Richtlinien zur Raumvergabe der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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1 Fakultät Wirtschafts und Sozialwissenschaften Präambel Richtlinien zur Raumvergabe der Fakultät Wirtschafts und Sozialwissenschaften (dem Fakultätsrat zur Stellungnahme vorgelegt am , im Dekanat beschlossen am ) An der Universität Hamburg herrscht Raumknappheit. Aus Abteilung 8, Bau und Gebäudemanagement, der Präsidialverwaltung ergehen daher Vorgaben der Präsidialverwaltung an die Fakultäten, wie Räume zu vergeben sind. In den Fakultäten sind Raumanfragen größtenteils in bereits den Fakultäten zugewiesenem Raum zu bedienen. Die Beantragung zusätzlicher Flächen ist mehr als bisher ausführlich zu begründen und bedarf der vollständigen Offenlegung und nachweisbaren sorgfältigen Auslastung der bereits zugewiesenen Flächen. Vor diesem Hintergrund gibt sich die Fakultät Wirtschafts und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg die nachfolgenden Richtlinien zur Vergabe von Räumen. 1. Grundsätzliches Ziel dieser Richtlinie ist es, eine transparente und zweckmäßige Vergabe von Räumen zu gewährleisten und hierbei die der Fakultät zur Verfügung stehenden Flächen optimal zu nutzen. a) Berufungszusagen und sonstige vertragliche Bindungen sind von diesen Richtlinien unberührt. b) Gegenstand dieser Richtlinien ist die Vergabe von Diensträumen für die Mitglieder der Fakultät. Sie bilden den Handlungsrahmen für Einzelfallentscheidungen der Fakultätsverwaltung. c) Soweit möglich und organisatorisch realisierbar, werden Mitglieder eines funktional zusammengehörigen Bereichs (Fachbereich, Arbeitsbereich, Abteilung, Verwaltungseinheit, Forschungsprojekt, Forschungszentrum) räumlich zusammenhängend untergebracht. d) Lehrveranstaltungsräume sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. e) Raumfragen werden von der Fakultätsverwaltung so schnell und umfassend wie möglich nach Maßgabe der obwaltenden Umstände bearbeitet. Sofern Bedarfe nicht zeitnah erfüllt werden können, erhält der/die Antragsteller/in in angemessener Zeit einen Zwischenbescheid. f) Die Fakultäten unterliegen der Vorgabe des Präsidiums, dass Raumbedarfe nach der von der BSU in Auftrag gegebenen HochschulstandortEntwicklungsplanung für die UHH der rheform vom 5. Mai 2009 (Auszug siehe Anlage) zu erfüllen sind.

2 Fakultät Wirtschafts und Sozialwissenschaften 2. Vergaberegelungen a) Für das hauptamtliche aktive al (wissenschaftliches al und TVP inkl. al finanziert aus Drittmitteln) gilt: i) Die Raumzuweisung geschieht nach Maßgabe der funktionalen Erfordernisse des Arbeitsplatzes und den der Fakultät zur Verfügung stehenden Flächen durch das Dekanat. ii) Nichtvollbeschäftigte erhalten nur im begründeten Ausnahmefall einen Dienstraum zur alleinigen Nutzung. Hierüber entscheidet das Dekanat auf Antrag des/der Kostenstellenverantwortlichen. Der Antrag ist über den Fachbereichsvorstand bzw. die Abteilungsleitung an das Dekanat weiterzuleiten. Im Rahmen von Berufungszusagen vergebene Räume sind von dieser Regelung ausgenommen. iii) Lehrbeauftragte, Tutoren, studentische Angestellte und studentische haben Anspruch auf angemessene räumliche Unterbringung entsprechend ihres Aufgabenzuschnitts. Auf Antrag der/des Kostenstellenverantwortlichen kann ihnen ein Raum zur anteiligen Nutzung zugewiesen werden. Der Antrag ist über den Fachbereichsvorstand bzw. die Abteilungsleitung einzureichen. iv) Bei der Zuweisung von Arbeitsplätzen an Drittmittelbeschäftigte finden die Vorgaben des/der Drittmittelgeber/innen Berücksichtigung. v) Alle Neuangestellten erhalten nach Maßgabe der obwaltenden Umstände zum Dienstantritt einen voll funktionsfähigen Arbeitsplatz. b) Für Professorinnen und im Ruhestand gilt: i) Nach Eintritt in den Ruhestand kann ein Dienstraum nur noch in begründeten Ausnahmefällen und längstens sechs Monate in Anspruch genommen werden. Hierfür ist spätestens sechs Monate vor dem Eintritt in den Ruhestand ein begründeter Antrag über den Fachbereichsvorstand an das Dekanat zu richten. ii) In allen anderen Fällen stehen auf begründeten an das Dekanat zu richtenden Antrag sogenannte EmeritiRäume zur anteiligen Nutzung zur Verfügung. Grundvoraussetzung für die Nutzung eines EmeritiRaumes ist die aktive Lehre einschließlich Prüfungswesen an der Fakultät und/oder die aktive Beteiligung an den Forschungsvorhaben der Fakultät. Aus diesem Grund ist der Antrag auf Nutzung eines EmeritiRaumes jedes Semester erneut zu stellen. iii) Für das Abhalten von Sprechstunden und Prüfungen kann über STiNE ein Sitzungs oder Seminarraum gebucht werden. c) Für die gewählten Fachschaftsräte gilt: Nach Verfügbarkeit kann pro gewähltem Fachschaftsrat ein Raum für die Ausübung ihrer Tätigkeiten über die Fachbereichsvorstände bzw. die Graduate School beim Dekanat beantragt werden. Soweit dies sinnvoll und möglich ist, wird mehreren Fachschaftsräten ein gemeinsamer Raum zugewiesen. d) Für Gastwissenschaflter/innen und Stipendiaten/innen, die nicht unter a) fallen, gilt: Für Gastwissenschaftler/innen und Stipendiaten/innen werden fachbereichsübergreifend Verfügungsräume vorgehalten. Die Vergabe regelt das Forschungsdekanat.

3 Fakultät Wirtschafts und Sozialwissenschaften 3. Verfahrensregelungen a) Frei werdende Räume, z. B. durch Ausscheiden einer/s Beschäftigten, sind dem Raummanagement durch das alcontrolling anzuzeigen. b) Im Regelfall sind Besprechungszimmer über STiNE buchbar. Ausgenommen hiervon sind Berufungs oder sonstige vertragliche Zusagen. Ausnahmen regelt das Dekanat. c) Für die Lagerung von, Unterrichtsmaterialien und Akten sowie zur Unterbringung von Zentraldruckern einer Professur/eines Schwerpunktes werden keine Räume vorgehalten. Die Unterbringung oben genannter Gegenstände erfolgt in den der Professur/dem Schwerpunkt zugewiesenen Diensträumen. Ausgenommen hiervon sind Berufungs oder sonstige vertragliche Zusagen. Nach Möglichkeit sollen zentrale Technikräume zur Verfügung gestellt werden, in denen Zentraldrucker und kopierer aufgestellt werden können. d) Für die Archivierung von Prüfungsakten (einschließlich Klausuren) und anderen aufbewahrungspflichtigen oder aus Sicht des Dekanats aufbewahrungswürdigen Akten werden Archiv/Registraturräume zur Verfügung gestellt. Weitergehende Regelungen, Zuständigkeiten und Abläufe regelt die Archivordnung, die noch zu entwickeln ist. e) Raumbedarfsanmeldungen sind frühestmöglich nach Bekanntwerden des Bedarfs schriftlich auf dem Dienstweg an das Raummanagement der Fakultät (Lz: II/12) zu richten und ggf. zu begründen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Vergabe und Nutzung von Grundstücken und Räumen der Universität Hamburg (Raumvergabebestimmungen VB) vom und die Allgemeinen Miet und Leihvertragsbedingungen für Veranstaltungen in den Räumen der Universität Hamburg vom 31. Mai 2007, zuletzt geändert am 26. Juni Hamburg, den Der Geschäftsführer Anlage: Auszug aus der von der BSU in Auftrag gegebenen HochschulstandortEntwicklungsplanung für die UHH der rheform vom 5. Mai 2009

4 Hochschulstandort Entwicklungsplanung Universität Hamburg Strukturelle Analyse und Entwicklung Ansätze zur Flächenbedarfsbemessung Flächenansätze flächen Haushalts und SGBal WissMA VerwMA Haushalts und SGBal LfbA, Techn. MA Lecturer ITTechniker Techn. MA Werkstatt / TA m² pro 19,00 m² 19,0 m² 1824 m² 12,60 m² 12,6 m² (6)912 m² 12,60 m² 12,6 m² 12 m² WissMA VerwMA LfbA, Lecturer ITTechniker Werkstatt Arbeitsplatz 1 Pl 1 Pl 1 Pl 1 Pl 1 Schr Pl raumbelegung 4er Bel Lehrbeauftragte Gastwiss. Emeriti Haushalts und SGBal WHK SHK Stud. AP m² pro 1,00 m² 1,0 m² LBA Gastwiss. Emeriti WHK SHK Stud.AP Arbeitsplatz 1 Pl 1 Schr Pl 0,5 Schr Pl raumbelegung Lehrerzimmer 8er Bel 1 m² Nebenflächenansatz IST 11,6 % rheform Ansatz SOLL 12,0 % Die nebenflächen enthalten technikräume, Besprechungsräume, Teeküchen, etc. Archive sind in den Lagerflächen enthalten. + zusätzlich 3 Dekanatsräume mit je 19m² pro Fakultät (=57 m²) rheform 04/

5 Hochschulstandort Entwicklungsplanung Universität Hamburg Strukturelle Analyse und Entwicklung Ansätze zur Flächenbedarfsbemessung Flächenansätze flächen Drittmittelpersonal Wiss. Mitarbeiter Drittmittelpersonal Verw. Mitarbeiter Techn. MA / IT/ Werkstatt Stipendiaten HiWi m² pro 19,00 m² 19,0 m² 1824 m² (6)912 m² 12 m² (6)912 m² WissMA VerwMA IT/ Werkstatt/TA Stipendiaten WHK/ SHK Arbeitsplatz 1 Pl 1 Pl 1 Pl 1 Schr Pl 1 Schr Pl 1 Schr Pl raumbelegung 4er Bel rheform 04/

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