Warenzertifizierung für Belarus und die Eurasische Wirtschaftsunion. Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien, Kirgisistan.
|
|
- Gerrit Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Warenzertifizierung für Belarus und die Eurasische Wirtschaftsunion Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien, Kirgisistan.
2 Inhaltsverzeichnis 1. Zollunion/Eurasische Wirtschaftsunion: Gründung, Geschichte, Aufgaben 2. Bisherige GOST R- und TR-Pflichtzertifizierungssystem und Konformitätsnachweise nach den neuen Technischen Reglements der Zollunion 3. Einheitliches «EAC» Konformitätszeichen 4. Anforderungen an Antragsteller nach TR ZU 5. Andere Voraussetzungen: Hygiene, 2
3 Zollunion/Eurasische Wirtschaftsunion: Gründung, Geschichte, Aufgaben 3
4 Zollunion/EAWU: Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien, Kirgisistan Vertragsunterzeichnung Zollkodex der ZU, Vereinbarungen konformitätsbewertungspflichtige Erzeugnisse, einheitliche Hygieneanforderungen, Anerkennung Akkreditierung Konformitätsbewertungsstellen bzw. Prüfeinrichtungen Gründung der EURASEC START: Gründung der Wirtschaftsunion von 11 GUS-Staaten 1991 Vereinbarungen Kommission der ZU (vergleichbar mit Kommission der EU), Schaffung eines einheitlichen Zollgebietes (Territorium) und ZU Formierung Tätigkeitsaufnahme Eurasische Wirtschaftskommission Erster Versuch einer Zollunion (ZU) zwischen RU und BY Vertrag zur ZU und einheitlichem Wirtschaftsraum Vereinbarungen zur Harmonisierung der Technischen Reglements im Eurasischen Wirtschaftsraum Vereinbarungen zum einheitlichen EAC Konformitätszeichen Annahme einheitlicher Zollnomenklatur (Code TNVED), Vereinbarung über einheitliche Zollkontrolle und Zollverfahren Vereinbarung über einheitliche Grundlagen der Technischen Regulierung in der ZU, formale Tätigkeitsaufnahme der ZU EAWU Eurasische Wirtschaftsunion, Armenien als neues Mitglied, Kirgisistan Vertrag Eurasische Wirtschaftskommission (ehemals ZU Kommission) und Bestätigung des einheitlichen Konformitätszeichens 4
5 Zollunion / Eurasische Wirtschaftsunion Gemeinsame Technische Regulierung Zollunion 2012 Russland Weißrussland Kasachstan Eurasische Wirtschaftsunion 2015 Kandidaten Russland Weißrussland Kasachstan Armenien Kirgisistan Tadshikistan Usbekistan Copyright 2014 DIN GOST TÜV All rights reserved
6 EAWU: Gründung, Geschichte, Aufgaben Quelle: 6
7 EAWU: Gründung, Geschichte, Aufgaben Technische Reglements der Zollunion Zollunion Konformitätsnachweis Normen GOST NORMEN DER GUS TECHNISCHE REGELN DER GUS Russland Weißrussland Kasachstan Eurasische Wirtschaftsunion Beobachterstatus Russland Weißrussland Kasachstan Kirgisistan Armenien Ukraine Moldawien Tadshikistan Tadshikistan Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) Turkmenistan Usbekistan Aserbaidshan Copyright 2015 DIN GOST TÜV All rights reserved
8 Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Übernationaler Status und keiner der nationalen Regierungen zugeordnet Entscheidungen der Kommission verbindlich und gültig auf dem Territorium der Zollunion Koordinierung der Technischen Regulierung Bestätigung Technischer Reglements Bestätigung verbindlicher Kommentare, Empfehlungen und Dokumente zur Technischen Regulierung 8
9 Konformität in der Zollunion - gleich Konformität in der EU? Annäherung an das Europäische Konformitätszeichen CE Einheitliches Konformitätszeichen Bestätigt durch die Kommission der Zollunion 711 am 15 Juli 2011 Достижение соотносимости знаков Евразийского (ЕАС) и Европейского (СЕ) соответствия 9
10 Bisherige GOST - und TR-Pflichtzertifizierungssystem und Konformitätsnachweise nach den neuen Technischen Reglements der Zollunion 10
11 Situation 2016: verschiedene Arten von Konformitätsnachweisen beim Export nach Belarus Belarus BELST R-System Belarus TR-System Zollunion (ZU) TR ZU-System Medizintechnik Chemieprodukte Geschirr Landwirtschaftliche Erzeugnisse Roh- und Werkstoffe Erzeugnisse der holzverarbeitenden Industrie Veterinär-biologische Präparate und Erzeugnisse Bauprodukte Brandschutz Abgase von Fahrzeugen Gebäudeausrüstung Blut und Blutprodukte Pyrotechnik (seit / bis )* Persönliche Schutzausrüstungen (seit / bis )* Benzin, Diesel, Masut (seit / bis )* Verpackung (seit / bis )* Spielzeug (seit / bis )* Parfümerie und Kosmetik (seit / bis )* Ware für Kinder und Jugendliche (seit / bis )* Erzeugnisse der Leichtindustrie (seit / bis )* Maschinen und Ausrüstungen (seit / bis )* Ausrüstungen und Maschinen EX (seit / bis )* Gas-Aggregate (seit / bis )* Niederspannungsgeräte (seit bis )* Aufzüge (seit / bis )* Lebensmittel (seit / bis )* Getreide (seit / bis ) Öl- und Fettprodukte (seit / bis )* Obst- und Gemüsesäfte (seit / bis )* Druckgeräte (seit / bis )* Möbel (seit / bis )* Hochgeschwindigkeitsschienenfahrzeuge/ Ausrüstung/ Eisenbahninfrastruktur/ Schienenfahrzeuge (seit )* Transportmittel auf Rädern (seit / bis )* Autobahnen (seit / bis )* Land- und forstwirtschaftliche Maschinen (seit / bis )* Tabak und Tabakerzeugnisse ( / bis )* * (Inkrafttreten / Gültigkeit von bereits erteilten Unterlagen) 11
12 TR der Zollunion angenommen und in Kraft getreten Abkommen über das Inverkehrbringen in Zollunion von Erzeugnissen, die der Konformitätsbewertung (Pflicht) unterliegen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen und Prüfstellen für die Konformitätsbewertung Nomenklaturen in den Technischen Reglements der Zollunion einzeln geregelt Einführung einheitlicher Konformitätsbewertungsverfahren in der Zollunion und einheitlicher Konformitätszertifikate und Konformitätsdeklarationen 12
13 TR der Zollunion angenommen und in Kraft getreten Anwendung einheitlicher zwischenstaatlicher Normen der Zollunion GOST-Normen normativ-technische Basis der Einhaltung der Technischen Reglements Grundlage der Verwendung der Technischen Reglements und der Konformitätsbewertung Bis zur Annahme gemeinsamer, zwischenstaatlicher Normen (GOST) können die bisherigen nationalen Normen verwendet werden: GOST R (Russland) STB (Weißrussland) ST RK (Kasachstan) 13
14 TR der Zollunion angenommen und in Kraft getreten Erzeugnis im Geltungsbereich eines TR ZU Dann Konformitätsnachweis gefordert: 14 TR ZU-Zertifikat über Konformität mit dem technischen Reglement der Zollunion (Gültigkeit von 1 bis max. 5 Jahren) oder (je nach TR ZU unterschiedliche Regelungen und Anforderungen an Gültigkeit) oder Registrierung einer TR ZU-Konformitätserklärung (Deklaration) (Dauer der Gültigkeit wird vom Hersteller festgelegt- max. 5 Jahre) auf Basis und nach Vorlage relevanter Nachweise, Prüfprotokolle und technischer Unterlagen) in einer für die TR ZU benannten Zertifizierungsstelle der Zollunion nach Prüfung der Unterlagen.
15 TR ZU Pflichtzertifikat der Zollunion Zollunion Zertifikatsnummer Formularnummer Zertifiziert in RU Zertifizierungsstelle Erzeugnis Erfüllte normative Anforderungen Antragsteller Hersteller Zolltarifnummer Nachweise Zusätzliche Informationen Gültigkeit von - bis 15.
16 TR ZU Konformitätserklärung der Zollunion Erzeugnis Hersteller Erfüllte normative Anforderungen Nachweise und Prüfprotokolle Zusätzliche Informationen Zollunion Konformitätserklärung Russische juristische Person mir OGRN Nummer als Deklarant Deklarant vertreten durch Zolltarifnummer Gültigkeit von - bis Registrierungsnummer im staatlichen Register 16
17 TR Zertifikat / TR Konformitätserklärung nach Technischen Reglements der Zollunion (TR ZU) Konformitätsnachweis für Serienerzeugnisse mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 5 Jahren: Nur für Hersteller als jur. Person der Zollunion möglich Prüfungen in Laboratorien der Zollunion Fertigungsüberwachung (durch Zertifizierungsstelle) erforderlich Markierung mit EAC-Zeichen erforderlich Konformitätsnachweis für Lieferungen mit einer Gültigkeit für den Lieferumfang: Nur für Hersteller /Lieferanten als jur. Person der Zollunion möglich Prüfungen in Laboratorien der Zollunion Fertigungsüberwachung (durch Zertifizierungsstelle) evtl. erforderlich Markierung mit EAC-Zeichen erforderlich 17
18 TR der Zollunion TR ZU 005/2011 Verpackung TR ZU 008/2011 Spielzeug TR ZU 009/2011 Parfümerie und Kosmetik TR ZU 007/2011 Ware für Kinder und Jugendliche TR ZU 017/2011 Erzeugnisse der Leichtindustrie TR ZU 010/2011 Maschinen und Ausrüstungen TR ZU 012/2011 Ausrüstungen und Maschinen in Ex-Bereichen TR ZU 016/2011 Gas-Aggregate TR ZU 020/2011 EMV TR ZU 004/2011 Niederspannungsgeräte TR ZU 011/2011 Aufzüge TR ZU 026/2012 Kleine Schiffe TR ZU 032/2013 Druckgeräte TR ZU 030/2012 Schmierstoffe, Öle und spezielle Flüssigkeiten TR ZU 025/2012 Möbel TR ZU 028/2012 Explosivstoffe TR ZU 006/2011 Pyrotechnik TR ZU 019/2011 Persönliche Schutzausrüstungen TR ZU 013/2011 Benzin, Diesel, Masut TR ZU 015/2011 Getreide TR ZU 024/2011 Öl und Fett TR ZU 021/2011 Lebensmittel TR ZU 022/2011 Kennzeichnung TR ZU 023/2011 Obst- und Gemüsesäfte TR ZU 027/2012 Spezialisierte Lebensmittel TR ZU 029/2012 Zusatzstoffe und Aromastoffe TR ZU 001/2011 Schienenfahrzeuge TR ZU 002/2011 Hochgeschwindigkeitsschienenfahrzeuge TR ZU 003/2011 Eisenbahninfrastruktur TR ZU 034/2013 Fleisch TR ZU 033/2013 Milch TR ZU 018/2011 Transportmittel auf Rädern TR ZU 014/2011 Autobahnen TR ZU 031/2012 Traktoren und Anhänger Copyright 2015 DIN GOST TÜV All rights reserved
19 Technische Reglements der Zollunion TRs ZU in Kraft, Übergangsfrist vorbei TRs ZU in Kraft, Übergangsfrist bis Angenommene TRs ZU, noch nicht in Kraft TR ZU 004/2011 Niederspannungsgeräte TR ZU 005/2011 Verpackung TR ZU 006/2011 Pyrotechnik TR ZU 007/2011 Ware für Kinder und Jugendliche TR ZU 008/2011 Spielzeug TR ZU 009/2011 Parfümerie und Kosmetik TR ZU 010/2011 Maschinen und Ausrüstungen TR ZU 011/2011 Aufzüge TR ZU 012/2011 Ausrüstungen und Maschinen in Ex-Bereichen TR ZU 013/2011 Benzin, Diesel, Masut TR ZU 015/2011 Getreide TR ZU 016/2011 Gas-Aggregate TR ZU 017/2011 Erzeugnisse der Leichtindustrie TR ZU 019/2011 Persönliche Schutzausrüstungen TR ZU 020/2011 EMV TR ZU 021/2011 Lebensmittel TR ZU 022/2011 Kennzeichnung TR ZU 023/2011 Obst- und Gemüsesäfte TR ZU 024/2011 Öl und Fett TR ZU 026/2012 Kleine Schiffe TR ZU 027/2012 Spezialisierte Lebensmittel TR ZU 029/2012 Zusatzstoffe und Aromastoffe TR ZU 030/2012 Schmierstoffe, Öle und spezielle Flüssigkeiten TR ZU 032/2013 Druckgeräte TR ZU 034/2013 Fleisch ( ) TR ZU 033/2013 Milch ( ) TR ZU 028/2012 Explosivstoffe ( ) TR ZU 025/2012 Möbel ( ) TR ZU 018/2011 Transportmittel auf Rädern ( ) TR ZU 014/2011 Autobahnen ( ) TR ZU 031/2012 Traktoren und Anhänger ( ) TR ZU 001/2011 Schienenfahrzeuge* TR ZU 002/2011 Hochgeschwindigkeitsschienenfahrzeuge* TR ZU 003/2011 Eisenbahninfrastruktur* * bis Gültigkeitsablauf unter der Voraussetzung, dass Produktion, Bau, Montage, Fertigung und Inbetriebnahme solcher Anlagen vor dem Inkrafttreten der entsprechenden TR ZU abgeschlossen ist TR ZU 035/2014 Tabakerzeugnisse (Inkrafttreten / Übergangsfrist bis zum ) 16 neue TRs und 10 Änderungsentwürfe zu den bereits angenommenen TRs stehen im innerstaatlichen Verfahren zur Ratifizierung 3 neue TRs und 3 Änderungsentwürfe zu den bereits angenommenen TRs stehen zur öffentlichen Besprechung 19
20 Einheitliches «EAC» Konformitätszeichen 20
21 Einheitliches «EAC» Konformitätszeichen Die Kommission der Zollunion (Russland, Belarus und Kasachstan) hat am analog zur europäischen CE-Kennzeichnung ein einheitliches Konformitätszeichen der Zollunion bestätigt (Beschluss der Kommission der Zollunion 711 vom , mit Änderungen laut dem Beschluss der Kommission der Zollunion 800 vom ). Über die Größe des Zeichens und die Art des Anbringens entscheidet der Hersteller (Lieferant) der Produkte. Das Produkt darf vom Hersteller (Lieferanten) nur dann markiert werden, wenn es sämtliche, in den entsprechenden Technischen Reglements der Zollunion vorgeschriebenen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsländer der Zollunion durchlaufen hat! 21
22 Einheitliches «EAC» Konformitätszeichen Für die Anwendung des EAC-Zeichens sind folgende Anforderungen zu beachten: Das Zeichen ist auf jede Produkteinheit, Verpackung oder Begleitunterlage anzubringen. Die Stelle des Anbringens auf dem Produkt, der Verpackung und Begleitunterlage ist der entsprechenden Technischen Reglements zu entnehmen. Das Zeichen muss gut sichtbar, leserlich, erkennbar und dauerhaft auf dem Produkt angebracht werden. Das Zeichen darf nach einem beliebigen Verfahren angebracht werden, das im Laufe der Lebensdauer von Produkten eine klare und deutliche Darstellung gewährleistet. Die Darstellung des Zeichens muss einfarbig sein und zu der Farbe des Hintergrunds in Kontrast stehen. Das Zeichen muss mindestens 5 mm groß sein. 22
23 Einheitliches «EAC» Konformitätszeichen Das einheitliche Konformitätszeichen «EAC» im Maßstabraster: 23
24 Hinweis zur Markierung von Verpackung Technisches Reglement der Zollunion «Über die Sicherheit der Verpackung» (ТR ZU 005/2011) Artikel 6. Kennzeichnung der Verpackung (Verschlüsse) 1.Die Kennzeichnung muss die erforderlichen Informationen zur Identifizierung des Materials beinhalten, aus dem die Verpackung (Verschlüsse) hergestellt wird, Informationen über die Recyclingmöglichkeiten sowie die Verbraucherinformation. 2.Bei der Kennzeichnung muss die Bezeichnung des Materials, aus dem die Verpackung (Verschlüsse) hergestellt wird in Zahlen und (oder) in Buchstaben (Abkürzung) beinhalten, sowie folgende Piktogramme und Symbole verwendet werden: Abb.1. Lebensmittel Abb.2. Parfüm und Kosmetik Abb.3. Non-Food-Produkte Abb.4. Recyclingmöglichkeiten 24
25 Anforderungen an Antragsteller nach TR ZU 25
26 Anforderungen an Antragsteller nach TR ZU Antragstellung nur von einer nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Zollunion und auf dem Gebiet der Zollunion registrierten juristischen oder natürlichen Person als ein Einzelunternehmer, ein Hersteller, oder eine Person, die die Funktion eines ausländischen Herstellers auf Grundlage eines Vertrages in Bezug auf Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen und auf Haftung bei Nichteinhaltung der Produktsicherheitsanforderungen dieses Technischen Reglements ausübt Auch nötig für: Musterlieferung Teilnahme an staatlichen Ausschreibungen Beantragungen von Zertifikaten in freiwilligen Systemen Vertrieb von Ware im Handel 26
27 Anforderungen an Antragsteller nach TR ZU Aufgaben: Übernimmt die Funktion eines ausländischen Herstellers auf Grundlage eines Vertrages auf Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen auf Haftung bei Nichteinhaltung der Produktsicherheitsanforderungen des Technischen Reglements Wickelt die Entzollung ab, bzw. erteilt die Vollmacht über die Nutzung der Konformitätsdokumente Nimmt Reklamationen von russischen Kunden, bzw. Verbrauchern entgegen 27
28 Anforderungen an Antragsteller nach TR ZU Wen wählt man als juristische Person aus? 1. Idealvariante: Eigene Tochtergesellschaft, als juristische Person in einem der Länder der EAWU ist. + höhere Prozesssicherheit - Man braucht einen Geschäftsführer und einen Buchhalter in Festanstellung Gewisser finanzieller Zwang 2. Möglichkeit: man hat einen zuverlässigen Vertriebspartner, der die Funktion per Vertrag übernimmt. + Keine eigenen zusätzlichen Kosten- nur für Vertrag, - Abhängigkeit von diesem Partner 3. Möglichkeit: bei Einmallieferung : Projektbezogene Antragstellung: für einen Kunden wird eine Anlage nach dessen Vorstellung gebaut und dieser übernimmt die Antragstellung mit allen dazugehörigen Aufgaben 28
29 Anforderungen an Antragsteller nach TR ZU Wen wählt man als juristische Person aus? Probleme: Der deutsche Hersteller hat viele Partner ohne Exlusivität Man ist erst am Anfang seiner Exporttätigkeit und hat sich noch für keinen Partner entschieden. Lösung 1- für jeden Partner wird eine Konformitätsbewertung durchgeführt Lösung 2- man sucht sich eine neutrale juristische Person, die die Aufgaben des Antragstellers per Vertrag übernimmt 29
30 Vollmacht vom Antragsteller an andere Kunden Оформить на Вашем бланке г. Москва «16» Декабря 2015 г. Касательно: Декларации соответствия Уважаемые господа, настоящим сообщаем, что компания» в лице Генерального директора Поздняковой доверяет компании ООО,,, ОГРН, использовать декларации соответствия ТС RU Д-DE. от г. и TC (описание продукции) в целях таможенного оформления и реализации товара. С уважением, Генеральный директор 30
31 Staatliches Register für Zertifikate und Deklarationen Register für Labore, Zertifizierungsstellen, ausgegebene Zertifikate und Deklarationen Für Deklarationen: 31
32 Andere Voraussetzungen: Hygiene 32
33 Andere Voraussetzungen Hygienenachweise 33
34 Andere Voraussetzungen Hygienenachweise Abschnitt II staatliche Registrierung der Waren, die im Zollgebiet der Zollunion hergestellt bzw. erstmalig eingeführt werden Mineralwasser; Spezielle Lebensmittel, einschließlich Kindernahrung, Diätnahrung, Nahrung für Schwangere, Sportler; biologisch aktive Zusatzstoffe, organische Produkte; Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind Nahrungs-Zusatzstoffe, Aromastoffe, pflanzliche Extrakte als Geschmacksverstärker etc. Intimkosmetik, Kinderkosmetik, spezielle kosmetische Erzeugnisse Desinfektionsmittel, Mittel gegen Insekten und Ratten (für die Verwendung im Haushalt, in medizinischen und anderen Einrichtungen, außer in der Veterinärmedizin); Erzeugnisse der Haushaltschemie; Lacke und Farben Für den Menschen gefährliche chemische und biologische Stoffe und daraus hergestellte Präparate (außer Arzneimittel); Stoffe, Ausrüstungen, Apparate und andere Mittel der Wasseraufbereitung, die im Bereich der Wasserversorgung/Trinkwasser eingesetzt werden; 34
35 Andere Voraussetzungen Hygienenachweise Vorzulegende Unterlagen für staatliche Registrierungen 1. Dokument, nach dem der Hersteller die Importware produziert 2. Dokumente, ausgegeben von einer dafür bevollmächtigten Stelle, die die Sicherheit des Produktes bestätigen - diese müssen apostilliert beglaubigt sein: ISO, Gesundheitszeugnis, Bestätigung von IHK- Freiverkäuflichkeitszertifikat 3. Prüfprotokolle mit Angabe der Soll- und Istwerte 4. Probeentnahmeprotokoll für die Produkte für die Muster zur Hygieneexpertise 5. Etikett für den Verbraucher oder deren Ausdruck 6. Technische Beschreibung des Produktes mit Anwendungshinweisen, andere normative und technische Dokumente über die Zusammensetzung und über die Anwendungsbestimmungen 7. Vollmacht an Hygienebehörde - Vordruck von uns erhältlich 8. Antrag an die Hygienebehörde - Vordruck von uns erhältlich 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Petra Wermke Bei Fragen an TÜV Rheinland: DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbh БЛАГОДАРИМ ЗА ВНИМАНИЕ Herr Rolf-Gerrit Kerzel Tel.: +49 (0) Alboinstraße 56 D Berlin 36
Nachweis der Marktkonformität unter den Bedingungen der Zollunion Von Russland zum gemeinsamen Wirtschaftsraum (EAWU)
Nachweis der Marktkonformität unter den Bedingungen der Zollunion Von Russland zum gemeinsamen Wirtschaftsraum (EAWU) Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien, Kirgistan Inhaltsverzeichnis 1. Zollunion
MehrTag der Belarussischen Wirtschaft Situation und Perspektiven
Tag der Belarussischen Wirtschaft 2016 - Situation und Perspektiven Handelskammer Hamburg, 27. September 2016 2 Petra Wermke Certification Division Head of representation Berlin TCA-Engineering GmbH Friedrichstraße
MehrWorkshop 5. Export & Import. Vom GOST R-Zertifikat zum Zollunionszertifikat!
Workshop 5 Export & Import Vom GOST R-Zertifikat zum Zollunionszertifikat! DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbh Gegründet 1992 als Zertifizierungsstelle für Erzeugnisse,
MehrMarktkonformität. Zertifizierungen und Zulassungen für den russischen Markt.
Erforderliche Nachweise der Marktkonformität Zertifizierungen und Zulassungen für den russischen Markt. DIN GOST TÜV Berlin-Brandenburg Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbh Gegründet 1992 als
MehrProduktzertifizierung in der Zollunion ab
Produktzertifizierung in der Zollunion ab 15. 2. 2013 Am 15. Februar 2013 treten 6 neue Technische Reglements der Zollunion (TR 1 TS) in Kraft. Sie läuten die neue Zertifizierungsära ein: die lokalen Zertifizierungssysteme
MehrTechnische Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion
Technische Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion W. B. Tatarizky Erster Stellvertreter des Vorsitzenden von GOSSTANDART Belarus EURASISCHE WIRTSCHAFTSUNION 2 VERTRAG ÜBER DIE EURASISCHE WIRTSCHAFTSUNION
MehrHerausforderungen für den Anlagenbau in der Zollunion Erfahrungen einer. Marktregeln der Zollunion. TR CU Certification 7/3/2015 TÜV SÜD
Herausforderungen für den Anlagenbau in der Zollunion Erfahrungen einer Prüfgesellschaft ft mit den neuen Marktregeln der Zollunion TR CU Certification 7/3/2015 TÜV SÜD Überblick 1 Was ist neu? 2 Geltungsbereich
MehrEurasische Zollunion. VDMA Länderblatt
Technik und Umwelt Stand: 2015-12-08 VDMA Länderblatt Eurasische Zollunion Vorwort: Alle Dokumente der Datenbank für Technische Regularien (DaTeR) des VDMA und Informationen des vorliegenden Länderblatts
MehrVon Belarus zum gemeinsamen Wirtschaftsraum. Russland, Kasachstan, Belarus. Vom BelST-Zertifikat zum Zollunionszertifikat!
Von Belarus zum gemeinsamen Wirtschaftsraum Russland, Kasachstan, Belarus. Vom BelST-Zertifikat zum Zollunionszertifikat! Referentinnen: Dipl.-Ing. Petra Wermke Leiterin der Zertifizierungsstelle Anna
MehrZERTIFIZIERUNG UND PRODUKTZULASSUNG IN RUSSLAND / GUS GRUNDLAGEN UND AKTUELLE ÄNDERUNGEN IM ZUGE DER ZOLLUNION
ZERTIFIZIERUNG UND PRODUKTZULASSUNG IN RUSSLAND / GUS GRUNDLAGEN UND AKTUELLE ÄNDERUNGEN IM ZUGE DER ZOLLUNION THOMAS MENCKE GOST Certification Hamburg IHK Gießen, 25.04.2013 AGENDA SGS im Überblick Zertifizierung
MehrSPS Drives 28. November 2012 Dr.-Ing. Tilmann Bork, Festo AG & Co.KG, DE-TAT
Prinzipien des Marktzugangs in Russland & im Gebiet der Zollunion SPS Drives 28. November 2012, Ziel: Einheitlicher Eurasischer Markt Berlin, 24. November 2012 Folie 2 Lösung EAEC-Vertrag Astana 2000 Gründung
MehrZertifizierung und Produktzulassung in Russland und der EAWU
Zertifizierung Zertifizierung und Produktzulassung in Russland und der EAWU Zerifizierung Import und Vertrieb in Russland/EAWU IHK-Hannover, Inhaltsverzeichnis Über uns Reform des Konformitätsbewertungssystems
MehrNeue Regelungen in der Zollunion
Neue Regelungen in der Zollunion Dr. Thomas Krause Geschäftsführer ALPHA Consulting GmbH Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung Alpha Technische Regulierung in der Zollunion Neuerungen in der Zollunion Zertifizierungssystem
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrCE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten
CE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten 1 Inhalte 1 2 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 2 1 Inhalte 1 2 3 Pflichten
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU) Eine neue Realität
Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) Eine neue Realität Autor: Gerd Slapke 1 Stand: Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis: A. Kurzer historischer Abriss B. Befugnisse und Zuständigkeiten der Eurasischen Wirtschaftsunion
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrÜberblick über das System der technischen Regulierung der Zollunion
Überblick über das System der technischen Regulierung der Zollunion Abgestimmte Politik im Bereich der technischen Regulierung im Rahmen der Zollunion Übereinkunft über Abstimmung der Politik im Bereich
MehrGV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.
MehrFoto: hxdyl/thinkstock. SALEEM Neues Zulassungsverfahren.
Foto: hxdyl/thinkstock SALEEM Neues Zulassungsverfahren für Saudi-Arabien. www.tuv.com INFORMATIONSBLATT SALEEM 2 SALEEM Neues Zulassungsverfahren für Saudi-Arabien. Ab dem 1. Januar 2018 wird das derzeitige
MehrZertifizierungssystem in Russland und Zollunion
Zertifizierungssystem in Russland und Zollunion Stand: 14-10-2014 Slide 1 Was ist neu? Am 01.07.2012 wurde die Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan gegründet. Die Zollunion erweitert
MehrEURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION
EURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION KASACHSTAN, RUSSISCHE FÖDERATION, WEIßRUSSLAND Über ein internationales Abkommen und sonstige normative Rechtsakte hinsichtlich der Anwendung
MehrZertifizierung und Markierung Kennzeichnung der deutschen Lebensmittel für den russischen Markt (Füllungsgut, Verpackung, Kennzeichnung,
Zertifizierung und Markierung Kennzeichnung der deutschen Lebensmittel für den russischen Markt (Füllungsgut, Verpackung, Kennzeichnung, Bereitstellung von Mustern zum Testen) «STANDARD GROUP» IST EIN
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrMartin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.
Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung
MehrDAkkS - Kalibrierung von Werkstoffprüfmaschinen
DAkkS - Kalibrierung von Werkstoffprüfmaschinen 08.06.2015 www.hegewald-peschke.de 1 1. Einführung 2. Rückblick Deutscher Kalibrierdienst DKD 3. Entstehung der DAkkS 4. Symbole 5. Werks- oder DAkkS-Kalibrierung
MehrCE-Kennzeichnung und die Rolle der Notified Bodies
CE-Kennzeichnung und die Rolle der Notified Bodies Produktsicherheit und Produktprüfungen im Rahmen der europäischen CE-Richtlinien 1 Was erwartet Sie? EU-Beratungsstelle des TÜV Rheinland Konformitätsbewertung,
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrDas neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG)
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für f r Arbeit und Soziales Inhalt Inhalt I. I. Wofür gilt das Gesetz? II. II. Welche Produkte werden erfasst?
MehrInformationen zur MID für Elektrizitätszähler
Informationen zur MID für Elektrizitätszähler Am 31.03.2004 wurde von dem Europäischen Parlament und dem Rat die Europäische Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive) 2004/22/ EG verabschiedet.
MehrOriginaltext: 8. GSGV
Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen
MehrGV09 Gesetze und Verordnungen
Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.
MehrWirtschaftliche Vor- und Nachteile der Produktion in Russland Ulf Schneider, Geschäftsführender Gesellschafter, SCHNEIDER GROUP Heute Vertrieb Morgen
Wirtschaftliche Vor- und Nachteile der Produktion in Russland Ulf Schneider, Geschäftsführender Gesellschafter, SCHNEIDER GROUP Heute Vertrieb Morgen Produktion Hamburg, 25.09.2017 Russland Überblick Fläche:
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
MehrWarum überhaupt Änderung?
Die kommende Bauprodukte-Verordnung Auswirkungen auf Notifizierte Stellen Warum überhaupt Änderung? 1 Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise zur derzeitigen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten: -
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrRevision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle
RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive
MehrANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2017 COM(2017) 795 final ANNEX 1 ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für
MehrGPS 2.9 Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV) *)
Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV) *) Vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) zuletzt geändert am 06. Januar 2004 (BGBl. I S. 17) Auf Grund des 4 Abs.
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrMDR & IVDR : Auswirkungen auf das MRA Schweiz-EU
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Nichttarifarische Massnahmen MDR & IVDR : Auswirkungen auf das MRA Schweiz-EU Christophe Perritaz
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrVierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte
Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte
MehrCE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrLebensmitteleinfuhr nach Rußland
Lebensmitteleinfuhr nach Rußland Foto: www.sxc.hu / by lightbulbf Eine Darstellung nach dem Recht der Russischen Föderation 55 Titel // Lebensmittelrecht dung von Sanitärmaßnahmen in der Zollunion vom
MehrCE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrF300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrKonformitäts- und Gütenachweise für Bauprodukte
Konformitäts- und Gütenachweise für Bauprodukte weitverbreitete Ansichten: Bei Verwendung eines Bauproduktes mit CE-Kennzeichnung muss ich mich um nichts mehr kümmern Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung muss
MehrMerkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes )
Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes ) Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität (Übereinstimmung) eines Erzeugnisses mit den in den europäischen Richtlinien nach der Neuen
MehrWirtschaftstag Russland - MV. DB Schenker Rail AG Uwe Leuschner
Wirtschaftstag Russland - MV DB Schenker Rail AG Uwe Leuschner Rostock, 01.10.2014 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Entwicklungen in der Eurasischen Union DB Schenker Rail AG Uwe Leuschner
MehrVerordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU Brüssel, 1. Februar 2019 FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION
MehrANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrAllgemeiner Leitfaden zu CE-Kennzeichnung
Emser Straße 19 65195 Wiesbaden Dipl.-Ing. Christoph Spreuer Verfahrens- und Sicherheitsingenieur Tel.: 0611 / 59 99 33 Fax.: 0611 / 59 01 17 E-Mail: info@spreuer.com Web: www.spreuer.com Allgemeiner Leitfaden
MehrDrittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe
Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sowie in der neuen Logo-Verordnung (noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht) vor? EU-Bio-Logo
MehrMerk blatt. zur. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Merk blatt Stand: 1. Januar 2013 zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet.
MehrHandgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Deutsche Übersetzung: Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,
MehrVerordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern
Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV) vom 25. November 2015 Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 1 über
MehrDie geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:
Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung und die Auswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen auf Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen Referent: Dr. Fritz Hunkeler, Geschäftsleiter
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung...1
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Zertifizierung und Akkreditierung für effiziente Wirtschaftskreisläufe...3 2.1 Grundlegende Systembeschreibung...3 2.1.1 Ziel des Systems...3 2.1.2 Genereller Aufbau
MehrCE-Kennzeichnung. Infoblatt. 1. Einführung
Infoblatt CE-Kennzeichnung 1. Einführung Im Zuge der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes wurden Anfang der 90er Jahre wichtige Vorrausetzungen für den Abbau von Handelshemmnissen geschaffen. In diesem
MehrLeitfaden zur CE-Kennzeichnung
Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.
MehrDie Anwendungsprüfung ist immer dann durchzuführen, wenn ein neues Produkt in den Verkehr gebracht werden soll.
Konform nach EG 1. Schritte zur CE-Kennzeichnung 1. Mit den allgemeinen Grundlagen zur CE-Kennzeichnung vertraut machen. 2. Als Hersteller eines technischen Produktes in eigener Verantwortung prüfen, welche
MehrKettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland
MehrAmtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember
Fachinformation Nr.: 2013-08 MeßTechnikNord GmbH Team Jena Prüssingstraße 41 07745 Jena Telefon: 03641-65-3780 Fax: 03641-65-3927 E-Mail: info@messtechniknord.de Internet http://www.messtechniknord.de
MehrGrundlagen. Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn. Modul 1. Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012
Grundlagen Modul 1 Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012 Warum Qualitätsmanagement? Prozesssicherheit? Produktsicherheit? Unternehmenssicherheit? Finanzsicherheit? Erfüllung
MehrVorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../.. DER KOMMISSION
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../.. DER KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits-
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) Februar 2017 Basisdaten Fläche Einwohner Mitgliedstaaten Freihandelsabkommen 20,3 Mio. qkm 2016: 180 Mio. Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien,
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) März 2017 Basisdaten Fläche Einwohner Mitgliedstaaten Freihandelsabkommen 20,3 Mio. qkm 2016: 180 Mio. Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien,
MehrL 21/16 Amtsblatt der Europäischen Union
L 21/16 Amtsblatt der Europäischen Union 30.1.2007 VERORDNUNG (EG) Nr. 88/2007 R KOMMISSION vom 12. Dezember 2006 über besondere Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen für in Form von Teigwaren
MehrBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) (Text von Bedeutung für den EWR)
DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.4.2010 K(2010) 2363 endgültig BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19.4.2010 über die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) (Text von Bedeutung für
MehrFEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen
FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen
MehrÖkologischer Landbau in der Ukraine Status Quo und Perspektiven
Ökologischer Landbau in der Ukraine Status Quo und Perspektiven Mariya Yaroshko Langzeitexpertin APD 1 Entwicklung der Ökolandbau in der UA Ökolandbau begann sich zu entwickeln in der Mitte der 70er Jahre
MehrVortrag zur 10. Abwasserbilanz Brandenburg
Vortrag zur 10. Abwasserbilanz Brandenburg Die Bedeutung der Zertifizierung von Kleinkläranlagen für Hersteller und Nutzer Dr.-Ing. Michael Garmer, 11. Dezember 2006 Wir schaffen Vertrauen Gründung 1972
MehrBundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. Neue EMV Richtlinie. EMV-Fachtagung Lucio Cocciantelli 21.
Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Neue EMV-Fachtagung 2015 21. Januar 2015 Programm Einführung Anpassungen an an die 2 Die (RL 2014/30/EU) Die neue wurde am 26. Februar 2014 durch
MehrVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung ProdSV)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 14. ProdSV Ausfertigungsdatum: 13.05.2015 Vollzitat: "Druckgeräteverordnung vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), die
MehrUVEX ARBEITSSCHUTZ GMBH. Detaillierte Kennzeichnung siehe Anhang. Weitere Informationen siehe Anhang. S, S
cc EG-Baumusterprüfbescheinigung Inhaber Registemummer UVEX ARBEITSSCHUTZ GMBH Würzburger Str. 181-189 90766 Fürth C4975W/R0 Produkt Tragkörper für Bügelbrille / Tragkörper für Schweißerschutzbrille -
MehrPrüf- und Zertifizierungswesen
PM 101 April 2011 Richtlinie für das Prüf- und Zertifizierungswesen der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH (VDE-Institut) A Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH Merianstraße 28 63069 Offenbach
MehrREGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION V E R O R D N U N G
Arbeitsübersetzung aus dem Russischen REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION V E R O R D N U N G vom 20. August 2014 Nr.830 MOSKAU Über die Aufnahme der Änderungen in die Verordnung der Regierung vom 7. August
MehrNeunte Verordnung zum Geräteund Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. GPSGV)
Neunte Verordnung zum Geräteund Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. GPSGV) 9. GPSGV Ausfertigungsdatum: 12.05.1993 Vollzitat: "Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrDIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbh
DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbh Infos zum DIN-Geprüften Lichttechniker Manuel Fahrenberg, 15.09.2016 Wir schaffen Vertrauen! 1972 1995 2005 Chronik der DIN CERTCO. Gründung der DGWK
MehrGV13 Gesetze und Verordnungen
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung 14. ProdSV) vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 06. April 2016 (BGBl. I S. 597) geändert
MehrÜberblick zu Lokalisierung und Serialisierung in Russland und in der Eurasischen Wirtschaftsunion
Überblick zu Lokalisierung und Serialisierung in Russland und in der Eurasischen Wirtschaftsunion Alex Stolarsky Rechtsanwalt, Director Legal, Tax & Compliance, SCHNEIDER GROUP GTAI Webinar Eurasische
MehrRasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland
MehrHeckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,
MehrLeitfaden zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688
Technisches Merkblatt 05 Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688 Vorwort Der vorliegende Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus
MehrRasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben)
Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV) vom 25. Oktober 2017 (Stand am 21. April 2018) Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrUmsetzungsfristen IVDR. EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR )
Umsetzungsfristen der EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR ) SWISS MEDTECH / SVDI Konferenz MDR & IVDR Auswirkungen auf die Schweiz Bern, 23.März 2017 Dr. Dieter Schönwald TÜV SÜD Product Service
Mehr