Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg
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1 Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg
2 Quelle: BKBV Zukunftsmarkt Gesundheitstourismus Markt- und Trendforscher bescheinigen dem Gesundheitstourismus in den nächsten Jahren einen klaren Bedeutungszuwachs. Immer mehr Menschen sind bereit, auch im Urlaub etwas für ihre Gesundheit zu tun. Der demographische Wandel, wachsendes Gesundheitsbewusstsein, Wertewandel, neue Altersanforderungen, Lebensstile, Bedürfnislagen und Indikationen - für Anbieter aus Tourismus und Gesundheitswirtschaft ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten der Angebotsgestaltung, Spezialisierung und der Ausbildung von Alleinstellungsmerkmalen in diesem dynamischen Markt. Das Land Brandenburg will mit seinen Kurorten, Thermen, Kliniken und der Gesundheits- und Wellnesshotellerie noch mehr als bislang von dieser Entwicklung profitieren. Es sind bei weitem noch nicht alle Potenziale des Gesundheitstourismus in Brandenburg erschlossen: Die Profilbildung als Gesundheitsdestination, marktfähige Produkte für Selbstzahler, die stärkere Ansprache wichtiger Quellmärkte wie Berlin und die gezielte Nutzung von Synergien durch die Verknüpfung der Themen Gesundheit und Natur als herausragende Stärke Brandenburgs können die Wettbewerbsposition verbessern und zusätzliche Nachfrage generieren. Chance für Brandenburg: Netzwerk Gesundheitstourismus Der Brandenburgische Kurorte- und Bäderverband und die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH haben 2012 das Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg gegründet. Träger des Netzwerks ist die Vereinigung der Brandenburgischen Tourismuswirtschaft e.v. Dieses Netzwerk soll als zentrale Koordinierungsstelle gesundheitstouristische Angebote entwickeln und Marketingaktivitäten umsetzen. Es versteht sich als Bündnis privatwirtschaftlicher und kommunaler Partner, die Maßnahmen realisieren, die für einzelne Leistungsträger nicht finanzier- und umsetzbar sind und die erst durch eine Bündelung die erforderliche Marktdurchdringung deutlich erhöhen. Aus diesem Grund soll eine schlagkräftige Kooperation aufgebaut werden. Es gilt das Motto gemeinsam sind wir stärker. Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg 2
3 Das Netzwerk wird im Rahmen der GA-Förderrichtlinie Clustermanagement und Kooperationsnetzwerke über das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg gefördert. Als ergebnisorientiertes Netzwerk mit klarem Umsetzungsfahrplan ergibt sich folgendes Aufgabenspektrum: Die Arbeit im Netzwerk ist ein kooperativer Prozess, der von allen Partnern mitbestimmt wird. Alle Maßnahmen werden mit bis zu 70 %(max über drei Jahre) der geplante Gesamtinvestition gefördert. Der Eigenanteil aller beteiligter Unternehmen und Partner beträgt 30%. Das bedeutet beispielhaft: Zusätzlich zu jeden 300, die als Beitrag von den Partnern geleistet werden, zahlt das Land Brandenburg weitere 700 aus, so dass 1000 für gemeinsame Maßnahmen bereitstehen. Partner und Potenziale bündeln gezielte Marktforschung betreiben Gesundheits- und Wellnesstourismus Marke Brandenburg positionieren Marketingplattform bilden und in das Landesmarketing einbetten innovative Produkte entwickeln: vorhandene Angebote optimieren und neue Gesundheits- und Wellnessangebote, wie z.b. Präventionsprogramme für den Selbstzahlermarkt, entwickeln Kommunikations- und Vertriebsmaßnahmen anhand eines jährliche Marketingplans umsetzen neue Themen und Förderung von Innovationsprozessen umsetzen Qualifizierung und Qualitätsoffensive Alleinstellungsmerkmale herausarbeiten, Wettbewerbsvorteile erlangen Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg 3
4 Wer kann mitmachen und profitieren? Wellness- und Gesundheitshotellerie, Thermen, Kur- und Gesundheitszentren, Therapeutische und Wellness-Dienstleister, Sport- und Fitnessanbieter, Ärzte, Kurorte, Anbieter von Produkten und Dienstleistungen an der Schnittstelle zum Gesundheitstourismus (Gesunde Ernährung, Medizintechnik etc.) Für teilnehmende Unternehmen gilt die förderrechtliche Deminimis -Regel. Diese besagt, dass an einzelne Unternehmen ausgereichte finanzielle Vergünstigungen vom Staat bzw. von staatlichen Stellen bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr nicht genehmigt werden müssen, wenn sie innerhalb Ihre Vorteile Gebündeltes Marketing mit Durchschlagskraft, gezielt und differenziert für die unterschiedlichen Segmente und Partner (Wellness, Gesundheit/Prävention, Reha etc.) eingesetzt Umfangreiche Vertriebsmaßnahmen und Verkaufsförderung Praxisgerechte Aufarbeitung von Marktforschungsergebnissen für die Produktentwicklung, Mysterychecks Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung Kooperationsbörse, Partnerakquise Innovations- und Know-how-Transfer Brachentreff und Erfahrungsaustausch Förderung der Maßnahmen bis zu 70% von drei Kalenderjahren den Wert von Euro nicht übersteigen. 1 1 De-minimis -Beihilfen und im Jahr 2011 gewährte Kleinbeihilfen dürfen den Gesamtbetrag von Euro nicht überschreiten. Ist der Höchstbetrag von Euro bereits durch erhaltene Kleinbeihilfen auf der Grundlage der bis zum geltenden Bundesregelung Kleinbeihilfen ausgeschöpft, können De-minimis -Beihilfen bis zum Höchstbetrag von Euro gewährt werden. Bei der De-minimis -Regelung spielt es keine Rolle, ob die Vergünstigung/Subvention z. B. in Form eines Zuschusses, als zinsverbilligtes Darlehen, als Bürgschaft oder Beteiligung gewährt wird. Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg 4
5 Ihre Investition Zwischen 300,- und 3.000,- jährlich, je nach Betriebsart und Unternehmensgröße. Die Staffelung der vorläufigen Beitragsordnung lautet: Kurorte Thermal- und Freizeitbäder/Kliniken/Reha- Kliniken/Hotel Mark Brandenburg Kurmittelhäuser/Hotels über 150 Zimmer Hotels ab 50 Zimmer Hotels/ApartHotels Pensionen Gaststätten Ärzte Praxen für Physiotherapie (bis 3 Personen) Praxen für Physiotherapie (ab 3 Personen) Sauna Fitness-Studios Sonstige Dienstleister (abhängig von der Betriebsgröße) bis max. Andere Öffentliche Einrichtungen bzw. die Zuschuss/Zuwendungen/Förderung erhalten 3.000,- /a 2.000,- /a ,- /a 750,- /a 750,- /a 2.000,- /a Das Netzwerk und die Maßnahmen zur Marktbearbeitung werden vom Land Brandenburg bis Ende 2014 mit bis zu 70% gefördert. Der beantragte Zuschuss beläuft sich auf insgesamt max für drei Jahre. Kontakt Cornelia Grasme Netzwerkmanagerin Gesundheits- und Wellnesstourismus c/o TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH Am Neuen Markt 1, Potsdam Telefon: +49 (331) , Fax: -73 cornelia.grasme@reiseland-brandenburg.de Netzwerk Gesundheits- und Wellnesstourismus im Land Brandenburg 5
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