Analyse möglicher EEG-Umlage-erhöhender Faktoren und der Berechtigung von aktuellen Strompreiserhöhungen durch das EEG

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1 Analyse möglicher EEG-Umlage-erhöhender Faktoren und der Berechtigung von aktuellen Strompreiserhöhungen durch das EEG Herausgeber/Institute: IZES Autoren: Themenbereiche: Strommarkt Schlagwörter: Eva Hauser et al. Datum: Oktober 2011 Auftraggeber/Förderer: Seitenzahl: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen 35 Zielsetzung und Fragestellung Das IZES analysiert im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Kosten und Nutzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Zentrum der Kurzstudie stehen die Berechnung der EEG-Umlage 2012 und 2013 und ihrer Komponenten sowie die Frage, welche Akteure in welchem Umfang die EEG-Kosten tragen und wer in welcher Höhe vom EEG profitiert. Die

2 Studie soll Transparenz hinsichtlich der verschiedenen Einflussfaktoren auf die EEG-Umlage herstellen und der Öffentlichkeit damit eine Bewertungsgrundlage für die Debatte um die Kosten des EEG liefern. Zudem soll der Nutzen des EEG bzw. der Erneuerbaren Energien verstärkt ins öffentliche Blickfeld gerückt werden. Hintergrund ist die auf die Kosten der Erneuerbaren Energien und die Höhe der EEG-Umlage fixierte Debatte. Zentrale Ergebnisse Höhe der EEG-Umlage und wesentliche Einflussfaktoren Nach den Annahmen und Berechnungen des izes ergibt sich für das Jahr 2012 eine angemessene EEG-Umlage in Höhe von 3,02 Cent pro Kilowattstunde (ct/kwh) und für 2013 eine Umlage von 3,67 ct/kwh. Bei einem ungefähr konstanten Zubau an Erneuerbaren Energien (mit Ausnahme eines Zuwachses bei der Offshore-Windkraft) könnte die Umlage also gesenkt werden. Neben den EEG-Vergütungszahlungen beeinflusst die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) die Höhe der EEG-Umlage am stärksten. Ebenso relevant sind die systembedingte Anhebung der EEG-Umlage durch (dank der Erneuerbaren Energien) sinkende Stromgroßhandelspreise und die Befreiung der industriellen Eigenerzeugung von der EEG-Umlage. Die erwartete Erhöhung der EEG-Umlage für 2013 beruht demnach vorrangig auf der Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem EEG Sie reduziert die Zahlungen der Industrie und lässt die Umlage für kleinere Letztverbraucher steigen. Die Voraussetzungen für die Befreiung des in

3 industrieeigenen Kraftwerken erzeugten Stroms von der EEG-Umlage sind im EEG 2012 zwar stärker eingegrenzt worden, ein Bestandsschutz für bestehende Anlagen und eine Übergangsregelung ermöglichten jedoch Mitnahmeeffekte. Würde man die Eigenerzeugung in die gesamte Stromerzeugung einbeziehen, so ergäbe sich eine Senkung der Umlage um 0,15 bis 0,30 ct/kwh. Die Umgehung der EEG-Umlage durch die Eigenerzeugung ist für die Höhe der EEG-Umlage ähnlich kritisch wie die Besondere Ausgleichsregelung. Das Verursacherprinzip wird durch den Ausnahmetatbestand ausgehöhlt. Die Autoren regen daher eine generelle Diskussion über die Systemkonformität der Umlagebefreiung für die Eigenstromerzeugung an. Einfluss der Solarstromerzeugung auf die EEG- Umlage Die zunehmenden Mengen an Solarstrom reduzieren die Differenz zwischen den Peak- und Baseload-Preisen, d.h. sie haben einen ausgleichenden Effekt auf die Marktpreise. Die Bedeutung der Mittagsspitze hat abgenommen, die Hochpreisstunden verschieben sich hin zu den Abendstunden, womit das Prinzip, dass Tagesstunden durchgängig Hochpreisstunden sind, nicht mehr gilt. Die Photovoltaikeinspeisungen haben mittlerweile einen beträchtlichen Anteil am Merit-Order-Effekt der Erneuerbaren Energien. Dies begünstigt die Teilnehmer am Stromgroßhandelsmarkt. Auf die Differenzkosten und damit die EEG-Umlage wirken sich die zunehmenden Photovoltaikeinspeisungen jedoch erhöhend aus. Es ist Aufgabe der Politik, die positiven Effekte der PV im Stromgroßhandel den umlagezahlenden Endkunden zu Gute kommen zu lassen. Detailbetrachtung: Marktprämie Die Marktprämie verfolgt das Ziel, die Einspeisung von

4 Strom aus Erneuerbaren Energien in den Börsenhandel zu integrieren und damit einen Anreiz für bedarfsgerechte Einspeisung zu setzen. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, dadurch dass die Akteure von den üblichen Vermarktungsrisiken entbunden werden. Die Marktprämie garantiert nämlich jederzeit mindestens denselben Preis wie die EEG-Vergütung, darüber hinaus gibt es die sogenannte Managementprämie. Der Vergleich zwischen den Prämiensätzen der Marktprämie mit und den spezifischen Kosten im vorhergehenden Umlageverfahren (Wälzungsmechanismus nach AusglMechV) weist darauf hin, dass es durch die Marktprämie zu Mitnahmeeffekten zulasten der EEG- Umlage kommen kann. Eine Absenkung der Managementprämie erscheint den Autoren gerechtfertigt, um Mitnahmeeffekte auf Kosten der EEG- Umlage zu vermeiden. Zentrale Annahmen und Thesen Kosten und Nutzen des EEG In den politischen Debatten um die Ausgestaltung oder Umsetzung des EEG wird das Ziel des Gesetzgebers, damit eine nachhaltige Entwicklung der Stromversorgung und positive ökologische und volkswirtschaftliche Effekte zu bewirken, häufig außer Acht gelassen. Stattdessen wird die EEG-Umlage als alleiniger Gradmesser für die Kosten des Umbaus der Stromversorgung herangezogen. Die Ausnahmetatbestände des EEG in Form der BesAR und der Befreiung der industriellen Eigenerzeugung stellen nach Ansicht der Autoren eine Privilegierung einzelner Branchen und Verhaltensweisen zu Lasten der Solidargemeinschaft der Umlagenzahler dar. Zusätzlich

5 profitieren die Teilnehmer am Stromgroßhandel wesentlich stärker von den durch die Erneuerbaren Energien sinkenden Stromgroßhandelspreisen als sonstige Stromverbraucher. Die Privilegierung dient zudem nicht den Zielen des EEG, sondern konterkariert diese eher, denn ineffiziente und CO2-intensive Stromerzeugungsanlagen, die im Strommarkt ansonsten nicht konkurrenzfähig wären, können durch die Einsparung der EEG-Umlage für Eigenerzeuger wirtschaftlich werden. Wesentliche Einflussfaktoren auf die EEG-Umlage Die Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber machen 98,6% der Ausgaben des EEG-Umlagenkontos aus. Der Rest entfällt auf die Kosten für die notwendige Ausgleichsenergie, für die Prognoseerstellung, Zinszahlungen sowie Kosten für die personelle, technische und Handelsinfrastruktur. Für die Berechnungen gehen die Autoren davon aus, dass die Vergütungszahlungen auch künftig der weitaus größte Ausgabenposten bleiben. Die Einnahmen des EEG-Kontos speisen sich fast ausschließlich aus der Vermarktung der EEG- Strommengen (2010: 31%) und den Zahlungen der umlagepflichtigen Stromverbraucher (2010: 68%). Neben den Vergütungszahlungen für den eingespeisten EEG- Strom sind wesentliche Einflussfaktoren für die Berechnung der EEG-Umlage: die Stromgroßhandelspreise die Begrenzung der EEG-Umlage für privilegierte Letztverbraucher (Besondere Ausgleichsregelung) die Direktvermarktung von EEG-Strom in Form der Marktprämie die umlagebefreiten Mengen nach dem Grünstromprivileg der PV-Eigenverbrauch die von der EEG-Umlage befreiten industriellen

6 Eigenerzeugungsmengen. Eingangsdaten für die Berechnung der EEG-Umlage 2012 Auf Basis der Daten der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2010 und weiteren Recherchen schätzen die Autoren die zu berücksichtigende Erzeugungsleistung für die Jahre 2011 bis Die EEG-Strommengen ermitteln sie anhand der bisherigen Vollbenutzungsstunden und zur weiteren Berechnung der Vergütungszahlungen ziehen sie die bisherigen Durchschnittsvergütungssätze heran. Den Nettostrombezug aus dem öffentlichen Stromnetz kalkulieren die Autoren für das Jahr 2012 mit 507 Terawattstunden. Wegen der zahlreichen Annahmen wird eine Sensitivitätsanalyse der verschiedenen Einflussfaktoren EEG-Strommenge, Grünstromvermarktung, Direktvermarktung und Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) durchgeführt. Dabei wird eine Variation der Strommengen in 5 %-Schritten im Spektrum von - 15 % bis + 15 % getestet. Methodik Die Studie nimmt zunächst eine Abschätzung der angemessenen EEG-Umlagenhöhe vor und untersucht die Bedeutung verschiedener Einflussfaktoren auf die Höhe der Umlage. Um die Bedeutung einzelner Einflussfaktoren auf die Umlage aufzuzeigen, wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Im nächsten Schritt untersuchen die Autoren am Beispiel der Photovoltaik, welche Konsequenzen die Zunahme an erneuerbaren Strommengen (in diesem Fall repräsentiert

7 durch Solarstrom) auf die Spotmarktpreise hat. Quantifiziert wird dieser Effekt im Rahmen der Kurzanalyse nicht. Die getroffenen Schlussfolgerungen basieren auf EPEX-Spotmarktpreisen der EEX. Besonders betrachtet werden die umlageerhöhenden Effekte durch die BesAR, die industrielle Eigenerzeugung und die Marktprämie, wobei sie wegen mangelnder Datenverfügbarkeit nicht im Detail quantifiziert werden können.

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