Das Mietverhältnis im Todesfall

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Mietverhältnis im Todesfall"

Transkript

1 149 Das Mietverhältnis im Todesfall MISSRATENER SOHN DES VERSTORBENEN WIRD NEUER MIETER Der verwitwete Harald Keller ist alleiniger Mieter. In der Wohnung lebt außerdem sein 18-jähriger Sohn Timo. Der hat gerade die Schule abgebrochen und außerdem einige Male im Hausflur randaliert. Harald Keller stirbt am 10. September Von Gesetzes wegen tritt Timo automatisch in den Mietvertrag ein. Doch dem Vermieter ist das gar nicht recht. Irgendwo hat er schon einmal gehört, dass er einem Mieter aus wichtigem Grund kündigen kann. Aber liegt der beim Vandalen Timo vor? Nicht nur die Vorsorge für den eigenen Todesfall oder der Antritt einer Erbschaft führt zu Beratungsbedarf. Rechtliche Komplikationen können auch beim Tod eines Vertragspartners eintreten, zu dem gar keine persönlichen Beziehungen bestehen. Insbesondere wenn eine Partei eines Mietvertrages verstirbt, sind Besonderheiten zu beachten. Was passiert beim Tod des Mieters? Ein weitverbreiteter Irrglaube hat mit dem geltenden Recht nichts zu tun: Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters! Verstirbt der Mieter einer Wohnung, ergeben sich deshalb für seinen Vermieter drängende Fragen, insbesondere nach dem Ansprechpartner für die laufende oder rückständige Miete sowie Kündigungsmöglichkeiten. Auch für die Angehörigen des verstorbenen Mieters tauchen Fragen auf, z. B. nach Fortbestand und Kündbarkeit sowie dem Verhältnis von mietvertraglichen Beziehungen zur Erbfolge. Wichtige Weichenstellungen ergeben sich je nachdem, wer genau Partei des Mietvertrags ist und wer außerdem noch in der Wohnung wohnt.

2 150 Das Mietverhältnis im Todesfall Wer tritt an die Stelle des Mieters? Wenn ein Mieter verstorben ist, muss unterschieden werden: War er eine von mehreren Personen, die die Wohnung gemeinsam gemietet haben? Oder war er laut Mietvertrag alleiniger Mieter? Und wenn er alleiniger Mieter war: Wer hat bei seinem Tod tatsächlich noch in der Wohnung gelebt? Wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war War laut Mietvertrag nur der Verstorbene Partei des Mietvertrags, kann die Lage dennoch sehr unübersichtlich sein. Es muss nämlich weiter differenziert werden, je nachdem, ob er die Wohnung als Single bewohnt hat oder ob auch noch andere Menschen regelmäßig in der Wohnung gelebt haben. Dabei sind die rein tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner im selben Haushalt lebt, dann tritt dieser automatisch unabhängig von der Erbfolge in das Mietverhältnis ein. Er hat allerdings das Recht, innerhalb eines Monats (gerechnet ab der Kenntnis vom Tod) gegenüber dem Vermieter zu erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Dabei handelt es sich juristisch nicht um eine Kündigung. Deshalb muss die Erklärung nicht zwingend schriftlich erfolgen. Trotzdem empfiehlt sich zu Beweiszwecken die Textform. Gibt es im Haushalt Kinder, dann treten diese (nur) dann automatisch in das Mietverhältnis ein, wenn der Ehegatte es nicht fortsetzt. Auch die Kinder haben aber das Recht, die Fortsetzung durch Erklärung gegenüber dem Vermieter abzulehnen. Bei minderjährigen Kindern ist die Erklärung vom gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigten) abzugeben. War der Verstorbene der einzige Sorgeberechtigte und hat das Kind deshalb keinen gesetzlichen Vertreter mehr, dann ist die Monatsfrist zunächst gehemmt. Diese Hemmung wird behoben durch Eintritt der Volljährigkeit oder Bestellung eines Vormunds.

3 Was passiert beim Tod des Mieters? 151 WER TRITT BEI VERHEIRATETEN IN DAS MIETVERHÄLTNIS EIN? Viktor Volkmann hat eine Wohnung an Martin Müller vermietet. Mit Herrn Müller leben dessen Frau Michaela und die Kinder Julia und Artur in der Wohnung. Julia ist 15, Artur 18 Jahre alt. Wenn Herr Müller stirbt, dann wird (im ersten Schritt) seine Frau Michaela automatisch zur alleinigen neuen Mieterin, auch wenn sie nicht im Mietvertrag aufgeführt war. Sollte Michaela zu dem Schluss kommen, dass ihr die Wohnung zu teuer ist, lehnt sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Erklärung gegenüber Herrn Volkmann ab. Dann werden (im zweiten Schritt) Julia und Artur zu neuen Mietern, wiederum automatisch. Michaela hat das Sorgerecht für die minderjährige Julia. Sie kann deshalb in Julias Namen die Fortsetzung des Mietverhältnisses verweigern. Der volljährige Artur entscheidet dagegen selbst. Meldet er sich nicht bei Herrn Volkmann, bleibt er alleiniger Mieter. Andere Familienangehörige (auch Pflegekinder), die im selben Haushalt leben, treten nur dann in das Mietverhältnis ein, wenn weder Ehegatte noch eingetragener Lebenspartner das Mietverhältnis fortsetzen. Das gilt auch für den nicht ehelichen Lebensgefährten, wenn die Haushaltsführung auf Dauer angelegt ist. Wenn kein Eintrittsrecht eines Ehegatten besteht, haben Lebenspartner, Kinder, andere Familienangehörige und Lebensgefährten Gleichrang. WER TRITT BEI NICHT VERHEIRATETEN IN DAS MIETVERHÄLTNIS EIN? Vincent Vetter hat eine Wohnung an Liane Lustig vermietet. Liane wohnt zusammen mit ihrem Lebensgefährten Gerald Grundmann, mit dem sie aber nicht verheiratet ist. Beide haben zusammen zwei gemeinsame Kinder, nämlich Aaron und Ben. Außerdem hat Gerald aus einer früheren Verbindung zwei Kinder, Christopher und Dennis. Liane hat aus einer früheren Verbindung eine Tochter, Elisabeth. Wenn Liane stirbt, werden Gerald, Aaron, Ben und Elisabeth zu neuen Mietern, Christopher und Dennis hingegen nicht. Dabei spielt das Alter der Kinder keine Rolle.

4 152 Das Mietverhältnis im Todesfall Immer mehr häufen sich Fälle, in denen alleinstehende Personen ohne nahe Angehörige sterben. Die Zahl der Single-Haushalte nimmt statistisch betrachtet stark zu. Hier werden die Erben des Mieters zum Mietvertragspartner. WER TRITT BEI EINEM ALLEINSTEHENDEN IN DAS MIETVERHÄLTNIS EIN? Vanessa Kaufmann hat eine Wohnung in Dortmund an Erich Einsam vermietet. Herr Einsam bewohnt seine Wohnung allein. Er hat keine Kinder, und seine Eltern sind beide bereits verstorben. Herr Einsam hatte zwei Geschwister, Wilhelm und Xaver. Wilhelm ist schon vorher verstorben, hat aber zwei Kinder hinterlassen, nämlich Norbert, der in Nürnberg lebt, und Natalie, die nach Neuseeland ausgewandert ist. Xaver lebt noch, und zwar in einem Pflegeheim in Ulm. Herr Einsam stirbt. Ein Testament hat er nicht gemacht. Deshalb gilt die gesetzliche Erbfolge. Xaver, Norbert und Natalie werden darum als Erben zu den neuen Mietern der Wohnung. Wenn der Verstorbene einer von mehreren Mietern war Wenn der Verstorbene nicht alleiniger Mieter war und die Wohnung zusammen mit anderen Personen bewohnt hat, dann gilt etwas anderes. Dann nämlich wird das Mietverhältnis nur mit den Personen fortgesetzt, die bereits zuvor gemeinsam mit dem Verstorbenen Mitmieter gewesen waren. Darauf, wer den Mieter beerbt, kommt es nicht an. GEMEINSAMER MIETVERTRAG Hendrik und Simone sind miteinander verheiratet und haben als Mieter beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben. Wenn Hendrik stirbt, wird Simone alleinige Mieterin. Das gilt auch dann, wenn Hendrik per Testament einen anderen Erben eingesetzt haben sollte.

5 Was passiert beim Tod des Mieters? 153 Kann der Vermieter kündigen? Welche Rechte hat nun der Vermieter, wenn er nicht damit einverstanden ist, dass das Mietverhältnis mit einem anderen Mieter fortgeführt wird? Auch das hängt wiederum von der Ausgangskonstellation ab. Wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Für die Ausübung des Kündigungsrechts gilt aber eine Überlegensfrist von nur einem Monat. Außerdem kann der Vermieter nicht nach Belieben kündigen, sondern nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der wichtige Grund muss in der Person des Eintretenden liegen. Treten mehrere Personen in den Vertrag ein, dann genügt es, wenn der wichtige Grund bei einer von ihnen vorliegt. Persönliche Zerwürfnisse, Zahlungsunfähigkeit, Alkoholismus und Vandalismus gehören zu den wichtigen Gründen. Im Beispiel vom Anfang des Kapitels dürfte der Vermieter Timo also kündigen. SOZIALKLAUSEL Der Mieter hat dabei die Möglichkeit, sich auf die Sozialklausel des 574 BGB zu berufen. Er ist deshalb auf sein befristetes Widerspruchsrecht hinzuweisen. MUSTER: HINWEIS AUF WIDERSPRUCHSRECHT Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen das Recht zusteht, dieser Kündigung bis spätestens durch schriftliche Erklärung zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder Ihre Haushaltsangehörigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Sollten Sie dies tun, fordere ich Sie schon jetzt zur Darlegung Ihrer Gründe auf. Wenn im Fall des Single-Haushalts das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt wird, haben beide Seiten das Recht, eine außerordentliche Kündigung mit dreimonatiger Frist auszusprechen, also auch der Vermieter. Um

6 154 Das Mietverhältnis im Todesfall dies zu tun, besteht auch eine Überlegensfrist von einem Monat. Danach ist keine außerordentliche Kündigung mehr möglich. Zum Schutz des Vermieters beginnt die Frist erst zu laufen, wenn ihm bekannt ist, dass kein Mitbewohner in das Mietverhältnis eintritt, und wenn ihm die Person des Erben bekannt ist. Trotzdem ist die Lage für den Vermieter misslich, denn es vergeht Zeit, in der er die Wohnung nicht weitervermieten kann und nicht weiß, ob er die auflaufende Miete jemals vom Erben erhalten wird. Schließlich steigt die Zahl der Menschen, die überschuldet versterben, was die Erben meist zur Ausschlagung des Erbes veranlasst. DREI ERBEN DREI KÜNDIGUNGEN Dem Vermieter wird ein Erbschein vorgelegt. Daraus geht hervor, dass sein verstorbener Mieter von seinen drei Kindern Luca, Matteo und Hannah beerbt wurde. In diesem Fall muss der Vermieter gegenüber jedem einzelnen Kind die Kündigung erklären, sonst ist sie nicht wirksam. Anders ist es, wenn der Verstorbene nicht alleiniger Mieter war. Der Vermieter hat in dieser Konstellation kein außerordentliches Kündigungsrecht. Er bekommt schließlich keinen neuen Vertragspartner vorgesetzt, den er sich vorher nicht selbst ausgesucht hatte. Kann der neue Mieter das Mietverhältnis beenden? Wenn der Verstorbene als alleiniger Mieter die Wohnung nicht alleine bewohnt hat, können Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten. Wollen sie das nicht, besteht die Möglichkeit, durch einfache Erklärung innerhalb eines Monats die Fortsetzung abzulehnen. Es handelt sich dabei juristisch nicht um eine Kündigung. Deshalb ist auch keine schriftliche Erklärung erforderlich, zu Beweiszwecken aber trotzdem sinnvoll. Die Erklärung wirkt für jeden einzelnen, der sie abgibt. Anders verhält es sich beim verstorbenen Single-Mieter: Hat der Mieter einen Alleinerben, kann dieser ohne Schwierigkeiten mit dreimonatiger Frist kündigen. Das gilt auch bei einem Zeitmietvertrag.

7 Was passiert beim Tod des Mieters? 155 Existiert hingegen eine Erbengemeinschaft, kann dies zum ernsthaften Problem werden: Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie von allen Erben ausgesprochen wird. Sind die Erben untereinander zerstritten, kann ein einzelner Erbe die Kündigung blockieren. Kündigt ein einzelner Miterbe, hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung aller Miterben ab. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme, die das Problem in vielen Fällen behebt: Wenn nämlich die Beendigung des Mietverhältnisses aus Sicht der Erben das einzige Mittel ist, zusätzliche Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter zu vermeiden, und wenn offensichtlich kein wirtschaftliches Interesse am Erhalt der Wohnung besteht, dann wird auch die von nur einzelnen Erben ausgesprochene Kündigung als sog. Maßnahme der Notverwaltung wirksam. Wenn der Verstorbene nicht alleiniger Mieter war, können die überlebenden Mieter das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist kündigen, und zwar innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des bisherigen Mitmieters. Dies gilt sowohl im unbefristeten Mietverhältnis als auch beim Zeitmietvertrag. Sinnvoll kann dies zum Beispiel dann sein, wenn der Verstorbene für die Miete ganz oder zumindest überwiegend aufgekommen ist und die verbleibenden Mieter nicht wissen, wie sie die Miete jetzt noch aufbringen sollen. Wer muss die Miete zahlen? Wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war, stellt sich für den Vermieter die Frage, von wem er die Zahlung der Miete verlangen kann. Dabei muss unterschieden werden zwischen laufender Miete, die nach dem Tod fällig wird und Mietrückständen, die schon vor dem Tod des Mieters aufgelaufen sind. Die laufende Miete kann der Vermieter nur von seinem neuen Vertragspartner verlangen. Im Hinblick auf Mietrückstände ist die Rechtslage für den Vermieter günstig: Ihm gegenüber haften sowohl die eingetretenen Mieter als auch der Erbe auf den vollen Rückstand. Die eingetretenen Mieter können ihrerseits vom Erben Ersatz in voller Höhe verlangen.

8 156 Das Mietverhältnis im Todesfall Außerdem kann der Vermieter von den eingetretenen Mietern selbst dann eine Kaution verlangen, wenn diese mit dem verstorbenen Mieter nicht vereinbart gewesen war. Hierfür haftet der Erbe allerdings nicht. Im Fall des Single-Haushalts sind die Erben zugleich die neuen Partner des Mietvertrags. Sie haben deshalb sowohl die laufende als auch die rückständige Miete zu bezahlen. Allerdings kann der Vermieter in diesem Fall keine Kaution verlangen, wenn dies nicht schon vorher im Mietvertrag vereinbart war. Wenn der Verstorbene einer von mehreren Mietern war, stellt sich für den Vermieter auch hier die Frage, von wem er die Zahlung der Miete verlangen kann. Dabei muss ebenfalls zwischen laufender Miete und Mietrückständen unterschieden werden. Die laufende Miete kann der Vermieter nur von seinen verbleibenden Vertragspartnern verlangen. Im Hinblick auf Mietrückstände ist die Rechtslage für den Vermieter wiederum günstig: Ihm gegenüber haften sowohl die verbleibenden Mieter als auch der Erbe des verstorbenen Mieters auf den vollen Rückstand. Die eingetretenen Mieter können dafür ihrerseits vom Erben Ersatz in voller Höhe verlangen. Außerdem kann der Vermieter auch hier von den Mietern, mit denen das Mietverhältnis fortgesetzt wird, selbst dann eine Kaution verlangen, wenn diese zuvor mit dem verstorbenen Mieter nicht vereinbart gewesen war. Hierfür haftet der Erbe allerdings nicht. Was passiert beim Tod des Vermieters? Wer tritt an die Stelle des Vermieters? Im Regelfall wird der Vermieter durch den oder die Erben ersetzt. Wer Erbe des Vermieters wird, beurteilt sich rein erbrechtlich. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, solange nicht ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Sinnvollerweise sollten sich die Erben an den Mieter wenden, ihn über den

9 Was passiert beim Tod des Vermieters? 157 Todesfall informieren und die Erbenstellung belegen, z. B. durch einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme von der Regel. Hat der Vermieter eine letztwillige Verfügung hinterlassen, mit der er den Nießbrauch an der vermieteten Wohnung jemand anderem als dem Erben vermacht, tritt der Nießbraucher an die Stelle des Vermieters, nicht der Erbe. NIESSBRAUCH VOR ERBE Robert Reich setzt per Testament seinen Sohn Richard als Alleinerben ein. Außerdem ordnet er aber an, dass seine Frau Rita den lebtäglichen Nießbrauch am Hausgrundstück Danziger Straße 37 in Plettenberg haben soll. Dieses Haus ist vermietet. Beim Tod von Robert Reich tritt nicht Richard Reich auf Vermieterseite in den Mietvertrag ein, sondern seine Witwe Rita. Kann der neue Vermieter kündigen? Anders als beim Tod eines Mieters gibt es keine Sonderkündigungsrechte. Das Mietverhältnis besteht unverändert fort mit der Besonderheit, dass der bisherige Vermieter durch seine Erben ersetzt wird. Wenn die Erben des Vermieters kündigen wollen, ist das darum nur möglich, wenn ein allgemeiner mietrechtlicher Kündigungsgrund vorliegt. Die wichtigsten und bekanntesten Kündigungsgründe sind der Zahlungsverzug des Mieters mit mindestens zwei Monatsmieten (fristlose Kündigung), der Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen (ordentliche Kündigung) und die Kündigung zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung (ebenfalls ordentliche Kündigung). Wurde der Vermieter von einer Erbengemeinschaft beerbt, ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn sie von sämtlichen Erben erklärt wird. Eigenbedarf kann entstehen, wenn ein Miterbe die Wohnung selbst nutzen möchte.

10 158 Das Mietverhältnis im Todesfall ERBE MELDET EIGENBEDARF AN Vermieter Heinz Hollmann ist verstorben. Er wurde beerbt von seiner Ehefrau Monika zu 1/2 und von seinen Kindern Jens Hollmann und Astrid Heller zu je 1/4. Sohn Jens möchte mit seiner Familie in die Wohnung einziehen, die an Peter Pfeffer vermietet ist. Die Erbengemeinschaft ist als solche keine juristische Person oder Ähnliches. Es darf deshalb nicht im Namen der Erbengemeinschaft, bestehend aus... gekündigt werden. Außerdem müssen der Eigenbedarf genau beschrieben, die Wohnung genau genug bezeichnet, die Kündigungsfrist richtig berechnet, auf das Recht zum Widerspruch gegen die Kündigung hingewiesen und die Erklärung von allen Erben (selbst oder in Vertretung) unterschrieben werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen im Regelfall grundsätzlich drei Monate, bei einem Mietverhältnis von mehr als fünf Jahren Dauer: sechs Monate, bei einem Mietverhältnis von mehr als acht Jahren Dauer: neun Monate. MUSTER: EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG Sehr geehrter Herr Pfeffer, hiermit erklären wir, Monika Hollmann, Jens Hollmann und Astrid Heller, als Erben Ihres verstorbenen Vermieters Heinz Hollmann, die Kündigung des Mietvertrags vom 7. Januar 2004 über Ihre Wohnung in der Emmastraße 305 in Bre-

11 Was passiert beim Tod des Vermieters? 159 men, gelegen im 1. Obergeschoss links, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, Balkon, Flur und Abstellraum sowie Kellerabteil, ordentlich zum nächstmöglichen Termin, also zum 30. November Begründung: Die Wohnung wird benötigt für Herrn Jens Hollmann, einen der Erben, und seine Familie. Jens Hollmann lebt bislang mit seiner Ehefrau in einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung und erwartet voraussichtlich im Januar 2009 sein erstes Kind. Die bisherige Wohnung wird deshalb zu klein; die bislang von Ihnen bewohnte Wohnung wird benötigt. Sie haben das Recht, dieser Kündigung bis spätestens 30. September 2008 durch schriftliche Erklärung zu widersprechen. Sollten Sie dies tun, fordern wir schon jetzt zur Darlegung Ihrer Gründe auf. Bremen, den Monika Hollmann, Jens Hollmann, Astrid Heller Ein weiterer Grund zur Kündigung ist es, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde, 573 BGB. Bekanntlich lassen sich Immobilien im unvermieteten Zustand besser verkaufen als im vermieteten Zustand. Die Verwertungskündigung ist nur dann wirksam, wenn die Verwertung von der Beendigung des Mietverhältnisses abhängt, z. B. wenn die Immobilie im vermieteten Zustand überhaupt nicht oder nur zu einem unangemessen niedrigen Preis verkauft werden könnte. Bloße Unannehmlichkeiten oder ein geringfügig niedrigerer Erlös genügen nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1991 entschieden, dass selbst ein Mindererlös von damals DM durch Verkauf einer vermieteten Immobilie (im Vergleich zum Verkauf derselben Immobilie im unvermieteten Zustand) nicht automatisch zu einer Verwertungskündigung berechtigt. Der Erbe muss mit dem Argument leben, dass die vermietete Immobilie von vornherein weniger wert ist und er sie in diesem Zustand erbt. Die Kündigungsfristen sind mit denen der Eigenbedarfskündigung identisch.

12 160 Das Mietverhältnis im Todesfall Wie kann der Mieter kündigen? Will der Mieter nach dem Tod des Vermieters kündigen, braucht er keinen Kündigungsgrund. Er muss seine Kündigung deshalb nicht begründen. Doch wie behilft sich der Mieter, der die Erben seines Vermieters nicht kennt? Die gesetzliche Erbfolge liegt nicht immer auf der Hand; außerdem kann der Mieter nicht wissen, ob der Vermieter ein gültiges Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Der erste Gang führt ihn zum Nachlassgericht. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht (in Baden-Württemberg: das Notariat) am Wohnsitz des Verstorbenen. Dort erfährt er, ob womöglich schon ein Erbschein existiert. Wenn das der Fall ist, kann der Mieter gegenüber allen darin genannten Erben kündigen. Er muss die Kündigung aber stets an alle Erben des Vermieters richten, sonst wird sie nicht wirksam. EINSETZUNG EINES NACHLASSPFLEGERS FORDERN Wenn auch beim Nachlassgericht die Erben noch nicht bekannt sind, dann sollte dort auf die Einsetzung eines Nachlasspflegers gedrängt werden. Ein Nachlasspfleger hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der unbekannten Erben (vergleichbar sorgeberechtigten Eltern für minderjährige Kinder). Ihm gegenüber kann wirksam gekündigt werden. An wen muss der Mieter die Miete bezahlen? Nicht nur bei der Kündigung, sondern auch bei der Mietzahlung können praktische Schwierigkeiten entstehen, wenn dem Mieter unklar ist, wer den Vermieter beerbt hat. Die Klärung der Erbfolge kann sich über Monate, schlimmstenfalls sogar über Jahre hinziehen. Die Miete wird hingegen jeden Monat aufs Neue fällig. Der Mieter hat ein elementares Interesse zu erfahren, wer nun zur Einziehung der Miete berechtigt ist. Wenn er nämlich auf Verdacht an eine Person zahlt, der die Miete gar nicht zusteht, besteht die Gefahr, vom wirklichen Berechtigten erneut in Anspruch genommen zu werden.

13 Was passiert bei der Vermietung gewerblich genutzter Räume? 161 Wenn der Mieter bis zum Tod laufend immer auf dasselbe Konto des Vermieters gezahlt hat, sollte er dies zunächst weiterhin tun denn auch das Girokonto des Vermieters gehört zu dessen Nachlass und fällt letztlich seinen Erben zu, ganz unabhängig davon, wie lange ihre Ermittlung dauert. BERECHTIGUNG PRÜFEN Fordert ein anderer zur Zahlung der Miete auf ein neues Konto auf, ist Vorsicht geboten: Dann sollte dessen Berechtigung geprüft werden, notfalls über Erkundigungen beim Grundbuchamt und beim Nachlassgericht. Solange dies nicht sicher weiterführt, kommt die Einstellung der Zahlungen (oder die Hinterlegung der Miete beim Amtsgericht) bis zur Klärung der Erbfolge ernsthaft in Betracht. Allerdings ist es für den Mieter wichtig, die einbehaltene Miete nicht zu verbrauchen, sondern als Reserve bereitzuhalten. Denn sobald Erbenstellung und Berechtigung geklärt sind, muss der gesamte Rückstand sofort bezahlt werden. Was passiert bei der Vermietung gewerblich genutzter Räume? Im Mietverhältnis über gewerblich genutzte Räume gibt es weder das Eintrittsrecht von Haushaltsangehörigen noch die Fortsetzung des Mietverhältnisses (ausschließlich) mit den Mitmietern. Die Rechtsnachfolge gestaltet sich im Grundsatz wesentlich einfacher: Der Verstorbene wird durch seine Erben ersetzt; im Übrigen gelten die mietvertraglichen Regeln. Unterschiede bei der Rechtsnachfolge können sich im Detail aber aus der Rechtsform des Unternehmens ergeben, das die Räumlichkeiten angemietet hat.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und 11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.

Mehr

Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit

Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit Manuskript Notizbuch Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten AutorIn: Christine Grigoleit Redaktion: Wirtschaft und Soziales Sendedatum: 13.02.2017 Sendezeit Programm:

Mehr

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!

Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.

Mehr

Checkliste. Kündigung Musterschreiben

Checkliste. Kündigung Musterschreiben Checkliste Kündigung Musterschreiben A leswassiewissenmüssen Kündigung-Musterschreiben: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Wichtig: Begründung(en) nennen Begründen Sie Ihre Kündigung

Mehr

Partner im Gespräch 35. Fachgespräch Mietrechtstage Berchtesgaden

Partner im Gespräch 35. Fachgespräch Mietrechtstage Berchtesgaden 1 Partner im Gespräch 35. Fachgespräch Mietrechtstage Berchtesgaden Der Tod des Mieters Rain Henrike Butenberg VorsRiLG Hubert Fleindl Ein etwas pikanter Einstieg 2 Fall 1: Ein alleinstehender, einsamer

Mehr

Die Rechtsposition des Vermieters beim Tod des Mieters

Die Rechtsposition des Vermieters beim Tod des Mieters Die Rechtsposition des Vermieters beim Tod des Mieters Rolf Schettler BFW-Arbeitskreis Wohnen im Alter, Erkrath 1 Gliederung Fortsetzung des Mietverhältnisses mit überlebenden Mietern Fortsetzung des Mietverhältnisses

Mehr

29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist

29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist 29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst

Mehr

Verwalter-Seminar 2017 Mietrecht

Verwalter-Seminar 2017 Mietrecht Verwalter-Seminar 2017 Mietrecht Mieter tot was nun? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Zur Abhärtung Der alleinstehende Mieter M erleidet auf dem Weg vom Kühlschrank

Mehr

2. Das Erbrecht des Ehegatten

2. Das Erbrecht des Ehegatten Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:

Mehr

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen

Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben/Erben und die Auswirkungen auf ein Mietverhältnis. Donnerstag:

Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben/Erben und die Auswirkungen auf ein Mietverhältnis. Donnerstag: Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben/Erben und die Auswirkungen auf ein Mietverhältnis Donnerstag: 20.07.2017 Referent: RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt für Erbrecht Vererben Warum Gedanken zur Erbfolge

Mehr

Eintrittsrecht bei Tod des Mieters 563 BGB 1. Kapitel 4. Wechsel der Vertragsparteien

Eintrittsrecht bei Tod des Mieters 563 BGB 1. Kapitel 4. Wechsel der Vertragsparteien Eintrittsrecht bei Tod des Mieters 563 BGB 1 Kapitel 4. Wechsel der Vertragsparteien Eintrittsrecht bei Tod des Mieters 563 (1) Der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt

Mehr

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter

Mehr

MIETRECHTLICHE FRAGEN BEI TOD DES MIETERS

MIETRECHTLICHE FRAGEN BEI TOD DES MIETERS MIETRECHTLICHE FRAGEN BEI TOD DES MIETERS Erbrechtliche Grundlagen Sonderregelungen im Mietrecht Nachlasspflegschaft MARIO VIEHWEGER Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht Dieses Skript ist urheberrechtlich

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

Minderjährige im Erbrecht

Minderjährige im Erbrecht Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Minderjährige im Erbrecht Estate Planner Treffen 15. Juni 2010 Rechtsanwälte Zacher & Partner Richard-Wagner-Straße 12 (Nähe

Mehr

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Mehr

Tod des Mieters: Was wird aus dem Mietverhältnis?

Tod des Mieters: Was wird aus dem Mietverhältnis? Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Tod des Mieters: Was wird aus dem Mietverhältnis? Inhalt I. Wie finden Sie die richtige Antwort? 2 II. Wenn der Mieter nicht alleine gelebt hat 2 1. Was gilt für

Mehr

Haus und Grundstück im Erbrecht 1

Haus und Grundstück im Erbrecht 1 15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund Zivilrecht Schuldrecht BT I Übersichten Prüfungsschritte der 1. des Mieters I. sgrund Mietverhältnis auf bestimmte Zeit nur möglich (vgl. BGH NJW 2007, 2177) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit () (ordentliche)

Mehr

Inhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10

Inhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10 Inhalt Vorwort 10 1 Wohnungssuche 11 Zeitungsanzeige und Wohnungsamt 11 Makler 12 In welchen Fällen darf der Makler Courtage verlangen? 13 Wann muß kein Geld gezahlt werden? 15 Wieviel Courtage kann der

Mehr

Kündigung durch den Vermieter

Kündigung durch den Vermieter Hamburger Mieterverein e. V. Die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist nur dann verbindlich, wenn er sich an die gesetzlichen Voraussetzungen hält. Ein unbefristeter Vertrag kann normalerweise

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Handout zum Vortrag. Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr. Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße

Mehr

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:

Mehr

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter

Mehr

Immobilien im Nachlass Geltung besonderer Rechtsvorschriften beachten

Immobilien im Nachlass Geltung besonderer Rechtsvorschriften beachten HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Immobilien im Nachlass Geltung besonderer Rechtsvorschriften beachten von convocat GbR, München www.convocat.de Befindet sich im Nachlass Immobilienvermögen, so sind bei

Mehr

Handelsrecht: HandelsR

Handelsrecht: HandelsR Beck-Texte im dtv 5599 Handelsrecht: HandelsR Textausgabe von Prof. Dr. Peter Kindler 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66990 3 Zu Inhalts-

Mehr

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

Nachlass - häufig gestellte Fragen

Nachlass - häufig gestellte Fragen Nachlass - häufig gestellte Fragen Zu den Fragen, die besonders häufig an das Nachlassgericht Bremen gestellt werden, gibt es hier allgemein gefasste Antworten. Basisinformationen Bevor Sie sich mit Ihrer

Mehr

B. Gesetzliches Erbrecht Neu

B. Gesetzliches Erbrecht Neu 2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 1. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partners 744 ABGB Der Ehegatte sowie eingetragene Partner

Mehr

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter

Mehr

Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß. Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe

Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß. Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe www.jrr-berlin.de Mieterhöhung als Kündigungsfalle Vermieterin erhöht Mieter

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Die PuroVivo-Checkliste bietet Ihnen eine Orientierung zu den Themen Testament Erben und Vererben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ... ... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-

Mehr

VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB

VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB VI. Das dingliche Vorkaufsrecht gemäß 1094 ff. BGB Fall 26 (Rz. 447 ff.): Der Jurastudent N folgt aufmerksam den Vorlesungen und ist sehr darauf bedacht, die erworbenen Kenntnisse sogleich praktisch einzusetzen.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:.

Name, Vorname. Anschrift Anschrift nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietsache. Anschrift:. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna Erbrecht und Vorsorge 22. Nov. 2018 -Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna Erbrecht in Deutschland Testament: ein Thema, mit dem sich wenige auseinandersetzen In nur 20% bis 30% der

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Mietrecht für Vermieter von A-Z

Mietrecht für Vermieter von A-Z Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

WER BRAUCHT EIN TESTAMENT? Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeit bei erbrechtlichen Verfügungen

WER BRAUCHT EIN TESTAMENT? Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeit bei erbrechtlichen Verfügungen WER BRAUCHT EIN TESTAMENT? Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeit bei erbrechtlichen Verfügungen Auf die Frage Brauche ich ein Testament? muss der Jurist zumeist die beim Ratsuchenden so ungemein beliebte

Mehr

Das Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen

Das Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen Das Erb recht Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache Niedersachsen Wichtig! In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer. Zum Beispiel: Im Text steht nur Notar. Dann kann man

Mehr

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht

Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht - allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 5. Buch Testament vor Wiedervereinigung 03.10.1990 geschrieben --> altes DDR-Recht

Mehr

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag

Mehr

Nachlass - Testament Eröffnung nach Eintritt des Erbfalls

Nachlass - Testament Eröffnung nach Eintritt des Erbfalls Nachlass - Testament Eröffnung nach Eintritt des Erbfalls Nach dem Tode des Testators hat das Nachlassgericht sämtliche (auch widerrufene oder nicht wirksame) Verfügungen von Todes wegen (Testamente und

Mehr

A LLES UM DEN E RBFALL

A LLES UM DEN E RBFALL A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de

Mehr

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.v.

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.v. Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.v. Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.v. Inhaltsverzeichnis A. Vorwort A. Vorwort 1 B.

Mehr

teilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen.

teilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen. Auf den Begriff des Pflichtteils wird im folgenden Kapitel vertieft eingegangen. Inhalt 1. Einleitung........................................ 5 2. Begriffserläuterung................................. 7 3. Gestaltungsmöglichkeiten des Berliner Testaments........ 8 a) Trennungslösung................................

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Hinterbliebenen überlegt und vor allem zügig handeln. Bei manchen Versicherungen kommt es tatsächlich auf Stunden an, um den

Mehr

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers

Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Infoblatt Tod des Versicherungsnehmers Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit ca. 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland, die vollkommen unabhängig für

Mehr

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Kündigung im Mietrecht

Kündigung im Mietrecht Kündigung im Mietrecht - Trennung vom Mieter - Referent: Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Schlichter nach BaySchlG - Dozent

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen

Mehr

7. Kapitel. Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten. I. Allgemeines

7. Kapitel. Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten. I. Allgemeines 7. Kapitel Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten I. Allgemeines Vor der Annahme der Erbschaft haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten nur mit dem Nachlass. Nach der Annahme haftet er sowohl

Mehr

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Bootsliegeplatz Mietvertrag Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt

Mehr

Kündigung w egen Eigenbedarf

Kündigung w egen Eigenbedarf HOMEDAY Kündigung w egen Eigenbedarf Haus verkaufen? Homeday. Ermitteln Sie in wenigen Minuten den Wert Ihrer Immobilie. Hochwertige Analyse Bewertung per Mail kostenlos Jetzt Immobilienwert erfahren www.homeday.de/de/immobilienbewertung/

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

Wir erklimmen den Mount Everest! Oder besser gesagt: Wir arbeiten mit Gesetzestexten!

Wir erklimmen den Mount Everest! Oder besser gesagt: Wir arbeiten mit Gesetzestexten! Wir erklimmen den Mount Everest! Oder besser gesagt: Wir arbeiten mit Gesetzestexten! Grundausrüstung: den Text und durch! Erkläre den Gesetzestext mit Worten! Hast du den Inhalt verstanden? Dann löse

Mehr

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-

Mehr

Erbengemeinschaft. Rechtsnatur

Erbengemeinschaft. Rechtsnatur Rechtsnatur Erbengemeinschaft Bei der Erbengemeinschaft ( 2032 ff.) handelt es sich wie bei der Gesellschaft ( 718 f.) und der Gütergemeinschaft ( 1416, 1419) um eine Gesamthandsgemeinschaft. Träger der

Mehr

Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft

Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Handelsregister und Notariate Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft 1. Ausgangslage Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers

Mehr

Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt?

Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt? Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt? Foto: Eisenhans - Fotolia.com "Pacta sunt servanda" - das haben Sie sicherlich auch schon mal gehört oder - vielleicht in einem Asterix-Heft - gelesen.

Mehr

Testament und Berliner Testament

Testament und Berliner Testament Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky 19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.

Mehr

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Allgemeines Wie wird ausgeschlagen? Ausschlagungsfrist Folge der Ausschlagung Ausschlagung bei Minderjährigen Kosten der Ausschlagung Anfechtung der Annahme-

Mehr

Das Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen

Das Erb recht. Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache. Niedersachsen Das Erb recht Wichtige Informationen zum Erb recht in Leichter Sprache Niedersachsen Wichtig! In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer. Zum Beispiel: Im Text steht nur Notar. Dann kann man

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO

Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit

Mehr

4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage?

4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage? 4. Besprechungsfall Anfang 2007 hat Münch für sich und seine fünfköpfige Familie von Vollmer zum Preis von kalt 600, warm 700 im Monat eine Wohnung in Würzburg gemietet, deren Wände teilweise durchfeuchtet

Mehr

GUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV

GUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens

Mehr

Recht mit System. Der Vermieter muss bei einer ordentlichen Kündigung die folgenden Fristen einhalten:

Recht mit System. Der Vermieter muss bei einer ordentlichen Kündigung die folgenden Fristen einhalten: rechtsaudit Recht mit System rechtsaudit.de Mieterschutz bei Eigenbedarf - Ihre Rechte als Mieter Die Mehrzahl der in Deutschland lebenden Menschen etwa 50 Millionen wohnt in einer gemieteten Wohnung oder

Mehr

Der Erbvertrag. 1. Allgemeines zum Erbvertrag

Der Erbvertrag. 1. Allgemeines zum Erbvertrag Der Erbvertrag Der Erbvertrag stellt eine Verfügung von Todes wegen dar. In der Praxis kommt es insbesondere dann zum Abschluss eines Erbvertrages, wenn sich der Erblasser an seine Erklärungen fest binden

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

Kündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die

Kündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Kündigung einer Mietwohnung Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Bühne. Mangelnde Kenntnisse des Mietvertrages, der Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe wie zum Beispiel

Mehr

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag Musikanlage Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 15.07.2011 Erbengemeinschaft (2); Erbschein Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Zur Erinnerung:

Mehr