl Nr. 26 S

12 Die nationalen Grenz- und Richtwerte können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen jedoch auf anderen Ermittlungsverfahren als die in den strategischen Lärmkarten angegebenen Lärmindizes L den und L night. Sie sind deshalb nicht direkt vergleichbar. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung, ob Grenz- oder Richtwerte überschritten sind, separate Berechnungen unter Anwendung der nationalen Berechnungsverfahren für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Eine überschlägige Übertragung der nationalen Grenz- und Richtwerte auf die Lärmindizes L den und L night wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt. Die entsprechenden Indizes sind in der Tabelle den nationalen Grenz- und Richtwerden in Klammern zugeordnet. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung hat eine Reihe von Institutionen Qualitätsstandards vorgeschlagen. Diese wurden in der Regel unter gesundheitlichen Aspekten entwickelt, unabhängig von der jeweiligen Nutzung der Gebiete, in denen Menschen Geräuschen ausgesetzt sind. Als gesundheitsrelevante Schwellenwerte gelten 65 db(a) ganztags und 55 db(a) nachts. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat erneut in seinem Umweltgutachten 2004 und in seinem Sondergutachten "Umwelt und Straßenverkehr - Hohe Mobilität - Umweltverträglicher Verkehr" vom Juni 2005 auf die Schwelle von 45 db(a) hingewiesen, unterhalb der ein ungestörter Schlaf sichergestellt werden kann bzw. oberhalb der Aufwachreaktionen festzustellen sind. In der "Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg" wird für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ein Prüfwert definiert, bei dessen Überschreitung in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung bei dauerhafter Exposition gesundheitliche Beeinträchtigungen der betroffenen Menschen nicht mehr auszuschließen sind. Als Prüfwert soll im Land Brandenburg ein Mittelungspee- gel von 65 db(a) ganztags bzw. 55 db(a) nachts angewendet werden. en. Aus einer Überschreitung der Prüfwerte ergibt sich eine Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, aber kein Rechtsanspruch für betroffene Anlieger und damit auch keine Verpflichtung der Baulastträger auf Umsetzung der Maßnahmen. 8

13 5. Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die grafische Darstellung der Isophonenbänder für den L den und L night für die Stadt Velten (Hauptverkehrsstraßen >6 Mio. Kfz/Jahr) zeigen die Abbildungen 1 und 2. Die Isophonen stellen Pegel dar, die außerhalb der Gebäude in 4,00 m Höhe über Gelände berechnet wurden. Die Isophonenbänder oberhalb 65 db(a) für den L den bzw. 55 db(a) für den L night als Prüfwert, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden, sind in den Anhängen 1 bis 4 dargestellt. Die Isophonenbänder für die zweite Stufe des Lärmaktionsplans (Hauptverkehrsstraßen >3 Mio. Kfz/Jahr), die bis zum 18. Juli 2013 zu erarbeiten ist, sind in den Anhängen 5 und 6 zu finden. Die Daten der strategischen Lärmkarten werden im Folgenden dahingehend zusammengefasst, dass die Schwerpunkte der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und somit die Bereiche mit vordringlichem Handlungsbedarf entsprechend den Prüfwerten deutlich werden. Für die erste Stufe der Lärmminderungsplanung mit >6 Mio. Kfz/Jahr handelt es sich um folgende Straßenabschnitte, die die Prüfwerte überschreiten [4]: A 111 im gesamten Gebiet der Stadt Velten, A 10 im gesamten Gebiet der Stadt Velten, L 172, Abschnitt Berliner Straße. Diese Bereiche gelten im Wesentlichen sowohl für den L den als auch für den L night. 9

14 6. Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen Die Ermittlung der Belastetenzahlen erfolgt nach der "vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm" (VBEB). Angaben über die geschätzte Anzahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Prüfwerte des Landes Brandenburg liegen, enthalten folgende Tabellen für die erste Stufe: Tabelle 1 L den [db(a)] > > > 75 Anzahl EW Tabelle 2 L night [db(a)] > > > > 70 Anzahl EW Die Auswertung der Betroffenheit der Bewohner in den Belastungsschwerpunkten ergibt, dass ganztags 205 Einwohner von gesundheitsgefährdenden Pegeln >65 db(a) betroffen sind, nachts 343 Einwohner der Stadt Velten in durch Straßenverkehrslärm verursachten Pegelbereichen von mehr als 55 db(a) und damit im Bereich mit gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln wohnen Eine detaillierte Auswertung der strategischen Lärmkarten für den Nachtzeitraum führt zur Identifizierung von drei betroffenen Bereichen: Umfeld Germendorfer Straße/ A 10 und Germendorfer Chaussee/ A 10 Wohngebiete "Waldsiedlung" und "Velten-Grün" westlich der A 111 und Breite Straße südlich des Knotenpunkts Breite Straße/ Lindenstraße. Die betroffenen Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen und als gemischte Bauflächen ausgewiesen. Da in den übrigen, sich aus den Lärmkarten ergebenden Belastungsschwerpunkten keine Einwohner betroffen sind, können sich für das weitere Verfahren die Belastungsschwerpunkte des Lärmaktionsplans auf die angegebenen Straßenabschnitte beschränken. 10

15 7. Protokoll der öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz 7 Das Protokoll der öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 8 Absatz 7 wird nach Abschluss des Verfahrens der Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit eingefügt (siehe Teil C.). 11

16 8. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan [8] Im Hinblick auf die Entwicklungsstrategie der Stadt Velten als verstärkter Wohn- und Arbeitsstandort wurde aufgrund der eingetretenen Lärmbelästigung der Bewohner im Jahr 1998 ein Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan erstellt. Für die Berechnung des Fahrzeugverkehrs wurde die "Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, RLS 90" angewendet. Die Beurteilung der Berechnungsergebnisse erfolgte in Anlehnung an die Festlegungen in der 16. BImSchV "Verkehrslärmschutzverordnung". Besonders hohe Belastungen ergaben sich an der L 172 Germendorfer Straße im Umfeld der A 10. Als Datengrundlage des Lärmminderungsplans dienten die Bedarfsplanprognose BMV, Brandenburgisches Autobahnamt Stolpe, 9/1997 und die DTV-Prognose des Brandenburgischen Landesamtes für Verkehr und Straßenbau (heute Landesbetrieb Straßenwesen), 10/1997. Auf Basis der Daten der klassifizierten Straßen erfolgte die Umlegung des Prognoseverkehrs auf das Veltener Stadtnetz. Der Verkehrsentwicklungsplan enthielt zwei Prognosemodelle, die beide den Anschluss Hennigsdorf nicht einbezogen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung eines Anschlusses an die A 111 im Süden von Velten mit einer rückläufigen Verkehrsmenge einhergehen würde. Der Maßnahmenplan sieht zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung, Temporeduzierung und Verstetigung des Kfz-Verkehrs u.a. die Einrichtung von Tempo 30-Zonen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen und Abschnitte mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 im Hauptstraßennetz zur Verstetigung des Verkehrs und zur partiellen Verlagerung von Verkehrsströmen, gestalterisch-bauliche Maßnahmen (Fahrbahnreduzierung, Abschnittsbildung, Fahrbahnverengung) auf den Hauptdurchgangsachsen L 20 und L 172 zur Integration in das Stadtgefüge zur Temporeduzierung, ein umfassendes Netz für Fußgänger und Radfahrer, Maßnahmen zur Stärkung und Ergänzung des ÖPNV/SPNV vor. Die Maßnahmen wurden mit den zeitlichen Prioritäten innerhalb von zwei Jahren (kurzfristig), zwischen zwei und fünf Jahren (mittelfristig) und ab fünf Jahren (langfristig), versehen. 12

17 Die Prognose, dass der Verkehr auf den Landesstraßen stark abnimmt, hat sich bestätigt. Tempo 30-Zonen wurden eingerichtet, ebenso 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit auch auf Straßenabschnitten des klassifizierten Straßennetzes, z. B. Tempo 30 für Lkw auf der Germendorfer Straße. Dabei wurden Tempo 30-Zonen durch Beschilderung festgelegt, um eine schnelle Umsetzung zu erreichen. Die Umsetzung kleinerer baulicher Einzelmaßnahmen innerhalb der Wohngebiete ist für den Lärmaktionsplan nicht relevant. Das Kfz-Verkehrsaufkommen im Raum Hennigsdorf - Velten - Oranienburg ist rückläufig, da durch Straßenbaumaßnahmen Verkehrsverlagerung in größerem Umfang stattgefunden haben. Darauf deutet unter anderem die Abweichung von den Prognosewerten hin, ersichtlich aus den strategischen Lärmkarten, die nur noch die Berliner Straße ( L 172) mit über Kfz/24 h in der 1. Stufe berücksichtigt. Flächennutzungsplan [9] Der eigentliche Kern der Stadt Velten liegt mit Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im westlichen Stadtgebiet. Die Ausweisung von Wohnbebauung dehnt sich entlang der L 20 nach Osten bis an die A 111 und im Norden bis zur A 10 aus. Südlich angrenzend sind um die Berliner Straße und den Hafen große Gewerbe- und Industrieflächen ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan stellt nur zwei gewerbliche oder gemischte Bauflächen zusätzlich zum Bestand dar: Eine ca. 14,2 h große Gewerbefläche im Bereich des Business Park II, an der K 6517 direkt an der Anschlussstelle Hennigsdorf, eine gemischte Baufläche mit ca. 1,2 ha straßenbegleitend zwischen dem Einkaufsmarkt und der bestehenden geplanten Wohnbebauung nördlich der Rosa-Luxemburg- Straße. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des FNP wurde mit dem Bau der B 96n begonnen. Vom Bau dieser Strecke in Verlängerung der A 111erwartet der FNP eine deutliche Entlastung der L 172 zwischen Velten und Germendorf und damit auch der Innenstadt Veltens. Für den Ausbau der A 10 (Berliner Ring) lag der Planfeststellungsbeschluss zu Teilen vor. Deshalb geht der FNP von einer Schließung der Anschlussstelle Velten aus und ebenso von der Immissionsminderung in den angrenzenden Baugebieten durch aktive Lärmschutzmaßnahmen. Die Verlegung der L 20 als Ortsumfahrung von Bötzow, Marwitz und Velten hatte zz. der Aufstellung des Flächennutzungsplans im Landesstraßenbedarfsplan hohe Priorität. Durch die Maßnahme würde der West-Ost-Verkehr zur Anschlussstelle Hennigsdorf abgeleitet werden und die bebaute Ortslage im Abschnitt der Rosa-Luxemburg-Straße/ Lindenstraße entlasten, da nur noch Gewerbegebiete tangiert werden. Der Abschnitt zwischen der Berliner Straße und der Anschlussstelle Hennigsdorf ist fertiggestellt (K 6517). 13

18 Für die Netzergänzung der L 20 zwischen A 111/AS Hennigsdorf und L 20 bei Pinnow begann zeitlich parallel zur Aufstellung des FNP die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren. Die ehem. Anschlussstelle "Velten" war zu der Zeit bereits rückgebaut. Mit der durchgängigen Verlegung der L 20 wird eine Anschlussstelle an die A 10 befürwortet, da es die Ziele des FNP zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur einhergehend mit einer Verringerung der Belastungen der Veltener Bürger durch Kfz- Verkehr, unterstützt (Zum Bau der Anschlussstelle liegt inzwischen Kabinettsbeschluss Beschluss 11/2005 des Landes Brandenburg vor. Weiterhin ist die geplante Anbindung der Hafenstraße an die Pinnower Chaussee Teil des Flächennutzungsplans. Sie soll zu einer Entlastung der Wohngebiete, zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur und zur optimalen Anbindung an die neuen überörtlichen Straßen beitragen. Die Hauptverkehrsstraßen Berliner Straße - Breite Straße - Germendorfer Straße - Germendorfer Chaussee sowie Rosa-Luxemburg-Straße - Lindenstraße - Pinnower Chaussee beeinträchtigen die angrenzende Wohnnutzung zum Teil erheblich. Im innerstädtischen Bereich wird mit einer Lärmreduzierung nach dem Bau der Ortsumgehung Bötzow - Hennigsdorf - Velten und der Verbindung von der Anschlussstelle Hennigsdorf zur L 20 bei Borgsdorf/ Pinnow gerechnet. Der FNP schließt sich der Prognose an, wonach sich allein durch den Bau der L 20n bis zur L 172 das Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt Velten bis zum Jahr 2012 um mehr als 50 % auf Kfz/Tag reduziert. Standortentwicklungskonzept Regionaler Wachstumskern Oranienburg - Hennigsdorf - Velten [10] Im Jahr 2006 wurde von den Städten Oranienburg, Hennigsdorf und Velten ein gemeinsames Standortentwicklungskonzept erstellt. Angestrebt wird der Ausbau der Region als innovativer Wirtschaftsfaktor und qualitativ hochwertiger Wohn- und Bildungsstandort mit einer guten Verkehrsanbindung sowie weichen Standortfaktoren. Das Standortentwicklungskonzept berücksichtigt den Flächennutzungsplan der Stadt Velten. Der Kabinettsbeschluss 11/2005 des Landes Brandenburg, der die OU L20 mit einem Anschluss an die A 10 bei Pinnow betrifft, wird als notwendige Stadtentwicklungsmaßnahme angesehen. Ebenso wird die Aufwertung des Bahnhofsumfeldes Velten begrüßt und eine mögliche Herstellung der S-Bahnverlängerung nach Velten, im Gegensatz zur Landesregierung, als positiv bewertet. Die Stadt Velten ließ hierzu zz. der Bearbeitung Stadtentwicklungskonzepts eine Nutzen-Kosten-Untersuchung erstellen. Der Bahnhof in Velten soll zum einem als Schnittstelle ausgebaut werden, zum anderen sollen die ausgedehnten Brachflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Einhergehend ist ein moderner Straßenausbau (Asphaltdeckschicht) auf der Bahnhofszufahrt vorge- 14

19 sehen, der Lärmbelästigungen durch das erwartete ansteigende Verkehrsaufkommen verhindern soll. Gefördert werden sollen Gewerbeparks, die günstig vom übergeordneten Straßennetz erschlossen werden, mit kurzen Anbindungen an die Autobahn. Die Weiterentwicklung des Businessparks II wird im Standortentwicklungskonzept zwar unter wirtschaftlichen Aspekten beurteilt, trägt aber durch seine Nähe zur Anschlussstelle Hennigsdorf nicht unerheblich dazu bei, dass das innerstädtische Straßennetz von Hennigsdorf und Velten entlastet bzw. nicht neu belastet wird. Bebauungspläne und B-Planbezogene Schallschutzgutachten Bebauungsplan Nr. 40 Wagnerstraße [11] Der einfache Bebauungsplan liegt im weiteren Umfeld der A 10. Die festgesetzte Wohnbebauung (allgemeines Wohngebiet) ist nur mittelbar betroffen. Als lärmmindernde Maßnahme wird folgende Festsetzung getroffen: "Für das festgesetzte Baugebiet sind bei allen Wohngebäuden und Gebäuden mit Aufenthaltsräumen die folgenden Vorkehrungen zu treffe: zum Lüften erforderliche Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen sind zur lärmabgewandten Seite der Gebäude zu orientieren. Wo dies nicht möglich ist, müssen alternative Lüftungsmöglichkeiten nachgewiesen werden, die entweder aus Lärmpufferzonen oder aus mechanischen Lüftungen bestehen. Für die zur Autobahn hin orientierten Außenbauteile wird das Schalldämmmaß des Lärmpegelbereichs 2 (56 60 db(a)) gemäß DIN 4109 festgesetzt." Bebauungsplan Nr. 32 Rosa-Luxemburg-Straße [12] Das B-Plangebiet liegt zwischen Bahnstrecke, Rosa-Luxemburg-Straße und Breite Straße. Im nördlichen Bereich zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Breite Straße ist ein Mischgebiet ausgewiesen, die übrige Fläche wurde als Industriegebiet festgesetzt. Die bereits gewerblich genutzten Flächen sollten als Industriegebiet festgesetzt werden. In diesem Rahmen musste die Verträglichkeit zu den angrenzenden Wohnstandorten entlang der Rosa-Luxemburg-Straße und der Breite Straße innerhalb und außerhalb des Plangebiets nachgewiesen werden. Aus mehreren Varianten wurde dem B-Plan eine Vorzugsvariante zugrunde gelegt, die optimale Ausdehnung der gewerblichen Flächen mit einem zu rechtfertigenden Schutz des angrenzenden Wohnens verbindet. An allen Immissionsstandorten werden die Zielwerte der Planung praktisch eingehalten, wenn in der Kontingentierung der Teilfläche GE ein IFSP von 60/45 db/m und in der Teilfläche GI ein IFSP von 65/50 db/m zugeordnet wird. Ei- 15

20 ne Abweichung von diesen Werten von 1 db wird entsprechend der TA Lärm als Einhaltung dieser Werte interpretiert. Aus den im Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan (1998) zugrunde gelegten Prognosedaten für 2010 wurde für die Breite Straße ein Beurteilungspegel von ganztags 74 db(a) und nachts 72 db(a) bei Kfz/24h errechnet und für die Rosa-Luxemburg- Straße ein Beurteilungspegel von ganztags 74 db(a) und nachts 63 db(a) bei Kfz/24h. Im Mischgebiet wurden Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen benannt und im Industriegebiet Emissionsschutzmaßnahmen festgesetzt: "4.1. Zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen müssen im Mischgebiet entlang der Rosa- Luxemburg-Straße und der Breiten Straße Außenbauteile einschließlich der Fenster von Wohn- und Aufenthaltsräumen, die der Straße zugewandt sind, ein resultierendes bewertetes Schalldämmmaß nach DIUN 4109 von R w,res = 50 db erreichen. 4.2 Im Industriegebiet GI 2 dürfen nur Anlagen errichtet und betrieben werden, deren immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel nicht größer als 80 db(a)/m am Tage und 50 db(a)/m in der Nacht beträgt Im Industriegebiet GI 1 dürfen nur Anlagen errichtet und betrieben werden, deren immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel nicht größer als 65 db(a)/m am Tage und 45 db(a)/m in der Nacht beträgt." Planfeststellung B 96/A 111 [13] A 10 und A 111 ziehen sich als lineare Schallquellen diagonal durch das Stadtgebiet. Wohngebiete sind insbesondere in den Bereichen Germendorfer Straße (L 172) und Pinnower Chaussee (L 20) betroffen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neu- und Ausbau der A 10 und 111 beinhaltet aktive (Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände) und passive (z.b. Lärmschutzfenster) Schallschutzmaßnahmen. Betroffene, die trotz der aktiven Maßnahmen erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, stehen teils Entschädigungszahlungen, die Höhe ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, zu. Die Schallschutzmaßnahmen und ein lärmmindernder Straßenbelag führen/führten letztendlich zur Senkung der Lärmimmissionen in den vorbelasteten Bereichen. Der Ausbau der A 10 und A 111 mit veränderten Parametern bewirkte, dass im Zuge der Planfeststellung Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden mussten. Für die Lärmvorsorge wurden Immissionsgrenzwerte von tags 59 db(a) und nachts 49 db(a) zugrunde gelegt. 16

21 Velten - nördlich und südlich der A 10 Die Wohnbauflächen liegen im Bereich der Germendorfer Straße bzw. Germendorfer Chaussee nördlich und südlich der A 10. Sie sind von den Immissionen der Bundesautobahn betroffen. Zur Berechnung der Lärmvorsorge wurde in der Planfeststellung von Emissionspegeln von L m,e tags 74,8 db(a) und nachts 69,9 db(a).ausgegangen. Die Grenzwerte für die Lärmvorsorge südlich der A 10 wurden tags und nachts ohne Lärmschutzmaßnahmen in der Seydlitzer Straße und der oberen Bergstraße sowie auf dem autobahnnahen Abschnitt der Germendorfer Straße überschritten. Sie waren so hoch, dass sowohl tags 65 db(a) als auch nachts 55 db(a)) mehrfach weit überschritten wurden. Gebäude der Wagnerstraße und der Schillerstraße, die in einem größeren Abstand zur A 10 liegen, sind ebenfalls mit Pegelwerten über den Grenzwerten betroffen, teils auch über den als gesundheitsgefährdend angesehenen Prüfwerten. Das Wohngebiet westlich der Germendorfer Chaussee liegt in einem größeren Abstand zur A 10. Ein Teil der dazwischen liegenden Grünfläche wird als Kleingarten genutzt. Die Grenzwerte für die Lärmvorsorge werden auch hier bis weit in das Wohngebiet überschritten. Die der A 10 zugewandten Wohngebäude des Bärenklauer Wegs, der parallel zur Autobahn verläuft, und der autobahnnahe Abschnitt der Germendorfer Chaussee sind tags und nachts von den stärksten Immissionen betroffen. Die Gebäudepegel liegen hier häufig nicht nur über dem Grenzwert für die Lärmvorsorge der Planfeststellung, sondern über ganztags 65 db(a) und nachts 55 db(a), den Prüfwerten für gesundheitsschädigende Lärmeinwirkung im Beurteilungsrahmen der Lärmaktionspläne. In der Kleingartenanlage nördlich angrenzend an die Autobahn greifen die Grenzwerte für die Lärmvorsorge für Wohngebiete nicht. Hierfür wurde mit 64 db(a) der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete als Grenzwert für die Lärmvorsorge angenommen. Nachts gibt es keinen Grenzwert für die Lärmvorsorge der Planfeststellung, da in Kleingartenanlagen nicht übernachtet werden darf. Eine Überschreitung der Grenzwerte ergab sich deshalb nicht und damit auch keine Betroffenen. Zum Schutz der Wohngebiete wurde als aktiver Lärmschutz zur Wohnsiedlung nördlich der A 10 eine Lärmschutzwand mit einer Höhenstufung von 2,00 m bis 6,00 m zwischen Bau-km bis Bau-km in einer Länge von 596 m festgesetzt und zu den allgemeinen Wohngebieten auf der Südseite der A 10 eine Lärmschutzwand mit einer Höhenstufung von 2,00 m bis 6,00 m zwischen Bau-km bis Bau-km in einer Gesamtlänge von m festgesetzt. Die nach der Durchführung des aktiven Lärmschutzes verbliebenen Gebäude mit Lärmpegeln über den Grenzwerten für die Lärmvorsorge haben Anspruch auf passiven Lärmschutz. Da der Ausbau der A 10 noch nicht erfolgte, ist dieser Lärmschutz noch nicht umgesetzt. 17

22 Waldsiedlung und Velten-Grün Die Waldsiedlung und Velten-Grün liegen westlich angrenzend an die Trasse der A 111. Sie sind von den Immissionen der Bundesautobahn betroffen. Zur Berechnung der Lärmvorsorge wurde von Emissionspegeln von L m,e tags 71,8 db(a) und nachts 66,8 db(a) ausgegangen. Überschreitungen der Grenzwerte für die Lärmvorsorge, großenteils nachts, traten in der Fennstraße, Krumme Straße, Kiefernring und Ahornstraße auf. Davon erreichten nachts vor allem in der Krumme Straße und dem Kiefernring Pegel von >55 db(a). Damit wurden nachts die als gesundheitsgefährdend angesehenen Prüfwerte des Lärmaktionsplans überschritten. Zum Schutz des Wohngebiets wurde als aktiver Lärmschutz zwischen Pinnower Chaussee bis Höhe Fennstraße ein 6,00 m hoher Wall festgesetzt und von dort als ein 500 m langer 4,50 m hoher Wall mit einer 2,50 m hohen Schallschutzwand weitergeführt. Die nach der Durchführung des aktiven Lärmschutzes verbliebenen Gebäude mit Lärmpegeln über den Grenzwerten für die Lärmvorsorge hatten Anspruch auf passiven Lärmschutz. 18

23 9. Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Als vorsorgender Lärmschutz ist ein Ziel der Aktionsplanung "ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen" ( 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG). Die EG- Umgebungslärmrichtlinie [1] unterscheidet zwischen ruhigen Gebieten in Ballungsräumen (Artikel 3 (l) Begriffsbestimmung) und ruhigen Gebieten auf dem Land (Artikel 3 (m) Begriffsbestimmung). Da die Stadt Velten nicht zu einem Ballungsraum gehört, entfällt das erstgenannte Kriterium. Ruhige Gebiete auf dem Land sind gemäß Umgebungslärmrichtlinie ein "von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist". Um dieses Kriterium zu erfüllen, sind große zusammenhängende Freiräume ohne Straßen oder andere Emittenten erforderlich. Über Freiräume solcher Dimension verfügt die Stadt Velten nicht, so dass der Schutz ruhiger Gebiete im Folgenden nicht weiter zu betrachten ist. Auf Basis der strategischen Lärmkarten des Landesumweltamts werden Belastungsschwerpunkte identifiziert. Die Aufgabenstellung für eine Aufstellung des Lärmaktionsplans Velten bezieht sich auf die Lärmbelastung, die entsprechend den strategischen Lärmkarten der 1. Stufe von der A 10, der A 111 und der L 172 im Abschnitt Berliner Straße - Breite Straße ausgeht. Im Bereich Waldsiedlung und Velten-Grün verzeichnen die strategischen Lärmkarten für einzelne Wohngebäude der Waldsiedlung und Velten-Grün westlich angrenzend an die A 111 Überschreitungen des Prüfwertes von nachts >55 bis 60 db(a). Ganztags treten keine Überschreitungen der Prüfwerte auf. Aus dem Verlauf der Isophonen in den strategischen Lärmkarten wird ersichtlich, dass die Berechnungen trotz der Darstellung der vorhandenen Lärmschutzwand in der Karte (weitgehend) von einer freien Schallausbreitung ausgehen. Weder der Lärmschutz, durch die bauliche Lärmschutzmaßnahme, die im Bebauungsplan Nr. 12 "Wohngebiet am Heidekrug" in Form eines Walls um die Bebauung des Kiefernrings festgesetzt wurde, aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Wall und Wall plus Wand) im Zuge der Planfeststellung A 111/ A 10/ B 96, noch die in der Bauleitplanung festgesetzten passive Maßnahmen gingen in die Immissionsberechnungen ein. Die Eingrenzung des Baubereichs mit Lärmpegeln über den Prüfwerten ist in den strategischen Lärmkarten in etwa deckungsgleich mit den in der Planfeststellung ermittelten Gebäudepegelwerten über 55 db(a). Beidseitig der A 10 zeigen die strategischen Lärmkarten ebenfalls Immissionen durch die Autobahn, welche mit Belastungen über 65 db(a) ganztags und 55 db(a) nachts tief in die 19

24 Wohnbebauung beidseitig der Autobahn vordringen. Nachts ist eine deutlich höhere Belastungen über dem Prüfwert zu verzeichnen. Ein Großteil der betroffenen Gebäude liegt im Bereich um die Seydlitzer Straße, am Bärenklauer Weg und südlich der A 10 an der Germendorfer Straße/ Germendorfer Chaussee über den Grenzwerten für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes von 70 db(a) ganztags und 60 db(a) nachts. Für den Autobahnabschnitt AD Kreuz Oranienburg AD Havelland liegt der Vorentwurf zum 6-streifigen Ausbau der A 10 vor, der im Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) aufgeführt ist. Der Vorentwurf ist hiernach genehmigt, was darauf schließen lässt, dass die Umsetzung einschließlich der aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen bis 2013 erfolgen wird. Insgesamt machen diese Betrachtungen deutlich, dass die Wohnbebauung an der A 10 und A 111, die gemäß den strategischen Lärmkarten Belastungsschwerpunkte darstellen, in der Waldsiedlung und Velten-Grün durch die Lärmschutzmaßnahmen, die mit dem Ausbau der A 111 begleitend nach RLS 90 erfolgt sind und die Bebauung um die A 10 bis 2013 durch den 6-streifigen Ausbau der Autobahn Lärmschutz nach RLS 90 erhält. Der Lärmschutz ist damit im Sinne des Lärmaktionsplans für diese Bereiche gesichert, da die Grenzwerte für die Lärmvorsorge in der Planfeststellung nach 16. BImSchV bzw. RLS 90 niedriger liegen als die im Lärmaktionsplan verwendeten Prüfwerte für gesundheitsschädigende Lärmeinwirkung. Aus dem Flächennutzungsplan geht hervor, dass die Flächen auf der Westseite der Breite Straße und die südlichen Gebäude auf der Ostseite als gemischte Bauflächen ausgewiesen sind. Die übrigen betroffenen Gebäude befinden sich auf Wohnbauflächen. Das Gebiet westlich der Breite Straße wird vom Bebauungsplan Nr. 32 "Rosa-Luxemburg-Straße" (Dezember 2003) abgedeckt. Die Fläche ist als Mischgebiet festgesetzt. Die festgesetzten passiven Lärmschutzmaßnahmen zur Breite Straße resultieren aus prognostizierten Belastungswerten (DTV Kfz) auf Basis der Zählungen von 1997 aus dem Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan von Vorausgesetzt, die Schallschutzmaßnahmen wurden umgesetzt (dies ist im Baubestand nicht unbedingt sichergestellt), liegen westlich der Breite Straße keine Belastungen über den Prüfwerten vor. Die der Berechnung der strategischen Lärmkarten zugrunde liegende Verkehrsmenge von Kfz/24 h ist noch etwas höher. Als Eingangsdaten für die Berechnung dienen Zählungen aus dem Jahr Bei der Berechnung der strategischen Lärmkarten blieb somit die neue Anschlussstelle Hennigsdorf an der A 111 im Süden von Velten unberücksichtigt, da sie zeitlich nach diesen Zählungen gebaut wurde, und auch die Anschlussstelle Velten an der A 10 existierte noch zu diesem Zeitpunkt. Die Schließung der Anschlussstelle Velten führte in Verbindung mit dem Neubau der Auto- 20

25 bahnanschlussstelle Hennigsdorf (K 6517) dazu, dass in erheblichem Maß Verkehre aus den Gewerbe- und Industrieflächen im Süden der Stadt Velten und im Norden der Stadt Hennigsdorf nun über Hohenschöpping und nicht mehr über die Innenstadt abfließen. Dadurch werden die L 172 und die L 20 im Ortskern von Velten stark vom Durchgangsverkehr entlastet. Besonders der Anteil an Schwerverkehr ist gesunken. Als Hinweis kann ein Vergleich zwischen den Erhebungen im Jahr 1997 und Zählungen aus dem Jahr 2004 auf der Breite Straße nördlich des Knotenpunkts Lindenstraße dienen. Für den Straßenabschnitt Knotenpunkt Breite Straße/Lindenstraße bis Poststraße wurde 1997 ein DTV von Kfz und 2004 ein DTV von Kfz ermittelt. Die Verkehrsbelastung hat um etwa 14 % abgenommen. Überträgt man den Rückgang der Verkehrsmenge auf die Breite Straße südlich der Lindenstraße, hier wurde 1996 ein DTV von Kfz ermittelt, ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von ca Kfz/24 h. Auch wenn mit dieser Analogie nur eine grobe Abschätzung erfolgt, kann doch davon ausgegangen werden, dass entgegen der in den strategischen Lärmkarten angenommenen Verkehrsmenge tatsächlich ein Verkehrsaufkommen unter 6 Mio. Kfz/Jahr auf der Breite Straße gegeben ist. Auch die Landesverkehrsprognose 2020 sagt für diesen Abschnitt nur eine Belastung von Kfz als DTV voraus. Die Breite Straße fällt demnach auf dem zu untersuchenden Abschnitt nicht in die 1. Stufe der Lärmminderungsplanung, sondern ist erst Gegenstand der 2. Stufe, die bis zum 18. Juli 2013 zu leisten ist. 21

26 10. Langfristige Strategie Die Stadt Velten hat durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie und unter Anwendung der vom Land Brandenburg empfohlenen Prüfwerte in der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung keine von übermäßigem Lärm betroffenen Einwohner bzw. werden durch den bis zum Jahr 2013 zu erwartenden Ausbau der A 10 entsprechende Lärmschutzmaßnahmen ausgeführt. Eine langfristige Strategie erübrigt sich damit formal. In der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung kommen Straßen mit einer Verkehrsbelastung >3 bis 6 Mio. Kfz/Jahr hinzu, so dass das Straßennetz der Stadt Velten in weitaus größerem Maß betroffen sein wird. Diese Straßen verlaufen weitgehend durch Gebiete mit Wohnnutzung. Der Lärmaktionsplan für die 2. Stufe der Lärmminderungsplanung muss bis zum 18. Juli 2013 aufgestellt werden. 22

27 11. Finanzielle Informationen Der Bau des Autobahnabschnitts der A 10 AD Kreuz Oranienburg AD Havelland ist mit einem Kostenrahmen von 20,2 Mio. Euro veranschlagt. Diese Summe enthält auch die Kosten für die Lärmvorsorge. Die Umsetzung erfolgt mittelfristig durch den Bund. Da kein weiterer Bedarf an Schallschutzmaßnahmen besteht, entstehen in der 1. Stufe des Lärmaktionsplans keine Kosten außerhalb dieses Projekts. 23

28 12. Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Mit der Fortschreibung der Lärmminderungsplanung im Jahr 2013 werden voraussichtlich die Lärmkarten und die Anzahl der von Lärm Betroffenen neu berechnet. Differenzsummen aus den Lärmkarten und der Betroffenenzahlen 2008 zu 2013 ermöglichen eine Bewertung der Wirkung des Lärmaktionsplans. 24

29 13. Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Nach Anhang V (3.) der EG-Umgebungslärmrichtlinie sollten im Lärmaktionsplan Schätzwerte für die Zahl der betroffenen Personen enthalten sein. Das Handlungskonzept ist hierzu schalltechnisch zu bewerten, um mögliche weitere Anpassungsnotwendigkeiten erkennen zu können. Bei der Ermittlung der Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen werden aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. Ebenso finden planerische Vorgaben der Bauleitplanung Beachtung, die bei Neubauvorhaben einzuhalten sind (z. B. Schalldämmmaße für Bauteile, Grundrissgestaltung). Für die erste Stufe der Lärmminderungsplanung liegen Daten über die Anzahl der Personen, die von gesundheitsschädigenden Immissionen belastet sind, vor (siehe Kap. 6, ganztags 205 Betroffene und nachts 343 Betroffene). Der abgeschlossene Ausbau der A 111 und der anstehende 6-streifige Ausbau der A 10 sind verbunden mit Lärmschutz an der Emissionsquelle und an Gebäuden. Die angrenzende Wohnbebauung wird nach Art der Bebauung (FNP, B-Plan) geschützt. Der Lärmaktionsplan hat aufgezeigt, dass angrenzend an die A 111 im Gegensatz zu den Berechnungen keine gesundheitsgefährdenden Immissionen auftreten. An der A 10 sind mit dem Ausbau Maßnahmen zum Lärmschutz vorgesehen. Die Lärmbetroffenheit der Breite Straße entfällt zunächst aus formalen Gründen. Es ist somit davon auszu zugehen ehen,, dass für die in der ersten Stufe der Lärmminderungspl pla- nung identifizierten Betroffenen in der Stadt Velten nach dem Ausbau der A 10 nicht mehr von gesundheits heitsgefährdenden Lärmimmissionen mmissionen betroffen sein werden den. 25

30 C. INFORMATION UND MITWIRKUNG DER ÖFFENTLICHKEIT Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert in 47d (3): Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. Verfahren, wie diese Mitwirkung zu gestalten ist, werden im Gesetz nicht genannt, die zugehörige Verordnung befindet sich noch in Arbeit. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmminderungsplanung wird auf Grundlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans zur Information und Beteiligung der Bürger folgendes Verfahren durchgeführt: Vorstellung in den Fachausschüssen der Stadt Velten, öffentliche Auslegung, Veröffentlichung im Internetauftritt der Stadt Velten, Information der Presse, abschließende Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mit Annahme durch formellen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten. 26

31 Quellenverzeichnis [1] EUROPÄISCHES PARLAMENT Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm Brüssel, 25. Juni 2002 [2] BUNDESGESETZBLATT Teil I Nr. 38 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Bonn, 29. Juni 2005 [3] LANDESUMWELTAMT DES LANDES BRANDENBURG Lärmkartierung der 1. Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie, Straßenverkehr > 6 Mio. Kfz/Jahr Potsdam, Juni 2007 [4] LANDESUMWELTAMT DES LANDES BRANDENBURG Lärmkartierung der 1. Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie, Straßenverkehr > 6 Mio. Kfz/Jahr, Lärmmessung der Gebäudeaußenteile Potsdam, Juni 2007 [5] LANDESUMWELTAMT DES LANDES BRANDENBURG Lärmkartierung der 2. Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie, Straßenverkehr > 3 Mio. Kfz/Jahr Potsdam, Juni 2007 [6] LANDESBETRIEB FÜR DATENVERARBEITUNG UND STATISTIK - Statistische Berichte, AV3 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung, alle vier Jahre - Statistische Berichte, AV4 Flächenerhebung nach Art der geplanten Nutzung, alle vier Jahre [7] LANDESBETRIEB FÜR DATENVERARBEITUNG UND STATISTIK - Statistische Berichte, AI/AV2 Bevölkerungsentwicklung und Flächen der Kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden, jährlich - Statistische Berichte, AI2 Bevölkerung der Gemeinden, halbjährlich - Statistische Berichte, AI8 Bevölkerungsprognose, alle zwei Jahre [8] PLANUNGSBÜRO STADT-VERKEHR-UMWELT Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan Dresden/Berlin 1998 [9] STADT VELTEN, Flächennutzungsplan Stadt Velten, Stand 6. Februar 2002 [10] COMPLAN GMBH/B.B.S.M. MBH Standortentwicklungskonzept Regionaler Wachstumskern Oranienburg Hennigsdorf Velten Berlin September 2006 [11] STADT VELTEN, Bebauungsplan Nr. 40 Wagnerstraße, 2007 [12] STADT VELTEN, B-Plan Nr. 32 Rosa-Luxemburg-Straße einschließlich Schalltechnisches Gutachten, 2003 [13] BRANDENBURGISCHES AUTOBAHNAMT Planfeststellung Neubau der B 96 OU Oranienburg, AK Oranienburg, A 10/A VA, 1. TA, 1998, 13. Ausfertigung 27

32 [14] SCHLOTHAUER & WAUER Strombelastungsdaten L 172 Breite Straße Berlin 2004 [15] S.T.E.R.N Integriertes Stadtentwicklungskonzept Velten Berlin

33 Lärmaktionsplan Stadt Velten PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Südstraße Aachen Voltastraße Berlin Betroffenheiten durch Straßenverkehrslärm Betroffene Wohngebäude Lden > 75 db(a) > db(a) > db(a) sonstige Gebäude Gemeindegrenze Abb. 1 Dateiname: velten_lapden.mxd Letzte Änderung: Plan erstellt von: A. Sommer

34 Lärmaktionsplan Stadt Velten PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD Südstraße Aachen Voltastraße Berlin Betroffenheiten durch Straßenverkehrslärm Betroffene Wohngebäude Lnight > 70 db(a) > db(a) > db(a) > db(a) sonstige Gebäude Gemeindegrenze Abb. 2 Dateiname: velten_lapnight.mxd Letzte Änderung: Plan erstellt von: A. Sommer

35 LAND BRANDENBURG Landesumweltamt Brandenburg Abt. TUS Strategische Lärmkarte gemäß Richtlinie 2002/49/EG Stadt Velten Isophonenflächen LNight > db(a) > db(a) > db(a) > db(a) > db(a) > 70 db(a) Straße Lärmschutzwand Gebäude Gemeindegebiet Berechnung: Straßenverkehr > 6 Mio. Kfz/a Datum: Berechnungsgrundlagen Berechnungshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 m x 10 m Gebäudemodell: ALK, LGB, 2006 Geländemodell: DGM 25, LGB, 2003 Straßenmodell: Umweltstraßendatenbank LUA, 2005 Quellen: - ATKIS, LGB, Landesbetrieb Straßenwesen, Gemeinden Verwendung mit Genehmigung der Landesvermessung und Geobasisinformation Nr. GB-G I/99 Verwendung mit Genehmigung des Landesbetriebes Straßenwesen Nr. I/2000 Maßstab: 1: Beratende Ingenieure Meter 3.000

36 LAND BRANDENBURG Landesumweltamt Brandenburg Abt. TUS Strategische Lärmkarte gemäß Richtlinie 2002/49/EG Stadt Velten Überschreitung LNight = 55 db(a) > 55 db(a) Straße Lärmschutzwand Gebäude Gemeindegebiet Berechnung: Straßenverkehr > 6 Mio. Kfz/a Datum: Berechnungsgrundlagen Berechnungshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 m x 10 m Gebäudemodell: ALK, LGB, 2006 Geländemodell: DGM 25, LGB, 2003 Straßenmodell: Umweltstraßendatenbank LUA, 2005 Quellen: - ATKIS, LGB, Landesbetrieb Straßenwesen, Gemeinden Verwendung mit Genehmigung der Landesvermessung und Geobasisinformation Nr. GB-G I/99 Verwendung mit Genehmigung des Landesbetriebes Straßenwesen Nr. I/2000 Maßstab: 1: Beratende Ingenieure Meter 3.000

37 LAND BRANDENBURG Landesumweltamt Brandenburg Abt. TUS Strategische Lärmkarte gemäß Richtlinie 2002/49/EG Stadt Velten Isophonenflächen LDEN > db(a) > db(a) > db(a) > db(a) > 75 db(a) Straße Lärmschutzwand Gebäude Gemeindegebiet Berechnung: Straßenverkehr > 6 Mio. Kfz/a Datum: Berechnungsgrundlagen Berechnungshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 m x 10 m Gebäudemodell: ALK, LGB, 2006 Geländemodell: DGM 25, LGB, 2003 Straßenmodell: Umweltstraßendatenbank LUA, 2005 Quellen: - ATKIS, LGB, Landesbetrieb Straßenwesen, Gemeinden Verwendung mit Genehmigung der Landesvermessung und Geobasisinformation Nr. GB-G I/99 Verwendung mit Genehmigung des Landesbetriebes Straßenwesen Nr. I/2000 Maßstab: 1: Beratende Ingenieure Meter 3.000

38 LAND BRANDENBURG Landesumweltamt Brandenburg Abt. TUS Strategische Lärmkarte gemäß Richtlinie 2002/49/EG Stadt Velten Überschreitung LDEN = 65 db(a) > 65 db(a) Straße Lärmschutzwand Gebäude Gemeindegebiet Berechnung: Straßenverkehr > 6 Mio. Kfz/a Datum: Berechnungsgrundlagen Berechnungshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10 m x 10 m Gebäudemodell: ALK, LGB, 2006 Geländemodell: DGM 25, LGB, 2003 Straßenmodell: Umweltstraßendatenbank LUA, 2005 Quellen: - ATKIS, LGB, Landesbetrieb Straßenwesen, Gemeinden Verwendung mit Genehmigung der Landesvermessung und Geobasisinformation Nr. GB-G I/99 Verwendung mit Genehmigung des Landesbetriebes Straßenwesen Nr. I/2000 Maßstab: 1: Beratende Ingenieure Meter 3.000

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