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1 Hinweise zum nachstehenden Bericht 1) Verantwortlichkeit Für den Bericht ist inhaltlich ausschließlich die Unterzeichnende, d.h. die Leiterin der Taskforce Schwabinger Kunstfund, verantwortlich. 2) Veröffentlichung a) Dieser Bericht ist nur für den/die Adressaten und ausdrücklich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Für die Konsequenzen einer gleichwohl ohne Zustimmung der für diesen Bericht Verantwortlichen (siehe Ziffer 1) vorgenommenen Veröffentlichung wird keine Haftung übernommen. b) Es obliegt allein der Entscheidung der für diesen Bericht Verantwortlichen in Abstimmung mit dem Nachlasspfleger, diesen Bericht vollständig oder in Auszügen Personen und/oder Institutionen, die zivilrechtliche Ansprüche in Bezug auf das untersuchte Kunstwerk stellen, zuzuleiten. c) Es obliegt allein der Entscheidung der für diesen Bericht Verantwortlichen in Abstimmung mit dem Nachlasspfleger, diesen Bericht ganz, in Teilen oder in Zusammenfassung, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3) Haftungsausschluss Die Erforschung der Provenienz eines Kunstwerkes beruht i.d.r. auf komplexer Arbeit, die sich oftmals über viele Jahre hinzieht. Es sind Vorgänge zu rekonstruieren, die meist mehrere Jahrzehnte zurückliegen. Oftmals sind die einzigen Aufschluss gebenden Quellen von Dritten verfasst, die nach heutigen Erkenntnissen in ihrer Darstellung und Bewertung der Vorgänge nicht immer über alle Zweifel erhaben sein müssen. Gleichwohl beruht der Bericht trotz der ausnehmenden Kürze seiner Entstehungszeit auf höchster Sorgfalt verbunden mit eingehender bereits vorhandener Expertise. Deshalb gilt: Seite 1 von 16

2 a) Gegenstand der Untersuchung war ausschließlich die Frage nach der Herkunft des im Bericht beschriebenen Kunstwerkes. Es wird keine Haftung übernommen für: - die Richtigkeit der in den Quellen dargelegten Tatsachen, Analysen, Schlussfolgerungen und Bewertungen, - die Vollständigkeit bei der Erforschung und Auswertung des Quellenmaterials, - die aus den Quellen im Zuge der Recherche gezogenen Analysen und Schlussfolgerungen und - die auf den Berichtsgegenstand bezogenen Erkenntnisse und deren Zustandekommen und - die Echtheit des Kunstwerkes sowie die Richtigkeit seiner Zuschreibung zu einem bestimmten Künstler. b) Der Bericht beruht auf den zum Zeitpunkt seiner Entstehung zugänglichen Quellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auffinden neuen Quellenmaterials, das zu einer Neubewertung der hier gefundenen Ergebnisse führen könnte, nicht ausgeschlossen werden kann. c) Der vorliegende Bericht trifft keine Aussage zu rechtlichen Ansprüchen und Rechtspositionen. Soweit insbesondere einzelne Personen als Erben bezeichnet werden, erfolgt dies ohne rechtliche Prüfung und ist damit nicht bindend. Für Folgerungen, die von dem/den Adressaten oder Dritten aus diesem Bericht gezogen werden, wird keine Haftung übernommen. 4) Rechte an diesem Bericht Sämtliche Rechte an diesem Bericht stehen der für den Bericht Verantwortlichen zu. Seite 2 von 16

3 Provenienzbericht zu Max Liebermann Reiter am Strand / Zwei Reiter am Strand, 72x92cm, Öl auf Im Auftrag des Freistaates Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und von Herrn Cornelius Gurlitt wurde auf Grund der zwischen diesen geschlossenen Vereinbarung vom das Gemälde von Max Liebermann Reiter am Strand / Zwei Reiter am Strand 72x92cm, Öl auf Leinwand, auf seine Herkunft hin untersucht. Dieses Gemälde wurde im Februar 2012 in der Wohnung von Rolf Nikolaus Cornelius Gurlitt in München/Schwabing im Zuge eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens aufgefunden und beschlagnahmt. Das Ermittlungsverfahren ist zwischenzeitlich beendet und die Beschlagnahme aufgehoben. Für die Feststellung der Herkunft des Gemäldes im Folgenden als das Gemälde in Frage bezeichnet sind folgende Fragen zu klären: 1) Handelt es sich bei dem Gemälde in Frage um sog. Raubkunst, d.h. um Kunst, die während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland ( ) einem privaten Eigentümer verfolgungsbedingt im Sinne der Washingtoner Erklärung in deren Umsetzung durch die Bundesrepublik Deutschland entzogen worden war? 2) Wenn die Frage 1 bejaht wird wem wurde das Gemälde in Frage entzogen? 3) Wie kam das Gemälde in Frage zu Hildebrand Gurlitt und dann über diesen zu dessen Sohn, Cornelius Gurlitt? Das Gemälde in Frage wurde im November 2013 in die Datenbank LostArt eingestellt und damit öffentlich bekannt. In Folge wurden mehrere Ansprüche auf Rückgabe erhoben. Es handelt sich um Die Brüder Herman Peter Tarnesby (verst. 2014) und David Toren als Großneffen und Erben nach David und Charlotte Friedmann 1 1 Schreiben des Rechtsvertreters von David Toren vom mit darauffolgender Korrespondenz bis Mai 2014; Klageerhebung gegen die Bundesrepublik und den Freistaat Bayern Seite 3 von 16

4 als Enkelin und Erbin von in Form eines Auskunftsersuchens als Ehemann einer Nachfahrin von Seit ist in der Lostart Datenbank unter der ID ferner eine Suchmeldung nach David Friedmann (Breslau) registriert, die sich auf das Gemälde Zwei Reiter am Strand von Max Liebermann bezieht. zu Frage 1: Ein konkreter Entzugsakt gegenüber einer bestimmten Person ist nicht dokumentiert. Ebenso geben das Gemälde in Frage und die vorgelegten und eingesehenen Dokumente für einen solchen Entzugsvorgang keinen Hinweis. Zu dieser und anderen Fragen wurden deutsche und polnische Archive u.a. in Frankfurt a.m., Bayreuth, Koblenz, Berlin, Nürnberg, Marburg und Breslau eingesehen (s. Nennung der Archive in der Anlagenliste). Von Seiten der Anspruchsteller David Toren und Herman Peter Tarnesby war umfangreiches Material zur Verfügung gestellt und auf Nachfragen vertieft worden. Dieses Material beruhte auf eigenen, dem Rückgabeverlangen vorangegangenen Recherchen. Aber auch aus diesem Material wurde eine konkrete Entzugshandlung nicht deutlich. Gemäß dem weiten Begriff des NS-verfolgungsbedingten Entzuges im Sinne der Washingtoner Erklärung in ihrer Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland und im Hinblick auf die verschiedenen Anspruchssteller und Auskunft Ersuchenden musste deshalb der Verbleib des Gemäldes in Frage in der Zeit von 1933 bis 1945 nachvollzogen werden. 2 3 durch David Toren vor dem US District Court for the District of Colombia. David Toren ist in New York wohnhaft. Seite 4 von 16

5 Damit wird dann auch die Beantwortung der Frage 2, wem gegebenenfalls das Gemälde in Frage entzogen wurde, indiziert. a) Der Kaufmann David Friedmann ( ) ist nach den vorgelegten Materialien zumindest bis 1928 der Eigentümer des Bildes gewesen. Er hatte das Gemälde in Frage 1905 zum ersten Mal für eine Ausstellung bei Paul Cassirer als Leihgabe zur Verfügung gestellt (vgl. Chronologie 1905). In verschiedenen Publikationen kann es bis 1928 als Teil der Sammlung Friedmann nachgewiesen werden (vgl. Einträge, Chronologie 1914, 1916/1917, 1927). Die bisher nicht geklärte Frage, wo und wann David Friedmann das Gemälde in Frage erworben hatte, kann deshalb auch hier dahin gestellt bleiben (möglich wäre ein Erwerb 1902 auf der Gemälde-Ausstellung der Kunsthandlung Lichtenberg in Breslau (vgl. Chronologie 1902)). Zu einer etwaigen Veräußerung des Gemäldes in Frage durch David Friedmann finden sich in den eingesehenen Dokumenten keine Anhaltspunkte. b) David Friedmann war jüdischer Herkunft. Er wurde 1857 in Rawitsch geboren und heiratete 1882 Laura Friedmann, die Tochter des Kommerzienrates Gustav Friedmann (wobei die Identität des Namens Zufall gewesen sein kann oder auf eine ferne Verwandtschaft zu David Friedmann hindeutet. Dies kann hier jedoch dahingestellt bleiben.) David Friedmann und Laura Friedmann hatten eine Tochter Charlotte, später verheiratete und wieder geschiedene Schwabach. Es gibt in den eingesehenen Dokumenten keinen Hinweis auf weitere Kinder von David und Laura Friedmann oder auf eigene Kinder von Charlotte Friedmann. Damit ist davon auszugehen, dass David Friedmann neben Charlotte keine weiteren Abkömmlinge hatte. Charlotte Friedmann wurde nach Ravensbrück deportiert, dort als politischer Häftling geführt, dann nach Auschwitz gebracht und dort ermordet. Seite 5 von 16

6 David Friedmann hatte einen Bruder, Konsul Siegmund Friedmann ( ). Dessen Ehefrau war Bettina (Betty) Friedmann, geb. Pollack ( , Theresienstadt, Anlage 34). Eine ihrer Töchter, Maria Hildegard Friedmann ( , Theresienstadt) heiratete den Breslauer Rechtsanwalt und Notar Dr. Georg Tarnowski ( , Theresienstadt, Anlage 35). Aus dieser Ehe gingen die Söhne David Toren (geb. 1925), ehemals Klaus Günther Tarnowski, und Herman Peter Tarnesby, ehemals Hermann Peter Tarnowski ( ) hervor. Über die Geschwister von Maria Hildegard Friedmann und deren etwaige Abkömmlinge liegen hier keine näheren Angaben vor. Es steht lediglich fest, dass Maria Hildegard Friedmann Geschwister hatte. Für die Recherche nach dem Verbleib des Gemäldes kann dies dahingestellt bleiben. c) David Friedmann lebte nach einer erfolgreichen geschäftlichen Karriere als Rentier von in Berlin und versteuerte nach den Akten des Polizeipräsidiums in Berlin ein Vermögen von angeblich über 3 Millionen RM. Nach dem Tod seines Schwiegervaters, Gustav Friedmann, erbten er und seine Frau Laura nachdem der Sohn und potentielle Erbe nach Gustav Friedmann, Dr. Ludwig Friedmann, bereits 1919 vorverstorben war u.a. Immobilien, so die Rittergüter Großburg und Haltauf im Kreis Strehlen. David Friedmanns Vermögen wurde noch einmal nach dem Tod seiner Frau Laura beträchtlich vermehrt. Das bezog sich vor allem auf Realvermögen hier die Rittergüter. David Friedmann lebte mit seiner Familie auf dem ererbten Rittergut Großburg auch über den Tod seiner Frau hinaus. 1936/37 wohnte David Friedmann in Breslau, Ahornallee 27 (vgl. Chronologie 1936/37). d) Dieses Vermögen verwandte David Friedmann u.a. wohl auch zum Aufbau seiner Kunstsammlung. Es gibt in den Unterlagen keinen Hinweis auf Verkaufs- und Tauschaktivitäten. Die letzte Ausstellung mit Besitzvermerk David Friedmann fand 1927 in der Akademie der Künste in Berlin statt bietet die Kunst-Ausstellung Gerstenberger in Chemnitz dem Schlesischen Museum ein Liebermann Gemälde Reiter am Strand 70x90 an. Dieses Gemälde ist auf 1902 datiert. Ulrike Scholz, die über die Galerie Gerstenberg promoviert hat, erkennt darin Werkverzeichnis Eberle 1900/9 (schriftliche Mitteilung, ). Seite 6 von 16

7 (vgl. Chronologie 1927). Dafür dass der Sammler Friedmann damit eine Verkaufsabsicht bekunden wollte oder gar einen Verkauf getätigt hatte, gibt es in den eingesehen Dokumenten keinen Hinweis. Trotz intensiver Recherchen in deutschen und polnischen Archiven konnte keinerlei Vermögensaufstellung bzw. -verzeichnis gefunden werden, aus der Erkenntnisse über den gesamten Umfang der Kunstsammlung von David Friedmann hätten gewonnen werden können. e) Die Familie David Friedmann wurde spätestens seit 1938 von nationalsozialistischer Verfolgung bedroht, wie sich aus den eingesehenen umfangreichen Akten in Deutschland und Polen ergibt. Das ergibt sich insbesondere aus folgenden Maßnahmen gegenüber David Friedmann: Sein Vermögen wurde zum , möglicherweise in Hinblick auf eine anfallende Reichsfluchtsteuer im Falle einer Auswanderung, mit 1,5 Mio RM angegeben (vgl. Chronologie 1935). Es ist nicht klar, ob und inwieweit David Friedmann über sein Vermögen verfügen konnte. Aus den Akten des Zentralen Lastenausgleichs ergibt sich, dass nicht angenommen werden kann, dass David Friedmann 1938 noch frei über den Erlös verfügen konnte, den er durch den Verkauf eines seiner Güter (Gut Haltauf) erzielt hatte (s. Chronologie 1938). David Friedmann besaß nach den Unterlagen des BADV noch bis zu seinem Tode 1942 ein beträchtliches Vermögen an Wertpapieren sowohl auf eigenen Namen, wie auch auf den Namen seiner Tochter und seines Schwiegervaters (Unterkonto Gustav Friedmann Nachlass). Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Gesetzgebung, insbesondere der im Dezember 1938 erlassenen "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens", scheint es wahrscheinlich, dass o.g. Wertpapiere treuhänderisch verwaltet wurden und David und Charlotte Friedmann vor ihrem Tode keinen direkten Zugriff mehr darauf hatten wurde David Friedmann offenbar gezwungen, sein repräsentatives Haus in der Ahornallee 27 zu räumen. Er war in der Seite 7 von 16

8 Liste der jüdischen Wohnungseigentümer mit der Adresse Ahornallee 27 geführt worden. Im März 1941 wurde ihm durch das Luftgaukommando die Kündigung erteilt. Anfang April musste er in die Akazienallee 14 umziehen. Im Februar 1942 wird in seiner Sterbeurkunde als Adresse Straße der SA 127 angegeben (vgl. Chronologie 1941 und 1942). f) Bezogen auf das Gemälde in Frage ist ein Schreiben vom ORR Dr. Westram beim Regierungspräsidenten in Breslau an den Reichswirtschaftsminister vom von Bedeutung. Westram bittet darin um Auskunft, wie er den in seinem Bezirk wohnenden vermögenden Juden gehörende Kunstschätze rechtmäßig entziehen könne. Als Beispiel für sein Begehren nannte er ausdrücklich Friedmann aus Breslau in Ahornallee 27. Dessen Kunstwerke seien von einem Mitglied der Reichsfachschaft für Sachverständigenwesen taxiert worden - aber nach eigenen Recherchen sieht Westram das fache des taxierten Wertes als richtig an. In seiner Aufzählung erwähnt er ausdrücklich zwei Werke von Max Liebermann, das Gemälde Reiter am Strand und das Bild Korbflechter. Laut diesem Schreiben belegte Westram Friedmann mit einem Verbot des Verkaufs und der Veräußerung ohne vorherige behördliche Genehmigung (vgl. Chronologie 1939). Es ist nicht ersichtlich, dass sich Friedmann in folgender Zeit also den Jahren 1940 bis zu seinem Tod 1942 über dieses von offizieller Stelle auferlegte Veräußerungsverbot hinweggesetzt hätte. In einem Schreiben vom an Dr. Erich Wiese, Vorgänger des damaligen Direktors des Schlesischen Museums für bildende Künste in Breslau und zu diesem Zeitpunkt tätig als Kunsthändler in Hirschburg, erwähnt der besagte Dr. Westram im letzten Absatz auch die Sammlung Friedmann mit dem Hinweis: Die Sammlung Friedmann ist noch vollzählig vorhanden. Verkäufe dieser Sammlung unterliegen unserer Genehmigung (vgl. Chronologie 1941). Zwar wird daraus nicht expressis verbis deutlich, dass auch das Gemälde in Frage zu diesem Zeitpunkt noch Teil der Sammlung war. Angesichts der besonderen Hervorhebung der beiden Werke von Max Seite 8 von 16

9 Liebermann in seinem Schreiben vom kann dies aber auch ein Hinweis darauf sein, dass bis 1941 keine Kunstwerke aus der Sammlung entfernt worden waren und das Gemälde in Frage entsprechend zu diesem Zeitpunkt und möglicherweise danach noch Teil der Sammlung war. Nicht belegt werden kann durch die Dokumentenlage, wo sich die Sammlung zu diesem Zeitpunkt befand bzw. ob David Friedmann das Gemälde in Frage und seine anderen Kunstwerke auch nach seinem Umzug aus der Ahornallee 27 in die Akazienallee 14 noch in seinem Besitz hatte. g) Deutlich wurde aber bei der Recherche, dass ORR Dr. Westram seit 1939, möglicherweise auch schon früher, eine zentrale Rolle bei der Entziehung und Verwertung jüdischen Eigentums einschließlich Kulturgutes in Breslau spielte. So brachte er z.b. in Zusammenarbeit mit dem damaligen Direktor des Schlesischen Museums, Cornelius Müller-Hofstede, in Erfahrung, welche Kunstwerke sich bei welchen jüdischen Sammlern befanden, um sie vor Ort von Sachverständigen, oft auf Kosten der jüdischen Eigentümer, taxieren zu lassen und sie mit Veräußerungs- und Verfügungsverboten zu belegen. Die Breslauer und die Görlitzer Museen erstellten daraufhin Listen, welche Kunstwerke Bestandteil ihrer Sammlung werden sollten. Wenn Werke aus jüdischem Eigentum oder Museumssammlungen nicht mehr dem Kunstgeschmack der Zeit entsprachen, wurden sie durch Museen selbst oder auch durch Kunsthändler an private Interessenten oder Kunsthändler veräußert. In diesem Zusammenhang finden sich in den Akten im Archiv des Nationalmuseums Breslau (Nachfolgeeinrichtung des Schlesischen Museums der bildenden Künste) vielfältige Anfragen aus dem Kunsthandel, u.a. zu Werken von Max Liebermann. Auch von Hildebrand Gurlitt ging eine solche Anfrage beim Schlesischen Museum für bildende Künste ein datiert vom Gurlitt konnte daraufhin das Aquarell Auf der Landstraße von Max Liebermann Seite 9 von 16

10 erwerben. (Anzumerken ist, das Hildebrand Gurlitt derartige Anfragen an zahlreiche Museen sandte, so auch an die Kunsthalle in Hamburg, das Museum für Kunst und Gewerbe in Halle a. S. und das Landesmuseum Oldenburg, wo er das Gemälde Großer Reiter von Max Liebermann erwarb, das er später wohl mit dem Gemälde Zwei Reiter am Strand aus Breslau, also dem Gemälde in Frage verwechselte (vgl. Chronologie 1941, 1945, 1946).) Einen konkreten Hinweis auf das Gemälde in Frage gibt es in diesem Zusammenhang nicht. h) Damit ist davon auszugehen, dass David Friedmann bis zu seinem Tod am noch Eigentümer und Besitzer des Gemäldes in Frage war. Mangels anders lautender Dokumente wäre dann seine Tochter Charlotte seine gesetzliche Alleinerbin und damit auch Erbin des Gemäldes in Frage. 5 Eine Charlotte Friedmann wohnte zu dieser Zeit in Breslau am Franz- Seldte-Platz 9 unweit von Ahornallee 27 und Akazienallee 14. In einer von Schenker erstellten Liste jüdischen Umzugsgutes vom April 1940 ist eine Charlotte Friedmann genannt (Es konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob es sich hierbei um die Tochter von David Friedmann handelt). Die Spedition stellte für sie zwei verplombte Colli unter (vgl. Chronologie 1940). Diese Liste war auf eine Anfrage von ORR Dr. Westram an ortansässige Speditionen hin erstellt worden, dem es um die Offenlegung von jüdischem Eigentum, insbesondere auch Kunstwerken in Lagern ging. Wie Westram selbst schrieb, sollte damit auch die Abwanderung an wertvollem Kunstgut ins Ausland getarnt als Umzugsgut unterbunden werden. Näheres über den Inhalt der genannten Colli oder mögliche spätere Einlieferungen ist nicht bekannt. Charlotte Friedmann wurde am nach Ravensbrück deportiert, dort als politischer Häftling geführt, aber ihre jüdische Herkunft vermerkt. 5 Dies beinhaltet keine Aussage über die heutige mögliche Erbenstellung Dritter. Seite 10 von 16

11 Im Oktober 1942 wurde Charlotte Friedmann nach Auschwitz deportiert. Am wurde sie dort ermordet. Durch ein Schreiben des Oberfinanzpräsidenten Niederschlesiens vom 12. November 1942 ist die Einziehung des gesamten Vermögens von Charlotte und David Friedmann dokumentiert (siehe Chronologie 1942). Bereits am also vor der Ermordung, aber nach der Deportation Charlotte Friedmanns bot der genannte Cornelius Müller- Hofstede Hildebrand Gurlitt zwei Werke von Max Liebermann, die Korbmacher in der Werkstatt und Zwei Reiter am Meer zum Kauf an. Im Juli 1942 also wiederum nach der Deportation Charlottes und vor ihrem Tod gingen laut Lagerbuch des Schlesischen Museums für bildende Künste in Breslau die beiden Werke von Max Liebermann Korbflechter und Reiter am Strande diesem Museum nach einer Versteigerung bei Petschel in Breslau zu. Hermann Petschel war ein öffentlich angestellter und vereidigter Versteigerer und Taxator, zu dessen Versteigerung bisher keine weiteren Dokumente aufgefunden werden konnten (vgl. Chronologie 1942). Am also immer noch in der Zeitspanne zwischen dem und dem wiederholte Cornelius Müller-Hofstede gegenüber Hildebrand Gurlitt schriftlich sein Angebot hinsichtlich der Korbmacher in der Werkstatt und der Zwei Reiter am Meer (vgl. Chronologie 1942). Die für das angebotene Gemälde Zwei Reiter am Meer genannten Maßangaben entsprechen annähernd denen des Gemäldes in Frage. Insofern kann es sich hier um ein und dasselbe Gemälde handeln. Nach dem 20. September immer noch in der genannten Zeitspanne befanden sich alle genannten Werke von Liebermann bei Müller-Hofstede (vgl. Chronologie 1942). Seite 11 von 16

12 i) Damit befand sich das Gemälde in Frage noch zu Lebzeiten von Charlotte Friedmann, der Erbin nach David Friedmann, unter der Kontrolle von Angehörigen des Naziregimes. Es gibt keinen Hinweis auf eine Veräußerung des Gemäldes in Frage durch David oder Charlotte Friedmann. Die Umstände der letzten Lebenszeit von David Friedmann und die Deportation und Ermordung von Charlotte Friedmann legen mit höchster Wahrscheinlichkeit einen NS-verfolgungsbedingten Entzug des Gemäldes zu Lasten der heute noch lebenden Erben nach David Friedmann nahe. Zwischenergebnis zu Frage 1: Das Gemälde in Frage wurde aus der Sammlung David und Charlotte Friedmann mit höchster Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogen. zu Frage 2: Nach den Recherchen der Taskforce ist das Gemälde in Frage nicht identisch mit gleichnamigen Werken, auf die sich andere Anspruchsteller beziehen. Vielmehr handelt es sich um das Gemälde, das sich im o. g. Zeitraum in der Sammlung von David und Charlotte Friedmann befunden hatte. Zu den weiteren geltend gemachten Ansprüchen können folgende Aussagen getroffen werden: a) steht dem nicht entgegen. beide jüdischer Herkunft, hatten Kinder und lebten bis zum Tode 1935 gemeinsam, war die Erbin ihres Ehemanns. Nach einer Emigration wurde sie dort aufgegriffen, deportiert und in Auschwitz ermordet. Das gleiche Schicksal erlitten ihre Tochter und ihr Mann, die Seite 12 von 16

13 Eltern. Die anderen Kinder überlebten. Über deren Abkömmlinge liegen keine Angaben vor. Laut Testament von 1935 besaß das Ehepaar eine bedeutsame Kunstsammlung. Darunter ist auch ein Liebermann Gemälde Reiter am Strande aufgelistet. Das Testament von 1935 ist eine Neuschrift des ursprünglichen Testaments von 1924, das aufgefunden werden konnte. Bereits diese erste Version verzeichnet ein Gemälde von Max Liebermann namens Reiter am Strande (Anlage 32). Zu diesem Zeitpunkt aber stand das Eigentum von David Friedmann an dem Gemälde in Frage fest. Da Max Liebermann mehrfach das Motiv von einem oder zwei Reitern am Strand gemalt hat, ist davon auszugehen, dass das im Testament genannte Bild nicht mit dem Gemälde in Frage identisch ist. b) Das Auskunftsersuchen von dem Ehemann der Erbin nach sich ebenfalls auf ein Gemälde mit dem Sujet Reiter am Strand. bezieht Die Recherche ergab, dass für die Sammlung ein Gemälde von Max Liebermann aus dem Jahre 1902 nachgewiesen werden kann (Anlage 33). Dieses Gemälde ist nicht identisch mit dem Gemälde in Frage. Zwischenergebnis zu Frage 2: Das Gemälde in Frage ist nicht identisch mit den im selben Zeitraum in anderen Sammlungen enthaltenen Werken des genannten Sujets. Seite 13 von 16

14 zu Frage 3: a) Wann und wie das Gemälde in Frage ursprünglich in den Besitz von Hildebrand Gurlitt kam, ist nicht abschließend geklärt. In den Geschäftsbüchern Gurlitts von befindet sich kein Eintrag zum Erwerb des Gemäldes in Frage. Ob und wann Hildebrand Gurlitt auf die Angebote von Müller-Hofstede eingegangen ist, bei dem sich nach dem das Gemälde in Frage wieder befand (vgl. Chronologie 1942) ist nicht belegt. Nach Kriegsende wurde das Gemälde in Frage unter WIE 1930 im Collecting Point in Wiesbaden registriert. Die Nummer WIE 1930 befindet sich in blauer Schrift auf der Rückseite des Zierrahmens des Gemäldes (vgl. Chronologie 1945). b) Am 5. Oktober 1946 bat Hildebrand Gurlitt den ehemaligen Direktor des Schlesischen Museums für bildende Künste, Cornelius Müller-Hofstede, seine durch ihn getätigten Liebermann-Erwerbungen zu bestätigen: Ich muss nachweisen, woher meine verschiedenen Bilder stammen und dabei sind auch die Liebermanns, die Sie kennen [ ] wollte ich Sie fragen, ob Sie mir freundlicherweise bestätigen können, dass Sie wissen, dass ich aus Privatbesitz (wann war es wohl, schon vor dem Kriege oder im Kriege) die nachstehenden Werke von Liebermann erworben und richtig bezahlt habe. Den Namen des Besitzer weiß ich nicht mehr, aber es war doch sicher auch ein Arier, was sie mir vielleicht, wenn Sie dies wissen auch bestätigen können. / (?) großer Reiter am Strand, Öl/ Korbflechter in der Scheune, Pastell/ Weisses Haus im Grünen, Pastell. Eine direkte Antwort von Müller-Hofstede ist in den Korrespondenzen nicht enthalten (s. Chronologie 1946). Nicht deutlich wird, was Gurlitt hier gemeint haben könnte. Zum einen ist das Gemälde Korbflechter immer in Zusammenhang mit dem Gemälde in Frage genannt, beschrieben und aufbewahrt worden. Andererseits hatte Gurlitt beim Landesmuseum Oldenburg das Gemälde Großer Reiter Seite 14 von 16

15 von Max Liebermann erworben. Ob er hier fälschlicherweise den Titel des Großen Reiters auf das Gemälde in Frage überträgt oder eine sonstige Verwechslung vorliegt, kann jedoch letztlich dahingestellt bleiben. c) Vor den Central Collecting Points in München und Wiesbaden gab Hildebrand Gurlitt an, das Gemälde Großer Reiter von Max Liebermann aus Privatbesitz erworben zu haben. Zu den Inventarlisten des CCP Wiesbaden gab er am an, dass die mit einem Kreis bezeichneten Werke (Anm.: darunter auch das Gemälde in Frage ) aus seinem Elternhaus in Dresden stammten und schon vor 1933 in Besitz seines Vaters Cornelius Gurlitt gewesen seien. Diese Aussage wird von zwei eidesstattlichen Erklärungen vom von M. Pahl-Augenstein und Dr. Erich Krause unterstützt erhielt Hildebrand Gurlitt die Korbflechter und das Gemälde in Frage aus dem Bestand des CCP Wiesbaden übergeben (vgl. Chronologie 1950). d) Im Werkverzeichnis von Eberle wird als letzte Provenienz für das Gemälde in Frage für das Jahr 1956 Gurlitt angegeben. Dieses Werksverzeichnis ist weit verbreitet und in Kunstkreisen und Institutionen im In- und Ausland vorhanden. Die Bilder gingen nach dem Tod von Helene Gurlitt dann offenbar auf Cornelius Gurlitt über. Unterlagen liegen hierzu jedoch nicht vor. Zwischenergebnis zu Frage 3: Hildebrand Gurlitt erhielt das Gemälde in Frage 1950 beim CCP Wiesbaden ausgehändigt, nachdem er eine von Zeugenaussagen gestützte Versicherung an Eides Statt eingereicht hatte, wonach das Gemälde in Frage vor 1933 seinem Vater gehört hätte. Mangels entgegenstehender Dokumente ist mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Gemälde in Frage Seite 15 von 16

16 nach dem Tod von Hildebrand Gurlitt zunächst auf Helene Gurlitt und nach deren Tod auf deren Sohn Cornelius Gurlitt überging. Gesamtergebnis: Im Ergebnis kann anhand der derzeit vorliegenden Informationen und konsultierten Quellen mit höchster Wahrscheinlichkeit bejaht werden, dass das Gemälde in Frage zu Lasten der heute noch lebenden Erben nach David Friedmann NSverfolgungsbedingt entzogen wurde. Das Gemälde in Frage ist nicht identisch mit den aus anderen Sammlungen geltend gemachten. Hildebrand Gurlitt erhielt das Gemälde in Frage 1950 beim CCP Wiesbaden ausgehändigt, nachdem er eine von Zeugen unterstütze Versicherung an Eides Staat vorgelegt hatte, wonach das Gemälde in Frage vor 1933 seinem Vater gehört hätte. Mangels entgegenstehender Dokumente ist mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Gemälde in Frage nach dem Tod von Hildebrand Gurlitt zunächst auf Helene Gurlitt und nach deren Tod auf deren Sohn Cornelius Gurlitt übergegangen ist. Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel Leiterin der Taskforce Schwabinger Kunstfund Seite 16 von 16

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