Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt?
|
|
- Benjamin Fertig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt? Foto: Eisenhans - Fotolia.com "Pacta sunt servanda" - das haben Sie sicherlich auch schon mal gehört oder - vielleicht in einem Asterix-Heft - gelesen. Das heißt nichts anderes als: "Verträge müssen eingehalten werden!" Gilt das auch für Zeitmietverträge? "Grundsätzlich ja", antwortet da der Jurist. Das heißt nichts anderes wie: Ein paar Ausnahmen - nennen wir sie mal "rechtliche Schlupflöcher" - gibt es dennoch. Autor: Heidi Schnurr Worum geht es? Kündigen, Nachmieter stellen oder Mietvertrag aufheben: Wie ein Zeitmietvertrag vorzeitig beendet werden kann. Zeitmietverträge lassen sich nur fristlos kündigen Ihr Zeitmietvertrag endet erst, wenn die vereinbarte Mietzeit abgelaufen ist. Mit einer ganz normalen ordentlichen, fristgemäßen Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist können also weder Sie noch Ihr Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Der einzige Weg, doch noch vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag rauszukommen, ist, ihn außerordentlich fristlos zu kündigen. Dafür brauchen aber Sie oder Ihr Mieter
2 einen wichtigen Grund. Das Paradebeispiel für einen solchen wichtigen, fristlosen Kündigungsgrund ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung von Ihnen oder Ihrem Mieter. Was wenige wissen: Daneben stehen Ihnen auch noch ein paar außerordentliche befristete Kündigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Leider gibt es davon aber mehr für Ihren Mieter als für Sie! Stirbt Ihr Mieter, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht Der traurige, aber leider typische Fall für eine außerordentliche befristete Kündigung: Ihr Mieter stirbt. Gegenüber seinen eintrittsberechtigten Rechtsnachfolgern haben Sie als Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht nach 563 Abs. 4 BGB. Tritt niemand in den Mietvertrag ein, können Sie sich gegenüber dem oder den Erben Ihres Mieters auf 564 BGB berufen. In beiden Fällen müssen Sie sich aber an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Eine Modernisierungsankündigung löst ein Kündigungsrecht aus Ihr Mieter hat die besseren Karten, wenn es darum geht, vorzeitig einen Zeitmietvertrag außerordentlich befristet zu kündigen. Lediglich die Kündigungsfristen sind dabei unterschiedlich lang. Eines der wohl wichtigsten Sonderkündigungsrechte spielen Sie Ihrem Wohnraummieter bereits zu, wenn Sie seine Mietwohnung modernisieren wollen und ihm deswegen ein Ankündigungsschreiben schicken. Mit dem Sonderkündigungsrecht in 554 Abs. 3 Satz 2 BGB öffnen Sie Ihrem Mieter oftmals unbewusst! ein wenig bekanntes Hintertürchen, vorzeitig aus seinem Zeitmietvertrag auszusteigen. Mit jeder Mieterhöhung erhöhen Sie das Kündigungsrisiko Eine zweite Kündigungschance bekommt Ihr Mieter, wenn Sie ihm nach der angekündigten Modernisierungserhöhung Ihr Mieterhöhungsschreiben schicken. Nach 561 BGB darf Ihr Mieter außerordentlich kündigen, wenn Sie ihm die Miete erhöhen. Vorsicht: Das gilt nicht nur bei einer Modernisierungserhöhung! Auch wenn Sie Ihre Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben, steht ihm dieses Sonderkündigungsrecht zu. Vorsicht vor diesem Untervermietungstrick Schließlich hat der Mieter auch dann ein Sonderkündigungsrecht für seinen Zeitmietvertrag, wenn Sie ihm nicht erlauben, seine Wohnung unterzuvermieten ( 540
3 Abs. 1 Satz 2 BGB). Auch dieses Hintertürchen kennen viele Vermieter nicht und lehnen vorschnell eine Untervermietungsbitte Ihres Mieters ab. Ein beliebter Trick übrigens, den viele Mieter ganz bewusst ausnutzen, um vorzeitig aus einem Zeitmietvertrag auszusteigen! Einen vertragstreuen Mieter kriegen Sie fast nicht los Nun kann es vorkommen, dass Sie zwar einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, die Wohnung aber schon vor Ablauf der eigentlich vereinbarten Laufzeit wieder zurück haben wollen. Vielleicht haben Sie aber auch nur die ständigen Querelen mit Ihrem Mieter satt und wollen ihn deswegen lieber heute statt morgen loswerden. In diesem Fall gibt es eine schlechte Nachricht für Sie: Gegen den Willen des Mieters haben Sie in diesen Fällen keine Chance, ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszubekommen. Zumindest so lange nicht, wie er sich halbwegs vertragstreu verhält und seine Rechte kennt. Sie können es dann lediglich mit einem Mietaufhebungsvertrag versuchen. Eine Auszugsprämie, die Sie noch drauflegen, könnte ihn zum vorzeitigen Auszug bewegen. Wie hoch die ausfällt, bleibt Ihrem Verhandlungsgeschick überlassen! Wenn Ihnen der Mieter einen Nachmieter präsentiert Vergessen Sie das Ammenmärchen, dass Ihr Mieter jederzeit aus einem Zeitmietvertrag aussteigen darf, wenn er Ihnen 3 Nachmieter präsentiert. Das ist schlichtweg falsch! Sie müssen sich nur dann mit einem Nachmieter zufrieden geben, wenn in Ihrem Zeitmietvertrag ausdrücklich drin steht, dass sich Ihr Mieter vorzeitig vom Vertrag lösen darf, wenn er Ihnen einen oder mehrere Nachmieter als Ersatz benennt. Allerdings dürfen Sie die Interessenten zunächst einmal selbst unter die Lupe nehmen. Dabei sollten Sie Ihr besonderes Augenmerk darauf legen, ob der genannte Kandidat zahlungsfähig ist. Diese Nachmietergestellungsgründe sollten Sie kennen Wenn etwas ungerecht ist, aber es sich unter keinem Paragrafen im Gesetz einordnen lässt, bemühen die Gerichte gern den Grundsatz von Treu und Glauben. Der steht in 242 BGB und regelt unter anderem (allerdings nicht wortwörtlich!) die Fälle, wann Sie Ihren Mieter trotz Zeitmietvertrags vorzeitig ziehen lassen müssen: Ihr Mieter wird schwer krank oder ist ab sofort pflegebedürftig. Ihr Mieter wird ohne sein Zutun beruflich versetzt und die Fahrtzeit zur neuen Arbeitsstätte ist zu lang zum täglichen Fahren.
4 Ihr Mieter heiratet oder bekommt Familienzuwachs und die Wohnung ist zu klein. Kündigt Ihnen Ihr Mieter vorzeitig den Zeitmietvertrag, fordern Sie ihn auf, sein berechtigtes Interesse darzulegen. Solange er das nicht tut, können Sie auch keine Güterabwägung vornehmen. Kranker Mieter: Sie können auf einen Nachmieter pochen Vermieten Sie eine Wohnung und teilt Ihnen Ihr Mieter mit, dass er wegen einer schweren Krankheit vorzeitig aus seinem Zeitmietvertrag aussteigen will, haben Sie die Wahl: Sie können natürlich jederzeit Ihren Mieter vorzeitig ziehen lassen. Das nennt sich Vertragsfreiheit! Rechtlich ist es bei einer Wohnungsmiete jedoch so, dass eine schwere Krankheit dem Mieter nur das Recht auf Stellung eines Nachmieters gibt! Präsentiert Ihnen Ihr Mieter einen Nachmieter, der Ihnen die gleiche wirtschaftliche Sicherheit wie ihr bisheriger Mieter bietet, müssen Sie den kranken Mieter ziehen lassen. Wie der neue Nachmieter aussehen muss Allein die Tatsache, dass Ihr Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, vorzeitig auszuziehen, reicht noch nicht, um den Zeitmietvertrag vorzeitig zu beenden. Zusätzlich muss er Ihnen noch einen geeigneten Nachmieter präsentieren. Solange der Mieter keine Interessenten beibringt, läuft der Zeitmietvertrag mit ihm weiter. Benennt er Ihnen allerdings einige Interessenten, müssen Sie diese auf ihre Eignung überprüfen. Dafür haben Sie eine Überlegungsfrist von mindestens 1 Monat. Grundsätzlich gilt: Ein annehmbarer Nachmieter reicht schon! Lehnen Sie diesen Kandidaten ab, sollten Sie das sachlich begründen können. Der Nachmieter muss Ihnen die gleiche Sicherheit bieten Denken Sie dran, dass allein Sie es sind, der die Entscheidung über den Nachmieter trifft. Der Mieter kann Ihnen keinen Nachmieter aufzwingen! Sie müssen nur den Interessenten akzeptieren, der Ihnen die gleiche (finanzielle) Sicherheit bietet wie Ihr ursprünglicher Mieter und zwar zu den gleichen Vertragsbedingungen. Denken Sie aber daran, dass Sie einen geeigneten Interessenten nicht von vornherein ablehnen dürfen, ohne ihn zuvor geprüft zu haben. Andernfalls verlieren Sie Ihren Anspruch darauf, dass Ihr Mieter die Miete weiterzahlt!
5 meineimmobilie.de-tipp Schickt Ihnen Ihr Mieter seine Kündigung zu, obwohl Sie einen Zeitmietvertrag mit ihm abgeschlossen haben, können Sie die Kündigung zurückweisen und ihn auf die Laufzeit Ihres Mietvertrags verweisen. Wollen Sie aber Ihren Mieter sowieso gern aus der Wohnung haben, können Sie die Kündigung natürlich auch annehmen. Das nennt sich dann Vertragsfreiheit. Sicherheitshalber sollten Sie sich aber dennoch vom Mieter eine Mietvertragsaufhebung unterschreiben lassen!
Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrKündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen
Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung
MehrNebenräume kündigen: Ja, das geht!
Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Foto: Agentur: MEV Halbe Sachen gibt es nicht und schon gar nicht, wenn es ums Kündigen geht. Das bekommen Sie spätestens dann zu spüren, wenn Sie Ihrem Mieter zusammen
MehrMietvertrag ausfüllen: Worauf es beim Mietvertragsabschluss ankommt
Mietvertrag ausfüllen: Worauf es beim Mietvertragsabschluss ankommt Foto: Eisenhans - Fotolia.com Schaffe Sie es mal eben in 5 rasanten Minuten einen Mietvertrag quasi zwischen Tür und Angel abzuschließen?
MehrModernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft
Modernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Wer sein Haus modernisieren will oder sogar muss, hat schon allein mit der Organisation viel am Hut: Angebote einholen,
MehrAlter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können
Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Foto: livestockimages - Fotolia.com Das kennen Sie vielleicht auch: Sie erben oder kaufen einen bestehenden Mietvertrag gleich
MehrMietaufhebungsvertrag: Wenn der Mieter vorzeitig ausziehen will oder soll
Mietaufhebungsvertrag: Wenn der Mieter vorzeitig ausziehen will oder soll Foto: Reicher - Fotolia.com Ihr Mieter will vorzeitig aus seinem Mietvertrag raus. Eigentlich sind Sie darüber auch ganz froh.
MehrModernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können
Modernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Sie stecken viel Geld in die Dämmung Ihrer Fassade, die neue Heizung oder die neuen Fenster. Mit
MehrMietvertrag mit Indexmiete: Viel unkomplizierter als viele glauben!
Mietvertrag mit Indexmiete: Viel unkomplizierter als viele glauben! Foto: Eisenhans - Fotolia.com Von wegen kompliziert: Eine Indexmiete ist gerecht und - wenn man erst einmal weiß, wie es geht - sehr
MehrMietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren
Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Foto: Tom-Hanisch - Fotolia.com Der BGH kümmert sich um die Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und die Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzgeber
MehrDie 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung
Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung Foto: decisiveimages - Fotolia.com "Jede 2. Betriebskostenabrechnung ist falsch!", behauptet jedenfalls der deutsche Mieterbund jedes Jahr immer
MehrTicktack vorbei: So stoppen Sie jetzt noch schnell die Verjährungsfrist
Ticktack vorbei: So stoppen Sie jetzt noch schnell die Verjährungsfrist Foto: Les Cunliffe - Fotolia.com Gerade kommt jemand mit einer ganz alten Geschichte um die Ecke, bei der Sie weniger gut abschneiden.
MehrModernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können
Modernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia.com Wer investiert, der muss auch schauen, dass unterm Strich die Rendite stimmt. Modernisieren Sie Ihr Mietshaus,
MehrMietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrMietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21
Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (
MehrWohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen
Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen
MehrBGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung
BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.
MehrMietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus
Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings
MehrInhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33
Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber
MehrMindestmietdauer. Wann ist sie zulässig & rechtens? Trotzdem Kündigung möglich?
Mindestmietdauer Wann ist sie zulässig & rechtens? Trotzdem Kündigung möglich? Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1.
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrInhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10
Inhalt Vorwort 10 1 Wohnungssuche 11 Zeitungsanzeige und Wohnungsamt 11 Makler 12 In welchen Fällen darf der Makler Courtage verlangen? 13 Wann muß kein Geld gezahlt werden? 15 Wieviel Courtage kann der
Mehrinterna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum
Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf
Mehr(Energetische) Modernisierung
(Energetische) Modernisierung Die rechtliche Herleitung einer Modernisierung ist festgelegt im 555b BGB. Die aus einer Modernisierung resultierende Mieterhöhung basiert auf 559 BGB. Modernisierungsmaßnahmen...
MehrVorwort 11. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung 13 1 Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt? 17 1.1 Abmahnung wegen laufend verspäteter Mietzahlung 17 1.2 Abmahnung
MehrHeinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo
Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen
MehrMieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß. Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe
Mieterschutz stärken Kündigungsschutz verbessern Kündigung Vertragsverstoß Netzwerk Mieten & Wohnen Rechtsanwalt Benjamin Raabe www.jrr-berlin.de Mieterhöhung als Kündigungsfalle Vermieterin erhöht Mieter
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrPrüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund
Zivilrecht Schuldrecht BT I Übersichten Prüfungsschritte der 1. des Mieters I. sgrund Mietverhältnis auf bestimmte Zeit nur möglich (vgl. BGH NJW 2007, 2177) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit () (ordentliche)
MehrDienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrWiderrufsrecht im Mietrecht
Widerrufsrecht im Mietrecht Sonnenstraße 11 80331 München Telefon 089 / 5404133-0 Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de www.haus-und-grund-bayern.de Widerrufsrecht im Mietrecht 1 Am 13. Juni
MehrDie 101 häufigsten Fallen für Vermieter
Haufe Ratgeber plus Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter von Dr. Matthias Nöllke 3. Auflage 2010 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrSchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Mieterhöhung wegen Modernisierung
Mieterhöhung wegen Modernisierung von Franz Rustige, Eitorf/Sieg (Fortsetzung von 10/03, Seite 222) Härtefälle Ob ein Härtefall vorliegt, muss unter folgenden Gesichtspunkten geprüft werden: 1. Bauliche
MehrDie 101 häufigsten Fallen für Vermieter
Haufe Fachbuch 06330 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Bearbeitet von Dr. Matthias Nöllke 5. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 254 S. Paperback ISBN 978 3 648 05578 6 Recht > Zivilrecht > Mietrecht,
MehrImpressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.
Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5. A. Begründung des Mietverhältnisses 13. I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13
sverzeichnis Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 5 A. Begründung des Mietverhältnisses 13 I. Vorstellungen der Vertragsparteien 13 II. Partnersuche" 14 1. Möglichkeiten der Wohnungs-und Mietersuche 14 2. Makler
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.
MehrWoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher
MehrDer Werkvertrag. er sich im Annahmeverzug befindet ( 644 Abs. 1 S. 2 BGB). das Werk versendet wird ( 644 Abs. 2, 447 BGB).
Andere Verträge Der Werkvertrag hat Ergänzungsfunktion und gilt für alle Vereinbarungen über einen entgeltlich herbeizuführenden Leistungserfolg, die nicht dem Kaufrecht unterfallen. Hierunter fallen auch
MehrDas Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in einfacher Sprache. Was Sie als Bewohner oder Bewohnerin wissen sollten:
Unser Heimvertrag muss entsprechend dem neuen Bundesgesetz Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) angepasst werden, deshalb erhalten Sie einen neuen Vertrag. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in
MehrTitel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten Christine Grigoleit
Manuskript Notizbuch Titel: Eigenbedarfskündigungen - Was Mieter und Vermieter darüber wissen sollten AutorIn: Christine Grigoleit Redaktion: Wirtschaft und Soziales Sendedatum: 13.02.2017 Sendezeit Programm:
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrRepetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch
Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et
MehrVorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17
Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Allgemeines Gleichbehandlungs gesetz (AGG) 23 Anwendungsbereich des AGG 23 Wann liegt ein Verstoß gegen das
MehrModernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht
Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Muss der Mieter jede Modernisierung dulden? Eine häufig von unseren Mitgliedern gestellte Frage. Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen? Wie ist
MehrKonsequenzen für den Mieter:
Weitere Härtegründe, die die Duldungspflicht des Mieters auf Dauer oder zeitweise ausschließen können, sind z. B. hohes Alter oder Krankheit. Auch Schwangerschaft im fortgesetzten Stadium gehört zu den
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus
Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,
MehrIch vermiete ganz stressfrei und gemeinsam mit der Stadt. Für Frankfurt.
A k t i o n : S c h l a u v e r m i e t e r. d e Ich vermiete ganz stressfrei und gemeinsam mit der Stadt. Für Frankfurt. Jürgen K., Wohnungseigentümer Juice Images Informationen für Vermieter STADT FRANKFURT
MehrMandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen
Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers
MehrDie Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz
Mehr4. Besprechungsfall. Wie ist die Rechtslage?
4. Besprechungsfall Anfang 2007 hat Münch für sich und seine fünfköpfige Familie von Vollmer zum Preis von kalt 600, warm 700 im Monat eine Wohnung in Würzburg gemietet, deren Wände teilweise durchfeuchtet
MehrNachmieter gesucht? Ausserterminliche Kündigung der Mietwohnung!
Nachmieter gesucht? Ausserterminliche Kündigung der Mietwohnung! Wer ausserterminlich kündigt, muss einen Nachmieter finden. Manchmal geht es schnell: Die Traumwohnung ist gefunden, die Entscheidung für
MehrWiederholungsklausur. Vertragsgestaltung im Privatrecht. Sommersemester 2015
Wiederholungsklausur Vertragsgestaltung im Privatrecht Sommersemester 2015 Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen immer eine Begründung an. Bitte nennen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen
MehrDie 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen
Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen Foto: Pitopia, Harald Richter, 2004 Ein falsches Wort bei der Frist oder der Farbe und schon ist es passiert: Ihre schöne Renovierungsklausel fällt
MehrDas Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger
Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis
MehrNeu ab : Mehr Verzugszinsen für Kaufleute
Neu ab 29.07.2014: Mehr Verzugszinsen für Kaufleute Foto: jogys - Fotolia.com Es gibt seit dem 29.07.2014 ein neues Gesetz, das kaum jemand kennt, das aber auch Gewerberaumvermietern zu mehr Geld verhilft.
MehrSynopse Mietrechtsreform 2013
Synopse Mietrechtsreform 2013 alt neu 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes
MehrRegister des Ratgebers "Was ich als Mieter wissen muss"
Register des Ratgebers "Was ich als Mieter wissen muss" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abmahnung 45 Abrechnung der Betriebskosten 184 ff. Abstandsvereinbarung mit Nachmieter 333
MehrÜber die Autorin 7. Teil I Von der Wohnungssuche bis zum Einzug 29. Kapitel 1 Tipps zur Wohnungssuche und Mietersuche ohne Makler 31
Inhaltsverzeichnis Über die Autorin 7 Einführung 21 Über dieses Buch 21 Konventionen in diesem Buch 23 Was Sie nicht lesen müssen 24 Törichte Annahmen über den Leser 25 Wie dieses Buch aufgebaut ist 25
MehrKündigung einer Mietwohnung. Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die
Kündigung einer Mietwohnung Eine Kündigung der Mietwohnung geht nicht immer reibungslos über die Bühne. Mangelnde Kenntnisse des Mietvertrages, der Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe wie zum Beispiel
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrInhalt. Kapitel 1 Die Mietzahlung. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Kapitel 1 Die Mietzahlung Wann muss ich meine Miete zahlen? 16 Kann der Vermieter von mir eine Einzugsermächtigung verlangen? 18 Darf der Vermieter einen Aufschlag berechnen,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrAufbau- und Vertiefung Fall 8 I
Aufbau- und Vertiefung Fall 8 I 1. Welchen grundrechtlichen Schutz genießt das Besitzrecht des Mieters? Den aus Art. 14 GG, da das Besitzrecht Eigentum i. S. v. Art. 14 GG ist (BVerfGE 89, 1 = NJW 1993,
MehrLiebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen
Mietverträge Liebe Leser, Als Vermieter müssen Sie sorgfältig arbeiten. Fehler im Mietvertrag können Sie schnell bares Geld kosten. Vermeiden Sie daher unvollständige und unwirksame Verträge. Ganz schnell
MehrInformationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege. bmjv.de
Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege zur Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Anmietung von Wohnraum zur Weitervermietung bmjv.de Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 270/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrBetriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen
Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrBeck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage
Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrInhaltsverzeichnis III
Seite 1. Allgemeines................................. 9 a) Mietreform: schon 1930 angekündigt............... 9 b) Bundesgerichtshof oberste Instanz in Mietsachen...... 9 c) Fragen der Tagespraxis.........................
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 294/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 47 Die richtige Mieterhöhung RA Robert Becker Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 48 Die richtige
MehrLandes-Amt für Soziales. Abkürzung: LAS. Infos zum Antrag auf Sozial-Hilfe. 1.Allgemeines. Hochstraße Saarbrücken. Dies ist ein Info-Blatt.
Landes-Amt für Soziales Abkürzung: LAS Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Infos zum Antrag auf Sozial-Hilfe Dies ist ein Info-Blatt. Ein anderes Wort für Info-Blatt ist Merk-Blatt. Merk-Blatt zum Antrag auf
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrHäufig gestellte Fragen
ab 3,99 je Abfrage Häufig gestellte Fragen Vermieten ohne Risiko. Unsere Bonitätsprüfung schützt Sie vor bösen Überraschungen. {jetzt-starten-button-small} Häufig gestellte Fragen Woher stammen die Daten?
MehrErgänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger Kündigungsverzicht anstelle unwirksamer Befristung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr388_12 letzte Aktualisierung: 17.9.2013 BGH, 10.7.2013 - VIII ZR 388/12 BGB 137, 573c, 575 Ergänzende Vertragsauslegung im Mietrecht: Langjähriger beiderseitiger
MehrVorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern
! 1 Vorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern Jeder von uns kann plötzlich in eine Situation gelangen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr
MehrAusbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 06. Mietrecht, WEG, Teilungserklärung
Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 06 Mietrecht, WEG, Teilungserklärung Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen
Mehr16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses
7 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie DABEI beachten müssen 16 Regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21 Mündliche
MehrFragen zum neuen liechtensteinischen Miet- und Pachtrecht. Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer
Fragen zum neuen liechtensteinischen Miet- und Pachtrecht Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 1 Allgemeine Fragen 14 1. Wo finde ich die Gesetzesbestimmungen zum neuen
MehrDie Gutachter-Stelle für Behandlungs-Fehler von Ärzten
Die Gutachter-Stelle für Behandlungs-Fehler von Ärzten Ein Info-Heft für Patienten in Leichter Sprache Dieser Text in Leichter Sprache ist die Übersetzung von einem Text in schwerer Sprache. Der Text in
MehrInfoblatt Wenn der Versicherer kündigt
Infoblatt Wenn der Versicherer kündigt In diesem Infoblatt möchten wir Ihnen Gründe und Kündigungsmöglichkeiten der Versicherer in folgenden Versicherungssparten aufzeigen: Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung
MehrSchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 03 Online-Archiv Seite 54a-57 Organ des BDS
Zusammenfassung der Änderungen nach der Mietrechtsreform von Franz Rustige, Eitorf/Sieg Ziel des neuen Mietrechts (01.09.2001) Der Gesetzgeber wollte eine Vereinfachung des Mietrechts im Sinne von Klarheit,
Mehr