Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege"

Transkript

1 Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Quellen: Daten der Abteilung Geoinformation und Statistik, des Stadtentwicklungsamtes der Stadt Weimar und Erhebungen des Amtes für Familie und Soziales

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Bedarfsplanes und Planungsauftrag Bestand Erfassung der Plätze in en und Tagespflege Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung Kinder mit besonderem Förderbedarf Erfassung der Schulhorte Erfassung der Angebote außerhalb von en und Tagespflege Erfassung von schulvorbereitenden Angeboten an den Förderzentren Erfassung der Angebote des SOS-Beratungs- und Familienzentrums Weimar Erfassung der Angebote des Trägers Shia Weimar e.v Studentenwerk Thüringen Arbeiterwohlfahrt KV Jena - Weimar Mehrgenerationenhaus Weimar Schöndorf Mehrgenerationenhaus Weimar West Thuringia International School Eltern-Kind-Zentrum Planungsgrundlagen Entwicklung der Kinderzahlen Nutzungsverhalten in en und Tagespflege Prognosen Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden Kinder von Flüchtlingen Maßnahmeplanung Maßnahmeplanung für integrative Betreuung Maßnahmeplanung für die en 2015/ Maßnahmeplanung für die Tagespflege 2015/ Maßnahmeplanung für die en 2016/ Maßnahmeplanung für die Tagespflege 2016/ Mittelfristige Prognose und Maßnahmeplanung Planungsraum I (Altstadt, Parkvorstadt, Oberweimar/Ehringsdorf) Planungsraum II (Westvorstadt, Schönblick, Südstadt) Planungsraum III (Nordvorstadt) Planungsraum IV (Weststadt, Industriegebiet Weimar West) Planungsraum V (Nordstadt, Industriegebiet Weimar Nord) Planungsraum VI (Schöndorf) Planungsraum VII (Ortschaften) Anhang

3 1. Grundlagen des Bedarfsplanes und Planungsauftrag Mit dem Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in en und Tagespflege wird der Bedarfsplan für en und Tagespflege fortgeschrieben. Der Plan gilt analog der Schuljahre für die Kindergartenjahre , ab dem und endet am Damit wird der Bedarfsplan 2013/2015 abgelöst. Für den Zeitraum 2015/2016 wurden mit allen Trägern Gespräche zu ihren Einrichtungen geführt. Die Planungen für 2016/2017 wurden auf Grundlage der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Trägervorhaben erstellt und ebenfalls mit den Trägern abgestimmt. Eine Aktualisierung dieser Planung erfolgt im ersten Quartal des Jahres Die gesetzlichen Grundlagen für den Bedarfsplan sind: Das Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022). Das Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Thüringer sgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365, 2006 S. 51), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22). 2. Bestand 2.1 Erfassung der Plätze in en und Tagespflege Im Kindergartenjahr 2014/2015 fördert die Stadt Weimar 37 en, die von freien Trägern betrieben werden. Zum wurden in den en 3100 Kinder betreut, in der Tagespflege waren es 113 Kinder. Nach 4 des ThürKitaG können Eltern im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den Angeboten der en und der Kindertagespflege am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder an einem anderen Ort wählen. Am wurden in Weimarer en 154 Kinder betreut, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Weimar hatten. In der Tagespflege wurden keine gemeindefremden Kinder betreut. Für die Laufzeit des Bedarfsplans 2013/2015 wurden mit den Trägern 3201 Plätze vereinbart. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, noch einmal 17 Plätze optional zu belegen. Die Platzkapazität lt. Betriebserlaubnis in 37 en beträgt 3214 Plätze. Der Hort Franz von Assisi verfügt über 20 Plätze, bei den Tagesmüttern stehen 140 Plätze zur Verfügung. 3

4 Träger Nr. Einrichtung Straße Kapazität lt. Betriebserl. 1 Am Goethepark Ackerwand Arbeiterwohlfahrt Kreisverband 2 Kirschbachtal W.-Shakespeare-Str.13a 104 Jena - Weimar e.v. 3 Nordknirpse Bonhoefferstr Soproner Str. 1b 4 Sonnenschein Warschauer Str Weimar 5 Villa Lustig Schopenhauerstr Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein ggmbh Humboldtstr. 14, Weimar Förderkreis Jugend, Umwelt, Landwirtschaft ggmbh Wohlsborner Str Weimar Hufeland- Träger- Gesellschaft Weimar mbh Martin-Luther-Str. 2, Weimar 6 Sophiengarten Humboldtstr Sonnenhügel Bonhoefferstr. 73a Arche Noah (Tröbsdf) Marienstr. 10a 35 9 Johannes Falk Fr.-vom-Stein-Allee Evang. Waldkita Holzdorf Otto-Krebs-Weg 7 60 Hort Franz v. Assisi Bonhoefferstr. 73a Anne Frank E.-Rosenthal-Str Benjamin Blümchen Böhlaustr Clara Zetkin Th.-Hagen-Weg Friedrich Fröbel Th.-Hagen-Weg Kinderland Moskauer Str. 33a Naturkindergarten Birkenhof An der Windmühle Windmühlenstr Gaberndorf Zum Sportplatz Gelmeroda Schustergasse Legefeld Im Dorfe Taubach Ilmstraße Theodor Billroth Belvederer Allee Tiefurt An der Kirche 10a Waldstadt C.-Gärtig-Str. 25a Sackpfeife Alfred-Ahner-Str. 6a Zwergenschloss Meyerstr Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Mittelthüringen, Schillerstr. 27 Johanniterkindertageseinrichtung Dichterweg , Erfurt Am Dichterweg St. Martin ggmbh, Klosterstraße 7; Reifenstein 28 St. Elisabeth Paul-Schneider-Str Kinderland Bummi e.v. Bonhoefferstr. 24a, Weimar 29 Bummi Bonhoefferstr. 24a 105 KISUM-TREFF e.v. Am Kirschbach 2, Niedergrunstedt 30 Musikkindergarten Am Kirschbach Lebenshilfewerk Weimar/ Apolda e.v. Belvederer Allee 19, Hufeland R.-Strauss-Str Weimar 32 Steubenstraße Steubenstraße 30 Studentenwerk Thüringen Postfach , Jena 33 Campuskinder Merketalstr Waldorfkindergarten Weimar e.v. Klosterweg 8, Weimar 34 Waldorfkindergarten Gutenbergstr. 1a 125 THIS Belvederer Allee 40, Weimar 35 THIS Belvederer Allee Spielen und Arbeiten e.v. 36 Kita Ehringsdorf Weimarische Str Weimarische Str Weimar Tagespflege Gesamtplatzkapazität inklusive Tagespflege 3374

5 Zum betreuten 32 geprüfte Tagespflegepersonen 113 Kinder. Insgesamt standen zu diesem Zeitpunkt 140 Plätze zur Verfügung. Name Vorname Straße PlZ Ort 1 Barthel Yvonne Brunnenstr Weimar 5 2 Benkert Kati Brunnenstraße Weimar 5 3 Bochenek Bettina Taubacher Str Weimar 5 4 Damboldt Cornelia Wallendorfer Str Weimar 5 5 Fischer Petra Belvederer Allee Weimar 5 6 Hake Roswitha Plan Weimar 5 7 Hoier Cindy Engelhardtstr Weimar 5 8 Käßner Birgit Eduard-Rosenthal-Str Weimar 2 9 Kihr Sandra Trierer Straße Weimar 5 10 Kulik Kerstin Belvederer Allee Weimar 5 11 Kunze Kerstin Waldstr Niedergrunstedt 5 12 Mäurer Rita Blumengasse 1a Weimar 5 13 Meinberg Mandy Buttelstedter Str Weimar 5 14 Müller Gabriele Erfurter Str Weimar 3 15 Pachal Katja Leibnizallee Weimar 5 16 Pfundheller Katy Belvederer Allee Weimar 5 17 Puff-Osvath Edina Malerstieg Weimar 5 18 Rost Manuela Vollrathsgasse Weimar 5 19 Scharf Beate Bonhoefferstr Weimar 5 20 Schneider Nicole Trierer Str Weimar 5 21 Schuchardt Anke Gläserstr Weimar 5 22 Schwarz Daniela Meyerstr Weimar 5 23 Stude Agnes Merketalstr Weimar 5 24 Töpfer Christin Plan Weimar 5 25 Vitzthum Britta Buttelstedter Str Weimar 5 26 Wagner Diana Engelhardtstr Weimar 5 27 Wellhöfer Sylvia Erfurter Str Weimar 5 28 Wiemers Silvia Waldstr Niedergrunstedt 5 29 Ziegann Bettina Wallendorfer Str Weimar 5 0 Mobile Tagesmütter 0 30 Beikoff Angela Schwanseestr Weimar 0 31 Enders* Heike Schöndorfer Hauptstr Weimar 0 32 Richter Ulrike Herbststr Weimar 0 Plätze gesamt 140 *Diese Tagesmütter bieten Tagespflege in den Räumen der Eltern an und verfügen über keine Plätze. 2.2 Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung haben das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert zu werden.

6 In den en der Stadt Weimar werden insgesamt 64 Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung in zwei integrativen Einrichtungen im Rahmen der Eingliederungshilfe betreut. Träger Einrichtung Plätze für Kinder mit Behinderungen davon belegt AWO KV Jena - Sonnenschein Weimar e.v. Lebenshilfe Weimar / Apolda e.v. (int. Einr.) Hufeland (int. Einr.) Es werden zum Stichtag März 2015 insgesamt 15 Kinder mit Behinderungen in 10 Regeleinrichtungen (Waldorfkindergarten, Am Goethepark, Am Dichterweg, Fröbel Kindergarten, Kinderland, An der Sackpfeife, Campus Kinder II, Zwergenschloss, Kinderland Bummi, KISUM Musikkindergarten) betreut. Die gemeinsame Betreuung erfolgt in integrativen und Regeleinrichtungen, wenn eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann. 2.3 Kinder mit besonderem Förderbedarf Im 7 (4) des ThürKitaG heißt es: Für Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, ohne behindert oder von Behinderung bedroht zu sein, sind geeignete Fördermaßnahmen in der Einrichtung im Rahmen des Förderauftrages nach 22 SGB VIII und 6 dieses Gesetzes zu treffen. Dem erhöhten Förderbedarf der Kinder soll dabei im Rahmen der konzeptionellen Arbeit einer sowie durch präventive Maßnahmen Rechnung getragen werden. Bei der Umsetzung dieses Auftrages werden die Erzieherinnen in den en durch die Fachberatung des Amtes für Familie und Soziales vor Ort unterstützt und beraten. Dies geschieht z. B. durch Beratung bezogen auf das einzelne Kind über Gespräche zur Entwicklung des Kindes, Unterstützung der Fachkräfte bei der Beobachtung und Dokumentation, Hinweise auf Fachliteratur, Durchführung von Fortbildung, Teilnahme an Teamberatungen und Arbeitsgruppentreffen mit ErzieherInnen aus en, die sich als MultiplikatorInnen für Kinder mit besonderem Förderbedarf weitergebildet haben. Die Fachberatung informiert darüber hinaus die Fachkräfte und Eltern über weiterführende Beratungs-und Unterstützungsangebote. Sind die vorgenannten Hilfen nicht ausreichend, werden Eltern über die Möglichkeit weiterführender geeigneter Beratungs- und Unterstützungsleistungen informiert. 2.4 Erfassung der Schulhorte Der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz ergibt sich aus dem 25 a (1) ThürKJHAG. Danach hat jedes Kind vom Schulantritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Die Hortbetreuung kann in Schulhorten nach dem Thüringer Schulgesetz oder in Kinderhorten nach dem ThürKitaG 2 (1) erfolgen. Derzeit gibt es 9 Schulhorte an staatlichen Grundschulen, die insgesamt 1728 Schülerinnen und Schüler betreuen (Stand ). Außerdem verfügt die Freie Waldorfschule Weimar über einen Schulhort, in dem Schülerinnen und Schüler betreut werden. 6

7 Name des Hortes Straße PLZ Ort Belegung Grundschule Albert Schweitzer Grundschule Louis Fürnberg Grundschule Legefeld Thüringer Gemeinschaftsschule Weimar Grundschule Pestalozzi Grundschule Johannes Falk Grundschule Parkschule Grundschule Lucas Cranach Grundschule Schöndorf Max-Reichpietsch- Straße Weimar 120 Berliner Straße Weimar 188 Bodelschwinghstraße Weimar 189 Im Dorfe Legefeld 90 Gropiusstraße 1 und 2. Standort A n der Hart W.- Shakespeare- Str. 17/15 (Benutzung Kindergartengebäude) Rathenauplatz 3 (Eigenes Hortgebäude) Weimarische Str Weimar Weimar Weimar Weimar Bonhoefferstraße Weimar Gesamt 1728 Betreuungszeit Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:30 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:30 17:00 Früh: 06:00 08:00 gsv*.: 08:00 13:00 Nachm.: 11:40 17:00 * gemeinsamer Schulvormittag Name des Hortes Straße PLZ Ort Belegung zum Betreuungszeit Freie Waldorfschule Weimar Klosterweg Weimar :50 17:00 Uhr 2.5 Erfassung der Angebote außerhalb von en und Tagespflege Erfassung von schulvorbereitenden Angeboten an den Förderzentren Staatliches überregionales Förderzentrum Sehen (Stand April 2015) Windmühlenstr. 17, Weimar Das staatliche überregionale Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Weimar ist eine Ganztagsfördereinrichtung für sehbehinderte und blinde Kinder aus ganz Thüringen. Das schulvorbereitende Angebot wird momentan von zwei Kindern besucht. 7

8 2.5.2 Erfassung der Angebote des SOS-Beratungs- und Familienzentrums Weimar Abraham-Lincoln-Straße 37, Weimar Entdecker (Kindertheater) Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 4 bis 7 Jahren. Dienstag Uhr Uhr Krabbelgruppen Im Familienzentrum bestehen mehrere Krabbelgruppen, die sich an folgenden Tagen treffen: Montag 9.30 Uhr Uhr Dienstag 9.30 Uhr Uhr Mittwoch 9.30 Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag 9.30 Uhr Uhr Diese Gruppen treffen sich in der Regel auf Eigeninitiative der Eltern und umfassen 8-12 Kinder. Zwei Gruppen werden angeleitet. Bewegtes Spiel Spielerisches Bewegungsangebot für Kinder von 1 Jahr bis 2,5 Jahren Montag Uhr Uhr und Uhr Uhr Im Töneland Frühkindliche Musik (Tanzen, Töne, Klänge) für Kinder im Alter von 1,5 3 Jahren. Montag Mittwoch Uhr Uhr Uhr Uhr Familienentlastende Ehrenamtliche Unterstützung für Familien in Krisen durch ehrenamtliche Helfer Kontaktzeiten: Montag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Erfassung der Angebote des Trägers Shia Weimar e.v. Erfurter Straße 28 a, 9923 Weimar Das Angebot des Trägers richtet sich vorwiegend an alleinerziehende Eltern. Kinderbetreuung in Vakanzzeiten Für die Zeit zwischen Schließung der Kindereinrichtungen und dem Feierabend betreut der Träger Kinder. Das Betreuungsprojekt sieht eine Kinderbetreuung rund um die Uhr vor, zu allen Tages- und Nachtzeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen. Bei Erkrankung der Mutter oder des Vaters wird ohne großen bürokratischen Aufwand spontan geholfen. Spielkreis Im Spielkreis können Kinder von 0 bis 6 Jahren durch Mitarbeiterinnen der Einrichtung betreut werden. Montag - Freitag in der Zeit von 7.30 bis Uhr und nach Vereinbarung. 8

9 2.5.4 Studentenwerk Thüringen Bauhäuschen; Amalienstraße 13 Das Studentenwerk Thüringen bietet in Zusammenarbeit mit der Bauhaus- Universität und der Hochschule für Musik Franz Liszt in Weimar eine flexible Kinderbetreuung in der Amalienstraße 13 an. Studierende Eltern und Beschäftigte des Studentenwerks und der Weimarer Hochschulen können im Bauhäuschen ihre Kinder im Alter zwischen zwölf Wochen und 6 Jahren, für zwei bis maximal vier Stunden pro Tag bzw. max. 10 Stunden pro Woche in die Hände von studentischen Hilfskräften mit Erfahrung in der Kinderbetreuung geben, um beispielsweise Seminare oder die Bibliothek zu besuchen, Sprechzeiten wahrzunehmen oder einfach um Alltägliches zu erledigen. Für ein stressfreies Studieren und Arbeiten sorgen auch die Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr. Für die Kinder stehen zwei große, helle Räume, unterteilt in Spiel- und Schlafbereich zur Verfügung Arbeiterwohlfahrt KV Jena - Weimar Nordknirpse: Eltern-Baby-Gruppe in der Einrichtung Bonhoefferstr Mehrgenerationenhaus Weimar Schöndorf Kinderbetreuung Individuelle Kinderbetreuung kostenlos, ohne Anmeldung. Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr Spielgruppe Für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren. Dienstag Uhr bis Uhr Mehrgenerationenhaus Weimar West Kinderbetreuung Montag Uhr Uhr Dienstag bis Donnerstag Uhr Uhr und Uhr Betreuungshilfe jeden 2. Donnerstag im Monat 9.00 Uhr Uhr Thuringia International School Belvederer Allee 40, Weimar Playgroup Ein Angebot für Eltern und deren Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren. Dienstag: Uhr bis Uhr Donnerstag: Uhr bis Uhr Eltern-Kind-Zentrum Carl-Gärtig-Str. 25 a Angebote: 9

10 Beratung und Information (in Zusammenarbeit mit der Nahtstelle); Elterncafé Mittwoch Uhr (in Zusammenarbeit mit der Schule d. Phantasie); Eltern AG; Tagesmütter für Kurzzeitbetreuung und Vertretung der Tagesmütter der Stadt Weimar; Krabbel- und Spielgruppen Donnerstag 9:00 Uhr; Werkstattangebote und Kurse für Kinder und Eltern (in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern); Ausleihe von Spielen und Büchern; Raumnutzung für Familien (Familienfeierlichkeiten). 3. Planungsgrundlagen 3.1 Entwicklung der Kinderzahlen Auf der Grundlage des Wanderungsverhaltens (Zu- und Wegzüge) und des Nutzungsverhaltens erfolgt die Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfs an Plätzen in en. Die nachfolgenden Daten wurden von der Abteilung Geoinformation und Statistik zur Verfügung gestellt. Datenquelle ist das Einwohnermelderegister der Stadt Weimar. Zum lebten 646 Kinder in Weimar, die 2014 geboren wurden. 3.2 Nutzungsverhalten in en und Tagespflege Neben der Entwicklung der Geburtenzahlen ist die Feststellung der Inanspruchnahme von Plätzen in den Einrichtungen durch die Altersgruppen von 0,5 bis 6,5 Jahren ein weiterer Ausgangspunkt für die Prognose des quantitativen Bedarfs an Plätzen in en. Nachfolgend aufgeführte Nutzungsquoten ergeben sich aus der Belegungssituation zum in en und Tagespflege. 10

11 Jahrgang Anzahl der in WE lebenden Kinder Nutzungsquoten in en und Tagespflege In Einrichtungen Nutzungs- In Tagestreut bequote Kitas pflege be- in Prozent treut Nutzungsquote Tagespflege in Prozent 2008 u. früher ,96 0 0, ,33 0 0, ,97 2 0, , , , , Halber Jahrgang ,49 0 0, Halber Jahrgang 24 7,43 6 1,85 Summe Tabelle : Quote der Inanspruchnahme Die Gesamtnutzungsquote beträgt 85,96 Prozent für die Zielgruppe von 0,5 bis 6,5 Jahre. 3.3 Prognosen Die Prognosen zur Belegung der Einrichtungen basieren auf der Geburtenentwicklung unter Einbeziehung des Wanderungsverhaltens (Zu- und Wegzüge) und auf den prozentualen Nutzungsquoten der Kinder, die in Einrichtungen und in Tagespflege zum betreut wurden. Das Thüringer sgesetz legt den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr fest. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Prognosen der Stadtverwaltung sehr exakt sind. Prognose für das Kita Gesamt Jahr 2015/16 Anzahl der Kinder Quote d. Inanspruchnahme in Einrichtungen 151,49 96,96 102,33 100,97 83,49 55,86 7,43 Errechnete Anzahl bei gleichbleibender Nutzungsquote kommendes Kindergartenjahr Quote d. Inanspruchnahme in Tagespflege 0,00 0,00 0,00 0,32 6,89 10,52 1,85 Errechnete Anzahl bei gleicher Nutzungsquote in der Tagespflege Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder im Kita-Jahr 2015/ Es wird erwartet, dass im Kindergartenjahr 2015/16 etwa 3129 Kinder die Weimarer Einrichtungen besuchen werden. Etwa 117 Kinder werden die Möglichkeiten der Tagespflege nutzen. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Bedarfsplanes nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie sich die beiden Geburtsjahrgänge 2015 und 2016 entwickeln, werden Schätzungen zugrunde gelegt. Außerdem wird die Nutzungsquote zum als Grundlage verwendet. 1 Halber Jahrgang 2 Halber Jahrgang 11

12 Prognose für das Kita Gesamt Jahr 2016/2017 Schätzwerte Anzahl der Kinder Quote d. Inanspruchnahme in Einrichtungen 151,49 96,96 102,33 100,97 83,49 55,86 7,43 Errechnete Anzahl bei gleichbleibender Nutzungsquote Quote d. Inanspruchnahme in Tagespflege 0,00 0,00 0,00 0,32 6,89 10,52 1,85 Errechnete Anzahl bei gleichbleibender Nutzungsquote in der Tagespflege Gesamtzahl der zu betreuenden Kinder im Kita-Jahr 2016/ Für das Kindergartenjahr 2016/2017 wird damit gerechnet, dass 3295 Kinder in Einrichtungen und Tagespflege betreut werden. Eine Aktualisierung zu Beginn des Jahres 2016 ist notwendig. 3.4 Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden Zum besuchten insgesamt 154 Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden en der Stadt Weimar. Das sind 22 Kinder mehr als Die Zahl der Weimarer Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen außerhalb der Stadt betreuen lassen, ist weiter steigend. 99 Kinder aus Weimar besuchten Einrichtungen außerhalb der Stadt. 3.5 Kinder von Flüchtlingen In den en der Stadt Weimar werden zunehmend Kinder aus Flüchtlingsfamilien betreut. Insbesondere die Einrichtungen Waldstadt (24 Kinder) und Sonnenhügel (30 Kinder) haben einen großen Anteil daran. Inzwischen werden Kinder aus Flüchtlingsfamilien auch in Einrichtungen der Innenstadt betreut (Am Dichterweg 4 Kinder, Hufeland 2 Kinder, Villa Lustig 1 Kind). Derzeit können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, wie sich die Anzahl der Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die Anspruch auf einen Platz in einer oder Tagespflege haben, entwickeln wird. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Kinder weiter ansteigt. 4. Maßnahmeplanung 4.1 Maßnahmeplanung für integrative Betreuung Die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern soll grundsätzlich in jeder Regeleinrichtung möglich sein, wenn eine dem Bedarf des Kindes entsprechende Förderung gewährleistet werden kann. Ziel dabei ist es, in allen en Inklusion als eine konsequente Weiterentwicklung von Integration zu verwirklichen. Mit Inklusion wird ein genereller rechtlicher 3 Halber Jahrgang 4 Halber Jahrgang 12

13 Grundsatz für die pädagogische Praxis in en bekräftigt: Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. (KJHG 22 a, 3) Inklusion in der Praxis will alle Kinder mit ihren Stärken, Schwächen, ihren familiären Lebenslagen, ihren körperlichen Merkmalen, den religiösen und kulturellen Hintergründen etc. berücksichtigen und sie individuell unterstützen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Träger, die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte der en. Es müssen entsprechende konzeptionelle, personell-fachliche und strukturelle Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden. Immer mehr Regeleinrichtungen nehmen den Auftrag, Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder in der Gesellschaft zu schaffen, wahr. Die beiden integrativen en in der Stadt Weimar haben weiterhin Bestand. Die spezifische Fachkompetenz und Erfahrung der Mitarbeiterinnen der integrativen Einrichtungen in der Betreuung und Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung ist eine wertvolle Ressource und sollte als niederschwelliges Angebot für andere Kitas nutzbar sein. 13

14 4.2 Maßnahmeplanung für die en 2015/16 Im März und im April 2015 wurden in Gesprächen mit allen Trägern Vereinbarungen zur Kapazitätsfestlegung in den en getroffen. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Danach gehen die Träger davon aus, dass ihre Einrichtungen im Bedarfsplanjahr 2015/2016 von 3193 Kindern belegt werden. Optional stehen 35 Plätze zu Verfügung, die bei Bedarf belegt werden können. Für Kinder unter zwei Jahren sind 544 Plätze ausgewiesen. Kapazität nach Betr. erlaubn. März Vereinbarte Plätze davon für Kinder unter 2 Jahre optionale Plätze Nr. Einrichtung geplante Kapazitäten Schulanfänger 1 Am Goethepark Kirschbachtal Nordknirpse Sonnenschein Villa Lustig Sophiengarten Sonnenhügel Arche Noha Tröbsdf Johannes Falk Waldkindergarten Anne Frank Benjam Blümchen Clara Zetkin Friedrich Fröbel Kinderland Naturkindergarten An der Windmühle Gaberndorf Gelmeroda Legefeld Taubach Theodor Billroth Tiefurt Waldstadt Sackpfeife Am Dichterweg St. Elisabeth Bummi Zwergenschloss Musikkindergarten keine Festeg Hufeland Steubenstr Campuskinder Waldorfkindergarten THIS Kita Ehringsdorf Hort Franz v. Assisi Gesamt Für das Kita-Jahr 2015/2016 ist geplant, den Hort Franz von Assisi in einen Schulhort zu überführen. Durch das Amt wird geprüft, ob der Hort als Außenstelle des Hortes der Cranachschule in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben kann und eine Finanzierung der Einrichtung und des Personals über die Hortkostenbeteiligung des Landes sichergestellt werden kann. Soweit dieser Umstellungsprozess während des laufenden Kita-Jahres 2015/2016 zum Abschluss gebracht wird, entfällt zu diesem Zeitpunkt der Hort Franz von Assisi aus dem Bedarfsplan. Unabhängig davon ist der Hort Franz von Assisi jedoch längstens bis zum Ablauf des Kita-Jahres 2015/2016 Bestandteil des Bedarfsplanes.

15 4.3 Maßnahmeplanung für die Tagespflege 2015/16 Die auf Seite 5 aufgeführten Tagespflegepersonen und die 140 von ihnen vorgehaltenen Plätze werden im Bedarfsplanjahr 2015/16 vorwiegend für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren eingeplant. Durch die erhöhte Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 2 Jahren werden weitere drei Tagespflegepersonen mit jeweils fünf Plätzen eingeplant. Da es erfahrungsgemäß im Lauf des Bedarfsplanzeitraumes zu Nachfragen und Absichtsbekundungen von Tagespflegepersonen kommt, eine neue Tagespflegestelle zu begründen, sind in der nachfolgenden Tabelle weitere mögliche Tagespflegeplätze eingeplant worden. Name Anschrift Plätze 1 N. N. (noch keine Räume) 15 Damit würden im Bedarfsplanzeitraum 2015/ Plätze in der Tagespflege zur Verfügung stehen. 4.4 Maßnahmeplanung für die en 2016/17 Interessengemeinschaft Betriebsnahe Am hat der Stadtrat im Vorgriff auf den Bedarfsplan für en und Tagespflege die Aufnahme einer, Standort Weimar Nord, mit bis zu 72 Betreuungsplätzen beschlossen. In dieser Einrichtung sollen bis zu 40 Plätze vertraglich durch Unternehmen gebunden werden können (sogenannte Belegplätze). Weitere 32 Plätze stehen für Kinder der Stadt Weimar zur Verfügung. Getragen wird das Projekt von einer Interessengemeinschaft Betriebskindergarten der Firmen Glatt Ingenieurtechnik GmbH, Bayer Weimar GmbH und Co. KG und den Stadtwerken Weimar. Ziel der Interessengemeinschaft ist es, ein maßgeschneidertes Konzept einer Betriebs- Kita anzubieten, bei der Öffnungszeiten, Schließzeiten und Möglichkeiten zur gelegentlichen Nachtbetreuung auf die Bedürfnisse der Beschäftigten der Unternehmen abgestimmt werden können. Kern des pädagogischen Konzepts soll eine bilinguale und naturwissenschaftliche Bildung, sowie eine gesundheitsbewusste Lebensweise sein. Das pädagogische Konzept soll gemeinsam mit dem künftigen Träger und den Eltern entwickelt werden. Stellungnahme des Familienamtes Die von der Interessengemeinschaft der Firmen Glatt, Bayer und Stadtwerke geplante soll im Planungsraum V (Weimar Nord) errichtet werden. In diesem Planungsraum stehen 437 Plätze (Nordknirpse 172, Kinderland Bummi 105 und Sonnenhügel 160) zur Verfügung. Dem stehen 353 Kinder gegenüber, die potentiell einen Anspruch auf einen Platz in einer oder in Tagespflege haben. Derzeit besuchen 85,96 % der Kinder die Einrichtungen, das entspricht einer Zahl von 303 Plätzen. Damit wird deutlich, dass der Planungsraum V über mehr Plätze verfügt als Kinder dort wohnen. Er übernimmt eine Versorgungsfunktion für den Planungsraum III, der mit 189 Plätzen für mehr als 600 Kinder unterversorgt ist. Ansteigende Geburtenzahlen, der Anstieg gemeindefremder Kinder in Weimarer en, die Erschließung eines Baugebietes mit ca. 150 Wohneinheiten in der Lützendorfer Straße sowie der Zuzug einer schwer kalkulierbaren Anzahl von Flüchtlingen können dazu führen, dass die Einrichtungen im Planungsraum V nicht mehr in der gewohnten Form ihre Versorgungsfunktion für den Planungsraum III (Nordvorstadt) ausfüllen können. Das Vorhaben wurde bereits durch einen Stadtratsbeschluss unterstützt. 15

16 Hufeland-Träger-Gesellschaft mbh Die Hufeland-Träger-Gesellschaft mbh hat den Antrag auf Aufnahme in den Bedarfsplan für en und Tagespflege gestellt. Der Träger möchte eine Einrichtung auf dem ehemaligen Schlachthofgelände in der Eduard-Rosenthal-Straße mit 78 Plätzen, davon 28 Plätze für Kinder unter drei Jahren, errichten. Der Träger beabsichtigt, die Kita zu einem Early Excellence Center zu entwickeln. Stellungnahme des Familienamtes Die vom Träger geplante Einrichtung soll im Planungsraum III (Nordvorstadt) errichtet werden. In diesem Planungsraum stehen derzeit 189 Plätze (Villa Lustig 78 Plätze, Zwergenschloss 50 Plätze, Anne Frank 61 Plätze) zur Verfügung. Dem stehen 714 Kinder gegenüber, die potentiell einen Anspruch auf einen Platz in einer oder in Tagespflege haben. Es besuchen ca. 85,96 % der Kinder die Einrichtungen, das entspricht einer Zahl von 614 Plätzen. Dieser Bedarf kann nicht im Planungsraum III gedeckt werden. Bisher wurden auch Einrichtungen im Planungsraum V (Weimar Nord) von Kindern aus dem Planungsraum III genutzt. Weiterhin ist geplant, im Planungsraum III insgesamt 325 Wohneinheiten (ca. 290 in der Eduard-Rosenthal-Straße, 35 am Rathenauplatz) zu errichten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier zum Teil junge Familien mit Kindern im Rechtsanspruchsalter ansiedeln werden. Das würde zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einrichtung Villa Lustig einen hohen Sanierungsstau aufweist. Stabile bzw. steigende Geburtsjahrgänge, eine zunehmende Anzahl gemeindefremder Kinder in Weimarer en und der Zuzug einer schwer kalkulierbaren Anzahl von Flüchtlingen können dazu beitragen, dass sich die Situation weiter zuspitzt. Der Träger beabsichtigt, die Kita zu einem Early Excellence Center zu entwickeln. Vorbild derartige Einrichtungen in Deutschland sind die englischen "Early Excellence Centers" (ECC), die seit langem erfolgreich arbeiten. Im Jahr 2001 entstand das erste ECC in Deutschland: Die konzeptionellen Anforderungen an ein ECC verknüpfen einen hohen Qualitätsanspruch an die pädagogische Arbeit mit intensiver Zusammenarbeit mit den Eltern und neuen integrierten Unterstützungs- und Bildungsangeboten für die ganze Familie. Ziel ist es, dass Eltern als die ersten Erzieher ihrer Kinder partnerschaftlich in die pädagogische Arbeit einbezogen werden und nach Bedarf Elternbildung, familienunterstützende Maßnahmen und weiterführende Angebote vernetzt angeboten werden. Mit dem Eltern Kind Zentrum in der Kita Waldstadt verfügt der Träger bereits über einige Erfahrungen auf diesem Gebiet. Das Thüringer Modellprojekt Auf dem Weg zum Eltern - Kind - Zentrum, an dem sich der Träger beteiligt hat, wurde im Jahr 2014 beendet. Intension des Landes Thüringen ist es, weitere Kitas für eine Entwicklung zu Eltern - Kind - Zentren zu gewinnen. Der Aufbau einer weiteren Einrichtung, in der dieses Konzept fortgeführt und qualitativ als ECC weiterentwickelt wird, ist sehr zu begrüßen. Förderkreis JUL ggmbh Der Förderkreis JUL ggmbh hat den Antrag auf Aufnahme in den Bedarfsplan für en und Tagespflege gestellt. Der Träger möchte einen Erweiterungsanbau in der Einrichtung Anne Frank errichten. Dabei sollen insgesamt 43 Plätze entstehen (15 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 28 Plätze für Kinder über drei Jahre). Stellungnahme des Familienamtes Die Einrichtung Anne Frank ist eine von drei Einrichtungen im Planungsraum III (Nordvorstadt). In diesem Planungsraum ist der Bedarf an Betreuungsplätzen am höchsten. Es 16

17 stehen insgesamt 189 Plätze zur Verfügung (Villa Lustig 78 Plätze, Zwergenschloss 50 Plätze, Anne Frank 61 Plätze). Potentiell haben 714 Kinder in diesem Planungsraum einen Anspruch auf einen Platz in einer oder in Tagespflege. Bei einer Inanspruchnahme von 85,96 % würden ca. 614 Plätze benötigt. Kinder aus dem Planungsraum III (Nordvorstadt) konnten bisher auf Einrichtungen im Planungsraum V (Weimar Nord) ausweichen. Da in Weimar Nord (Lützendorfer Straße ca. 150 Wohneinheiten, Marcel-Paul-Str. ca. 35 Wohneinheiten) als auch in der Nordvorstadt (Eduard-Rosenthal-Straße ca. 290 Wohneinheiten, Rathenauplatz ca. 35 Wohneinheiten) der Bau weiterer Wohneinheiten bis 2018 geplant ist, muss damit gerechnet werden, dass sich die Platzsituation in beiden Planungsräumen zuspitzen wird. Stabile bzw. steigende Geburtsjahrgänge, eine zunehmende Anzahl gemeindefremder Kinder in Weimarer en und der Zuzug einer schwer kalkulierbaren Anzahl von Flüchtlingen können dazu beitragen, dass sich die Situation weiter zuspitzt. Nachfolgende Tabelle enthält die Planungen für das Kita-Jahr 2016/17, Veränderungen wurden hervorgehoben. Nr. Einrichtung geplante Kapazitäten Voraussichtliche Kapazität nach Betr. erlaubn. Geplante Plätze davon für Kinder unter 2 Jahre optionale Plätze 1 Am Goethepark Kirschbachtal Nordknirpse Sonnenschein Villa Lustig Sophiengarten Sonnenhügel Arche Noha Tröbsdf Johannes Falk Waldkindergarten Anne Frank Benjam Blümchen Clara Zetkin Friedrich Fröbel Kinderland Naturkindergarten An der Windmühle Gaberndorf Gelmeroda Legefeld Taubach Theodor Billroth Tiefurt Waldstadt Sackpfeife Am Dichterweg St. Elisabeth Bummi Zwergenschloss Musikkindergarten Keine Festleg Hufeland Steubenstr Campuskinder Waldorfkindergarten THIS Kita Ehringsdorf Kita Rosenthalstr Betriebsnahe Kita Gesamt

18 4.5 Maßnahmeplanung für die Tagespflege 2016/17 In der Tagespflege sind für das Kita-Jahr 2016/ Plätze vorgesehen. Diese Plätze sind vorwiegend für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren eingeplant. Eine Veränderung der Nachfrage und der Platzkapazität im Bereich der Tagespflege hängt von den Erweiterungsmaßnahmen der Träger für Kinder unter 3 Jahren ab und davon, wie viele Tagespflegepersonen tätig sind. Da es neben Neugründungen von Tagespflegestellen auch zur Aufgabe von Tagespflegestellen kommt, wird in der Planung davon ausgegangen, dass die Anzahl insgesamt stabil bleibt. Daher ist eine Veränderung der Platzkapazität in diesem Bereich für das Kita-Jahr 2016/2017 nicht vorgesehen. 4.6 Mittelfristige Prognose und Maßnahmeplanung Die negativen Auswirkungen des demographischen Wandels sind in Weimar bisher ausgeblieben. Obwohl 2013 nur 570 Kinder im ersten Lebensjahr zu verzeichnen waren, ist die Zahl 2014 wieder auf 646 Kinder angestiegen. Es ist somit davon auszugehen, dass der Bedarf an Plätzen in en hoch bleiben wird. Folgende Faktoren sind dafür ausschlaggebend: weiter stabile Geburtsjahrgänge; eine schwer kalkulierbare Zahl an Flüchtlingskindern; es besuchen mehr gemeindefremde Kinder die Einrichtungen in Weimar als umgekehrt (momentaner Überhang etwa 55 Kinder) der bestehende Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und das beitragsfreie erste Kita-Jahr. Planungsraum I (Altstadt, Parkvorstadt, Oberweimar/Ehringsdorf) Im Planungsraum I befinden sich die fünf en Am Goethepark, T. Billroth, Am Dichterweg, Kita Ehringsdorf und Campuskinder. Insgesamt stehen 444 Plätze im Bedarfsplanzeitraum 2015/16 zur Verfügung. Dem stehen 607 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von 85,96% zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 522 Plätze benötigt. Kinder aus diesem Planungsraum weichen häufig auf Plätze im Planungsraum II aus. Im Wohnungsmarktkonzept sind folgende Wohnungsbauvorhaben bis 2018 benannt: Baumschulenweg (Oberweimar/Ehringsdorf) Ein-/Zweifamilienhäuser (EZFH) ca. 80 Wohneinheiten, Am Horn (Parkvorstadt) EZFH und Mehrfamilienhäuser (MFH) ca. 50 Wohneinheiten, Schießhaus/Schützengarten (Parkvorstadt) EZFH ca. 40 Wohneinheiten, Jakobsvorstadt (Altstadt) EZFH/MFH ca. 40 Wohneinheiten, Brühl (Altstadt) MFH ca. 35 Wohneinheiten, Hinter der Badestube (Altstadt) MFH ca. 20 Wohneinheiten. Planungsraum II (Westvorstadt, Schönblick, Südstadt) Im Planungsraum II befinden sich 12 en. Dabei handelt es sich um die Einrichtungen Kirschbachtal, Sophiengarten, J. Falk, B. Blümchen, C. Zetkin, F. Fröbel, An der Windmühle, Sackpfeife, St. Elisabeth, Hufeland, Waldorf und THIS. Insgesamt stehen 1143 Plätze im Bedarfsplanzeitraum 2015/16 zur Verfügung. Dem stehen 1003 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von ca. 85,96 % zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 862 Plätze benötigt. Die Einrichtungen dieses Planungsbereiches verfügen über eine Versorgungsfunktion für andere Stadtgebiete. 18

19 Im Wohnungsmarktkonzept sind folgende Wohnungsbauvorhaben bis 2018 benannt: Über der großen Sackpfeife (Südstadt) MFH ca. 110 Wohneinheiten, Wilhelm- Bode-Straße (Südstadt) ca. 15 Wohneinheiten. Planungsraum III (Nordvorstadt) Im Planungsraum III befinden sich die drei en A. Frank, Zwergenschloß und Villa Lustig. Insgesamt stehen 189 Plätze zur Verfügung. Dem stehen 714 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von ca. 85,96 % zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 613 Plätze benötigt. Kinder dieses Planungsraumes weichen auf Plätze in Weimar West, Weimar Nord und dem Planungsraum II aus. Im Wohnungsmarktkonzept sind folgende Wohnungsbauvorhaben bis 2018 benannt: Eduard-Rosenthal-Str. (Nordvorstadt) MFH ca. 290 Wohneinheiten, Rathenauplatz (Nordvorstadt) MFH ca. 35 Wohneinheiten. Planungsraum IV (Weststadt, Industriegebiet Weimar West) Im Planungsraum IV befinden sich die Einrichtungen Sonnenschein (integrative Einrichtung) und Kinderland. Insgesamt stehen 380 Plätze zur Verfügung. Dem stehen 344 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von ca. 85,96 % zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 295 Plätze benötigt. Planungsraum V (Nordstadt, Industriegebiet Weimar Nord) Im Planungsraum V befinden sich die Einrichtungen Kinderland Bummi, Nordknirpse und Sonnenhügel mit dem Hort Franz von Assisi. Insgesamt stehen 437 Plätze in en zur Verfügung. Dem stehen 353 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von ca. 85,96 % zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 303 Plätze benötigt. Die Zahl der Plätze in den Einrichtungen übersteigt die Zahl der Kinder, die in diesem Planungsraum leben. Damit wird deutlich, dass der Planungsraum V eine Versorgungsfunktion übernimmt. Nutznießer sind vorwiegend Kinder aus dem Planungsraum III (Nordvorstadt). Im Wohnungsmarktkonzept sind folgende Wohnungsbauvorhaben bis 2018 benannt: Lützendorfer Straße (Nordstadt) EZFH/MFH ca. 150 Wohneinheiten, Marcel-Paul- Str. (Nordstadt) MFH ca. 35 Wohneinheiten. Planungsraum VI (Schöndorf) Im Planungsraum VI befinden sich die zwei en Naturkindergarten und der KindergARTen Waldstadt. Insgesamt stehen 214 Plätze zur Verfügung. Dem stehen 209 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von ca. 85,96 % zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 179 Plätze benötigt. Planungsraum VII (Ortschaften) Der Planungsraum VII ist kein zusammenhängender Planungsraum und muss daher sehr differenziert betrachtet werden. Hier befinden sich die Einrichtungen Arche Noah, Gaberndorf, Gelmeroda, Legefeld, Taubach, Musikkindergarten, Tiefurt und Waldkindergarten. Insgesamt stehen 379 Plätze in en zur Verfügung. Dem stehen 378 Kinder der Jahrgänge gegenüber. Legt man die derzeitige Gesamtnutzungsquote von ca. 85,96 % zugrunde, dann würden für diese Kinder etwa 325 Plätze benötigt. Im Wohnungsmarktkonzept sind folgende Wohnungsbauvorhaben bis 2018 benannt: Auf den Bergäckern (Legefeld) EZFH ca. 60 Wohneinheiten, Steinberg (Tiefurt) EZFH ca. 40 Wohneinheiten. 19

20 Anhang Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden, auf der Grundlage des dem ersten Kindergartenjahr vorangegangenen Stichtages 31. März, die Einrichtungen, die Plätze und den Personalbedarf aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach 2 erforderlich sind. ( 17 ThürKitaG) Anzahl der Kinder und die zur Betreuung benötigten Personalanteile zum. Träger VbE zum Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Jena- Weimar e.v. Kinder zum Am Goethepark 8, Kirschbachtal 12, Nordknirpse 19, Sonnenschein 24, Villa Lustig 9, Gesamt 74, Träger VbE zum Kinder zum Diakoniestiftung Weimar Sophiengarten 7, Bad Lobenstein Sonnenhügel 20, ggmbh Arche Noah 4, Falk 6, Waldkita 6, Hort 0,75 20 Gesamt 46, Träger Förderkreis Jugend Umwelt Landwirtschaft ggmbh Träger Hufeland Träger Gesellschaft Weimar mbh VbE zum Kinder zum Anne Frank 7, B. Blümchen 12, C. Zetkin 11, F. Fröbel 11, Kinderland 19, Naturkindergarten 11, Gesamt 73, VbE zum Kinder zum An der Windmühle 13, Gaberndorf 6, Gelmeroda 5, Legefeld 3, Taubach 8, Th. Billroth 7, Tiefurt 5, Waldstadt 15, Sackpfeife 17, Zwergenschloss 6, Gesamt 89,

21 Träger Johanniter Unfall Hilfe e.v. Johanniterkindertageseinrichtung Am Dichterweg VbE zum Kinder zum 26, Träger Lebenshilfewerk Weimar Apolda e.v. Träger Waldorfkindergarten Weimar e.v. Träger Thuringia International School Träger VbE zum Kinder zum St. Martin ggmbh St. Elisabeth 8, Träger VbE zum Kinder zum Kinderland Bummi e.v. Bummi 13, Träger VbE zum Kinder zum KISUM-TREFF e.v. Niedergrunstedt 4, VbE zum Kinder zum Hufeland 18, Steubenstraße 5, Träger VbE zum Kinder zum Studentenwerk Thüringen Campuskinder 12, VbE zum Kinder zum Waldorfkindergarten 13, VbE zum Kinder zum Preschool 1, Träger VbE zum Kinder zum Arbeit und Spielen e.v. Kita Ehringsdorf 1,

Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan 2013-2015 für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Quellen: Daten der Abteilung Geoinformation und Statistik, des Stadtentwicklungsamtes

Mehr

Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Amt für Familie und Soziales Bedarfsplan 2018-2019 für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Quellen: Daten der Abteilung Geoinformation und Statistik, des Stadtentwicklungsamtes

Mehr

Kinderbetreuungsatlas Geschäftsstelle Weimar Stand: November 2014

Kinderbetreuungsatlas Geschäftsstelle Weimar Stand: November 2014 Kinderbetreuungsatlas Geschäftsstelle Weimar Stand: November 2014 Kinderbetreuung für Kinder von 0 6 Jahren Stadt Weimar Amt für Familie und Soziales Schwanseestraße 17 Öffnungszeiten: Montag Dienstag

Mehr

Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont

Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2018 2023 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Bad Pyrmont dient als Ergänzung und Konkretisierung des Bedarfsplans für Kindertagesstätten

Mehr

Wahllokale der Stadt Weimar zur Thüringer Landtagswahl am

Wahllokale der Stadt Weimar zur Thüringer Landtagswahl am Wahllokale der Stadt Weimar zur Thüringer Landtagswahl am 14.09.2014 Wahllokal 001 Volkshochschule Raum 205 Graben 6 Wahllokal 002 Stadtverwaltung Weimar Raum 5 Markt 13 Wahllokal 003 J.-Landenberger-Schule

Mehr

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,

Mehr

Landesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung

Landesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten

Mehr

Geändert durch Datum Änderungen 1. Änderungssatzung Präambel/Rechtsgrundlage

Geändert durch Datum Änderungen 1. Änderungssatzung Präambel/Rechtsgrundlage Satzung zum Kostenbeitrag für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Stadt Halberstadt Geändert durch Datum Änderungen 1.

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2015 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 10.02.2015 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege 1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter

Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter Stadt Quickborn Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen Quickborn, 4.10.2012 3.01 Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag

Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der

Mehr

1 Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst:

1 Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst: Anlage III Änderung der Kostenbeitragssatzung über die Kostenbeiträge zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der Stadt Sangerhausen Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung

Mehr

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt 1 / 9 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2011 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 23.05.2012 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich Satzung der Gemeinde Niederwiesa über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederwiesa und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungs-

Mehr

Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen

Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen Anlage zur Drucksache Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen in der Stadt Langen Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen in der Stadt Langen gemäß 3, Abs. 3 der Satzung über

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5979 /14 öffentlich Datum 14.04.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 14.05.2014

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012 Drucksache 17 / 11 510 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2013) und Antwort Versorgungsgrad

Mehr

Integration von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hamburg

Integration von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hamburg Integration von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hamburg Dirk Bange Vortrag gehalten am 01.11.2017 auf der Veranstaltung Kinder- Tagesbetreuung: Integration von

Mehr

Betreuung in Krippen. Versorgung mit Krippen von 1955 bis ; Angaben in Prozent

Betreuung in Krippen. Versorgung mit Krippen von 1955 bis ; Angaben in Prozent Betreuung in Krippen 37 Versorgung mit Krippen von 1955 bis 1998 1 ; Angaben in Prozent alte BRD ehem. DDR 1955 1965 1975 1985 1989 1994 1998 0,7 0,6 1,3 1,6 2-2,2 2,8 5,9 13,8 44,2 49,8 55,2 41,3 36,3

Mehr

Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,73 506,26

Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,73 506,26 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:

Mehr

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

PÄDAGOGISCHES KONZEPT

PÄDAGOGISCHES KONZEPT Kooperationspartner: AWO Familie und Jugend Kelheim GmbH PÄDAGOGISCHES KONZEPT Offene Ganztagsschule in Jahrgangsstufe 1 4 Grundschule Hohenpfahl Schuljahr 2017/18 Kelheim Affeckinger Str. 2 93309 Kelheim

Mehr

Bad Laer. Bad Laer, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede und Winkelsetten. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm 9.

Bad Laer. Bad Laer, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede und Winkelsetten. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm 9. Allgemeines: Gemeinde Glandorfer Straße 5 49196 Ansprechpartner: Frau Holkenbrink 05424 / 2911-14 holkenbrink@bad-laer.de Homepage: www.bad-laer.de Ortsteile:, Hardensetten, Müschen, Remsede, Westerwiede

Mehr

I. Aktuelle Versorgung mit Krippenplätzen und Tagespflegeplätzen

I. Aktuelle Versorgung mit Krippenplätzen und Tagespflegeplätzen I. Aktuelle Versorgung mit Krippenplätzen und Tagespflegeplätzen a) Krippenplätze / Aktuelle Angebotsübersicht Stadt/Gemeinde Einrichtung Träger Anzahl Krippenplätze Kita Ritterhuder Str. Stadt 10 Kita

Mehr

Kinderbetreuung in Walzbachtal

Kinderbetreuung in Walzbachtal Kinderbetreuung in Walzbachtal Bürgerversammlung, 17. Juli 2013 Kinder sind unsere Zukunft Erziehung und Ausbildung der Kinder zu fördern ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft Kinderbetreuung

Mehr

- Durchgeschriebene Fassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

- Durchgeschriebene Fassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Durchgeschriebene Fassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur

Mehr

(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches

(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar

Mehr

Betreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus

Betreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus Betreuungsangebote Ansprechpartnerin im Rathaus Frau Katja Moser, Koordinationsstelle Kitas Münchinger Straße 5, Zimmer 04 92 0327 oder E mail: k.moser@hemmingen.de Für ein Beratungs- und Anmeldegespräch

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 4.6.0 S.1 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung

Mehr

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht

Mehr

Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich

Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich Betreuung von Flüchtlingskindern im Elementarbereich Forum III Geflüchtete Kinder und ihre Familien Wie lassen sich frühkindliche Bildung mit Willkommenskultur(en) verbinden? Willkommenskultur Runder Tisch

Mehr

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter

Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst

Mehr

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016 Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 5/6 Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes besteht zum. August 3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Mehr

Kindheit, Schule und Ausbildung im demografischen Wandel Eine Bestandsaufnahme für Thüringen

Kindheit, Schule und Ausbildung im demografischen Wandel Eine Bestandsaufnahme für Thüringen Doris Baals-Weinlich Referat Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen Telefon: 03 61 37-73 45 00 E-Mail: Doris.Baals-Weinlich@statistik.thueringen.de Kindheit, Schule und Ausbildung im demografischen

Mehr

Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege

Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege 1. Antragsteller/in (Tagespflegeperson) Name, Vorname Anschrift Telefon Bankverbindung: IBAN BIC Geldinstitut 2. Kinder, für die Tagespflege beantragt wird

Mehr

- Elternbeitragssatzung vom

- Elternbeitragssatzung vom Satzung der Stadt Kamp-Lintfort über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA 1 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA Satzung der Stadt Flöha über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Stadt Flöha und über

Mehr

Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08

Einwohner Fläche Einwohner je qkm ,73 qkm 503,08 Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Martin-Luther-Straße 12 49205 Ansprechpartnerin: Frau Mons 05405 / 502-204 mons@gemeinde-hasbergen.de Homepage: www.hasbergen.de Ortsteile:, Gaste und Ohrbeck Bevölkerungsdaten:

Mehr

Bekanntmachungsvermerk

Bekanntmachungsvermerk Bekanntmachungsvermerk Der nachstehend abgedruckten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten

Mehr

Frage 1: Wie viele Kinder werden jeweils in den städtischen Kindertagesstätten in Krabbelgruppen, Kindergärten und Horten pro Gruppe betreut?

Frage 1: Wie viele Kinder werden jeweils in den städtischen Kindertagesstätten in Krabbelgruppen, Kindergärten und Horten pro Gruppe betreut? Bürgermeister Wolfgang Glenz Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt ~ Darmstadt.ci Frau Stadtverordnete Monika Bradna Pallaswiesenstraße 40 64293 Darmstadt Bürgermeister Wolfgang Glenz Neues

Mehr

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Abteilung Kinder, Jugend und Familie Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) 1. Antragsteller/in (Tagespflegeperson) Name, Vorname Anschrift Telefon Bankverbindung:

Mehr

FOTOPOSITION. Betriebliche Kinderbetreuung Informationen für Eltern am Standort Leipzig FRÖBEL-Kitas und Kita Knirpsenland

FOTOPOSITION. Betriebliche Kinderbetreuung Informationen für Eltern am Standort Leipzig FRÖBEL-Kitas und Kita Knirpsenland Betriebliche Kinderbetreuung Informationen für Eltern am Standort Leipzig FRÖBEL-Kitas und Kita Knirpsenland Standorte der Fröbel- Kindertagesstätten 11 1. Mockau Kindergarten Fröbelchen 2. Gohlis Kindergarten

Mehr

Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)

Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung

Mehr

Gemeinde Bad Rothenfelde

Gemeinde Bad Rothenfelde Gemeinde Bad Rothenfelde Allgemeines: Gemeinde Bad Rothenfelde Frankfurter Straße 3 49214 Bad Rothenfelde Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer

Mehr

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt

Mehr

Kinderbetreuung bei der Stiftung Bahn-Sozialwerk Kooperationen am Standort Leipzig. Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) Geschäftsfeld Kinderbetreuung

Kinderbetreuung bei der Stiftung Bahn-Sozialwerk Kooperationen am Standort Leipzig. Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) Geschäftsfeld Kinderbetreuung Kinderbetreuung bei der Stiftung Bahn-Sozialwerk Kooperationen am Standort Leipzig Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) Geschäftsfeld Kinderbetreuung 1 Einrichtungen der FRÖBEL Bildung und Erziehung ggmbh -

Mehr

Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2

Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege Anlage II / 2 Erstantrag Folgeantrag HINWEIS Diesen Antrag reichen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung ein. Von dort wird der

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

Münchner Definitionen

Münchner Definitionen Datum: 16.01.2006 Sozialreferat Stadtjugendamt Kindertagesbetreuung Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 5 Münchner Definitionen Begriffe der institutionellen Kindertageseinrichtungen, die in München

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2395 7. Wahlperiode 07.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Randzeiten- und Nachtbetreuung im Rahmen der Kindertagesförderung

Mehr

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 Sitzungsvorlage zu TOP 5 Montag, 12.09.2016, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Achstetten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 1. Allgemeine Informationen 1.1. Rechtsanspruch auf

Mehr

KiNDERgaRTENaNMELDUNg

KiNDERgaRTENaNMELDUNg Krippe Angies Betreuungsoase (0,5 3 Jahre) eines gewerblichen Trägers im Stadtgebiet Leutkirch, Albrecht-Dürer-Straße 2 flexible Betreuung: Mo Do 06:30 17:30 Uhr und Fr 06:30 13:00 Uhr Daniela Drexler,

Mehr

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt 1 / 7 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Jährliche Meldung für Kindertageseinrichtungen gemäß Meldepflicht nach 47 SGB VIII i.v.m.

Mehr

Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII

Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung eines Kindes in der Kindertagespflege gem. 23 SGB VIII Jugendamt Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt Der Magistrat Antrag der Tagespflegeperson,

Mehr

medieninformation 13. Juni 2014

medieninformation 13. Juni 2014 medieninformation 13. Juni 2014 Bildung in Deutschland 2014: Bildungsbeteiligung unter 3-Jähriger steigt regionale und soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung müssen abgebaut werden

Mehr

der Stadt Landau in der Pfalz

der Stadt Landau in der Pfalz der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder 1. SATZUNG/ORDNUNG: Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG

Mehr

Kindertagespflege 1

Kindertagespflege 1 05.09.2012 Kindertagespflege 1 Kindertagespflege bilden-erziehen-betreuen Dr. Jutta Hinke-Ruhnau jutta.hinke-ruhnau@t-online.de 05.09.2012 Kindertagespflege 29.02.2012 Hat die Zeit mich oder habe ich Zeit?

Mehr

Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind

Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind Gemeinde Aicha vorm Wald BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind hat einen Betreuungsplatz bitte

Mehr

Kindertagesbetreuung in NRW

Kindertagesbetreuung in NRW Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué

Mehr

Aktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung. Konzept, Bedarfe, Planung

Aktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung. Konzept, Bedarfe, Planung Hansestadt Lüneburg Dezernat V Bildung, Jugend und Soziales Aktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung Konzept, Bedarfe, Planung 19.06.17 Vorstellung Stadtelternrat als Rahmenplan für die städtischen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Bad Liebenstein Kindergartengebührensatzung Hinweis: Dies ist die Lesefassung der Kindergartengebührensatzung der Stadt Bad Liebenstein vom 28. November 2013, in die die 1. Änderung der Kindergartengebührensatzung vom 13. Januar 2016 eingearbeitet

Mehr

// Zukunftsministerium

// Zukunftsministerium Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Staatsministerin Kerstin Schreyer, MdL Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot Familien und Sozialraum Stefan Michl/Hilke Lipowski/Margarita Stolarova zur Kita Teilergebnisse einer Studie zur Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Auf einen Blick Nicht immer können Kitas Eltern und

Mehr

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische

Mehr

Betreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet

Betreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Betreuungsplätze für Kinder Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Kinderbetreuung schon für die ganz Kleinen Zahlreiche Plätze schon für

Mehr

2/1 Seite 1. Satzung für Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim

2/1 Seite 1. Satzung für Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim Seite 1 Gemäß 5, 50, 51, Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I, S. 2 ff.) sowie

Mehr

KiNDERgaRTENaNMELDUNg

KiNDERgaRTENaNMELDUNg KiNDERgaRTENaNMELDUNg KiNDERTAGESSTÄTTEN 2014 / 2015 Überblick über die Kindergärten und Krippen in Leutkirch im Allgäu 1 HERZLiCH WiLLKOMMEN! Die Träger aller Kindergärten des Einzugsgebietes Leutkirch

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt

Mehr

Geltungsbereich. 2 Gebührenerhebung

Geltungsbereich. 2 Gebührenerhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal vom 20.07.2018 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20

Mehr

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand

Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Stadt Neuss 4.5.5 Kinder in Kindertagesbetreuung Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Grundzahlen: Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt Anzahl der Kinder in Kindertagespflege (außerhalb

Mehr

Kinderbetreuung in Elmshorn

Kinderbetreuung in Elmshorn Kinderbetreuung in Elmshorn In Deutschland besuchen fast alle Kinder vor dem Schulbesuch eine Kinderbetreuung. Ziel ist es die Entwicklung frühzeitig zu fördern. Ihr Kind kann mit anderen Kindern spielen

Mehr

Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind

Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind SSta Stadt Alzenau z.hd. Frau Christine Reyer Hanauer Straße 1 63755 Alzenau BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des

Mehr

Vom 13. November 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 500) Zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 11. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 444)

Vom 13. November 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 500) Zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 11. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 444) Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung SH KiTaVO 2.134-101 Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten-

Mehr

Gelingende Übergänge von der Kita in die Schule

Gelingende Übergänge von der Kita in die Schule Informationsveranstaltung Gelingende Übergänge von der Kita in die Schule Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis Kreisausschuss Groß-Gerau - Fachbereich Jugend und

Mehr

Städtische Tageseinrichtung für Kinder Blumendelle

Städtische Tageseinrichtung für Kinder Blumendelle Städtische Tageseinrichtung für Kinder Blumendelle Kontakt: Anja Feldhusen Telefon: 0209 874060 Adresse: Mail: Web: Blumendelle 32, 45881 Gelsenkirchen kita-blumen@gekita.de www.gekita.de Kinder betreuen

Mehr

Regionales Konzept für integrative Betreuung in Kindertagesstätten in der

Regionales Konzept für integrative Betreuung in Kindertagesstätten in der Regionales Konzept für integrative Betreuung in Kindertagesstätten in der Stand: 09.06.2011 Vorwort Die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten ist den allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen.

Mehr

Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007

Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007 Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008 Stand Juli 2007 1. Allgemeines Die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall

Mehr

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung Amt für Schulen, Jugend und Familie splan der betreuung 2014 Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst Kreis Viersen splan der betreuung 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...

Mehr

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schmölln. 2 Gebührenerhebung

Satzung. Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schmölln. 2 Gebührenerhebung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Schmölln vom 26. Januar 2012 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der

Mehr

Kindergartenbedarfsplanung

Kindergartenbedarfsplanung Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Kindergartenbedarfsplanung 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Bedarfsplanung.. 1 2. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise... 1 3. Rechtsanspruch auf Betreuung...

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen) mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen) mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote

1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote Gemeinde Mulda Landkreis Mittelsachsen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mulda (Betreuungs- und Elternbeitragssatzung)

Mehr

Stadtverwaltung Arnstadt. Leitbild der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Arnstadt

Stadtverwaltung Arnstadt. Leitbild der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Arnstadt Leitbild der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Arnstadt Die Stadt Arnstadt als Träger In der Kreisstadt Arnstadt mit 24.812 Einwohnern (Stand: Juni 2017) befinden sich elf Kindertageseinrichtungen.

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage 8. April 2014 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 01.04.2014 und Antwort des Senats - Drucksache 20/11362 - Betr.: Acht Monate allgemeiner Rechtsanspruch wie ist es

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

1 Zielgruppe. 2 Verfahren Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008

Mehr