Vermarktungsarten nach EEG und Grünstrom. Uwe Klann,
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- Frieder Kneller
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1 Vermarktungsarten nach EEG und Grünstrom Uwe Klann,
2 Agenda 1. Energiepolitische Ziele der Neuregelung der Vermarktung 2. Stromkennzeichnung 3. Vermarktungsoptionen nach EEG (Überblick) 4. Eigenverbrauch 5. Direktvermarktung 1. Sonstige Direktvermarktung 2. Allgemeine Regelungen 3. Gleitende Marktprämie 4. Grünstromprivileg 5. Gegenüberstellung Marktprämie/Grümstromprivileg 6. Ausblick 2 [ Autor, Name ]
3 Energiepolitische Ziele der Neuregelung der Vermarktung Laut EEG-Begründung: Systemintegration von EE-Strom aufgrund steigendem Anteil erforderlich bedarfsgerechtere Einspeisung wünschenswert Mittel: Marktintegration Fragen zu bedarfsgerecht: Führt Marktintegration langfristig zu einer Systemintegration? Mit welchen Nebenwirkungen, unter welchen Rahmenbedingungen? Zusammenspiel mit Speicher und Demand Side Management? So geregelt, dass möglichst viel EE-Strom eingespeist (bei Netz-, System- und Nachfragerestriktion )? 3 [ Autor, Name ]
4 Stromkennzeichnung Grundlegende gesetzliche Regelung: 42 EnWG, 54 EEG Wesentliche Änderungen/Bestimmungen im Kontext von EE-Strom: Unterschieden werden insbesondere: EE-Strom, durch EEG gefördert (Vergütung oder Marktprämie) und sonstigem EE-Strom durch EEG geförderter EE-Strom entsprechend der gezahlten Umlage des Elektrizitätsversorgungsunternehmens auf die an Letztverbraucher gelieferten Strommenge umgerechnet durch EEG geförderter EE-Strom darf nicht getrennt ausgewiesen oder weiter vermarktet werden (EEG 54 Abs. 2); es darf auch kein Herkunftsnachweis erstellt werden (EEG 55 Abs. 1) ausländische Herkunftsnachweise (innerhalb EWR) werden anerkannt, entsprechende Strommengen gelten als sonstige Direktvermarktung (EEG 33b Nr.3 => Menge nicht auf Grünstromprivileg anrechenbar) 4 [ Autor, Name ]
5 Vermarktungsoptionen nach EEG Sonstige Direktvermarktung (PV-)Eigenverbrauch Gleitende Marktprämie Zugang zum Regelenergiemarkt Einspeisevergütung Direktvermarktung Grünstromprivileg Gesetzliche Grundlage Als Grünstrom vermarktbar EEG Nein Nein EEG 33b Nr. 1, 33g EEG 33b Nr. 2, 39 EEG 33b Nr. 3 EEG 16 Abs. 3, 33 Abs.2, 33a Abs.2 Nein Ja Ja Keine Vermarktung Ja Ja Ja Keine Vermarktung 5 [ Autor, Name ]
6 Zu Eigenverbrauch Gesetzliche Grundlage: EEG 16 Abs. 3, 33 Abs. 2, 33a Abs. 2 Entscheidender Unterschied zu Direktvermarktung : Nicht über ein öffentliches Netz an Dritte durchgeleitet (Begründung EEG) => über öffentliches Netz zu Verbrauch in unmittelbarer Nähe durch Anlagenbetreiber möglich => ohne Nutzung öffentlichen Netzes Verkauf an Dritte möglich PV: Anlagen <500 kw, verringerte Vergütung (um 16,38 cent/kwh bis 30% der Erzeugung; um 12 cent/kwh darüber) Sonstige EE: keine Vergütung Mögliche Vorteile: Befreiung von EEG-Umlage (nur bei Verbrauch durch Erzeuger), Stromsteuer Wg. Befreiungen nur zwischenzeitliches Konzept für kleine Mengen 6 [ Autor, Name ]
7 Direktvermarktung sonstige Direktvermarktung Direktvermarktung ohne Förderung durch das EEG (auch Auffangtatbestand ) Einnahmen = Markterlöse + vermiedene Netzentgelte Vermiedenes Netzentgelt abhängig von z.b. Spannungsebene, Leistung der Anlage, Kosten vorgelagerte Ebene, Höhe bis rund 2 cent/kwh => Relativ geringe ökonomische Anreize für sonstige Direktvermarktung => Dürfte praktisch kaum relevant werden 7 [ Autor, Name ]
8 Direktvermarktung allgemeine Regelungen EE-Anlage muss Anrecht auf Festvergütung haben Wechsel zwischen Festvergütung und Direktvermarktung bzw. verschiedenen Arten der Direktvermarktung: Nur kalendermonatlich zum ersten jeden Monats Mitteilungspflicht an Netzbetreiber vor Beginn des vorangehenden Monats Anteilige Direktvermarktung von Anlagen ist möglich (bei viertelstündlicher Messung) Pflichten der Anlagenbetreiber: Technisch: Einrichtungen nach EEG 6, Messung in Viertelstundenauflösung, Bilanzierungsregeln 8 [ Autor, Name ]
9 Direktvermarktung gleitende Marktprämie ( 33g) Gesamterlöse ergeben sich aus Markterlöse und Marktprämie Marktprämie = Anzulegender Wert (alternative EEG-Vergütung) Minus tatsächlicher Monatsmittelwert des energieträgerspezifischen Marktwerts Plus Managementprämie (energieträgerspezifisch) 9 [ Autor, Name ]
10 Direktvermarktung gleitende Marktprämie ( 33g) Bestimmung tatsächlicher Monatsmittelwert des Marktwerts (ex post berechnet): Für steuerbare EE: Durchschnittlicher Spotmarkt Strompreis für Stundenkontrakte eines Monats (ergibt: durchschnittlichen Preis, der bei gleichmäßiger, kontinuierlicher Einspeisung erzielt worden wäre) Für fluktuierende EE (für PV, Wind Onshore, Wind Offshore jeweils eigens berechnet, z.b. Wind onshore): Monatssumme (stündl. Börsenpreis X EEG-geförderte Wind Onshore Einspeisung in dieser Stunde) (=potentieller Erlös bei Börsenverkauf im Monat) Monatsmittelwert: Teilung dieser Monatssumme durch gesamte monatliche Wind Onshore Einspeisung (=durchschnittlich erzielter Preis, wenn entsprechend des zeitlichen Verlaufs der Wind Onshore-Einspeisung eingespeist wird) 10 [ Autor, Name ]
11 Direktvermarktung gleitende Marktprämie ( 33g) Managementprämie: - Soll zur Deckung von Profilservice und Handelskosten beitragen - Unterstützung des Aufbaus benötigter Organisationen Managementprämie steuerbare EE (cent/kwh) ,30 1, ,275 1, ,25 0, ,225 0,70 Managementprämie fluktuierende EE (cent/kwh) 11 [ Autor, Name ]
12 Direktvermarktung gleitende Marktprämie ( 33g) Möglichkeiten eines höheren Gewinns im Vergleich zur Festvergütung: Spezifische Kosten für Direktvermarktung < Managementprämie Erzielung eines höheren Durchschnittspreises als nach Marktwertberechnung Steuerbare EE: Überdurchschnittliche Einspeisung bei höheren Börsenpreisen Fluktuierende EE: Im Vergleich zur gesamten, EEG-geförderten Einspeisung der jeweiligen Technik Einspeisung zu Zeiten mit höheren Preisen 12 [ Autor, Name ]
13 Direktvermarktung gleitende Marktprämie ( 33g) Zusätzliche Kosten durch gleitende Marktprämie im Vergleich zu Festvergütung: Geschätzt auf deutlich unter 200 Mio. /a Ziel bedarfsgerechte Einspeisung: Welche Anpassungen erfolgen? z.b. Welche Anpassungen bei fluktuierenden EE zu erwarten? (außer Abschaltung, falls Börsenpreis niedriger als Betrag Managementprämie) Wie stark reagiert Biomasseerzeugung? (Teilnahme an Direktvermarktung, Verschiebung der Erzeugung) Zusätzliches Ziel: Aufbau von Vermarktungsorganisationen für EE, neue Marktakteure (Untersuchungen zu Wirkung auf Verhalten/Akteure laufen) 13 [ Autor, Name ]
14 Gleitende Marktprämie Flexibilitätsprämie ( 33i EEG) Nur für Biogasanlagen Nur zusammen mit gleitender Marktprämie (oder sonstige Direktvermarktung); der gesamte Strom muss direkt vermarktet werden Zwischenzeitlicher Ausstieg aus Marktprämie beseitigt für die gesamte Zukunft Anspruch auf Flexibilitätsprämie Förderung von ungenutzten Kapazitäten Jährliche Berechnung, monatlicher Abschlag von Netzbetreiber zu zahlen Maximale Laufzeit: 10 Jahre Berechnung: (installierte Leistung/Bemessungsleistung-Korrekturfaktor)*Kapazitätskomponente umgerechnet auf zusätzliches Entgelt pro erzeugte kwh Bemessungsleistung: Im Jahr erzeugte Kilowattstunden/8760 Korrekturfaktor: Biomethan: 1,6; sonstige Gase: 1,1 Kapazitätskomponente: 130 /kw (wird in Präsentationen als Prämie für zusätzliche Kapazität genannt) Falls Bemessungsleistung<0,2 installierte Leistung => keine Förderung 14 [ Autor, Name ]
15 Direktvermarktung - Grünstromprivileg bisher Mindestanteil Grünstrom 50 % 50% Besondere Anforderungen an Grünstrom Neu 39 EEG keine Mindestens 20 Prozentpunkte fluktuierend Zeitbezug für Anteile Kalenderjahr Kalenderjahr + mindestens 8 Monate des KJ Weitere Anforderungen an Anteile keine Maximal zeitgleiche Last je 15min-Intervall Umlagebefreiung komplett Maximal 2 cent/kwh s. Kox, A. ( ): EEG-Vermarktung aus Händlersicht, Folie [ Autor, Name ]
16 Direktvermarktung - Grünstromprivileg Monetärer Anreiz durch Regelung: 1. EEG-Strom von Umlage befreit 2. Zusätzlich in Abhängigkeit vom Anteil konventioneller Strom befreit z.b. Anteil EEG-Strom 60%, Umlage 3,5 cent/kwh => Vorteil ca. 5,8 cent/kwh => EE-Anlagen mit Vergütung Marktpreis Strom + 5,8 cent/kwh wirtschaftlich interessant (ca cent/kwh) Max. wirtschaftliches Potenzial bei alter Regelung: 68 TWh/a EEG-Strom, mit Erhöhung der Umlage um ca. 0,5 Cent/kWh und der Gesamtkosten um ca. 1,2 Mrd. (Schätzung ÜNB 2011: Erhöhung Umlage um ca. 0,1 cent/kwh und Gesamtkosten: 300 Mio. /a) Neue Regelung: z.b. Anteil EEG-Strom 65%, Umlage 2 cent/kwh => Vorteil ca. 3,1 cent/kwh, Marktpreis 4-5 cent/kwh => EEG-Anlagen mit Vergütung < 7-8 cent/kwh interessant 16 [ Autor, Name ]
17 Jahreseinspeisung [TWh] inst. Leistung [GW] Direktvermarktung - Grünstromprivileg 2 cent/kwh 3,5 cent/kwh [ Autor, Name ] Vergütung [ct/kwh] EEG-Vergütung/Einspeisung 2011 (Quelle: Vorbereitung/Begleitung EEG-Erfahrungsbericht, Vorhaben IV)
18 Direktvermarktung - Grünstromprivileg Gegenwärtig Integration relativ kostengünstiger EEG-Anlagen Aufrechterhaltung des Ökostrommodells Probleme: Konzept nicht skalierbar Erhöhung der EEG-Umlage Mitnahmeeffekte möglich => Nur in relativ geringem Umfang akzeptabel 18 [ Autor, Name ]
19 Direktvermarktung Gegenüberstellung Marktprämie/Grünstromprivileg Direktvermarktung: allein über Marktprämie und Grünstromprivileg Grünstromprivileg nur bis zum Bereich bis 8 cent/kwh Vergütung Marktprämie auch bei höheren Vergütungen Grünstromprivileg dürfte Nische bleiben Welche Bedeutung bekommt gleitende Marktprämie? Gelingt Entwicklung unabhängiger Marktakteure durch Marktprämie? 19 [ Autor, Name ]
20 Ausblick Könnte zukünftig Vermarktung als Grünstrom bei gleitender Marktprämie sinnvoll sein? Unter welchen Bedingungen? Marktprämie sichert das Preisrisiko ab => deutliche Risikoaufschläge sind bei einem Übergang auf reine Marktmechanismen zu erwarten. Diese Treffen rel. kapitalintensive Technologien besonders stark Führt Marktintegration zum langfristig anvisiertem Ziel? Passt sich dabei EE-Erzeugung an bestehenden konventionellen Kraftwerkpark an, oder entsteht ein zur EE-Erzeugung passender Kraftwerkspark? Sind Maßnahmen zur Flexibilisierung des konventionellen Kraftwerksparks erforderlich? Wie, wann und unter welchen Bedingungen können EE Systemdienstleistungen übernehmen? Werden Kapazitätsmärkte benötigt? Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich? 20 [ Autor, Name ]
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